Snack Point
plus GmbH
Bochum
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
12.521,86 |
12.521,86 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.245,61 |
12.245,61 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.010,27 |
2.010,27 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
276,25 |
276,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
12.521,86 |
12.521,86 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.573,92 |
3.573,92 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
21.426,08 |
742.665,27 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
721.239,19 |
| B.
Rückstellungen |
851,00 |
851,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.096,94 |
8.096,94 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
8.096,94 |
8.096,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
12.521,86 |
12.521,86 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2010
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der
Snack Point plus GmbH
Automatenservice
wurde auf der Grundlage der neuen
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung
des Jahresabschlusses, entspricht der des Vorjahres.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der
Aufstellung der Bilanz gem. § 266 Abs. 1 HGB und bei
der Aufstellung des Anhangs gem. § 288 HGB macht die
Gesellschaft teilweise Gebrauch.
Auf die Aufstellung des Lageberichtes wurde in
Anwendung des Wahlrechtes nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB
verzichtet.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Angaben zum Überschuldungstatbestand
Die Nestle Deutschland AG, Lyoner Str. 23, 60523
Frankfurt am Main hat mit der Vereinbarung vom 30.06.2006
der Snack Point plus GmbH ein Darlehen in Höhe von
797.005,94 € gewährt. Es ist vereinbart, dass
unter der Voraussetzung, dass Snack Point plus GmbH
Verluste ausweist, Nestle auf die Rückzahlung des
Darlehens insoweit verzichtet. Aufgrund dieser Vereinbarung
ist ein Überschuldungstatbestand nicht gegeben.
Namen der Geschäftsführer:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Manuela Todzi-Pesch
Der Jahresabschluss wurde am 23.05.2012 festgestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.05.2012 festgestellt.
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