Reifen Göggel e.Kfm.

Gammertingen

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRA 710709
Eingetragen
23.4.1999
Branche
Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehörEinzelhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehörEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger

Finanzübersicht

Historie

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Management

Gesellschafter

1 Gesellschafter

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Reifen Göggel e.Kfm.

Gammertingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Registergericht: Amtsgericht Ulm

Registernummer: HRA 710709

Aktiva

31.12.2023
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 16.562,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 15.211.464,04
2. Technische Anlagen und Maschinen 1.516.988,50
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.428.593,51
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 11.597.094,84
36.754.140,89
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 50.000,00
36.820.702,89
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 15.000,00
2. Fertige Erzeugnisse und Waren 26.131.053,56
26.146.053,56
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.358.682,91
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 47.697,49
3. Sonstige Vermögensgegenstände 3.896.972,76
9.303.353,16
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 15.035.587,56
50.484.994,28
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 353.111,71
87.658.808,88

Passiva

31.12.2023
EUR
A. EIGENKAPITAL 30.728.147,83
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 2.690.000,00
2. Sonstige Rückstellungen 1.002.306,00
3.692.306,00
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 10.000.081,59
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 10.000.081,59
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 33.670.979,23
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 33.670.979,23
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 380.646,58
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 380.646,58
4. Sonstige Verbindlichkeiten 8.340.658,84
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 8.340.658,84
- davon aus Steuern: EUR 4.924.134,68
52.392.366,24
D. PASSIVE LATENTE STEUERN 845.988,81
87.658.808,88

 

Gammertingen, 12. September 2024

Benjamin Göggel

Wolfgang Kirsch

Anlage zur Bilanz gemäß § 9 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5 S. 3 PubIG

1. Angaben zu Umsatzerlösen

Die Umsatzerlöse betragen im Geschäftsjahr 2023 EUR 436.662.077,96

2. Erträge aus Beteiligungen

Im Geschäftsjahr 2023 ergaben sich keine Beteiligungserträge.

3. Löhne und Gehälter, soziale Abgaben sowie Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung

Im Geschäftsjahr 2023 ergaben sich die folgenden Aufwendungen:

EUR
Löhne und Gehälter 6.961.276,95
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 1.456.289,82
Davon Aufwendungen für Altersversorgung 7.559,34

4. Bewertungs- und Abschreibungsmethoden einschließlich wesentlicher Änderungen

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung erfolgt grundsätzlich nach der linearen Methode auf Basis der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Im Berichtsjahr wurden geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 voll abgeschrieben. Aus Vereinfachungsgründen wurde unterstellt, dass die zugegangenen geringwertigen Wirtschaftsgüter auch abgegangen sind.

Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Die Waren werden zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen angesetzt. Soweit der aus dem Absatzmarkt abgeleitete beizulegende Wert am Bilanzstichtag die Anschaffungskosten unterschreitet, wird eine Abschreibung auf den beizulegenden Wert vorgenommen (Niederstwertprinzip). Zudem werden auf schlecht gängige Bestände in angemessenem Umfang Wertabschläge vorgenommen. Der Bestand an Roh- Hilfs- und Betriebsstoffen wurde zum Festwert bewertet.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen werden zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wird daneben durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% auf die Netto-Forderungen Rechnung getragen.

Sonstige Vermögensgegenstände werden soweit es sich um Forderungen handelt zum Nominalbetrag angesetzt und soweit es sich um materielle Vermögensgegenstände handelt zu Anschaffungskosten angesetzt. Soweit erforderlich erfolgt eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.

Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert bewertet. Guthaben in fremder Währung werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sie wurden in Höhe der zu erwartenden Inanspruchnahme mit dem nach kaufmännischer vernünftiger Beurteilung ermittelten Erfüllungsbetrag gebildet. Die Berechnung der Steuerrückstellungen erfolgte gemäß dem für die Gesellschaft maßgeblichen Gewerbesteuerhebesatz von 350% der Gemeinde des Sitzes des Unternehmens.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Passive latente Steuern wurden auf zum Bilanzstichtag resultierende Unterschiede zwischen der Handels- und Steuerbilanz der Gesellschaft gebildet. Dabei kam ein Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde des Sitzes des Unternehmens von 350% zur Anwendung. Differenzen ergaben sich im Bereich des Anlagevermögens einerseits durch Anwendung der steuerlich zulässigen degressiven Abschreibung auf Sachanlagenzugänge der Jahre 2020 bis 2022 in der Steuerbilanz und andererseits durch Anwendung einer nur steuerlich zulässigen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von einem Jahr für Computerhard- und software gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen gültig für Zugänge ab dem Jahr 2021 in der Steuerbilanz. Ferner ergaben sich Unterschiede durch Bildung einer nur in der Steuerbilanz zulässigen Rücklage für Ersatzbeschaffung gemäß R 6.6. der Einkommensteuerrichtlinien in 2022 und deren teilweise Übertragung auf als Ersatz beschaffte Gegenstände des Sachanlagevermögens im Jahr 2023.

5. Durchschnittliche Zahl der in den letzten zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der im Geschäftsjahr 2023 beschäftigten Arbeitnehmer beläuft sich auf 275.

Der vorstehende zur Offenlegung bestimmte Jahresabschluss der Reifen Göggel e.Kfm., Gammertingen, zum 31. Dezember 2023 wurde unter Ausnutzung der Erleichterungsvorschriften nach § 9 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5 Satz 3 PubIG aufgestellt.

Zum vollständigen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Reifen Göggel e.Kfm., Gammertingen, hat die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit Datum vom 12. September 2024 erteilt, der nachfolgend beigefügt ist.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Reifen Göggel e.Kfm., Gammertingen

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Reifen Göggel e.Kfm., Gammertingen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den nach § 5 PubIG anzuwendenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung des Inhabers für den Jahresabschluss

Der Inhaber ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den nach § 5 PubIG anzuwendenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner ist der Inhaber verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Inhaber dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von dem Inhaber angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem Inhaber dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem Inhaber angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, 12. September 2024

PSP Peters Schönberger GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Christian Eschner, Wirtschaftsprüfer

Verena Martin, Wirtschaftsprüferin

Eine Verwendung des Bestätigungsvermerks außerhalb des Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.

Angaben zur Feststellung

Der Jahresabschluss wurde am 16.09.2024 festgestellt.

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