Dittrich
GmbH
Bochum
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 02.07.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
9.266,00 |
| I.
Sachanlagen |
9.266,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
67.651,74 |
| I.
Vorräte |
21.350,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
28.880,53 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.421,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
89.417,74 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
31.689,63 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
6.689,63 |
| B.
Rückstellungen |
4.072,17 |
| C.
Verbindlichkeiten |
53.655,94 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
53.655,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
89.417,74 |
Anhang
1. Rechungswesen und Jahresabschluss
Das Unternehmen verfügt über eine
Geschäftsbuchhaltung, die den handels- und
steuerrechtlichen
Ordnungsmäßigkeitserfordernissen entspricht.
Der Sachkontenbereich ist entsprechend dem Kontenplan
ausreichend und über-sichtlich gegliedert. Im
Debitoren- und Kreditorenbereich sind einzelne
Personen-konten vorhanden.
Die Konten der Buchhaltung wurden chronologisch, klar
und richtig geführt; die Eintragungen enthalten
Hinweise auf die ihnen zugrunde liegenden Belege und auf
die Gegenbuchungen.
Die Belege wurden systematisch abgelegt und sind
jederzeit auffindbar.
Die Eröffnungsbilanz auf den 03. Juli 2009 ist
innerhalb der Bilanz richtig vor-getragen. Die
Vermögenswerte und die Schulden sind durch Inventar
richtig und ordnungsgemäß erfaßt.
Die Bilanz wurde ordnungsgemäß aus dem
Inventar und den Büchern entwickelt; sie enthält
alle ausweispflichtigen Aktiva und Passiva.
Die Bilanz wurde gem. den Vorschriften über
"große Kapitalgesellschaften" gegliedert. (§ 266
Abs. 2 HGB)
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufge-stellt. (§ 275 Abs. 2 HGB)
Im Einzelnen wurden bewertet:
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich der
planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die
beweglichen Anlagegüter sind nach Maßgabe der
für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer linear bzw.
degressiv abgeschrieben worden. (§ 253 Abs. 2 HGB)
Zur Entwicklung des Anlagevermögens zum
31.12.2009 einschließlich der kumulierten
Abschreibungen wird auf den separat dargestellten
Anlagespiegel verwiesen. (§ 268 Abs. 2 HGB)
Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungskosten
bzw. zu niedrigeren Markt-preisen bewertet. Die Bewertung
erfolgte zu durchschnittlichen Einstandswerten. Notwendige
Abschläge aufgrund des Niederstwertprinzips wurden
vorgenommen. (§ 253 Abs. 3 HGB)
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nominalwert bewertet. Die erkennbaren Risiken sind -soweit
erforderlich- durch Einzel- und Pauschalberichtigungen
berücksichtigt. (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB)
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie
allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen. (§ 249 HGB)
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist, um die bestehenden Risiken
angemessen abzudecken.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag anzusetzen. (§ 253 Abs. 1 Satz
2 HGB)
Bochum, den 28.Mai 2010
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Anne-Marie Christa Dutsch
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