SRS
Solartechnik GmbH
Schlüchtern
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
33.270,00 |
10.806,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
2.597,00 |
| II.
Sachanlagen |
33.269,00 |
8.209,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
700.298,29 |
879.166,35 |
| I.
Vorräte |
5.869,70 |
11.134,83 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
196.125,47 |
232.751,29 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
498.303,12 |
635.280,23 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
42.413,98 |
12.526,28 |
| Aktiva |
775.982,27 |
902.498,63 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
239.724,41 |
256.528,95 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
214.724,41 |
231.528,95 |
| davon
Gewinnvortrag |
131.528,95 |
76.554,58 |
| B.
Rückstellungen |
21.381,00 |
65.351,19 |
| C.
Verbindlichkeiten |
514.876,86 |
580.618,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
458.056,85 |
559.080,61 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
56.820,01 |
21.537,88 |
| Passiva |
775.982,27 |
902.498,63 |
Anhang zur
Bilanz zum 31. Dezember 2023
SRS Solartechnik GmbH
Vertrieb v. Produkten für Solartechnik
Friedhofsweg 8
36381 Schlüchtern-Wallroth
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Firma
SRS Solartechnik GmbH mit Sitz in
Schlüchtern-Wallroth ist beim Amtsgericht Hanau
unter der Nummer HR B 92094 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs in der Fassung des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HBG auf.
III. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
A. Bewertungsgrundsätze
Die Vermögens- und Schuldposten sind nach dem
Anschaffungswertprinzip gemäß
§ 253 Abs. 1 HGB bewertet worden.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind
beibehalten worden.
B. Ansatz- und Bewertungswahlrechte
Das durch die Gesellschaft in Anspruch genommene
Wahlrecht ist die Vornahme der planmäßige
Abschreibung gemäß § 253 Abs. 1 u. 2. HGB.
C. Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
vermindert um planmäßige Abschreibungen
bewertet. Dabei wurde ausschließlich die lineare
Abschreibungsmethode angewandt.
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände ermittelt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis zu € 800,00 werden im Jahr der
Anschaffung vollständig abgeschrieben.
Finanzanlagen wurden zu AHK oder zum niedrigeren
beizulegenden Wert (Börsen- oder Marktpreis) bewertet.
D. Vorräte
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Vereinfachungsverfahren: Bildung eines Festwertes
oder Vornahme der Gruppenbewertung, wurden im Berichtsjahr
nicht angewandt.
E. Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalwert
angesetzt.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden erkennbare Einzelrisiken durch
Einzelwertberichtigung berücksichtigt.
F. Kassen- und Bankbestände
Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks sind zum Nominalwert
angesetzt.
G. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1
HGB gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins
abgezinst.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen Verpflichtungen aus Personalkosten,
Gewährleistungen, sowie Jahresabschlusskosten.
H. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 S.
2 HGB angesetzt.
I. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Es bestehen keine Forderungen/Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern.
V. Angaben zur Gewinn und Verlustrechnung
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen
befinden sich periodenfremde Aufwendungen.
Erträge/Aufwendungen von
außergewöhnlicher
Bedeutung/Größenordnung
Es sind keine außergewöhnlichen
Erträge/Aufwendungen im Geschäftsjahr angefallen.
VI. Sonstige Angaben
A. Beschäftigte
Im Geschäftsjahr 2023 wurden Arbeitnehmer
beschäftigt.
B. Haftungsverhältnisse
Es bestehen zum Bilanzstichtag keine
Haftungsverhältnisse.
sonstige Berichtsbestandteile
Schlüchtern-Wallroth,
den 26.03.2024
gez.
Jörg Schenk, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.03.2024
festgestellt.
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