Merkel Baugesundheit GmbH
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Merkel seit 1.3.2005 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Merkel Baugesundheit GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAKTIVA
AnhangMerkel Baugesundheit GmbH, Schwarzwaldstraße 2, 60528 Frankfurt am MainA. ALLGEMEINE ANGABEN UND GRUNDSÄTZE ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG Der Jahresabschluss zum 31.12.2012 der Merkel Baugesundheit GmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 264 ff. HGB) und des GmbH-Gesetzes erstellt. Die Merkel Baugesundheit GmbH ist als Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a Abs. 1 HGB einzustufen. Die größenabhängigen Erleichterungen für die Bilanz gemäß § 274 a HGB und den Anhang gemäß § 285 i.V. mit § 288 HGB sowie für die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen. B. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um die planmäßige lineare oder degressive Abschreibung gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Anlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Bewertung der Vorräte, soweit vorhanden, erfolgte zu Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, efolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlicheiten gebildet. Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten im Rahmen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung getragen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen bilanziert. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, soweit vorhanden, wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlusstag umgerechnet. Latente Steuern Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. Eine Ausschüttungssperre im Sinne des § 268(8) HGB besteht nicht. C. ABWEICHUNG VON BISHERIGEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. D. ANGABEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital von 27.500 € wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen bestehen nicht. Angaben zu Verbindlichkeiten
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten (oben enthalten).
E. ERGÄNZENDE ANGABEN Geschäftsführer der Merkel Baugesundheit GmbH ist Herr Martin Merkel, Schädllingsbekämpfer und Sachverständiger Er ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. F. WEITERE DATEN Der Jahresabschluss wurde von der Gesellschafterversammlung am 20.11.2013 festgestellt.
Mommenheim, den 19. November 2013 gez. Martin Merkel Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19.11.2013 |
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