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actuell Handelsgesellschaft mbH
Datteln
(vormals:
Biberach an der Riß)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.739,50 |
31.664,50 |
| I.
Sachanlagen |
9.739,50 |
14.884,50 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
16.780,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
43.841,89 |
118.782,07 |
| I.
Vorräte |
21.685,81 |
35.590,08 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
19.379,09 |
32.636,31 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.776,99 |
50.555,68 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
434,63 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
54.016,02 |
150.446,57 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
36.750,20 |
139.166,27 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| B.
Rückstellungen |
6.868,19 |
2.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.397,63 |
9.080,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
54.016,02 |
150.446,57 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden
die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt. Per 1.1.2010 wurde auf die geänderten
Vorschriften des BilMoG umgestellt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67
Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der
Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der
Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu
beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend
nicht angepasst.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite und der Passivseite sowie
Aufwendungen und Erträge sind nur insoweit miteinander
verrechnet worden, als dies durch da BilMoG vorschrieben
ist.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres
überein. Von dem Wahlrecht, die Bilanzpositionen
fortzuführen, wurde Gebrauch gemacht. Bei der
Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens
ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und
Schulden wurden einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Die einzelne Bilanzposten wurden wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden bei beweglichen
Anlagevermögen sowohl degressiv als auch linear
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 410 € wurden im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu
Anschaffungskosten bewertet. Die Ausleihungen an verbundene
Unternehmen werden zum Nennwert angesetzt.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlusssichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibung Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen
werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit bei
dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen
(Entwicklungskosten) berücksichtigt. Sofern die
Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, werden keine
Abschreibungen vorgenommen.
Zum Abschlusszeitpunkt sind keine selbst geschaffenen
immateriellen Vermögengegenstände aktiviert.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßige Abschreibung bewertet.
Zum Abschlusszeitpunkt sind keine erworbenen
immateriellen Vermögengegenstände aktiviert.
UMLAUFVERMÖGEN
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzip bewertet. Fertige und unfertige
Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen
Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem
Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den
Abschreibungen auch die Material- und
Fertigungsgemeinkosten.
Für Bestandsrisiken werden ausreichend
Abschläge gebildet. Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgte verlustfrei.
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurden durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern Die Tageswerte
über den Erffüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt
III. Angaben zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in einem
Anlagespiegel dargestellt. Hieraus ergeben sich die
Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II
HGB).
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr. Nur für einen Betrag in H. v.
4.153,50 € beträgt die Restlaufzeit über ein
Jahr.
3. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Der Posten hat folgenden Inhalt:
Vorausbezahlte Versicherungen 434,63 €
4. Latente Steuern
Es sind keine latenten Steuern anzusetzen.
Eigenkapital/Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
ausgewiesenen Jahresüberschuss des
Geschäftsjahres
auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Jahresgewinn des Geschäftsjahres betrug
12.416,07 € .
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betragen 6.868,19
€
davon entfallen auf:
Aufbewahrungspflicht 1.014,67
Urlaubsansprüche 3.253,52
Jahresabschluss 2010 2.600,-
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
bestanden nicht.
IV. Angaben zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurden unter
Bezug auf § 288, 2 HGB unterlassen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Sonstige Pflichtangaben
Zum Stichtag unterliegen keine Beträge der
Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB:
Zum Stichtag haben die folgenden
Beschäftigungsverhältnisse bestanden:
in 2010 sowie in 2009
Gewerbliche Arbeitnehmer 0
Angestellte 5
Aushilfen 0
Gesamt 5
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch:
Kuhn Marion
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Angabe der Vergütung der
Geschäftsführung unterbleibt gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB.
Beteiligungen an anderen Unternehmen
Es bestehen keine Beteiligungen an anderen
Unternehmen.
VII. Angaben gemäß
§ 42 III GmbHG
Forderungen gegen Gesellschafter
Es bestanden am Abschlussstichtag keine.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
Es bestanden am Abschlussstichtag keine.
gez. Kuhn Marion
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.
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