Buschmann Immobilien GmbH & Co.KG
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Schulz seit 16.4.2025 | Prokura |
Theresa Meyer seit 16.4.2025 | Prokura |
Daniel Hackemeier seit 16.4.2025 | Prokura |
Jens Buschmann seit 18.10.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Autohaus Buschmann GmbHEspelkampJahresabschluss zum 31. Dezember 2022Bilanz zum 31. Dezember 2022Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022
Anhang für das Geschäftsjahr 2022I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen 1. Die Autohaus Buschmann GmbH hat ihren Sitz in Espelkamp und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Bad Oeynhausen (HR B 8601). II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses 2. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. 3. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 2 HGB auf. Sie nimmt daher die für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungen nach § 288 Abs. 2 HGB in Anspruch. 4. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. 5. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 6. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bewertet. 7. Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode vorgenommen. Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Einzelnen 800,00 € nicht übersteigen, werden im Geschäftsjahr der Anschaffung oder Herstellung voll abgeschrieben. 8. Die Bewertung der Vorräte erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des niedrigeren beizulegenden Werts. 9. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nominalwerten oder dem niedrigeren zum Bilanzstichtag beizulegenden Wert bilanziert. Wertberichtigungen wurden in erforderlichem Umfang gebildet. 10. Kassenbestände und Bankguthaben werden zum Nominalwert bilanziert. 11. Passivierungspflichtige Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessenen notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. 12. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. IV. Erläuterungen zur Bilanz 13. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich wie folgt:
14. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen wird eine Forderung gegen den Gesellschafter in Höhe von 8.000,00 € (Vorjahr: 17.000,00 €) ausgewiesen. Die Forderung hat eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 15. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt 24.900,00 € (Vorjahr: 41.580,00 €). 16. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind wie folgt besichert: a) Sicherungsübereignung der Neu-, Vorführ- und Gebrauchtwagen sowie des Warenlagers b) Sicherungsübereignung von Maschinen und Einrichtungen c) Globalabtretung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 17. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte. Latente Steuersalden bestehen in passiven latenten Steuern und haben sich wie folgt entwickelt:
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz. Passive latente Steuern ergeben sich im Wesentlichen aus temporären Differenzen zwischen der Handels- und Steuerbilanz durch die Vornahme steuerlicher Sonderabschreibungen auf einige Wirtschaftsgüter und der geometrisch-degressiven Abschreibung auf Vorführwagen bei den Sachanlagen (andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung). Die temporären Differenzen werden mit einem Ertragssteuersatz von rd. 30 % bewertet. 18. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus unbefristeten Mietverträgen für die Geschäftsräume und Außenflächen in Höhe von jährlich ca. 252.000,00 €. 19. Daneben besteht zum Bilanzstichtag eine gesamtschuldnerische Mithaft für Verbindlichkeiten der Autohaus Buschmann GmbH & Co. KG gegenüber der Volksbank Lübbecker Land eG bis zur Höhe von 3,1 Mio. € sowie eine gesamtschuldnerische Mithaft für die Verbindlichkeiten der Buschmann Immobilien GmbH & Co. KG gegenüber der Volksbank Lübbecker Land eG in Höhe von 1 Mio. €. Mit einer Inanspruchnahme der Gesellschaft aus der jeweiligen Mithaft ist nicht zu rechnen, weil sowohl die Autohaus Buschmann GmbH & Co KG als auch die Buschmann Immobilien GmbH & Co. KG ihren Verpflichtungen bisher jeweils nachgekommen ist. 20. Gegenüber der Opel Leasing GmbH bestehen Verpflichtungen zur Rücknahme von Leasingfahrzeugen in Höhe von 9.129 T€. Mit Verlusten aus der Erfüllung dieser Verpflichtung wird nicht gerechnet, weil nach Einschätzung der Geschäftsführung die aus den Verkäufen dieser Fahrzeuge zu erzielenden Erlöse unter Berücksichtigung von Verkaufshilfen des Herstellers die anfallenden Kosten decken werden. V. Gesonderte Angaben gemäß §327 Abs. 1 Nr. 1 HGB
VI. Sonstige Angaben 21. Durchschnittlich waren im Geschäftsjahr insgesamt 47 Personen beschäftigt, aufgeteilt in 26 Angestellte, 13 Arbeiter und 8 Aushilfskräfte. 22. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung von Herrn Jens Buschmann, Kaufmann, Rödinghausen, wahrgenommen. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Geschäftsführers wurde nach § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Espelkamp, den 25. März 2024 gez. Jens Buschmann, Geschäftsführer Datum der Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 der Autohaus Buschmann GmbH ist in der Gesellschafterversammlung vom 18.4.2024 festgestellt worden. Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022A. Grundlagen des Unternehmens I. Geschäftsmodell des Unternehmens Das Unternehmen wurde im Jahr 1989 von den Herren Heinz Buschmann und Werner Pieper gegründet und wird heute in der zweiten Generation geführt. Das Geschäftsmodell beinhaltet den Handel von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, Ersatzteilen sowie die Wartung und Instandsetzung von Kraftfahrzeugen und deren Vermietung. Der Schwerpunkt unserer Geschäftstätigkeit findet im Großraum Minden-Lübbecke statt. Von Beginn an ist das Unternehmen Vertragspartner der Adam Opel AG (heute: Opel Automobile GmbH). II. Forschung und Entwicklung Als Handelsunternehmen sind wir nicht im Bereich Forschung und Entwicklung tätig. B. Wirtschaftsbericht Die Erholung der deutschen Wirtschaft setzte sich in 2022 fort. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg gegenüber dem Vorjahr um 1,8 %. Die Arbeitslosenquote lag im Jahresdurchschnitt 2022 bei rund 5,3 % (Vorjahr 5,7 %). Im Jahr 2022 wurden in Deutschland 2,65 Mio. Personenkraftwagen (PKW) neu zugelassen. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einem Anstieg von +1,1 %. Das Gesamtniveau blieb jedoch noch weit entfernt von den Zulassungszahlen 2019 (vor Ausbruch der Corona Pandemie). Im Gebrauchtwagenmarkt machte sich vor allem die fehlende Verfügbarkeit von Fahrzeugen negativ bemerkbar. So wurden mit rund 5,64 Mio. Besitzumschreibungen rund 15,8 % weniger PKW-Besitzerwechsel registriert als im Vorjahr. Bei einem nur leicht wachsenden Neuwagen-Gesamtmarkt entwickelten sich die einzelnen Marken sehr unterschiedlich. Generell ist festzustellen, dass neue Anbieter auf den Markt drängen und die Anzahl der Marken auf dem deutschen Markt somit zunimmt. Die von uns vertretene Stellantis-Marke Opel musste - vor allem aufgrund von Lieferschwierigkeiten - Verluste bei den Zulassungszahlen von -10,7 % gegenüber dem Vorjahr hinnehmen. Zulassungszahlen von 144.588 für 2022 (Vorjahr: 161.852) entsprechen einem Marktanteil von 5,5 % (Vorjahr: 6,2 %). Hyundai hat sein Vorjahresniveau dagegen nahezu halten können. Zulassungszahlen von 105.074 (Vorjahr: 106.620) entsprechen einem Marktanteil von 4,0 % (Vorjahr: 4,1 %). Der Abwärtstrend der herkömmlichen Antriebsarten (Benzin und Diesel) hielt auch im Jahr 2022 weiter an. So sank der Diesel-Anteil der PKW-Neuzulassungen von 20,0 % auf 17,8 %, der Anteil der benzinbetriebenen PKW fiel von 37,1 % auf 32,6 %. Hingegen konnten die alternativen Antriebsarten insbesondere aufgrund der hohen Bafa-Förderungen und der Steuervorteile abermals zulegen. Hybridangetriebene PKW erreichten einen Anteil von 31,2 %; Elektro-PKW (BEV) erzielten einen Anteil von 17,7 %. Der Bereich Service und Reparaturen konnte um insgesamt 10,8 % zulegen. (Quelle: Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes) II. Geschäftsverlauf Die für das Geschäftsjahr im Vorjahr erwartete Umsatzsteigerung hat sich nahezu erfüllt, das Ergebnis hat sich entgegen den Erwartungen deutlich verschlechtert. Der im Geschäftsjahr erzielte Gesamtumsatz betrug 40,6 Mio. EUR (Vorjahr: 35,6 Mio. EUR). Damit lag der Umsatz 14,0 % über dem Vorjahr. Der Neuwagenbereich verzeichnete eine Steigerung von 29,5 %. Auch der Bereich der Vorführwagen entwickelte sich positiv, der Umsatz betrug hier 2.362 TEUR (Vorjahr: 1.836 TEUR). Weiterhin rückläufig ist der Umsatz im Gebrauchtwagenbereich mit 9.228 TEUR gegenüber 11.154 TEUR im Vorjahr. Im Bereich Teile und Zubehör erhöhten sich die Umsatzerlöse von ca. 1.352 TEUR im Vorjahr auf ca. 1.823 TEUR. Erfreulich war auch die Entwicklung im Kundendienst, hier konnte eine Steigerung von 24,4 % gegenüber dem Vorjahr erreicht werden. Der Rohertrag verbesserte sich auf 3.740 TEUR (Vorjahr: 3.374 TEUR). III. Lage 1. Ertragslage Im Geschäftsjahr 2022 weisen wir einen Jahresüberschuss in Höhe von ca. 96 TEUR aus (Vorjahr: 175 TEUR). Die Materialeinsatzquote lag bei 90,8 % und damit nahezu unverändert zum Vorjahr (90,5 %). Die Abschreibungen lagen mit 307 TEUR leicht über dem Wert des Vorjahres (305 TEUR). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen von 968 TEUR im Vorjahr auf 1.209 TEUR. Hier waren die infolge der neu gemieteten Ausstellungshalle gestiegenen Mieten und Reparaturen an den Betriebsimmobilien für die Steigerung verantwortlich. 2. Finanzlage Alle anstehenden finanziellen Verpflichtungen wurden stets - teilweise unter Abzug von Skontobeträgen - durch zeitnahe Zahlung erfüllt. Dem Unternehmen stehen ausreichend Kreditlinien und Eigenmittel zur Verfügung. Die Liquiditätssituation ist sehr stabil. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war jederzeit gegeben. Die Bankverbindlichkeiten dienen im Wesentlichen der Fahrzeugfinanzierung. Es wurde ein Cashflow von 425 TEUR erwirtschaftet (Vorjahr: 488 TEUR). Das Eigenkapital der Gesellschaft verbesserte sich von 2.209 TEUR auf nunmehr 2.305 TEUR. Die Eigenkapitalquote verringerte sich auf 18,3 % (Vorjahr: 25,2 %). Bezogen hierauf beträgt die Rentabilität 4,3 % (Vorjahr: 8,2 %). 3. Vermögenslage Die Bilanzsumme stieg im Vergleich zum Vorjahr um 3.824 TEUR auf 12.606 TEUR. Dies ist insbesondere in gestiegenen Beständen der Neu- und Gebrauchtwagen sowie der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen begründet. Der Neuwagenbestand ist bei der jeweiligen Herstellerbank finanziert, insbesondere unter Inanspruchnahme zinsfreier Zahlungsziele. IV. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Als Indikatoren zur internen Betriebssteuerung ziehen wir unverändert die Umsatzerlöse sowie das (Betriebs-) Ergebnis als Kennzahlen heran. Aufgrund unseres hohen Qualitätsanspruchs haben wir die Zufriedenheit unserer Kunden als wesentlichen nicht finanziellen Leistungsindikator identifiziert. C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht I. Risikomanagementbericht Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wird u. a. durch ein standardisiertes Berichtswesen, eine etablierte Regelkommunikation sowie eine verantwortungsvolle Investitions- und Finanzierungstätigkeit kontrolliert. Darüber hinaus erfolgt ein tägliches Management der Fahrzeugbestände und der Verkaufszahlen. Im Bereich Service erfolgt eine tägliche Analyse der Auslastung und der Wertschöpfung. In regelmäßigen Besprechungen mit den Bereichsleitern werden die Entwicklungen der vertriebenen Marken analysiert und das weitere Vorgehen bzw. künftige Entwicklungen besprochen. II. Prognosebericht Die Eröffnung einer weiteren Ausstellungshalle im Mai 2022 und der Start des Vertriebs von Fahrzeugen der Marke Hyundai hat die Erwartungen erfüllt und den positiven Impuls für zusätzliche Absatzchancen gegeben. Für 2023 wurde ein prozentualer Umsatzzuwachs auf Vorjahresniveau generiert. Wir erwarten auf Basis vorläufiger Zahlen ein Ergebnis auf Vorjahresniveau. III. Risikobericht Aus gesamtwirtschaftlicher und automobilspezifischer Sicht zeichnen sich neben den generellen Risiken der Inflation und Rezession nach unserer Einschätzung vor allem die folgenden Risiken für das Automobilgeschäft ab: • Preissteigerungen aller Art haben die Inflation angeheizt mit negativen Auswirkungen auf die Nachfrage nach automobilen Produkten und Dienstleistungen, insbesondere der Privatkunden. • Neue Wettbewerber - vor allem aus China - drängen mit neuen und modernen Elektrofahrzeugen auf den deutschen Automobilmarkt mit dem Ziel, Marktanteile von den etablierten Anbietern zu erobern. Viele dieser Anbieter werden versuchen, über den Weg des Direktvertriebs Vertriebskosten einzusparen. Es bleibt abzuwarten, wie die Verbraucher auf die neuen Anbieter reagieren. Abzuwarten bleibt auch, wie die etablierten Hersteller auf diese neuen Wettbewerber reagieren. In jedem Fall ist von einer Intensivierung des Wettbewerbs auszugehen. • Zum 1. April 2024 werden die Stellantis Händler- und Serviceverträge für Nutzfahrzeuge in Agenturverträge gewechselt. Für alle anderen Stellantis PKW-Marken ist der Start in Agenturverträge für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Das neue Agenturmodell ist aktuell im Hinblick auf die Margenausstattung nur in Grundzügen bekannt. Eine Verschlechterung zur aktuellen vertraglichen Situation kann nicht ausgeschlossen werden. Wir gehen davon aus, dass unser Unternehmen aufgrund seiner Finanz- und Gesellschaftsstruktur die dadurch zu erwartenden Belastungen aushalten wird. Dem Fachkräftemangel begegnen wir mit fundierter Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter unter Einhaltung der Hersteller-Schulungsstandards. Unsere Marktposition ist gefestigt. Die ausreichende Liquiditätsversorgung des Unternehmens ist gesichert. Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten, sind derzeit nicht erkennbar. Gegen die Gesellschaft sind keinerlei Klagen anhängig. IV. Chancenbericht Chancen ergeben sich aufgrund der aktuellen Marktsituation vor allem im Gebrauchtwagen- und After-Sales-Geschäft. So sind die Preise für Gebrauchtwagen aufgrund der Neuwagen-Preisentwicklung weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Jedoch ist auch hier mit einer gewissen Normalisierung zu rechnen, wenn die Verfügbarkeit von gebrauchten Fahrzeugen wieder deutlich zunimmt. Dennoch sehen wir weiterhin überdurchschnittliche Ertragschancen in diesem Geschäftsfeld. Auch im After-Sales-Geschäft bieten sich weiterhin gute Ertragsmöglichkeiten. Die Nachfrage nach Serviceleistungen ist weiterhin sehr gut mit positiven Auswirkungen auf Werkstattauslastung und Ertragschancen. Mit der Markenaufnahme Hyundai PKW am Standort Espelkamp im zweiten Quartal 2022, haben wir einen weiteren Schritt hin zu einer deutlichen Ausweitung unseres Angebotes realisiert. Unser professioneller Service wird auch in Zukunft gegenüber den freien Werkstätten aufgrund der weiter steigenden Komplexität der Fahrzeuge den Unterschied machen. Hiervon werden wir weiterhin profitieren. Im Servicegeschäft wird der Fokus daher auf dem Ausbau der Stärken unseres Unternehmens liegen.
Espelkamp, den 25. März 2024 gez. Jens Buschmann, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersBei dem vorstehenden Jahresabschuss handelt es sich um die nach § 327 für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: An die Autohaus Buschmann GmbH: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Autohaus Buschmann GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Autohaus Buschmann GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ● entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und ● vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus ● identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können, ● gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichtes relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben, ● beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben, ● ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann, ● beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zu Grunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, ● beurteilen wir den Einklang des Lageberichtes mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens, ● führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zu Grunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zu Grunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Herford, den 25. März 2024 DR.
WOELKE AG
gez. Wilhelm Upheber, Wirtschaftsprüfer gez. Daniel Upheber, Wirtschaftsprüfer |
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