EVO Deutschland GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Klaus-Dieter Erdmann seit 23.12.2019 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GfK Bank GmbHSolingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Jul i 2016 bis 30. Juni 2017der GfK Bank GmbH, SolingenAngaben zur Bilanzierung und Bewertung Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen der Verordnungen über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung RechKredV) zu berücksichtigen. Von der Vorschrift des § 265 Abs. 5 HGB wurde Gebrauch gemacht. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Die Barreserve, Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten bewertet. Bei den Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden wurde auf eine niedrigere Bewertung zur Berücksichtigung besonderer Risiken des Geschäftszweiges des Kreditinstituts gemäß § 340f. HGB verzichtet, da dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nicht notwendig war. Die Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden gliedern sich nach folgender Fristigkeit auf:
Als (aktiver) Rechnungsabgrenzungsposten wurden Vorauszahlungen für künftige Zeiträume zeitanteilig abgegrenzt. Die sonstigen Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Der (passive) Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt die Restgebühren aus Teilzahlungsfinanzierungsdarlehen; die Abgrenzung erfolgt nach Maßgabe der um einen Faktor erweiterten sog. "78er Formel". Die Position "Steuerrückstellungen" beinhaltet den noch zu erwartenden Steueraufwand für das Geschäftsjahr. Die Position "andere Rückstellungen" beinhaltet unter anderem Rückstellungen für Kosten für Jahresabschlussprüfung und Aufbewahrung. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Verbindlichkeiten und anderen Rückstellungen gliedern sich nach folgender Fristigkeit auf:
Auf die Bildung eines Sonderpostens "Fonds für allgemeine Bankrisiken" zur Berücksichtigung besonderer Risiken des Geschäftszweiges des Kreditinstituts wurde gemäß § 340g HGB verzichtet, da dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nicht notwendig war. Das Eigenkapital wurde zum Nennwert angesetzt. Angaben zum Jahresergebnis Der Jahresabschluss weist einen Jahresüberschuss von TEUR 22,1 aus. Der Abschlussprüfer hat für das Geschäftsjahr TEUR 7 für Abschlussprüfung und TEUR 3 für sonstige Leistungen berechnet. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Das Jahresergebnis stammt ausschließlich aus dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Eine Aufteilung des Steueraufwands auf die Teilergebnisse der gewöhnlichen und außergewöhnlichen Geschäftstätigkeit erübrigt sich daher. Sonstige Pflichtangaben Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer im Geschäftsjahr betrug 3 Personen. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte durch folgende Personen geführt: Frau Andrea Drache, Dipl.-Kauffrau, Haan Herr Ralf Drache, Dipl.-Kaufmann, Haan. Im Geschäftsjahr wurden TEUR 8,2 Geschäftsführervergütungen gezahlt. Angaben zur Ergebnisverwendung Es ist vorgesehen, den Jahresüberschuss auszuschütten.
Solingen, den 25.09.2017 gez. Ralf Drache gez. Andrea Drache Lagebericht zum Jahresabschluss auf den 30. Juni 2017(einschließlich
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG und Angaben zur
SolvV und InstitutsVergV)
|
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| mehr als 12 Monaten | EUR | 808.289,13 |
| bis zu 12 Monaten | EUR | 85.480,88 |
| Gesamt | EUR | 893.770,01 |
In den Forderungen mit einer Ursprungslaufzeit
| von mehr als 12 Monaten sind | EUR | 29.650,50 |
| und von bis zu 12 Monaten sind | EUR | 1.397,00 |
enthalten, die gegen wirtschaftlich selbständige Privatpersonen bestehen. Die übrigen Forderungen betreffen wirtschaftlich nicht selbständige Privatpersonen.
Nach einer Mahnstatistik vom 31.07.2017 ergeben sich zum Abschlussstichtag Forderungen in Höhe von insgesamt EUR 1.365,50 in den Mahnstufen 1 bis 2.
Die Entwicklung sowie die Bonität des Kreditgeschäfts (Inland) sind aus nachstehenden Zusammenstellungen ersichtlich:
| Stand 01.07. | Zugang | Tilgung | Rückbelastung | Stand 30.06. | |
| Geschäftsjahr | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR |
| 1973/74 - 2006/07 | 90.576 | 7.752 | |||
| 2007/08 | 1.235 | 1.058 | 928 | 65 | 1.300 |
| 2008/09 | 1.300 | 1.098 | 940 | 55 | 1.403 |
| 2009/10 | 1.403 | 1.317 | 1.003 | 101 | 1.616 |
| 2010/11 | 1.616 | 920 | 978 | 76 | 1.482 |
| 2011/12 | 1.482 | 881 | 961 | 92 | 1.310 |
| 2012/13 | 1.310 | 914 | 783 | 30 | 1.411 |
| 2013/14 | 1.411 | 705 | 881 | 64 | 1.171 |
| 2014/15 | 1.171 | 839 | 751 | 44 | 1.215 |
| 2015/16 | 1.215 | 697 | 793 | 57 | 1.062 |
| 2016/17 | 1.062 | 544 | 686 | 26 | 894 |
| Stand 1.7.1973 | Rückbelastungsquote | ||||
| (Beginn der Untersuchung) | 5.822 | 8.362 x 100 /105.371 = | |||
| 105.371 | 7,9 % (VJ 8,0 %) | ||||
Großkredite im Sinne des § 13 Abs. 1 bis 3 KWG bestehen nicht. Es wurden keinem einzelnen Kreditnehmer Kredite von insgesamt mehr als EUR 750.000,00 oder 10 % des anrechenbaren Eigenkapitals des Kreditinstituts gewährt.
Operationelle Risiken
Unter diesem Risikosegment erfassen wir die personellen, technischen organisatorischen und rechtlichen Risiken. Tatsächliche Verluste aus operativen Risiken fielen im Berichtsjahr nicht an.
Mit Bescheid vom 30.10.1995 des BAK sind wir von den Vorschriften des Geldwäschegesetzes insoweit freigestellt, als die durch das Geldwäschegesetz konstituierten Pflichten durch das Betreiben von Bankgeschäften i.S.v. § 1 Abs. 1 Nrn. 1 bis 9 GwG begründet werden.
Laut Mitteilung der BaFin vom 19.07.2012 ist die Freistellung widerrufen. Die Befreiung erfolgte seinerzeit gemäß § 1 Abs. 1 Satz 4 GwG in der Fassung vom 29.11.1993. Diese Rechtsvorschrift wurde durch das Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz vom 13.08.2008 gestrichen und durch das Geldwäscheoptimierungsgesetz vom 22.12.2011 geändert. Wir haben mit Schreiben vom 18.10.2012 der BaFin mitgeteilt, dass wir auf die Freistellung von den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz verzichten.
Gemäß § 25a Abs. 1 KWG sowie § 14 Abs. 2 GwG haben wir geschäftsbezogene, kundenbezogene und transaktionsbezogene Risiken identifiziert, klassifiziert und die jeweiligen präventiven Maßnahmen festgelegt.
Wertpapierdienstleistungen werden nicht erbracht. Damit entfällt die Prüfung der Verhaltensregeln und Meldepflichten nach § 36 Abs. 1 WpHG.
Für die Bank, einschließlich der Datenverarbeitung besteht ein Notfallplan. Der Rückgriff auf Daten ist sichergestellt.
Belastung der Vermögenswerte
Es lagen keine belasteten Vermögenswerte vor.
Refinanzierungsrisiken
Unter Refinanzierungsrisiken fassen wir als Nichthandelsinstitut folgende Risiken zusammen:
Solvabilitätsrisiken: Durch den hohen Anteil von Eigenkapital (s. a. nachfolgendes Liquiditätsbild) an der Refinanzierung war das Berichtsjahr durch eine hohe Solvabilität gekennzeichnet.
Liquiditätsrisiken: Im kurzfristigen Bereich erfolgt die Überwachung von Risiken aus Zahlungsstromschwankungen durch die tägliche Gegenüberstellung der Zahlungsein- und -ausgänge mit historisch basierten Erwartungen und Zahlungsstromprognosen sowie durch die LiqV Methodik.
Zur Vermeidung mittelfristiger Liquiditätsengpässe erfolgen regelmäßige Planungen der Geschäftsführung.
Nach der Bilanz zum Abschlussstichtag wird das folgende Liquiditätsbild erstellt, das unsere Liquiditätsvorsorge zeigt:
| Laufzeitband I | Laufzeitband II | Laufzeitband III | Laufzeitband W | insgesamt | |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Zahlungsmittel | |||||
| Kassenbestand | 6 | 0 | 0 | 0 | 6 |
| Forderungen an Kreditinstitute | 46 | 0 | 0 | 0 | 46 |
| Vermögensgegenstände | 3 | 0 | 0 | 0 | 3 |
| Forderungen an Kunden | 53 | 98 | 131 | 197 | 479 |
| 108 | 98 | 131 | 197 | 534 | |
| Zahlungsverpflichtungen | |||||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 2 | 0 | 0 | 0 | 2 |
| 2 | 0 | 0 | 0 | 2 | |
| + Über-/ -Unterdeckung | + 106 | +98 | + 131 | + 197 | + 532 |
Zahlungsmittel und Verpflichtungen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten werden hierbei nicht berücksichtigt.
Zum Bilanzstichtag ergibt sich eine Liquiditätskennzahl für das Laufzeitband I von 54,0 sowie eine Beobachtungskennzahl für das Laufzeitband II von 0.
Zinsänderungsrisiken: Im Berichtsjahr erfolgte die Refinanzierung insbesondere über Eigenmittel.
Unter Risikogesichtspunkten wird das Zinsänderungsrisiko als unwesentlich eingestuft.
Währungs- und sonstige Marktpreisrisiken: Währungs- und sonstige Marktpreisrisiken bestanden nicht.
G. Angaben gem. Instituts-VergV
Im Geschäftsjahr 2016/2017 wurden insgesamt Vergütungen i. H. v. TEUR 14,2 gezahlt. Es handelt sich ausschließlich um fixe monatliche Zahlungen ohne variable Bestandteile für drei Arbeitnehmer.
Solingen, den 25.09. 2017
gez. Ralf Drache
gez. Andrea Drache
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der GfK Bank GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.07.2016 bis 30.06.2017 geprüft.
Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfungen vorgenommen.
Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise über die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450).
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichtes in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zutrifft oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird, auf § 328 HGB wird verwiesen.
Solingen, den 12. Oktober 2017
KUBAK
DORNBACH Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
gez. Kubak, Wirtschaftsprüfer
gez. Höhmann, Wirtschaftsprüfer
Unter Verzicht auf die Einhaltung von Frist- und Formvorschriften ist die Gesellschafterversammlung zusammengetreten und hat folgendes beschlossen:
| 1. |
Der Jahresabschluss zum 30.06.2017 mit einer Bilanzsumme von EUR 953.649,09 und einem Jahresüberschuss von EUR 22.103,76 wird hiermit festgestellt. |
| 2. |
Der Geschäftsführung wird Entlastung für das abgelaufene Geschäftsjahr erteilt. |
| 3. |
Der Gesellschafter beschließt aus dem Geschäftsjahresergebnis 2016/2017 einen Betrag von EUR 22.103,76 auszuschütten. Nach Abzug der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% sowie 5,5% Solidaritätszuschlag beträgt die Barauszahlung EUR 16.274,84. Die Auszahlung soll am 05.12.2017 erfolgen. |
| 4. |
Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. |
Solingen, den 22.11.2017
gez. Ralf Drache
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