PACHT
Elektroanlagen GmbH
Laatzen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
31.980,24 |
35.113,24 |
| I.
Sachanlagen |
31.315,56 |
34.448,56 |
| II.
Finanzanlagen |
664,68 |
664,68 |
| B.
Umlaufvermögen |
348.652,71 |
347.803,45 |
| I.
Vorräte |
3.630,55 |
3.048,38 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
129.658,39 |
187.709,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
126.950,26 |
178.465,05 |
| davon
gegen Gesellschafter |
100.000,00 |
125.000,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
215.363,77 |
157.045,58 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.062,00 |
2.164,00 |
| Aktiva |
382.694,95 |
385.080,69 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
287.304,59 |
323.760,81 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
205.404,87 |
256.889,71 |
| III.
Jahresüberschuss |
55.899,72 |
40.871,10 |
| B.
Rückstellungen |
61.765,65 |
25.298,10 |
| C.
Verbindlichkeiten |
33.624,71 |
24.021,78 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
33.624,71 |
24.021,78 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
12.000,00 |
| Passiva |
382.694,95 |
385.080,69 |
Anhang zum
Jahresabschluss 31.12.2022
Der Jahresabschluss der Pacht Elektroanlagen GmbH
mit Sitz in Laatzen (Registergericht Hannover,
Registernummer HRB 150) wurde nach den Vorschriften des
dritten Buches des Handelsgesetzbuches für kleine
Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften
des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung sowie den Regelungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Er besteht aus der
Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang.
Im Geschäftsjahr 2022 wurden die durch das
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten
Vorschriften des HGB angewandt.
1. Anlagevermögen:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen
sind zu Anschaffungskosten vermindert um
planmäßige (und ggf.
außerplanmäßige) Abschreibungen bewertet.
Die Abschreibungen werden linear über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen.
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Die Gesellschaft verzichtet auf eine Inanspruchnahme
des Wahlrechts gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1
HGB. Selbstgeschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden insoweit nicht aktiviert.
2. Umlaufvermögen:
Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit den
durchschnittlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am
Bilanzstichtag. Die Herstellungskosten enthalten neben dem
Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen die
Gemeinkosten einschließlich bilanzieller
Abschreibungen soweit diese durch die Fertigung veranlasst
sind. Den Risiken aus längerer Lagerdauer oder
eingeschränkter Verwertbarkeit wird durch angemessene
Abschläge Rechnung getragen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum jeweiligen
Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Allen erkennbaren Risiken wird durch angemessene, einzeln
vorgenommene Abwertungen Rechnung getragen. Hinsichtlich
des allgemeinen Kreditrisikos ist eine
Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem
Liefer- und Leistungsverkehr mit 0 v.H. gebildet worden.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
bewertet.
3. Rückstellungen:
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen.
4. Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt 33.624,71
€ (Vorjahr 24.021,78 €).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit mit mehr als einem Jahr bis max. 5 Jahre
beträgt 0 €
Der Gesamtbetrag mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren beträgt 0 €.
5. Latente Steuern:
Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht
gemäß § 274a Nr. 4 HGB, auf die Abgrenzung
latenter Steuern zu verzichten, Gebrauch gemacht.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB:
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
bestehen zum Abschlussstichtag nicht.
Sonstiges:
Im Jahresdurchschnitt beschäftigt die
Gesellschaft unter 10 Arbeitnehmer.
Laatzen, den 17.05.2023
Ort, Datum
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Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
gez. Jens Pacht (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.05.2023
festgestellt.
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