Agrosom
GmbH
Mölln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
132.798,00 |
108.146,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
855,00 |
855,00 |
| II.
Sachanlagen |
126.943,00 |
102.291,00 |
| III.
Finanzanlagen |
5.000,00 |
5.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.060.490,62 |
3.425.353,54 |
| I.
Vorräte |
509.071,00 |
852.985,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.596.961,63 |
1.750.993,62 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.954.457,99 |
821.374,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
23.740,00 |
27.045,30 |
| Aktiva |
4.217.028,62 |
3.560.544,84 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.196.752,30 |
2.034.797,47 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
125.000,00 |
125.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
50.000,00 |
50.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
2.021.752,30 |
1.859.797,47 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.159.797,47 |
1.246.057,02 |
| B.
Rückstellungen |
213.625,30 |
221.999,91 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.802.826,02 |
1.297.922,46 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.825,00 |
5.825,00 |
| Passiva |
4.217.028,62 |
3.560.544,84 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht gem. § 264 Abs. 1a HGB
Firmenname laut Registergericht:
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Agrosom GmbH
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Firmensitz laut Registergericht:
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Mölln
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Registereintrag:
|
Handelsregister
|
Registergericht:
|
Lübeck
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Register-Nr.:
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7555
|
Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungs-,
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurde die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288, 274a HGB Gebrauch
gemacht.
Bei der Offenlegung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen des
§ 326 HGB Gebrauch gemacht.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gewinn-und Verlustrechnung wird auf der Basis des
Gesamtkostenverfahrens aufgestellt.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der
§§ 266 und 275 HGB. Die Gliederung der Bilanz
änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr (§
265 Abs. 2 HGB). Das Anlagevermögen ist in einem
Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt.
Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig -
unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie
hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr
nicht geändert (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Die Wertansätze der
Eröffnungsöffnungsbilanz der Geschäftsjahres
stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen
Jahres überein.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögegensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(Going-Concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB) beachtet.
Die Gesellschaft nimmt steuerliche
Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese "soweit
zulässig" in ihre Handelsbilanz. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - ist durch die Bildung ausreichender
Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag
entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu
Anschaffungskosten bewertet. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear
vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit einem Wert von 250,00 € bis 800,00 € wurden
im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungskosten-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein
entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren
Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag
abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis
nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte
durch die Auftraggeberin und wurde ungeprüft
übernommen. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die
Herstellungskosten einbezogen.
Unfertige und fertige Leistungen wurden -soweit zu
bilanzieren - zu Herstellungskosten einschließlich
der Material- und Fertigungsgemeinkosten bewertet und
aktiviert.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet
und zum Nennbetrag angesetzt. Bei der Bewertung dieser
Posten wurden individuelle Einzelrisiken durch
Wertabschläge (Einzelwertberichtigungen) und das
allgemeine Kreditrisiko durch angemessene
Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei
Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen
Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Ausleihungen gegenüber Gesellschaftern bestehen
in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen
in Höhe von 38.866,16 € (Vorjahr: 1.013,43
€).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Höhe von 363.315,65 € (Vorjahr:
167.000,00 €).
Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz
(Bilanzvermerke)
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB - Der Gesamtbetrag der
Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem
Jahr beträgt: 74.435,00 € (Vorjahr: 30.895,00
€)
§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB- Der Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr beträgt: 1.802.826,02 € (Vorjahr:
1.097.922,46 €).
§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB - Der Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr beträgt: 0,00 € (Vorjahr: 200.000,00
€).
§ 268 Abs. 5 Satz 2 HGB - Erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen: 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).
Angaben zu § 285 Nr. 1 HGB (Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren)
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).
Angaben zu § 285 Nr. 1b HGB (Sicherung der
Verbindlichkeiten durch Pfandrechte u. ä. Rechte)
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert
sind, beträgt 0,00 € (Vorjahr: 200.000,00
€).
Angaben zu §§ 251, 268 Abs. 7 HGB
(Haftungsverhältnisse)
Liegen nicht vor. Es sind keine Angaben zu machen.
Angaben zu § 285 Nr. 7 HGB
Die durchschnittliche Anzahl der im
Geschäftsjahr 2023 beschäftigten Arbeitnehmer
betrug 9 (Vorjahr: 8).
sonstige Berichtsbestandteile
Mölln, 17. Juli
2024
gez.
Geschäftsführer Konrad Lichtin
gez.
Geschäftsführer Holger Schmidt
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.06.2024
festgestellt.
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