WERU GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Türen und Fenstern aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tobias Andreas Pfoh seit 13.6.2025 | Geschäftsführer |
Adnan Cuk seit 4.7.2024 | Geschäftsführer |
Frank Dr.-Ing. Fleissner seit 8.8.2019 | Geschäftsführer |
Werner Dr. rer. pol. Engel seit 7.12.2015 | Geschäftsführer |
Peter Brieger seit 9.8.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
DOVISTA A/S | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Finestra GmbHHamburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Rechnungslegung Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt Allgemeine Auftragsbedingungen Hinweis: Den nachfolgenden Bestätigungsvermerk haben wir, unter Beachtung der gesetzlichen und berufsständischen Bestimmungen, nach Maßgabe der in der Anlage "Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt" beschriebenen Bedingungen erteilt. Falls das vorliegende Dokument in elektronischer Fassung für Zwecke der Offenlegung gemäß § 325 HGB verwendet wird, sind für diesen Zweck daraus nur die Dateien zur Rechnungslegung und im Falle gesetzlicher Prüfungspflicht der Bestätigungsvermerk bestimmt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Finestra GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Finestra GmbH, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Finestra GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 19. März 2024 EY
GmbH & Co. KG
Maurer, Wirtschaftsprüfer Dr. Scholz, Wirtschaftsprüfer Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für 2023
Konzern-Kapitalflussrechnung für 2023
Entwicklung des Konzerneigenkapitals für 2023
Konzernanhang für 2023Allgemeine Hinweise Die Gesellschaft ist unter der Firma Finestra GmbH mit Sitz in Hamburg im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 128561 eingetragen. Der vorliegende Konzernabschluss wurde gemäß §§ 290 ff. HGB aufgestellt. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke im Konzernanhang gemacht. Konsolidierungskreis Der Konzernabschluss umfasst die Finestra GmbH, Hamburg, sowie zwei (Vj. fünf) inländische und ein ausländisches Tochterunternehmen. Durch gesellschaftsrechtliche Neustrukturierung werden die Porsche GmbH Fenster und Türen, Kempten (Allgäu), die WERU Objekt GmbH, Rudersberg, und die Schneeberger Bauelemente Potthoff GmbH, Rudersberg, in andere Gesellschaften des Konsolidierungskreises integriert. Die Reform Fenster & Türen Vertrieb GmbH, Rudersberg, wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr auf die WERU GmbH, Rudersberg, verschmolzen. Es ergaben sich hieraus keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Konzernabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt. Auf den Ansatz selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird gemäß § 298 Abs. 1 i.V.m. § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB verzichtet. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag werden vorgenommen, soweit es sich um dauernde Wertminderungen handelt. In die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Geschäfts- oder Firmenwerte wurden über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Die Festlegung der Nutzungsdauer der Firmenwerte orientierte sich im Wesentlichen an den Lebenszyklen der jeweiligen Produkte sowie der Dauerhaftigkeit der Kundenbeziehungen. Bei den Finanzanlagen werden die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert bzw. niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkten Material- und Personalkosten in angemessenem Umfang Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Abschreibungen auf Basis einer Normalauslastung enthalten sind. Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert. Die Ermittlung der Herstellungskosten erfolgt bei einzelnen Konzernunternehmen retrograd. Ist der beizulegende Wert beschädigter, ganz oder teilweise veralteter Vorräte oder aufgrund von gesunkenen Verkaufspreisen am Abschlussstichtag niedriger als die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, werden angemessene Abschreibungen vorgenommen. Für einzelne Positionen von untergeordneter Bedeutung werden Festwerte gebildet. Erhaltene Anzahlungen werden offen von den Vorräten abgesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten abzüglich der Wertabschläge für Einzelrisiken und für das allgemeine Kreditrisiko bilanziert. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr zinsten wir ab. Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital zuzüglich etwa vorhandener Guthaben aus Beitragsrückerstattungen bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der Anwartschaftsbarwertmethode unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 1,83 % (Vj. 1,79%) verwendet. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 3,00 % (Vj. 2,60 %) und erwartete Rentensteigerungen mit 2,70 % (Vj. 2,20 %) berücksichtigt. Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände ("Deckungsvermögen") wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet. Der Zeitwert des Deckungsvermögens entspricht dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der Versicherungsverträge zuzüglich etwa vorhandener Guthaben aus Beitragsrückerstattungen. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem jeweils laufzeitadäquaten Zinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung abgezinst. Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Dabei werden auch Differenzen, die auf Konsolidierungsmaßnahmen gemäß den §§ 300 bis 307 HGB beruhen, berücksichtigt, nicht jedoch Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts bzw. eines negativen Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung. Soweit im Rahmen des Erwerbs von Tochterunternehmen steuerliche Verlustvorträge mit erworben werden, für die innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verrechenbarkeit zu erwarten ist, wird die Möglichkeit, hierfür im Zuge der Kaufpreisaufteilung aktive latente Steuern erfolgsneutral zu berücksichtigen, in Anspruch genommen. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet ausgewiesen. Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 298 Abs. 1 i. V. m. § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 298 Abs. 1 i. V. m. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Die davon-Vermerke zur Währungsumrechnung umfassen sowohl die realisierten als auch die unrealisierten Währungsdifferenzen. Konsolidierungsgrundsätze Die Kapitalkonsolidierung für Unternehmen, die aufgrund eines (Zu-)Erwerbs erstmals konsolidiert wurden, wurde nach der Erwerbsmethode zum Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist, vorgenommen. Dabei wird der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals des Tochterunternehmens verrechnet. Das Eigenkapital wird mit dem Betrag angesetzt, der dem zum Konsolidierungszeitpunkt beizulegenden Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht. Ein nach der Verrechnung verbleibender Unterschiedsbetrag wird, wenn er auf der Aktivseite entsteht, als "Geschäfts- oder Firmenwert" und, wenn er auf der Passivseite entsteht, unter dem Posten "Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung" nach dem Eigenkapital ausgewiesen. Der für die Bestimmung des Zeitwerts der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten und der für die Kapitalkonsolidierung maßgebliche Zeitpunkt ist grundsätzlich der, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Umsätze, Aufwendungen und Erträge innerhalb des Konsolidierungskreises wurden eliminiert. Konzerninterne Ergebnisse aus Lieferungen und Leistungen sind nur in unwesentlichem Umfang entstanden. Auf die Eliminierung von Zwischenergebnissen im Anlage- und Umlaufvermögen wurde daher unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten verzichtet. Erläuterungen zur Konzernbilanz (1) Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. (2) Angaben zum Anteilsbesitz/Konsolidierungskreis der Finestra GmbH, Hamburg
1 Die Gesellschaft macht von der
Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.
(3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben TEUR 7 (Vj. TEUR 136) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 789 (Vj. TEUR 195). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in Höhe von TEUR 955 aus Lieferungen und Leistungen (Vj. TEUR 399). Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von TEUR 507 (Vj. TEUR 560) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. (4) Latente Steuern Die latenten Steuern resultieren aus folgenden Sachverhalten:
Der Berechnung wurden unternehmensindividuelle Steuersätze (28,6 %) zugrunde gelegt. Die latenten Steuern haben sich wie folgt entwickelt:
(5) Eigenkapital Das gezeichnete Kapital von TEUR 2.667 entspricht dem bei der Muttergesellschaft ausgewiesenen Bilanzposten. Zum Bilanzstichtag weist der Konzernabschluss einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von TEUR 17.082 aus. Dieser ergab sich im Wesentlichen aus planmäßigen Abschreibungen in den Vorjahren auf Geschäfts- oder Firmenwerte und aufgedeckte stille Reserven aus der Kapitalkonsolidierung. (6) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen beträgt TEUR 276. Angaben zur Verrechnung nach § 298 Abs. 1 i. V. m. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:
(7) Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Kundenboni, Personal- und Urlaubsansprüche und Sondervergütungen, Gewährleistungsverpflichtungen und ausstehende Lieferantenrechnungen gebildet. (8) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 7.992 (Vj. TEUR 8.825). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren in Höhe von TEUR 10.684 (Vj. Verbindlichkeiten TEUR 5.686) aus Lieferungen und Leistungen. Die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Darlehen; im Vorjahr bestanden darüber hinaus Cash-Pool-Verbindlichkeiten. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (9) Umsatzerlöse
(10) Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 220 und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von TEUR 70 (Vj. TEUR 147) enthalten. Weiter beinhaltet sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 530, im Wesentlichen aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen (TEUR 407). (11) Personalaufwand In den Personalaufwendungen sind außergewöhnliche Aufwendungen für Restrukturierungsmaßnahmen (TEUR 1.035) enthalten. Von den sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung entfallen TEUR 2.613 (Vj. TEUR 2.908) auf Aufwendungen für Altersversorgung. (12) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus Währungs-umrechnung in Höhe von TEUR 73 (Vj. TEUR 105). Die periodenfremden Aufwendungen betragen TEUR 278. Weiterhin sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sonstige Steuern in Höhe von TEUR 82 (Vj. TEUR 72) enthalten. (13) Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Die Zinserträge entfallen in Höhe von TEUR 1.059 (Vj TEUR 24) auf verbundene Unternehmen. (14) Zinsen und ähnliche Aufwendungen Von den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen entfallen TEUR 478 (Vj. TEUR 791) auf die Aufzinsung von Rückstellungen. Die Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen betragen TEUR 1.707 (Vj. TEUR 877). (15) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Der Posten beinhaltet Erträge aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern in Höhe von TEUR 368 (Vj. TEUR 1.028) sowie periodenfremde Steueraufwendungen in Höhe von TEUR 479. Aus der Anwendung der Mindeststeuergesetze ergaben sich im Geschäftsjahr 2023 keine Steueraufwendungen. Sonstige Angaben (16) Haftungsverhältnisse
Die Verpflichtungen aus Gewährleistungsbürgschaften resultieren im Wesentlichen aus Rahmenliefer- und Leistungsaufträgen. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme ist erfahrungsgemäß sehr gering. (17) Außerbilanzielle Geschäfte Im Geschäftsjahr 2018 wurde ein Sale-and-Lease-back-Geschäft über ein Betriebsgrundstück in Triptis abgeschlossen. Aus dem abgeschlossenen Mietvertrag ergaben sich jährliche Mietaufwendungen von TEUR 990. Die finanziellen Verpflichtungen bis zum Ende der Grundmietzeit im Jahr 2033 betragen TEUR 9.405. Im Oktober 2018 wurde ein weiteres Sale-and-Lease-back-Geschäft über einen Teil der Grundstücke und Bauten in Rudersberg abgeschlossen, welches im Geschäftsjahr 2019 wirksam wurde. Aus dem Mietvertrag ergaben sich jährliche Mietaufwendungen von TEUR 1.691. Die finanziellen Verpflichtungen bis zum Ende der Grundmietzeit im Jahr 2029 betragen TEUR 9.722. Mit den beiden Geschäften wurden jeweils die Realisierung von Bewertungsreserven und die Beschaffung liquider Mittel zur Tilgung von Verbindlichkeiten bezweckt. Die Vorteile der beiden Geschäfte bestanden in der Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie der Reduzierung der Kapitalbindung. Risiken ergeben sich jeweils aus den zukünftigen Liquiditätsabflüssen für die Mietzahlungen. (18) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den Haftungsverhältnissen und den außerbilanziellen Geschäften bestehen die folgenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen:
Die Miet- und Leasingverträge enden zwischen 2024 und 2030. (19) Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Mit nahestehenden Unternehmen oder Personen, die nicht in den Konzernabschluss der VKR Holding A/S, Hørsholm/Dänemark, einbezogen sind, bestehen keine wesentlichen Geschäfte, die zu marktunüblichen Bedingungen zustande gekommen sind. (20) Gesamtbezüge der Geschäftsführung Hinsichtlich der Angabe der Organbezüge wurde von der Schutzklausel des §§ 314 Abs. 3 i. V. m. 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Für die Wahrung ihrer Aufgaben im Mutterunternehmen und den Tochterunternehmen erhielten ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung der Muttergesellschaft sowie ihre Hinterbliebenen Bezüge in Höhe von TEUR 68. Die Pensionsrückstellungen für ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung der Muttergesellschaft sowie ihre Hinterbliebenen sind in voller Höhe gebildet und belaufen sich zum 31. Dezember 2023 auf TEUR 1.324. (21) Mitarbeiterzahl Im Jahresdurchschnitt waren beschäftigt:
(22) Prüfungs- und Beratungshonorare Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers des Konzerns beträgt für:
(23) Konzernverhältnisse Die VKR Holding A/S, Hørsholm/Dänemark, stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf, in den die Finestra GmbH einbezogen wird. Dieser Konzernabschluss wird im zentralen Unternehmensregister Dänemarks (CVR - Det Centrale Virksomhedsregister) veröffentlicht. Die Dovista A/S, Horsens /Dänemark, stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf, in den die Finestra GmbH einbezogen wird. (24) Ereignisse nach dem Stichtag Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag liegen nicht vor. (25) Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung Der Finanzmittelfonds setzt sich aus dem Bilanzposten Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten, den jederzeit fälligen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und den in den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthaltenen Verbindlichkeiten aus Cash-Pooling zusammen.
Hamburg, 18. März 2024 Dr. Frank Fleissner, Geschäftsführer Carsten Voß, Geschäftsführer ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS DES FINESTRA KONZERNS IM GESCHÄFTSJAHR 2023
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Unternehmensprofil Die Geschäftsaktivitäten der Finestra-Gruppe umfassen die Produktion und Lieferung von Fenstern aus Kunststoff, Aluminium und Kunststoff-Aluminium sowie Haustüren aus Kunststoff und Aluminium. Seit 2021 gehört die Finestra GmbH zur Unternehmensgruppe der dänischen Dovista A/S, Horsens, welche verschiedene Marken von bekannten Fenster- und Türenherstellern aus ganz Europa bündelt. Ferner gehört Dovista A/S zur Unternehmensgruppe der VKR Holding A/S, Hørsholm, mit Sitz im Dänemark. 2. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Das preisbereinigte deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach den ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom 15. Januar 2024 um 0,3 % niedriger als im Jahr 2022. Die konjunkturelle Entwicklung im Jahr 2023 war geprägt durch anhaltend hohe Preise auf allen Wirtschaftsstufen. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort. Die preisbereinigte Bruttowertschöpfung sank im verarbeitenden Gewerbe um 0,4 % gegenüber dem Vorjahr und litt neben den weiterhin hohen Energiepreisen unter einem insgesamt niedrigeren Produktionsniveau. Die meisten Dienstleistungsbereiche verzeichneten gegenüber 2022 merkliche Zuwächse. Im Baugewerbe machten sich zwar neben den weiterhin hohen Baukosten und dem Fachkräftemangel insbesondere die zunehmend schlechteren Finanzierungsbedingungen bemerkbar. Dennoch erreichte das Baugewerbe 2023 insgesamt preisbereinigt ein kleines Plus von 0,2 %. Lt. Statistischem Bundesamt sind die Baugenehmigungen 2023 gegenüber dem Vorjahr um 23,8 % gesunken. Der reale Auftragseingang im Bauhauptgewerbe ist nach Angaben des Hauptverband der deutschen Bauindustrie (HDB) in den ersten elf Monaten 2023 um 4,7 % zurückgegangen. Bei den meisten Baumaterialien (Stahl, Holz, Glas) gingen die Erzeugerpreisindizes zum Teil deutlich zurück. Die Umsätze im Bauhauptgewerbe sind 2023 real um 5,5 % gesunken. 3. Branchenentwicklung In seiner Wirtschaftsprognose vom 19. Oktober 2023 erwartet der Verband Fenster + Fassade (VFF) für das Jahr 2023 einen Rückgang des gesamten Fenstermarktes um -7,8 % (nach -2,0 % in 2022) auf 14,3 Mio. Fenstereinheiten. Im Segment des Wohn-Neubaus wird für 2023 ein Rückgang des Absatzes um -17,9 % (Vorjahr -0,9 %) auf 5,0 Mio. Fenstereinheiten (Vorjahr 6,1 Mio.) gerechnet und für den Absatz im Bereich Sanierung soll es ebenfalls einen Rückgang -1,2 % auf 9,3 Mio. Fenstereinheiten geben. Mit einem Rückgang um 6,2 % auf 1.273 Tsd. Stück erwartet der VFF für den Außentürenmarkt im Jahr 2023 eine ähnliche Entwicklung. 4. Geschäftsverlauf und Ertragslage Im Jahr 2023 lagen die Auftragseingänge Fenster (in EUR) um 27 % unter denen des Vorjahres. Der Umsatz im Bereich Fenster ist im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 6,9 % gesunken. Im zweiten Kernsegment Haustüren liegt der Auftragseingang (in EUR) um 33 % unter dem Vorjahr. Der Umsatz im Bereich Türen ist 2023 um 19,5 % niedriger als im Vorjahr. Die Ziele für den Auftragseingang bei der Finestra-Gruppe wurden nicht erreicht. Die Auftragsbestände bei Fenstern und Türen lagen zum Jahresende unter den entsprechenden Vorjahreswerten. Die Umsatzerlöse sind mit 131,8 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr (144,9 Mio. EUR) um 13,2 Mio. EUR gesunken. Die Umsatzentwicklung im Konzern liegt damit leicht unter Plan und deutlich unter dem Vorjahreswert. Der Exportanteil liegt bei 19 % (Vorjahr 17 %). Die Gruppe exportiert ausschließlich in europäische Länder. Rund 78 % der Erlöse entfielen auf die Produktgruppe Fenster, 17 % auf Haustüren sowie rund 3 % auf die Produktlinien Fassaden und Handelswaren. Die sonstigen betrieblichen Erträge i. H. v. 0,9 Mio. EUR (Vorjahr 2,1 Mio. EUR) beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Kursgewinne aus Fremdwährungsgeschäften. Der Materialanteil im Finestra Konzern liegt bei 38,9 % (Vorjahr 47,2 %) bezogen auf den Umsatz. Dieser Rückgang resultiert vor allem aus rückläufigen Preisen auf den Rohstoffmärkten für Stahl, Holz und Glas. Der Personalaufwand ist aufgrund der niedrigeren Anzahl an Mitarbeiter infolge durchgeführter Restrukturierungen von 47,6 Mio. EUR auf 44,5 Mio. EUR gesunken. Gegenläufig wirkten sich die Aufwendungen für die Restrukturierungsmaßnahmen aus. Bezogen auf den Umsatz, liegt der Personalaufwandsquote im Finestra Konzern bei 33,8 % (Vorjahr 32,8 %). Die Abschreibungen betragen 3,7 Mio. EUR (Vorjahr 4,5 Mio. EUR). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Finestra Konzern im Wesentlichen Aufwendungen für Miete und Leasing, Frachtkosten, Werbe- und Vertreterkosten sowie Beratungskosten. Der Rückgang von 30,7 Mio. EUR im Vorjahr auf 28,2 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2023 resultiert im Wesentlichen aus gesunkenen Fracht- und Beratungskosten. Der Jahresüberschuss im Finestra Konzern beträgt 0,6 Mio. EUR (Vorjahr Jahresfehlbetrag von 3,2 Mio. EUR). Zur internen Steuerung des Konzerns verwenden wir die Kenngröße EBITDA, welche das Ergebnis vor Steuern, Zinsergebnis, Abschreibungen und Buchgewinnen/-verlusten darstellt.
Das EBITDA liegt zwar deutlich über dem Vorjahreswert. Der für 2023 geplante Wert wurde leicht übertroffen. Insgesamt war die Ergebnisentwicklung und der Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2023 aufgrund des stark rückläufigen Umsatzes nicht zufriedenstellend. 5. Vermögenslage Im Berichtsjahr liegt die Bilanzsumme des Finestra Konzerns bei 63,6 Mio. EUR (Vorjahr 63,9 Mio. EUR). Das Anlagevermögen liegt um 2,1 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert. Die laufende Abschreibung 2023 betrug 3,7 Mio. EUR. Der Rückgang des Postens ergibt sich daraus, dass die Abschreibungen die Investitionen überstiegen haben. Die Vorräte sind gegenüber dem Vorjahr um 5,4 Mio. EUR gesunken, getrieben durch einen planmäßigen Bestandsabbau inkl. Bestandsbereinigungsaktionen sowie Preisreduzierungen gegenüber dem Vorjahr. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind um 1,3 Mio. EUR auf 2,5 Mio. EUR zurückgegangen. Einen starken Anstieg verzeichneten die Forderungen gegen verbundene Unternehmen (+11,5 Mio. EUR). Hierin enthalten sind Cash-Pool-Forderungen in Höhe von 11,0 Mio. EUR. Die liquiden Mittel sind zum Jahresende auf 2,0 Mio. EUR gesunken (Vorjahr 4,6 Mio. EUR). Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag reduzierte sich zum 31. Dezember 2023 aufgrund des Konzernjahresüberschusses auf 17,1 Mio. EUR (Vorjahr 17,6 Mio. EUR). Der Fehlbetrag ergab sich im Wesentlichen aus planmäßigen Abschreibungen in den Vorjahren auf Geschäfts- oder Firmenwerte und aufgedeckte stille Reserven aus der Kapitalkonsolidierung. Auf der Passivseite sind die Pensionsrückstellungen um 1,3 Mio. EUR und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 2,2 Mio. EUR zurückgegangen. Gegenläufig erhöhten sich die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen auf 18,7 Mio. EUR (Vorjahr 15,5 Mio. EUR), im Wesentlichen aufgrund der Lizenzaufwendungen für Marken- und Technologierechte. 6. Finanzlage Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit erhöhte sich um 19,7 Mio. EUR auf 12,4 Mio. EUR. Die Erhöhung beruht insbesondere auf der Reduzierung der Vorräte und den wesentlich geringeren Zahlungen für Ertragssteuern im Vergleich zum Vorjahr. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit verbesserte sich von -2,2 Mio. EUR im Vorjahr durch geringere Investitionen in das Sachanlagevermögen sowie erhaltene Zinsen auf -0,5 Mio. EUR. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit verringerte sich von -1,8 Mio. EUR im Vorjahr auf -13,5 Mio. EUR. Die hohen Auszahlungen stehen im Wesentlichen in Zusammenhang mit der Veränderung der Cash-Pool-Forderungen des Finestra Konzerns. Der Finestra Konzern schloss das Geschäftsjahr mit einem Bankguthaben von 2,0 Mio. EUR ab (Vorjahr 4,6 Mio. EUR). 7. Mitarbeiter Zum Stichtag 31. Dezember 2023 beschäftigten wir im Konzern (einschließlich Auszubildender) 755 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr 818). 8. Investitionen Unsere Investitionen im Bereich der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen im Geschäftsjahr 2023 liegen bei 1,6 Mio. EUR. Diese betreffen vor allem Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen im Sachanlagevermögen. 9. Chancen- und Risikobericht Risikomanagement Identifizierte Risiken werden im Finestra Konzern durch das Management bewertet und fortgeschrieben. Mit aussagefähigen Analysen werden die Risiken aktiv gesteuert. Das Risikomanagement wird kontinuierlich verbessert und umfasst alle Bereiche, insbesondere strategische Planung, Vertriebsplanung, Forschung und Entwicklung, Finanzplanung und Budgetierung. Je nach Risikoklasse berichten die "Risk-Owner" regelmäßig. Bei ausgewählten Risiken erfolgt gegebenenfalls in kurzfristigen Abständen eine Meldung an die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung berichtet ihrerseits an die Muttergesellschaft in Dänemark. Wir haben definierte Meldepunkte im Jahresverlauf festgelegt. Im festen Turnus müssen alle "Risk-Owner" gegenüber der Geschäftsführung Bericht erstatten. Dabei werden gegebenenfalls neue Risiken aufgenommen sowie nicht mehr vorhandene aus der Überwachung genommen und archiviert. Dieser dynamische Regelkreis sichert unsere Prozessqualität. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Risiken, denen wir hohen Risikoklassen zugeordnet haben. Weitere Risiken liegen hinsichtlich der Schadenserwartungswerte oder der Eintrittswahrscheinlichkeit unter den relevanten Schwellenwerten. Gesamtwirtschaftliche Risiken │ Branchenrisiken Die Marktentwicklung bzw. die Wettbewerbssituation in der Bauwirtschaft und damit auch im Markt für Fenster und Türen stellt ein bedeutsames Einzelrisiko für die Finestra-Gruppe dar. Die Geschäftstätigkeit der Finestra-Gruppe ist sehr stark von der Entwicklung der Baubranche und dem konjunkturellen Umfeld abhängig. Insbesondere die seit 2022 anhaltend hohen Zinsen für Hypothekendarlehen (ca. 3,6-3,7 % für Laufzeit 10 Jahre, Stand 30. Januar 2024) wirken sich im Neugeschäft sehr negativ aus. Gleichzeitig belastet die Inflationsrate die Baukonjunktur. So meldete das Statistische Bundesamt für Januar 2024 eine vorläufige Inflationsrate von 2,9 % nach einer durchschnittliche Inflationsrate 2023 von 5,9 %, die die Konsum- und Baukonjunktur durch sinkende Kaufkraft und erheblich gestiegene Finanzierungskosten belastet. Der Rückgang bei Baugenehmigungen lag im Wohnungsneubau in den ersten elf Monaten 2023 bei fast 24 %. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. geht in 2024 für die Sparte Wohnungsbau von einem realen Umsatzrückgang von weiteren 3,5 % aus. Der Verband Fenster + Fassade (VFF) erwartet entsprechend seiner Wirtschaftsprognose 2024 für den Fenstermarkt in Fenstereinheiten ein Minus von 2,4 % und für den Außentürenmarkt ein Minus von 0,9 %. Hierbei wird eine deutliche Verschiebung vom Neubau zugunsten der Sanierung erwartet, ein Marktsegment, in dem die Finestra Gruppe traditionell stark vertreten ist. Was Fenster und Türen betrifft, geht die Prognose beim Neubau im Wohnbereich von einem Markteinbruch von mehr als 34 % im Betrachtungszeitraum 2022-2024 aus. Der Krieg in der Ukraine hatte ebenfalls weitreichende Auswirkungen und belastet weiterhin die Aussichten für ein Wirtschaftswachstum. Zwar sind die direkten Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf die Finestra-Gruppe sehr gering, da die Märkte Russland, Belarus und Ukraine für den Umsatz der Finestra-Gruppe irrelevant sind. Mittelbar können sich jedoch erneut Risiken aufgrund einer weiteren Abkühlung der Konjunktur oder erneut ansteigender Beschaffungskosten ergeben. Kundenrisiken Aufgrund unseres Anspruchs als Premium-Markenhersteller müssen wir dem Qualitätsanspruch unserer Kunden stets gerecht werden, um weiterhin unsere Preise am Markt durchsetzen zu können. Mangelnde Qualität unserer Produkte könnte unsere Marktstellung dauerhaft gefährden und zu Gewährleistungsansprüchen führen. Wir legen außerdem den Fokus auf die pünktliche und vollständige Anlieferung unserer Produkte bei unseren Kunden sowie auf die professionelle Beratung. Durch die sich entspannende Situation in den Beschaffungsmärkten und aktuell niedrigeren Auftragseingängen können wir unsere Kunden mit branchenüblichen Lieferzeiten bedienen. Ein weiterer wichtiger Bestandteil unserer Risikostrategie ist die enge Überwachung der Zahlungsziele und der Projektrisiken bei einzelnen Aufträgen. Beschaffungsrisiken Das Hauptrisiko auf der Beschaffungsseite besteht vor allem in steigenden Einkaufspreisen für Rohstoffe und Energieträger sowie Lieferengpässen bei den Lieferanten. Gegenüber dem Vorjahr stellen wir auf der Beschaffungsseite weiter sinkende Preise bei Rohstoffen, Zulieferprodukten und Energieträgern fest, jedoch liegen die Preise teilweise immer noch deutlich über dem mehrjährigen Preisniveau. Weitere Risiken durch den Krieg in der Ukraine u. a. auf die Energiepreise sind nicht auszuschließen. Innerhalb der Finestra-Gruppe arbeiten wird an einer optimierten Lagerhaltung und dem strategischen Aufbau eines Sicherheitsbestandes für wichtige Zulieferprodukte. Wir haben die Entwicklung der relevanten Märkte gemeinsam mit der Dovista A/S stets im Blick. Finanzwirtschaftliche Risiken Die Finanzierung der Finestra-Gruppe erfolgt durch die Dovista- bzw. VKR-Gruppe. Seit 2022 ist der Finestra Konzern in das Cash Pooling des VKR-Konzerns eingebunden. Daneben bestehen Darlehen der Dovista-Gruppe. Weitere finanzwirtschaftliche Risiken ergeben sich aus den in den Jahren 2018 und 2019 abgeschlossenen Sale-and-Lease-Back-Geschäften. Die Leasingzahlungen führen zum einen zu laufenden Auszahlungen, welche die Liquiditätslage des Konzerns belasten. Zum anderen wirken sich die Leasingzahlungen ergebnismindernd aus. Währungsrisiken ist der Konzern nur im geringen Umfang ausgesetzt, da wir überwiegend im Euroraum tätig sind. Rechtliche Risiken Rechtsstreitigkeiten, laufende Gerichtsprozesse oder Schadensersatzforderungen, die erheblichen Einfluss auf die Finanz-, Vermögens- oder Ertragslage des Finestra Konzerns oder eine ihrer Tochtergesellschaften haben könnten, sind nicht anhängig oder angedroht. Gesamtaussage zur Risikosituation Im Finestra Konzern sind derzeit keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Konzerns gefährden könnten. Chancen Durch die Integration in den Dovista-Konzern sieht die Geschäftsleitung weitere Chancen für die Finestra-Gruppe, insbesondere durch die finanzielle Sicherheit für die Gruppe, die Nutzung von Synergien zur Optimierung der Kosten-Nutzen-Struktur, die Vereinheitlichung der Prozesse in allen Unternehmensbereichen unter Führung der Dovista A/S sowie durch den gestiegenen Marktanteil in Deutschland. Im Bereich der Beschaffung könnten sich aus der Zusammenarbeit in der Dovista-Gruppe weitere Synergie-Effekte ergeben, welche sich auf die Entwicklung der Finestra-Gruppe positiv auswirken können. Ausblick und Prognosebericht Mehrere weltwirtschaftliche Einflussfaktoren, insbesondere der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, belasten die Aussichten für ein Wirtschaftswachstum. Gemäß dem Institut der deutschen Wirtschaft vom 13. Dezember 2023 wird die Konjunktur in Deutschland in diesem Jahr zum einen von der verhaltenen Entwicklung der globalen Konjunktur beeinflusst, welche das deutsche Exportgeschäft dämpft. Zum anderen belasten die hohen Inflationsraten die Konsum- und Baukonjunktur durch sinkende Kaufkraft und erheblich gestiegene Finanzierungskosten. Der Höhepunkt der Inflationswelle dürfte mittlerweile erreicht sein. Insbesondere ist von den Energiepreisen kein weiterer Schub mehr zu erwarten, da diese seit ihren Höchstständen im Sommer 2022 spürbar gesunken sind. Die Gesamtinflationsrate dürfte durch die sinkenden Energiepreise im Jahr 2023 auf 5,9 % zurückgehen (Vorjahr 6,2 %). Unter der Annahme stabiler Rohstoff- und Energiepreise sowie unveränderter Leitzinsen wird für 2024 eine Inflation von 2,6 % prognostiziert (Gemeinschaftsdiagnose der Wirtschaftsinstitute in Deutschland). Unter diesen Annahmen erwartet das Institut der deutschen Wirtschaft (Prognose vom Dezember 2023) für das preisbereinigte deutsche Bruttoinlandsprodukt 2024 einen Rückgang um -0,5 %. Der Verband Fenster + Fassade (VFF) rechnet für 2024 in seiner Einschätzung vom 19. Oktober 2023 mit einem Marktrückgang von 300 Tsd. Fenstereinheiten (-2,4 %) auf ein Absatzniveau von 14,0 Mio. FE. Getrieben wird die Prognose vom Neubau im Wohnungsbau mit einem prognostizierten Rückgang von -10,3 %, während für die Sanierung im Wohnbau noch ein Plus von 1,7 % erwartet wird. Für den Außentürenmarkt rechnet der VFF mit einem leichten Rückgang auf 1,3 Mio. Einheiten im Jahr 2024. Dies entspricht -0,9 %. Für den Finestra Konzern erwarten wir in 2024 einen Rückgang des Umsatzes gegenüber dem Geschäftsjahr 2023 im unteren zweistelligen Prozentbereich. Für das EBITDA 2024 rechnen wir mit einem leichten Rückgang gegenüber Vorjahr aufgrund des Umsatzrückgangs.
Hamburg, 18. März 2024 Die Geschäftsleitung Carsten Voss Dr. Frank Fleissner |
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