VX Instruments GmbH
Landshut
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Bei der Kapitalgesellschaft VX Instruments GmbH handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften
des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB Anwendung.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert
beibehalten.
Anlagevermögen
Sachanlagen sind grundsätzlich zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten, vermindert um
öffentliche Zuwendungen für Investitionen und planmäßige Abschreibungen, angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
Umlaufvermögen
Vorräte
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, soweit nicht
ein niedrigerer Wert beizulegen war.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen wurden zum Nominalbetrag ohne Umsatzsteuer
(netto) angesetzt und auf der Aktivseite offen abgesetzt, soweit sie den aktivierten
unfertigen Erzeugnissen zuzuordnen waren.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bewertet.
Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wird eine angemessene Pauschalwertberichtigung auf den nicht einzelwertberichtigten
Netto-Forderungsbestand gebildet.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben ausgewiesen,
die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.
Rückstellungen
In den Rückstellungen wurde möglichen Einzelrisiken angemessen und ausreichend Rechnung
getragen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen passiviert.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Von der Befreiung zur Erstellung eines Anlagenspiegels nach § 284 Abs. 3 HGB wurde
gem. § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB Gebrauch gemacht.
Forderungen
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr sind im Berichtsjahr und im Vorjahr nicht vorhanden.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten Forderungen gegen verbundene
Unternehmen i. H. v. EUR 60.290,86 (Vorjahr: EUR 128.085,85).
Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen gegen verbundene Unternehmen
i. H. v. EUR 50,00 (Vorjahr: EUR 100.000,00).
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten, welche nicht gesichert sind i. S. v. § 285
Nr. 1b HGB betragen bei allen bis zu einem Jahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
i. H. v. EUR 1.000.000,00 (Vorjahr: EUR 1.300.000,00) mit einer Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr.
D. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3a HGB bestehen nicht.
Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses
aufgestellt.
Im Geschäftsjahr beschäftigte die Gesellschaft im Durchschnitt 40,5 Mitarbeiter (Vorjahr:
39,0) gem. § 267 Abs. 5 HGB.
Die Geschäftsführung erfolgte durch den Geschäftsführer Herrn Christian Degenhart,
Elektronik-Ingenieur.
Der Geschäftsführer Christian Degenhart ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Landshut, den 08.07.2025
gez. Christian Degenhart, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.07.2025 festgestellt.
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