optic actuell Handelsgesellschaft mbH

Emscher-Lippe-Straße 5, 45711 Datteln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Recklinghausen HRB 6482
Eingetragen
10.9.1987
Branche
Einzelhandel mit Brillen und KontaktlinsenGroßhandel mit Foto- und optischen ErzeugnissenEinzelhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen, ohne Augenoptik
Gegenstand
Der Betrieb eines Fachgeschäfts für Augenoptik und optischen Geräten.

Historie

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Management

NameRolle
Carsten Schünemann
seit 23.2.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
BRIAG Brillen International AG
Germany
26.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

optic actuell Handelsgesellschaft mbH

Datteln

(vormals: Biberach an der Riß)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 9.739,50 31.664,50
I. Sachanlagen 9.739,50 14.884,50
II. Finanzanlagen 0,00 16.780,00
B. Umlaufvermögen 43.841,89 118.782,07
I. Vorräte 21.685,81 35.590,08
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 19.379,09 32.636,31
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.776,99 50.555,68
C. Rechnungsabgrenzungsposten 434,63 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 54.016,02 150.446,57

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 36.750,20 139.166,27
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
B. Rückstellungen 6.868,19 2.200,00
C. Verbindlichkeiten 10.397,63 9.080,30
Bilanzsumme, Summe Passiva 54.016,02 150.446,57

Anhang


Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvor­schriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Rege­lungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. Per 1.1.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktiv­seite und der Passivseite sowie Aufwendungen und Erträge sind nur insoweit miteinander verrechnet worden, als dies durch da BilMoG vorschrieben ist.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schluss­bilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Von dem Wahlrecht, die Bilanzpositionen fortzuführen, wurde Gebrauch gemacht. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögens­gegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Ab­schlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung be­rücksichtigt worden.
Die einzelne Bilanzposten wurden wie folgt bewertet:

ANLAGEVERMÖGEN

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungs­kosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden bei beweglichen Anlagevermögen sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410 € wurden im Erwerbs­jahr voll abgeschrieben.

Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zum Nennwert angesetzt.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlusssichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Ab­schreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit bei dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen (Entwicklungskosten) berücksichtigt. Sofern die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, werden keine Abschreibungen vorgenommen.
Zum Abschlusszeitpunkt sind keine selbst geschaffenen immateriellen Vermögengegenstände aktiviert. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßige Abschreibung bewertet.
Zum Abschlusszeitpunkt sind keine erworbenen immateriellen Vermögengegenstände aktiviert.
UMLAUFVERMÖGEN
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzip bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungs­kosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Ab­schreibungen auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten.
Für Bestandsrisiken werden ausreichend Abschläge gebildet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte verlustfrei.
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag ange­setzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Er­füllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.

VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern Die Tageswerte über den Erffüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt

III.     Angaben zur Bilanz

1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in einem Anlagespiegel dargestellt. Hieraus ergeben sich die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Nur für einen Betrag in H. v.  4.153,50 € beträgt die Restlaufzeit über ein Jahr.

3. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Der Posten hat folgenden Inhalt:
Vorausbezahlte Versicherungen 434,63 €

4. Latente Steuern
Es sind keine latenten Steuern anzusetzen.

Eigenkapital/Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den ausgewiesenen Jahresüberschuss des Geschäftsjahres
auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Jahresgewinn des Geschäftsjahres betrug 12.416,07 € .

Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betragen 6.868,19 €
davon entfallen auf:
Aufbewahrungspflicht 1.014,67
Urlaubsansprüche 3.253,52
Jahresabschluss 2010 2.600,-

 
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestanden nicht.


IV.    Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurden unter Bezug auf § 288, 2 HGB unterlassen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Sonstige Pflichtangaben

Zum Stichtag unterliegen keine Beträge der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB:

Zum Stichtag haben die folgenden Beschäftigungsverhältnisse bestanden:
in 2010 sowie in 2009
Gewerbliche Arbeitnehmer 0
Angestellte 5
Aushilfen 0
Gesamt 5

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch:

Kuhn Marion

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB.
Beteiligungen an anderen Unternehmen

Es bestehen keine Beteiligungen an anderen Unternehmen.
VII.    Angaben gemäß § 42 III GmbHG

Forderungen gegen Gesellschafter
Es bestanden am Abschlussstichtag keine.


Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
Es bestanden am Abschlussstichtag keine.


gez. Kuhn Marion

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.

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