Atobis
Verwaltungs-GmbH
Elz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
26.095,42 |
26.872,92 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
22.462,25 |
21.761,25 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.633,17 |
5.111,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
26.095,42 |
26.872,92 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.449,79 |
25.717,47 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
449,79 |
717,47 |
| davon
Gewinnvortrag |
717,47 |
552,17 |
| B.
Rückstellungen |
600,00 |
556,88 |
| C.
Verbindlichkeiten |
45,63 |
598,57 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
45,63 |
598,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
26.095,42 |
26.872,92 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zu Inhalt
und Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Rolf Mintenig
Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem
Vorjahr nicht. Die Posten der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres
vergleichbar. Durch die erstmalige Anwendung des
Bilanrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) war eine
Durchbrechung der Methoden- und Darstellungsstetigkeit
nicht notwendig.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288 HGB Gebrauch gemacht.
II. Angaben zur Bilanzierung und
Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
zum Nennwert ohne Berücksichtigung von
Wertberichtigungen und die
sonstigen Vermögensgegenstände zum
Nennwert angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung waren
nicht vorhanden, so dass die Angaben zur
Währungsumrechnung nicht notwendig sind.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
AKTIVA
B. Umlaufvermögen
I.1. Sonstige Vermögensgegenstände
Diese Position beinhaltet sonstige
Vermögensgegenstände aus Forderungen
gegenüber der Atobis GmbH & Co. KG.
Ergänzende Angaben zu den Forderungen
Der Betrag der
Forderungen mit einer Restlaufzeit größer
einem Jahr beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00)
II. Kassenbestand, Guthaben bei
Kreditinstituten
Es besteht Übereinstimmung mit dem Kassenbericht
und den Kontoauszügen der Kreditinstitute zum
Bilanzstichtag.
PASSIVA
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
25.000,00 Euro und ist voll eingezahlt.
II. Bilanzgewinn
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter
vollständiger Verwendung des Ergebnisses aufgestellt.
Der Jahresfehlbetrag der Gesellschaft beträgt 267,68
Euro.
Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags in
Höhe von 717,47 Euro aus dem Vorjahr ergibt sich ein
Bilanzgewinn in Höhe von 449,79 Euro.
Ergänzende Angaben zu Eigenkapital
Wertaufholungen wurden
nicht vorgenommen, so dass auch von der
Möglichkeit Wertaufholungen in die anderen
Gewinnrücklagen einzustellen, kein Gebrauch gemacht
wurde.
B. Rückstellungen
2. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betragen 600,00
Euro.
C. Verbindlichkeiten
2. Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen 45,63 Euro.
Ergänzende Angaben zu den Verbindlichkeiten
Der Betrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr beträgt 45,63 Euro (Vorjahr: 598,57 Euro).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 0,00.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Am Abschlussstichtag bestanden keine
Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den
Gesellschaftern.
Weitere Angaben zur Bilanz
Es wurden
keine
Bewertungseinheiten gebildet.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren nach § 285 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Außerplanmäßige Abschreibungen nach
§ 253 Abs. 3 S. 3 HGB wegen dauernder Wertminderung im
Anlagevermögen sind nicht vorgenommen worden.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten in
Höhe von
a) das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit -1,00 Euro
b) das ausserordentliche Ergebnis 0,00 Euro
V. Sonstige Angaben
1.
Geschäftsführung
Herr Andreas Blättel (Kaufmann), Elz ist
einzelvertretungsberechtigter Gechäftsführer und
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Herr Torsten Scheid (Kaufmann), Hadamar ist
einzelvertretungsberechtigter Gechäftsführer und
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
2. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen sind und auch keine Haftungs-
verhältnisse i.S. von § 251 HGB sind bestanden am
Abschlussstichtag nicht.
Risiko der Inanspruchnahme
Mit einer Inanspruchnahme aus
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
3. Lagebericht
Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde
aufgrund der größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
verzichtet.
4. Sonstiges
Die Atobis Verwaltungs-GmbH ist alleinige
Komplementärin der Atobis GmbH & Co. KG, Elz
(Handelsregister Limburg a. d. Lahn, HRA 1650).
Unterzeichnung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr 2010
Elz, den 15.12.2011
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Atobis Verwaltungs-GmbH
gez. Andreas Blättel (Geschäftsführer)
gez. Torsten Scheid (Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.12.2011 festgestellt.
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