Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 51799
Eingetragen
7.3.2000
Branche
Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenBetrieb von Verkehrswegen für SchienenfahrzeugePersonenbeförderung im Eisenbahnverkehr
Gegenstand
Die Erbringung, Vermarktung und Koordination schienen- und straßengebundener Verkehrsleistungen; ferner die Erledigung aller damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden Geschäfte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Holger Schwarz
seit 30.7.2025
Geschäftsführer
Heiko Simonis
seit 28.6.2024
Prokura
Gudrun Elser
seit 19.6.2019
Geschäftsführer
Cornelia Würtz
seit 11.10.2017
Geschäftsführer

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

DB RegioNetz Verkehrs GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

LAGEBERICHT

Überblick

Rahmenbedingungen

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Nicht-finanzielle Kennzahlen

Nachhaltigkeit

Strategie

Weitere Informationen

Nachtragsbericht

Chancen- und Risikobericht

Prognosebericht

Überblick

Umgang mit der Corona-Pandemie

Das Jahr 2020 war auch für die DB RegioNetz Verkehrs GmbH (RNV) wesentlich geprägt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Vor allem die Zahl der im Schienenverkehr beförderten Personen fiel durch die behördlichen Maßnahmen, Empfehlungen zur Minimierung sozialer Kontakte, ein temporäres Herunterfahren von Industrieproduktion und von Handel und Dienstleistungen sowie eine allgemeine Mobilitäts-Zurückhaltung deutlich hinter die der Vorjahre zurück. Die Auswirkungen der Pandemie werden sich voraussichtlich auch im Geschäftsjahr 2021 noch spürbar auf die RNV auswirken. Der Deutsche Bahn-Konzern (DB-Konzern) hält allerdings grundsätzlich an den mittel- und langfristigen Wachstumserwartungen für den Schienenverkehr und seinen eigenen, in der Strategie Starke Schiene hinterlegten, Wachstumszielen fest.

Vereinbarung der DB AG mit ihrer Eigentümerin zum Umgang mit Corona-Schäden

Die Deutsche Bahn AG (DB AG) hat mit ihrer Eigentümerin, der Bundesrepublik Deutschland (Bund), vereinbart, die Auswirkungen der Corona-Krise auf den DB-Konzern gemeinsam zu tragen. Der DB-Konzern plant, die Hälfte der Auswirkungen auf den Systemverbund Bahn durch Gegensteuerungsmaßnahmen (vor allem Einsparungen im Personal- und Materialaufwand) zu kompensieren. Der Bund plant, zum Ausgleich von coronabedingten Schäden das Eigenkapital der DB AG zu stärken. Die Maßnahmen stehen noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Freigabe durch die Europäische Kommission. Aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung erhält die RNV Mittel aus der Branchenlösung für den ÖPNV.

Corona-Krisenmanagement

Das Corona-Krisenmanagement des DB-Konzerns begann im Januar 2020 in einem Arbeitsstab unter Leitung des Gesundheitsmanagements. Im Februar 2020 wurde die Arbeit in einem DB-konzernweiten Krisenstab Pandemie fortgesetzt. In den folgenden Monaten war der DB-Konzern dadurch in der Lage, die Vorgaben der Behörden schnell und strukturiert für Kund * innen und Mitarbeitende umzusetzen, effiziente Hygiene- und Sicherheitskonzepte zu entwickeln, zu kommunizieren und gleichzeitig einen stabilen Bahnbetrieb in Deutschland sicherzustellen.

Auch bei der RNV wurden alle behördlichen Vorgaben sowie die Vorgaben des DB-Konzerns zum Infektionsschutz umgesetzt. Die Arbeitsschutzanweisungen sowie Hygienekonzepte wurden entsprechend angepasst und regelmäßig aktualisiert. Die Koordinierung aller Maßnahmen, die Kommunikation dazu und Umsetzung aller Weisungen erfolgte durch die Corona-Beauftragten der Zentrale in Zusammenarbeit mit den Profitcentern.

Vereinbarung "Gemeinsam gegen Corona"

Im März 2020 hat der DB-Konzern mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) die Vereinbarung "Gemeinsam gegen Corona" für den Systemverbund Bahn in Deutschland abgeschlossen. Darin verständigten sich die Tarifpartner auf weitreichende Unterstützung für Eltern im Zusammenhang mit Kita- und Schulschließungen und das Bekenntnis zu sicheren Arbeitsplätzen.

Bündnis für unsere Bahn

Im Mai 2020 hat der DB-Konzern zusammen mit dem Bundesverkehrsminister, der EVG, dem Konzernbetriebsrat und dem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (AGV MOVE) das "Bündnis für unsere Bahn" unterzeichnet. Das Ziel ist es, die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Krise im DB-Konzern so zu bewältigen, dass an der Strategie Starke Schiene weiterhin festgehalten werden kann. Hierbei verpflichten sich alle Beteiligten, Teil einer gemeinsamen und solidarischen Lösung zu sein. Dieses Bündnis steht unter der Bedingung, dass die Tarifpartner (DB-Konzern, AGV MOVE und EVG) eine gemeinsame, tragfähige Lösung im Sinne der Gegensteuerung vereinbaren. Die Tarifverhandlungen mit der EVG wurden im Berichtsjahr abgeschlossen.

Angaben zur Gesellschaft

Die RNV ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der DB Regio AG. Die DB Regio AG ist eine Tochtergesellschaft der DB AG. Innerhalb des DB-Konzerns ist die RNV dem Geschäftsfeld DB Regio zugeordnet. Die Organisationsstruktur des DB-Konzerns besteht im Wesentlichen aus acht Geschäftsfeldern, die von der konzernleitenden Managementholding DB AG geführt werden. Die Anteile der DB AG befinden sich vollständig im Besitz der Bundesrepublik Deutschland.

Der Aufsichtsrat der DB AG hat in 2019 eine neue Vorstandsstruktur beschlossen, die seit dem 1. Januar 2020 gültig ist. Die Geschäftsfelder DB Fernverkehr und DB Regio werden durch das Vorstandsressort Personenverkehr geführt. Das Geschäftsfeld DB Cargo ist seit dem 1. Januar 2020 dem neu geschaffenen Vorstandsressort Güterverkehr zugeordnet. Die Geschäftsfelder DB Netze Fahrweg, DB Netze Personenbahnhöfe und DB Netze Energie werden durch das Vorstandsressort Infrastruktur geführt. Die Geschäftsfelder DB Schenker und DB Arriva (seit dem 1. Januar 2020) sind dem Vorstandsressort Finanzen & Logistik zugeordnet.

Die RNV erbringt schwerpunktmäßig Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in sechs regional abgegrenzten Netzen. Zudem betreibt die RNV den Vertriebsservice Ostbayern (VSO) und das Fahrzeug- und Technologiezentrum Chemnitz (FTC). Für fast alle Profitcenter (Erzgebirgsbahn (EGB), Südostbayernbahn (SOB), Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn - neu: Thüringer Bergbahn (OBS), Kurhessenbahn (KHB), Westfrankenbahn (WFB)) hat die RNV bereits eigene Verkehrsverträge mit der jeweiligen Bestellerorganisation abgeschlossen. Dies gilt seit Mitte Dezember 2020 auch für die Gäubodenbahn (GBB). Lediglich auf einer durch die SOB bedienten Strecke (Traunstein - Ruhpolding) werden im Rahmen eines noch bestehenden Verkehrsvertrages Leistungen im Auftrag der DB Regio AG erbracht.

Das Berichtsjahr war durch die Einflüsse der Corona-Pandemie geprägt. Das Betriebsergebnis sank um 4.903 T€ auf -817 T€ im Vergleich zum Vorjahr. Das Ergebnis nach Steuern lag bei -883 T€. Ergebnisbelastend wirkten sich vor allem gesunkene Fahrgeldeinnahmen aufgrund der Corona-Pandemie aus. Diese konnten nur zum Teil durch die Zuschüsse im Rahmen der ÖPNV-Branchenlösung kompensiert werden. Auf der Aufwandsseite konnten durch geringere Kosten für die Fahrzeuginstandhaltung aufgrund der Fahrzeugumbauten im Vorjahr deutliche Verbesserungen erzielt werden.

Angaben zur Unternehmensführung

Die RNV ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nach deutschem Recht. Die Geschäftsführer führen die Geschäfte der RNV nach den Weisungen der Gesellschafterversammlung und im Rahmen von Gesetz und Gesellschaftsvertrag. Der Geschäftsführung gehörten per 31. Dezember 2020 zwei Frauen an. Aufgrund der Anzahl der Mitarbeiter ist für die RNV verpflichtend ein Aufsichtsrat zu bilden. Die Aufgabe des Aufsichtsrats besteht vorwiegend in der Überwachung der Geschäftsführung. Dem Aufsichtsrat gehören drei Mitglieder an, wovon gemäß den Mitbestimmungsregelungen des Drittelbeteiligungsgesetzes (DrittelbG) zwei Mitglieder Anteilseignervertreter und ein Mitglied Arbeitnehmervertreter ist. Dem Aufsichtsrat gehörte per 31. Dezember 2020 eine Frau an.

Aufgrund der Unternehmensgröße gibt es bei der RNV nur eine weitere Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung.

Frauenanteil
in %
31.12.2019 31.12.2020 31.12.2024
Ist Ziel Ist Ziel
Geschäftsführung 66,7 33,0 66,7 50,0
Aufsichtsrat 33,3 30,0 33,3 30,0
Erste Führungsebene 18,2 18,2 22,2 23,2

Die Zielwerte zur Erreichung der Frauenenteile in der Geschäftsführung, im Aufsichtsrat sowie auf der ersten Führungsebene per 31. Dezember 2020 wurden übertroffen.

Rahmenbedingungen

Wirtschaftliches Umfeld

Der Erfolg unserer Aktivitäten wird insbesondere durch das konjunkturelle Umfeld in unserem Heimatmarkt Deutschland beeinflusst. Infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie war das Umfeld auch für den öffentlichen Personenverkehr 2020 sehr herausfordernd. Die verordneten Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie trafen insbesondere viele Dienstleistungsbranchen, wie Hotellerie und Restaurants, aber auch den öffentlichen Personenverkehr.

Verbunden mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie war für viele Menschen in Deutschland eine zunehmende Unsicherheit über die eigene Beschäftigungssituation.

Die Entwicklung der deutschen Wirtschaft wurde 2020 vor allem durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt. Nach der ersten Pandemie-Welle im ersten Halbjahr 2020, die mit weitreichenden Kontakteinschränkungen und einem erheblichen Herunterfahren wirtschaftlicher Tätigkeit und des öffentlichen Lebens verbunden war, erholte sich die Wirtschaft bis in den September 2020 hinein wieder spürbar. Die zweite Pandemie-Welle ab Herbst 2020 verzögerte eine Rückkehr auf vorherige Wachstumspfade aber deutlich. Da die Gegenmaßnahmen gezielter waren als während der ersten Welle, wurde die Wirtschaft insgesamt weniger stark beeinträchtigt. Einzelne Branchen waren jedoch weiterhin massiv betroffen.

Im Vergleich zu anderen europäischen Staaten verzeichnete Deutschland einen weniger starken, aber dennoch substanziellen coronabedingten Rückgang der Wirtschaftsleistung. Zwar wirkte sich in Deutschland die starke Abhängigkeit von der Auslandsnachfrage insbesondere im Bereich der Investitionsgüter negativ aus; Deutschland war aber aufgrund solider Staatsfinanzen besser als andere Länder gerüstet, um die negativen Folgen der Pandemie anteilig abzufedern. Unter anderem wurde die Wirtschaft mit Krediten, steuerlichen Entlastungen sowie dem Kurzarbeitsprogramm unterstützt.

Das Bruttoinlandsprodukt lag coronabedingt mehr als 5 % unter dem Vorjahreswert. Die Industrieproduktion (ohne Bauwirtschaft) ging um fast 12 %, der deutsche Außenhandel um über 8 % zurück.

Entwicklung auf den relevanten Märkten

Schienenpersonenverkehr (SPV) in Deutschland mit massiven Einbußen

Die Corona-Pandemie hatte 2020 gravierende Auswirkungen auf den zuletzt wachsenden deutschen Personenverkehrsmarkt: Kontakt- und Reisebeschränkungen führten zu einer drastischen Drosselung der Verkehrsnachfrage. Menschen bevorzugten, soweit sie überhaupt reisten, tendenziell Individualverkehre zu Lasten öffentlicher Verkehrsmittel. Mobilitätsanbieter verringerten daher ihr Angebot oder unterbrachen es zeitweise vollständig.

Ausmaß und Dynamik der Entwicklung fielen in den einzelnen Marktsegmenten allerdings unterschiedlich aus.

Der motorisierte Individualverkehr (MIV) ging zeitweise um bis zu 40 % in Großstädten und 60 % auf Bundesautobahnen zurück. Er profitierte im Jahresverlauf 2020 jedoch von infektionsschutzbedingten Präferenzen für Individualverkehre, einem starken Trend zu Urlaub in Deutschland und niedrigen Kraftstoffpreisen. Im Sommer 2020 wurde teilweise schon wieder das Vorjahresniveau erreicht. Der Marktanteil stieg deutlich.

Der Schienenpersonenverkehr (SPV) ging infolge eines coronabedingten Nachfragerückgangs nach Pendler-, Privat- und Geschäftsreisen 2020 in einzelnen Wochen um bis zu 90 % zurück. Die Nachfrage erholte sich bis in den Sommer 2020 hinein, nahm im Herbst 2020 aber mit einem Anstieg der Infektionszahlen und weiteren Kontaktbeschränkungen wieder ab.

Der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) verzeichnete spürbare Verluste durch fehlende Privat- und Pendlerfahrten. Die Entwicklung fiel dabei regional stark unterschiedlich aus. Der Einbruch betraf DB Regio und DB-konzernexterne Eisenbahnverkehrsunternehmen gleichermaßen.

Der Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) startete 2020 unter anderem getrieben durch eine Mehrwertsteuerabsenkung für Fernverkehrstickets zu Jahresbeginn 2020 sowie Angebotserweiterungen mit substanziellen Zuwächsen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie führten zu erheblichen Einbrüchen ab März 2020. Der zwischenzeitliche positive Nachfrageanstieg im Sommer 2020 wurde durch die Reisebeschränkungen der zweiten Corona-Welle wieder gestoppt. 2020 war damit insgesamt von stark rückläufiger Nachfrage nach Privat- und Geschäftsreisen geprägt. FlixTrain setzte coronabedingt sein Angebot zwischen März und Juli 2020 sowie ab November 2020 aus.

Der Marktanteil des SPV war insgesamt deutlich rückläufig.

Die Verkehrsleistung der RNV sank im Berichtsjahr um 38,8 % auf 379 Mio. Personenkilometer (Pkm; im Vorjahr: 619 Mio. Pkm). Die Betriebsleistung stieg leicht um 1 % auf 17,1 Mio. Zugkilometer (im Vorjahr: 16,9 Mio. Zugkilometer). Die Zahl der Reisenden sank im Berichtsjahr auf 14,6 Mio. Personen (im Vorjahr: 21,6 Mio. Personen) um 32,4 %, die Reiseweiten verkürzten sich erneut. Die Leistungsentwicklung im Berichtsjahr entspricht der im Lagebericht zum Geschäftsjahr 2019 abgegebenen Prognose für die Leistungsentwicklung im Geschäftsjahr 2020.

Politisches Umfeld

Konjunkturpaket der Bundesregierung

Der Koalitionsausschuss hat sich am 3. Juni 2020 auf umfassende Maßnahmen zum Thema »Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken« verständigt. Diese enthalten zahlreiche generelle Entlastungen für die deutsche Wirtschaft und setzen zugleich branchenspezifische Impulse. Die Maßnahmen sind gegliedert in ein Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket, ein weiter reichendes Zukunftspaket sowie Maßnahmen aufgrund europäischer und internationaler Verantwortung. Besondere Relevanz für die Schiene haben insbesondere folgende Maßnahmen:

Für den Ausgleich von Schäden infolge der Corona-Pandemie ist vorgesehen, das Eigenkapital der DB AG zu stärken. Im Nachtragshaushalt 2020 wurden hierfür 5 Mrd. € vorgesehen, die im Rahmen des neuen Bundeshaushalts auf das Jahr 2021 übertragen wurden.

Mit dem Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets erfolgte die zusätzliche, einmalige Erhöhung der Regionalisierungsmittel im Jahr 2020 um 2,5 Mrd. € und die Möglichkeit, die EEG-Umlage auf 6,5 ct/kWh in 2021 beziehungsweise 6 ct/kWh in 2022 durch Ausgleichsleistungen zu senken.

Zur Verbesserung des Mobilfunkempfangs entlang der Schienenwege werden für die Jahre 2020 und 2021 zusätzliche Fördermittel für störfeste GSM-R-Endgeräte in Höhe von 150 Mio. € bereitgestellt.

Die Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen wird für Sofortmaßnahmen in den Jahren 2020 und 2021 um insgesamt 160 Mio. € aufgestockt.

Auch die Digitalisierung der Infrastruktur erhält zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 500 Mio. € bis Ende 2021.

Am 7. August 2020 ist die Bundesrahmenregelung ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr) von der Europäischen Kommission genehmigt worden. Damit kann sich der Bund an der ÖPNV-Branchenlösung mit 2,5 Mrd. € beteiligen. Die Länder wollen einen gleich hohen Finanzierungsbeitrag leisten. Vereinbart ist, dass der anteilige Betrag, der der DB Regio zufließt, von der Berechnung zur Bemessung der Eigenkapitalstärkung abgezogen wird.

Nationale Plattform Zukunft der Mobilität

In der vom Bund eingerichteten Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) ist der DB-Konzern im Lenkungskreis und in den Arbeitsgruppen Klimaschutz im Verkehr sowie Digitalisierung für den Mobilitätssektor vertreten. Vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und vom Umweltbundesamt sowie vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) beauftragte und im März 2020 veröffentlichte Gutachten zeigen, dass die bisherigen Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele für 2030 insbesondere im Sektor Verkehr zwar wichtige Beiträge leisten, jedoch noch nicht ausreichen. Zum Umsetzungsmonitoring und zur Weiterentwicklung der Maßnahmen wird die NPM daher weiter eng eingebunden. Vor diesem Hintergrund prüft die Arbeitsgruppe Klimaschutz im Verkehr, wie sich die bereits getroffenen Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 weiter beschleunigen und ausbauen lassen.

Masterplan Schienenverkehr und Schienenpakt des Zukunftsbündnisses Schiene

Am 30. Juni 2020 fand im BMVI der zweite Schienengipfel statt. Bundesminister Andreas Scheuer, der Beauftragte der Bundesregierung für den Schienenverkehr, Enak Ferlemann, sowie Vertreter der Bahnwirtschaft unterzeichneten einen Pakt zur Stärkung des Bahnsektors und stellten den Masterplan Schienenverkehr sowie den Zielfahrplan des Deutschlandtakts vor. Der Masterplan ist das Ergebnis des Zukunftsbündnisses Schiene, in dem in den vergangenen zwei Jahren Vertreter * innen des Ministeriums und der Branche in sechs Arbeitsgruppen die zentralen Herausforderungen für die Schiene untersucht und konkrete Handlungsfelder für die Zukunft des Schienenverkehrs in Deutschland entwickelt haben. Ziele des Masterplans sind, bis 2030 doppelt so viele Fahrgäste im Schienenpersonenverkehr (SPV) zu gewinnen sowie mehr Güter auf die umweltfreundliche Schiene zu verlagern und deren Anteil am Modal Split bis 2030 auf mindestens 25 % zu steigern. Wesentliche Voraussetzungen für Wachstum und Verlagerung auf die Schiene sind die Steigerung der Kapazitäten bei Infrastruktur, Fahrzeugen und Personal, der Einsatz innovativer Technologien und Produkte sowie die Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Schiene aus Sicht der Nutzer. Um diese Voraussetzungen zu schaffen, wurden im Masterplan Schienenverkehr 32 Handlungsfelder und 96 Maßnahmen vereinbart, unter anderem die etappenweise Realisierung eines Deutschlandtakts für alle Verkehrsarten. Die Umsetzung wird durch eine Arbeitsgruppe aus Sektorvertretern gemeinsam mit dem BMVI kontinuierlich begleitet und an den Lenkungskreis berichtet. Der DB-Konzern ist im Lenkungskreis beteiligt und bringt sich in die Umsetzung der Maßnahmen ein. Für den Sommer 2021 ist erneut ein Schienengipfel angekündigt.

Änderungen im Eisenbahnregulierungsgesetz zu Trassen- und Stationspreisen im Schienenpersonennahverkehr

Der Bund hat rückwirkend zum 1. Januar 2020 die Regelung in § 37 Abs. 2 des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) angepasst. Damit wird die Steigerung der Trassen- und Stationspreise im SPNV unabhängig von der tatsächlichen Entwicklung der Regionalisierungsmittel auf 1,8 % pro Jahr fixiert.

Einigung zur Revision der europäischen Fahrgastrechte-Verordnung

Rat und Parlament haben am 1. Oktober 2020 eine Einigung zur Revision der europäischen Fahrgastrechte-Verordnung erzielt. Die Einigung sieht vor, dass die aktuell geltenden Verspätungsentschädigungshöhen unverändert bleiben (25 % des Fahrpreises nach einer Stunde Verspätung, 50 % nach zwei Stunden). Bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände kann sich ein EVU künftig von der Pflicht zur Verspätungsentschädigung befreien. Die strenge Verpflichtung zu Hilfeleistungen für Personen mit Behinderung und Personen mit eingeschränkter Mobilität bleibt grundsätzlich auf die personalbesetzten Bahnhöfe beschränkt. Vier Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung müssen EVU zudem bei der Beschaffung neuer Züge und der wesentlichen Modernisierung von Zügen eine verpflichtende Anzahl von Fahrradstellplätzen vorhalten. Die Zahl der Plätze kann von den Unternehmen in Plänen zur Fahrradbeförderung definiert werden, die eine angemessene Zahl vorsehen und öffentlich konsultiert werden müssen. Legt das EVU keine Zahl fest, so sollen mindestens vier Fahrradstellplätze verpflichtend sein. Die Einigung wurde vom Rat am 13. Januar 2021 final bestätigt und muss nun noch vom Parlament formell angenommen werden. Die Regelungen müssen zwei Jahre nach Veröffentlichung im Amtsblatt angewandt werden.

BNetzA genehmigt Trassenpreise für 2021

Aufgrund von Änderungen des Regionalisierungs- und des Eisenbahnregulierungs-Gesetzes waren für das Trassenpreissystem (TPS) 2021 zwei Entgeltgenehmigungsverfahren nötig. Initial hatte die BNetzA für das TPS 2021 eine Anhebung der Trassenentgelte im SPNV um 5,2 % bei gleichzeitiger Absenkung der Entgelte des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV) um 5,6 % und der des SGV um 2,4 % gegenüber dem TPS 2020 genehmigt. Hintergrund für die deutliche Erhöhung der SPNV-Entgelte einerseits und die Absenkung im SGV und SPFV andererseits war die Änderung des Regionalisierungsgesetzes (RegG), die rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Die Gesetzesänderung führt zu einer Erhöhung der Regionalisierungsmittel, die der Bund den Bundesländern zur Finanzierung des ÖPNV zur Verfügung stellt. Da die Entwicklung der Trassenentgelte im SPNV gemäß § 37 Abs. 2 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) an die Dynamisierungsrate der Regionalisierungsmittel gekoppelt war, hatte die Anhebung der Mittel unmittelbare Auswirkungen auf die SPNV-Entgelte. Im Juni 2020 wurde diese Kopplung mit der Änderung des ERegG aufgehoben und die Preissteigerung im SPNV auf 1,8 % begrenzt. Die BNetzA hat daher ein Teilaufhebungsverfahren des Bescheides für das TPS 2021 eröffnet und die TPS-Entgelte 2021 am 21. September 2020 neu beschieden. Durch das Teilaufhebungsverfahren wurde der Preispfad von +2,4 % im SPFV und SGV sowie +1,8 % im SPNV genehmigt.

Unabhängig davon hat die BNetzA, wie schon in ihren letztjährigen Beschlüssen die ursprünglich beantragten Trassenpreise in den meisten Segmenten des SPFV im Zuge der Genehmigung angehoben und für Standardzüge des SGV abgesenkt. Die DB Netz AG hatte in den Vorjahren jeweils gegen diese Entscheidung geklagt. Ein abschließendes rechtskräftiges Urteil aufgrund einer möglichen mehrinstanzlichen Entscheidung der genannten Streitsache wäre jedoch kurzfristig nicht zu erwarten. Die daher für eine nicht absehbare Zeit fortbestehende rechtliche Unsicherheit birgt das Risiko, dass Investitionen im SGV zurückgestellt oder Wachstumschancen nicht realisiert werden. Vor diesem Hintergrund hat sich die DB Netz AG dazu entschieden, die bestehenden Klageanträge zurückzuziehen und gegen die Änderung im Rahmen des TPS 2021 nicht erneut zu klagen.

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Umsatzentwicklung

Die RNV erzielte im Berichtsjahr Umsatzerlöse in Höhe von 249.098 T€ (im Vorjahr: 267.290 T€). Die Umsätze setzen sich im Wesentlichen aus Erlösen aus dem Personenverkehr mit 228.270 T€ (im Vorjahr: 247.564 T€) und hier insbesondere aus Bestellerentgelten (inkl. Fahrgelderlösen, die auf Ansprüche auf Bestellerentgelte im Rahmen von Bruttoverträgen anzurechnen sind) in Höhe von 196.871 T€ (im Vorjahr: 195.924 T€) zusammen. Der leichte Anstieg der Bestellerentgelte im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus dem Preiseffekt in Form der jährlichen Dynamisierung in allen Verkehrsverträgen sowie aus einer leicht gestiegenen Betriebsleistung, gegenläufig wirken baustellenbedingte Zugausfälle.

Die Fahrgeldeinnahmen liegen um 39 % unter Vorjahresniveau. Sie betrugen 31.399 T€ (im Vorjahr: 51.640 T€). Die geringeren Fahrgeldeinnahmen begründen sich im Wesentlichen aus dem starken Rückgang der Verkehrsleistung in Folge der Corona-Pandemie.

Die aktivierten Eigenleistungen sanken im Berichtsjahr von 9.762 T€ auf 459 T€.

Der Anteil des Umsatzes, der mit Gesellschaften des DB-Konzerns erzielt wurde, betrug 6 % (im Vorjahr: 5 %).

Ergebnisentwicklung

Die Gesamtleistung der RNV lag mit 248.723 T€ unter der des Vorjahres (im Vorjahr: 277.327 T€). Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen 20.679 T€ (im Vorjahr: 10.346 T€). Hierin enthalten sind vor allem die Zuschüsse im Rahmen der ÖPNV-Branchenlösung in Höhe von 14.058 T€.

Der Materialaufwand lag im Geschäftsjahr bei 170.249 T€ (im Vorjahr: 186.507 T€) und damit um 16.258 T€ unter dem Vorjahr. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen die gesunkenen Kosten für Fahrzeuginstandhaltung hauptsächlich aufgrund der Fahrzeugumbauten bei der KHB im Vorjahr. Die Kosten für Trassennutzung stiegen leicht aufgrund der gestiegenen Betriebsleistung. Die in den Trassenkosten enthaltene Aufwandserstattung an die DB RegioNetz Infrastruktur GmbH (RNI) für verkehrlich bedingte Maßnahmen verringerte sich wesentlich. Diese betrug im Berichtsjahr 0 T€ (im Vorjahr: 2.251 T€). Die Kosten für Diesel sanken vor allem preisbedingt.

Der Personalaufwand stieg im Geschäftsjahr auf 73.119 T€ an (im Vorjahr: 71.171 T€). Hierin schlugen sich sowohl der höhere Personalbestand mit durchschnittlich 1.241 VZP (im Vorjahr: 1.212 VZP) als auch die Tariferhöhungen nieder.

Die Abschreibungen erhöhten sich von 7.642 T€ auf 7.981 T€.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich auf 18.870 T€ (im Vorjahr: 18.267 T€).

Das Betriebsergebnis betrug im Geschäftsjahr -817 T€ (im Vorjahr: 4.086 T€). Die Reduzierung im Betriebsergebnis ist im Wesentlichen auf die stark gesunkenen Umsatzerlöse, die gesunkenen aktivierten Eigenleistungen und den gestiegenen Aufwand im Bereich Personal zurückzuführen. Gegenläufig wirken die Zuschüsse im Rahmen der ÖPNV-Branchenlösung sowie geringerer Instandhaltungsaufwand.

Der Zinsertrag sank gegenüber dem Vorjahr auf 23 T€ (im Vorjahr: 34 T€). Die Zinsaufwendungen stiegen auf 89 T€ (im Vorjahr: 85 T€). Der Zinssaldo verschlechterte sich insgesamt auf -66 T€ (im Vorjahr: -51 T€).

Mit -914 T€ sank das Ergebnis nach Steuern der RNV (im Vorjahr: 4.035 T€) coronabedingt deutlich und ist negativ. Es wird aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags von der Muttergesellschaft DB Regio AG übernommen.

Abweichungen von der prognostizierten Ertragslage

Die Entwicklung der RNV im Berichtsjahr entspricht der im Lagebericht zum Geschäftsjahr 2019 abgegebenen Prognose für die coronabedingt rückläufige Entwicklung von Umsatz und Ergebnis im Geschäftsjahr 2020 .

Finanzlage

Durch die Einbindung in den DB-Konzern kann die RNV die Refinanzierungsmöglichkeiten des DB-Konzerns nutzen. Das Finanzmanagement-System des DB-Konzerns ist im Konzernlagebericht des DB-Konzerns ausführlich beschrieben.

Das Treasury-Zentrum für den DB-Konzern ist in der DB AG angesiedelt. Hierdurch wird sichergestellt, dass alle DB-Konzerngesellschaften zu bestmöglichen Bedingungen Finanzmittel aufnehmen und anlegen können. Vor der DB-konzernexternen Beschaffung von Finanzmitteln wird ein Finanzmittelausgleich innerhalb des DB-Konzerns vorgenommen. Mit diesem Konzept sichert der DB-Konzern einen bereichsübergreifenden Risiko- und Ressourcenverbund. Für den DB-Konzern sowie die RNV liegen die Vorteile in der Bündelung von Know-how, der Realisierung von Synergieeffekten sowie in der Minimierung der Refinanzierungskosten.

Die Kreditwürdigkeit des DB-Konzerns wird von den Rating-Agenturen S&P Global Ratings (S&P) und Moody's laufend überprüft und beurteilt. S&P hat im Berichtsjahr ein Update zu den Einschätzungen der DB AG veröffentlicht und die Langfristrating-Einstufung der DB AG von »AA« auf »AA-« wegen aus Sicht von S&P coronabedingt veränderter Erwartungen für die kurz- und mittelfristige Entwicklung des DB-Konzerns angepasst. Damit liegt die Einschätzung wieder auf dem Niveau von vor der letzten Anpassung im Herbst 2019. Gleichzeitig hat S&P eine Anpassung des Rating-Ausblicks von »stabil« auf »negativ« vorgenommen, die unter anderem aus aktuellen coronabedingten Unsicherheiten im Hinblick auf die Geschwindigkeit der Nachfrageerholung im Schienenverkehr sowie die Auswirkungen auf die Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds resultierte. Das Kurzfrist-Rating ist unverändert geblieben. Moody's hat im Berichtsjahr die Rating-Einstufungen und den Ausblick bestätigt. Details zu den Rating-Einstufungen der DB AG sind online verfügbar.

Im Rahmen der DB-Konzernfinanzierung hat die RNV per 31. Dezember 2020 zugesagte DB-konzerninterne Kreditlinien in Höhe von 14 Mio. €. Diese wurden mit 1,9 Mio. € in Anspruch genommen. Die Finanzierungskonditionen im Rahmen der DB-Konzernfinanzierung haben sich für die RNV im Berichtsjahr nicht wesentlich verändert.

Die Verbindlichkeiten der RNV setzen sich vor allem aus Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zusammen und sind vollständig kurzfristig.

Investitionen

Die Brutto-Investitionen im Anlagevermögen betrugen im Berichtsjahr 9.721 T€ (im Vorjahr: 16.481 T€).

Investiert wurde vor allem in den Aufbau und die Erneuerung der Fahrzeugflotte mit Gebrauchtfahrzeugen der DB Regio AG vor allem bei der KHB. Weiterhin wurde mit dem Umbau eines Doppelstockwagens zu einem Prototypen für neue Fahrgastkonzepte bei der SOB begonnen.

Das Bestellobligo für Investitionen stieg per 31. Dezember 2020 auf 1.452 T€ (im Vorjahr: 1.032 T€) vor allem aufgrund des Umbaus eines Doppelstockwagens zu einem Prototypen für neue Fahrgastkonzepte bei der SOB.

Finanzierung des Investitionsprogramms

Der Kapitalbedarf aus unserem Investitionsprogramm konnte im Berichtsjahr größtenteils aus der Innenfinanzierung gedeckt werden. Auch für künftige Investitionen gehen wir von einer unveränderten Finanzierungsstruktur aus.

Bilanzstruktur

Die Bilanzsumme sank im Berichtsjahr um 2.990 T€ oder 2,5 % auf 114.492 T€ (per 31. Dezember 2019: 117.482 T€).

Das Anlagevermögen erhöhte sich per 31. Dezember 2020 um 1.334 T€ auf 78.450 T€ (im Vorjahr: 77.116 T€). Verursacht wurde dieser Anstieg im Wesentlichen durch den begonnenen Umbau eines Doppelstockwagens zu einem Prototypen für neue Fahrgastkonzepte bei der SOB. Der Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen betrug per 31. Dezember 2020 68,5 % (per 31. Dezember 2019: 65,7 %).

Das Umlaufvermögen sank um 4.267 T€ auf 35.786 T€ (per 31. Dezember 2019: 40.053 T€). Die hierin enthaltenen Forderungen gegen verbundene Unternehmen sanken auf 14.960 T€ (per 31. Dezember 2019: 18.015 T€). Der Anteil des Umlaufvermögens am Gesamtvermögen betrug per 31. Dezember 2020 31,3 % (per 31. Dezember 2019: 34,0 %).

Zum Jahresende bestand überdies ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 256 T€ bzw. 0,2 % am Gesamtvermögen (per 31. Dezember 2019: 313 T€; 0,3 %).

Das Eigenkapital blieb aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages gegenüber dem Vorjahr unverändert und lag per 31. Dezember 2020 bei 66.341 T€. Bedingt durch die Reduzierung der Bilanzsumme erhöhte sich die Eigenkapitalquote auf 58,0 % (per 31. Dezember 2019: 56,5 %).

Die Rückstellungen betrugen 29.098 T€ und erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr von 23.345 T€ deutlich um 5.753 T€. Der Anstieg betraf im Wesentlichen die Rückstellungen für ausstehende Abrechnungen von Verkehrsvertragsleistungen, gegenläufig wirkt der Rückgang der Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung.

Die Verbindlichkeiten betrugen im Berichtsjahr 19.053 T€ (per Dezember 2019: 27.796 T€). Verantwortlich für die Abnahme um 31,5 % gegenüber dem Vorjahr ist überwiegend die Verringerung der Verbindlichkeiten aus Konzernfinanzierung und der Wegfall der Verbindlichkeiten aus Ergebnisabführung (in 2020: Forderungen aus Verlustübernahme). Per 31. Dezember 2020 bestanden Verbindlichkeiten aus Konzernfinanzierung in Höhe von 1.891 T€ (per 31. Dezember 2019: 8.378 T€). Der Anteil der Verbindlichkeiten an der Bilanzsumme sank von 23,6 % auf 16,6 %.

Der Anteil langfristiger Rückstellungen und Verbindlichkeiten an der Bilanzsumme lag per 31. Dezember 2020 bei 1,1 % (per 31. Dezember 2019: 0,8 %). Der Anteil kurzfristiger Rückstellungen und Verbindlichkeiten am 31. Dezember 2020 betrug 40,9 % (per 31. Dezember 2019: 42,7 %).

Die Anlagendeckung als Verhältnis von Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital zum Anlagevermögen belief sich per 31. Dezember 2020 auf 86 % (per 31. Dezember 2019: 87 %).

Bilanzstruktur in % der Bilanzsumme 31.12.2020 31.12.2019
Aktiva
Anlagevermögen 68,5 65,7
Umlaufvermögen 31,3 34,0
Rechnungsabgrenzungsposten 0,2 0,3
100,0 100,0
Passiva
Eigenkapital 58,0 56,5
Rückstellungen 25,4 19,9
Verbindlichkeiten 16,6 23,6
Zinspflichtige Verbindlichkeiten (1,7) (7,1)
100,0 100,0
Bilanzsumme in T€ 114.492 117.482

Nicht-finanzielle Kennzahlen

Qualität

Pünktlichkeit deutlich verbessert

Die Pünktlichkeit im Schienenverkehr in Deutschland konnte trotz großer Herausforderungen (unter anderem umfangreiches Bauvolumen sowie hohe Temperaturen während der Sommermonate) deutlich verbessert werden. Die positive Entwicklung wurde durch eine Vielzahl von Maßnahmen und veränderte Rahmenbedingungen getrieben. Dazu gehört unter anderem das gut funktionierende Corona-Krisenmanagement in Verbindung mit einer Kapazitätsentspannung insbesondere auf hochbelasteten Infrastrukturabschnitten.

Auch bei der RNV ist die Pünktlichkeit auf 96,4 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen (Vorjahr: 95,5 %).

Lagezentren zur Steuerung von Pünktlichkeit und Baumaßnahmen

Das seit 2018 im Vorstandsressort Infrastruktur des DB-Konzerns angesiedelte Lagezentrum Pünktlichkeit agiert als geschäftsfeldübergreifende Steuerungseinheit zur Sicherstellung der Pünktlichkeitsziele. Zu den Kernaufgaben gehören die Analyse unterjähriger Pünktlichkeits-Zielabweichungen, die Maßnahmenidentifizierung und -steuerung sowie das Monitoring der Maßnahmenumsetzung. Das Lagezentrum greift dabei auf ein etabliertes Frühwarnsystem für pünktlichkeitsrelevante (Bau-)Planungen und (Bau-)Betriebsabläufe zurück: PlanRadar und RisikoRadar Bau. Schwerpunktmäßig wurde 2020 die Entwicklung der Betriebsqualität während der ersten Welle der Corona-Pandemie untersucht. Konkrete Maßnahmen für eine nachhaltige Verbesserung der Pünktlichkeit wurden abgeleitet und initiiert. Zudem wurde ein Monitoring von pünktlichkeitsrelevanten Infrastruktureinschränkungen auf vier zentralen Linienbündeln aufgesetzt: Durch aktive Steuerung konnten Fahrzeitpuffer entlang der wichtigsten Magistralen sichergestellt und Fahrzeitverluste signifikant reduziert werden. Das Jahr 2020 erforderte vor dem Hintergrund des steigenden Bauvolumens und coronabedingten Baudurchführungs-Risiken zusätzliche Anstrengungen. Dank einer umsichtigen und verlässlichen Baustellenplanung sowie einer engen Begleitung durch das 2017 etablierte Lagezentrum Bau ist es gelungen, die baubedingten Einschränkungen der Infrastruktur und somit die betrieblichen Restriktionen auf dem Niveau des Vorjahres zu stabilisieren. Vorausschauendes und proaktives Handeln sowie eine gute fahrplanerische Ausregelung der Baumaßnahmen haben hierzu beigetragen.

DB-Konzern startet Projekt zur Entwicklung von Verbundprozessen

Im Rahmen der DB-Konzernstrategie Starke Schiene werden Verbundprozesse entwickelt, um eine übergreifende Prozesssteuerung unter Verantwortung eines Verbundprozesseigners (VPE) zu ermöglichen. Im Oktober 2020 startete der Verbundprozess »Züge bereitstellen« über den die Planmäßigkeit, Funktionalität und Vollständigkeit im gesamten SPV und hinsichtlich der Infrastrukturanlagen zukünftig gesteuert wird. Zum besseren Managen von Großstörungen, ausgelöst zum Beispiel durch schwere Stürme, wurde der Verbundprozess »Großstörungen managen« etabliert, der die Kund * innen- und Mitarbeitendeninformation sowie die Bewältigung der verkehrlich-betrieblichen Situation sicherstellt und nach jeder Großstörung Lessons Learned für die kontinuierliche Prozessverbesserung erarbeitet. Daraus resultiert zum Beispiel die Einführung der RIS-Großstörungsplattform, die die Texterstellung für die Kund * innen- und Mitarbeitendenkommunikation in verschiedensten Kanälen unterstützt und die Veröffentlichung der Texte automatisiert. Am Beispiel des Orkantiefs Sabine im ersten Quartal 2020 zeigte sich bereits, dass trotz erheblicher betrieblicher Auswirkungen, die Störungsbewältigung von den Kund * innen und der Öffentlichkeit überwiegend positiv bewertet wurde. Das lag vor allem an der relativ kurzen betrieblichen Erholungszeit sowie an der frühzeitigen und umfassenden Kommunikation mit unseren Kund * innen. Beides wird durch den Verbundprozess koordiniert.

Kundenzufriedenheit

Im Berichtsjahr hat sich die Kundenzufriedenheit spürbar verbessert. Im Januar und Februar lag die Kundenzufriedenheit bei durchschnittlich 75 % der Kund * innen, die die Leistung der Profitcenter mit sehr gut oder gut bewerten. In den Monaten Juli bis Dezember ist dieser Wert auf durchschnittlich 80 % gestiegen. Coronabedingt wurden die Umfragen zur Kundenzufriedenheit in den Monaten März bis Juni ausgesetzt. Ursächlich für den Anstieg der Kundenzufriedenheit war die Anerkennung der Fahrgäste für das nahezu unveränderte Betriebsangebot, das abstandstaugliche Sitzplatzangebot aufgrund der reduzierten Fahrgastzahlen sowie die gestiegene Pünktlichkeit. Im Vorjahr lag die Kundenzufriedenheit bei 75 %.

Mitarbeitende

Um eine bessere Vergleichbarkeit im Zeitablauf zu gewährleisten, rechnen wir die Zahl der Mitarbeitenden im DB-Konzern in Vollzeitpersonen (VZP) um. Teilzeitbeschäftigte Mitarbeitende werden dabei entsprechend ihrem Anteil an der regulären Jahresarbeitszeit berücksichtigt.

Die RNV beschäftigte per 31. Dezember 2020 insgesamt 1.199 Mitarbeiter (per 31. Dezember 2019: 1.245 Mitarbeiter). Wesentliche Ursache des Mitarbeiterabbaus ist der geringere Personalbedarf aufgrund des neuen Verkehrsvertrags bei der WFB.

Die Anzahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt beläuft sich auf 1.241 Mitarbeiter (im Vorjahr: 1.212 Mitarbeiter). Zum 31. Dezember 2020 waren zudem 35 Auszubildende beschäftigt (per 31. Dezember 2019: 26 Auszubildende).

Überblick über die Tarifentwicklung/Tarifverhandlungen

Im Mai 2020 hat der DB-Konzern zusammen mit Bundesverkehrsminister, der EVG, dem Konzernbetriebsrat und dem Arbeitgeberverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (AGV MOVE) das Bündnis für unsere Bahn unterzeichnet. Vor diesem Hintergrund haben wir uns im September 2020 mit der EVG auf ein umfassendes Tarifpaket verständigt. Das Gesamtpaket umfasst neben Regelungen für moderate Lohnsteigerungen und einer Laufzeit bis Februar 2023 zahlreiche Verabredungen zu Zukunftsthemen. Mit dem Paket leisten die Tarifpartner einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise im DB-Konzern. Mit dem erzielten Tarifabschluss ist es in schwierigen Zeiten gelungen, auch weiterhin in Personal, Qualifizierung und Einstellungen zu investieren.

Um im Sinne der wirtschaftlichen Stabilität des Unternehmens und der sozialen Sicherheit für alle Mitarbeitenden eine zeitnahe Einigung auch mit der GDL zu erreichen, hat der DB-Konzern im Oktober 2020 ein Schlichtungsverfahren mit der GDL eingeleitet. Das Schlichtungsverfahren ist im November 2020 mit einer Einigungsempfehlung beendet worden, die auch einen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Schäden beinhaltet hätte. Während der DB-Konzern dem Einigungsvorschlag zustimmte, lehnte die GDL diesen ab. Entsprechende Tarifverhandlungen zwischen dem DB-Konzern und der GDL wurden nach Auslaufen der Tarifverträge Ende Februar 2021 am 16. April 2021 aufgenommen.

Weitere Tarifentwicklungen

Seit Juli 2019 können tarifliche Arbeitnehmende zudem auf Antrag Zeitguthaben aus Überzeit oder Zusatzurlaub für Wechselschicht-, Schicht- und Nachtarbeit ganz oder teilweise in betriebliche Altersvorsorge (bAV) umwandeln und damit auch für die Zeit nach dem Arbeitsleben vorsorgen. Diese Umwandlungsmöglichkeit wurde 2020 um tariflichen Urlaub erweitert, der über den gesetzlichen Urlaub hinausgeht. Beide Modelle (Einbringung in ein Langzeitkonto und Umwandlung in die bAV) werden vom DB-Konzern zusätzlich gefördert.

Mitarbeitendenzufriedenheit

Im Herbst 2020 wurde die fünfte DB-konzernweite Mitarbeitendenbefragung durchgeführt. Rund 345.000 Mitarbeitende weltweit erhielten erneut die Gelegenheit zu sagen, wie zufrieden oder unzufrieden sie mit dem DB-Konzern, ihrem Geschäftsfeld oder ihrer Tätigkeit sind. Die Beteiligungsquote lag DB-konzernweit bei 58,5 % (2018: 60,0 %).

Auf einer Skala von 1 ("stimme überhaupt nicht zu") bis 5 ("stimme voll zu") erhöhte sich die Mitarbeitendenzufriedenheit im DB-Konzern auf einen Zufriedenheitsindex-Wert von 3,9.

Im Geschäftsfeld DB Regio , zu dem die RNV gehört, verbesserte sich die Bewertung von 3,5 bei der Befragung im Jahr 2018 auf 3,8. Bei der RNV verbesserte sich die Mitarbeiterzufriedenheit von 3,7 aus der Befragung in 2018 auf nunmehr 3,9.

Nachhaltigkeit

Der DB-Konzern hat sich in der Dachstrategie Starke Schiene zum Ziel gesetzt, die Dimensionen Ökonomie, Soziales und Ökologie unternehmerisch in Einklang zu bringen. Nachhaltigkeit ist handlungsleitend verankert und fester Bestandteil der DNA des DB-Konzerns.

Als Reaktion auf die sich rasant ändernden ökologischen, gesellschaftlichen und politischen Rahmbedingungen sowie die internen Herausforderungen hat der DB-Konzern seinen Gestaltungsanspruch - sein inneres Anliegen - formuliert, dessen Kern, die seit Juni 2019 gültige Strategie Starke Schiene ist.

Der DB-Konzern hat sich für Kennzahlen aus allen drei Dimensionen langfristige Ziele gesetzt, deren Erreichung einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Starken Schiene leisten wird.

Als Teil des DB-Konzerns trägt die RNV zur Erreichung der DB-Nachhaltigkeitsziele bei. Die Zielsetzungen sind aus den Kundenbedürfnissen, der ökologischen Verträglichkeit und gesellschaftlichen Verantwortung abgeleitet.

Ergänzende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit sind online verfügbar. Dort wird umfassend dargestellt, welche Beiträge zu einer nachhaltigen Gesellschaft der DB-Konzern als wichtiger Anbieter von Mobilitäts- und Logistikdienstleistungen sowie als einer der größten Arbeitgeber, Ausbilder und Auftraggeber Deutschlands leistet.

Zum Thema Nachhaltigkeit wird zudem im Konzernlagebericht des DB-Konzerns ausführlich Stellung genommen. Von den Erläuterungen zu § 289 Abs. 3 HGB (Nachhaltigkeitsbericht) wird in diesem Bericht daher abgesehen.

Strategie

Im Jahr 2019 wurde die neue Dachstrategie des DB-Konzerns Starke Schiene vorgestellt. Mit der Dachstrategie Starke Schiene wurde ein größerer Rahmen geschaffen, der deutlich macht, wofür der DB-Konzern steht und welche Richtung verfolgt wird. Zudem werden zentrale verkehrs- und klimapolitische Ziele der Bundesregierung in Angriff genommen.

Der strategische Ansatz der Starken Schiene fußt darauf, dass Deutschland die selbst gesetzten Klimaziele nur erreichen wird, wenn es im kommenden Jahrzehnt gelingt, massiv Verkehr auf die Schiene zu verlagern. Im Rahmen der Starken Schiene konzentriert sich der DB-Konzern auf dieses Unterfangen: Für das Klima. Für die Menschen. Für die Wirtschaft. Für Europa.

Ziel der Strategie Starke Schiene ist es, den DB-Konzern robuster, schlagkräftiger und moderner zu machen. Für jedes der drei Ausbaufelder wurden fünf zentrale Themen definiert. Hinzu kommt das Thema Umwelt und 100 % Grünstrom. Dies sind die sogenannten Ausbausteine. Zentrales Kriterium für die Auswahl der Ausbausteine ist ihre geschäftsfeldübergreifende Bedeutung für das DB-Konzernziel der Starken Schiene. In Summe ergeben sich daraus 16 für den DB-Konzern relevante Ausbausteine. Sie werden im Rahmen der Strategie noch durch geschäftsfeldspezifische Ausbausteine ergänzt.

Die zentralen Ziele der Starken Schiene sind:

Leistung eines wesentlichen Beitrags zur Erreichung von Deutschlands Klimazielen.

Konzentration auf das Kerngeschäft, den Systemverbund Bahn, zu dem auch die RNV gehört. Das Leitbild des DB-Konzerns ist die Starke Schiene in Deutschland und deren Umsetzung.

Erzielung einer deutlichen Verkehrsverlagerung auf die Schiene:

Im Schienenpersonenfernverkehr soll die Zahl der Reisenden im Vergleich zu 2015 auf mehr als 260 Millionen jährlich verdoppelt werden.

Im öffentlichen Personennahverkehr will der DB-Konzern im Vergleich zu 2015 mehr als eine Milliarde Reisende jährlich zusätzlich befördern.

Im deutschen Schienengüterverkehr soll die Verkehrsleistung von DB Cargo um 70 Prozent im Vergleich zu 2015 zunehmen. Der Marktanteil des Schienengüterverkehrs in Deutschland soll sich auf 25 Prozent erhöhen.

Zusammen mit dem Bund will der DB-Konzern 30 Prozent mehr Kapazität in der Schieneninfrastruktur schaffen. Dies soll durch Ausbau, technologische Innovation und Digitalisierung sowie eine bessere Ausnutzung vorhandener Kapazitäten erreicht werden.

Alles, was der DB-Konzern unternimmt, wird am Beitrag zu einer Starken Schiene gemessen. Das hat auch Auswirkungen auf die Beteiligungen des DB-Konzerns. Beteiligungen mit strategischer Bedeutung für die Starke Schiene, wie zum Beispiel DB Schenker, werden als Finanzbeteiligungen weitergeführt. Gemeinsame operative Initiativen werden sich auf die Erzielung von Synergien innerhalb des integrierten Netzwerks konzentrieren. Beteiligungen ohne strategische Relevanz für die Starke Schiene werden auf den Prüfstand gestellt.

Das Leitbild "flexibel, innovativ, sympathisch" wurde im Jahr 2015 ins Leben gerufen und erfährt derzeit ein Update im Rahmen des Projektes "Regio-Netze 2.0", da das Thema Wirtschaftlichkeit einen stärkeren Fokus bekommen soll. Nach wie vor verfolgen die Regio-Netze aber den strategischen Ansatz, einerseits in regional abgegrenzten Netzen in der Fläche mit mittelständischen Strukturen erfolgreich zu sein, andererseits innovative technische oder organisatorische Ansätze aufzugreifen und, wo sinnvoll, umzusetzen. Dabei bedeutet erfolgreich, dass die Aspekte Wirtschaftlichkeit, Kunden- und Mitarbeiterorientierung, Produktionsqualität sowie Innovation und Ökologie/Umwelt in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Unsere mittelständischen Strukturen, unser Streben nach Exzellenz, unkonventionellen Ansätze und Mut bei der Umsetzung neuer Ideen helfen uns dabei, die Leistungsfähigkeit unserer Organisation ständig zu steigern.

Zur Zielerreichung wird besonders an folgenden vier elementaren strategischen Stoßrichtungen gearbeitet:

Marktposition profitabel verteidigen: Bisher gelang es, sämtliche Verkehrsverträge unserer Profitcenter zu verlängern oder im Rahmen von Ausschreibungsverfahren zu gewinnen sowie zusätzlich Mehrbestellungen zu akquirieren. Um hier auch weiterhin erfolgreich zu sein, arbeiten wir konsequent an Projekten zur Kostensenkung, so zum Beispiel beim Energieeinsatz, in der Fahrzeuginstandhaltung oder im Overhead bzw. zur Einnahmensteigerung.

Kundenzufriedenheit halten: Zentraler Punkt unseres Handelns ist das Dienstleistungsversprechen, welches wir gegenüber unseren beiden Kundengruppen - Bestellern und Fahrgästen - abgeben. Neben den umfassenden Aktivitäten, um effektiver und effizienter zu werden, gilt es, die Kundenorientierung trotzdem im Fokus zu behalten. Die Ergebnisse der regelmäßig stattfindenden Kundenbefragungen bilden dafür die Grundlage. Unsere regionale Nähe zum Fahrgast ermöglicht es uns, mit bedarfsgerechten Lösungen unseren Bestellern im Vergleich zu den Wettbewerbern ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis zu bieten und dadurch nachhaltige und attraktive Verkehrsangebote auf der Schiene auch dort sicherzustellen, wo der Schienenverkehr früher nicht kostendeckend erbracht werden konnte.

Mitarbeiterzufriedenheit halten: Zufriedene Mitarbeiter sind die Basis für erfolgreiches Handeln im SPNV-Markt. Unser Ziel ist es, unseren Mitarbeitern ein Umfeld zu schaffen, in dem sie motiviert und engagiert arbeiten können. Dazu gehören in besonderem Maße die systematische Nachwuchsentwicklung, die Weiterentwicklung unserer Führungskräfte in allen Dimensionen, direkte Kommunikation und Information über Führungsebenen hinweg sowie das Testen neuer Führungsansätze, wie z.B. selbstorganisierte Teams. Hinweise aus Mitarbeiterbefragungen nehmen wir auf und setzen Verbesserungen um.

Umweltvorteile weiterentwickeln: Wir sind davon überzeugt, dass nur Unternehmen langfristig erfolgreich sein werden, die neben der ökonomischen und sozialen auch eine ökologische Verantwortung wahrnehmen. Ziel ist es daher, unsere Stärke als strukturell umweltfreundlicher Verkehrsträger weiter auszubauen. Dazu initiieren und treiben wir die Umsetzung energieeffizienter und umweltschonender Projekte voran, wie z.B. energiesparendes Fahren oder den Einsatz von synthetischen Kraftstoffen.

Weitere Informationen

Bei der WFB dominierte der Start des neuen Verkehrsvertrages (Netz 11) sowie die Stabilisierung des Fahrplans.

Für den VSO und die GBB haben wir aufgrund von Synergieeffekten beschlossen, die beiden Profitcenter zum 1. Januar 2021 aufzulösen und unter dem Dach der SOB einzugliedern.

Der Aufgabenträger für die OBS in Thüringen hat den Einsatz von Wasserstofffahrzeugen auf der Schwarzatalbahn entschieden. Die Vergabeunterlagen dafür werden im ersten Halbjahr 2021 erwartet. Die Verdingungsunterlagen für die Bergbahn erreichten uns im November 2020, die Angebotsabgabe erfolgte im Februar 2021. Aus Marketinggründen wurde der Name der OBS in "Thüringer Bergbahn" umgeändert, das interne Kürzel für das Profitcenter bleibt jedoch erhalten. Bei der SOB liefen die Vorbereitungen für das im Herbst 2020 angekündigte Vergabeverfahren des Liniensterns Mühldorf, die Umsetzung von Mehrbestellungen des Aufgabenträgers und die Eingliederung der Profitcenter VSO und GBB. Coronabedingt verzögerte sich der Beginn des Vergabeverfahrens und ist nun im ersten Quartal 2021 erfolgt. Der Umbau und die Zulassung des bei der SOB entwickelten Ideenzug-Prototyps ist jetzt ein konzernübergreifendes Projekt geworden.

Für die EGB stand die Verlängerung ihres in 2021 auslaufenden Verkehrsvertrag im Mittelpunkt. Die Angebotslegung erfolgte im April 2020 und erhielt die Zustimmung durch den Aufgabenträger. Der verlängerte Verkehrsvertrag beginnt ab Juli 2021 und läuft bis Juni 2024.

Das FTC wurde u.a. für den Umbau von Gebrauchtfahrzeugen auf Hybridtechnologie (Eco Train) konzipiert. Der Musterumbau an einem Fahrzeug konnte erfolgreich abgeschlossen und die Abnahmefahrten absolviert werden. Aufgrund mangelnder Nachfrage durch Fahrzeugindustrie und Aufgabenträger wurde das Projekt Eco Train fördermittelunschädlich beendet. Ein alternativer Businessplan und damit die Auslastungssicherung des Werkes waren damit Tätigkeitsschwerpunkte im FTC.

Klage des Landes Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt hat gegen die DB Netz AG, die DB Regio AG und die DB AG Klage auf Kartellschadenersatz wegen einer vermeintlich rechtswidrigen Trassenpreisgestaltung der DB Netz AG durch die Erhebung von Regionalfaktoren in den Jahren 2005 bis 2011 erhoben. Die DB Regio AG hat ihrerseits das Land Sachsen-Anhalt für die Jahre 2008 bis 2014 verklagt. Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Klage des Landes Sachsen-Anhalt abgewiesen. Das Land hat dagegen Berufung eingelegt. Eine Entscheidung in dem von DB Regio angestrebten Verfahren ist noch offen.

Starterpaket der Digitalen Schiene Deutschlands

Die Digitale Schiene Deutschland (DSD) hat 2020 mit der Umstellung auf das europäische Zugbeeinflussungssystem ETCS (European Train Control System) und Digitale Stellwerke (DSTW) begonnen. Im Rahmen des sogenannten Starterpakets ist der Rollout von ETCS und DSTW im Kontext des Digitalen Knotens Stuttgart, der Schnellfahrstrecke Köln-Rhein/Main und der Durchfahrbarkeit des transeuropäischen Korridors Skandinavien-Mittelmeer gestartet. Als erste Region Deutschlands wird Stuttgart die digitale Zugsicherungs- und Stellwerkstechnologie bekommen. Zur Beschleunigung des Rollouts von DSTW stellt der Bund für ein so genanntes Schnellläuferprogramm zusätzliche Mittel in Höhe von 500 Mio. € bis Ende 2021 zur Verfügung. Im Rahmen dieses Programms werden neue Prozesse und Technologien für die Flächenausrüstung des Netzes mit DSTW entwickelt und erprobt.

Auch bei der Digitalisierung des Bahnsystems wurden wichtige Meilensteine erreicht. Im Pilotprojekt Digitale S-Bahn Hamburg fahren die Züge teilautomatisch auf Basis von ETCS zusammen mit konventionellen Zügen auf der 23 km langen Strecke Berliner Tor-Bergedorf-Aumühle. Neben der hochautomatischen Fahrt, welche für den Fahrgastbetrieb vom EBA erstmals 2021 in Deutschland zugelassen werden soll, wurde im Bahnhof Bergedorf die vollautomatische Rangierfahrt demonstriert. Mit dem Pilotprojekt Digitale S-Bahn Hamburg werden somit wichtige Grundlagen für alle folgenden Projekte des hochautomatischen Bahnbetriebs geschaffen. Im Projekt Sensors4Rail wurde begonnen, ein weiteres Fahrzeug der S-Bahn Hamburg mit modernster Sensortechnik und einer hochauflösenden digitalen Karte auszustatten. Dadurch kann das Fahrzeug seine Umgebung wahrnehmen und sich präzise und kontinuierlich in Echtzeit orten. Diese Funktionen stellen weitere wichtige Schritte zu höheren Automatisierungsgraden des Bahnbetriebs dar.

Nachtragsbericht

Verlängerung der Corona-Maßnahmen in Deutschland

Am 22. März 2021 hatten Bund und Länder beschlossen, die seit dem 16. Dezember 2020 in Deutschland geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie erneut bis zum 18. April 2021 zu verlängern. Angesichts der derzeit steigenden Infektionsdynamik wurde beschlossen, den im letzten Beschluss vom 3. März 2021 vereinbarten Schutzmechanismus (sog. "Notbremse") für alle inzidenzabhängigen Öffnungsschritte, der bei Überschreitung einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 100 Corona-Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in Kraft tritt und zur Rücknahme vorgenommener Öffnungen führt, konsequent umzusetzen.

Bundestag und Bundesrat haben am 21. bzw. 22. April 2021 die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Damit greifen bundesweit einheitliche scharfe Corona-Regeln ab einem Inzidenzwert von 100. Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes erhält der Bund die Befugnis, Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie Schließungen anzuordnen. Bislang waren dafür die Bundesländer zuständig. Die sogenannte Notbremse soll befristet bis zum 30. Juni 2021 gelten.

Der weitere Verlauf der Corona-Pandemie und der staatlichen Corona-Maßnahmen ist damit unverändert nicht absehbar. Damit sind auch die Auswirkungen auf die RNV für das Jahr 2021 zum aktuellen Zeitpunkt unverändert nicht verlässlich einschätzbar.

Chancen- und Risikobericht

Mit den Geschäftsaktivitäten der RNV sind neben Chancen auch Risiken verbunden. Dabei zielt die Geschäftspolitik des DB-Konzerns sowohl auf die Wahrnehmung von Chancen als auch im Rahmen des Risikomanagements auf eine aktive Steuerung identifizierter Risiken. Die hierfür notwendige Informationsaufbereitung erfolgt bei der RNV im integrierten Risikomanagementsystem, das an den gesetzlichen Anforderungen ausgerichtet ist. Dieses System wird kontinuierlich weiterentwickelt.

Chancen aus eigenen Maßnahmen oder verbesserten Markt- und Umfeldbedingungen

Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Aktivitäten liegt im Bereich der Verbesserung der Leistungs- und Servicequalität für unsere Kund * innen. Wir sehen hierin Chancen für zusätzliche Verbesserungen des Zuspruchs der Kund * innen.

Das relevante gesamtwirtschaftliche Umfeld könnte sich insgesamt besser entwickeln als bisher erwartet. Daraus resultierende Abweichungen würden sich positiv auf den DB-Konzern und seine Geschäftsfelder auswirken. Unsere strategische Ausrichtung und unsere Marktposition eröffnen uns hier Chancen, von einer positiveren konjunkturellen Entwicklung zusätzlich zu profitieren.

Wesentliche Risiken und Maßnahmen zu ihrer Begrenzung

Risiken für die RNV resultieren aktuell vor allem aus dem weiteren Verlauf der Corona-Pandemie sowie dem Zeitpunkt der Fortsetzung, der Geschwindigkeit und der Nachhaltigkeit des Erholungsprozesses der Nachfrage. Eine Erholung der Nachfrage ist von fundamentaler Bedeutung für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation.

Zudem liegen Risiken der RNV vor allem in den folgenden Bereichen :

Produktion und Technik:

Betriebsstörungen und daraus resultierende Verspätungen oder Zugausfälle können zu Pönalezahlungen an die entsprechenden Bestellerorganisationen führen. Diesem Risiko begegnen wir mit der systematischen Wartung unserer Fahrzeuge und technischer Einrichtungen und dem Einsatz qualifizierter Mitarbeitenden sowie mit kontinuierlicher Qualitätssicherung und Verbesserung der Prozesse.

Ein weiteres Risiko stellt die ausreichende Verfügbarkeit der Fahrzeugflotte dar. Einschränkungen in der Fahrzeugverfügbarkeit gefährden den fahrplangemäßen Betrieb. Wir versuchen diesem Risiko durch Vorsorgemaßnahmen entgegenzuwirken und die Folgen bei Eintreten zum Beispiel durch die Stellung von Ersatzfahrzeugen oder die Einrichtung von Ersatzverkehren zu minimieren.

Absatzmarkt:

Vor dem Hintergrund der Sparbemühungen der öffentlichen Haushalte existiert das Risiko, dass das Niveau der Bestellerentgelte für zukünftige Vergaben oder bestehende Leistungen gekürzt wird. Wir begegnen diesem Risiko, indem wir unser Leistungsangebot entsprechend anpassen und die Fahrgeldeinnahmen steigern. Ein zusätzliches Risiko resultiert daraus, dass vertraglich vereinbarte Durchreichungen für Energie- und Infrastrukturkosten angesichts der Finanzlage der Länder unter Umständen nicht bezahlt werden können. Hier führen wir frühzeitig Gespräche mit Aufgabenträgern zur Sondierung von Lösungsstrategien.

Im Regional- und Stadtverkehr gibt es einen intensiven intramodalen Wettbewerb um langfristige Verkehrsverträge. Um uns in diesem Marktumfeld behaupten zu können, optimieren wir fortlaufend unser Ausschreibungsmanagement und unsere Kostenstrukturen, um attraktive Angebote zu wirtschaftlichen Konditionen abgeben zu können.

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung:

Gesamtwirtschaftliche Schocks, wie Wirtschafts- und Finanzkrisen oder konjunkturelle Eintrübungen unter anderem auch infolge von Konflikten oder Pandemien, können sich negativ auf unser Geschäft auswirken. Unsicherheiten bestehen insbesondere im Hinblick auf die konjunkturelle Entwicklung in den nächsten Jahren. Für die RNV ist insbesondere die Entwicklung der wesentlichen konjunkturellen Einflussfaktoren (hauptsächlich die Zahl der Erwerbstätigen und das verfügbare Einkommen) von Bedeutung.

Projektrisiken:

Mit der Modernisierung des Gesamtsystems Bahn sind hohe Investitionsvolumina, aber auch eine Vielzahl komplexer Projekte verbunden. Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, Verzögerungen in der Umsetzung oder notwendige Anpassungen während der häufig mehrjährigen Laufzeiten können zu Projektrisiken führen, die durch die vernetzten Produktionsstrukturen im DB-Konzern auch geschäftsfeldübergreifende Auswirkungen haben können. Der DB-Konzern trägt dem durch ein intensives Monitoring der Projekte Rechnung. Dies gilt insbesondere für die zentralen Großprojekte.

Besondere Ereignisse:

Der Natur des Eisenbahngeschäfts als offenes System entsprechend, können bestimmte Faktoren (wie Naturereignisse, Pandemien, Unfälle, Anschläge oder Diebstähle), die sich potenziell negativ auf den Betriebsablauf auswirken, von uns nur bedingt beeinflusst werden.

Regulierungsrisiken:

Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen auf nationaler oder europäischer Ebene können Risiken für unser Geschäft zur Folge haben. Gegenstand der Regulierung sind unter anderem die einzelnen Komponenten der von den Eisenbahninfrastrukturunternehmen verwendeten Preissysteme und Nutzungsbedingungen. Hier besteht das Risiko der Beanstandung und des Eingriffs. Politische Risiken betreffen insbesondere die Verschärfung geltender Normen und Vorschriften des Eisenbahnwesens.

Zusätzlich existieren für die RNV die folgenden Risiken:

Personalrisiken unter anderem durch höhere Tarifabschlüsse als bei Wettbewerbern, die einen zusätzlichen Wettbewerbsnachteil in der Personalkostenstruktur bedeuten. Laufende Tarifverhandlungen mit der GDL bergen Risiken im Zusammenhang mit Arbeitskampfmaßnahmen und außerplanmäßigen Tarifsteigerungen, die zudem Auswirkungen auf den Abschluss mit der EVG haben könnten. Damit wäre die Erreichung der Ziele des "Bündnis für unsere Bahn" in Frage gestellt.

Beschaffungs-/Energiemarktrisiken aus schwankenden Einkaufspreisen für Rohstoffe, Energie sowie Bau- und Transportleistungen.

IT-/Telekommunikations-/Cyberrisiken zum Beispiel in Form eines unzureichenden IT-Managements, das zu schwerwiegenden Geschäftsunterbrechungen führen kann. Wir setzen eine Vielzahl von Methoden und Mitteln ein, um diese Risiken zu minimieren.

Übrige Risiken, zum Beispiel rechtliche Risiken (u.a. Schadenersatzansprüche oder Rechtsstreitigkeiten).

Umfassendes Risikomanagementsystem

Die Grundsätze der Risikopolitik werden von der Konzernleitung des DB-Konzerns vorgegeben und durch die Gesellschaft RNV umgesetzt. Im Rahmen des Risikofrüherkennungssystems wird dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterin der RNV dreimal jährlich berichtet. Im Berichtsjahr wurde die Frequenz coronabedingt vorübergehend auf zweimal angepasst. Für außerhalb des Berichtsturnus auftretende Risiken und Fehlentwicklungen besteht eine unmittelbare Berichtspflicht, Akquisitionsvorhaben unterliegen zusätzlich einer besonderen Überwachung.

Im Risikomanagementsystem des DB-Konzerns wird die Gesamtheit der Risiken unter Berücksichtigung von Wesentlichkeitsgrenzen in einem Risikoportfolio sowie einer detaillierten Einzelaufstellung abgebildet. Die im Risikobericht erfassten Risiken sind kategorisiert und nach Eintrittswahrscheinlichkeiten klassifiziert. Die Analyse umfasst neben den möglichen Auswirkungen zugleich die Ansatzpunkte und die Kosten von Gegenmaßnahmen.

Bewertung der derzeitigen Risikoposition

Per 31. Dezember 2020 lagen die Risiko-Schwerpunkte der RNV für die Entwicklung im Folgejahr hauptsächlich in den Bereichen besondere Ereignisse aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Fahrgeldeinbußen, in den Bereichen Fahrzeuginstandhaltung, Werkstattauslastung sowie im Bereich Personal. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Gesamtrisikoposition im Berichtsjahr coronabedingt deutlich erhöht.

Als Ergebnis unserer Analyse von Risiken, Gegenmaßnahmen, Absicherungen und Vorsorgen sind auf Basis der gegenwärtigen Risikobewertung keine bestandsgefährdenden Risiken vorhanden.

Prognosebericht

Die Entwicklung der Märkte und des konjunkturellen Umfelds wurden 2020 erheblich negativ durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie beeinflusst. Auch im Geschäftsjahr 2021 erwarten wir noch spürbare coronabedingte Belastungen. Insgesamt gehen wir für die Entwicklung im Jahr 2021 allerdings von einem rückläufigen Infektionsgeschehen und einer wieder stärkeren Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln aus.

Konjunkturelle Aussichten

Für 2021 wird eine deutliche Erholung der deutschen Wirtschaft erwartet. Das Bruttoinlandsprodukt sollte deutlich wachsen. Die negativen Effekte aus dem Berichtsjahr werden 2021 aber voraussichtlich nicht vollständig kompensiert werden. Weitere Belastungen ergeben sich vor allem aus möglichen von den USA ausgehenden Handelskonflikten, geopolitischen Konflikten sowie weiterhin bestehenden Unsicherheiten im Zusammenhang mit den Folgen des Brexit. Zudem hat sich die deutsche Staatsverschuldung 2020 coronabedingt deutlich erhöht, sodass die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates künftig eingeschränkt sein könnte.

Wir erwarten, dass sich Unternehmen in der Folge bei Investitionen weiterhin zurückhalten, was die weiteren Aussichten auf das Wirtschaftswachstum belastet. Deutschland als wichtiger Produzent von Investitionsgütern dürfte von dieser Entwicklung betroffen sein.

Voraussichtliche Entwicklung der relevanten Märkte

Nach dem coronabedingten Leistungseinbruch in 2020 dürfte sich der deutsche Personenverkehrsmarkt 2021 wieder sukzessive erholen. Die Leistungsmenge wird aber noch deutlich hinter dem Vorkrisenniveau von 2019 zurückbleiben.

Die Entwicklung der Verkehrsnachfrage hängt vor allem stark vom weiteren Infektionsgeschehen, regulatorischen Maßnahmen und damit einhergehendem Mobilitätsverhalten der Bevölkerung ab.

Der motorisierte Individualverkehr (MIV) dürfte 2021 wieder ein Leistungsvolumen annähernd auf Vorkrisenniveau von 2019 erreichen. Steigende Kraftstoffpreise durch die 2021 in Kraft tretende CO 2 -Bepreisung bleiben zunächst von untergeordneter Bedeutung.

Für den Schienenpersonenverkehr rechnen wir 2021 mit einer spürbaren Erholung im Nah- und Fernverkehr, wenngleich coronabedingte Rückgänge aus dem Berichtsjahr noch nicht vollständig aufgeholt werden können. Der Schienenpersonenfernverkehr dürfte von Zugewinnen aus dem Luft- und Buslinienfernverkehr profitieren.

Auch im europäischen Personenverkehr wird die Entwicklung 2021 verkehrsträgerspezifisch und regional differenziert ausfallen. Finanzielle Schwächen und strategische Neuausrichtungen einzelner Anbieter machen eine Konsolidierung des Mobilitätsmarktes wahrscheinlich. Eine progressive Klimapolitik der Europäischen Union und ihrer Mitgliedsstaaten bleibt Motor für die Entwicklung klimafreundlicher, öffentlicher Mobilität, insbesondere des Schienenpersonenverkehrs.

Voraussichtliche Entwicklung wesentlicher Rahmenbedingungen

Wir erwarten in 2021 durch die vom Klimakabinett der Bundesregierung im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 vorgestellten Maßnahmen zur Unterstützung des Schienenverkehrs in Deutschland weiterhin eine weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Schiene in Deutschland.

Voraussichtliche Entwicklung der RNV im Geschäftsjahr 2021

Die Geschäftsentwicklung der RNV wird auch im Geschäftsjahr 2021 voraussichtlich spürbar durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie beeinflusst werden.

Aufgrund von steigenden Fahrgastzahlen wird sich der Umsatz im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr wieder erholen. In welchem Umfang dies der Fall sein wird, lässt sich coronabedingt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur schwer quantifizieren. Maßgeblich hierfür wird unter anderem sein, wie lange der zweite Lockdown seit Anfang November 2020 noch andauern wird, welche Maßnahmen seitens der Regierung im Laufe des Jahres 2021 ergriffen werden und inwieweit für breite Bevölkerungsschichten im Jahr 2021 eine wirksame Impfung gegen das Virus verfügbar sein wird.

Wir erwarten im Geschäftsjahr 2021 jedoch, dass das Betriebsergebnis aufgrund leicht steigender Umsätze leicht über dem Niveau des Vorjahres liegen wird. Wir gehen davon aus, dass Maßnahmen im Rahmen des Projektes "Regio-Netz 2.0" vor allem im Bereich der Instandhaltungsoptimierung und der Senkung der Overheadkosten bereits erste Wirkung zeigen.

Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend genannten Vorbehalten.

Zukunftsbezogene Aussagen

Dieser Lagebericht enthält Aussagen und Prognosen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der RNV beziehen. Diese Prognosen stellen Einschätzungen dar, die wir auf Basis aller uns zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Sollten die den Prognosen zugrunde liegenden Annahmen nicht eintreffen oder Risiken - wie sie beispielsweise im Risikobericht genannt werden - eintreten, können die tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnisse von den derzeitigen Erwartungen abweichen.

Die RNV übernimmt keine Verpflichtung, die hierin enthaltenen Aussagen zu aktualisieren.

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Aktiva

31.12.2020 31.12.2019
Anhangpos. T€ % T€ %
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände (2) 3 0,0 9 0,0
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 11.077 9,7 10.777 9,2
davon:
a) Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten (10.699) (9,4) (10.386) (8,8)
b) Bahnkörper und Bauten des Schienenweges (378) (0,3) (391) (0,3)
2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 1.263 1,1 1.368 1,2
3. Fahrzeuge für Personenverkehr 58.466 51,1 54.334 46,2
4. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nummer 2 oder 3 gehören 2.213 1,9 1.839 1,6
5. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.067 1,8 1.970 1,7
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 3.350 2,9 6.814 5,8
(2) 78.436 68,5 77.102 65,7
III. Finanzanlagen (2) 11 0,0 5 0,0
78.450 68,5 77.116 65,7
B. Umlaufvermögen
Vorräte (3) 9.982 8,7 9.113 7,8
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (4) 25.804 22,6 30.940 26,2
35.786 31,3 40.053 34,0
C. Rechnungsabgrenzungsposten (5) 256 0,2 313 0,3
114.492 100,0 117.482 100,0

Passiva

31.12.2020 31.12.2019
Anhangpos. T€ % T€ %
A. Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital (6) 100 0,1 100 0,1
Kapitalrücklage (7) 66.136 57,8 66.136 56,3
Gewinnrücklagen (8) 105 0,1 105 0,1
66.341 58,0 66.341 56,5
B. Rückstellungen (9) 29.098 25,4 23.345 19,9
C. Verbindlichkeiten (10) 19.053 16,6 27.796 23,6
114.492 100,0 117.482 100,0

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

Anhangpos. 2020
T€
2019
T€
Umsatzerlöse (13) 249.098 267.290
Bestandsveränderungen -834 275
Andere aktivierte Eigenleistungen (14) 459 9.762
Gesamtleistung 248.723 277.327
Sonstige betriebliche Erträge (15) 20.679 10.346
Materialaufwand (16) -170.249 -186.507
Personalaufwand (17) -73.119 -71.171
Abschreibungen -7.981 -7.642
Sonstige betriebliche Aufwendungen (18) -18.870 -18.267
-817 4.086
Zinsergebnis (19) -66 -51
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -31 -
Ergebnis nach Steuern -914 4.035
Erträge aus Verlustübernahme (25) 914 -
Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages
abgeführter Gewinn (25) - -4.035
Jahresergebnis 0 0

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

Die Gesellschaft unterliegt dem deutschen Handelsrecht. Sie ist wie folgt im Handelsregister eingetragen:

Firma: DB RegioNetz Verkehrs GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Registergericht: Frankfurt am Main
Handelsregister-Nummer: HR B 51799

Der Jahresabschluss der DB RegioNetz Verkehrs GmbH ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des GmbH-Gesetzes in der jeweils gültigen Fassung sowie der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind gesetzlich vorgesehene Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zusammengefasst und im Anhang aufgegliedert.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Der Anhang enthält die erforderlichen Einzelangaben und Erläuterungen.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr.

Die DB RegioNetz Verkehrs GmbH betreibt neben dem Eisenbahnverkehr gleichzeitig auch Serviceeinrichtungen in Form von Wartungseinrichtungen und Außenreinigungsanlagen im Sinne von Anlage 2 Nr. 2 Buchstaben e und f Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG).

Bei der Bundesnetzagentur ist gemäß § 2 Abs. 4 i.V.m. § 12 ERegG ein Antrag zur Befreiung von regulierungsrechtlichen Trennungsvorgaben gestellt worden, über den bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses noch nicht entschieden wurde. Die DB RegioNetz Verkehrs GmbH hat die buchhalterische Trennung nicht umgesetzt, da sie davon ausgeht, dass sie aufgrund des Vorliegens der Befreiungsvoraussetzungen einen Anspruch auf Genehmigung der beantragten Befreiung hat.

(1) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert.

Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagegegenstände, mit Ausnahme geringwertiger Software, sind mit ihren Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen angesetzt. Erworbene, im Einzelfall geringwertige Software wird im Anschaffungsjahr vollständig als Aufwand verrechnet.

Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf niedrigere beizulegende Werte werden gegebenenfalls vorgenommen.

Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten auch Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie planmäßige Abschreibungen, soweit diese durch die Fertigung veranlasst sind. Gemeinkosten und Abschreibungen sind auf Basis der bei normaler Beschäftigung und unter wirtschaftlichen Bedingungen anfallenden Kosten ermittelt. Zinsen auf Fremdkapital und Verwaltungskosten werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Anschaffungspreisminderungen, die dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können, werden von den Anschaffungskosten abgesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern linear "pro rata temporis".

Die Nutzungsdauern der wesentlichen Gruppen sind folgender Tabelle zu entnehmen:

Jahre
Bahnkörper, Tunnel, Brücken, Bahnübergänge 15-50
Gleisanlagen 20-25
Gebäude, Hallen und Überdachungen 10-50
Übrige bauliche Anlagen 10-50
Signalanlagen 10-40
Fernmeldeanlagen 5-10
Schienenfahrzeuge 15-30
Sonstige technische Anlagen, Maschinen und Fahrzeuge 5-20
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-15
Entgeltlich erworbene Software 3-5

Geringwertige Anlagegegenstände im Einzelwert bis 1.000 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen.

Finanzanlagen sind mit Anschaffungskosten ausgewiesen.

Die Vorräte sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, bei Hilfs- und Betriebsstoffen wird die Durchschnittsmethode angewandt (zu den Bestandteilen der Herstellungskosten siehe Erläuterung zum Anlagevermögen). Risiken in den Beständen, die sich aus eingeschränkter Verwendbarkeit, langer Lagerdauer, Preisänderungen am Beschaffungsmarkt oder sonstigen Wertminderungen ergeben, sind durch Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt, soweit nicht in Einzelfällen ein niedrigerer Wertansatz geboten ist. Erkennbaren insolvenz- oder bonitätsbedingten Risiken wird durch Einzel- und Pauschalwertberichtungen Rechnung getragen.

Im DB-Konzern werden seit dem 1. Januar 2018 die bisherigen Verfahren zur Ermittlung der Pauschalwertberichtigung (1 %-Regel) und der pauschalierten Einzelwertberichtigung, basierend auf in Abhängigkeit vom Alter der Forderungen differenzierten Prozentsätzen, nicht mehr angewendet. Sie wurden durch ein neues Verfahren ersetzt, demgemäß die Nettoforderungsbestände um auf Erfahrungswerten der Vergangenheit basierenden Prozentsätzen wertberichtigt werden. Diese Prozentsätze beliefen sich zum 31. Dezember 2020 für die zum Geschäftsfeld DB Regio gehörende DB RegioNetz Verkehrs GmbH im Bereich der Lieferungen und Leistungen auf 0,51 % für überfällige Forderungen und 0,22 % für nicht überfällige Forderungen. Für den Bereich der sonstigen Vermögensgegenstände belief sich dieser Prozentsatz auf 0,21 %.

Aufwendungen für Wertberichtigungen aufgrund von reklamationsbedingten Risiken (Preisstellung, Leistungserbringung u.ä.) werden im Regelfall als Erlösschmälerungen von den Umsatzerlösen abgesetzt.

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, sind gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit diesen Schulden zu verrechnen.

Das Saldierungsgebot gilt auch für korrespondierende Aufwendungen und Erträge aus der Auf- bzw. Abzinsung der Schulden und aus der Bewertung dieser Vermögensgegenstände. Die zur Saldierung herangezogenen Vermögensgegenstände werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB vollständig zum beizulegenden Zeitwert auf der Basis von Marktwerten am Bilanzstichtag bewertet. Für die mit den Vermögensgegenständen verbundenen Verpflichtungen ist § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB einschlägig.

Bei der DB RegioNetz Verkehrs GmbH wird das Deckungsvermögen, das der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen (sog. Contractual-Trust-Arrangements 'CTA') dient, mit der entsprechenden Pensionsverpflichtung verrechnet. Saldiert werden auch die korrespondierenden Aufwendungen und Erträge aus der Auf- bzw. Abzinsung der Pensionsverpflichtungen (einschließlich der Erfolgswirkungen aus der Änderung des Rechnungszinsfußes) und aus der Bewertung sowie den laufenden Erträgen des Deckungsvermögens. Der sich ergebende Saldo wird im Zinsergebnis ausgewiesen.

Der beizulegende Zeitwert übersteigt zum 31. Dezember 2020 die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens. Der potenziell abführungsgesperrte Betrag wird durch die Aufstockung der Pensionsverpflichtungen von der garantierten Mindestverpflichtung auf den Zeitwert des Deckungsvermögens nur teilweise kompensiert. Durch das Bestehen frei verfügbarer Rücklagen gemäß § 268 Abs. 8 HGB in ausreichender Höhe ist keine Abführungssperre entstanden.

Die DB RegioNetz Verkehrs GmbH hat darüber hinaus langfristig fällige Verpflichtungen aus Wertguthaben für Langzeitkonten. Diese werden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den durch den beauftragten Treuhänder verwalteten Kapitalanlagen verrechnet. Aufgrund der stets korrespondierenden Wertentwicklung von Rückstellungen und Deckungsansprüchen sind keine abführungsgesperrten Erträge entstanden.

Das Eigenkapital wird mit dem Nennwert ausgewiesen.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der Anwartschaftsbarwertmethode unter Berücksichtigung künftiger Entwicklungen sowie der Anwendung eines Prognosezinssatzes bewertet, der auf der Basis des von der Deutschen Bundesbank per September 2020 veröffentlichten Rechnungszinses für Restlaufzeiten von 15 Jahren (Vereinfachungsregel) hergeleitet wurde. Für Altersversorgungsverpflichtungen in sog. Contractual-Trust-Arrangements ,CTA' werden Pensionsrückstellungen in Höhe des Mindestverpflichtungsumfangs bzw. zu dem den Mindestverpflichtungsumfang übersteigenden Zeitwert des Deckungsvermögens angesetzt. Bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen finden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck Anwendung.

Die Pensionsrückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst. Im Vergleich zur Abzinsung mit dem Sieben-Jahres-Durchschnittszins (1,62 %) ergibt sich zum 31. Dezember 2020 ein Unterschiedsbetrag von 22.332 €, der gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB potenziell ausschüttungsgesperrt, aber nicht abführungsgesperrt ist.

Die wesentlichen zum 31. Dezember 2020 angewendeten versicherungsmathematischen Parameter sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

%
Rechnungszinsfuß (10-Jahresdurchschnitt) 2,31
Erwartete Lohn- und Gehaltsentwicklung 3,10
Erwartete Rentenentwicklung (je nach Personengruppe) 1,75
Durchschnittlich zu erwartende Fluktuation 3,35

Die Rückstellungen für Altersteilzeit-, Jubiläums- und Sterbegeldverpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren (Anwartschaftsbarwertmethode) sowie grundlegenden Annahmen der Berechnung gemäß den Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet. Dabei werden fristenkongruente durchschnittliche Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre in Höhe von 0,50 % (Altersteilzeit), 1,06 % (Jubiläum) sowie 1,04 % (Sterbegeld) angewendet.

Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren bilanzierungspflichtigen Risiken Rechnung. Soweit Aufwendungen wahrscheinliche, aber ihrem Eintrittszeitpunkt nach unbestimmte Verpflichtungen gegenüber Dritten darstellen, werden sie bei den sonstigen Rückstellungen bilanziert.

Die Bewertung der Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden bei der Ermittlung der Rückstellungen berücksichtigt.

Die sonstigen Rückstellungen werden auf Vollkostenbasis ermittelt. Risiken für nicht abgeschlossene Schadensfälle und Prozesse werden grundsätzlich erst ab einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 50 % erfasst.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem fristenkongruenten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, veröffentlicht von der Deutschen Bundesbank, abgezinst. Aufwendungen und Erträge aus Änderungen des Abzinsungssatzes und Zinseffekte geänderter Schätzungen der Restlaufzeit werden im Zinsergebnis ausgewiesen.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Vor dem Bilanzstichtag getätigte Ausgaben bzw. Einnahmen, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, werden als aktive bzw. passive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Aufgrund der bestehenden steuerlichen Organschaft werden keine latenten Steuern bilanziert.

Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen Beteiligungsunternehmen der DB AG.

Die Tätigkeit der zugewiesenen Beamten im DB-Konzern beruht auf einer gesetzlichen Zuweisung im Rahmen des Eisenbahnneuordnungsgesetzes (ENeuOG), Art. 2 § 12. Für die Arbeitsleistung der zugewiesenen Beamten erstattet die DB RegioNetz Verkehrs GmbH dem Bundeseisenbahnvermögen (BEV) die Kosten, die anfallen würden, wenn anstelle des zugewiesenen Beamten eine Tarifkraft als Arbeitnehmer beschäftigt werden würde (Als-ob-Abrechnung). Deshalb werden die dem BEV erstatteten Personalkosten der zugewiesenen Beamten aufgrund der wirtschaftlichen Betrachtungsweise unter den Personalaufwendungen ausgewiesen.

Anfallende Aufwendungen für Abfindungszahlungen werden im Personalaufwand ausgewiesen, da es sich regelmäßig um Entgelte für im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses geleistete Dienste handelt.

Abweichend von der in § 275 Abs. 2 HGB vorgeschriebenen Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung werden die sonstigen Steuern nicht unter dem hierfür vorgesehenen Posten Nr. 16 erfasst, da es sich hierbei um Kostensteuern handelt. Diese werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Erläuterungen zur Bilanz

(2) Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Investitionszuschüsse wurden nicht erhalten (im Vorjahr: 24 T€).

Im Geschäftsjahr wurden, wie bereits im Vorjahr, keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf Fahrzeuge vorgenommen.

(3) Vorräte

in T€ 2020 2019
Hilfs- und Betriebsstoffe 9.529 7.826
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 453 1.287
Insgesamt 9.982 9.113

Wertberichtigungen zur Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips und Reichweitenabschläge sind in Höhe von 1.067 T€ (im Vorjahr: 953 T€) gebildet.

Im Berichtsjahr wurden Materialien mit einem Lagerwert von 28 T€ (im Vorjahr: 19 T€) verschrottet.

(4) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

in T € 2020 Davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr 2019 Davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 10.034 - 9.589 -
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 14.960 - 18.015 -
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0 - 124 -
Sonstige Vermögensgegenstände 810 - 3.212 -
Insgesamt 25.804 - 30.940 -

Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände belaufen sich auf 103 T€ (im Vorjahr: 87 T€).

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 13.345 T€ (im Vorjahr: 18.015 T€) und aus umsatzsteuerlicher Organschaft in Höhe von 701 T€ (im Vorjahr: Verbindlichkeit). Sie enthalten Forderungen gegen die Gesellschafterin DB Regio AG in Höhe von 4.210 T€ (im Vorjahr: 4.922 T€), davon 3.296 T€ (im Vorjahr: 4.922 T€) aus Lieferungen und Leistungen und 914 T€ aus Verlustübernahme (im Vorjahr: Verbindlichkeit aus Ergebnisabführung).

(5) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Mietvorauszahlungen ausgewiesen.

(6) Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der DB RegioNetz Verkehrs GmbH beträgt 100 T€. Die Anteile werden vollständig von der DB Regio AG, Frankfurt am Main, gehalten.

(7) Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage weist per 31. Dezember 2020 unverändert einen Betrag in Höhe von 66.136 T€ aus.

In die Kapitalrücklage wurde der Betrag eingestellt, der sich aus dem Überschuss der Einbringungsbilanzen von rechtlich unselbständigen Teilbereichen der DB Regio AG in die DB RegioNetz Verkehrs GmbH ergab.

(8) Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen betreffen andere Gewinnrücklagen und weisen per 31. Dezember 2020 unverändert einen Betrag in Höhe von 105 T€ aus. Sie enthalten die Auflösungsbeträge aufgrund der im Rahmen der Erstanwendung des BilMoG zum 1. Januar 2010 vorgenommenen Neubewertung von Rückstellungen, die gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 3 EGHGB unmittelbar in die Gewinnrücklagen eingestellt wurden.

(9) Rückstellungen

in T€ 2020 2019
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 343 224
Steuerrückstellungen 591 530
Sonstige Rückstellungen 28.164 22.591
Insgesamt 29.098 23.345

Mit der DB AG besteht seit dem Jahr 2012 eine Vereinbarung zum schuldbefreienden Schuldbeitritt der DB AG mit Erfüllungsübernahme im Innenverhältnis bezüglich bestimmter von der DB RegioNetz Verkehrs GmbH an ihre aktiven und ehemaligen Mitarbeiter erteilten Pensionszusagen. Im Gegenzug hat die DB RegioNetz GmbH eine Zahlung in Höhe des nach handelsrechtlichen Bewertungsgrundsätzen ermittelten Barwerts der Pensionsverpflichtungen geleistet. Die Vereinbarung des Schuldbeitritts gilt auch für die Zukunft. Dementsprechend erfasst die DB RegioNetz GmbH den Dienstzeitaufwand des laufenden Jahres (618 T€; im Vorjahr: 728 T€) und leistet für die Schuldübernahme eine Zahlung in gleicher Höhe an die DB AG.

Die vom Schuldbeitritt erfassten Pensionsrückstellungen werden bei der DB AG bilanziert. Die DB RegioNetz Verkehrs GmbH und die DB AG haften für alle bisherigen und zukünftigen Ansprüche der Pensionsberechtigten der Gesellschaft als Gesamtschuldner.

Die ähnlichen Verpflichtungen enthalten arbeitnehmerfinanzierte Pensionsverpflichtungen (Deferred Compensation) in Höhe von 343 T€ (im Vorjahr: 224 T€).

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

in T€ 2020 2019
Ausstehende Abrechnungen von Verkehrsleistungen 19.846 11.433
Verpflichtungen im Personalbereich 5.192 6.589
Unterlassene Instandhaltung 2.828 4.265
Übrige Risiken 298 304
Insgesamt 28.164 22.591

Vom Anstieg der Rückstellungen für ausstehende Abrechnungen von Verkehrsleistungen in Höhe von 8.413 T€ entfallen 5.795 T€ auf Rückstellungen für Minderleistungen, 2.949 T€ auf Rückstellungen für Pönalen und 90 T€ auf Rückstellungen für Einnahmenaufteilungen, denen ein Rückgang bei den Rückstellungen für Fahrgelder um 421 T€ gegenübersteht.

Die Verpflichtungen im Personalbereich betreffen vor allem Arbeitsmehrleistungen und Urlaubsansprüche sowie Tantiemen und Jubiläumszuwendungen.

Die übrigen Risiken fassen alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten zusammen. Darin enthalten sind im Wesentlichen Rückstellungen für noch nicht berechnete Lieferungen und Leistungen sowie für Drohverluste aus Verkehrsverträgen

Bei der DB AG ist zentral eine Rückstellung für Archivierungskosten sowie für Kosten künftiger Betriebsprüfungen gebildet.

Das im Rahmen von Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen bestehende Deckungsvermögen wird in Höhe von 268 T€ (beizulegender Zeitwert; Anschaffungskosten 168 T€) mit den korrespondierenden Pensionsverpflichtungen (268 T€) verrechnet.

Das im Rahmen der Wertguthaben für Langzeitkonten bestehende Treuhandvermögen (1.696 T€ beizulegender Zeitwert, 1.591 T€ Anschaffungskosten) wird mit der korrespondierenden Rückstellung (1.696 T€) verrechnet.

(10) Verbindlichkeiten

2020 davon mit Restlaufzeit
in T € bis 1 Jahr größer 1 Jahr davon über 5 Jahre
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 431 431 - (-)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.608 3.608 - (-)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 13.954 13.954 - (-)
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0 0 - (-)
Sonstige Verbindlichkeiten 1.060 1.060 - (-)
davon aus Steuern (574) (574) (-) (-)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (412) (412) (-) (-)
Insgesamt 19.053 19.053 - (-)
davon zinspflichtig (1.891)
2019 davon mit Restlaufzeit
in T € bis 1 Jahr Größer 1 Jahr davon über 5 Jahre
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 128 128 - (-)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.088 2.088 - (-)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 24.495 24.495 - (-)
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 43 43 - (-)
Sonstige Verbindlichkeiten 1.042 1.042 - (-)
davon aus Steuern (600) (600) (-) (-)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (254) (254) (-) (-)
Insgesamt 27.796 27.796 - (-)
davon zinspflichtig (8.378)

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Cash-Pooling in Höhe von 1.891 T€ (im Vorjahr: 8.378 T€) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 12.063 T€ (im Vorjahr: 11.427 T€), davon gegenüber der Gesellschafterin DB Regio AG in Höhe von 296 T€ (im Vorjahr: 1.048 T€). Im Vorjahr waren ferner Verbindlichkeiten aus umsatzsteuerlicher Organschaft in Höhe von 655 T€ sowie Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin DB Regio AG aus Gewinnabführung in Höhe von 4.035 T€ enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin betragen insgesamt 296 T€ (im Vorjahr: 5.083 T€).

(11) Haftungsverhältnisse

Die DB RegioNetz Verkehrs GmbH haftet gesamtschuldnerisch mit der DB AG für in Höhe von 11.848 T€ (im Vorjahr: 10.485 T€) bestehende, nach handelsrechtlichen Vorschriften bewertete Verpflichtungen gegenüber ihren Pensionsberechtigten. Mit einer Inanspruchnahme aus der gesamtschuldnerischen Haftung ist nicht zu rechnen, da die zugrunde liegenden Verpflichtungen durch die DB AG voraussichtlich erfüllt werden können.

(12) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

in T€ 2020 2019
Bestellobligo für Investitionen 1.452 1.032
Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und anderen Drittschuldverhältnissen 9.751 10.207
davon gegenüber verbundenen Unternehmen (3.156) (3.038)
Insgesamt 11.203 11.239

Die Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und anderen Drittschuldverhältnissen werden mit dem Nominalwert ausgewiesen. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2020 Leasingraten in Höhe von 3.521 T€ (im Vorjahr: 2.938 T€) gezahlt.

Die zukünftigen Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und anderen Drittschuldverhältnissen werden wie folgt fällig:

in T€ 2020 2019
Fälligkeiten:
fällig bis 1 Jahr 3.866 4.038
fällig 1 bis 5 Jahre 3.358 3.119
fällig über 5 Jahre 2.527 3.050
Insgesamt 9.751 10.207

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(13) Umsatzerlöse

in T€ 2020 2019
Personenverkehr 228.270 247.564
davon Erlöse aus Verkehrsverträgen (196.871) (195.924)
davon eigene Fahrgelderlöse (31.399) (51.640)
Leistungen für Dritte und Materialeinkäufe 9.598 11.403
Sonstige Umsatzerlöse 11.230 8.323
Insgesamt 249.098 267.290

Die Umsatzerlöse werden im Inland erzielt.

Die Umsatzerlöse aus Verkehrsverträgen enthalten 10.227 T€ (im Vorjahr: 6.834 T€) Fahrgelderlöse, die auf die Ansprüche auf Bestellerentgelte im Rahmen von Bruttoverträgen anzurechnen sind.

Umsatzerlöse aus Sondervereinbarungen mit den Aufgabenträgern im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie betragen 1.930 T€ (im Vorjahr: 0 T€). Hierunter fallen u.a. die Fortzahlung variabler Bestellerentgelte trotz eines coronabedingt reduzierten Umfangs der erbrachten gegenüber den vertragsgemäß zu erbringenden Leistungen.

In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Erlöse in Höhe von 1.677 T€ (im Vorjahr: 2.832 T€) enthalten.

(14) Andere aktivierte Eigenleistungen

Die unter diesem Posten ausgewiesenen Leistungen betreffen Leistungen für das Anlagevermögen in Höhe von 459 T€ (im Vorjahr: 9.762 T€).

(15) Sonstige betriebliche Erträge

in T € 2020 2019
Erträge aus Zuschüssen der öffentlichen Hand (ÖPNV-Branchenlösung) 14.058 -
Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen 4.974 7.614
Erträge aus Schadenersatz und Kostenerstattungen 1.143 2.002
Erträge aus staatlichen Zuschüssen 244 462
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 204 122
Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen - 98
Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und Eingänge ausgebuchter Forderungen 3 -
Übrige Erträge 53 48
Insgesamt 20.679 10.346
davon periodenfremd (6.325) (9.216)

Die Erträge aus Zuschüssen der öffentlichen Hand (ÖPNV-Branchenlösung) beinhalten Erträge im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in Höhe von 14.058 T€. Derartige Zuschüsse wurden der DB RegioNetz Verkehrs GmbH im Wesentlichen für die Aufrechterhaltung des Personennahverkehrs gewährt.

(16) Materialaufwand

in T€ 2020 2019
Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 22.130 23.083
davon Aufwendungen für Energie (19.711) (21.412)
davon Strom (1.474) (1.155)
davon Stromsteuer (95) (79)
davon Diesel, sonstige Treibstoffe (17.907) (19.865)
davon sonstige Energien (235) (313)
davon sonstige Betriebsmittel und bezogene Waren (2.418) (2.304)
davon Preis- und Wertberichtigungen Material (1) (-633)
Aufwendungen für bezogene Leistungen 114.028 113.433
davon eingekaufte Leistungen Transport (3.590) (3.358)
davon Reinigung, Sicherheitsdienst, Entsorgungen, Winterdienst (2.411) (2.589)
davon Provisionen (5.904) (4.811)
davon Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Infrastruktur (99.174) (98.534)
davon Nutzung Trassen (87.659) (87.457)
davon Nutzung Stationen (11.515) (11.077)
davon sonstige bezogene Leistungen (2.949) (4.141)
Aufwendungen für Instandhaltungen und Erstellung 34.091 49.991
Insgesamt 170.249 186.507

(17) Personalaufwand

in T€ 2020 2019
Löhne und Gehälter
für Arbeitnehmer 53.360 51.744
für zugewiesene Beamte 5.626 6.120
Zahlung an das Bundeseisenbahnvermögen gemäß Art. 2 § 21 Abs. 1 und 2 Eisenbahnneuordnungsgesetz (5.230) (5.664)
direkt ausgezahlte Nebenbezüge (396) (456)
gesamt 58.986 57.864
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
für Arbeitnehmer 12.721 11.766
für zugewiesene Beamte (Zahlung an das Bundeseisenbahnvermögen gemäß Art. 2 § 21 Abs. 1 und 2 Eisenbahnneuordnungsgesetz) 1.412 1.541
gesamt 14.133 13.307
davon für Altersversorgung (2.794) (2.054)
Insgesamt 73.119 71.171

(18) Sonstige betriebliche Aufwendungen

in T€ 2020 2019
Aufwendungen aus Leasing, Mieten und Pachten 3.521 2.938
Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten 69 54
Gebühren und Beiträge 440 465
Aufwendungen aus Versicherungen 59 16
Aufwendungen für Werbung und Verkaufsförderung 455 690
Aufwendungen für Drucksachen und Büromaterial 53 67
Reise- und Repräsentationsaufwendungen 1.301 1.448
Forschungs- und Entwicklungskosten 494 357
Sonstige bezogene Dienstleistungen 9.253 8.864
davon bezogene IT-Leistungen (1.892) (1.360)
davon sonstige Kommunikationsdienste (158) (487)
davon sonstige Serviceleistungen (7.203) (7.017)
Aufwendungen aus Schadenersatz 70 3
Wertberichtigungen auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 44 88
Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen 404 35
Sonstige betriebliche Steuern 1 -
Übrige Aufwendungen 2.706 3.242
davon sonstiger personalbezogener Aufwand (1.098) (1.285)
davon sonstige übrige Aufwendungen (1.608) (1.957)
Insgesamt 18.870 18.267
davon periodenfremd (448) (123)

(19) Zinsergebnis

in T€ 2020 2019
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 23 34
davon aus verbundenen Unternehmen (6) (-)
davon Zinssaldo aus der Vermögensverrechnung (17) (34)
davon Erträge aus dem Deckungsvermögen (17) (34)
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -89 -85
davon an verbundene Unternehmen (-33) (-30)
davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen (-49) (-50)
Insgesamt -66 -51

Sonstige Angaben

(20) Konzernzugehörigkeit

Die DB RegioNetz Verkehrs GmbH ist Tochterunternehmen der DB Regio AG und wird in den für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufgestellten Konzernabschluss der Deutsche Bahn AG, Berlin, als oberstes Mutterunternehmen einbezogen. Dieser wird entsprechend den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den dazu nach § 315e Abs. 1 HGB ergänzend anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.

Der Konzernabschluss der DB AG wird beim Bundesanzeiger bekannt gemacht und ist unter www.bundesanzeiger.de erhältlich.

(21) Beschäftigte

2020 2019
umgerechnet in Vollzeitbeschäftigte im Jahresdurchschnitt am Jahresende im Jahresdurchschnitt am Jahresende
Arbeitnehmer 1.115 1.082 1.073 1.116
Zugewiesene Beamte 126 117 139 129
Zwischensumme 1.241 1.199 1.212 1.245
Auszubildende 29 35 22 26
Insgesamt 1.270 1.234 1.234 1.271

Die Zahl der Mitarbeiter wird innerhalb des DB-Konzerns zur besseren Vergleichbarkeit in Vollzeit-Personen ausgewiesen. Teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter werden demnach entsprechend ihrem Anteil an der tariflichen Jahresarbeitszeit in Vollzeitkräfte umgerechnet.

Die Beschäftigtenzahlen des Vorjahres wurden aufgrund geänderter Ermittlungssystematik zwecks besserer Vergleichbarkeit angepasst.

Beamte sind der DB RegioNetz Verkehrs GmbH kraft Art. 2 § 12 Eisenbahnneuordnungsgesetz zugewiesen worden. Sie arbeiten für die DB RegioNetz Verkehrs GmbH, ihr Dienstherr ist das Bundeseisenbahnvermögen (BEV).

(22) Mitglieder und Gesamtbezüge der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats

Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr 2020 an:

 

Dr. Jürgen Dornbach

Vorsitzender der Geschäftsführung

Geschäftsführer Marketing und Produktion,

Alsbach-Hähnlein (bis 31. August 2020)

 

Christoph Kraller

Vorsitzender der Geschäftsführung

Geschäftsführer Marketing und Produktion,

Traunstein (ab 1. September 2020)

 

Gudrun Elser

Kaufmännische Geschäftsführerin

Finanzen und Controlling, Beschaffung, Personal,

München

 

Cornelia Würtz

Geschäftsführerin Infrastruktur

Vertrieb, Sicherheitsmanagement, Betreiber- und Unternehmerpflichten,

Darmstadt

Als Aufsichtsrat waren bestellt:

 

Dr. Jörg Sandvoß

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Vorsitzender des Vorstands der DB Regio AG,

Darmstadt

 

Nail Qarqur

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats

Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates der DB RegioNetz Verkehrs GmbH,

Edermünde/Besse

 

Christine Singer

Mitglied des Aufsichtsrats

Leiterin Personalentwicklung und Veränderungsmanagement der

DB Regio AG,

Bad Soden am Taunus (bis 4. Juni 2020)

 

Nicole Berlin

Mitglied des Aufsichtsrats

Leiterin Betrieb, Service, Pünktlichkeit der DB Regio AG,

Bremen (ab 28. Juli 2020)

Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurden im Berichtsjahr keine Kredite und Vorschüsse gewährt. Ebenso wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Mitgliedern der Geschäftsführung eingegangen.

Die Bezüge der Geschäftsführer werden im Rahmen von Managementverträgen der Gesellschaft in Form von Pauschalen in Rechnung gestellt und sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. Die Gesellschaft verzichtet unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge.

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betragen für das Geschäftsjahr 3 T€ (im Vorjahr: 3 T€).

(23) Honorare des Abschlussprüfers

Auf die Angaben zu den Honoraren des Abschlussprüfers der Gesellschaft wurde verzichtet, da diese Angaben im Konzernabschluss der DB AG enthalten sind.

(24) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag gemäß § 285 Nr. 33 HGB lagen nicht vor.

(25) Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Das negative Ergebnis nach Steuern wird aufgrund eines mit der DB Regio AG bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags von dieser übernommen.

 

Frankfurt am Main, den 11. Mai 2021

DB RegioNetz Verkehrs GmbH

Die Geschäftsführung

Christoph Kraller

Gudrun Elser

Cornelia Würtz

Entwicklung des Anlagevermögens

der DB RegioNetz Verkehrs GmbH

Anschaffungs- und Herstellungskosten
in T€
Vortrag zum 01.01.2020 Zugänge Umbuchungen Abgänge Stand am 31.12.2020
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 92 5 - - 97
92 5 - - 97
Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
a) Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten 11.132 745 -89 - 11.788
b) Bahnkörper und Bauten des Schienenweges 416 1 0 - 417
11.548 746 -89 - 12.205
2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 2.302 4 -1 - 2.305
3. Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr 201.134 5.325 5.605 -12.242 199.822
4. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nummer 2 oder 3 gehören 3.784 454 193 -3 4.428
5. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.865 539 35 -372 5.067
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 6.814 2.642 -5.743 -363 3.350
230.447 9.710 - -12.980 227.177
Finanzanlagen
Beteiligungen 5 6 - - 11
5 6 - - 11
Anlagevermögen gesamt 230.544 9.721 0 -12.980 227.285
Abschreibungen
in T€
Vortrag zum 01.01.2020 Abschreibungen Abgänge Stand am 31.12.2020
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten -83 -11 - -94
-83 -11 - -94
Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
a) Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten -746 -343 - -1.089
b) Bahnkörper und Bauten des Schienenweges -25 -14 - -39
-771 -357 - -1.128
2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen -934 -108 - -1.042
3. Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr -146.800 -6.798 12.242 -141.356
4. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nummer 2 oder 3 gehören -1.945 -271 1 -2.215
5. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung -2.895 -436 331 -3.000
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - - - -
-153.345 -7.970 12.574 -148.741
Finanzanlagen
Beteiligungen - - - -
- - - -
Anlagevermögen gesamt -153.428 -7.981 12.574 -148.835
Buchwert
in T€
Stand am 31.12.2020 Stand am 31.12.2019
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3 9
3 9
Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
a) Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten 10.699 10.386
b) Bahnkörper und Bauten des Schienenweges 378 391
11.077 10.777
2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 1.263 1.368
3. Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr 58.466 54.334
4. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nummer 2 oder 3 gehören 2.213 1.839
5. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.067 1.970
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 3.350 6.814
78.436 77.102
Finanzanlagen
Beteiligungen 11 5
11 5
Anlagevermögen gesamt 78.450 77.116

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die DB RegioNetz Verkehrs GmbH, Frankfurt am Main

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der DB RegioNetz Verkehrs GmbH, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der DB RegioNetz Verkehrs GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote).

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 11. Mai 2021

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Detlef Reichenbach, Wirtschaftsprüfer

ppa. Martin Both, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2020

der DB RegioNetz Verkehrs GmbH

Sitzungen des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat trat im abgelaufenen Geschäftsjahr zu zwei Sitzungen zusammen. Aufgrund der Lage Corona wurden die Sitzungen per Microsoft Teams durchgeführt. In seinen Sitzungen wurde der Aufsichtsrat von der Geschäftsführung über die wirtschaftliche Lage der DB RegioNetz Verkehrs GmbH, die wesentlichen Geschäftsvorfälle sowie die beabsichtigte Geschäftspolitik ausführlich informiert.

In der Sitzung des Aufsichtsrats am 4. Juni 2020 billigte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2019 und nahm das Prüfungsergebnis des Wirtschaftsprüfers zustimmend zur Kenntnis.

Die Geschäftsführung erläuterte in dieser Sitzung auch die aktuelle wirtschaftliche Lage der DB RegioNetz Verkehrs GmbH. In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls die Entwicklung wesentlicher Qualitätskennzahlen besprochen.

In der Sitzung am 7. Dezember 2020 wurde dem Aufsichtsrat die Budgetplanung 2021 und Mittelfristplanung für die Jahre 2022 - 2025 der DB RegioNetz Verkehrs GmbH vorgestellt und von ihm zur Kenntnis genommen.

Die Geschäftsführung berichtete außerdem über die ergriffenen Maßnahmen zum Thema Compliance.

Arbeitsschwerpunkte

Der Aufsichtsrat befasste sich umfassend mit der Arbeit der Geschäftsführung sowie der Lage und Entwicklung des Unternehmens. Er beschäftigte sich eingehend mit den Geschäftsvorfällen, die aufgrund gesetzlicher oder satzungsmäßiger Bestimmungen seiner Zustimmung unterliegen.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand regelmäßig in Verbindung mit der Geschäftsführung und wurde über alle wichtigen geschäftspolitischen Entwicklungen informiert.

Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig über die wirtschaftliche Lage, die Pünktlichkeit, den Grad der Kundenzufriedenheit und die Entwicklung der Personalkennzahlen informiert.

Weiterhin wurde der Aufsichtsrat über das Projekt RegioNetz 2.0 "Zurück auf die Erfolgsspur" und wichtige Themen der einzelnen Profitcenter unterrichtet.

Jahresabschluss

Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht der DB RegioNetz Verkehrs GmbH zum 31. Dezember 2020 wurde von der durch die Gesellschafterversammlung als Abschlussprüfer gewählten PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Des Weiteren prüfte der Abschlussprüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung das Risikomanagementsystem gemäß dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG).

Der Bericht des Abschlussprüfers wurde in der Aufsichtsratssitzung am 10. Mai 2021 in Gegenwart der Wirtschaftsprüfer, die den Prüfungsbericht unterzeichnet haben, umfassend beraten. Die Wirtschaftsprüfer berichteten über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und standen für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat stimmte dem Ergebnis der Prüfung zu.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der DB RegioNetz Verkehrs GmbH für das Geschäftsjahr 2020 geprüft und keine Einwendungen erhoben. Der Gewinn wurde aufgrund des mit der DB Regio AG bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags abgeführt. Der Jahresabschluss der DB RegioNetz Verkehrs GmbH für das Geschäftsjahr 2020 wurde gebilligt.

Der Gesellschafterversammlung wurde vorgeschlagen, den von der Geschäftsführung vorgelegten und vom Abschlussprüfer geprüften Jahresabschluss der DB RegioNetz Verkehrs GmbH für das Geschäftsjahr 2020 festzustellen und der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen sowie PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.

Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Belegschaftsvertreter der DB RegioNetz Verkehrs GmbH für ihren im Geschäftsjahr 2020 geleisteten Einsatz.

 

Frankfurt am Main, im Mai 2021

Für den Aufsichtsrat

Dr. Jörg Sandvoß, Vorsitzender

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde am 12. Juli 2021 festgestellt.

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