DKMS LIFE gemeinnützige GmbHLiquidiert

72072 Tübingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 382468
Eingetragen
24.8.1995
Branche
Erbringung von Fundraising-DienstleistungenStationäre Einrichtungen zur palliativen PflegeAmbulante Betreuungsdienste für Menschen mit Behinderung
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Die mildtätige und selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen Zustandes, insbesondere infolge schwerer Krankheiten wie Krebs und ähnlicher Krankheiten oder der Nebeneffekte einer Therapie, auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) Organisation und Durchführung von Seminaren für Patienten mit dem Ziel, das psychische Wohlbefinden zu verbessern; b) Beratung und psychologische Unterstützung hinsichtlich des äußeren Erscheinungsbildes zur psychischen Unterstützung des Heilungsprozesses; c) Unterrichtung und Anweisung zum Einsatz spezieller Pflege und anderer Hilfsmittel zur Erreichung der vorgenannten Zwecke; d) Hilfe zur Selbsthilfe; e) Öffentlichkeitsarbeit; f) Beratung und psychologische Unterstützung von Familien mit Krebskranken bzw. Familien mit ähnlich schwer Erkrankten; g) Interessenvertretung gegenüber Dritten im Zusammenhang mit Problemen der Krebserkrankung oder Erkrankungen mit ähnlicher Schwere; h) Zusammenarbeit mit anderen Selbsthilfevereinen; i) Erbringung von Kooperationsleistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften.

Finanzübersicht

Historie

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Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

DKMS LIFE gemeinnützige GmbH

Tübingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz zum 31. Dezember 2022

Aktiva

31.12.2022 31.12.2021
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 38.080,19 38.080,19 56.358,68 56.358,68
II. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 13.404,37 15.907,67
13.404,37 15.907,67
51.484,56 72.266,35
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Sachspenden 412.570,44 322.638,92
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 4.165,00
412.570,44 326.803,92
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 9.868,51 8.151,50
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.213.680,71 1.170.465,10
3. Sonstige Vermögensgegenstände 157.177,70 103.068,47
1.380.726,92 1.281.685,07
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 485.265,05 749.532,42
2.278.562,41 2.358.021,41
C. Rechnungsabgrenzungsposten 55.939,05 5.188,56
2.385.986,02 2.435.476,32

Passiva

31.12.2022 31.12.2021
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnrücklagen
1. Satzungsmäßige Rücklagen 1.743.031,52 1.743.031,52
2. Rücklagen aus Erbschaften 5.000,00 5.000,00
III. Bilanzverlust -108.153,23 0,00
1.639.878,29 1.748.031,52
1.665.442,88 1.773.596,11
B. Noch nicht verwendete Spendenmittel 412.570,44 322.638,92
C. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 0,00 27.762,36
2. Sonstige Rückstellungen 170.165,47 106.810,85
170.165,47 134.573,21
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 89.637,85 86.347,81
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 3.350,57
3. sonstige Verbindlichkeiten 35.519,69 20.668,36
(davon aus Steuern: € 34.554,77; Vorjahr: T€ 20)
125.157,54 110.366,74
E. Rechnungsabgrenzungsposten 12.649,69 94.301,34
2.385.986,02 2.435.476,32

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022

2022 2021
1. Umsatzerlöse 776.047,60 496.679,78
2. Spendenerträge 1.379.550,14 1.761.014,25
3. Sonstige betriebliche Erträge 1.242.834,70 1.255.069,71
3.398.432,44 3.512.763,74
4. Materialaufwand
a) Verbrauch von Sachspenden -487.457,39 -545.071,59
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -406.204,52 -364.459,65
-893.661,91 -909.531,24
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -1.384.105,05 -1.237.514,65
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -304.484,09 -280.158,91
(davon für Altersversorgung € 37.367,30; Vorjahr: T€ 29)
-1.688.589,14 -1.517.673,56
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -27.065,22 -43.128,05
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -913.595,49 -855.570,18
8. Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 42,43
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 -2.687,31
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 16.326,09 -37.861,29
11. Ergebnis nach Steuern -108.153,23 146.354,54
12. Jahresfehlbetrag (Vorjahr: -überschuss) -108.153,23 146.354,54
13. Einstellung in die satzungsmäßigen Rücklagen 0,00 -146.354,54
14. Bilanzverlust -108.153,23 0,00

Anhang für 2022

Allgemeine Hinweise

Die DKMS LIFE gemeinnützige GmbH hat ihren Sitz in Tübingen und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart (HRB Nr. 382468) eingetragen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Bei der Aufstellung des Anhangs wurden die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 274a HGB und § 288 Abs. 1 HGB teilweise in Anspruch genommen.

Unter Berufung auf § 286 Abs. 4 HGB wurde auf die in § 285 Nr. 9 Buchstabe a und b HGB verlangten Angaben über die Gesamtbezüge der dort bezeichneten Personen verzichtet, da sich anhand dieser Angaben die Bezüge eines Mitglieds dieser Organe feststellen lassen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt.

Bei der Bilanzierung wurde die Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern) unterstellt. Die Gesellschaft erwirtschaftet aufgrund der Förderung durch ihre Muttergesellschaft, der DKMS gemeinnützige GmbH, Tübingen, (TEUR 1.100; Vj. TEUR 1.100) einen Jahresüberschuss. Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft im Prognosezeitraum und damit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit ist die Gesellschaft weiterhin auf die finanzielle Unterstützung der DKMS gemeinnützige GmbH angewiesen. Die im Februar 2023 finalisierte Förderzusage in Höhe von maximal TEUR 1.100 gilt ab Beginn des Geschäftsjahres 2023 bis zum Ablauf von 12 Monaten nach dem Testatsdatum des Jahresabschlusses 2022 (Vj. TEUR 1.300).

Der Jahresabschluss wird in Euro aufgestellt.

I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Einzelnen erfolgte die Bilanzierung und Bewertung unverändert zum Vorjahr wie folgt:

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, gespendete immaterielle Vermögensgegenstände zu fiktiven Anschaffungskosten in Höhe des vorsichtig geschätzten beizulegenden Werts aktiviert und über den Zeitraum der Nutzung planmäßig pro rata temporis linear abgeschrieben.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Bei der Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt. Bei den beweglichen Sachanlagen erfolgen die Abschreibungen linear entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 250,00 werden im Jahr der Anschaffung als Betriebsaufwand erfasst. Bis 2021 wurde für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 das steuerliche Sammelpostenverfahren angewendet und der Sammelposten mit 20 Prozent p.a. abgeschrieben. Für Anschaffungen ab 2021 wird das Sammelpostenverfahren für geringwertige Wirtschaftsgüter nicht mehr angewendet. Stattdessen erfolgt eine Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 250,00 bis EUR 800,00.

Die Bewertung der Vorräte, welche im Wesentlichen von Kosmetikfirmen gespendete Kosmetikprodukte betreffen, erfolgt nach dem Einzelbewertungsgrundsatz. Für die Produkte werden fiktive Anschaffungskosten in Höhe des vorsichtig geschätzten beizulegenden Werts ermittelt. Es werden daher pauschale Abschläge für die Unsicherheit bei der Preisermittlung, die Marktgängigkeit sowie für Handels- und Herstellermargen gebildet. Aufgrund der erfolgsneutralen Behandlung ergibt sich hieraus keine Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Allen risikobehafteten Einzelposten wird durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Pauschalwertberichtigungen werden nicht vorgenommen, da die Forderungen auf Grundlage von Erfahrungswerten nahezu keinen Ausfall aufzeigen.

Beginnend mit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 werden frist- und währungsgleiche Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber ein und dem selbem Verbundpartner bei Bestehen einer Aufrechnungslage bilanzverkürzend miteinander saldiert und in Abhängigkeit des Saldos in den Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen.

Gemäß IDW RS HFA 21 "Besonderheiten der Rechnungslegung Spenden sammelnder Organisationen" wird entsprechend der Höhe der Vorräte und der gespendeten immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ein Passivposten "Noch nicht verwendete Spendenmittel" ausgewiesen. Die ertragswirksame Auflösung dieses Passivpostens und somit die Realisierung als Spendenertrag erfolgen im Zeitpunkt der aufwandswirksamen Verwendung der Sachspende bzw. nutzungsbedingten Abschreibung des Anlagegegenstandes. Bei Spenden in Form von Dienstleistungen wird, sofern nach der Art der Leistung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ein Vergütungsanspruch entsteht und auf diesen im Nachhinein verzichtet wird, zunächst eine Verbindlichkeit passiviert. Der Spendenertrag wird dann durch Ausbuchung der Verbindlichkeit zum Zeitpunkt des Verzichts realisiert. Im anderen Fall, in dem von vornherein unentgeltlich die Dienstleistung erbracht wird und daher kein Vergütungsanspruch entsteht, wird diese Dienstleistungsspende nicht ergebniswirksam erfasst.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und entsprechen dem Erfüllungsbetrag. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst, Preissteigerungen wurden berücksichtigt.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

II. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Das Anlagevermögen beinhaltet i.H.v. TEUR 38 (Vj. TEUR 56) entgeltlich erworbene Software sowie i.H.v. TEUR 13 (Vj. TEUR 16) Betriebs- und Geschäftsausstattung.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 1.214 betreffen Forderungen (im Wesentlichen aus Projektförderung) gegen die Gesellschafterin DKMS gemeinnützige GmbH, Tübingen (Vj. TEUR 1.170).

3. Stammkapital

Das voll eingezahlte Stammkapital beträgt unverändert EUR 25.564,59.

4. Gewinnrücklagen

Die satzungsmäßigen Rücklagen betragen TEUR 1.743 (Vj. TEUR 1.743).

Neben den satzungsmäßigen Rücklagen wurde im Jahr 2015 erstmals eine Rücklage aus Erbschaften nach § 62 Abs. 3 AO gebildet. Dieser Rücklage wurden Mittel aus Zuwendungen von Todes wegen in Höhe von TEUR 5 zugeführt, für welche der Erblasser keine Verwendung für den laufenden Aufwand vorgeschrieben hatte. Im Jahr 2022 gab es keine Veränderung der Rücklage aus Erbschaften.

5. Noch nicht verbrauchte Spendenmittel

Gemäß IDW RS HFA 21 vom 11. März 2010 sind Sachspenden ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung im gesonderten Passivposten "Noch nicht verwendete Spendenmittel" zu erfassen. Demzufolge sind TEUR 413 (Vj. TEUR 323) an noch nicht verbrauchten Sachspenden mit einer Fristigkeit kleiner einem Jahr in diesen Posten eingestellt.

6. Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (Vj. TEUR 3).

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 35 (Vj. TEUR 20) enthalten.

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Spendenerträge enthalten i.H.v. TEUR 882 Erträge aus Geldspenden (Vj. TEUR 1.152) sowie i.H.v. TEUR 488 Erträge aus Sachspenden (Vj. TEUR 549).

Die Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen Erträge aus Veranstaltungen (TEUR 410, Vj. TEUR 242) sowie Erlöse aus Management-Weiterbelastungen mit Dienstleistungscharakter für Gesellschaften der weltweiten DKMS-Organisation (TEUR 309, Vj. TEUR 225).

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Förderung durch die Muttergesellschaft (TEUR 1.100, Vj. TEUR 1.100).

Der Materialaufwand enthält i.H.v. TEUR 487 die Gegenposition zu den Erträgen aus Sachspenden (Vj. TEUR 545).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen IT-Aufwendungen (TEUR 256, Vj. TEUR 253), Aufwendungen für Arbeitnehmerüberlassungen und Freiberufler i.H.v TEUR 185 (Vj. TEUR 101), i.H.v. TEUR 108 Mietaufwand (Vj. TEUR 109) sowie Aufwendungen für konzerninterne Dienstleistungen (TEUR 70, Vj. TEUR 107).

IV. Sonstige Angaben

1. Geschäftsführung

Der Geschäftsführung gehören an:

Dr. Elke Neujahr, Düsseldorf (seit 12. Mai 2021)

Ruth Landler Neri, Wiesbaden

Benedict Jacob Abel, Köln (bis 12. Mai 2021)

2. Mitarbeiter

Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten (inklusive Geschäftsführung) beläuft sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 33 Personen (Vj. 29 Personen). Davon befanden sich drei Mitarbeiterinnen in Elternzeit (Vj. zwei Personen).

3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen belaufen sich zum Stichtag auf TEUR 1.891 und gliedern sich wie folgt auf:

2023 2024 2025 2026 2027
später
Gesamt
Art der Verpflichtung TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Miet- und Leasingverträge 1 108 108 108 108 1.016 1.447
Dienstleistungsverträge 444 0 0 0 0 444
- davon IC 108 108 108 108 1.016 1.447
552 108 108 108 1.016 1.891

1 Angaben exklusive Nebenkosten aufgrund deren variablen Charakters

4. Besondere Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2022 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung aufgetreten.

5. Konzernverhältnisse

Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der Muttergesellschaft DKMS gemeinnützige GmbH, Tübingen, einbezogen, die den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis der Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss wird nach § 325 HGB durch Einreichung beim Betreiber des Bundesanzeigers offengelegt. Die Anteile an der DKMS gemeinnützige GmbH, Tübingen, werden zu 100 % von der DKMS Stiftung Leben Spenden, Tübingen, gehalten, deren unmittelbare und mittelbare Tochterunternehmen verbundene Unternehmen gemäß § 271 Abs. 2 HGB der DKMS LIFE gemeinnützige GmbH sind. Die DKMS Stiftung Leben Spenden, Tübingen, ist nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet.

6. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag 2022 (TEUR ./. 108) auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Tübingen, 12. April 2023

DKMS LIFE gemeinnützige GmbH

Die Geschäftsführung

Dr. Elke Neujahr Ruth Landler Neri Benedict Jacob Abel

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die DKMS LIFE gemeinnützige GmbH, Tübingen

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der DKMS LIFE gemeinnützige GmbH, Tübingen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Stuttgart, den 12. April 2023

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Anita Botzenhardt ppa. Dieter Joachim Böhm
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

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