SÜVEG
IT GmbH
Westerkappeln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.05.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.5.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
10.229,09 |
9.826,61 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
592,23 |
183,69 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.636,86 |
9.642,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
10.229,09 |
9.826,61 |
Passiva
|
|
31.5.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
7.587,31 |
8.083,42 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
18.412,69 |
17.916,58 |
| B.
Rückstellungen |
680,00 |
1.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.961,78 |
143,19 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.961,78 |
143,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
10.229,09 |
9.826,61 |
Anhang
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für den Jahresabschluss zum 31.05.2010 wurden
erstmalig die neuen handelsrechtlichen Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften angewandt
(Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz/BilMoG). Die
Gesellschaft hat von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht und
auf die Anpassung der Vorjahreszahlen verzichtet, sowie die
Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechte in Anspruch
genommen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
zum Nennwert angesetzt.
Die sonstigen Forderungen und
Vermögensgegenstände sind mit den Nominalwerten
bzw. Anschaffungskosten ausgewiesen. Die Forderungen haben
eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die flüssigen Mittel enthalten Bank- und
Kassenguthaben, die den Nominalwerten entsprechen.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages dotiert. Den sonstigen
Rückstellungen liegen Aufstellungen und Berechnungen
der Gesellschaft zugrunde.
Die Verbindlichkeiten sind gemäß §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Zum 31.05.2010 bestehen keine Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Bezüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen bestehen die üblichen
Eigentumsvorbehalte.
Geschäftsführung
Herr Frank Schönewolf ist zum
alleinvertretungsberechtigten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführer bestellt.
Die Liquidation der SÜVEG IT GmbH wurde zum
01.06.2010 beschlossen.
Westerkappeln, den 12. Mai
2011
SÜVEG
IT GmbH
Frank
Schönewolf
Geschäftsführer
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