Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 729862
Eingetragen
1.3.2018
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und WohnungenVermietung von Baumaschinen und -geräten
Gegenstand
Die Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Silke Eichinger
seit 1.3.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

76703 Kraichtal
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Silke Eichinger GmbH

Kraichtal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Umlaufvermögen 24.865,20 24.955,20
I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 24.865,20 24.955,20
Summe Aktiva 24.865,20 24.955,20

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 24.615,20 24.705,20
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 294,80 234,80
III. Jahresfehlbetrag 90,00 60,00
B. Verbindlichkeiten 250,00 250,00
Summe Passiva 24.865,20 24.955,20

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020

bis 31.12.2020

Allgemeine Angaben

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Schlussbilanz der Silke Eichinger GmbH zum 31.12.2019 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Von der Vereinfachungsregel entsprechend Abschnitt 44 EStR für Zugänge bei beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurde Gebrauch gemacht.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Sonstige Angaben

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und Verbindlichkeiten, die durch Pfandrecht oder ähnliche Rechte gesichert sind, lagen zum Bilanzstichtag nicht vor.

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ist mit Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von € 0,00 belastet.

Ergebnisverwendung

Der Gesellschafterversammlung wird folgende Ergebnisverwendung vorgeschlagen:

Verlustvortrag -294,80 €
Jahresfehlbetrag 90,00 €
Ausschüttung 0,00
Vortrag auf neue Rechnung -384,80 €


Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Frau Silke Eichinger

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Festgestellt am 21.10.2021

Kraichtal, den 21.10.2021

Silke Eichinger

Geschäftsführerin

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 21.10.2021.

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