Precise
Resort Rügen GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
724.865,00 |
871.254,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
12.215,00 |
14.421,00 |
| II.
Sachanlagen |
712.650,00 |
856.833,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.846.145,51 |
1.748.366,32 |
| I.
Vorräte |
225.261,11 |
378.468,16 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.302.568,64 |
1.163.150,44 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
318.315,76 |
206.747,72 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
14.626,60 |
36.718,45 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.398.117,87 |
1.107.186,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
4.983.754,98 |
3.763.525,76 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.132.186,99 |
1.021.474,38 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
290.930,88 |
110.712,61 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.398.117,87 |
1.107.186,99 |
| B.
Rückstellungen |
257.951,80 |
395.711,72 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.719.136,18 |
3.354.479,84 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.667,00 |
13.334,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
4.983.754,98 |
3.763.525,76 |
Anhang
Precise Resort Rügen GmbH
, Berlin
Anhang für das Geschäftsjahr 2020
I.
Allgemeine Angaben
Die Precise Resort Rügen GmbH hat ihren Sitz in
Berlin. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht
Charlottenburg, Berlin, unter HRB 160271 geführt.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020
ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(HGB) für Kapitalgesellschaften und den Vorschriften
des GmbHG aufgestellt worden.
Unter Beachtung des Stetigkeitsgebots
gemäß § 265 Abs. 1 S. 1 HGB
wurde die Gliederung der Bilanz unter Anwendung des
§ 265 Abs. 5 S. 2 HGB um die Posten
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen
und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden
Unternehmen erweitert. Darunter werden Forderungen und
Verbindlichkeiten ausgewiesen, die zum Bilanzstichtag gegen
bzw. gegenüber Unternehmen auszuweisen sind,
welche zur gleichen Unternehmensgruppe gehören, ohne
dass dafür ein Konzernabschluss nach § 290
HGB aufzustellen wäre oder ein solcher nach den
Vorschriften des deutschen Handelsrechtes aufgestellt
würde.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und hat
größenabhängige Erleichterungen bei
der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch
genommen.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Aufgrund der
Corona-Pandemie ist die Auslastung der Hotels deutlich
zurückgegangen, so dass eine Unsicherheit besteht, die
Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
aufwerfen kann. Sofern es nicht gelingt, die aufgrund der
Pandemiesituation möglichen
Einnahmenausfälle zu kompensieren, könnte
dies Auswirkungen auf die Umsätze und das geplante
Geschäftsergebnis 2022 bis hin zur Gefahr einer
weiteren Erhöhung des "Nicht durch Eigenkapital
gedeckten Fehlbetrags" ergeben. Die
Geschäftsführung prüft jedoch intensiv alle
Möglichkeiten, Umsatzausfällen auf der
Kostenseite gegenzusteuern. Wegen des nicht durch
Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags hat die
Geschäftsführung bereits Maßnahmen
ergriffen. Wirtschaftliche oder rechtliche
Bestandsgefährdungsrisiken sind für die
Gesellschaft derzeit noch nicht erkennbar. Die Aufstellung
des Jahresabschlusses erfolgt daher unter der Annahme der
Fortführung des Unternehmens.
Das Anlagevermögen ist dem
Anschaffungskostenprinzip entsprechend unter
Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten
einerseits und Anschaffungspreisminderungen andererseits,
bei Vermögensgegenständen, deren zeitliche
Nutzung begrenzt ist, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, die grundsätzlich linear
vorgenommen werden, bilanziert. Grundlage der
planmäßigen Abschreibungen ist die
voraussichtliche, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
des jeweiligen Vermögensgegenstands.
Die Nutzungsdauer beträgt für entgeltlich
erwobende Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen
Rechten und Werten drei bis zehn Jahre.
Der aktivierte, in früheren Jahren entgeltlich
erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird über
eine voraussichtliche Nutzungsdauer von fünf Jahren
linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer
gemäß § 285 Nr. 13 HGB
beruht auf den Erfahrungswerten der
Geschäftsführung im Zusammenhang mit
erworbenen Firmenwerten bei ähnlichen Hotels derselben
Kategorie und dem daraus resultierenden
Nutzungszeitraum der Firma sowie des Kundenstammes.
Für Sachanlagen beträgt die Nutzungsdauer
drei bis fünfzehn Jahre.
Die Vorräte wurden unter Beachtung des
Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder
mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei
Kreditinstituten werden zum Nennwert am Bilanzstichtag
bilanziert.
Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit
nach dem Bilanzstichtag darstellen, sind als aktiver
Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Sie werden mit dem
Nennwert ausgewiesen.
Das Gezeichnete Kapital stimmt mit den Angaben im
Handelsregister sowie den Regelungen im
Gesellschaftsvertrag überein. Die Einlagen sind
in voller Höhe erbracht. Der Ansatz erfolgt zum
Nennbetrag.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit den
Erfüllungsbeträgen, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
sind.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Einnahmen, die Ertrag für eine bestimmte Zeit
nach dem Bilanzstichtag darstellen, sind als passiver
Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Diese werden mit
dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestehen in Höhe von € 1.339.435,95
(Vorjahr: € 693.076,01).
Am Bilanzstichtag bestehen Forderungen gegen
Gesellschafter gemäß § 42 Abs. 3
GmbHG in Höhe von € 23.230,54 (Vorjahr: €
18.943,98).
Die Sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen die Kosten für die prüferische
Durchsicht des Jahresabschlusses, Personalkosten
sowie sonstige Betriebskosten.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr betragen € 2.638.514,77 (Vorjahr:
€1.223.690,92).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr betragen € 2.080.621,41 (Vorjahr: €
2.130.788,92).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht.
IV.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte im
Jahresdurchschnitt 107 Arbeitnehmer.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach
§ 285 Nr. 3a HGB ergeben sich aus
Mietverträgen, aus Managementverträgen, aus
Lizenzverträgen sowie aus Leasingverträgen
für Kfz, Telekommunikation und Sonstigem.
Diese setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
Verträge
|
Aufwand
laufendes Geschäfts-
jahr (in T€)
|
Summe der
voraussichtlichen finanziellen Ver-
pflichtungen (in T€)
|
Vertrags-laufzeit
(in Jahren)
|
Sonstige
Informationen
|
Management
|
396
|
variabel
|
9
|
- Base Fee - 2 %
vom Nettogesamtumsatz
|
|
|
(siehe sonst.
|
|
- Incentive Fee -
8 % vom GOP
|
|
|
Informationen)
|
|
|
Mieten
|
1.834
|
|
18
|
- jährliche
Mietsteigerungen von 3 %
|
|
2.230
|
|
|
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Die Gesellschaft wird durch Frau Kathrin
Schäfer, Kauffrau, Cuxhaven, vertreten.
Die Geschäftsführerin ist
einzelvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Berlin, 13. Oktober 2022
gez.
Kathrin Schäfer
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.10.2022
festgestellt.
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