DKMS Donor Center gGmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DKMS LIFE gemeinnützige GmbHTübingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz zum 31. Dezember 2022Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
Anhang für 2022Allgemeine HinweiseDie DKMS LIFE gemeinnützige GmbH hat ihren Sitz in
Tübingen und ist in das Handelsregister beim
Amtsgericht Stuttgart (HRB Nr. 382468) eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß
§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie
nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des
Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Bei der Aufstellung des Anhangs wurden die
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
gemäß § 274a HGB und § 288 Abs. 1 HGB
teilweise in Anspruch genommen.
Unter Berufung auf § 286 Abs. 4 HGB wurde auf die
in § 285 Nr. 9 Buchstabe a und b HGB verlangten
Angaben über die Gesamtbezüge der dort
bezeichneten Personen verzichtet, da sich anhand dieser
Angaben die Bezüge eines Mitglieds dieser Organe
feststellen lassen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind,
weitestgehend im Anhang aufgeführt.
Bei der Bilanzierung wurde die Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (Going-Concern) unterstellt. Die
Gesellschaft erwirtschaftet aufgrund der Förderung
durch ihre Muttergesellschaft, der DKMS gemeinnützige
GmbH, Tübingen, (TEUR 1.100; Vj. TEUR 1.100) einen
Jahresüberschuss. Zur Aufrechterhaltung der
Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft im Prognosezeitraum
und damit zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ist die Gesellschaft weiterhin
auf die finanzielle Unterstützung der DKMS
gemeinnützige GmbH angewiesen. Die im Februar 2023
finalisierte Förderzusage in Höhe von maximal
TEUR 1.100 gilt ab Beginn des Geschäftsjahres 2023 bis
zum Ablauf von 12 Monaten nach dem Testatsdatum des
Jahresabschlusses 2022 (Vj. TEUR 1.300).
Der Jahresabschluss wird in Euro aufgestellt.
I. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenIm Einzelnen erfolgte die Bilanzierung und Bewertung
unverändert zum Vorjahr wie folgt:
Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten, gespendete immaterielle
Vermögensgegenstände zu fiktiven
Anschaffungskosten in Höhe des vorsichtig
geschätzten beizulegenden Werts aktiviert und
über den Zeitraum der Nutzung planmäßig pro
rata temporis linear abgeschrieben.
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
angesetzt. Bei der Ermittlung der planmäßigen
Abschreibungen wird die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer zugrunde gelegt. Bei den beweglichen
Sachanlagen erfolgen die Abschreibungen linear entsprechend
der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens werden im
Übrigen zeitanteilig vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis EUR 250,00 werden im Jahr der
Anschaffung als Betriebsaufwand erfasst. Bis 2021 wurde
für geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten von mehr als EUR 250,00 bis EUR 1.000,00
das steuerliche Sammelpostenverfahren angewendet und der
Sammelposten mit 20 Prozent p.a. abgeschrieben. Für
Anschaffungen ab 2021 wird das Sammelpostenverfahren
für geringwertige Wirtschaftsgüter nicht mehr
angewendet. Stattdessen erfolgt eine Sofortabschreibung im
Jahr der Anschaffung für geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als
EUR 250,00 bis EUR 800,00.
Die Bewertung der Vorräte, welche im Wesentlichen
von Kosmetikfirmen gespendete Kosmetikprodukte betreffen,
erfolgt nach dem Einzelbewertungsgrundsatz. Für die
Produkte werden fiktive Anschaffungskosten in Höhe des
vorsichtig geschätzten beizulegenden Werts ermittelt.
Es werden daher pauschale Abschläge für die
Unsicherheit bei der Preisermittlung, die
Marktgängigkeit sowie für Handels- und
Herstellermargen gebildet. Aufgrund der erfolgsneutralen
Behandlung ergibt sich hieraus keine Auswirkung auf die
Gewinn- und Verlustrechnung.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag
beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Allen
risikobehafteten Einzelposten wird durch die Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Pauschalwertberichtigungen werden nicht vorgenommen, da die
Forderungen auf Grundlage von Erfahrungswerten nahezu
keinen Ausfall aufzeigen.
Beginnend mit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020
werden frist- und währungsgleiche Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber ein und dem selbem
Verbundpartner bei Bestehen einer Aufrechnungslage
bilanzverkürzend miteinander saldiert und in
Abhängigkeit des Saldos in den Forderungen oder
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
ausgewiesen.
Gemäß IDW RS HFA 21 "Besonderheiten der
Rechnungslegung Spenden sammelnder Organisationen" wird
entsprechend der Höhe der Vorräte und der
gespendeten immateriellen Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens ein Passivposten "Noch nicht
verwendete Spendenmittel" ausgewiesen. Die ertragswirksame
Auflösung dieses Passivpostens und somit die
Realisierung als Spendenertrag erfolgen im Zeitpunkt der
aufwandswirksamen Verwendung der Sachspende bzw.
nutzungsbedingten Abschreibung des Anlagegegenstandes. Bei
Spenden in Form von Dienstleistungen wird, sofern nach der
Art der Leistung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
ein Vergütungsanspruch entsteht und auf diesen im
Nachhinein verzichtet wird, zunächst eine
Verbindlichkeit passiviert. Der Spendenertrag wird dann
durch Ausbuchung der Verbindlichkeit zum Zeitpunkt des
Verzichts realisiert. Im anderen Fall, in dem von
vornherein unentgeltlich die Dienstleistung erbracht wird
und daher kein Vergütungsanspruch entsteht, wird diese
Dienstleistungsspende nicht ergebniswirksam erfasst.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus
schwebenden Geschäften. Sie sind in der Höhe
angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist und entsprechen dem
Erfüllungsbetrag. Langfristige Rückstellungen
werden abgezinst, Preissteigerungen wurden
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
II. Erläuterungen zur Bilanz1. AnlagevermögenDas Anlagevermögen beinhaltet i.H.v. TEUR 38 (Vj.
TEUR 56) entgeltlich erworbene Software sowie i.H.v. TEUR
13 (Vj. TEUR 16) Betriebs- und Geschäftsausstattung.
2. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in
Höhe von TEUR 1.214 betreffen Forderungen (im
Wesentlichen aus Projektförderung) gegen die
Gesellschafterin DKMS gemeinnützige GmbH,
Tübingen (Vj. TEUR 1.170).
3. StammkapitalDas voll eingezahlte Stammkapital beträgt
unverändert EUR 25.564,59.
4. GewinnrücklagenDie satzungsmäßigen Rücklagen betragen
TEUR 1.743 (Vj. TEUR 1.743).
Neben den satzungsmäßigen Rücklagen
wurde im Jahr 2015 erstmals eine Rücklage aus
Erbschaften nach § 62 Abs. 3 AO gebildet. Dieser
Rücklage wurden Mittel aus Zuwendungen von Todes wegen
in Höhe von TEUR 5 zugeführt, für welche der
Erblasser keine Verwendung für den laufenden Aufwand
vorgeschrieben hatte. Im Jahr 2022 gab es keine
Veränderung der Rücklage aus Erbschaften.
5. Noch nicht verbrauchte SpendenmittelGemäß IDW RS HFA 21 vom 11. März 2010
sind Sachspenden ohne Berührung der Gewinn- und
Verlustrechnung im gesonderten Passivposten "Noch nicht
verwendete Spendenmittel" zu erfassen. Demzufolge sind TEUR
413 (Vj. TEUR 323) an noch nicht verbrauchten Sachspenden
mit einer Fristigkeit kleiner einem Jahr in diesen Posten
eingestellt.
6. VerbindlichkeitenSämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Zum Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen (Vj. TEUR 3).
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 35 (Vj.
TEUR 20) enthalten.
III. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Spendenerträge enthalten i.H.v. TEUR 882
Erträge aus Geldspenden (Vj. TEUR 1.152) sowie i.H.v.
TEUR 488 Erträge aus Sachspenden (Vj. TEUR 549).
Die Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen
Erträge aus Veranstaltungen (TEUR 410, Vj. TEUR 242)
sowie Erlöse aus Management-Weiterbelastungen mit
Dienstleistungscharakter für Gesellschaften der
weltweiten DKMS-Organisation (TEUR 309, Vj. TEUR 225).
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im
Wesentlichen Erträge aus der Förderung durch die
Muttergesellschaft (TEUR 1.100, Vj. TEUR 1.100).
Der Materialaufwand enthält i.H.v. TEUR 487 die
Gegenposition zu den Erträgen aus Sachspenden (Vj.
TEUR 545).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im
Wesentlichen IT-Aufwendungen (TEUR 256, Vj. TEUR 253),
Aufwendungen für Arbeitnehmerüberlassungen und
Freiberufler i.H.v TEUR 185 (Vj. TEUR 101), i.H.v. TEUR 108
Mietaufwand (Vj. TEUR 109) sowie Aufwendungen für
konzerninterne Dienstleistungen (TEUR 70, Vj. TEUR 107).
IV. Sonstige Angaben1. GeschäftsführungDer Geschäftsführung gehören an:
Dr. Elke Neujahr, Düsseldorf (seit 12. Mai 2021)
Ruth Landler Neri, Wiesbaden
Benedict Jacob Abel, Köln (bis 12. Mai 2021)
2. MitarbeiterDie durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten
(inklusive Geschäftsführung) beläuft sich im
abgelaufenen Geschäftsjahr auf 33 Personen (Vj. 29
Personen). Davon befanden sich drei Mitarbeiterinnen in
Elternzeit (Vj. zwei Personen).
3. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen belaufen sich
zum Stichtag auf TEUR 1.891 und gliedern sich wie folgt
auf:
1 Angaben exklusive Nebenkosten aufgrund deren
variablen Charakters
4. Besondere Vorgänge nach dem Schluss des GeschäftsjahresNach Abschluss des Geschäftsjahres 2022 sind keine
Vorgänge von besonderer Bedeutung aufgetreten.
5. KonzernverhältnisseDer Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der
Muttergesellschaft DKMS gemeinnützige GmbH,
Tübingen, einbezogen, die den Konzernabschluss
für den größten und kleinsten Kreis der
Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss wird nach
§ 325 HGB durch Einreichung beim Betreiber des
Bundesanzeigers offengelegt. Die Anteile an der DKMS
gemeinnützige GmbH, Tübingen, werden zu 100 % von
der DKMS Stiftung Leben Spenden, Tübingen, gehalten,
deren unmittelbare und mittelbare Tochterunternehmen
verbundene Unternehmen gemäß § 271 Abs. 2
HGB der DKMS LIFE gemeinnützige GmbH sind. Die DKMS
Stiftung Leben Spenden, Tübingen, ist nicht zur
Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet.
6. ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag 2022 (TEUR ./. 108) auf neue Rechnung
vorzutragen.
Tübingen, 12. April 2023 DKMS LIFE gemeinnützige GmbH
Die Geschäftsführung
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die DKMS LIFE gemeinnützige GmbH, Tübingen
PrüfungsurteilWir haben den Jahresabschluss der DKMS LIFE
gemeinnützige GmbH, Tübingen, - bestehend aus der
Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und
vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den JahresabschlussDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des JahresabschlussesUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, den 12. April 2023 PricewaterhouseCoopers GmbH
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