Menzel-GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Imre Menzel seit 23.4.2009 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Menzel GmbHBischofswerdaJahresabschluss zum 31.12.2006Bilanz
ErgebnisverwendungErgebnisverwendungsvorschlag des Vorstands / der Geschäftsleitung
Der Gesellschafter Herr Imre Menzel beschließt unter Verzicht auf die Beachtung der Form- und Fristvorschriften folgendes: 1. Der Jahresabschluss 2006 gemäß Bilanz vom 6. Dezember 2007 (Bilanzsumme EUR 51.654,07) wird hiermit genehmigt. 2. Der Jahresfehlbetrag 2006 in Höhe von 35.566,61 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Dem Geschäftsführer, Herrn Imre Menzel, wird für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung erteilt. Bischofswerda, den 7. Dezember 2007 Imre Menzel
AnhangDer vorliegende Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff. und §§ 264 ff HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
A) Zusätzliche Angaben zur Ermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage I. Vermögenslage Die Vermögenslage ist hinreichend aus der Bilanz ersichtlich.Es bestehen keine Verpflichtungen aus begonnenen Investitionsvorhaben, künftigen Großreparaturen und notwendig werdenden Umweltschutzmaßnahmen.
II. Finanzlage Die Finanzlage ist hinreichend aus der Bilanz ersichtlich. Es liegen keine schwebenden Geschäfte vor. III. Ertragslage Die Ertragslage ist ausschließlich aus der Gewinn- und Verlustrechnung ersichtlich.
B) Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Im Abschlussbericht wurden die vergleichbaren Vorjahreswerte gegenübergestellt.
C) Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften I. Bilanzierungsvorschriften Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.
II. Bewertungsvorschriften Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlußstichtag einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhandenen Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlußstichtag realisiert sind. Die einzelnen Posten sind wie folgt bewertet worden: a) Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. b) Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird. c) Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind auf den Börsen- oder Marktpreis abgeschrieben worden. Soweit dieser nicht feststellbar war, ist auf den beizulegenden Wert abgeschrieben worden. d) Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. e) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. f) Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. 5. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. 6. Die von dem vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
D) Erläuterung zu einzelnen Posten der Bilanz I. Mitzugehörigkeit Es liegen keine Posten gem. § 265 III S. 1 HGB vor.
II. Zusammengefaßte Posten der Bilanz Im vorliegenden Jahresabschluss sind keine Posten gem. § 265 VII HGB zusammengefaßt.
III. Bilanzierungshilfen Keine Bildung von Abgrenzungsposten für latente Steuern (§ 274 II HGB).
IV. Haftungsverhältnisse Zum Abschlußstichtag liegen keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 I HGB vor.
V. Verbindlichkeitenspiegel
VI. Sonstige Angaben 1. Organe a) Zusammensetzung (§ 285 Nr. 10 HGB) Geschäftsführer: Herr Imre Menzel b) Es wurde ein Vorschuss an den Geschäftsführer gegeben. (§ 285 Nr. 9 HGB)
2. Konzernzugehörigkeit Es liegt keine Konzernzugehörigkeit vor. (§ 285 Nr. 14 HGB)
Anlagespiegel
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2006 - 31.12.2006Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 3.394,05 EUR. 1.1.2005 - 31.12.2005Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. |
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