Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 8752
Eingetragen
13.5.1993
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungSpezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauErrichtung von Fertigteilbauten
Gegenstand
die Planung und Ausführung von Bauarbeiten aller Art sowie die Arbeitnehmerüberlassung in andere Betriebe des Baugewerbes gemäß § 1 b Abs. 2 AÜG

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Alois Erich Pohl
seit 29.10.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Alois Erich Pohl
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Alois Erich Pohl
Offenbach am Main
50.000 DM
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Pohl-Bau-GmbH

Dietzenbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 3.311,00 3.857,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 3.310,00 3.856,00
B. Umlaufvermögen 44.774,45 15.216,23
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 32.794,56 4.280,56
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 11.979,89 10.935,67
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 29.073,48 41.836,29
Summe Aktiva 77.158,93 60.909,52

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 67.400,88 145.006,00
III. Jahresüberschuss 12.762,81 77.605,12
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 29.073,48 41.836,29
B. Rückstellungen 11.973,28 11.942,40
C. Verbindlichkeiten 65.185,65 48.967,12
Summe Passiva 77.158,93 60.909,52

Anhang

Inhaltsverzeichnis

A. Allgemeine Angaben

I. Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse

II. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

III. Bilanzierungsmethode

a. Bewertungsmethoden

b. Währungsumrechnung

c. Betriebsaufspaltung

IV. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

I. Allgemeines

a. Aktivposten

b. Eigenkapital und Sonderposten mit Rücklagenanteil

c. Rückstellungen

d. Verbindlichkeiten

e. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen, Ergebnisverwendung

V. Ergänzende Angaben

I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

I. Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse

Rechtsform: GmbH
Handelsregister Amtsgericht: Offenbach am Main
HRB Nr.: 5 HRB 8752
Geschäftsjahr: 01.01. - 31.12. 2023
Stammkapital: € 25.564,59
Gesellschafter und ihre Beteiligung: Herr Alois Pohl
mit Geschäftsanteilen von 100,00 %
Zuständiges Finanzamt Offenbach am Main
Steuernummer 44/241/30045

II. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr aus folgenden Gründen abgewichen:

Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung

Anpassung an rechtliche Änderungen

Ungenügender Darstellungsraum

Vereinheitlichung verschiedener Einzelabschlüsse

Umstellung auf neue EDV-Anwenderprogramme

Einordnung des Unternehmens in eine andere Größenklasse

Währungsumstellung

Die Änderungen betreffen im Einzelnen:

Die Gliederung der Bilanz änderte sich gegenüber dem Vorjahr in folgenden Positionen:

Positionen des Vorjahres Positionen des Geschäftsjahres Gründe für die Durchbrechung der Darstellungsstetigkeit
Keine/entfällt Keine/entfällt Keine/entfällt

III. Bilanzierungsmethode

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

a. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

i. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

ii. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00) wurden gemäß EStG § 6 Abs. 2 im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden zulässigen Wert angesetzt.

Ausleihungen wurden mit dem steuerrechtlich zulässigen niedrigeren Barwert angesetzt.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt.

iii. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

iv. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

v. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

vi. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

vii. Pensionsrückstellungen

Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode mit dem Teilwert auf Basis eines Zinsfußes von 6 % bilanziert.

Der Wert, der nach Art. 28 Abs. 3 EGHGB nicht bilanzierten Anwartschaften aus Pensionszusagen, die vor dem 01.01.1987 erteilt wurden, beträgt EUR 0,00.

b. Währungsumrechnung

Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden wie folgt umgerechnet:

Positionen des Geschäftsjahres Darin enthaltene Währungseinheit Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles Kurs am Bilanzstichtag Wertansatz in der Bilanz
Keine/entfällt Keine/entfällt Keine/entfällt Keine/entfällt Keine/entfällt

Die nachfolgend zusammengefassten Geschäftsvorfälle wurden mit dem Terminkurs bewertet, da diese Geschäftsvorfälle durch Termingeschäfte abgedeckt wurden:

Positionen des Geschäftsjahres Darin enthaltene Währungseinheit Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles Kurs am Bilanzstichtag Wertansatz in der Bilanz
Keine/entfällt Keine/entfällt Keine/entfällt Keine/entfällt Keine/entfällt

Gegen Verluste aus Währungsgeschäften wurden folgende Sicherungsmaßnahmen getroffen: keine.

Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so wurden diese zum Tageskurs umgerechnet.

Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Kurs ihres Entstehens eingebucht. Soweit sich wegen sinkender Wechselkurse Abwertungserfordernisse ergeben, werden die Verluste im Jahresabschluss erfasst.

Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden zu Wechselkursen am Entstehungstag angesetzt, soweit ein niedrigerer Geldkurs am Bilanzstichtag nicht eine Abwertung der Fremdwährungsforderung erforderte.

Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden zu Wechselkursen am Entstehungstag angesetzt, soweit ein höherer Briefkurs am Bilanzstichtag nicht eine Höherbewertung der Fremdwährungsverbindlichkeiten erforderte.

c. Betriebsaufspaltung

Damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende Angaben zu beachten:

Das von der Gesellschaft pachtweise genutzte Anlagevermögen ist Eigentum von - entfällt-.

Steuerrechtlich besteht deshalb eine so genannte Betriebsaufspaltung zwischen der Gesellschaft als so genanntes Betriebsunternehmen und der - entfällt - als so genannte Besitzgesellschaft.

Umsatzsteuerlich besteht außerdem ein Organschaftsverhältnis mit der Gesellschaft als Organtochter und der - entfällt -0,00 als Organträger (= Umsatzsteuerschuldner).

IV. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

I. Allgemeines

a. Aktivposten

Nachdem der nach steuerlichen Vorschriften zu ermittelnde Gewinn weder höher noch niedriger war, als das handelsrechtliche Ergebnis, wurde gem. § 274 Abs. 2 HGB kein Abgrenzungsposten für latente Steuern / eine latente Steuerrückstellung gebildet.

Positionen des Geschäftsjahres Wertansatz lt. Steuerbilanz
EUR
Wertansatz lt. Handelsbilanz
EUR
Unterschiedsbetrag
EUR
Entfällt 0,00 0,00 0,00
Zwischensumme
Latenter Steuerbetrag
Summe 0,00 0,00 0,00

b. Eigenkapital und Sonderposten mit Rücklagenanteil

Der Sonderposten mit Rücklagenanteil entwickelte sich im Geschäftsjahr wie folgt:

Rechtsgrundlage Vortrag
EUR
Einstellung
EUR
Auflösung
EUR
Endstand
EUR
0,00 0,00 0,00 0,00

c. Rückstellungen

Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen waren nicht zu bilden.

d. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen keine.

Ebenso bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren.

e. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen, Ergebnisverwendung

Am Abschlussstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse:

Bezeichnung EUR
Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln 0,00
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften 0,00
Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen 0,00
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Jahresergebnis

Gewinnvortrag/Verlustvortrag -67.400,88
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 12.762,81
Bilanzgewinn/Bilanzverlust -54.638,07
wie folgt zu verwenden
Ausschüttung an die Gesellschafter 0,00
Vortrag auf neue Rechnung -54.638,07
Einstellung in die Gewinnrücklage 0,00
Verrechnung mit Verlustvortrag 0,00

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen und den Gesellschaftern genehmigten Gewinnverwendung aufgestellt.

V. Ergänzende Angaben

I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

(1) Geschäftsführer

Vor-, Familienname Zusatz Funktion Vertretungsbefugnis
Alois Pohl Geschäftsführer Allein
Straße / Hausnummer Postleitzahl / Wohnort
Am Sandhügel 25 63150 Heusenstamm

(2) Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
entfällt
Straße / Hausnummer Postleitzahl / Wohnort

Aufsichtsrat / Beirat

Familienname Vorname Funktion
entfällt

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2023

 

gezeichnet: Alois Pohl, Geschäftsführer

31. Dezember 2023

1. Januar 2023

Pohl Bau GmbH

Römerstr. 56a

63128

Dietzenbach

2023

2022

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 31.3.2025.

Nachrichten & Medien

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