ansenso
GmbH
Geilnau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 19.03.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
55.815,00 |
| I.
Sachanlagen |
49.565,00 |
| II.
Finanzanlagen |
6.250,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
60.323,04 |
| I.
Vorräte |
2.140,96 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
33.524,91 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
24.657,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
136,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
116.274,14 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
29.895,82 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.100,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.600,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
10.447,43 |
| III.
Jahresüberschuss |
6.848,39 |
| B.
Rückstellungen |
27.450,03 |
| C.
Verbindlichkeiten |
58.445,68 |
| D.
Passive latente Steuern |
482,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
116.274,14 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Abschluss
Die Aufstellung des
Abschlusses
zum
31. Dezember
2010 erfolgte nach den einschlägigen
Rechnungslegungsvorschriften des HGB (i.d.F. des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes - BilMoG - vom 25. Mai
2009), insoweit der §§ 242 ff. HGB i.V. m. den
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff.
HGB, unter Beachtung der ergänzenden Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung (GoB). Daneben
waren die Vorschriften des GmbHG zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer
kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB
aus.
Die
Gliederung der Bilanz erfolgte für das
Rumpfgeschäftsjahr 2010 in verkürzter Form
gemäß § 266 Abs. 1 S. 3 HGB.
Die Gesellschaft wurde am 19. März 2010 mit
einem Stammkapital i.H.v. nominal 25.000,00 Euro bar
errichtet. Gemäß § 3 der Satzung ist das
erste Geschäftsjahr ein Rumpfgeschäftsjahr. Mit
Sachkapital-Erhöhungsbeschluss vom 29. Juni 2010 wurde
das Stammkapital der Gesellschaft um nominal 100,00 Euro
auf 25.100,00 Euro erhöht.
Durch Einbringungsvertrag vom gleichen Tag wurde die
Sachkapitalerhöhung erfüllt. Gegenstand der
Sacheinlagen waren die bisher betriebenen Einzelunternehmen
der Gesellschafter mit allen wesentlichen
Betriebsgrundlagen im steuerrechtlichen Sinne.
Einbringungszeitpunkt i.S.v. § 20 Abs. 6 iVm
§ 2 UmwStG war der 31. März 2010, 24 Uhr.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte unter der
Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2
HGB).
Im Einzelnen wurden folgende
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:
Zugänge von Vermögensgegenständen und
Schulden, die aus der Einbringung der Einzelunternehmen
resultieren, wurden mit Anschaffungskosten bzw.
Erfüllungsbeträgen in Höhe ihrer jeweiligen
Buchwerte in den Einzelunternehmen angesetzt.
Im Übrigen gilt folgendes:
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
und , soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen
Nutzungsdauer bewertet. Die den Abschreibungen zugrunde
liegenden Nutzungsdauern sind unter Berücksichtigung
des tatsächlichen Werteverzehrs - in Anlehnung
an die amtliche AfA-Tabelle - geschätzt.
Die Abschreibungen des Anlagevermögens erfolgten
grundsätzlich zeitanteilig.
Die von den beiden Rechtsvorgängerunternehmen
angeschafften
geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten
zwischen Euro 150,00 und Euro 1.000,00 des
Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EStG wurden
zu Anschaffungskosten in Höhe ihrer Buchwerte
übernommen und auf die restliche Dauer des
Fünfjahreszeitraumes gleichmäßig verteilt.
Die
Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten
angesetzt. Gründe für einen Ansatz der
Finanzanlagen mit den niedrigeren beizulegenden Werten am
Abschlussstichtag lagen nicht vor (§ 253 Abs. 3 S. 3
HGB) .
Die Bewertung der
Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte
grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung
des strengen Niederstwertprinzips.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich
zum Nennwert
bewertet; Gründe für eine Abwertung lagen
nicht vor.
Die
flüssigen Mittel (Kassenbestand, Guthaben bei
Kreditinstituten) sind zu Nominalwerten angesetzt.
Die
sonstige Rückstellungen wurden für alle
weiteren wesentlichen ungewissen Verbindlichkeiten gebildet
und berücksichtigen alle erkennbaren wesentlichen
Risiken.
Die Rückstellungen werden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei werden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungsbetrag
berücksichtigt.
Die
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Die
Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen
Euro 14.733,84.
Die
Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen Euro
5.838,69.
IV. Sonstige Angaben
Im Rumpfgeschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft durch
die Geschäftsführer
- Herr Walter Quadt, Geilnau
- Frau Heike Quadt, Geilnau
Die Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
aus § 181 BGB befreit.
Die Gesellschaft hält folgende Beteiligung:
Name: Online Kiosk GmbH
Sitz:Bonn
Beteiligungsquote: 50%
Eigenkapital:12.581,87 Euro
davon Stammkapital: 25.000,00 Euro
Jahresergebnis: -12.418,13 Euro
Geilnau, den 21.10.2011
ansenso
GmbH
- Geschäftsführung -
gez. Heike Quadt gez. Walter Quadt
sonstige Berichtsbestandteile
Weitere offen zulegenden Angaben:
Der diesem Offenlegungsexemplar zu Grunde liegende
vollständige Abschluss zum 31.12.2010 der ansenso
GmbH, Geilnau, wurde unter dem Datum vom 21.10.2011
aufgestellt und von der Gesellschafterversammlung am
21.10.2011 festgestellt.
Änderungen des Abschlusses auf Grund des
Feststellungsbeschlusses haben sich nicht ergeben.
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