PORTACOM Portable Computer GmbHLiquidiert
Peterstaler Straße 133, 69118 Heidelberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jürgen Heinlein seit 12.12.2013 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Heinlein Datentechnik Gesellschaft mbH | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PORTACOM Portable Computer GmbHHeidelbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 28.11.2013Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft gemäß § 267a HGB auf. Die Gesellschaft hat mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.11.2013 die Auflösung der Gesellschaft zum 28.11.2013 beschlossen. Es bestand ein Rumpfwirtschaftsjahr vom 01.01. bis 28.11.2013. Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDie Gliederung der Bilanz erfolgt gem. § 266 HGB. Von der Erleichterung für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 266 Abs. 1 S.3 HGB wurde Gebrauch gemacht. Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Angesichts der Auflösung der Gesellschaft wurde bei der Bewertung nicht von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend linear vorgenommen. Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. WährungsumrechnungIm Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder gelautet haben. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzEs bestanden keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 S.1 HGB). Es bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern i.H.v. 1.365,78 € (VJ: 783,37 €) (§ 42 Abs. 3 GmbHG). Es bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr i.H.v. 1.418,60 € (VJ: 836,16 €) (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB). Es bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 S.1 Nr.1a HGB). Es bestanden keine Verbindlichkeiten, der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind (§ 285 S.1 Nr. 1b HGB). Es lagen keine weiteren Sachverhalte vor, über die gem. §§ 284, 285 HGB zu berichten wäre. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenAm Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB. Ergänzende AngabenAngaben über Mitglieder der Unternehmensorgane (1) Geschäftsführer Herr Jürgen Heinlein, Dipl. Ingenieur (FH) Gemäß Ergebnisabführungsvertrag vom 15.12.2004 wurde der Jahresfehlbetrag i.H.v. 540,47 € von der Heinlein Datentechnik Gesellschaft mbH, Heidelberg übernommen. Sonstige VerpflichtungenGemäß Gesellschafterbeschluss vom 10.10.2014 wurde der Jahresabschluss zum 28. November 2013 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wurde Entlastung erteilt.
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