TSK Kaarst GmbH
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JSV GmbH & Co. KGKaarstJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BILANZ
ANHANG1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der JSV GmbH & Co KG in 41564 Kaarst auf den 31.12.2019 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften aufgestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen wird die Gesellschaft wie eine kleine Kapitalgesellschaft behandelt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungs- gesetzes (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechtes des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB. Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen Durchbrechung der Bilanzkontinuität durch die erstmalige Anwendung des BilMoG, stimmen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen (ggf. außerplanmäßigen) Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände
Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Fremdwährungsforderungen und - verbindlichkeiten
wurden gem. § 256 a HGB umgerechnet.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Die Bewertung des Planvermögens erfolgte zum am Abschlussstichtag beizulegenden Zeitwert. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Der Betrag der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr beläuft sich auf 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).
Verbindlichkeiten Stand 31.12.2019 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre gegenüber Kreditinstituten 1.151.440,39 € 0,00
€ 0,00 € 1.151.440,39 €
4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Nicht aus der Bilanz ersichtliche sonstige finanzielle Verpflichtungen: • Verbindlichkeiten aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln:
• Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel-
und Scheckbürgschaften
• Verbindlichkeiten aus
Gewährleistungsverträgen
• aus der Bestellung von Sicherheiten für
fremde Verbindlichkeiten
Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nach Auskunft der Geschäftsführung nicht zu rechnen. Unternehmensorgane
Herr Jürgen Sarrazin, Kaarst Kaarst, den
Kaarst, den 15. Juli 2020 Jürgen Sarrazin Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15. Juli 2020 |
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