ROTARY POWER
Vertriebsgesellschaft mbH
Aachen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.05.2021 bis zum 30.04.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
30.4.2022
EUR |
30.4.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
39.193,00 |
39.155,00 |
| I.
Sachanlagen |
39.193,00 |
39.155,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.793.776,33 |
2.840.797,29 |
| I.
Vorräte |
606.946,55 |
879.148,86 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.041.656,81 |
1.655.186,57 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
145.172,97 |
306.461,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
222.171,00 |
140.995,07 |
| Aktiva |
3.055.140,33 |
3.020.947,36 |
Passiva
|
|
30.4.2022
EUR |
30.4.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
913.190,79 |
755.031,88 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
76.693,78 |
76.693,78 |
| II.
Kapitalrücklage |
51.129,19 |
51.129,19 |
| III.
Gewinnvortrag |
627.208,91 |
|
| IV.
Jahresüberschuss |
158.158,91 |
|
| V.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
|
627.208,91 |
| davon
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
1.631.455,22 |
| B.
Rückstellungen |
342.506,26 |
416.220,26 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.799.443,28 |
1.849.695,22 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.799.443,28 |
1.849.695,22 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
1.569.560,64 |
1.772.419,97 |
| Passiva |
3.055.140,33 |
3.020.947,36 |
Anhang
| Firma: |
ROTARY POWER
Vertriebsgesellschaft mbH |
| Sitz: |
Aachen |
|
Registergericht: |
Amtsgericht Aachen |
| Registernummer: |
HRB 4017 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2022
I. Allgemeine Erläuterungen
Die ROTARY POWER Vertriebsgesellschaft mbH (nachstehend
als "Gesellschaft" bezeichnet) ist zum Bilanzstichtag eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
und unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 264, 266, 274a, 276 und 288 Abs. 1 HGB in
Anspruch.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Das Geschäftsjahr beginnt am 01.05.2021 und endet
am 30.04.2022.
Die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden
Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz
bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen
sind, teilweise im Anhang aufgeführt.
II. Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
waren für die Aufstellung des Jahresabschlusses
maßgebend:
Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen
bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig. Die Nutzungsdauer der Betriebs- und
Geschäftsausstattung beträgt zwischen 3 und 14
Jahren.
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet und die Herstellungskosten
enthalten aktivierungspflichtige Bestandteile nach § 255
Abs. 2 HGB (Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst),
sofern nicht nach § 253 Abs. 4 HGB um noch
anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte anzusetzen
sind.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. Bei Forderungen, deren Realisierung mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden
jeweils zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die
Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen sind mit den Beträgen angesetzt,
die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig sind und berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe ihres
voraussichtlichen Erfüllungsbetrages. Alle
Rückstellungen haben eine Restlaufzeit von weniger als
einem Jahr und bedürfen daher keiner Abzinsung nach
§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Sämtliche
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines
Jahres fällig.
Die
Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in
voller Höhe aus Lieferung- und Leistungsverkehr.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände bestehen in
Höhe von EUR 74.021,39 (Vorjahr:
EUR 15.164,53) aus Steuern.
Das im Handelsregister eingetragene und voll
eingezahlte
gezeichnete Kapital beträgt DM 150.000,00;
ausgewiesen wird der in Euro umgerechnete Betrag von
EUR 76.693,78.
Die
sonstigen Rückstellungen in Höhe von
EUR 199.500,00 bestehen im Wesentlichen aus
Rückstellungen für die Erstellung des
Jahresabschlusses und der Steuererklärungen sowie aus
Rückstellungen für ausstehende Rechnungen.
Die
sonstigen Verbindlichkeiten enthalten in Höhe von
EUR 1.569.394,14 (Vorjahr: EUR 1.772.419,97)
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter/in.
IV. Sonstige Angaben
Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr 2022 waren durchschnittlich 11
Mitarbeiter (Vorjahr: 9) beschäftigt.
Konzernverhältnisse
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird
gemäß §§ 290 ff. HGB in den
Konzernabschluss der British Engines Ltd., mit Sitz in
Newcastle Upon Tyne/Großbritannien, die den
Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen
aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss der British
Engines Ltd. ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich und
wird in Newcastle Upon Tyne, Großbritannien,
veröffentlicht.
Aachen, den 31. August 2023
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Die Geschäftsführung der
ROTARY POWER Vertriebsgesellschaft mbH
sonstige Berichtsbestandteile
Aachen, den 31. August
2023
gez.:
Jörg Hansen
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.09.2023
festgestellt. |