AFK-Geothermie GmbH
Aschheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
78.663.087,52 |
77.792.036,41 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
102.714,00 |
133.711,00 |
| II.
Sachanlagen |
78.560.373,52 |
77.658.325,41 |
| B.
Umlaufvermögen |
15.389.432,72 |
11.208.309,82 |
| I.
Vorräte |
717.763,15 |
257.431,31 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.688.564,36 |
1.849.189,78 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.983.105,21 |
9.101.688,73 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
30.431,05 |
81.529,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
94.082.951,29 |
89.081.875,30 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
53.209.740,63 |
52.098.979,12 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
61.212.000,00 |
61.212.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
9.143.020,88 |
9.685.413,44 |
| IV.
Jahresüberschuss |
1.110.761,51 |
542.392,56 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
13.334.764,19 |
12.096.292,00 |
| C.
Rückstellungen |
2.099.642,80 |
1.787.889,91 |
| D.
Verbindlichkeiten |
25.438.803,67 |
23.098.714,27 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
15.082.630,37 |
15.868.330,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
94.082.951,29 |
89.081.875,30 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die AFK-Geothermie GmbH, Aschheim, Landkreis
München, ist beim Amtsgericht München unter
Nummer HR B 172992 eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie nach den
einschlägigen Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.
Nach Gesellschaftsvertrag sowie gemäß Art. 94
Abs. 1 Nr. 2 BayGO wurde der Jahresabschluss nach den
für große Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des HGB aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke, ebenso wie die
Vermerke die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind,
weitestgehend im Anhang dargestellt.
Die Gesellschaft hat seit der Inbetriebnahme der
Erweiterung der Energiezentrale Ende 2016 und der damit
einhergehenden Überschreitung der
Feuerungswärmeleistung von 20 MW eine
Emissionsgenehmigung nach § 4 Abs. 1 TEHG und ist
damit Emissionshandelspflichtig.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Das
Gebäude der Energiezentrale inkl. Außenanlagen
bzw. dessen Betriebsvorrichtungen werden über einen
Zeitraum von 40 bzw. 15 Jahren abgeschrieben. Für das
Fernwärmenetz wird eine voraussichtliche Nutzungsdauer
von 35 Jahren zugrunde gelegt. Die Anschaffungs- und
Herstellungskosten für das Glasfasernetz werden
über einen Zeitraum von 30 Jahren abgeschrieben.
Hausanschlüsse werden über 30 Jahre bzw.
Fernwärmeübergabestationen über 15 Jahre
abgeschrieben.
Die Kosten der Bohrung, Thermalwasserleitung,
Tauchkreiselpumpe, Absorptionswärmepumpe,
Heizcontainer, mobilen Heizzentralen und des
Blockheizkraftwerks werden über einen Zeitraum von 5
bis 50 Jahren abgeschrieben.
Geringwertige Vermögensgegenstände werden
bis zu einem Betrag von netto € 800,00 sofort
aufwandswirksam abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem
Nennwert angesetzt. Eine Pauschalwertberichtigung der
Forderungen wurde vorgenommen.
Die Flüssigen Mittel sind zum Nennwert
angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine
bestimmte Zeit danach darstellen.
Das Eigenkapital ist mit dem Nennwert passiviert.
Die zugegangenen Baukostenzuschüsse für
Fernwärme sind passiviert und werden über die
Laufzeit von 30 Jahren zugunsten der Gewinn- und
Verlustrechnung aufgelöst.
Die Bildung der Rückstellungen erfolgte in
Höhe des voraussichtlich notwendigen
Erfüllungsbetrages. Die erwarteten, künftigen
Preis- und Kostensteigerungen wurden bei der Bewertung
berücksichtigt. Rückstellungen, mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, wurden mit den von
der Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätzen
abgezinst.
Verbindlichkeiten und erhaltene Anzahlungen wurden
mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Vorhandene aktive latente Steuern auf steuerliche
Verlustvorträge werden nach dem Wahlrecht des
§ 274 HGB nicht angesetzt.
Erläuterungen zu den Posten der Bilanz
Aus Gründen der Klarheit und
Übersichtlichkeit des Anhangs werden
zusammengehörige Angaben, die sich sowohl auf Bilanz-
als auch auf GuV-Posten beziehen, generell bei den
zugehörigen Bilanzposten dargestellt.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel diesem Anhang
als Anlage beigefügt.
In den Vorräten sind die Bestände an
erworbenen und zugeteilten Emissionszertifikaten in
Höhe von 625 T€ nach dem TEHG enthalten.
Die Fristigkeit der Forderungen gliedert sich wie
folgt:
Art der Forderung zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2023
|
31.12.2023
|
bis zu 1 Jahr
|
größer 1 Jahr
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
1.467
|
1.467
|
0
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
1.221
|
1.221
|
0
|
Summe
|
2.688
|
2.688
|
0
|
Im Wesentlichen betreffen die Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen Forderungen aus den
Jahresabrechnungen der Wärmekunden (1.133,8 T€).
Demgegenüber stehen in den sonstigen Verbindlichkeiten
aber auch Rückzahlungen (601,6 T€).
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen Rückstellungen für
Ingenieurleistungen, die für den
Fernwärmenetzausbau erbracht wurden (1.342 T€)
sowie für die Rückbauverpflichtung der
Geothermie-Bohrungen (332 T€) und die Abgabe der
CO2-Zertifikate für das Berichtsjahr 2023 (312
T€).
Bei der Bewertung der gebildeten Rückstellung
für die Rückbauverpflichtung der
Geothermie-bohrungen (Nominal T€ 350,0) wurden
jährliche Kostensteigerungen von 1,5 % und ein
Zinssatz von 1,65 % (Stand August 2024, Laufzeit 36 Jahre)
berücksichtigt.
Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten gliedert sich
wie folgt:
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
|
gesicherte
|
|
31.12.2023
|
31.12.2023
|
bis zu 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
Beträge
|
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
21.209,1
|
2.338,8
|
9.279,8
|
9.590,5
|
21.209,1
|
*)
|
Vorjahr
|
19.539,9
|
2.227,7
|
8.753,1
|
8.559,1
|
19.539,9
|
|
Erhaltene Anzahlungen
|
769,5
|
769,5
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
|
Vorjahr
|
1.013,2
|
1.013,2
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
2.847,2
|
2.847,2
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
|
Vorjahr
|
1.651,3
|
1.651,3
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
613
|
613
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
|
Vorjahr
|
894,2
|
894,2
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
|
Summe
|
25.439
|
6.568,5
|
9.279,8
|
9.590,5
|
21.209,1
|
|
*) Bürgschaften der Gesellschafter / Grundschulden
sowie Sicherungsübereignung von Teilen des
Leitungsnetzes
Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen zum
Großteil aus den Rückzahlungen an die
Wärmekunden aus der Jahresabrechnung 2023 (601,6 T
€).
Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse wurden im Inland erzielt und
entfallen in Höhe von 10.935,2 T€ auf das
Geschäftsfeld Wärme und zu 144,7 T€ auf das
Geschäftsfeld Glasfasernetz Die Umsatzsteigerung im
Vergleich zum Vorjahr resultiert in beiden Bereichen aus
Preissteigerung sowie dem weiteren Netzausbau (Steigerung
der Kundenanschlüsse).
Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind neben der
Auflösung der Baukostenzuschüsse (+547,9 T€)
weitere Erträge angefallen, die die Stromsteuer
Erstattungen nach § 9b u. § 10 StromStG u. §
53a Energie StG 2023 (66,9 T €) betreffen sowie die
Wärmepreisbremse (89,1 T €). Aufgrund von
Sondereffekten im Vorjahr und damit verbundenen
erhöhten (unregelmäßigen) sonstigen
betrieblichen Erträgen (doppelte Stromsteuererstattung
aus den Jahre 2021 und 2022 sowie Erstattung von Baukosten
durch Verursacher) ist im Geschäftsjahr 2023 ein
Rückgang festzuhalten.
Zum Bilanzstichtag bestehen aktive latente Steuern,
die im Wesentlichen aus der abweichenden steuerbilanziellen
Bewertung im Bereich der Rückstellungen sowie aus den
vorhandenen Verlustvorträgen resultieren. Vom
Wahlrecht des Ansatzes aktiver latenter Steuern nach §
274 Abs. 1 S. 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Für
die Bewertung der latenten Steuern wurde ein
durchschnittlicher Steuersatz in Höhe von 21 %
herangezogen.
Zum Bilanzstichtag bestanden finanzielle
Verpflichtungen aus schwebenden Gasbezugsverträgen
für die Jahre 2024 und 2025 in Höhe von insgesamt
4.904 T € (vertragliche Annahme 46.000 MWh Gasbezug /
a, Terminmarktpreise). Aufgrund der Möglichkeit des
Verkaufs von bereits gesichertem Erdgas am Spotmarkt, war
die reelle finanzielle Verpflichtung jedoch deutlich
geringer.
Sonstige Angaben
Arbeitnehmer
Arbeitnehmergruppen zum
31.12.2023
|
|
Anzahl
|
Leitende Angestellte
(Geschäftsführung)
|
1
|
|
Angestellte
davon vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter
|
6
4
6
|
|
|
|
|
|
Die Gesamtzahl der
durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt
|
7
|
|
Vergütungen
Auf Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführung (§ 285 Nr. 9a HGB) wurde
gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Die Aufsichtsratstätigkeiten wurden im Jahr 2023
mit € 12.000,00 vergütet.
Gesamthonorar des Abschlussprüfers
Das für das Geschäftsjahr 2023
zurückgestellte Honorar des Abschlussprüfers
betrifft Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von
€ 13.975,00 sowie sonstige Bestätigungsleistungen
in Höhe von € 8.600,00.
Nachtragsbericht gem. § 285 Nr. 33 HGB
Nach dem Bilanzstichtag sind keine Ereignisse von
besonderer Bedeutung eingetreten, welche Auswirkungen auf
die Darstellung der Ertrags-, Finanz- und
Vermögenslage haben.
Ergebnisverwendungsvorschlag der
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung schlägt vor den
Jahresüberschuss von T€ 1.111 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Geschäftsführung
Dr. Martina Serdjuk- Mayer
Aufsichtsrat
Andreas Janson
(Aufsichtsratsvorsitzender)
|
1. Bgm. Feldkirchen
|
Maximilian Böltl
(stellv. Aufsichtsratsvorsitzender)
|
1. Bgm. Kirchheim
|
Robert Ertl (stellv.
Aufsichtsratsvorsitzender)
|
2. Bgm. Aschheim
|
Ulrich Bittner
|
Consultant
|
Eugen Egetenmeir
|
Consultant
|
Im laufenden Berichtsjahr hat ein Wechsel im
Aufsichtsrat stattgefunden. Nachdem Hr. Maximilian
Böltl seit dem 30.10.2023 nicht mehr im
Bürgermeisteramt war, hat Hr. Stephan Keck als 2.
Bürgermeister von Kirchheim seinen Posten
übernommen.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterzeichner:
Dr. Martina Serdjuk-Mayer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.03.2025
festgestellt.
|