Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 83260
Eingetragen
28.12.1987
Branche
Frisör- und BarbiersalonsKosmetiksalons und ähnliche SchönheitsbehandlungenEinzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
Gegenstand
Betrieb eines Friseursalons für Damen und Herren.

Historie

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Management

NameRolle
Christian Schermer
seit 7.11.2001
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

MEL's Haarstudio GmbH Friseursalon

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 881,00
I. Sachanlagen 881,00
B. Umlaufvermögen 15.879,53
I. Vorräte 3.483,09
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.017,70
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.328,61
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 10.378,74
C. Rechnungsabgrenzungsposten 69,80
Bilanzsumme, Summe Aktiva 16.830,33

Passiva

 
  31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 13.805,83
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59
II. Bilanzverlust 11.758,76
B. Verbindlichkeiten 3.024,50
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 3.024,50
Bilanzsumme, Summe Passiva 16.830,33

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 (1) HGB.

Sie erstellt ihren Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 nach den Vorschriften des HGB ,des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftvertrages.

Im Berichtsjahr war

Herr Christian Schermer, alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Gesellschaft.

B. Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden

1. Das Sachanlagevermögen wird zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um die steuerlich zulässige Abschreibung bewertet.

2. Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe und Waren wurden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Teilwerten angesetzt.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen, und unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

4. Passivierungspflichtige Rückstellungen sind für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt worden.

5. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Ausgabebetrag oder mit dem höheren Rückzahlungsbetrag bewertet.

 

München, den 25. Mai 2011

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