BFX Asset
GmbH
Freiburg im
Breisgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.058.978,09 |
905.700,15 |
| I.
Finanzanlagen |
9.058.978,09 |
905.700,15 |
| B.
Umlaufvermögen |
145.879,46 |
8.462.714,71 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
13.671,79 |
257.636,17 |
| II.
Wertpapiere |
0,00 |
2.472.641,12 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
132.207,67 |
5.732.437,42 |
| Aktiva |
9.204.857,55 |
9.368.414,86 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
9.129.418,47 |
9.257.191,90 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
4.495.703,83 |
4.495.703,83 |
| III.
Gewinnvortrag |
4.736.488,07 |
|
| IV.
Jahresfehlbetrag |
127.773,43 |
-4.736.488,07 |
| B.
Rückstellungen |
75.226,37 |
108.009,81 |
| C.
Verbindlichkeiten |
212,71 |
3.213,15 |
| Passiva |
9.204.857,55 |
9.368.414,86 |
Anhang
BFX Asset GmbH, Freiburg im Breisgau
Anhang zum 31. Dezember 2022
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die BFX Asset GmbH hat ihren Sitz in Freiburg im
Breisgau. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Freiburg unter HRB 721855 eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022
ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264
ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des
Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den
einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrag
aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift
nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf
die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach § 266
Abs. 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist
gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die
nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt. Dabei wurde von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen.
Die
Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten
einschließlich
aktivierungspflichtigerAnschaffungsnebenkosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem
Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist
durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem
allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen
worden.
Die
flüssigen Mittel sind in Höhe ihres
Nennwerts angesetzt.
In den
Rückstellungen sind alle im Zeitpunkt der
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten mit den Beträgen
berücksichtigt, wie sie nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
wurden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht.
IV.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben
eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
V.
Sonstige Angaben
Belegschaft
Im Geschäftsjahr waren keine Arbeitnehmer
beschäftigt.
Geschäftsführung / Vorstand
Als Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr Herr Dr. Andreas Ernst bestellt.
Freiburg im Breisgau, den
13. Juni 2023
Dr. Andreas Ernst
Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.06.2023
festgestellt.
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