MAGNOPOL-Verwaltungs-GmbH
Reinfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
27.285,88 |
27.916,19 |
| I. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
27.240,37 |
27.431,97 |
| II. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks |
45,51 |
484,22 |
| Bilanzsumme, Summe
Aktiva |
27.285,88 |
27.916,19 |
|
Passiva
|
|
|
| |
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A. Eigenkapital |
26.492,40 |
25.696,09 |
| I. gezeichnetes
Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II. Bilanzgewinn |
1.492,40 |
696,09 |
| davon Gewinnvortrag |
696,09 |
376,31 |
| B.
Rückstellungen |
793,48 |
1.745,10 |
| C.
Verbindlichkeiten |
0,00 |
475,00 |
| davon mit Restlaufzeit
bis 1 Jahr |
0,00 |
475,00 |
| Bilanzsumme, Summe
Passiva |
27.285,88 |
27.916,19 |
Anhang
ZUM GESCHÄFTSJAHR 2010
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2) In der Bilanz und in der G. u. V. ist zu jedem Posten
der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern werden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen.
7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
8) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt
ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs.1 und
§ 248 Abs.2 HGB wurden beachtet.
3. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs.7
HGB im Anhang angegeben.
4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des §250 HGB gebildet.
5. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. §251 HGB
bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs.7 HGB
im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen;
handelsrechtliche Bestimmungen stehen dem nicht
entgegen.
2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßige Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 10% und
33,33% Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im
Einzelwert unter € 410.-- werden im Zugangsjahr nach
§ 6 Abs.2 EStG sofort in voller Höhe
abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang
behandelt.
7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt.
8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
9) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
10. Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am
Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht
bestellt.
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42
Abs.3 GmbHG
1) Die Gesellschaft hatte in Form des Verrechnungskontos
gegenüber der Magnopol GmbH & Co. KG Forderungen
in Höhe von € 27.150,50.
2. Ein gesonderter Bilanzausweis dieses Postens erfolgte
auf dem Konto "Sonstige
Vermögensgegenstände".
III. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren folgende
Geschäftsführer bestellt:
Marcus Sauer
Heiko Schumacher
E. Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag
Der Jahresüberschuss beträgt €
796,31.
F. Unterzeichnung gemäß § 245
HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des
Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt,
wird hiermit versichert.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.11.2011
festgestellt.
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