BHS Reinigungsbedarf GmbHLiquidiert

73770 Denkendorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 728106
Eingetragen
18.11.2004
Branche
Großhandel mit Wasch-, Putz- und ReinigungsmittelnGroßhandel mit chemischen ErzeugnissenGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
Der Handel mit Reinigungsmitteln und Reinigungsbedarf

Historie

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Management

NameRolle
Wilhelm Cordier
seit 12.1.2011
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

BHS Reinigungsbedarf GmbH

Denkendorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

0,50

1.502,00

II. Finanzanlagen

1.500,00

1.500,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

88.098,09

62.772,89

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1.388,52

11.751,79

C. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

634,96

Summe Aktiva

90.987,11

78.161,64



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

28.846,68

22.965,78

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

3.126,10

5.880,90

B. Rückstellungen

4.047,00

4.347,00

C. Verbindlichkeiten

29.967,33

19.967,96

Summe Passiva

90.987,11

78.161,64

ANHANG

A. Angaben zur Form der Darstellung der Bilanz

1. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung der Bilanz:

1.1 Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der Vermögenslage.

1.2 Gliederung:

Die Gliederung erfolgte nach den Vorschriften des § 266 II HGB und des § 275 II HGB.

2. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung:

2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2.1.1 Bilanzierungsmethoden:

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

3) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

4) Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

5) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

2.1.2 Bewertungsmethoden:

1) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

2) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

3) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

4) Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren.

Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden unverändert zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen sind die Anschaffungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird. Von der Bewertungsfreiheit gem. § 6(2) EStG wird Gebrauch gemacht.

Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

5) Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig von den Zeitpunkten der Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

6) Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

7) Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Schätzung sind nicht vorgenommen worden.

B. Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Bilanz

1. Anlagenspiegel:

- entfällt (§ 274 a Nr. 1 HGB) -

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig.

3 . Verbindlichkeiten:

EURO

insgesamt 29.967,33

- davon innerhalb eines Jahres fällig: 29.967,33

- davon aus Steuern: 3.114,09

- davon im Rahmen der soz. Sicherheit: 365,83

4. Rückstellungen:

Hinsichtlich der Erläuterung der Rückstellungen nach § 285 HGB wird auf § 327 Nr. 2 HGB verwiesen.

C. Sonstige Angaben

1. Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl:

Geschäftsführer: 1

Sonstige Angestellte: 2

2. Organe:

Geschäftsführer:

Herr Wilhelm Cordier vom 01.01.-31.12.2010

3. Ergebnisverwendung:

Auf Grund des Vorschlags über die Verwendung des Ergebnisses wird der Bilanzgewinn in Höhe von EURO 31.972,78 auf neue Rechnung vorgetragen.

4 . Lagebericht:

Von der Befreiungsvorschrift des § 264 I, S.3 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Denkendorf, den 22. Dezember 2011

Wilhelm Cordier

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23.12.2011

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