SDL
GmbH
Nentershausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.170,00 |
18.526,00 |
| I.
Sachanlagen |
14.170,00 |
18.526,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
23.256,84 |
24.768,41 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.331,62 |
3.038,75 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19.925,22 |
21.729,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
112,50 |
112,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
37.539,34 |
43.406,91 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
28.546,51 |
37.074,85 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
16.046,51 |
24.574,85 |
| B.
Rückstellungen |
5.740,99 |
5.937,19 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.251,84 |
394,87 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.251,84 |
394,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
37.539,34 |
43.406,91 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der SDL GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
der GmbH nach dem BilMoG wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des Gesetzes für Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind überwiegend im Anhang
aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Zahlenangaben in Klammern stellen Vergleichsangaben
über das Vorjahr da.
2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei Ansatz, Bewertung sowie Ausweis der
Jahresabschlussposten und der Anhangsangaben wird vom
Grundsatz der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (Going Concern-Prämisse)
ausgegangen.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet. Die Gegenstände des
Umlaufvermögens sowie die Rechnungsabgrenzungsposten
werden mit Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren
beizulegenden Wert bilanziert.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
2.1 Gegenüber dem Vorjahr abweichende
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Bei der erstmaligen Anwendung der im Rahmen des
BilMoG geänderten Vorschriften finden nach Art. 67
VIII EGHGB folgende Vorschriften keine Anwendung:
Bewertungsstetigkeit (§ 252 I Nr. 6 HGB),
Darstellungsstetigkeit für Bilanz und GuV und
diesbezügliche Angaben im Anhang (§ 265 I HGB)
sowie Durchbrechung der Stetigkeit (§ 284 II Nr. 3
HGB).
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
3.1 Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte
mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre
2012 keine vorhanden
3.2 Verbindlichkeiten die erst nach dem
Bilanzstichtag entstehen
Unter dem Posten Verbindlichkeiten sind keine
Beträge ausgewiesen, die erst nach dem
Abschlussstichtag rechtlich entstehen.
3.3 Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Haftungsverhältnisse bestanden zum
Abschlussstichtag nicht.
4. Sonstige Pflichtangaben
4.1 Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt von
Frau Olivia Jung, Oderweg 37, 34131 Kassel, Kauffrau. Der
Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt.
4.2 Vergütungen der Geschäftsführer
Hinsichtlich der Angabepflicht zu den
Organschaftsbezügen wird die Schutzklausel nach §
286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.
4.3 Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern besteht eine
kurzfristige Forderung in Höhe von 1.326,69 €.
4.4 Größenabhängige Erleichterungen
Die Gesellschaft nimmt bei Aufstellung und
Offenlegung des Jahresabschlusses
größenabhängige Erleichterungen in
Anspruch.
4.5 Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Abstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Jahresergebnis
auf neue Rechnung vorzutragen.
Nentershausen, den 24.06.2013
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Geschäftsführerin Olivia
Jung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.06.2013 festgestellt.
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