KE Group Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Vogel seit 6.5.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
VPower Holding GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VPower Fleet Service GmbHDuisburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
Anhang
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Bilanzierungs- u. Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss der VPower Fleet Service GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handels- und Steuerrechts aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Das Sachanlagevermögen wurde zu den Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Angaben u. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz u. Gewinn- u. Verlustrechnung Anlagevermögen Die Posten des Anlagevermögens sind bewertet zu historischen Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegten Nutzungsdauern erscheinen angemessen. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu vermerken. Es wird versichert, dass außer den in der Bilanz zum 31. Dezember 2022 ausgewiesenen Verbindlichkeiten keine weiteren Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, aus Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen, die nicht aus dem laufenden Geschäftsverkehr resultieren, sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen.
Mülheim an der Ruhr, den 26. April 2024 Duisburg, den 26. April 2024 Gez. Ulrich Bartholomäus, Steuerbevollmächtigter Gez. Michael Vogel, Gesellschafter u. Geschäftsführer sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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