Hansen GmbH Technologie - Electronic - Licht
Selbe AdresseHerstellung von Lampen und Leuchten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans-Thomas Dipl. Ing. Hansen seit 2.1.2018 | Liquidator |
Dorothea, geb. Jensen Hansen seit 24.6.2005 | Prokura |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hansen Neon GmbHHaselundJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017BilanzAktiva
Anhang zum 31. Dezember 2017I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Identifikation der Gesellschaft (§264 Abs. 1a HGB):
Der Jahresabschluss der Hansen Neon GmbH wurde auf der Grundlage der deutschen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend dazu waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und Prüfungspflicht der Gesellschaft. Die Berichtsfirma ist n. § 267 Abs. 1 HGB zum Abschlusszeitpunkt als kleine Gesellschaft einzustufen. Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses, der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Der Ausweis des Anlagenspiegels erfolgt wie im Vorjahr in den Anlagen. Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nachfolgend werden folgende Angaben zu den Bilanzierungsgrundsätzen gemacht: Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe bei Abweichungen von früheren Methoden und Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis Angaben über Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB angewandte Abschreibungsmethoden Im Übrigen waren für die Erstellung des Jahresabschlusses die unter II. genannten und gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. II. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Das gesamte Anlage- und Umlaufvermögen (bis auf das in Berlin befindliche Anlagevermögen und die Vorräte in Dänemark) wurden zum 31.12.2016 an die Hansen GmbH TEL veräußert. Die Gesellschaft betreibt ab 2017 kein operatives Geschäft mehr und hat zum 31.12.2017 die Liquidation anmeldet. Umlaufvermögen Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 0,00 Euro (§ 268 Abs. 4 HGB). Aktivposten / Passivposten für latente Steuererträge Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht dem Ergebnis der Handelsbilanz. Deshalb wird keine latente Steuer ausgewiesen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe von 131.108,13 Euro vor (§ 268 Abs. 5 HGB). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren liegen nicht vor (§ 285 Nr. 1 Bst. a HGB). Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind keine durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert (§ 285 Nr. 1 Bst. b HGB. Haftungsverhältnisse Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB (§ 268 Abs. 7 HGB). III.. Sonstige Angaben Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Die Gesellschaft besaß am Bilanzstichtag gegenüber folgenden Gesellschaftern oder deren Angehörigen folgende Forderungen oder Verbindlichkeiten (§ 42 Abs. 3 GmbHG):
Ausgeglichen bis zur Bilanzaufstellung. Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 3 Arbeitnehmer i.S. § 267 Abs. 1 Nr. 3 HGB (ohne Gruppierung gem. § 285 Nr. 7 i.V.m. § 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Unterlassene Angaben Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und macht von den größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 274a, § 276, § 286 sowie § 288 HGB Gebrauch. Daher wurde auf weitere Angaben verzichtet.
Haselund, den 26.04.2018 Hans-Thomas Hansen Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 26.4.2018. |
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