RENK Group AG
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Dr. Sagel seit 5.2.2025 | Geschäftsführer |
Anja Mänz-Siebje seit 10.10.2024 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RENK Group AG (vormals: RENK Holding GmbH)Augsburg (vormals: München)Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die RENK Holding GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der RENK Holding GmbH, München, (zwischenzeitlich: RENK Group AG, Augsburg), und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzern Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021, der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzern Anhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der RENK Holding GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Hinweis zur Nachtragsprüfung Diesen Bestätigungsvermerk erteilen wir zu dem geänderten Konzernabschluss und geänderten Konzernlagebericht aufgrund unserer pflichtgemäßen, am 27. April 2022 abgeschlossenen Prüfung, unserer am 12. August 2022 abgeschlossenen 1. Nachtragsprüfung, unserer am 25. Mai 2023 abgeschlossenen 2. Nachtragsprüfung und unserer am 26. Januar 2024 abgeschlossenen 3. Nachtragsprüfung. Unsere am 12. August abgeschlossene 1. Nachtragsprüfung bezog sich auf die am 10. August 2022 vorgenommene Änderung der Angabe der nach § 264 Abs. 3 HGB befreiten Tochterunternehmen im Konzernanhang. Die Angabe wurde um die RENK Magnet-Motor GmbH, Starnberg, erweitert. Auf die Darstellung der Änderungen durch die gesetzlichen Vertreter im Konzernanhang in Abschnitt "Grundsätze der Rechnungslegung", Unterabschnitt "(1) Allgemeine Grundlagen", Absatz "Änderungen des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2021", "1. Korrektur der Angabe der nach § 264 (3) HGB befreiten Unternehmen" wird verwiesen. Unsere am 25. Mai 2023 abgeschlossene 2. Nachtragsprüfung bezog sich auf die am 24. Mai 2023 vorgenommenen Änderungen der aktiven und passiven latenten Steuern, des Goodwills, des Eigenkapitals, der Ertragsteuern, des Ergebnisses nach Steuern und den damit verbundenen Anpassungen in der Gesamtergebnisrechnung, der Eigenkapitalveränderungsrechnung, im Konzernanhang und im Konzernlagebericht; des Weiteren auf die Änderungen in der Kapitalflussrechnung, der ergänzenden Darstellung des nach IFRS 2 als "Share-based-payment" zu qualifizierenden Managementbeteiligungsprogramms im Konzernhang und weiteren Anpassungen im Konzernanhang (Note 14, 23(d), 24, 27, 28, 30). Auf die Darstellung der Änderungen durch die gesetzlichen Vertreter im geänderten Konzernanhang in Abschnitt "Grundsätze der Rechnungslegung", Unterabschnitt "(1) Allgemeine Grundlagen", Absatz "Änderungen des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2021", "2. Korrektur eines wesentlichen Fehlers" sowie im geänderten Konzernlagebericht im Abschnitt "Geschäftstätigkeit und Steuerung der RENK Gruppe" unter "Änderungen des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2021" wird verwiesen. Unsere am 26. Januar 2024 abgeschlossene 3. Nachtragsprüfung bezog sich auf die am 26. Januar 2024 vorgenommenen Änderungen im Zusammenhang mit der Bilanzierung einer Anleihe. Die vorgenommenen Änderungen betreffen Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte, kurzfristige und langfristige finanzielle Verbindlichkeiten, passive latente Steuern, Zinsaufwand, Übriges Finanzergebnis, Finanzergebnis, Ergebnis vor Steuern, Ertragsteuern und das Ergebnis nach Steuern und den damit verbundenen Anpassungen in der Gesamtergebnisrechnung, der Eigenkapitalveränderungsrechnung, im Konzernanhang und im Konzernlagebericht. Auf die Darstellung der Änderungen durch die gesetzlichen Vertreter im geänderten Konzernanhang in Abschnitt "Grundsätze der Rechnungslegung", Unterabschnitt "(1) Allgemeine Grundlagen", Absatz "Änderungen des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2021", "3. Korrektur eines wesentlichen Fehlers bei der Bilanzierung einer Anleihe" sowie im geänderten Konzernlagebericht im Abschnitt "Geschäftstätigkeit und Steuerung der RENK Gruppe" unter "Änderungen des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2021" wird verwiesen.
Stuttgart, 27. April 2022/begrenzt auf die im Hinweis zur 1. Nachtragsprüfung genannte Änderung am 10. August 2022: 12. August 2022/begrenzt auf die im Hinweis zur 2. Nachtragsprüfung genannte Änderung am 24. Mai 2023: 25. Mai 2023/begrenzt auf die im Hinweis zur Nachtragsprüfung genannten Änderungen am 26. Januar 2024: 26. Januar 2024 Ernst
& Young GmbH
Heubach, Wirtschaftsprüfer Schmid, Wirtschaftsprüferin Konzern Gewinn- und Verlustrechnung
* Werte wurden angepasst, siehe Konzernanhang
(13) "Unternehmenszusammenschluss im Jahr 2020"
Konzern Gesamtergebnisrechnung
* Werte wurden angepasst, siehe Konzernanhang
(13) "Unternehmenszusammenschluss im Jahr 2020"
Konzern BilanzAktiva
* Werte wurden angepasst, siehe Konzernanhang
(13) "Unternehmenszusammenschluss im Jahr 2020"
Passiva
* Werte wurden angepasst, siehe Konzernanhang
(13) "Unternehmenszusammenschluss im Jahr 2020"
Konzern Eigenkapitalveränderungsrechnung 1)
1) Siehe Konzernanhang (22) "Eigenkapital"
* Werte wurden angepasst, siehe Konzernanhang
(13) "Unternehmenszusammenschluss im Jahr 2020"
Konzern Kapitalflussrechnung
* Werte wurden angepasst, siehe Konzernanhang
(13) "Unternehmenszusammenschluss im Jahr 2020"
Konzern AnhangGrundsätze der Rechnungslegung (1) Allgemeine Grundlagen Die RENK Holding GmbH mit Sitz in Augsburg (Deutschland) ist beim Amtsgericht Augsburg unter HRB 37339 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft wurde mit Eintragung vom 5. April 2022 nach Augsburg verlegt da dies der Hauptsitz der wesentlichen operativen Tätigkeit ist. Die Gesellschaft fungiert als Holding in der RENK Gruppe. Das Unternehmen ist als Holding der RENK Gruppe tätig. RENK entwickelt, produziert und vertreibt weltweit hochwertige Antriebstechnik und gliedert sich in die Geschäftsbereiche Spezialgetriebe, Fahrzeuggetriebe, Standardgetriebe und Gleitlager ein. Im Folgenden wird der Konzern der RENK Holding GmbH als RENK bzw. RENK Konzern bezeichnet. Der RENK Konzern einschließlich der nicht konsolidierten Beteiligungen wird als RENK Gruppe bezeichnet. Die im Geschäftsjahr 2020 gegründete RENK Holding GmbH, die vom Finanzinvestor Triton gehalten wird, ist durch die unmittelbare 100%ige Beteiligung an der RENK FinCo GmbH, die wiederum unmittelbar zu 100 % an der RENK GmbH beteiligt ist, nach § 290 Abs. 1 und Abs. 2 HGB verpflichtet, einen Konzernabschluss aufzustellen. Die RENK GmbH mit ihren Tochterunternehmen wurde nach dem Erwerb der Anteile von der Volkswagen Vermögensverwaltungs-GmbH seit Oktober 2020 in den Konzernabschluss einbezogen. Die RENK FinCo GmbH, die RENK GmbH sowie die RENK Test System GmbH machen von dem Befreiungstatbestand nach § 291 HGB Gebrauch und stellen keinen eigenen Konzernabschluss und -lagebericht auf. Des Weiteren haben die Gesellschaften die Befreiungsvorschrift gemäß § 264 Abs. 3 HGB genutzt und deshalb auf die Offenlegung des Jahresabschlusses sowie auf die Erstellung des Anhangs und Lageberichts verzichtet. Der vorliegende Konzernabschluss der RENK Holding GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 wurde unter Anwendung von § 315e Abs. 3 HGB im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung Internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind, am 14. März 2022 aufgestellt und durch Beschluss der Geschäftsführung zur Vorlage an die Gesellschafter freigegeben. Der Konzernabschluss ist in der Berichtswährung Euro aufgestellt, der funktionalen Währung des RENK Konzerns. Sofern keine anderen Angaben gemacht werden, verstehen sich alle Werte in T€. Aufgrund kaufmännischer Rundungen von Beträgen können bei Addition und Prozentangaben geringfügige Abweichungen auftreten. In den einzelnen Tabellen sind auf null gerundete Beträge mit einer "0" dargestellt. Ist der Wert tatsächlich null, so ist der Wert mit einem "-" dargestellt. Änderungen des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 1. Änderung der Angabe der nach § 264 (3) HGB befreiten Unternehmen Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 unter Einbeziehung des Konzernlageberichts wurde am 14. März 2022 aufgestellt und anschließend geändert. Die Änderung bezog sich auf die Aufnahme der RENK Magnet-Motor GmbH in die Angabe der nach §264 (3) HGB befreiten Tochterunternehmen im Konzernanhang. Dieser geänderte Konzernabschluss wurde mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15. Mai 2023 gebilligt. 2. Korrektur eines wesentlichen Fehlers Der geänderte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 einschließlich des Konzernlageberichts wurde erneut geändert. Diese Änderungen waren teilweise nach IAS 8 auch rückwirkend zu erfassen. Die Änderungen in Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Bilanz und Eigenkapitalveränderungsrechnung betreffen im Wesentlichen die latenten Steuern. Dies betrifft die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt:
Die Änderungen für die Bilanz ergaben sich wie folgt:
Wesentliche Änderungen, die nur das Geschäftsjahr 2021 betreffen:
Folgende wesentliche Änderungen wurden rückwirkend im Geschäftsjahr 2020 erfasst:
Die aus den oben genannten Änderungen der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz resultierenden Auswirkungen führten außerdem zu Anpassungen der Gesamtergebnisrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie zu Anpassungen im Konzernanhang. Es wurden folgende zusätzliche wesentliche Anpassungen vorgenommen:
Zusätzlich zu diesen wesentlichen Anpassungen wurden weitere Änderungen im Konzernanhang (Note 14, 23(d), 24, 27, 28, 30) vorgenommen. Sämtliche Änderungen sind durch ** gekennzeichnet. 3. Korrektur eines wesentlichen Fehlers bei der Bilanzierung einer Anleihe Nach Genehmigung durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26. Mai 2023 wurde der geänderte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 einschließlich des Konzernlageberichts erneut angepasst. Die Änderungen waren teilweise nach IAS 8 auch rückwirkend zu erfassen. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2020 eine Anleihe im Nominalwert von 320 Mio EUR mit einem Zinskupon von 5,75% und einer Laufzeit von fünf Jahren an der TISE in Guernsey begeben. Die Anleihe wurde im Geschäftsjahr 2021 um einen Betrag von 200 Mio EUR auf ein Gesamtnominal von 520 Mio EUR aufgestockt, wobei der Zinskupon und die ursprüngliche vereinbarte Laufzeit unverändert blieben. Die Auszahlung der zusätzlichen 200 Mio EUR erfolgte mit einem Agio von 6 Mio EUR. Im Rahmen der Vorbereitung des Konzernabschlusses 2023 wurde festgestellt, dass die Anleihe Kündigungsrechte enthält, bei denen es sich um abzutrennende eingebettete Derivate handelt, die bisher nicht bilanziert wurden. Infolgedessen wurden die Verbindlichkeiten der Anleihe und der Derivate für das Geschäftsjahr 2020 zu niedrig angesetzt. Die separaten Kündigungsrechte sind anschließend mit ihrer Fair Value zu bilanzieren, wobei die Wertänderungen im Finanzergebnis ergebniswirksam zu berücksichtigen sind. Ferner stellt die Aufstockung der Anleihe im Geschäftsjahr 2021 eine wesentliche Modifikation im Sinne des IFRS 9 dar. Infolgedessen ist das Agio als Teil des Modifikationsgewinns zu bilanzieren, was zu einer Verminderung der Zinsaufwendungen im Geschäftsjahr 2021 führt. Die Zinsaufwendungen aus der Anleihe waren somit im Geschäftsjahr 2021 zu hoch ausgewiesen, da das Agio als Teil der Effektivzinsaufwendungen über die gesamte Restlaufzeit bilanziert wurde. Infolge der festgestellten Unterbewertung der Derivate und der Anleihe im Geschäftsjahr 2020 und 2021 ergeben sich die Auswirkungen dieser Anpassungen auf die dargestellten Perioden wie folgt: Dies wirkt sich wie folgt auf die konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung aus:
Dies betrifft die Konzernbilanz wie folgt:
Die aus den oben genannten Änderungen der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz resultierenden Auswirkungen führten außerdem zu Anpassungen der Gesamtergebnisrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung. Entsprechend den dargestellten Korrekturen mussten auch einige der in den Anmerkungen 9, 10, 21, 25, 30 und 31 ausgewiesenen Beträge angepasst werden. Das sonstige Finanzergebnis des Vorjahres erhöhte sich um 1.328 T€, die Zinsaufwendungen reduzierten sich um 678 T€ und der Steueraufwand aus latenten Steuern erhöhte sich um 640 T€. Alle Anpassungen aufgrund der Änderungen sind durch *** gekennzeichnet. (2) Konsolidierung und Bewertung von Beteiligungen (a) Beteiligungen Die Beteiligungen der RENK Holding GmbH umfassen Tochterunternehmen und Finanzbeteiligungen. Alle wesentlichen in- und ausländischen Tochterunternehmen, die die RENK Holding GmbH unmittelbar oder mittelbar beherrscht, werden in den Konzernabschluss einbezogen. Beherrschung liegt vor, wenn die RENK Holding GmbH unmittelbar oder mittelbar die Verfügungsgewalt aufgrund von Stimmrechten oder anderen Rechten über das potenzielle Tochterunternehmen besitzt, deren positiven oder negativen variablen Rückflüssen partizipiert und diese Rückflüsse auf Basis der Stimmrechte beeinflussen kann. Als Sonstige Beteiligungen sind die Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen und Finanzbeteiligungen ausgewiesen. (b) Konsolidierungskreis Einbezogene Gesellschaften In den Konzernabschluss werden neben der RENK Holding GmbH die folgenden 100%igen Tochtergesellschaften einbezogen:
Am 1. März 2021 hat die RENK GmbH einen Vertrag über den Erwerb des Geschäftsbereichs Combat Propulsion Systems ("CPS") und der RENK Magnet-Motor GmbH (vormals: Magnet-Motor GmbH) ("MM") von L3Harris Technologies Inc. ("L3Harris") unterzeichnet. Mit Wirkung zum 2. Juli 2021 wurde der abgeschlossene Kaufvertrag vollzogen. Auf den Abschnitt "Unternehmenszusammenschluss" wird verwiesen. Die im Zusammenhang mit der Akquisition erworbenen Gesellschaften RENK America LLC, RENK Magnet-Motor GmbH und RENK Holdings, Inc. werden zum 02.07.2021 per Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der RENK Holding GmbH einbezogen. Für eine vollständige Übersicht des Anteilsbesitzes der RENK Gruppe wird auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes verwiesen. (c) Finanzbeteiligungen Finanzbeteiligungen werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinne und Verluste aus kumulierten Wertänderungen werden bei der späteren Ausbuchung, z.B. beim Verkauf der Beteiligung, nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Dividenden von Finanzbeteiligungen werden erfolgswirksam vereinnahmt, soweit diese nicht eine Rückzahlung auf die Anschaffungskosten darstellen. RENK hat mit Wirkung zum 19. August 2021 durch eine weitere Kapitaleinlage von 3,3 Mio CAD (2,3 Mio €) die Beteiligung an Modest Tree Media Inc. von 17,54 % auf nunmehr 28,89 % erhöht. Diese Beteiligung wird über die 100%ige Tochtergesellschaft RENK Holding Canada Inc. gehalten. Die Bilanzierung erfolgt nach FV OCI. (d) Währungsumrechnung Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit den relevanten Fremdwährungskursen zum Transaktionszeitpunkt umgerechnet. In Folgeperioden werden die monetären Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Mittelkurs am Abschlussstichtag bewertet, die Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam erfasst. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Bei der erstmaligen Erfassung eines Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags, der erhaltene oder geleistete Anzahlungen beinhaltet, ist der Kurs maßgebend, zu dem die nicht monetären Posten aus den Anzahlungen am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet worden sind. Die Abschlüsse von Gesellschaften aus Ländern außerhalb des Euroraums werden nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Die funktionale Währung richtet sich nach dem primären Wirtschaftsumfeld, sie entspricht für die einbezogenen Gesellschaften der jeweiligen Landeswährung. Die Umrechnung der Abschlüsse erfolgt nach der modifizierten Stichtagskursmethode, nach der die Posten der Bilanz mit Ausnahme des Eigenkapitals zum Kurs am Abschlussstichtag, die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit gewichteten Durchschnittskursen umgerechnet werden. Das Eigenkapital wird mit historischen Kursen umgerechnet. Die sich hieraus ergebenden Währungsumrechnungsdifferenzen werden bis zum Abgang der Tochtergesellschaft ergebnisneutral behandelt und als gesonderte Position im Eigenkapital erfasst. Überblick über die wesentlichsten Wechselkurse
(3) Bilanzierungsgrundsätze Die Darstellung in der Bilanz unterscheidet zwischen kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden. Vermögenswerte und Schulden werden als kurzfristig klassifiziert, wenn sie innerhalb eines Jahres oder innerhalb des längeren Geschäftszyklus fällig werden. Latente Steueransprüche und -schulden sowie Vermögenswerte und Rückstellungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen werden als langfristige Posten ausgewiesen. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach der Umsatzkostenmethode erstellt. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt mit Ausnahme bestimmter Posten, wie zum Beispiel zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente sowie Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten. Der Konzernabschluss basiert auf den nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellten Abschlüssen der RENK Holding GmbH und der einbezogenen Tochterunternehmen. (a) Umsatzrealisierung Mit der Übertragung der Verfügungsmacht über einen Vermögenswert an den Kunden erfüllt das Unternehmen seine Leistungsverpflichtung und der korrespondierende Umsatz kann erfasst werden. Der Vermögenswert umfasst dabei vertraglich zugesagte Güter und Dienstleistungen. Zu Vertragsbeginn wird beurteilt, ob die Leistungsverpflichtung kontinuierlich über einen bestimmten Zeitraum erfüllt wird. Sind die Voraussetzungen nicht gegeben, so wird die Leistungsverpflichtung zu einem bestimmten Zeitpunkt nach vereinbarten Handelsklauseln ("Incoterms") erfüllt. Die Leistungsverpflichtungen werden in folgenden Fällen zeitraumbezogen realisiert:
Die erstellten Vermögenswerte bieten für das Unternehmen keine alternative Nutzungsmöglichkeit, und es besteht ein durchsetzbarer Zahlungsanspruch gegenüber dem Kunden für die bereits erbrachten Leistungen. Bei zeitraumbezogener Erfüllung von Leistungsverpflichtungen werden Umsätze nach dem Leistungsfortschritt ("percentage of completion method") erfasst. RENK ermittelt den Leistungsfortschritt mittels der inputbasierten Methode zur Abschätzung der entstandenen Kosten im Verhältnis zu den erwarteten Gesamtkosten. Die angefallenen Auftragskosten stellen den besten Maßstab für die Messung des Erfüllungsgrades der Leistungsverpflichtungen dar. Die anfallenden Vertragskosten sind der beste Maßstab für die Erfüllung von Leistungsverpflichtungen. Übersteigen die erwarteten Kosten die erwarteten Umsatzerlöse, wird der erwartete Verlust durch Abschreibung aktivierter Vermögenswerte und gegebenenfalls Bildung von Rückstellungen sofort in voller Höhe als Aufwand erfasst. Der Umsatz wird durch den Transaktionspreis bestimmt, der der erwarteten Gegenleistung einschließlich möglicher variabler Vergütungsbestandteile entspricht. Wurde in einem Vertrag eine variable Gegenleistung vereinbart, werden die Umsatzerlöse nach der Methode des wahrscheinlichsten Betrags geschätzt. Eine variable Gegenleistung wird nur dann im Transaktionspreis berücksichtigt, wenn sie mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten wird. Bei Mehrkomponentenverträgen wird der Gesamttransaktionspreis den einzelnen, unterschiedlichen Leistungsverpflichtungen im Verhältnis zu den Einzelverkaufspreisen zugeordnet. (b) Betriebliche Aufwendungen Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung, Aufwendungen für Werbung und Absatzförderung sowie sonstiger absatzbezogener Aufwendungen zum Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst. Die Umsatzkosten umfassen die Herstellungskosten der verkauften Erzeugnisse sowie die Anschaffungskosten der verkauften Handelswaren. Zu den Herstellungskosten gehören, neben den direkt zurechenbaren Material- und Fertigungseinzelkosten, auch fertigungsbedingte Gemeinkosten einschließlich der Abschreibungen auf die Produktionsanlagen. Rückstellungen für Gewährleistung werden zum Zeitpunkt des Verkaufs der Produkte gebildet. Aufwendungen für Forschung werden sofort ergebniswirksam erfasst. Zinsen und sonstige Fremdkapitalkosten werden grundsätzlich als Aufwand der Periode erfasst, mit Ausnahme von Fremdkapitalkosten, die als Bestandteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten von qualifizierten Vermögenswerten aktiviert werden. Ein qualifizierter Vermögenswert liegt vor, wenn ein Zeitraum von mindestens einem Jahr zur Versetzung in den beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsbereiten Zustand erforderlich ist. (c) Immaterielle Vermögenswerte Einzeln erworbene Immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Immaterielle Vermögenswerte, die im Zuge eines Unternehmenserwerbs wurden, werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Die Immateriellen Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer werden über folgende Zeiträume linear abgeschrieben.
Ist keine Nutzungsdauer bestimmbar, erfolgt keine planmäßige Abschreibung. Stattdessen werden die Immateriellen Vermögenswerte grundsätzlich mindestens einmal jährlich einem Wertminderungstest unterzogen, gegebenenfalls wird eine Wertminderung vorgenommen. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts wird dieser den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt dort, wo voraussichtlich der Nutzen aus dem Unternehmenszusammenschluss gezogen wird, aus dem der Geschäfts- oder Firmenwert entstanden ist. Im Geschäftsjahr 2020 erfolgte keine Überprüfung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts, da dieser nur auf einer vorläufigen Kaufpreisallokation beruhte, nur den Kauf der RENK AG betraf und es zudem keine Triggering Events gab, die einen Wertminderungstest notwendig gemacht hätten. Im Geschäftsjahr 2021 wurde der aus der Akquisition der RENK Gruppe resultierende Geschäfts- oder Firmenwert den Zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet und auf eine mögliche Wertminderung getestet. Die Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts aus dem 2021 erfolgten Erwerb von RENK America und RENK Magnet-Motor ist durch einen Werthaltigkeitstest zum 31.12.2021 bestätigt. Aufwendungen für die Entwicklung neuer Produkte oder Serien werden aktiviert, wenn die neuen Produkte oder Serien technisch und wirtschaftlich machbar sind, für den internen Gebrauch oder zum Verkauf vorgesehen sind, die Aufwendungen verlässlich beziffert werden können und ausreichende Ressourcen zur Verfügung stehen, um das Entwicklungsprojekt abzuschließen. Entwicklungskosten, die diese Kriterien nicht erfüllen, sowie alle Forschungskosten werden sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die aktivierten Entwicklungskosten werden linear ab dem Zeitpunkt der Markteinführung abgeschrieben, in der Regel über fünf bis sieben Jahre. Solange ein Entwicklungsprojekt noch läuft, werden die bis dato aktivierten Beträge mindestens einmal jährlich auf Werthaltigkeit überprüft. Im Geschäftsjahr 2021 wurden aufgrund der derzeit unsicheren Vermarktungsmöglichkeiten keine Beträge aktiviert. (d) Sachanlagen Sachanlagen werden zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um Abschreibungen und gegebenenfalls auch Wertminderungen. Investitionszuschüsse werden von den Kosten abgezogen grundsätzlich von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgesetzt. Die Herstellungskosten selbst erstellter Sachanlagen umfassen die direkt zurechenbaren Produktionskosten und anteilige Produktionsgemeinkosten. Sofern Sachanlagen aus wesentlichen identifizierbaren Komponenten mit jeweils unterschiedlichen Nutzungsdauern bestehen, werden diese Komponenten separat bilanziert und abgeschrieben. Aufwendungen für Instandhaltungen und Reparaturen werden ergebniswirksam erfasst, soweit sie nicht aktivierungspflichtig sind. Sachanlagen werden grundsätzlich linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauern der Sachanlagen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Den Abschreibungen liegen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
(e) Leasing Die Leasingvereinbarungen des Renk Konzerns für Sachanlagen werden im Rahmen der Leasingnehmerbilanzierung als Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten in der Bilanz erfasst. Die Leasingverbindlichkeit wird in Höhe der mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz abgezinsten zukünftigen Leasingzahlungen über die Gesamtlaufzeit des Leasingvertrags angesetzt. Der Grenzfremdkapitalzinssatz kommt dabei nur zur Anwendung, wenn der dem Leasingvertrag zu Grunde liegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Während der Leasinglaufzeit wird die Leasingverbindlichkeit unter Anwendung der Effektivzinsmethode und Berücksichtigung der Leasingzahlungen fortgeschrieben. Das Nutzungsrecht wird mit dem Betrag der Leasingverbindlichkeit zuzüglich anfänglicher direkter Kosten erfasst. In den Folgeperioden ist das Nutzungsrecht über die Leasinglaufzeit oder über die kürzere wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abzuschreiben. Die in der Bilanz angesetzten Nutzungsrechte werden in denjenigen Bilanzpositionen ausgewiesen, in denen die dem Leasingvertrag zugrunde liegenden Vermögenswerte ausgewiesen worden wären, wenn sie im wirtschaftlichen Eigentum des Renk Konzerns stehen würden. Die Nutzungsrechte werden daher zum Stichtag unter den Langfristigen Vermögenswerten in dem Posten Sachanlagen ausgewiesen. Aufgrund der Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschrift für die kurzfristigen und geringwertigen Leasingverhältnisse werden für solche Leasingverhältnisse kein Nutzungsrecht und keine Leasingverbindlichkeit angesetzt, die Leasingraten für diese werden als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Als geringwertig wird ein Leasingverhältnis behandelt, sofern der Neuwert des Leasinggegenstands nicht mehr als 5.000 € beträgt. Als kurzfristig werden die Leasingverträge mit der Gesamtlaufzeit bis 12 Monate klassifiziert. Des Weiteren werden die Bilanzierungsvorschriften des IFRS 16 nicht auf Leasingverhältnisse über Immaterielle Vermögenswerte angewendet. Eine Vielzahl von Leasingverhältnissen enthält Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Bei der Bestimmung der Leasinglaufzeiten werden alle maßgeblichen Fakten und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung bzw. Nichtausübung der Option geben, berücksichtigt. Optionale Zeiträume werden bei der Bestimmung der Leasinglaufzeit berücksichtigt, sofern die Ausübung bzw. Nichtausübung der Option hinreichend sicher ist. Für die Abzinsung der Leasingverbindlichkeit wird ein Grenzfremdkapitalzinssatz für den Renk Konzern im Hinblick auf Währungsräume und Vertragslaufzeiten angewendet. Der Grenzfremdkapitalzinssatz kommt dabei nur zur Anwendung, wenn der dem Leasingverhältnis zu Grunde liegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. In der Berichtsperiode wurden die Leasingverbindlichkeiten aus neuen Leasingverträgen, Vertragsmodifikationen sowie aus Änderungen bei der Bestimmung der Leasinglaufzeit mit einem Konzernzinssatz in der Bandbreite von 2,60 % bis 2,75 % (Vorjahr: 3,13 % bis 3,84 %) abgezinst. Kommt es zu einer Modifikation des Leasingvertrags oder zu Änderungen der Leasingzahlungen, der Dauer des Leasingverhältnisses oder der Einschätzung hinsichtlich der Ausübung von Kaufoptionen, wird die Leasingverbindlichkeit neu bewertet. Die Nutzungsrechte werden linear über den kürzeren der beiden Zeiträume - geschätzte Nutzungsdauer oder Laufzeit des Leasingverhältnisses - abgeschrieben und um etwaige Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst. (f) Wertminderungen Wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Buchwerte von Immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und Sonstigen Forderungen wertgemindert sein könnten, wird ein Wertminderungstest durchgeführt. Für Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmten Nutzungsdauern, aktivierte Entwicklungskosten, die noch nicht zum Gebrauch verfügbar sind, sowie den Geschäfts- oder Firmenwert wird ein Wertminderungstest mindestens einmal jährlich durchgeführt. Um den Umfang einer gegebenenfalls vorzunehmenden Wertminderung zu bestimmen, wird der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswerts ermittelt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der Nutzungswert entspricht dem Barwert der erwarteten Cashflows, die auf Basis der vom Management erstellten aktuellen Planung ermittelt werden. Diese Planung basiert auf Erwartungen im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung der unterschiedlichen Einzelmärkte. Dabei werden angemessene Annahmen zu makroökonomischen Trends (Währungs-, Zins- und Rohstoffpreisentwicklung) sowie historische Entwicklungen berücksichtigt. Die Planungsperiode erstreckt sich grundsätzlich über einen Zeitraum von drei Jahren. Bezüglich der Annahmen im Detailplanungszeitraum wird auf den Prognosebericht im Lagebericht verwiesen. Für die Folgejahre werden plausible Annahmen über die künftige Entwicklung getroffen. Die Planungsprämissen werden jeweils an den aktuellen Erkenntnisstand angepasst. Für die Ermittlung der Cashflows werden grundsätzlich die erwarteten Wachstumsraten der betreffenden Märkte zugrunde gelegt. Die Schätzung der Cashflows nach Beendigung des Planungszeitraums basiert auf einer Wachstumsrate von 1 % p.a. Als Diskontierungssatz wird ein den Marktbedingungen entsprechender Kapitalkostensatz vor Steuern (WACC) verwendet. Die Ermittlung des Diskontierungszinses basiert auf dem Zinssatz für risikofreie Anlagen, der Marktrisikoprämie und dem Fremdkapitalzinssatz sowie unter Berücksichtigung der spezifischen Peer-Group-Informationen für die Beta-Faktoren und den Verschuldungsgrad. Die zu Grunde liegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft und gegebenenfalls angepasst. Sofern kein erzielbarer Betrag für einen einzelnen Vermögenswert ermittelt werden kann, wird der erzielbare Betrag für die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten (zahlungsmittelgenerierende Einheit) bestimmt, welcher der betreffende Vermögenswert zugeordnet werden kann. Ist der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts niedriger als der Buchwert, erfolgt eine sofortige ergebniswirksame Wertminderung des Vermögenswerts. Ergibt sich für einen Vermögenswert oder eine zahlungsmittelgenerierende Einheit nach einer vorgenommenen Wertminderung zu einem späteren Zeitpunkt ein höherer erzielbarer Betrag, erfolgt eine Wertaufholung maximal bis auf die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten, die sich ohne die Wertminderung ergeben hätten. Die Wertaufholung erfolgt ergebniswirksam und wird in den Sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Die Wertaufholung eines zuvor abgeschriebenen Goodwills ist nicht zulässig. Die Wertminderungstests bei RENK basieren auf an die COVID-19-Pandemie angepassten Planungen. Für Wertminderungen im Zusammenhang mit finanziellen Vermögenswerten wird auf die Darstellungen des Abschnitts (i) - "Originäre Finanzinstrumente" verwiesen. (g) Vorräte Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die direkt zurechenbaren Produktionskosten und anteilige fixe und variable Produktionsgemeinkosten. Die zugerechneten Gemeinkosten sind überwiegend auf Basis der üblichen Kapazitätsauslastung ermittelt. Vertriebskosten, Kosten der allgemeinen Verwaltung und Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Rohstoffe und Handelswaren werden grundsätzlich zu gewichteten durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet. Wenn Indikatoren für einen möglichen Wertminderungsbedarf vorliegen, wie z.B. Obsoleszenz, Lagerschäden oder Preisänderungen, wird der Nettoveräußerungswert ermittelt. Übersteigen die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Nettoveräußerungswert, wird auf das Vorratsvermögen eine Wertberichtigung vorgenommen. Sofern die Gründe für die Wertberichtigung in den späteren Perioden wieder entfallen, erfolgt eine Wertaufholung auf die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten. (h) Vertragliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten Hat eine der Vertragsparteien die vertraglichen Leistungsverpflichtungen erfüllt, so hat das Unternehmen einen Vertraglichen Vermögenswert oder eine Vertragliche Verbindlichkeit zu bilanzieren, je nachdem n, ob das Unternehmen seine Leistungsverpflichtung erfüllt oder der Kunde die Zahlung geleistet hat. Hierbei ist auch der unbedingte Anspruch auf den Erhalt der Gegenleistung zu berücksichtigen, der als Forderung auszuweisen ist. Vertragliche Vermögenswerte resultieren im RENK Konzern aus zeitraumbezogener Erfüllung der Leistungsverpflichtungen, die nach inputbasierter Methode auf Basis der entstandenen Kosten bilanziert werden. Nach dieser Methode werden anteilige Umsatzerlöse und Umsatzkosten, entsprechend dem am Abschlussstichtag erreichten Fortschritt der Leistungserbringung ausgewiesen. Berechnungsgrundlage ist der mit dem Kunden vereinbarte Transaktionspreis und die erwarteten Auftragskosten. Der Grad der Fertigstellung errechnet sich aus dem Verhältnis der bis zum Abschlussstichtag angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt erwarteten Auftragskosten. Sofern das Ergebnis einer Leistungsverpflichtung noch nicht verlässlich geschätzt werden kann, wird der Erlös nur in Höhe der angefallenen Auftragskosten erfasst. In der Bilanz werden die nach dem Fortschritt der Leistungserbringung verumsatzten Auftragsteile unter Anrechnung der erhaltenen Anzahlungen und Anzahlungsforderungen in den Vertraglichen Vermögenswerten erfasst. Erwartete Verluste aus zeitraumbezogenen Leistungsverpflichtungen werden in voller Höhe als Aufwand erfasst. In den Vertraglichen Vermögenswerten werden die Auftragsverluste anteilig berücksichtigt, für den verbleibenden Anteil der erwarteten Auftragsverluste werden Rückstellungen gebildet. Vertragliche Verbindlichkeiten umfassen erhaltene Anzahlungen sowie den Gegenposten zu den unbedingten Forderungen auf Kundenanzahlungen, sprich Verbindlichkeiten aus zu erhaltenden Anzahlungen. (i) Originäre Finanzinstrumente Finanzinstrumente sind Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten erfolgt bei üblichem Kauf oder Verkauf zum Erfüllungstag, also zu dem Tag, an dem der Vermögenswert geliefert wird. Zu den originären Finanzinstrumenten gehören insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Finanzbeteiligungen, Wertpapiere und Flüssige Mittel sowie Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten. Bei erstmaliger Erfassung werden die originären Finanzinstrumente mit ihrem beizulegenden Zeitwert, zu- bzw. abzüglich der Transaktionskosten, angesetzt. Ausgenommen hiervon sind Finanzinstrumente, die erfolgswirksam zum Fair Value angesetzt werden, sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente, welche zum Transaktionspreis nach IFRS 15 angesetzt werden. Bei der Erstbewertung entspricht der beizulegende Zeitwert grundsätzlich dem Transaktionspreis, d.h. der hingegebenen oder der empfangenen Gegenleistung. Die finanziellen Vermögenswerte werden bei ihrem erstmaligen Ansatz anhand des betriebenen Geschäftsmodells und der Struktur der Zahlungsströme wie folgt klassifiziert:
Finanzielle Verbindlichkeiten lassen sich in nachstehende Kategorien einordnen:
Alle finanziellen Verbindlichkeiten werden erstmalig zum beizulegenden Zeitwert angesetzt, abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten, wenn es sich um eine nicht zum FVTPL bewertete finanzielle Verbindlichkeit handelt. Die Transaktionskosten für finanzielle Verbindlichkeiten, die bei ihrer erstmaligen Bewertung zum FVTPL bewertet wurden, werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen ***. Mit Ausnahme von derivativen Finanzinstrumenten werden finanzielle Verbindlichkeiten in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet ***. Ein eingebettetes Derivat in einem hybriden Vertrag mit einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem nicht-finanziellen Basisvertrag wird vom Basisvertrag getrennt und als eigenständiges Derivat bilanziert, wenn: die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken nicht eng mit dem Basisvertrag verbunden sind; ein eigenständiges Instrument mit den gleichen Bedingungen wie das eingebettete Derivat die Definition eines Derivats erfüllen würde; und der hybride Vertrag nicht zum FVTPL bewertet wird. Mehrere eingebettete Derivate in einem einzigen hybriden Vertrag werden als ein einziges zusammengesetztes eingebettetes Derivat behandelt, es sei denn, sie beziehen sich auf unterschiedliche Risikopositionen, sind ohne weiteres trennbar und unabhängig voneinander ***. Die Beurteilung, ob ein eingebettetes Derivat zu trennen ist, wird nur einmal beim erstmaligen Ansatz des hybriden Vertrags vorgenommen. Eine erneute Beurteilung erfolgt nur bei einer Änderung der Vertragsbedingungen, die die Zahlungsströme erheblich verändert ***. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die Verpflichtung aus der Verbindlichkeit erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere Verbindlichkeit desselben Kreditgebers zu wesentlich anderen Bedingungen ersetzt oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit unwesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Der daraus resultierende Gewinn oder Verlust wird in der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen ***. Beteiligungen, die aus Wesentlichkeitsgründen nicht konsolidiert werden, sowie Finanzinstrumente aus Rechten und Verpflichtungen aus IFRS 15 "Umsatzerlöse aus Kundenverträgen" werden keiner Bewertungskategorie des IFRS 9 "Finanzinstrumente" zugeordnet, wobei jedoch zu beachten ist, dass für die letztgenannten finanziellen Vermögenswerte die Vorschriften über die Wertminderungen des IFRS 9 - aufgrund einer Ausnahmeregelung des Standards - zu berücksichtigen sind. Für RENK besteht in Bezug auf finanzielle Vermögenswerte (Fremdkapitalinstrumente), deren Zahlungsströme zu festgelegten Zeitpunkten ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag (sog. "SPPI-Kriterium" - "Solely Payments of Principal and Interest") umfassen, ausschließlich die Absicht, diese bis zur Vereinnahmung der mit ihnen verbundenen Zahlungsströme zu halten. Daher werden diese finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Als fortgeführte Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit wird der Betrag bezeichnet,
Die Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte" umfasst im RENK Konzern vor allem Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte und Flüssige Mittel. Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als zwölf Monaten werden durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mit dem Marktzinssatz abgezinst. Dem Ausfallrisiko von finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sowie von Vertraglichen Vermögenswerten aus Kundenverträgen wird durch die Bildung von konzerneinheitlichen Risikovorsorgen für erwartete Forderungsausfälle ("Expected Credit Loss Model") sowie bei bereits eingetretenen Verlusten durch Erfassung einer Wertminderung Rechnung getragen. Ein potenzieller Wertminderungsbedarf wird nicht nur bei Vorliegen verschiedener Tatsachen wie Zahlungsverzug über einen bestimmten Zeitraum, Einleitung von Zwangsmaßnahmen, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, Beantragung eines Insolvenzverfahrens oder Scheitern von Sanierungsmaßnahmen, sondern auch für nicht überfällige Forderungen angenommen. Neben den vorstehenden objektiven Hinweisen wird auch die Dauer der Überfälligkeit bei der Beurteilung über die Erhöhung des Kreditausfallrisikos berücksichtigt. Für die Ermittlung der Risikovorsorgen werden nicht-signifikante Forderungen sowie signifikante Einzelforderungen ohne Hinweise auf Wertminderungen anhand vergleichbarer Kreditrisikomerkmale zu homogenen Portfolios zusammengefasst und nach Risikoklassen aufgeteilt. Für die Ermittlung der Wertminderungshöhe werden durchschnittliche historische Ausfallwahrscheinlichkeiten in Verbindung mit zukunftsbezogenen Parametern des jeweiligen Portfolios herangezogen. Die Ermittlung von Wertminderungen für erwartete Kreditausfälle auf Basis eines allgemeinen Wertminderungsmodells ("General Approach") bestimmt sich anhand der Zuordnung der finanziellen Vermögenswerte in die folgenden Stufen: Stufe 1: Für finanzielle Vermögenswerte, deren Ausfallrisiken sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht haben, wird jeweils eine Risikovorsorge für die erwarteten Zahlungsausfälle innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag erfasst. Stufe 2: Für finanzielle Vermögenswerte, die am Abschlussstichtag im Vergleich zum Zugangszeitpunkt eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos aufweisen, wird eine Risikovorsorge für die erwarteten Verluste über die Laufzeit des Finanzinstruments gebildet. Das Unternehmen hat für die Beurteilung eines signifikanten Anstiegs angemessene, umfassende sowie zukunftsgerichtete Informationen einzuholen. Stufe 3: Liegen seit dem letzten Bilanzstichtag objektive Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor, wie z.B. erhebliche finanzielle Schwierigkeiten beim Schuldner, Zahlungsausfälle oder überfällige Zahlungen, sind die finanziellen Vermögenswerte Stufe 3 und die Wertberichtigungen werden auf Basis der erwarteten Verluste für die gesamte Restlaufzeit gebildet. Unabhängig von den oben beschriebenen Stufen des allgemeinen Ansatzes wird eine Wertberichtigung über die gesamte Laufzeit von finanziellen Vermögenswerten ab dem Zeitpunkt ihrer Hinzufügung gebildet, wenn bereits beim erstmaligen Ansatz objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie bonitätsbeeinträchtigt sind. Der Bruttobuchwert finanzieller Vermögenswerte wird wertberichtigt, wenn keine berechtigte Erwartung besteht, dass der Schuldner seine Verbindlichkeit ganz oder teilweise begleichen oder Sicherheiten verwerten kann, z.B. bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Scheitern von Restrukturierungsmaßnahmen. Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte werden nach dem vereinfachten Ansatz des IFRS 9 gebildet. Bei dieser Methode werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Restlaufzeit von Forderungen und Vertragsvermögenswerten auf Basis einer Rückstellungsmatrix berechnet, deren Sätze in Abhängigkeit von der Anzahl der Tage gestaffelt sind, an denen eine Forderung überfällig ist. Diese Zinssätze basieren auf historischen Verlustraten und zukunftsgerichteten Faktoren. Die Wertberichtigungen wurden nach dem vereinfachten Ansatz anhand der folgenden Wertminderungstabelle berechnet:
Liegen objektive Anhaltspunkte für eine individuelle Wertminderung vor, wird die Rückstellungsmatrix außer Acht gelassen und gemäß Stufe 3 des allgemeinen Ansatzes eine spezifische Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe der bereits eingetretenen Verluste vorgenommen. Wertberichtigungen auf Forderungen werden in der Regel in einem separaten Wertberichtigungskonto erfasst. Sie werden gleichzeitig mit der entsprechenden wertgeminderten Forderung ausgebucht. Zu den Finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten gehören Finanzbeteiligungen bewertet werden, umfassen Finanzanlagen, für die der RENK Konzern das unwiderrufliche Wahlrecht zur erfolgsneutralen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in Anspruch nimmt. Im Rahmen der erfolgsneutralen Bewertung werden die Änderungen des beizulegenden Zeitwertes nach Berücksichtigung latenter Steuern sowie alle Fremdwährungsbestandteile im Eigenkapital aus nicht realisierten Gewinnen und Verlusten erfasst. Eine Reklassifizierung in Gewinn bei Veräußerung des finanziellen Vermögenswertes ist nicht zulässig, vielmehr erfolgt bei Abgang der Beteiligung eine Umbuchung in die Gewinnrücklage. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden mit ihrem Bruttowert ausgewiesen. Sie werden nur dann aufgerechnet, wenn dies für RENK zum aktuellen Zeitpunkt rechtlich durchsetzbar ist und sie die Verrechnung tatsächlich beabsichtigt. Das zentrale Finanzmanagement im gesamten RENK Konzern erfolgt durch die RENK GmbH. Das Cash Management für die operativen Bereiche des RENK Konzerns wird im Wesentlichen zentral durch die RENK GmbH im Rahmen eines Cashpoolings vorgenommen. Dabei werden die Kontosalden der RENK GmbH und der eingebundenen Tochtergesellschaften in der Regel täglich zusammengeführt. Damit steuert und gewährleistet die RENK GmbH die Liquiditäts- und Kreditversorgung des RENK Konzerns. (j) Derivative Finanzinstrumente Im RENK Konzern werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt, um Risiken aus Fremdwährungs-, Zins- und sonstigen Preisänderungsrisiken, die vor allem aus der laufenden Geschäftstätigkeit resultieren können, entgegenzuwirken. Die für RENK wichtigsten derivativen Finanzinstrumente sind Devisentermingeschäfte. Derivative Finanzinstrumente werden bei ihrer erstmaligen Erfassung und an jedem folgenden Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Die Bilanzierung der derivativen Finanzinstrumente erfolgt am Handelstag. Die Erfassung von Gewinnen und Verlusten aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt ergebniswirksam. Der beizulegende Zeitwert entspricht bei börsennotierten Derivaten deren positivem oder negativem Marktwert, gegebenenfalls unter Berücksichtigung des Kontrahentenrisikos. Liegen keine quotierten Marktpreise vor, werden die beizulegenden Zeitwerte auf Basis der am Abschlussstichtag bestehenden Konditionen, wie z.B. Zinssätze oder Devisenkurse, und mithilfe anerkannter Modelle, wie z.B. Discounted-Cashflow-Modelle oder Optionspreismodelle, berechnet. Im Rahmen des zentralen Finanzmanagements des RENK Konzerns werden die Sicherungsgeschäfte der Konzerngesellschaften durch die RENK GmbH abgewickelt und an die Gesellschaften weiterbelastet. (k) Ertragsteuern Die Steuerverbindlichkeiten enthalten laufende Verpflichtungen aus Ertragsteuern. Latente Steuern werden in getrennten Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Mittels bestmöglicher Schätzung werden für potenzielle Steuerrisiken Ertragsteuerverbindlichkeiten passiviert. Für bilanzierte Ertragsteuerposten wird der voraussichtliche Betrag der Steuernachzahlung zugrunde gelegt. Aktive und passive latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und den bilanziellen Wertansätzen, aus ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen und für steuerliche Verlustvorträge abgegrenzt. Steuereffekte aus Gewinnausschüttungen werden grundsätzlich als Latente Steuern erst berücksichtigt, wenn der Gewinnverwendungsbeschluss vorliegt. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt zu dem am Abschlussstichtag gültigen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Anwendung kommenden Steuersatz. Aktive latente Steuern werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem zu versteuerndes Einkommen für die Nutzung der abzugsfähigen temporären Differenzen bzw. der steuerlichen Verlustvorträge wahrscheinlich zur Verfügung stehen wird. Der Folgebewertung von aktiven latenten Steuern werden in der Regel zukünftig zu versteuernden Einkommen im Rahmen eines Planungszeitraumes von drei Geschäftsjahren zugrunde gelegt. Aktive latente Steuern werden mit passiven latenten Steuern verrechnet, wenn sie denselben Steuergläubiger betreffen und soweit sich die Laufzeiten entsprechen. Veränderungen der latenten Steuern in der Bilanz führen grundsätzlich zu latentem Steueraufwand bzw. -ertrag. Soweit die Veränderung latenter Steuern aus Sachverhalten resultiert, die direkt im Eigenkapital erfasst wurden, wird auch die Veränderung der latenten Steuern direkt im Eigenkapital berücksichtigt. (l) Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Pensionsverpflichtungen aus leistungsorientierten Plänen werden nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren ("projected unit credit method") ermittelt. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen ("defined benefit obligation") auf der Grundlage, der zum Abschlussstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet und auf ihren Barwert abgezinst. Bei der Bewertung werden Annahmen über die zukünftige Entwicklung bestimmter Parameter, die sich auf die künftige Leistungshöhe auswirken, berücksichtigt. Die Rückstellungen für Pensionen sind um den beizulegenden Zeitwert des zur Deckung der Versorgungsverpflichtungen bestehenden Planvermögens vermindert. Soweit das Planvermögen die Verpflichtung übersteigt, wird dieser Überhang nur insoweit als sonstiger Vermögenswert angesetzt, wie hieraus eine Rückvergütung aus dem Plan oder eine Reduzierung künftiger Beiträge resultiert. Der Dienstzeitaufwand, der die im Geschäftsjahr gemäß Leistungsplan hinzuerworbenen Ansprüche der aktiven Arbeitnehmer repräsentiert, wird innerhalb der Funktionskosten ausgewiesen. Die Nettozinserträge bzw. -aufwendungen ergeben sich durch Multiplikation des Nettovermögenswertes bzw. der Nettoschuld mit dem Abzinsungssatz und werden in den Zinsaufwendungen berücksichtigt. Neubewertungen des Nettovermögenswertes bzw. der Nettoschuld umfassen versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus Abweichungen zwischen den getroffenen versicherungsmathematischen Annahmen und den tatsächlich eingetretenen Entwicklungen oder Änderungen von versicherungsmathematischen Annahmen entstehen, sowie Erträge aus Planvermögen unter Ausschluss von Beträgen, die in den Nettozinserträgen bzw. -aufwendungen enthalten sind. Die Neubewertungen werden unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Zahlungen für beitragsorientierte Pläne werden ergebniswirksam innerhalb der Funktionskosten erfasst. (m) Sonstige Rückstellungen Die Sonstigen Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen gebildet, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren, die wahrscheinlich zu einer künftigen wirtschaftlichen Belastung bzw. zum Abfluss von Ressourcen führen werden und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Die Bewertung erfolgt in Höhe des Betrags, der zur Erfüllung der Verpflichtungen bei bestmöglicher Schätzung notwendig ist. Sofern der Zinseffekt wesentlich ist, wird die Rückstellung mit dem Barwert angesetzt. Der Abzinsung liegen Marktzinssätze zugrunde. Eine mit einer Rückstellung zusammenhängende erwartete Erstattung Dritter wird als separater Vermögenswert aktiviert, wenn ihre Realisation so gut wie sicher ist. Die Bilanzierung der Rückstellungen wird regelmäßig überprüft und bei Vorliegen neuer Erkenntnisse oder geänderter Umstände angepasst. Resultiert aus einer geänderten Einschätzung eine Reduzierung des Verpflichtungsumfangs, wird die Rückstellung entsprechend aufgelöst und der Ertrag in den korrespondierenden Funktionsbereichen bzw. in den Sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Rückstellungen für Gewährleistungen werden zum Zeitpunkt des Verkaufs der betreffenden Erzeugnisse oder der Erbringung der entsprechenden Dienstleistung gebildet. Die Bewertung basiert vorrangig auf historischen Erfahrungswerten. Für bekannte Schäden werden darüber hinaus Einzelrückstellungen gebildet. Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden erfasst, soweit ein detaillierter, formaler Maßnahmenplan, welcher die Informationen über den betroffenen Geschäftsbereich und die geschätzte Anzahl der Mitarbeiter und eine Kostenabschätzung enthält, erstellt und dieser den betroffenen Parteien bzw. deren Vertretern mitgeteilt worden ist. Rückstellungen für ausstehende Kosten und für sonstige Verpflichtungen sind auf der Basis, der noch zu erbringenden Leistungen bewertet, in der Regel in Höhe voraussichtlich noch anfallender Herstellungskosten. Rückstellungen für drohende Verluste aus belastenden Verträgen werden gebildet, wenn der aus dem Vertrag resultierende, erwartete wirtschaftliche Nutzen geringer ist als die zur Vertragserfüllung unvermeidbaren Kosten. (n) Eventualverbindlichkeiten Wenn die Kriterien für die Bildung einer Rückstellung nicht erfüllt sind, der Abfluss finanzieller Ressourcen aber nicht unwahrscheinlich ist, werden diese Verpflichtungen im Konzernanhang angegeben. Die Eventualverbindlichkeiten werden passiviert, wenn sich die Verpflichtungen konkretisiert haben, das heißt der Abfluss finanzieller Ressourcen wahrscheinlich geworden ist und ihre Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. (o) Eingebettete Derivate *** Bei nicht-finanziellen Verträgen und finanziellen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, wird zu Beginn des Vertrags geprüft, ob trennungspflichtige eingebettete Derivate existieren. Eingebettete Derivate werden getrennt bilanziert, wenn ihre Bedingungen nicht eng mit denen des Basisvertrags verbunden sind. Ein getrenntes eingebettetes Derivat wird zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei die entsprechenden Wertänderungen im Finanzergebnis in der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden. (p) Unternehmenszusammenschlüsse Für die Bilanzierung der Unternehmenszusammenschlüsse wird die Erwerbsmethode angewendet. Die übertragene Gegenleistung für den Erwerb eines Tochterunternehmens umfasst:
Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbene identifizierbare Vermögenswerte sowie übernommene Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten wurden zunächst zu ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Erwerbsbezogene Kosten werden als Aufwand erfasst. Der Überschuss der übertragenen Gegenleistung über den beizulegenden Zeitwert des erworbenen identifizierbaren Reinvermögens wird als Geschäfts- oder Firmenwert erfasst. (q) Schätzungen und Ermessensspielräume Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind zu einem gewissen Grad Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie auf die Angaben zu Eventualforderungen und -verbindlichkeiten der Berichtsperiode auswirken. Die vorgenommenen Schätzungen wurden auf der Basis von Erfahrungswerten und weiteren relevanten Faktoren unter Berücksichtigung der Prämisse der Unternehmensfortführung vorgenommen. Alle Schätzungen und Annahmen werden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln. Bestehende Unsicherheiten werden bei der Wertermittlung angemessen berücksichtigt, dennoch können zukünftige Ereignisse von den Schätzungen abweichen und einen erheblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der RENK Gruppe haben. Die Einschätzungen und Annahmen werden laufend überprüft. Bei den folgenden Sachverhalten sind die zum Abschlussstichtag getroffenen Annahmen von besonderer Bedeutung: Die Schätzung der Nutzungsdauer im abnutzbaren Anlagevermögen basiert auf Erfahrungen der Vergangenheit. Kommt es im Rahmen der Überprüfung der Nutzungsdauer zu einer Änderung der Einschätzung, wird die Restnutzungsdauer angepasst und gegebenenfalls eine Wertminderung vorgenommen. Die bilanzielle Erfassung der Leasingverhältnisse in Form eines Nutzungsrechts und einer Leasingverbindlichkeit verlangt Einschätzungen über die Leasingdauer der jeweiligen Leasingkomponenten. Hierbei muss geschätzt werden, ob die vertraglich vereinbarten Verlängerungs-, Kündigungs- und Kaufoptionen hinreichend sicher ausgeübt werden. Die Schätzung bei der erstmaligen Erfassung der Leasingkomponenten bestimmt die Höhe der Leasingverbindlichkeit und dementsprechend des Nutzungsrechts. Die Änderung der Schätzung in den Folgeperioden führt zur Anpassung der Restwerte von Leasingbilanzposten. Einzelne Leistungsverpflichtungen werden zeitraumbezogen nach der "percentage of completion method" bilanziert. Die Erfassung der Umsatzerlöse erfolgt hierbei in Abhängigkeit vom Leistungsfortschritt. Bei dieser Methode kommt es besonders auf die sorgfältige Einschätzung des Fertigstellungsgrades an. Je nachdem, welche Methodik verwendet wird, um den Leistungsfortschritt zu bestimmen, zählen die Auftragserlöse, die Gesamtauftragskosten, die noch bis zur Fertigstellung anfallenden Kosten, die Auftragsrisiken und andere Einschätzungen zu den maßgeblichen Schätzgrößen. Das Management der operativen Bereiche überprüft kontinuierlich die Einschätzungen im Zusammenhang mit solchen Leistungsverpflichtungen und passt diese gegebenenfalls an. Die Ermittlung des Transaktionspreises als erwartete Gegenleistung im Austausch für die Übertragung von Gütern und Dienstleistungen bedarf der Anwendung von Schätzungen insbesondere für variable Vergütungsbestandteile. Die Variabilität bezieht sich auf die Höhe des Anspruchs. Für die Bestimmung des wahrscheinlichsten Betrags wird derjenige Betrag mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit aus einer Vielzahl möglicher vertraglicher Gegenleistungen ausgewählt. Zudem darf der variable Vergütungsbestandteil nur dann ganz oder teilweise in den Transaktionspreis einbezogen werden, wenn es hoch wahrscheinlich ist, dass die daraus erfassten Erlöse nicht im Rahmen einer signifikanten Stornierung rückgängig gemacht werden müssen. Diese Beurteilung der Eintrittswahrscheinlichkeiten und der Begrenzung der variablen Vergütungsbestandteile basiert auf den Einschätzungen des Managements. Die Bestimmung der Werthaltigkeit von finanziellen Vermögenswerten verlangt Einschätzungen über Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit zukünftiger Ereignisse. Soweit möglich werden die Einschätzungen aus Erfahrungswerten der Vergangenheit abgeleitet. Die Bewertung von Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen erfolgt auf Basis von versicherungsmathematischen Verfahren. Diese Bewertungen beruhen vor allem auf Annahmen über die Abzinsungsfaktoren, die Gehalts- und Rententrends sowie die Lebenserwartungen. Diese versicherungsmathematischen Annahmen können aufgrund von veränderten Markt- und Wirtschaftsbedingungen erheblich von den tatsächlichen Entwicklungen abweichen und deshalb zu einer wesentlichen Veränderung von Pensions- und ähnlichen Verpflichtungen führen. Die zugrunde gelegten Annahmen bei der Berechnung sind im Abschnitt "Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" dargestellt. Da der Konzern in mehreren Ländern operativ tätig ist, unterliegt er unterschiedlichen Steuergesetzen. Dabei sind für jedes Besteuerungssubjekt die erwarteten tatsächlichen Ertragsteuern sowie die aktiven und passiven latenten Steuern zu ermitteln. Dieses erfordert unter anderem Annahmen über die Auslegung komplexer Steuervorschriften sowie die Möglichkeit, im Rahmen der jeweiligen Steuerart und Steuerjurisdiktion ausreichend zu versteuerndes Einkommen zu erzielen. Weichen diese Annahmen vom tatsächlichen Ausgang solcher steuerlichen Unwägbarkeiten ab, können sich Auswirkungen auf den Steueraufwand sowie die latenten Steuern ergeben. Für bilanzierte unsichere Ertragsteuerpositionen wird als beste Schätzung die voraussichtlich erwartete Steuerzahlung zugrunde gelegt. Die Bewertung von Sonstigen Rückstellungen und vergleichbaren Verpflichtungen ist in Abhängigkeit vom jeweils zugrunde liegenden Geschäftsvorfall teilweise komplex und in erheblichem Maß mit Schätzungen verbunden. Die vom Management getroffenen Annahmen bezüglich des Eintritts sowie der möglichen Höhe der Inanspruchnahme basieren unter anderem auf Erfahrungswerten, verfügbaren technischen Daten, Einschätzungen von Kostenentwicklungen und potenziellen Gewährleistungsfällen, Diskontierungsfaktoren sowie möglichen Verwertungserlösen. Rechtsstreitigkeiten und andere rechtliche Verfahren werfen gleichzeitig komplexe rechtliche Fragestellungen auf und sind mit zahlreichen Schwierigkeiten und Unsicherheiten verbunden. Eine Rückstellung wird hierfür gebildet, wenn es wahrscheinlich ist, dass im Zusammenhang mit diesen Verfahren eine Verpflichtung entstanden ist, die wahrscheinlich zu zukünftigen Mittelabflüssen führen wird und hinsichtlich der Höhe verlässlich schätzbar ist. Die Beurteilung, ob zum Stichtag eine gegenwärtige Verpflichtung als Ergebnis eines Ereignisses in der Vergangenheit besteht, ob ein zukünftiger Mittelabfluss wahrscheinlich und die Verpflichtung verlässlich schätzbar ist, erfordert erhebliches Ermessen und umfangreiche Schätzungen durch das Management. Zukünftige Ereignisse und Entwicklungen sowie Veränderungen von Schätzungen und Prämissen können zu einem künftigen Zeitpunkt zu einer geänderten Beurteilung führen. Zusätzliche Aufwendungen, die eine wesentliche Wirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von RENK haben können, können somit nicht vollständig ausgeschlossen werden. Änderungen der vertraglichen Vereinbarungen oder der faktischen Umstände werden überwacht und im Hinblick auf mögliche Auswirkungen, auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie auf die Angaben zu Eventualforderungen und -verbindlichkeiten der Berichtsperiode beurteilt. Durch von Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. (4) Kapitalflussrechnung In der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme in die Bereiche Cashflow aus Geschäftstätigkeit, Cashflow aus Investitionstätigkeit und Cashflow aus Finanzierungs-tätigkeit aufgeteilt. Auswirkungen aus Veränderungen des Konsolidierungskreises und der Wechselkurse sind in den jeweiligen Positionen eliminiert. Die auf Änderungen der Wechselkurse beruhende Veränderung der Flüssigen Mittel ist gesondert ausgewiesen. Die Ermittlung des Cashflows aus der Geschäftstätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode. Daher werden im Cashflow aus der Geschäftstätigkeit die nicht zahlungswirksamen operativen Aufwendungen und Erträge sowie das Ergebnis aus Anlagenabgängen korrigiert. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit umfasst neben Zugängen im Sachanlagevermögen, bei Immateriellen Vermögenswerten sowie dem Unternehmenserwerb auch die Zahlungsmittelflüsse aus Darlehensforderungen und verfügungsbeschränkten Zahlungsmitteln. Einzahlungen aus diesen Posten werden gegengerechnet. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit setzt sich zusammen aus den folgenden zahlungswirksamen Transaktionen: Kapitaleinzahlungen, Leasingzahlungen, Aufnahmen und Tilgungen von Finanzverbindlichkeiten sowie Zinszahlungen. Die in der Kapitalflussrechnung betrachteten Flüssigen Mittel entsprechen dem Bilanzposten Flüssige Mittel und dem Kassenbestand sowie den Guthaben bei Kreditinstituten. (5) Änderungen von Rechnungslegungsvorschriften und -methoden (a) Auswirkungen neuer beziehungsweise geänderter IFRS RENK hat alle von der EU übernommenen und ab dem 1. Januar 2021 verpflichtend anzuwendenden Rechnungslegungsnormen umgesetzt. (b) Sonstige erstmalig anzuwendende Rechnungslegungsnormen Folgende geänderte Regelungen und im Geschäftsjahr 2021 erstmalig anzuwendende Rechnungslegungsnormen haben keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im RENK Konzernabschluss:
(c) Nicht angewendete neue beziehungsweise geänderte IFRS RENK hat im Konzernabschluss 2021 die nachstehenden Rechnungslegungsnormen, die vom IASB bereits verabschiedet wurden, welche aber für das Geschäftsjahr noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, nicht berücksichtigt.
Erläuterungen zur Konzern Gewinn- und VerlustrechnungDie Vergleichbarkeit der Werte ist aufgrund der unterjährigen Akquisition der RENK Gruppe zum 1. Oktober 2020 nur bedingt gegeben. (6) Umsatzerlöse
Alle erfassten Umsatzerlöse resultieren aus Verträgen mit Kunden. Die Leistungsverpflichtungen erstrecken sich dabei auf sämtliche Produkte des Leistungsspektrums des RENK Konzerns. Der RENK Konzern realisiert die Umsätze größtenteils zeitpunktbezogen. Im Geschäftsbereich Fahrzeuggetriebe sind Umsätze aus der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung in Höhe von 123.106 T€ (Vorjahr: 9.166 T€) enthalten. RENK America LLC. erzielte dabei im Geschäftsjahr 2021 Umsätze in Höhe von 98.147 T€. Für den Nachweis über die Erbringung von Leistungsverpflichtungen nutzt RENK die gängigen internationalen Handelsklauseln ("Incoterms"), wobei sämtliche Gruppen zur Anwendung kommen und eine produktgruppenspezifische Zuordnung nicht möglich ist. Die Ausgestaltung der Zahlungsbedingungen umfasst neben den gängigen Zahlungszielen von in der Regel max. 90 Tagen nach Leistungserbringung auch (anteilige) Anzahlungen. Die noch nicht oder teilweise noch nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen aus den Kundenverträgen sind zum Transaktionspreis von 1.276.845 T€ (Vorjahr: 1.030.254 T€) im Auftragsbestand zum 31. Dezember 2021 enthalten. Mit der Realisierung der entsprechenden Umsätze wird in den folgenden Geschäftsjahren erwartet: T€
(7) Sonstige betriebliche Erträge
Für die Erläuterung der Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen wird auf den Abschnitt "Sonstige lang- und kurzfristige Rückstellungen" verwiesen. Die Erträge aus Wechselkursveränderungen und Derivaten enthalten Gewinne aus Kursveränderungen zwischen Entstehungs- und Zahlungszeitpunkt von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie realisierte und unrealisierte Kursgewinne aus der Bewertung von Derivaten. (8) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen die nicht den Funktionskosten, insbesondere den Umsatzkosten, zugeordneten Aufwendungen. Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Geschäftsjahres 2021 enthalten Anschaffungsnebenkosten aus dem Erwerb des Geschäftsbereichs Combat Propulsion Systems und der RENK Magnet-Motor GmbH (vormals: Magnet-Motor GmbH) von L3Harris Technologies Inc. in Höhe von 7.968 T€. Im Vorjahr umfassten die Anschaffungskosten aus Unternehmenszusammenschluss die Beratungs- und Gutachtenkosten, Versicherungsgebühren und Sonstige Steuern, die im Zusammenhang mit dem Erwerb der Beteiligung an der vormaligen RENK AG (zwischenzeitlich RENK GmbH) stehen. Die Aufwendungen aus Wechselkursveränderungen und Derivaten enthalten Verluste aus Kursveränderungen zwischen Entstehungs- und Zahlungszeitpunkt von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie realisierte und unrealisierte Kursverluste aus der Bewertung von Derivaten. (9) Zinsaufwendungen und Übriges Finanzergebnis Zinsaufwendungen
Der Effekt aus der Änderung des Abzinsungssatzes für Verbindlichkeiten und Sonstige Rückstellungen führte im Geschäftsjahr 2021 zu einem Aufwand in Höhe von 33 T€ (Vorjahr: 8 T€) und ist in den Zinsaufwendungen enthalten. Die Zinsaufwendungen für die Anleihen beinhalten aufgelaufene Zinsen auf Basis des Effektivzinses in Höhe von 17.833 T€ für 2021 und 8.561 T€ für 2020. Da die Emission der neuen Tranche in Höhe von 200 Mio. EUR nach IFRS 9 als Modifikation behandelt wurde, musste das Unternehmen einen Ertrag aus der Modifikation in Höhe von 5.995 T€ verbuchen, um die fortgeführten Anschaffungskosten an den Barwert der neuen vertraglichen Zahlungsströme auf Basis des historischen Effektivzinses anzupassen. Dies wurde als Abzug von den Zinsaufwendungen ausgewiesen ***. In der Aufzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten sind die Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 152 T€ (Vorjahr: 43 T€) enthalten. Übriges Finanzergebnis
Die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts resultieren im Wesentlichen aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von eingebetteten Derivaten in Höhe von 5.451 T€ (Vorjahr: 1.328 T€) ***. Die Erträge aus Bewertungseffekten betreffen im Wesentlichen Effekte aus der Bewertung von Fremdwährungsdarlehen. (10) Ertragsteuern
Der tatsächliche Steueraufwand enthält periodenfremde Erträge aus Ertragsteuern in Höhe von 74 T€ (Vorjahr: 221 T€). Der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2021 erwartete Steueraufwand ergibt sich aus der Anwendung des für den Veranlagungszeitraum 2021 gültigen Inlandsteuersatzes von 32,0 % (Vorjahr: 31,9 %) auf das Ergebnis vor Steuern. Der Steuersatz berücksichtigt die Gewerbeertragsteuer von 16,1 % (Vorjahr: 16,0 %) sowie unverändert zum Vorjahr die Körperschaftsteuer von 15,0 % und den Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Körperschaftsteuer. Die Steuersatzänderung steht in Verbindung mit Veränderung der inländischen Hebesätze sowie mit neuen inländischen Gesellschaften an verschiedenen Standorten. Für den RENK Konzern wurde ein gewichteter Konzernsteuersatz auf Basis der Ergebnisbeträge und Steuersätze der einzelnen Konzerngesellschaften gebildet. Der Konzernsteuersatz zum 31.12.2021 beträgt 31,6 % (Vorjahr: 30,0 %). Die angewendeten lokalen Steuersätze für ausländische Gesellschaften variieren zwischen 19 % und 26,13 % (Vorjahr: 19,0 % und 28,0 %). Die Veränderung des Konzernsteuersatzes lässt sich auf die Veränderung der Konzernstruktur durch die Akquisition der RENK America zurückführen. Überleitung vom erwarteten zum tatsächlichen Steueraufwand:
Die im Vorjahr getrennt ausgewiesenen Effekte aus Anschaffungsnebenkosten aus Unternehmenszusammenschluss bezogen sich auf den Erwerb der RENK Gruppe. Auf eine gesonderte Darstellung der Effekte im aktuellen Jahr wird aus Wesentlichkeitsgründe verzichtet. Die im Zusammenhang mit der Akquisition der RENK America entstehenden Nebenkosten sind steuerlich in den USA abzugsfähig und führen nicht zu einer steuerlichen Latenz. Die steuerfreien Erträge beziehen sich im Wesentlichen aus steuerfreien Beteiligungserträgen des Geschäftsjahres. Die Aktiven latenten Steuern auf die Neubewertung aus Pensionsplänen werden erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis erfasst. Der erhöhte latente Steueraufwand des Vorjahres steht in Zusammenhang mit der Umschichtung der unrealisierten Gewinne und Verluste des Pensionsvermögens aus der Kategorie "steuerpflichtig" in die Kategorie "steuerfrei". In der Überleitungsrechnung ist dieser Effekt unter den permanenten bilanziellen Abweichungen ausgewiesen. Die latenten Steuern sind den folgenden Bilanzposten zuzuordnen:
Im Geschäftsjahr wurden Aktive latente Steuern auf noch nicht genutzte steuerliche Verluste in Höhe von 678 T€ (Vorjahr: 523 T€) gebildet. Aufgrund der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses sowie auf Basis der steuerlichen Ergebnisplanung wird von einer Realisierung dieses Steueranspruchs innerhalb der entsprechenden Nutzbarkeit der Verluste ausgegangen. Es bestehen keine weiteren steuerlichen Verlustvorträge, für die ein Ansatz Aktiver latenter Steuern infrage kommt. Im Konzern bestehen körperschaftssteuerliche und gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von jeweils rund 6,0 Mio. € auf die auf Grund der erwarteten künftigen Einkünfte keine latenten Steuern gebildet wurden.
In Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen bestehen temporäre Unterschiede, für die Passive latente Steuern in Höhe von 268 T€ (Vorjahr: 245 T€) angesetzt sind. Die erfolgsneutrale Behandlung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste für Pensionsverpflichtungen führt zu einer aktiven latenten Steuer in Höhe von 5.070 T€ (Vorjahr: 1.428 T€). Darüber hinaus wurden alle anderen Veränderungen, mit Ausnahme der Veränderungen aufgrund von Erstkonsolidierungen, erfolgswirksam erfasst. Latente Steuern auf thesaurierte Gewinne ausländischer Tochtergesellschaften in Höhe von 175.441 T€ (Vorjahr: 69.450 T€) werden nicht ermittelt, da diese Gewinne weitgehend in den Unternehmen eingesetzt werden sollen. Ausschüttungen würden in der Regel zu einem zusätzlichen Steueraufwand führen. Die einbehaltenen Gewinne bei Tochterunternehmen von 552 Mio € (Vorjahr: 561 Mio €) sollen auf Basis der momentanen Planung thesauriert bleiben. Bei Ausschüttung würden die Gewinne zu 5% der deutschen Besteuerung zu unterwerfen sein; gegebenenfalls würden ausländische Quellensteuern anfallen. Darüber hinaus wären bei Ausschüttungen der Gewinne eines ausländischen Tochterunternehmens an eine ausländische Zwischenholding gegebenenfalls weitere ertragsteuerliche Konsequenzen zu beachten. Ausschüttungen würden deshalb in der Regel zu einem zusätzlichen Steueraufwand führen. Die Ermittlung der auf die zu versteuernden temporären Differenzen entfallenden passiven latenten Steuern wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden. (11) Sonstige Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung In den Umsatzkosten sind 18.195 T€ (Vorjahr: 5.152 T€) Forschungs- und Entwicklungskosten enthalten. Der Personalaufwand teilt sich wie folgt auf:
Der Personalaufwand ist in Höhe von 183.611 T€ (Vorjahr: 42.109 T€) in den Umsatzkosten, in Höhe von 27.947 T€ (Vorjahr: 6.414 T€) in den Vertriebskosten und in Höhe von 18.271 T€ (Vorjahr: 3.995 T€) in den Verwaltungskosten enthalten. Im Jahresdurchschnitt beschäftigte RENK 2.639 (Vorjahr: 2.433) Mitarbeiter. Davon waren 1.470 (Vorjahr: 1.341) Mitarbeiter direkt und 1.169 (Vorjahr: 1.092) Mitarbeiter indirekt produktiv tätig. In der passiven Phase der Altersteilzeit befanden sich 38 (Vorjahr: 34) Mitarbeiter. Im Durchschnitt waren 116 (Vorjahr: 107) Personen in einem Ausbildungsverhältnis. Im Rahmen der Ausnahmeregelung für die Aktivierung der Leasingverhältnisse wurden in der Berichtsperiode die kurzfristigen Leasingverhältnisse in Höhe von 280 T€ (Vorjahr: 56 T€) und die geringwertigen Leasingverhältnisse in Höhe von 115 T€ (Vorjahr: 59 T€) direkt im Aufwand erfasst. Die geringwertigen Leasingverhältnisse umfassen ausschließlich langfristige Verträge. (12) Gesamtvergütung für die Tätigkeit des Abschlussprüfers Die Gesellschafterversammlung der RENK Holding GmbH hat am 23.08.2021 die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart (EY), als Abschlussprüfer für den Konzernabschluss 2021 gewählt. Die nachfolgende Tabelle enthält die berechneten Honorare für Tätigkeiten des Abschlussprüfers EY GmbH im Geschäftsjahr 2021 bzw. 2020:
Die Abschlussprüfungsleistungen umfassen die Prüfung des Konzernabschlusses der RENK Holding GmbH sowie die IFRS-Prüfung bzw. den IFRS-Review einzelner Tochterunternehmen. Erläuterungen zur Konzern Bilanz (13) Unternehmenszusammenschluss 2020 Mit Wirkung zum 6. Oktober 2020 wurde der zwischen der Rebecca BidCo AG (vormals Rebecca BidCo GmbH), einer mittelbaren 100%igen Tochtergesellschaft der RENK Holding GmbH, und der Volkswagen Vermögensverwaltungs-GmbH, Wolfsburg, am 30. Januar 2020 abgeschlossene Aktienkaufvertrag sowie der Erwerb der im Rahmen des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots vom 10. März 2020 angedienten Aktien vollzogen. Die Rebecca BidCo AG hat an diesem Tag der RENK AG mitgeteilt, dass sie nunmehr über mehr als 90 % des Grundkapitals verfügt. Am Die Rebecca BidCo AG hat der RENK AG am 7. Oktober 2020 mitgeteilt, dass sie beantragt hat, die ordentliche Hauptversammlung der RENK AG gemäß § 62 Abs. 1 und 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (nicht beherrschende Anteile) auf die Rebecca BidCo AG gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung abzuhalten, die Verschmelzung der RENK AG und der Rebecca BidCo AG (fusionsrechtlicher Squeeze-out) zu beschließen. Am 16. November 2020 teilte die Rebecca BidCo AG der RENK AG mit, dass die Barabfindung auf EUR 105,72 je Aktie festgelegt wurde. Die außerordentliche Hauptversammlung der RENK AG am 22. Dezember 2020 hat dem fusionsrechtlichen Squeeze-out zugestimmt. Die Verschmelzung wurde mit der Anmeldung am 22. Dezember 2020 und der Eintrag in das Handelsregister am 15. Februar 2021 wirksam. Als rückwirkender Verschmelzungszeitpunkt gilt der 1. Januar 2020. Mit Vollzug der Verschmelzung wurde die Rebecca BidCo AG in die RENK Aktiengesellschaft umbenannt. Ziel der Akquisition ist die strategische Expansion des Finanzinvestors TRITON. Aufgrund der Größe und Komplexität der Transaktion war die Kaufpreisallokation zum 31. Dezember 2020 vorläufig. Zum 5. Oktober 2021 wurden die endgültigen beizulegenden Zeitwerte der Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbszeitpunkt auf Basis von externen und internen Wertgutachten festgestellt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Anpassungen der beizulegenden Zeitwerte zum 6. Oktober 2020:
Die Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020 und die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Kapitalflussrechnung des Geschäftsjahrs 2020 wurden auf Basis der endgültigen Kaufpreisallokationen aus dem Erwerb der ehemaligen RENK Gruppe angepasst. Gewinn- und Verlustrechnung - Anpassung 2020
Bilanz des Konzerns - Anpassung 31.12.2020
Kapitalflussrechnung des Konzerns - Anpassung 31.12.2020
Die Anhangangaben beziehen sich auf die angepassten Werte. (14) Unternehmenszusammenschluss 2021 Am 1. März 2021 hat die RENK GmbH einen Vertrag über den Erwerb des Geschäftsbereichs Combat Propulsion Systems ("CPS") und von L3Harris Technologies Inc. ("L3Harris") und 100 % der Anteile der RENK Magnet-Motor GmbH (vormals: Magnet-Motor GmbH) ("MM") von der L-3 Communications Holding GmbH zu einem Kaufpreis von insgesamt rund 398 Mio USD bzw. 337 Mio EUR unterzeichnet. Nach Vorlage aller benötigten behördlichen Genehmigungen wurde mit Wirkung zum 2. Juli 2021 der abgeschlossene Kaufvertrag vollzogen. Der endgültige Kaufpreis setzt sich aus dem vereinbarten Kaufpreis abzüglich vertraglich vereinbarter variabler Komponenten zusammen. Die variablen Komponenten beziehen sich auf die Zahlungsmittelzuflüsse der CPS für den Zeitraum 01.01.2021 bis 02.07.2021, die Zahlungsmittelabflüsse der RENK Magnet-Motor an den vormaligen Eigentümer sowie eine Gebühr, welche sich anhand des Kaufpreises und des Kaufdatums berechnet. Nach Abschluss der Transaktion beträgt der Kaufpreis 356 Mio USD bzw. 301 Mio. EUR. Die Begleichung des Kaufpreises erfolgte durch Flüssige Mittel. Zur Teilfinanzierung des Kaufpreises wurde die bestehende Anleihe um nominal 200 Mio € aufgestockt. Die ursprüngliche Laufzeit von fünf Jahren sowie der Zinskupon von 5,75 % p.a. blieben unverändert. Die Aufstockung der Anleihe wurde zuzüglich eines Agios in Höhe von 6.000 T€ sowie abzüglich der Transaktionskosten in Höhe von 2.545 T€ angesetzt. Dies erfolgte unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Die Kosten zur Absicherung der Finanzierung der Transaktion in Höhe von 4.060 T€ sind im Zinsaufwand erfasst. CPS ist ein etablierter Hersteller von Getrieben und Motoren für gepanzerte Kettenfahrzeuge auf dem amerikanischen sowie dem internationalen Markt. MM ist in der Entwicklung und Konstruktion von leistungsfähigen Energieerzeugungs- sowie Hy- brid-Antriebssystemen für militärische Anwendungen tätig. Mit Vollzug der Akquisition wird RENK zu einem weltweit führenden Anbieter von Mobilitätslösungen für gepanzerte Fahrzeuge mit Schwerpunkt in den USA und Europa. Das Unternehmen wird die modernsten Technologien von RENK, der Horstman Gruppe sowie CPS und MM bündeln. Am 5. März 2021 wurden die RENK Holdings, Inc., Muskegon (MI), USA, als hundertprozentige Tochtergesellschaft der RENK GmbH und die Combat Mobility Solutions LLC, Muskegon (MI), USA, ("CMS") als 100%ige Tochtergesellschaft der RENK Holdings, Inc. gegründet. Die CMS wurde in RENK America LLC umbenannt. Mit Abschluss der Akquisition erwirbt die RENK America die Vermögenswerte von CPS im Rahmen eines "Asset-Deals". Ab dem Erwerbszeitpunkt 2. Juli 2021 werden RENK America LLC und RENK Magnet-Motor GmbH in den Konzernabschluss der RENK Holding GmbH einbezogen. Die für die Übernahme der Vermögenswerte der CPS neugegründete Tochtergesellschaft RENK America wird zum US-Kompetenzzentrum für die RENK Gruppe. RENK America wird die weltweiten Kapazitäten der RENK Gruppe in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Fertigung und Service ergänzen und ausbauen. Die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden von RENK America und RENK Magnet-Motor setzten sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt zusammen:
Der aus der Kaufpreisallokation resultierende Geschäfts- oder Firmenwert ist auf das Know-how der Belegschaft sowie auf die Erwartungen der künftigen Synergien und künftigen Absatzpotenziale innerhalb der Geschäftsbereiche Fahrzeuggetriebe zurückzuführen. Dieser Geschäfts- oder Firmenwert wird vollständig dem Bereich Fahrzeuggetriebe zugeordnet und ist steuerlich insgesamt nicht abzugsfähig. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 292 T€ stellen Bruttobeträge dar. Diese waren zum Erwerbszeitpunkt als vollumfänglich einbringlich eingestuft. RENK America und RENK Magnet-Motor trugen in der Zeit von Juli bis Dezember 2021 mit 103.358 T€ zum Konzernumsatz, mit 15.484 T€ zum operativen Ergebnis und mit 17.169 T€ zum Ergebnis nach Steuern bei. Darin sind Abschreibungen (ohne Abschreibungen aus Kaufpreisallokation) von 1.239 T€ enthalten. Hätte der Erwerb bereits zum 1. Januar 2021 stattgefunden, wären zusätzliche Umsätze von 109.732 T€, ein zusätzliches operatives Ergebnis von 37.989 T€ sowie ein zusätzliches Ergebnis nach Steuern von 28.012 T€ (bei einem in der Jurisdiktion anwendbaren Ertragssteuersatz von 26%) zu berücksichtigen gewesen. Dabei wären für die erste Jahreshälfte zusätzliche Abschreibungen (ohne Abschreibungen aus Kaufpreisallokation) in Höhe von 1.333 T€ zu berücksichtigen.** Unter Beachtung der Abschreibungen und latenten Steuern aus der Kaufpreisallokation ergibt sich für die Monate Juli bis Dezember 2021 eine zusätzliche Ergebnisbelastung von 21.649 T€, hätte der Erwerb bereits zum Jahresbeginn 2021 stattgefunden, wären weitere 21.649 T€ ergebnismindernd zu berücksichtigen gewesen. Im Konzern sind mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten von 7.968 T€ angefallen. Diese Kosten sind vollständig in den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Für den Ausbau des US-Kompetenzzentrums der RENK America wurden mit Datum zum 2. Juli 2021 im Rahmen der konzerninternen Umstrukturierung die Tochtergesellschaften RENK Systems Corporation, Camby (IN), USA, sowie die RENK Corporation, Duncan (SC), USA, in die neu gegründete Tochtergesellschaft der RENK GmbH - die RENK Holdings, Inc., - in Form einer Kapitaleinlage eingebracht. Die RENK Holdings, Inc., übernimmt die Holdingfunktion für RENK America sowie der eingebrachten Konzerngesellschaften. (15) Immaterielle Vermögenswerte
Die Abschreibungen auf Immaterielle Vermögenswerte sind in den Funktionskosten, insbesondere den Umsatzkosten, enthalten. Der Zugang Konsolidierungskreis des Geschäftsjahres betrifft die Erstkonsolidierung von CPS und MM. Auf den Abschnitt "Unternehmenszusammenschluss" wird verwiesen. Der Zugang Konsolidierungskreis im Vorjahr betrifft die Erstkonsolidierung des vormaligen RENK Konzerns. Im Vorjahr waren durch die vorläufige Kaufpreisallokation Abschreibungen in Höhe von 4.731 T€ in den Immateriellen Vermögenswerten enthalten. Auf den Abschnitt "Unternehmenszusammenschluss" wird verwiesen. Die Überprüfung der Werthaltigkeit des Buchwerts von Geschäfts- oder Firmenwerten wird im RENK Konzern grundsätzlich am Ende eines jeden Geschäftsjahres durchgeführt. Die durch Unternehmenszusammenschlüsse erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte werden zur Überprüfung der Werthaltigkeit den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Im RENK Konzern wurden die vier Geschäftsbereiche als zahlungsmittelgenerierende Einheiten definiert. Der aus der Akquisition von RENK entstandene Geschäfts- oder Firmenwertes ist den Geschäftsbereiche Fahrzeuggetriebe (19.419 T€) und Gleitlager (7.933 T€) zugeordnet worden. Der verbleibende Geschäfts- oder Firmenwert aus dem im Geschäftsjahr 2021 getätigten Unternehmenszusammenschluss mit RENK America und RENK Magnet-Motor in Höhe von 52.647 T€ wird vollständig den Fahrzeuggetrieben zugeordnet. Auf die Bilanzierungsgrundsätze Abschnitt (c) Immaterielle Vermögenswerte wird verwiesen. Der erzielbare Betrag der jeweiligen Geschäftsbereiche wird durch Berechnung des Nutzungswerts ermittelt. Die Nutzungswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten übertrafen jeweils das zugeordnete Nettovermögen. Die Berechnung basiert auf Prognosen von Cashflows der nächsten drei Jahre und einer nachfolgenden ewigen Rente. Folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Annahmen, die der Ermittlung der Nutzungswerte zu Grunde liegen:
Im Vorjahr wurde kein Wertminderungstest für den Geschäfts- oder Firmenwert durchgeführt. Der Abzinsungssatz stellt eine Vor-Steuer-Größe dar, die auf Grundlage der historischen branchendurchschnittlich gewichteten Kapitalkosten bei einem möglichen Verschuldungsgrad von 35,3% und einem Marktzins von 0,1% geschätzt wurde. Die Cashflow-Prognosen enthielten spezifische Schätzungen für drei Jahre und eine ewige Wachstumsrate danach. Die nachhaltige Wachstumsrate wurde basierend auf der Schätzung des Managements. Losgelöst von der derzeitigen und der angenommenen ökonomischen Lage wurde eine Sensitivitätsanalyse zur Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts in den Geschäftsbereichen durchgeführt. Die Auswirkungen folgender Szenarien wurden geprüft.
Die Sensitivitätsanalysen haben ergeben, dass auch unter diesen Annahmen aus heutiger Sicht bei keinem Geschäftsbereich ein Wertminderungsbedarf bei dem Geschäfts- oder Firmenwert besteht. Der Geschäfts- oder Firmenwert nach Finalisierung der Kaufpreisallokation aus dem Erwerb der vorherigen RENK-Gruppe hat sich wie folgt entwickelt:
Der Zugang im Geschäftsjahr 2020 bezieht sich auf die Akquisition von RENK und der Zugang im Geschäftsjahr 2021 auf die Akquisition von RENK America und RENK Magnet-Motor. (16) Sachanlagen
Die Abschreibungen auf Sachanlagen sind in den Funktionskosten, insbesondere den Umsatzkosten, enthalten. Unter Zugang Konsolidierungskreis im Geschäftsjahr werden die Sachanlagen aus dem Erwerb des Geschäftsbereichs "CPS" und der RENK Magnet-Motor GmbH ausgewiesen. Auf den Abschnitt "Unternehmenszusammenschluss" wird verwiesen Die als Nutzungsrechte ausgewiesenen Leasingverhältnisse umfassen Gebäude und Lagerflächenanmietungen sowie Kfz-Leasingverträge. Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für die Nutzungsrechte betragen im aktuellen Geschäftsjahr 2.002 T€ (Vorjahr: 384 T€). (17) Vorräte
Der Verbrauch von Vorräten in Höhe von 415.970 T€ (Vorjahr: 99.216 T€) ist innerhalb der Umsatzkosten der Berichtsperiode erfasst. Im Geschäftsjahr sind Wertberichtigungen auf das Vorratsvermögen in Höhe von 1.980 T€ (Vorjahr: 434 T€) erfasst. (18) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Forderungen auf Kundenanzahlungen werden auf Grund der besseren Darstellung im Vergleich zum Vorjahr nun unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. (19) Vertragliche Vermögenswerte Die Vertraglichen Vermögenswerte haben sich wie folgt entwickelt:
(20) Risikovorsorge Die Wertberichtigungen für erwartete Kreditausfälle auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragliche Vermögenswerte aus Kundenverträgen haben sich wie folgt entwickelt:
Die Zuführung der Risikovorsorge betrifft im Wesentlichen eine wertberichtigte Forderungen der RENK GmbH i.H.v. 1.350 T€. Folgende Änderungen der Bruttobuchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der Vertraglichen Vermögenswerte haben sich auf die Höhe der gebildeten Risikovorsorge ausgewirkt:
(21) Sonstige lang- und kurzfristige Vermögenswerte und sonstige Forderungen
Die Forderungen auf Kundenanzahlungen werden auf Grund der besseren Darstellung im Vergleich zum Vorjahr nun unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Aus der Summe der sonstigen Vermögenswerte und sonstigen Forderungen sind langfristige Vermögenswerte und Forderungen in Höhe von 5.726 T€ (Vorjahr: 10.324 T€) enthalten. Die verfügungsbeschränkten Zahlungsmittel umfassen die Barsicherheiten für bilaterale Avalkreditlinien. Derivative Finanzinstrumente sind zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Sie dienen zur Sicherung von Währungsrisiken in Kundenaufträgen sowie sonstiger Fremdwährungspositionen. Eingebettete Derivate bestehen aus Optionen, die dem Emittenten und dem Inhaber der Anleihe das Recht, aber nicht die Pflicht geben, das Instrument vorzeitig zurückzuzahlen oder es an den Emittenten zurückzugeben (in einigen Fällen abhängig von einem bestimmten Ereignis).** (22) Eigenkapital Das Gezeichnete Kapital der RENK Holding GmbH beträgt unverändert zum Vorjahr 25 T€. Die Kapitalrücklage stammt ausschließlich aus Kapitaleinlagen der Rebecca BidCo SARL, Luxemburg, bei der RENK Holding GmbH. Die beiden Einlagen des Jahres sind am Ende dieses Absatzes genauer dargestellt. Die negative Gewinnrücklage im Vorjahr resultiert aus dem Verlust des Geschäftsjahres 2020, welcher im Wesentlichen durch die Anschaffungsnebenkosten des Unternehmenszusammenschlusses bedingt war. Das negative Ergebnis des Geschäftsjahres erhöht die negative Gewinnrücklage des Vorjahres und resultiert im Wesentlichen aus Abschreibungen der erworbenen stillen Reserven aus dem Erwerb der RENK Gruppe in 2020. Daher wird weiterhin unter Annahme des Going Concerns bilanziert da weiterhin ausreichend Liquidität vorhanden ist. Der Eigenkapitalanteil des übrigen kumulierten Eigenkapitals resultiert überwiegend aus der Marktbewertung von Rückstellungen für Pensionen. Die wichtigsten Ziele des Kapitalmanagements bei RENK sind die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts und die Sicherung der Liquidität sowie der Kreditwürdigkeit des Konzerns. Hierzu tragen die Reduzierung der Kapitalkosten und die Optimierung der Kapitalstruktur sowie ein effektives Risikomanagement bei. Die RENK Holding GmbH unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen. Durch den Gesellschafter Rebecca BidCo SARL wurde eine Einlage in Höhe von 90.406 T€ durch Wandlung von Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 48.852 T€ sowie eine Kapitaleinzahlung in Höhe von 41.554 T€ geleistet. (23) Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die RENK Gruppe gewährt ihren Mitarbeitern Altersversorgungsleistungen, entsprechend den landesspezifischen Gegebenheiten, in Form von leistungs- oder beitragsorientierten Pensionsplänen. Bei beitragsorientierten Zusagen ("Defined Contribution"-Plans) werden aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen Beiträge an staatliche oder private Versorgungsträger gezahlt. Über die Beitragszahlung hinaus bestehen keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die laufenden Beitragszahlungen sind als Aufwand des jeweiligen Jahres ausgewiesen; sie beliefen sich 2021 in der RENK Gruppe auf insgesamt 15.181 T€ (Vorjahr: 3.194 T€). Für leistungsorientierte Pensionsverpflichtungen wurden folgende Beträge in der Bilanz erfasst:
Die Überdeckung der RENK MAAG wurde nicht bilanziell erfasst, da diese den Mitarbeitern und nicht der Gesellschaft zusteht. (a) Pensionspläne Deutschland Die RENK Gruppe gewährt ihren inländischen Mitarbeitern für die Zeit nach dem aktiven Erwerbsleben als eines der wesentlichen Elemente der Vergütungspolitik Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung. Diese bietet eine verlässliche Zusatzversorgung im Ruhestand sowie einen Risikoschutz für Invalidität und Todesfall. Im Rahmen der aktuellen Versorgungswerke erhalten die aktiven Mitarbeiter an ihre Bezüge gekoppelte Arbeitgeberbeiträge und haben darüber hinaus die Möglichkeit, durch - im Tarifbereich arbeitgebergeförderte - Entgeltumwandlungen zusätzlich Eigenvorsorge zu betreiben. Durch die arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierten Beitragszahlungen sowie die am Kapitalmarkt erzielten Erträge aus der Kapitalanlage wird während des aktiven Dienstes ein Versorgungskapital aufgebaut, das im Ruhestand als Einmalkapital oder in Raten ausgezahlt wird bzw. in bestimmten Fällen verrentet werden kann. Im Rahmen der Kapitalanlage werden die Anlagerisiken der Mitarbeiter mit zunehmendem Alter sukzessive reduziert (Life-Cycle-Konzept). Die Wertentwicklung des Versorgungskapitals leitet sich aus der Rendite der Kapitalanlagen ab. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wird bei Renteneintritt mindestens die Summe der für den Mitarbeiter einbezahlten Beiträge ausbezahlt. Ehemalige Mitarbeiter, sowohl Rentner als auch mit unverfallbaren Ansprüchen ausgeschiedene Mitarbeiter, haben Versorgungszusagen aus geschlossenen Versorgungswerken, die überwiegend auf die Gewährung lebenslanger Rentenzahlungen ausgerichtet sind. Mit diesen Zusagen sind die üblichen Langlebigkeits- und Inflationsrisiken verbunden, die regelmäßig überwacht und bewertet werden. Aufgrund des Ausscheidens aus dem VW- bzw. MAN-Verbund wurde im Jahr 2020 der RENK Pension Trust e.V. gegründet. Dieser ersetzt den MAN Pension Trust e.V. und verwaltet das Pensionsvermögen von RENK. Für Anlagen ist nun der Anlagenausschuss der RENK GmbH zuständig, welcher von der Willis Towers Watson Investments GmbH unterstützt wird. Der RENK Pension Trust e.V. bzw. die WTW Pensionsfonds AG verwaltet das inländische Pensionsvermögen der RENK Gruppe. Dieses Vermögen ist unwiderruflich dem Zugriff der RENK Gesellschaften entzogen und darf ausschließlich für laufende Versorgungsleistungen oder für Ansprüche der Mitarbeiter im Insolvenzfall verwendet werden. Die ordnungsgemäße Verwaltung und Verwendung des Treuhandvermögens wird von unternehmensfremden Treuhändern überwacht. Die WTW Pensionsfonds AG unterliegt zudem der Überwachung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Das Pensionsvermögen wird durch professionelle Investmentmanager nach von einem Anlageausschuss vorgegebenen Anlagerichtlinien investiert. Die strategische Allokation des Pensionsvermögens basiert auf in regelmäßigen Abständen durchgeführten Asset-Liability-Management-Studien. (b) Pensionspläne Ausland In der Schweiz werden die leistungsorientierten Pensionsansprüche sowie das Deckungskapital in überbetrieblichen Versorgungseinrichtungen geführt. Die Mitarbeiter sammeln in diesen Einrichtungen ein Versorgungskapital an, welches zum Renteneintritt zu den dann gültigen Bedingungen in eine lebenslange Rente gewandelt wird. Diese Versorgungswerke werden konservativ auf Basis staatlicher Vorgaben geführt. Sofern die Ansprüche aufgrund negativer Marktentwicklungen nicht mehr durch Kapital gedeckt sind, können Sanierungsbeiträge von den angeschlossenen Arbeitgebern und ihren Mitarbeitern erhoben werden. In Frankreich werden obligatorische Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt. (c) Finanzierungsstatus Der Berechnung des Barwerts der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen wurden die folgenden versicherungsmathematischen Annahmen zugrunde gelegt:
Die biometrischen Rechnungsgrundlagen basieren auf aktuellen, landesspezifischen Richttafeln. Für Deutschland wurden die Richttafeln 2005 G von Prof. Klaus Heubeck an RENK-spezifische Erfahrungswerte angepasst und stellen somit die Sterblichkeit besser dar als die aktuellen Sterbetafeln RT2018G. Für die Schweiz wurde die Sterbetafel BVG 2015 GT zugrunde gelegt. Die Diskontierungssätze werden grundsätzlich auf Basis der Renditen für Unternehmensanleihen mit hoher Bonität bestimmt, deren Laufzeit und Währung den jeweiligen Verpflichtungen entsprechen. Die Renten- und Entgelttrends entsprechen entweder vertraglich festgelegten Anpassungen oder basieren auf denjenigen in den jeweils gültigen allgemeinen Regelungen. Die Entgelttrends umfassen erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen, die auch Steigerungen aufgrund von Karriereentwicklung berücksichtigen. Die Entwicklung des Barwerts der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen setzt sich wie folgt zusammen:
Veränderungen bei den maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen hätten folgende Auswirkungen auf den Anwartschaftsbarwert gehabt:
Die dargestellten Sensitivitätsanalysen berücksichtigen jeweils die Änderung einer Annahme, wobei die übrigen Annahmen gegenüber der ursprünglichen Berechnung unverändert bleiben, d.h. mögliche Korrelationseffekte zwischen den einzelnen Annahmen werden dabei nicht berücksichtigt. Zur Untersuchung der Sensitivität des Anwartschaftsbarwerts gegenüber einer Veränderung der angenommenen Lebenserwartung wurde im Rahmen einer Vergleichsberechnung das Lebensalter der Anspruchsberechtigten um ein Jahr vermindert. Die auf Basis der Anwartschaftsbarwerte gewichtete durchschnittliche Laufzeit (Macaulay Duration) der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen beträgt elf Jahre. Der Anwartschaftsbarwert teilt sich wie folgt auf die Mitglieder des Plans auf:
Nachfolgend wird das Fälligkeitsprofil der Zahlungen des Anwartschaftsbarwerts durch die Aufteilung des Barwerts der Verpflichtung nach Fälligkeit der zugrundeliegenden Zahlungen dargestellt:
Die Entwicklung des Planvermögens ist aus folgender Tabelle ersichtlich:
Aus der Anlage des Planvermögens ergaben sich Erträge in Höhe von 12.394 T€ (Vorjahr: 7.472 T€), von denen 9.193 T€ (Vorjahr: 5.992 T€) auf Deutschland und 3.201 T€ (Vorjahr: 1.479 T€) auf das Ausland entfielen. Unter Sonstigen Veränderungen wird der sich aus einer Teilliquidationsbilanz der Schweizer Versorgungseinrichtung ergebende sonstige Cashflow ausgewiesen. Im nächsten Geschäftsjahr werden sich die Arbeitgeberbeiträge zum Planvermögen voraussichtlich auf 5.493 T€ belaufen (Vorjahr: 4.554 T€). Das Planvermögen ist in folgende Anlagekategorien investiert:
In den Sonstigen Fonds ist das in den gemischten Spezialfonds angelegte Treuhandvermögen der inländischen Gesellschaften ausgewiesen. Das Planvermögen ist zu 74 % (Vorjahr: 75 %) in inländische Vermögenswerte, zu 26 % (Vorjahr: 25 %) in andere europäische Vermögenswerte und zu 0 % (Vorjahr: 0 %) in Vermögenswerte sonstiger Regionen investiert. In diesem Zusammenhang wurde nicht in die RENK-Anleihe in vom Konzern ausgegebene Schuldtitel oder sonstige Vermögenswerte, die an den Konzern vermietet werden, investiert. (d) Aufwendungen aus Pensionsverpflichtungen Folgende Beträge wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:
(24) Sonstige lang- und kurzfristige Rückstellungen
Die Sonstigen Rückstellungen teilen sich wie folgt nach Fristigkeiten auf:
Die Rückstellungen für Gewährleistungen bestehen für gesetzliche und vertragliche Garantieverpflichtungen sowie für Kulanz gegenüber Kunden. Der Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Rückstellungen für Gewährleistungen ist abhängig vom Eintreten des Gewährleistungsanspruchs und kann sich über den gesamten Garantie- und Kulanzzeitraum erstrecken. Die Rückstellungen für ausstehende Kosten umfassen Risiken aus Kundenaufträgen, die zeitraumbezogen bilanziert werden, sowie für noch zu erbringende Nebenleistungen für bereits abgerechnete Kundenaufträge. Die langfristigen Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern bestehen insbesondere für Altersteilzeit und Jubiläen. In den kurzfristigen Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern sind vor allem auch die geplanten Ausgaben für personalbezogene Restrukturierungsmaßnahmen im Geschäftsbereich Standardgetriebe enthalten. Die Übrigen Sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für drohende Verluste aus belastenden Verträgen sowie Konventionalstrafen. (25) Finanzverbindlichkeiten
Für die im Abschnitt "Unternehmenszusammenschluss" erläuterte Akquisition in 2021 wurde die Anleihe im Juni 2021 um nominal 200 Mio € erhöht. Diese Erhöhung der Anleihe ist ebenso wie die ursprüngliche Anliehe mit einem Zinssatz von 5,75 % verzinst ***. Kurzfristige Darlehensverbindlichkeiten des Vorjahres gegenüber verbundenen Unternehmen wurden in 2021 teilweise getilgt und teilweise in das Eigenkapital der Gesellschaft eingebracht ***. In den folgenden Tabellen sind die Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten für das Geschäftsjahr 2020 und 2021 dargestellt:
(26) Vertragliche Verbindlichkeiten
Die Vertraglichen Verbindlichkeiten haben sich im Geschäftsjahr 2021 wie folgt entwickelt:
(27) Sonstige lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten
In den Verbindlichkeiten aus dem Erwerb ausstehender Anteile zum 31. Dezember 2020 ist die Verbindlichkeit gegenüber nicht beherrschenden Anteilen aus dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out der vormaligen RENK AG enthalten. Diese Verbindlichkeit wurde in 2021 getilgt. Die Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich beinhalten hauptsächlich die Abgrenzung von noch nicht genommenem Urlaub, Jahressonderzahlungen und Arbeitszeitkonten sowie die am Abschlussstichtag noch nicht gezahlten Löhne und Gehälter und Sozialversicherungsbeiträge. Sonstige Angaben (28) Eventualverbindlichkeiten
Die Verpflichtungen aus Bürgschaften betreffen Avale für Liefer- und Leistungsverpflichtungen von Beteiligungen. In den sonstigen Eventualverbindlichkeiten sind sonstige Verpflichtungen enthalten, deren Verpflichtung nicht wahrscheinlich ist. Die Bemessung der Eventualverbindlichkeiten erfolgt in der Regel in der Höhe, in der RENK maximal in Anspruch genommen werden kann. Etwaige Rückgriffsansprüche werden nicht in Abzug gebracht. (29) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus kurzfristigen und geringwertigen Miet-, Pacht- und Leasingverträgen, die aufgrund der Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung des IFRS 16 nicht aktiviert werden. Dabei handelt es sich vor allem um die Miete von Berufskleidung und Bürodruckern. Die künftigen Miet-, Pacht- und Leasingzahlungen bestehen bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit der Verträge in Höhe von 470 T€ (Vorjahr: 271 T€). Aus den aktivierten Leasingverhältnissen bestehen mögliche künftige Auszahlungen aus nicht berücksichtigten Verlängerungsoptionen in Höhe von 4.277 T€ (Vorjahr: 4.092 T€) und Kündigungsoptionen in Höhe von 1 T€ (Vorjahr: 1 T€). Das Bestellobligo für den Erwerb von Immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagevermögen beträgt zum Stichtag 5.935 T€ (Vorjahr: 3.697 T€). Der Obligowert zum Erwerb von Vorratsvermögen und Dienstleistungen beläuft sich auf 180.049 T€ (Vorjahr: 133.973 T€). (30) Zusätzliche Informationen über Finanzinstrumente Dieser Abschnitt enthält weitere Angaben über die Bedeutung von Finanzinstrumenten sowie über einzelne Posten der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung, die Finanzinstrumente betreffen. Nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der Bilanzposten zu den Klassen von Finanzinstrumenten per 31. Dezember 2021, aufgeteilt nach den Buchwerten und Fair Values der Finanzinstrumente, sowie die Zuordnung der Bilanzposten zu den Bewertungskategorien:
1) Der Fair Value basiert auf dem Börsenpreis ("Clean Price") ohne aufgelaufene Zinsen. Nachfolgende Tabelle zeigt die Buchwerte, die Bewertungskategorien nach Klassen, die beizulegenden Zeitwerte und die Fair-Value-Hierarchie im Anwendungsbereich des IFRS 9 zum 31. Dezember 2020:
1) Der Fair Value basiert auf dem Börsenpreis ("Clean Price") ohne aufgelaufene Zinsen. Die kumulierten Buchwerte der Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2021, gegliedert nach den Bewertungskategorien des IFRS 9, stellen sich wie folgt dar:
Die beizulegenden Zeitwerte wurden auf Basis der am Abschlussstichtag zur Verfügung stehenden Marktkonditionen sowie der nachstehend beschriebenen Bewertungsmethoden ermittelt. Sie entsprechen den Preisen, zu denen eine Partei die Rechte und/oder Pflichten aus diesen Finanzinstrumenten von einer unabhängigen anderen Partei übernehmen würde. Flüssige Mittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte, kurzfristige Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige finanzielle Verbindlichkeiten haben überwiegend eine kurze Restlaufzeit. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Abschlussstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. In den erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten sind Eigenkapitalanteile an der Gesellschaft RENK UAE LLC, Abu Dhabi, United Arab Emirates in Höhe von 2.975 T€ (Vorjahr: 2.975 T€) enthalten, für die die RENK Gruppe das Wahlrecht zur erfolgsneutralen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in Anspruch nimmt. In der Berichtsperiode wurden insgesamt Dividenden in Höhe von 1.621 T€ (Vorjahr: 605 T€) vereinnahmt. Davon wurden 1.026 T€ (Vorjahr: 605 T€) der Cofical RNK Mancais do Brasil Ltda. und 594 T€ (Vorjahr: 0 T€) von der RENK U.A.E. LLC. Für derivative Finanzinstrumente ohne Optionskomponente, insbesondere Devisentermingeschäfte, werden zukünftige Zahlungsströme anhand von Diskontierung der sich auf Grundlage der FX-Spot- und Swapsätze (Ermittlung auf Grundlage der Zinsdifferenzmethode) ergebenden Forward-Cashflows ermittelt. Der beizulegende Zeitwert dieser Instrumente entspricht der Summe der diskontierten Zahlungsströme. Die zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entsprechen der Fair-Value-Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie. Mit Ausnahme der Flüssigen Mittel und der Anleihe (der Fair Value der Anleihe wird abzüglich des Fair Value des eingebetteten Derivats und der aufgelaufenen Zinsen dargestellt), die der Fair-Value-Stufe 1 zugeordnet werden, werden sämtliche anderen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Fair-Value-Stufe 2 zugeordnet. Bei den Forderungen in Stufe 3 wird der Fair Value unter Berücksichtigung individueller Verlusterwartungen bestimmt, welche in wesentlichem Maße auf Annahmen des Unternehmens zur Bonität des Kontrahenten beruhen. Außerdem wird das zusammengesetzte eingebettete Derivat als Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie eingestuft. Der beizulegende Zeitwert wird anhand eines Trinomialbaum-Ansatzes auf der Grundlage des Hull-White-1-Faktor-Modells berechnet. Zu den primären Eingaben des Modells gehören die Volatilität des Zinssatzes und des Credit Spreads, der Marktpreis zum Bewertungszeitpunkt, der Credit Spread und der Marktzins sowie die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Wertminderungsindikatoren bis zur Fälligkeit der Anleihe. Der Credit Spread, seine Volatilität und die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Wertminderungsindikators sind nicht am Markt beobachtbar und daher einzuschätzen. Die folgende Sensitivitätsanalyse zeigt die Auswirkungen angemessener Änderungen der nicht beobachtbaren Eingangsparameter auf den beizulegenden Zeitwert sowie den Verlust innerhalb des Finanzergebnis***:
Die Entwicklung der beizulegenden Zeitwerte der Stufe 3 stellt sich wie folgt dar *** :
Fair-Value-Hierarchie: Die Bestimmung und der Ausweis der beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente orientieren sich an einer Fair-Value-Hierarchie, die die Bedeutung der für die Bewertung verwendeten Inputdaten berücksichtigt und sich wie folgt gliedert: Stufe 1: Auf aktiven Märkten notierte (unverändert übernommene) Preise für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Stufe 2: Für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (als Preise) oder indirekt (in Ableitung von Preisen) beobachtbare Inputdaten, die keine notierten Preise nach Stufe 1 darstellen. Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente der Stufe 2 werden auf Basis der am Abschlussstichtag bestehenden Konditionen, z.B. Zinssätze oder Devisenkurse, und mithilfe anerkannter Modelle, z.B. Discounted-Cashflow-Modelle oder Optionspreismodelle, berechnet. Stufe 3: Herangezogene Inputdaten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten für die Bewertung des Vermögenswerts und der Verbindlichkeit basieren (nicht beobachtbare Inputdaten). Die in Zusammenhang mit finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten erzielten Zinserträge und Zinsaufwendungen stellen sich wie folgt dar:
Aufrechnung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten Die nachfolgende Tabelle enthält Angaben zu möglichen Aufrechnungseffekten auf die Konzern Bilanz sowie die finanziellen Auswirkungen einer Aufrechnung im Fall von Instrumenten, die Gegenstand einer rechtlich durchsetzbaren Aufrechnungsrahmenvereinbarung oder einer ähnlichen Vereinbarung sind. In der Spalte "Finanzinstrumente" werden die Beträge ausgewiesen, die Gegenstand einer Aufrechnungsrahmenvereinbarung sind, aber wegen Nichterfüllung der Voraussetzungen nicht aufgerechnet wurden. Eine Saldierung kann nur bei Eintritt bestimmter künftiger Ereignisse, etwa einer Insolvenz einer der Vertragsparteien, erfolgen. In der Spalte "Erhaltene Sicherheiten" bzw. "Gestellte Sicherheiten" sind die bezogen auf die Gesamtsumme der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erhaltenen bzw. verpfändeten Beträge von Barsicherheiten und Sicherheiten in Form von Finanzinstrumenten ausgewiesen.
1) Beträge, die in der Bilanz nicht
saldiert werden.
Die Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten sind in der nachstehenden Tabelle dargestellt:
Die Nettogewinne bzw. -verluste aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten beinhalten im Wesentlichen Veränderungen der Wertberichtigungen in Höhe von 3.160 T€ sowie Währungsumrechnungen in Höhe von - 1.355 T€. Die Nettogewinne bzw. -verluste aus zu Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten resultieren vor allem aus Zinsaufwendungen in Höhe von 24.906 T€ ***. Die Nettogewinne oder -verluste aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten resultieren im Wesentlichen aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aus der Bewertung des zusammengesetzten eingebetteten Derivats ***. (31) Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsstrategien Aufgrund der Geschäftstätigkeit und internationalen Ausrichtung unterliegt der RENK Konzern hinsichtlich seiner Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen Marktpreis-, Kredit- und Liquiditätsrisiken. Für die Identifizierung, Quantifizierung und Begrenzung der Risiken besteht ein gruppenweites Risikomanagementsystem. Das Operative Risikomanagement und Controlling für Risiken aus Finanzinstrumenten obliegt dem Bereich Konzern-Treasury der RENK GmbH. (a) Risikomanagement Die Gesellschaften sichern ihre Währungsrisiken zu marktgerechten Konditionen grundsätzlich über das zentrale Konzern-Treasury der RENK GmbH. Zum Einsatz kommen originäre und vorrangig derivative Finanzinstrumente. Die Bilanzierung der derivativen Finanzinstrumente erfolgt am Handelstag. Die Risikopositionen des Konzerns werden unter Berücksichtigung vorgegebener Risikogrenzen durch das Konzern-Treasury extern bei Banken gesichert. Der Abschluss von Sicherungsgeschäften erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der für Banken geltenden Anforderungen an das Risikomanagement und unterliegt einer strengen Überwachung, die insbesondere durch eine Funktionstrennung unter Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips gewährleistet ist. Im Rahmen des RENK Konzernweiten Cash Managements wird die Liquiditätsverwaltung und -anlage zentralisiert. Bei der Anlage von Flüssigen Mitteln werden die Finanzinstitute und Anlageformen sorgfältig ausgewählt und diversifiziert. Der wesentliche Teil der liquiden Mittel wird in Geldanlagen bei Kreditinstituten mit einem Rating im Investment Grade gehalten. Der Geschäftsführung der RENK GmbH wird regelmäßig über die Marktpreisrisiken der RENK Gruppe berichtet. (b) Währungsrisiko Für jede RENK Gesellschaft ergibt sich dann ein Währungsrisiko, wenn sie Geschäfte abschließt und daraus in der Zukunft Zahlungsströme entstehen, die nicht der funktionalen Währung der Gesellschaft entsprechen. Um die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen zu reduzieren, quantifizieren die RENK Gesellschaften fortlaufend das Wechselkursrisiko und sichern alle wesentlichen Risiken durch den Einsatz von Devisentermingeschäften kontinuierlich ab. Im RENK Konzern werden grundsätzlich alle fest kontrahierten Kundenaufträge, eigene Bestellungen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung abgesichert. Währungen mit einer hohen Korrelation zum Euro, wie z.B. die dänische Krone, sowie Beteiligungen oder eigenkapitalähnliche Darlehen in Fremdwährung werden, wenn überhaupt einschlägig, nur in Einzelfällen gesichert. Zudem erfolgen Sicherungsmaßnahmen für geplante Fremdwährungsumsätze des Seriengeschäfts im Rahmen definierter Sicherungsreichweiten und fallweise für Kundenprojekte mit hoher Abschlusswahrscheinlichkeit. Die Geschäftsführung von RENK wird regelmäßig über die Währungspositionen der RENK Gruppe informiert. Zum Abschlussstichtag besteht das RENK Fremdwährungsexposure vorrangig aus Geschäften in USD, CHF, CNY und GBP. Aufgrund der hierfür abgeschlossenen Devisentermingeschäfte war RENK keinen wesentlichen Währungsrisiken ausgesetzt. Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse wurden die am Abschlussstichtag bestehenden originären und derivativen Finanzinstrumente in einem hypothetischen Szenario bewertet. Die Effekte einer zehnprozentigen Auf-/Abwertung einer Währung pro Währungsrelation zum 31. Dezember 2021 sind wie folgt:
(c) Rohstoffpreisrisiko RENK ist dem Risiko der Änderung von Rohstoffpreisen sowie deren Verfügbarkeit, d.h. dem Beschaffungsrisiko der Rohstoffe, ausgesetzt, dies sowohl im Zusammenhang mit dem Bezug von Produktionsmitteln, aber auch in der Beschaffung von Energie (Strom, Gas, Öl etc.). Soweit möglich wird diesem Risiko durch Fixpreisabsprachen mit Lieferanten begegnet. Wegen der Differenziertheit der eingesetzten Rohmaterialien und den daraus resultierenden, jeweils vergleichsweise geringen Mengen ist die Preisabsicherung über entsprechende Instrumente an den Finanzmärkten derzeit für RENK keine wesentliche Alternative. Bei RENK bestanden im Geschäftsjahr 2021 keine Rohstoffderivate. Im abgelaufenen Geschäftsjahr bestanden keine wesentlichen Risikokonzentrationen. (d) Kreditrisiko RENK ist aufgrund seines operativen Geschäfts Kreditrisiken, d.h. der Gefahr, ausgesetzt, dass ein Vertragspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt und damit einen finanziellen Verlust verursacht. Das Kreditrisiko umfasst sowohl das unmittelbare Ausfallrisiko als auch die Gefahr einer Bonitätsverschlechterung. Das maximale Kreditrisiko wird durch den Buchwert der in der Bilanz angesetzten finanziellen und vertraglichen Vermögenswerte wiedergegeben. Die Minimierung der Kreditrisiken und die Ermittlung der Risikovorsorgen erfolgen vor allem durch folgende Maßnahmen: Länder- und Kontrahentenrisiken, die sich aus dem operativen Geschäft ergeben, werden fortlaufend dezentral bewertet. Darauf aufbauend werden Sicherheitsgrade und -formen festgelegt. Auch die Außenstände werden fortlaufend dezentral überwacht. Sofern Ausfallrisiken entstehen, werden Wertberichtigungen vorgenommen. Das Kreditrisiko wird durch verschiedene, gegebenenfalls länderspezifische Sicherungsformen begrenzt. Hierbei könnten Akkreditive, Bürgschaften, Garantien, Eigentumsvorbehalte sowie Kundenanzahlungen zum Einsatz kommen. Im Projektgeschäft wird das Ausfallrisiko durch Anzahlungen und die Einforderung von Sicherheiten minimiert. Für das Kreditrisiko in Zusammenhang mit dem operativen Geschäft wird bei RENK eine angemessene Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste gebildet. Zudem erfolgt eine fortlaufende Überprüfung sämtlicher finanzieller Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragliche Vermögenswerte werden anhand einer Wertberichtigungstabelle, deren Wertberichtigungsquoten nach der Altersstruktur der Forderungen gestaffelt sind, berechnet. Bei Vorliegen objektiver Hinweise auf Kreditausfälle oder sonstige Vertragsstörungen werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Sonstige finanzielle Forderungen und Flüssige Mittel werden anhand eines allgemeinen 3-stufigen Wertminderungsmodells auf die erwarteten Zahlungsausfälle überprüft. Bezüglich der Kreditrisiken der RENK Gruppe lag im abgelaufenen Geschäftsjahr keine wesentliche Risikokonzentration vor. Die Ausfallrisiken der finanziellen Vermögenswerte lassen sich in nachstehenden Risikoklassen zusammenfassen:
1) Forderungen nicht überfällig sowie
bis zu 30 Tage überfällig
2) Forderungen 31 bis 90 Tage
überfällig
3) Forderungen mehr als 91 Tage
überfällig
In der Stufe 1 sind im Wesentlichen die Flüssigen Mittel enthalten, für die aufgrund der täglichen Fälligkeit sowie des niedrigen Ausfallrisikos keine Risikovorsorge gebildet wird. Für die nicht wertgeminderten Forderungen werden anhand der Fälligkeiten und Wertberichtigungsquoten die Risikovorsorgen für die erwarteten Kreditverluste gebildet. Bei objektiven Hinweisen auf eine Wertminderung werden die betroffenen Forderungen einzelwertberichtigt. (e) Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass der RENK Konzern seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in ausreichendem Maß nachkommen oder Liquidität nur zu einem erhöhten Preis beschaffen kann. Die Zahlungsfähigkeit und Liquiditätsversorgung des RENK Konzerns wird durch eine rollierende Liquiditätsplanung der RENK Gesellschaften jederzeit sichergestellt. Um das Liquiditätsrisiko zu begrenzen, werden die Mittelzuflüsse und -abflüsse sowie die Fälligkeiten fortlaufend überwacht und gesteuert. Die Deckung des Finanzmittelbedarfs erfolgt sowohl durch den operativen Cashflow als auch durch externe Finanzierungen. Somit bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine wesentlichen Risikokonzentrationen. Das Cash Management für die operativen Bereiche erfolgt im Wesentlichen zentral im Rahmen eines Cashpoolings. Dabei werden täglich die liquiden Mittel der RENK Gesellschaften zusammengeführt. Somit können Liquiditätsüberschüsse und -anforderungen entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen gesteuert werden. Zur externen Finanzierung werden die sich an den Finanzmärkten bietenden Möglichkeiten fortlaufend verfolgt, um die finanzielle Flexibilität zu sichern und unangemessene Refinanzierungsrisiken zu begrenzen. Im Rahmen eines Konsortialkreditvertrages bestehen für die Gesellschaften der RENK Gruppe Barkreditlinien mit Banken über 50.000 T€ zu marktüblichen Konditionen mit einer Laufzeit bis zum 13. Januar 2025 mit Option auf eine Verlängerung. Als Konsortialkreditführer (Agent) agiert die Deutsche Bank. Der Basiszinssatz wird in Abhängigkeit von dem Verschuldungsgrad festgelegt. Zum Bilanzstichtag erfolgte keine Inanspruchnahme der Kreditlinien. Zudem verfügt der RENK Konzern im Rahmen eines Konsortialkreditvertrages über eine Avalkreditlinie zu marktüblichen Konditionen mit einer Laufzeit bis zum 13. Januar 2025 mit Option auf eine Verlängerung. Die Höhe der Avalkreditlinie ist unverändert zum Vorjahr, beträgt 175.000 T€ und wurde mit 119.642 T€ (Vorjahr: 120.889 T€) in Anspruch genommen. Es bestehen weitere Avalkreditlinien außerhalb des Konsortialkreditvertrages auf bilateraler Basis in Höhe von 22.771 T€ (Vorjahr: 23.988 T€), die zum Bilanzstichtag in Höhe von 18.871 T€ (Vorjahr: 21.981 T€) beansprucht wurden. Für die bilateralen Avalkreditlinien wurden zum Bilanzstichtag Barsicherheiten in Höhe von 7.848 T€ (Vorjahr: 11.257 T€) geleistet. Zur teilweisen Finanzierung des Erwerbs der Anteile an der vormaligen RENK AG hat die Rebecca BidCo AG im Vorjahr eine Anleihe in Höhe von 320 Mio € im regulierten Markt an der TISE in Guernsey mit einer Laufzeit von fünf Jahren und mit einem Zinskupon von 5,75 % p.a. begeben. Besichert wird die Anleihe im Rahmen eines Intercreditor Agreements durch Verpfändung von Kontoguthaben, Gesellschaftsanteilen und Forderungen aus Intercompany Darlehen. In der Anleihe sind keine Covenants vereinbart. Des Weiteren wurde im Vorjahr ein langfristiges Darlehen in Höhe von 80 Mio € mit einer Laufzeit über mehr als fünf Jahren, maximal jedoch bis zur vollständigen Haftungsentlassung aus dem Intercreditor Agreement, von der Rebecca BidCo SARL aufgenommen. Ebenso wurden zwei kurzfristige Darlehen in Höhe von insgesamt 96 Mio € von der Rebecca BidCo SARL aufgenommen. Die Zinssätze für die Darlehen liegen in der Bandbreite zwischen 0 % und 6 %. Zur Finanzierung des Erwerbs des Geschäftsbereichs Combat Propulsion Systems ("CPS") und der Magnet-Motor GmbH ("MM") von L3Harris Technologies Inc. ("L3Harris") wurde die bestehende Anleihe im aktuellen Geschäftsjahr um 200 Mio € aufgestockt. Die Laufzeit von fünf Jahren sowie der Zinskupon von 5,75 % p.a. blieben unverändert. Die Aufstockung der Anleihe wurde zuzüglich eines Agios in Höhe von 6.000 T€ sowie abzüglich der Transaktionskosten in Höhe von 2.545 T€ angesetzt. Dies erfolgte unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Die Kosten zur Absicherung der Finanzierung der Transaktion in Höhe von 4.060 T€ sind im Zinsaufwand erfasst. Die liquiden Mittel dienen im Wesentlichen dazu, das Working Capital und kurzfristige Verpflichtungen zu finanzieren. Das Management wird regelmäßig über die Mittelzuflüsse und -abflüsse informiert. Die Zahlungsströme bei RENK sind dominiert von den Fristigkeiten, die sich aus dem operativen Geschäft ergeben. Diese sind überwiegend kurzfristiger Natur. Der Liquiditätsausgleich findet im Rahmen der Einbindung in das zentrale Finanzmanagement der RENK GmbH statt. Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie sich die Cashflows der Verbindlichkeiten, der derivativen Finanzinstrumente sowie der Eventualverbindlichkeiten auf die Liquiditäts-situation von RENK auswirken: Fälligkeitsübersicht 1)
3) Darin enthalten sind die beiden Tranchen von
320.000 T€ und 200.000 T€ innerhalb der Anleihe.
(32) Aufstellung des Anteilsbesitzes der RENK Holding GmbH zum 31. Dezember 2021
(33) Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Als nahestehende Unternehmen und Personen im Sinne des IAS 24 gelten natürliche Personen und Unternehmen, die von der RENK Holding GmbH beeinflusst werden können, die einen maßgeblichen Einfluss auf die RENK Holding GmbH ausüben können oder die unter dem Einfluss einer anderen nahestehenden Partei der RENK Holding GmbH stehen. Die Rebecca MidCo SARL, Luxemburg, hält die Anteile an der Rebecca BidCo SARL, Luxemburg. Die Rebecca BidCo SARL hält die Anteile an der RENK Holding GmbH und ist somit samt ihren verbundenen Unternehmen ein nahestehendes Unternehmen im Hinblick auf den RENK Konzern. Die Rebecca MidCo SARL und die Rebecca BidCo SARL werden letztendlich durch den Fonds "Triton V" gehalten, der sich im Mehrheitsbesitz von Triton befindet. Es gibt kein ranghöheres Mutterunternehmen von Triton, das einen für die Öffentlichkeit verfügbaren Konzernabschluss erstellt. Der Liefer- und Leistungsaustausch zwischen RENK und nahestehenden Unternehmen erfolgt zu marktüblichen Bedingungen wie unter fremden Dritten. Im aktuellen Geschäftsjahr wurden mit der Rebecca MidCo SARL und der Rebecca BidCo SARL die Darlehensgeschäfte mit folgendem Umfang abgewickelt:
Nahestehend zu RENK sind auch Personen, die von der RENK Holding GmbH beeinflusst werden können bzw. die auf die RENK Holding GmbH Einfluss nehmen können, wie die Mitglieder der Geschäftsführung der RENK Holding GmbH, die Mitglieder der Geschäftsführung der Rebecca BidCo SARL sowie die Geschäftsführung der RENK GmbH. Mit Wirkung zum 31. Januar 2021 legte Herr Christian Hammel sein Vorstandsmandat bei der vormaligen RENK AG nieder. Ihm folgte mit Wirkung zum 1. Februar 2021 Herr Winfried Vogl. Ab dem 1. Mai 2021 hat Frau Susanne Wiegand als Nachfolgerin von Herrn Florian Hofbauer den Posten des CEOs der RENK Gruppe übernommen. Herr Winfried Vogl schied zum 31.12.2021 aus der Geschäftsführung der RENK GmbH aus. Die Geschäftsführungsvergütungen betragen im Geschäftsjahr 7.707 T€ (Vorjahr: 1.693 T€) und setzen sich aus den kurzfristig fälligen Leistungen in Höhe von 580 T€ (Vorjahr: 411 T€) sowie aus den Leistungen nach Beendigung und aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Höhe von 7.127 T€ (Vorjahr: 1.282 T€) zusammen. Management-Beteiligungsprogramm ** Führungskräfte in Schlüsselfunktionen haben sich indirekt und auf eigenes Risiko durch eigenfinanzierten Kauf von Anteilen der Rebecca Management S.C.A. an der Rebecca MidCo SARL, einer Muttergesellschaft der RENK Holding GmbH, zum Marktwert beteiligt und nehmen damit an den unternehmerischen Chancen und Risiken der RENK Gruppe teil. Hierbei handelt es sich um eine anteilsbasierte Vergütung nach IFRS 2. Die Investments waren mit Unterzeichnung des Beteiligungsvertrages von den jeweiligen Beteiligten zu leisten. Zum Stichtag halten die Beteiligten indirekt 1,2% an der RENK Gruppe. Dabei tragen die beteiligten Führungskräfte als eigenfinanzierte Co-Investoren das diesem Investment unterliegende Risiko. Im Falle eines Ausstiegs ("Exit") des derzeitigen Hauptgesellschafters werden die Beteiligten an einem erzielten Wertzuwachs beteiligt. Für den Fall, dass der Beteiligte seine Beteiligung, aus welchen Grunde auch immer, vorzeitig aufgibt oder aufgeben muss, hat die Rebecca LuxCo SARL, die Mehrheitsgesellschafterin der Rebecca Management S.C.A., die Option, die Anteile des Beteiligten gegen Zahlung eines Kaufpreises zu erwerben. Die dabei zugrundeliegenden Bedingungen richten sich nach dem Grund des Ausscheidens, haben jedoch keinen Einfluss auf den Wert der Beteiligung nach IFRS 2. Die RENK Holding GmbH oder eine ihrer Tochterunternehmen ist zu keinem Zeitpunkt zu einer Zahlung gegenüber den Beteiligten verpflichtet. Nach IFRS 2 handelt es sich bei diesen Beteiligungen um aktienbasierte Vergütungen. Im Zeitpunkt des Erwerbs der Beteiligungen (in Q4/2021 und Q1/2022) entsprach der zu zahlende Kaufpreis mindestens dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Beteiligung. Die Bestimmung des Zeitwertes erfolgte durch Fortentwicklung der im Zusammenhang mit dem Erwerb durch Triton durchgeführten Unternehmensbewertung. Da von den Beteiligten der beizulegende Wert der Beteiligung im Zeitpunkt des Erwerbs gezahlt wurde, kam es zu keiner monetären Vorteilsgewährung. Infolgedessen ist auf Ebene der Renk-Gruppe kein Personalaufwand über die gesamte Zeit des Planes zu erfassen. In der Berichtsperiode bestanden keine weiteren Geschäftsbeziehungen mit den nahestehenden Personen. (34) Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Mit dem Gesellschafterbeschluss vom 16. Dezember 2021 wurde die Bestellung von Herrn Claus von Hermann und von Herrn Volker Stumpf zum Geschäftsführer der RENK Holding GmbH mit Ablauf des 31. Dezember 2021 widerrufen. Zudem wurden mit Wirkung ab 1. Januar 2022 Frau Susanne Wiegand und Herrn Niklas Beyes als Geschäftsführer der RENK Holding GmbH bestellt. Am 24. Februar 2022 begann die militärische Aktion von Russland in der Ukraine. Aus dem Konflikt ergeben sich für die RENK Gruppe keine wesentlichen finanziellen Konsequenzen. Die Geschäftsbeziehungen mit den beteiligten Ländern betragen, in Bezug auf Umsatzerlöse und Auftragsbestand, unter 1% der gesamten Aktivitäten der RENK Gruppe. Darüber hinaus bestehen keine wesentlichen einkaufsseitigen Verflechtungen. Ebenso sind aus den weiteren Entwicklungen der COVID-19-Pandemie sowie aus absehbaren Auswirkungen aus dem Klimawandel keine weiteren Effekte auf die RENK Gruppe zu erwarten. Mit Eintragung im Handelsregister vom 5. April 2022 wurde der Sitz der Gesellschaft von München nach Augsburg verlegt.
Augsburg, den 26. Januar 2024 RENK Group AG Geschäftsführung Susanne Wiegand Christian Schulz Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2021Inhaltsverzeichnis Geschäftstätigkeit und Steuerung der RENK Gruppe RENK - Geschäftliche Ausrichtung Steuerungssystem und Wertmanagement Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage der RENK Gruppe Wirtschaftliches Umfeld Gesamtaussage der Geschäftsführung Ertragslage Gewinn- und Verlustrechnung Finanzlage Cashflow - Entwicklung der Flüssigen Mittel und Geldanlagen Vermögenslage Forschung und Entwicklung Investitionen und Umweltmanagement Mitarbeiter Die Bereiche im Einzelnen Risiko- und Chancenbericht Prognosebericht Überblick • Auftragseingang bei 676 Mio € • Umsatz bei 698 Mio € • Belegschaft 3.002 Mitarbeiter • Operatives Ergebnis 25 Mio € • Operative Rendite 3,61 % • Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit 98 Mio € Ausblick 2022 • Auftragseingang deutlich und Umsatz spürbar über 2021 • Operatives Ergebnis und Operative Rendite sehr deutlich über dem Vorjahr Geschäftstätigkeit und Steuerung der RENK Gruppe Änderungen des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2021 Aufgrund der Änderungen des Konzernabschlusses, welche im Anhang im Abschnitt Allgemeine Angaben unter dem Punkt "Änderungen des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2021" näher beschrieben sind, sind die korrespondierenden Angaben zu den Positionen der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung im vorliegenden Konzernlagebericht entsprechend angepasst worden. RENK - Geschäftliche Ausrichtung Am 2. Januar 2020 wurde die heutige RENK Holding GmbH, Augsburg, gegründet und als SCUR-Alpha 1136 GmbH am 8. Januar 2020 in das Handelsregister München eingetragen. Nach der Eintragung der vorübergehenden Umbenennung in Rebecca HoldCo GmbH zum 4. Februar 2020 firmiert die Gesellschaft seit der Eintragung ins Handelsregister am 27. Januar 2021 als RENK Holding GmbH. Mit Eintragung vom 5. April 2022 wurde der Sitz der Gesellschaft nach Augsburg verlegt. Die Gesellschaft ist eine 100%ige Tochter der Private Equity Gruppe TRITON und hält als oberste deutsche Holdinggesellschaft indirekt über die RENK FinCo GmbH, München, alle Anteile an den operativ tätigen RENK Gesellschaften mit der RENK GmbH, Augsburg, an deren Spitze. Die Ursprünge von RENK gehen zurück auf das Jahr 1873. Damals gründete Johann Julius Renk im Augsburger Lechviertel eine mechanische Werkstatt zur maschinellen Herstellung von Zahnrädern. 1879 zog das Unternehmen in den Stadtteil Göggingen. Dort befindet sich noch heute der Unternehmensstammsitz. 1897 erfolgte die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft, ab 1923 gehörte das Unternehmen zur jetzigen MAN Gruppe. Mit der mehrheitlichen Übernahme der MAN SE durch die Volkswagen AG im Jahr 2011 wurde es auch Mitglied in der Volkswagen Gruppe. Zum Geschäftsjahresende 2018 veräußerte die MAN SE im Rahmen einer strategischen Neuausrichtung ihre Anteile an der damaligen RENK AG an eine Vermögensgesellschaft von Volkswagen. 2019 startete die Volkswagen AG den Verkaufsprozess für RENK, nach erfolgreichem Abschluss ist seit Oktober 2020 nunmehr die RENK Gruppe Teil des Beteiligungsportfolios der TRITON Gruppe. Im Folgenden wird der Konzern der RENK Holding GmbH als RENK bzw. RENK Konzern bezeichnet. Der Konzern einschließlich der nicht konsolidierten Tochtergesellschaften und Beteiligungen wird als RENK Gruppe bezeichnet. RENK versteht sich als einer der wesentlichen Anbieter von Antriebstechnik für unterschiedlichste Anwendungsbereiche mit weltweiter Ausrichtung. Große Produktionsstandorte (Zweigniederlassungen) befinden sich in Augsburg, Rheine und Hannover. RENK hat sich zum Ziel gesetzt, auch künftig seine technologische Position in den für RENK wichtigen Bereichen zu erhalten bzw. auszubauen und profitabel zu wachsen. Tragende Säulen dieser Strategie sind gezielte Internationalisierungsmaßnahmen, dezidierte Ausrichtung an den Kundenbedürfnissen, operative Exzellenz in allen Feldern und ständige Innovationsfähigkeit. Überblick über die Bereiche Der RENK Konzern ist in vier wesentliche Geschäftsbereiche unterteilt: Spezialgetriebe, Fahrzeuggetriebe, Standardgetriebe und Gleitlager. Der Geschäftsbereich Spezialgetriebe umfasst den Großgetriebebau am Standort Augsburg der RENK GmbH, die RENK-MAAG GmbH, Winterthur, Schweiz, und die zugeordneten Aktivitäten der RENK Systems Corporation, Camby (IN), USA (RSC). Die Produktpalette reicht von stationären Getrieben für vielfältige industrielle Anwendungen, unter anderem für die Zementindustrie, über Turbogetriebe mit Spitzenübertragungswerten von 140 MW bis hin zu komplexen Getrieben für schnelle Schiffe und Navy-Anwendungen mit Übertragungsleistungen von bis zu 90 MW. Der Geschäftsbereich Fahrzeuggetriebe setzt sich aus mehreren Geschäftseinheiten zusammen. Als Hersteller vollautomatischer Getriebe für mittlere und schwere Kettenfahrzeuge stellt der Standort Augsburg der RENK GmbH elektronisch gesteuerte und überwachte Lastschaltgetriebe als Heck- oder Fronteinbau für alle modernen Dieselmotoren her. Die französische Tochtergesellschaft RENK France S.A.S., Saint-Ouen-l'Aumône, erbringt derzeit vor allem Wartungsleistungen für ihre früher an die französische Armee gelieferten Kettenfahrzeuggetriebe. Die Horstman Unternehmensgruppe ("Horstman") ist Teil des Geschäftsbereichs Fahrzeuggetriebe. Horstman sieht sich als weltweit führenden Anbieter von Mobilitätslösungen für gepanzerte Rad- und Kettenfahrzeuge mit Standorten in Großbritannien, den USA und Kanada. Das Produktportfolio umfasst unterschiedliche hydraulische und hydropneumatische Federungssysteme. Die RENK Test System GmbH (RTS) in Augsburg und die amerikanische Gesellschaft RENK Systems Corporation konzipieren und erstellen kundenspezifische Prüfstände für Entwicklung, Produktion und Qualitätssicherung. Zielbranchen sind Automotive, Luftfahrt, Schienenfahrzeuge, Kettenfahrzeuge und Windenergieanlagen. Im Geschäftsjahr kam durch die im Anhang im Abschnitt "Unternehmenszusammenschluss 2021" dargestellte Akquisition im Bereich Fahrzeuggetriebe die RENK America LLC als weitere operative Gesellschaft hinzu. Hierbei handelt es sich um einen etablierten Hersteller von Getrieben und Motoren für gepanzerte Kettenfahrzeuge auf dem amerikanischen sowie dem internationalen Markt. Im Zuge dieser Akquisition wurde auch die RENK Magnet Motor GmbH, eine in Starnberg ansässige Gesellschaft, übernommen. Diese ist in der Entwicklung und Konstruktion von leistungsfähigen Energieerzeugungs- sowie Hybrid-Antriebssystemen für militärische Anwendungen tätig. Der Geschäftsbereich Standardgetriebe umfasst primär den Standort Rheine der RENK GmbH. Einen der Schwerpunkte bilden Schiffsgetriebe für die Handelsschifffahrt, Fährschiffe, Flüssiggastanker, Versorger- und Spezialschiffe. Daneben werden Getriebe für Turbinenanlagen und Kupplungen für industrielle Anwendungen hergestellt. Am Standort sind zudem die RENK Aktivitäten im Bereich Offshore-Windkraftgetriebe und -kupplungen angesiedelt. Der Geschäftsbereich Gleitlager mit dem Standort Hannover der RENK GmbH und der amerikanischen Vertriebsgesellschaft RENK Corporation, Duncan (SC), USA, liefert insbesondere hydrodynamische, mit Schmierstoff versorgte Gleitlager. Einsatzgebiete sind Elektromotoren, Windkraftanlagen, Generatoren, Pumpen, Gebläse, Wasserturbinen, Förderanlagen und maritime Anwendungen. Steuerungsprozess in der RENK Gruppe RENK plant und steuert im Rahmen eines mehrstufigen Prozesses. Die einmal jährlich erstellte Mittelfristplanung mit einem Zeithorizont von drei Jahren ist Ausgangspunkt für die Steuerung der RENK Gruppe, sie bildet den Kern der operativen Planung. Für die Gestaltung der Unternehmenszukunft werden dabei je nach Fristigkeit die einzelnen Planungsinhalte bestimmt. Die aufeinander abgestimmten Ergebnisse der vorgelagerten Planungsprozesse fließen in die finanzielle Mittelfristplanung ein. Diese umfasst die Planung von Investitionen als Vorleistung für die zukünftigen Produkt- und Handlungsalternativen sowie eine Ertrags-, Finanz-, Bilanz- und Liquiditätsplanung. Aus der Mittelfristplanung wird das erste Jahr abgeleitet und als Budget quartalsweise ausgeplant. Das Budget wird im Jahresverlauf hinsichtlich des Grades der Zielerreichung verfolgt und überprüft. Dabei kommen Soll-/Ist- und Vorjahresvergleiche, Abweichungsanalysen und - wenn erforderlich und möglich - Maßnahmenpläne zur Sicherstellung der budgetierten Zielsetzungen zum Einsatz. Für das laufende Geschäftsjahr werden revolvierend Vorausschätzungen erstellt. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der sich aktuell ergebenden Risiken und Chancen. Im Mittelpunkt der unterjährigen Steuerung steht also die laufende Anpassung an die internen und externen Gegebenheiten. Steuerungsgrößen in der RENK Gruppe Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren bei RENK sind der Umsatz, das Operative Ergebnis (EBIT - vor PPA-Effekten) und die Operative Rendite sowie der Auftragseingang. Die Operative Rendite ist das Verhältnis von erwirtschaftetem Operativen Ergebnis zu den Umsatzerlösen. Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage der RENK Gruppe Wirtschaftliches Umfeld Die Entwicklung der Weltwirtschaft wurde 2021 weiterhin dominiert von den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Allerdings zeichnete sich im Verlauf des Jahres 2021 eine wirtschaftliche Erholung ab, wodurch sich die Konjunktur nach dem massiven Einbruch 2020 weltweit etwas stabilisierte. Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet für 2021 mit einem Anstieg der globalen Wirtschaftsleistung um 5,9 % (Vorjahr: -3,5 %); davon in den entwickelten Volkswirtschaften um 5,0 % (Vorjahr: -4,9 %) und in den Schwellen- und Entwicklungsländern um 6,5 % (Vorjahr: -2,4 %). Der weltweite Handel stieg nach den Schätzungen des IWF um 9,3 % (Vorjahr: -5,3 %). Für die Eurozone geht der IWF von einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 2021 von 5,2 % (Vorjahr: -7,2 %) aus. Auch in Deutschland stieg das BIP an, hier liegt die Schätzung bei 2,7 % (Vorjahr: -5,4 %). Bei der Betrachtung der wirtschaftlichen Entwicklung in den global bedeutsamen Ländern zeigt sich, dass Indien die höchste Zunahme des BIP erzielen konnte (9,0 %). Im Vorjahr konnte lediglich China eine Zunahme des BIP erzielen (2,3 %). Hier liegt der Anstieg des BIP im aktuellen Jahr bei 8,1 %. Auch alle anderen Länder verzeichneten eine gestiegene Wirtschaftsleistung. Der geringste Anstieg ergab sich in Japan mit 1,6 %. Die USA lag bei 5,0 %. Der Branchenverband der deutschen Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) geht von einem Anstieg des globalen Maschinenumsatzes im Jahr 2021 von 13 % aus. Den höchsten Anstieg in der Prognose für 2021 verzeichneten dabei die Niederlande mit 34 %, gefolgt von Indien mit 21 %. Der Umsatzanstieg in Deutschland wird mit 7 % prognostiziert. Gesamtaussage der Geschäftsführung Auch im Geschäftsjahr 2021 zeigten die Zielmärkte, in denen RENK tätig ist, deutlich divergierende Bedingungen. Da RENK im Vorjahr durch die globale COVID-19-Pandemie weit weniger getroffen wurde als viele andere Unternehmen war die RENK-Gruppe von den allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen des Jahres 2021 weniger stark beeinflusst. Folgen waren in den einzelnen Geschäftsbereichen trotzdem spürbar. Stabilisierend wirkte das breit aufgestellte Produktportfolio und die damit verbundene Präsenz in unterschiedlichsten, miteinander wenig korrelierten Märkten, zumal sich die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in den einzelnen Märkten sehr unterschiedlich niederschlugen. Abgesehen davon trug die RENK America in 2021 seit ihrer Zugehörigkeit zur RENK Gruppe positiv zum Ergebnis bei. Die Akquisition ist im Anhang in dem Kapitel Unternehmenszusammenschluss 2021 näher erläutert. Das Geschäftsmodell von RENK bedingt, dass eine genaue Planung im Hinblick auf Zusammensetzung, Volumen und zeitlichen Anfall nur sehr eingeschränkt möglich ist. Die zahlenmäßig wenigen, vom jeweiligen Volumen aber bedeutenden Großprojekte können zu erheblichen Abweichungen oder Verschiebungen führen. Hinzu kommen all die spezifischen Risiken, aber auch Chancen, die mit einer kundennahen Einzel- bzw. Kleinstserienfertigung verbunden sind. Angesichts der nachwirkenden gesamtwirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie und der daraus resultierenden weiterhin bestehenden Risiken sowie der übrigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in verschiedenen RENK Zielmärkten ist die RENK Geschäftsführung mit der Entwicklung der relevanten Kenngrößen zufrieden, sieht jedoch weitere Wachstumspotentiale. Ertragslage RENK Konzern
Auftragseingang bei 676 Mio € Der RENK Konzern verbuchte im Geschäftsjahr 2021 einen Auftragseingang in Höhe von 676 Mio € (Vorjahr: 235 Mio €). Davon entfallen auf die RENK America seit Ihrer Erstkonsolidierung im Juli 2021 47 Mio €. Davon erzielte allein der Geschäftsbereich Fahrzeuggetriebe 52 % (Vorjahr: 84 %). 186 Mio € (Vorjahr: 3 Mio €) trug der Geschäftsbereich Spezialgetriebe bei, 88 Mio € kamen aus dem Geschäftsbereich Gleitlager (Vorjahr: 23 Mio €) und 62 Mio € (Vorjahr: 14 Mio €) aus dem Geschäftsbereich Standardgetriebe. Aufgrund der Erstkonsolidierung des vormaligen RENK Konzerns ab Oktober 2020 stammten alle Auftragseingänge des Jahres 2020 aus dem Zeitraum Oktober bis Dezember und sind dementsprechend mit den Auftragseingängen aus 2021 nicht vergleichbar. Umsatz bei 698 Mio € RENK verbuchte im Berichtsjahr Umsatzerlöse in Höhe von 698 Mio € (Vorjahr: 155 Mio €). Davon entfallen auf die RENK America: 98 Mio €. Die Konzernumsatzerlöse entfallen wie bereits im Vorjahr mit rund der Hälfte auf die Fahrzeuggetriebe und mit etwa 31 % (Vorjahr: 30 %) auf die Spezialgetriebe. Der verbleibende Anteil entfällt wie im Vorjahr zu nahezu gleichen Teilen auf Gleitlager und Standardgetriebe. Auftragsbestand bei 1.277 Mio € RENK schloss das Geschäftsjahr 2021 mit einem Auftragsbestand von 1.277 Mio € (Vorjahr: 1.030 Mio €), dem bisher höchsten Wert in der RENK Geschichte. RENK America steuerte hierbei einen Auftragsbestand von 207 Mio € bei. Der Konzernauftragsbestand entfällt mit 69 % (Vorjahr: 60 %) auf die Fahrzeuggetriebe, gefolgt von 25 % (Vorjahr: 33 %) aus den Spe-zialgetrieben. Die Bereiche Standardgetriebe und Gleitlager lagen jeweils unter 5 % (Vorjahr: 5 %) des Auftragsbestandes im Konzern. Operatives Ergebnis und Operative Rendite RENK erzielte im Geschäftsjahr 2021 ein positives Operatives Ergebnis von 25 Mio € (Vorjahr: 0 Mio €). Das operative Ergebnis der RENK America betrug dabei mit Berücksichtigung der Abschreibungen auf erworbene Stille Reserven -6 Mio. €. Deutlich ergebnismindernd wirkten sich einerseits die Abschreibungen aus der Kaufpreisallokation in Höhe von -33 Mio € und andererseits die Einmalbelastung aus der ergebnismindernden Berücksichtigung der Erwerbsnebenkosten aus der Akquisition von RENK America und RENK Magnet-Motor in Höhe von -8 Mio € aus. Ohne Berücksichtigung dieser Effekte hätte sich ein Operatives Ergebnis von +66 Mio € ergeben. Für das Berichtsjahr 2021 errechnete sich somit eine Operative Rendite von 3,6 % (Vorjahr: -1,3 %). Ohne Berücksichtigung der Belastungen aus Kaufpreisallokation und erfolgswirksamer Verbuchung der Erwerbsnebenkosten liegt der Wert bei 9,6 % (Vorjahr: 13,5 %). Gewinn- und Verlustrechnung
2) Einschließlich Nettowertberichtigung
auf finanzielle Vermögenswerte
Aufgrund der Erstkonsolidierung des vormaligen RENK Konzerns ab Oktober 2020 und der Akquisition von RENK America in 2021 sind die folgenden Vorjahresangaben nicht mit den Werten aus 2021 vergleichbar. Das Bruttoergebnis in Höhe von 125 Mio € (Vorjahr: 34 Mio €), die Verwaltungs- und Vertriebskosten in Höhe von insgesamt 81 Mio € (Vorjahr: 16 Mio €) sowie die Sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 6 Mio € (Vorjahr: 2 Mio €) resultierten aus der Operativen Tätigkeit des RENK Konzerns im Geschäftsjahr 2021. In den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Nebenkosten aus der Akquisition von RENK America und RENK Magnet-Motor von insgesamt 8 Mio € enthalten. Im Vorjahr waren hier Nebenkosten aus dem Beteiligungserwerb der vormaligen RENK AG in Höhe von insgesamt 16 Mio € enthalten. Im Finanzergebnis schlugen sich die Zinsaufwendungen aus der Anleihe in Höhe von 23 Mio € (Vorjahr: 10 Mio €), Darlehenszinsen in Höhe von 6 Mio € (Vorjahr: 2 Mio €) sowie Avalgebühren in Höhe von 3 Mio € (Vorjahr: 1 Mio €) nieder. Der Steueraufwand der Berichtsperiode belief sich auf 11 Mio € (Vorjahr: 9 Mio €). Finanzlage Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements Das Finanzmanagement von RENK wird zentral durch die bei der RENK GmbH angesiedelte Funktion Treasury vorgenommen. Ziel des zentralen Finanzmanagements ist die Sicherstellung jederzeit ausreichender Liquidität, die Begrenzung finanzieller Risiken und damit die Steigerung des Unternehmenswertes. Dies umfasst die Sicherung der Liquiditätsausstattung für das operative Geschäft, Investitionen und gezieltes Wachstum sowie die finanzielle Absicherung von Währungsrisiken. Die Steuerung der Liquidität erfolgte durch das zentrale Cash-Management der RENK Gruppe. Cashflow - Entwicklung der Flüssigen Mittel und Geldanlagen
Aufgrund der Erstkonsolidierung des vormaligen RENK Konzerns ab Oktober 2020 und der Akquisition von RENK America in 2021 sind die folgenden Vorjahresangaben nicht mit den Werten aus 2021 vergleichbar. RENK erzielte im Geschäftsjahr 2021 einen positiven Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit in Höhe von 98 Mio € (Vorjahr: 17 Mio €). Im Geschäftsjahr 2021 betrug der Cashflow aus der Investitionstätigkeit -319 Mio € (Vorjahr: -537 Mio €). Hier wirkte sich im Wesentlichen die Akquisition von RENK America und RENK Magnet-Motor mit einem vorläufigen Kaufpreis von 357 Mio USD bzw. 302 Mio. EUR aus. Demgegenüber stand ein Zufluss von Flüssigen Mitteln in Höhe von 2 Mio € (Vorjahr: 122 Mio €) aus der Erstkonsolidierung. Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte beliefen sich im Geschäftsjahr 2021 auf 32 Mio € (Vorjahr: 16 Mio €). Erläuterungen finden sich im Abschnitt "Investitionen und Umweltmanagement". Aus der Finanzierungstätigkeit ergab sich für das abgelaufene Geschäftsjahr ein Cashflow von 131 Mio € (Vorjahr: 707 Mio €). Hierin enthalten war im Geschäftsjahr im Wesentlichen die Veränderungen der Finanzverbindlichkeiten durch die Erhöhung der Anleihe und die Aufnahme sowie Rückzahlung von Darlehen. Insgesamt reduzierte sich der Bestand der Flüssigen Mittel auf 98 Mio € (Vorjahr: 187 Mio €) zum Geschäftsjahresende. Vermögenslage
Zum Ende des Geschäftsjahres 2021 lag die Bilanzsumme bei 1.372 Mio € (Vorjahr: 1.192 Mio €). Wesentliche Bestandteile bildeten die erworbenen Vermögenswerte und Schulden aus der Akquisition der vormaligen RENK AG im Vorjahr sowie die Akquisition von RENK America im aktuellen Geschäftsjahr. Im Rahmen der Kaufpreisallokation wurde der Unterschiedsbetrag zwischen gezahltem Kaufpreis und erworbenen Buchwerten dem Goodwill sowie den Immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen zugeordnet. Dieser Effekt ist im Anhang unter dem Abschnitt "Unternehmenszusammenschlüsse" erläutert und in den hier dargestellten Vorjahreswerten enthalten. Der Bestand an Sachanlagen und Immateriellen Vermögenswerten sowie der vertraglichen Vermögenswerte setzte sich im Wesentlichen aus dem Zugang zum Konsolidierungskreis der RENK Gesellschaften im Vorjahr sowie RENK America im aktuellen Geschäftsjahr und den damit verbundenen Goodwill-Beträgen zusammen. Der Zugang zum Konsolidierungskreis ist im Anhang unter dem Kapitel Unternehmenszusammenschluss im Detail dargestellt. Ende 2021 lag die Eigenkapitalausstattung von RENK bei 308 Mio € (Vorjahr: 202 Mio €). Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 22,5 % (Vorjahr: 17,0 %). Die lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten beinhalten insbesondere auch die zur Kaufpreisfinanzierung der RENK Gruppe und der RENK America begebene Anleihe im Nominalwert von 520 Mio € mit einem Zinskupon von 5,75 % p.a. Im aktuellen Geschäftsjahr wurde die Anleihe für die beschriebene Akquisition der RENK America um 200 Mio € erhöht. Die Transaktionskosten der Anleihe wurden entsprechend abgegrenzt. Die Sonstigen Rückstellungen betrugen zum Geschäftsjahresende 80 Mio € (Vorjahr: 65 Mio €). Im Wesentlichen sind darin Rückstellungen für Gewährleistungen enthalten. Die Erhaltenen Anzahlungen, ausgewiesen unter "Vertragliche Verbindlichkeiten lang- und kurzfristig" beliefen sich zum Geschäftsjahresende auf 161 Mio € (Vorjahr: 185 Mio €). Die Veränderung der sonstigen lang- und kurzfristigen Verbindlichkeiten steht im Zusammenhang mit der Zahlungen für den Squeeze-Out der ehemaligen RENK AG. Forschung und Entwicklung Aktivitäten in Forschung und Entwicklung sind von entscheidendem Gewicht für RENK, um die technologische Position zu erhalten und wenn möglich noch auszubauen. RENK Produkte haben lange Lebenszyklen, deshalb sind Weiterentwicklungen mit Zielrichtung Steigerung des Kundennutzens Kernziel des Innovationsmanagements. Daneben stehen Neuentwicklungen innerhalb und außerhalb der bestehenden Produktlinien im Fokus der Aktivitäten. Eine wichtige Säule der Forschungs- und Entwicklungsarbeit ist die Zusammenarbeit sowohl mit unterschiedlichen Universitäten und Forschungsinstituten als auch industriellen Partnern. Im Geschäftsjahr 2021 investierte RENK 18 Mio € (Vorjahr: 5 Mio €) an eigenen Mitteln in die Entwicklung neuer und die Weiterentwicklung vorhandener Produkte. Aufgrund der Erstkonsolidierung des vormaligen RENK Konzerns ab Oktober 2020 und der Akquisition von RENK America in 2021 ist die Vorjahresangabe nicht mit dem Wert aus 2021 vergleichbar. Die Aktivitäten im Geschäftsbereich Spezialgetriebe konzentrierten sich auf die Fortführung der in der Vergangenheit gestarteten Projekte. Im Geschäftsfeld Maritime Getriebe stand unverändert die Weiterentwicklung und Konzeptausweitung des Antriebsmoduls AED (Advanced Electric Drive), das sowohl für geräuscharme Haupt- als auch Nebenantriebe eingesetzt werden kann, im Vordergrund. Zielsetzung ist die Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten dieser Technologie in für RENK bisher kaum zugängliche Anwendungsfelder. Daneben konzentrierten sich die Arbeiten auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durch Prozess- und Kostenoptimierung in einem schwieriger werdenden Wettbewerbsumfeld. Auch im Geschäftsfeld Stationäre Getriebe lag der Schwerpunkt in der Weiterentwicklung und Herstellung der Marktreife für die in den letzten Jahren initiierten Produktneuentwicklungen für unterschiedliche Zielanwendungen. Entsprechend dem langfristigen Zeithorizont der Projekte im Geschäftsbereich Fahrzeuggetriebe, das auch Horstman beinhaltet, standen auch 2021 die Kooperationen mit Systemanbietern im Zentrum der Aktivitäten mit dem Ziel, RENK und Horstman an möglichst vielen Fahrzeugkonzepten zu beteiligen. Weiter verfolgt wurde zudem die Fortentwicklung einzelner Komponenten. Mit RENK America wurden erste gemeinsame Entwicklungsprojekte gestartet. Der RENK Prüfstandbereich orientiert seine Entwicklungsaktivitäten eng an den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Kunden, 2021 insbesondere auch mit Blick auf Prüfstandsoftware und Prüffeldautomatisierung sowie anwendungsspezifischen Lösungen für die Windkraft- und die Eisenbahnindustrie. Im Geschäftsbereich Standardgetriebe lag ein Schwerpunkt im Bereich Kupplungen - sowohl im Hinblick auf die Entwicklung von Kupplungen für neue Anwendungsgebiete als auch die Kostenoptimierung und Standardisierung bestehender Baureihen. Daneben wurden Getriebeanwendungen für die Stahlindustrie konzipiert sowie ein erster Prototyp für eine "IFPS-Anlage" (Integrated Frontend Power System - bestehend aus Getriebe, Generatoren und Frequenzumrichter) für den maritimen Markt entwickelt. Bei den Entwicklungsaktivitäten des Geschäftsbereichs Gleitlager standen weiterhin die Prozessverbesserungen bei unterschiedlichen Beschichtungstechnologien im Vordergrund. Daneben wurde an der Konzeption und Realisierung von Gleitlageranwendungen für neue Einsatzfelder gearbeitet. Investitionen und Umweltmanagement RENK investierte im Geschäftsjahr 2021 insgesamt 32 Mio € (Vorjahr: 16 Mio €) in Sachanlagen und Immaterielle Vermögenswerte. Aufgrund der Erstkonsolidierung des vormaligen RENK Konzerns ab Oktober 2020 und der Akquisition von RENK America in 2021 ist die Vorjahresangabe nur bedingt mit dem Wert aus 2021 vergleichbar. Entsprechend seinem Geschäftsmodell richtet RENK seine Investitionspolitik langfristig an den Markterfordernissen für RENK Produkte und Dienstleistungen und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit aus. Im Geschäftsjahr 2021 entfiel mit ca. zwei Dritteln ein Großteil der Investitionen auf den Standort Augsburg. Der 2019 begonnene Bau eines neuen Produktions- und Montagegebäudes mit den erforderlichen Infrastrukturausstattungen am Standort Augsburg wurde 2021 teilweise abgeschlossen. So konnten die Montageabteilungen bereits in die neuen Gebäudeteile einziehen. Die vollständige Nutzung des neu errichteten Gebäudes erfolgt im Laufe des Jahres 2022. Mit dieser Kapazitätserweiterung für das Geschäftsfeld Fahrzeuggetriebe der RENK GmbH werden die Voraussetzungen geschaffen, um den erhöhten Bedarfen und veränderten Anforderungen auch an kürzere Lieferzeiten Rechnung zu tragen. Insgesamt wurden bis zum Ende des Berichtsjahres 18,1 Mio € in diesen Neubau investiert. Auch im Bereich Spezialgetriebe wurde in 2021 weiterhin gezielt in neue Fertigungstechnologien investiert. Im Geschäftsbereich Gleitlager in Hannover lag der Fokus der Investitionstätigkeit in der Modernisierung von Prüfstands- und Beschichtungstechnologien, des Maschinenparks und der Erweiterung der IT-Infrastruktur. Schwerpunkt im Geschäftsbereich Standardgetriebe in Rheine bildeten die Investitionen in Bearbeitungsmaschinen der Produktion. Die neu erworbene RENK America hat 2021 seid ihrer Zugehörigkeit zum RENK Konzern überwiegend in die Modernisierung der Fertigungsanlagen investiert. Bei RENK MAAG wurde in ein neues Bearbeitungszentrum sowie in die Gebäude-Infrastruktur investiert. RENK hat sich zum schonenden und nachhaltigen Umgang mit Ressourcen verpflichtet. Die Verpflichtung zum Schutz der Umwelt gilt für jeden unserer Mitarbeiter. Umweltschutz ist für uns somit mehr als die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, es ist im Sinne von Nachhaltigkeit ein fester Bestandteil unserer Unternehmenskultur. Unser zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 an den Standorten Augsburg, Hannover und Winterthur unterstützt hier bei der Betrachtung und Berücksichtigung der wesentlichen Umweltaspekte, wie zum Beispiel Energieeffizienz - und trägt damit zu einem aktiven Ressourcenmanagement bei. Aus dem ermittelten Umweltaspekt Energie wurde für den Standort Augsburg das Umweltziel "Reduzierung Energieverbrauch / CO 2 -Ausstoß" abgeleitet. Seit 2021 wird Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen beschafft, für Erdgas wurden Emissionsminderungszertifikate erworben. Zusammen mit der Beschaffung von Dienstwagen mit Hybridantrieb trägt dies zur Reduzierung des CO 2 -Ausstoßes bei. Die erste und wichtigste Maßnahme der Energiestudie zur Untersuchung der Wärmeversorgung am Standort Hannover wurde umgesetzt. Der Anschluss der Hallen 1 und 2 an die zentrale Heizung und das Blockheizkraftwerk (BHKW) ist erfolgt. Die wartungsintensive und veraltete lokale Kompressorlösung konnte abgeschaltet werden. Die vorhandene BHKW-Leistung wird effizienter genutzt. Zugekaufter Strom wird ausschließlich aus regenerativen Quellen beschafft. Am Standort Rheine wird ebenfalls Strom aus regenerativen Quellen beschafft und für Gas wurden Emissionsminderungszertifikate erworben. Des Weiteren wurden zwei Ladestationen für Elektrofahrzeuge installiert, die den Kunden während ihres Aufenthaltes im Werk zur Verfügung stehen. Es wurde begonnen, die Hallenbeleuchtung in der Produktion am Standort Winterthur (RENK-MAAG) durch energiesparende LED-Lampen zu ersetzen. Auf den Korrosionsschutz als Beimischung im Ultraschall-Koppelmittel wird bei Barrenmaterial und Schmiedeteilen verzichtet. Am Standort Saint-Ouen-l'Aumone (RENK France) wurde die Brandschutzanlage optimiert, um eine Verschmutzung des nahegelegenen Flusses Oise im Brandfall zu verhindern. Im Werkstattbereich wurde die Reinigung von Lösemittel auf Mikroorganismen zum biologischen Abbau von Ölen und Fetten umgestellt. Mit all diesen Maßnahmen sind Fortschritte im Hinblick auf Energieeffizienz, CO 2 -Bilanz sowie Abfall- und Abwassermanagement verbunden. Mitarbeiter Am 31. Dezember 2021 waren in der RENK Gruppe 3.002 Mitarbeiter (Vorjahr: 2.593) beschäftigt. Zusätzlich wurden 66 Leiharbeitnehmer (Vorjahr: 72) eingesetzt. Im Inland lag die Zahl der Beschäftigten bei 2.201 (Vorjahr: 2.210), in den ausländischen Gesellschaften bei 801 (Vorjahr: 383). Der Anstieg der im Ausland beschäftigten Mitarbeiter ist im Wesentlichen auf die Akquisition von RENK America zurückzuführen. Der langjährige Erfolg der RENK Gruppe ist eng verbunden mit der hohen Kompetenz, Einsatzbereitschaft und Identifikation seiner Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Dies drückt sich insbesondere in einer durchschnittlichen Betriebszugehörigkeit der RENK Mitarbeiter von 15 Jahren (Vorjahr: 15 Jahre) aus. Employer Branding - Entwicklung einer aussagekräftigen Arbeitgebermarke In Zeiten des Fachkräftemangels befindet sich auch RENK im Wettbewerb um die besten Mitarbeiter. Für Mitarbeiter mit einem akademischen Hintergrund und ca. 2-jähriger Betriebszugehörigkeit bietet RENK das sogenannte RENK Academic Onboarding Program (RAO). Das einjährige Programm besteht aus verschiedenen Bausteinen, die helfen, RENK besser zu verstehen; es fordert und fördert neben Vernetzung und Austausch insbesondere auch die Projektmanagementkompetenzen. Nach einer Teambuildingmaßnahme arbeiten die Teilnehmer im Rahmen einer Job Rotation eine Woche in einem anderen Bereich. Darüber hinaus bearbeitet die Gruppe ein firmeninternes Projekt. Vor diesem Hintergrund hat sich eine RAO-Gruppe dem Thema Employer Branding gewidmet und erste Ergebnisse rund um die Positionierung von RENK als Arbeitgeber erarbeitet. Modellprojekt Mobiles Arbeiten durch die Corona-Pandemie Im Rahmen eines Pilotprojekts am Standort Augsburg sollten Erfahrungen zur Vereinbarkeit von Unternehmens- und persönlichen Belangen bei der Wahl des Arbeitsortes gesammelt werden. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen technischen Voraussetzungen und deren anschließende Implementierung ermöglichte es schnell auf die durch die Corona-Pandemie entstandene großflächige Notwendigkeit für Mobiles Arbeiten einzugehen. Innerhalb kürzester Zeit wurden mehr als 600 Mitarbeiter mit entsprechender mobiler Infrastruktur ausgestattet und konnten erfolgreich dezentral arbeiten. Entwickeln von Führungskräften Die Motivation der Mitarbeiter ist eng verbunden mit dem Führungsverhalten ihrer Vorgesetzten. RENK ergreift deshalb zahlreiche Initiativen, um die Führungskompetenzen seiner Mitarbeiter zu stärken. Neben dem bereits seit Jahren etablierten RENK Leadership Program werden Führungskräfte zum Beispiel im Rahmen einer systematischen Meisterqualifizierung sowie durch individuelle Coachingmaßnahmen weiterentwickelt. Der Prozess zum Führungskräftefeedback ist dabei integraler Bestandteil zur transparenten Beurteilung der Führungskräfte im Hinblick auf die Grundsätze des RENK Führungsleitbildes. RENK profiliert sich als potenzieller Arbeitgeber für den Nachwuchs RENK legt seinen Fokus auf Innovationen im Bereich der Antriebstechnik. Um auch in Zukunft genügend neue Produktneuheiten auf den Markt bringen zu können, setzt RENK verstärkt auf den Nachwuchs. Neben der Einstellung von vielen jungen Ingenieuren und der Weiterentwicklung der ehemaligen Auszubildenden fördert RENK immer stärker bereits den Nachwuchs im Schüleralter. Mehrmals im Jahr bietet RENK Schülern ein Praktikum, um potenziellen Nachwuchs für eine technische Ausbildung zu begeistern. Zusätzlich arbeitet RENK eng mit verschiedenen Hochschulen zusammen, um geeignete Absolventen zu rekrutieren. Durch die Vergabe von Praktika, Abschlussarbeiten und Werkstudententätigkeiten werden die jungen Akademiker frühzeitig an das Unternehmen gebunden. So können auch künftig offene Funktionen, insbesondere im Ingenieurbereich, erfolgreich besetzt werden. Betriebliche Altersversorgung Die langjährige Treue seiner Mitarbeiter belohnt RENK durch eine zusätzliche attraktive betriebliche Altersvorsorge in Form der RENK Altersversorgung (RAV). Neben den Beitragszahlungen des Arbeitgebers haben dabei die Beschäftigten die Möglichkeit, freiwillig eigene Entgeltbestandteile in Beiträge zu ihrer persönlichen Altersvorsorge umzuwandeln. Diese sind innerhalb der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozial abgabenfrei. Das Unternehmen fördert diese Eigeninitiative durch eine zusätzliche Aufstockung dieser Beiträge. Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter RENK entwickelt sowohl die Fach- als auch die Führungskompetenzen seiner Mitarbeiter kontinuierlich weiter, damit jeder Standort auch in der Zukunft über passgenau ausgebildete und hoch motivierte Mitarbeiter verfügt. Der Erfolg des Ausbildungskonzepts bei RENK wurde an allen Standorten wiederholt durch zahlreiche Auszeichnungen (z.B. IHK, Hochschulen) unterstrichen. Ende 2021 durchliefen insgesamt 124 (Vorjahr: 124) Auszubildende ihre Ausbildungsstationen bei RENK, entweder direkt in den einzelnen Unternehmenseinheiten oder indirekt über die Beteiligung von RENK am MAN Ausbildungszentrum in Augsburg. Von den 107 (Vorjahr: 106) Auszubildenden der RENK GmbH entfielen auf das Werk Augsburg 66 (Vorjahr: 67), auf Rheine 27 (Vorjahr: 24) und auf Hannover 14 (Vorjahr: 15). Bei den Horstman Gesellschaften waren in Großbritannien 7 (Vorjahr: 7) und USA 2 (Vorjahr: 3) Auszubildende beschäftigt. Dazu kamen 8 (Vorjahr: 8) Ausbildungsplätze bei der RENK Test System GmbH. 17 (Vorjahr: 19) der 124 Auszubildenden belegen in einem sogenannten Verbundstudium parallel zu ihrer Ausbildung einen der beiden Studiengänge Maschinenbau bzw. Mechatronik an einer Hochschule. Die Bereiche im Einzelnen Spezialgetriebe (Werk Augsburg/RENK-MAAG) Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Die einzelnen Absatzmärkte des Geschäftsbereichs Spezialgetriebe zeigen sich auch im Geschäftsjahr 2021 heterogen. Dieser bereits in den vergangenen Jahren zu erkennende Effekt wurde durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie entsprechend verstärkt. Im Geschäftsfeld Maritime Getriebe ist die Marktsituation durch die Beschaffungs- und Entwicklungsprogramme öffentlicher Auftraggeber gekennzeichnet. Mit technisch anspruchsvollen Getriebesätzen und Teilantriebssystemen für Fregatten, Korvetten und Patrouillenschiffe gelang es RENK, die Anforderungen der Marinen und Küstenwachen zu erfüllen. In diesem Bereich wirkten sich die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vor allem in den dadurch bestehenden Reisebeschränkungen aus. Die Projektaktivitäten im Geschäftsbereich Spezialgetriebe konzentrieren sich weiterhin auf Systemintegration und Logistikunterstützung. Nach wie vor besteht eine hohe Nachfrage nach Ersatz und Modernisierung veralteter oder nicht mehr anforderungskonformer Schiffe. Komplexe Einsatzprofile erfordern dabei in vielen Fällen High-End-Getriebelösungen, die den flexiblen Einsatz einer auf die jeweilige Situation angepassten Kombination unterschiedlicher Antriebsquellen ermöglichen. Hierbei liegt weiterhin der Fokus auf teil- und vollelektrische Antriebslösungen. Außerhalb dieser genannten hoheitlichen Anwendungsfelder wird diese anspruchsvolle Getriebetechnologie auch im volumenmäßig deutlich kleineren Marktsegment der Megayachten sowie bei Spezialanwendungen, zum Beispiel im Forschungsbereich, eingesetzt, wenn vergleichbare Ansprüche an Leistung, Flexibilität, Geräuscharmut und Laufruhe gestellt werden. Im Absatzmarkt des Geschäftsfelds Stationäre Getriebe blieben die Rahmenbedingungen weiterhin schwierig. Die Lage wurde durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie erschwert. Der Markt für neue Zementmühlengetriebe wird auch auf mittelfristige Sicht das Volumen, das vor einigen Jahren bestand, nicht mehr erreichen. Hier werden sich die positiven allgemeinen Entwicklungen der Gesamtwirtschaft nicht in entsprechendem Maße niederschlagen. Die Gesamtnachfrage der Neubaumaßnahmen ist im Vorjahr bereits zum Erliegen gekommen und ist im Geschäftsjahr nahezu nicht mehr vorhanden. Etwas besser angesichts der Substitution von Kohle und Erdöl durch Erdgas entwickelte sich dagegen weiterhin der Markt für Turbogetriebe. Im Bereich der Polymer-Herstellung besteht hohes Potenzial für Extrudergetriebe, dort gab es 2021 einen signifikanten Anstieg der Nachfrage. Trotz schwächerer Aussichten in der Öl- und Gasindustrie und der pandemiebedingten Einschränkungen, profitierte die Schweizer Gesellschaft RENK-MAAG von einer weiterhin günstigen Marktsituation; so hielt im Berichtsjahr z.B. auch die Nachfrage nach Modernisierung in der chinesischen Stahlindustrie an. Geschäftsentwicklung Im Geschäftsjahr 2021 war im Geschäftsbereich Spezialgetriebe beim Auftragseingang keine positive Entwicklung zu erkennen. Zwar nahmen die Bestellungen im Geschäftsfeld Stationäre Getriebe zu, das Geschäftsfeld Maritime Getriebe blieb jedoch aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Budget- und Ressourcenbeschränkungen) und dem Einsatz von weniger anspruchsvoller Alternativtechnologien hinter den Erwartungen zurück. Bei den Umsätzen im Geschäftsbereich Spezialgetriebe ergab sich eine deutlich kontinuierlichere Entwicklung. Im Vordergrund standen weiterhin Lieferungen für langfristige Projekte von maritimen Getrieben für die Beschaffungsprojekte der US Marine und der US Küstenwache, gefolgt von Lieferungen stationärer Getriebe. Ausblick Auch 2022 sollte der Markt für Schiffsgetriebe für militärische und andere hoheitliche Anwendungen weiter einen wichtigen Absatzmarkt für RENK darstellen. Gesteigerte Anforderungen an lokale Wertschöpfungsanteile sowie ein erhöhter Wettbewerbsdruck durch deutlich geringere technische Anforderungen stellen auch 2022 die Herausforderungen für RENK in diesen Absatzmärkten dar. Für das Geschäftsfeld Stationäre Getriebe sind keine grundlegenden Veränderungen der Marktgegebenheiten zu erwarten. Der Markt für Mühlen in Zementanlagen wird nach unserer Einschätzung unverändert schwach bleiben. Eine steigende Nachfrage nach technologisch hochleistungsfähigen Getrieben, wie sie RENK anbietet, ist nicht absehbar. Im Bereich der Polymer-Herstellung wird der Bedarf an Turbo- und Extruder-Getrieben, welcher bisher durch die COVID-19-Pandemie eingebremst wurde, wieder zunehmen. Fahrzeuggetriebe (Werk Augsburg/RENK France/RTS/RENK Systems/Horstman Gruppe/RENK America) Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Auch der Bereich Fahrzeuggetriebe ist insbesondere durch langfristige Projekte geprägt, welche wenig Volatilität innerhalb eines Geschäftsjahres zulassen. Die geforderte Umsetzung der Vereinbarung innerhalb der NATO, mindestens 2 % des BIP für Verteidigung auszugeben, führte zu einer gesteigerten Projekttätigkeit im Marktsegment für mittlere und schwere Kettenfahrzeuge. Der Markt wurde jedoch weiterhin von wenigen Beschaffungsvorhaben mit langer Laufzeit und quantitativ geringen Stückzahlen geprägt. Die COVID-19-Pandemie führte zu Verzögerungen in den Projektvergaben. In den kommenden Jahren stehen einige Beschaffungsvorhaben zur Vergabe an. Ziel von RENK ist, frühzeitig in die Mehrzahl dieser Programme eingebunden zu werden, eine Prognose im Hinblick auf die jeweilige Umsetzung bleibt allerdings sowohl in zeitlicher als auch inhaltlicher Hinsicht schwierig. Die Entscheidungsfindung in den möglichen Abnehmerländern selbst hängt oft an einer Vielzahl innen-, außen- und finanzpolitischer Parameter. Das Qualitätsbewusstsein der Kunden sowie die Möglichkeit auf kurzfristige Instandhaltungsbedarfe reagieren zu können prägen diesen Markt. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Prüfstandmarkt sind wie im Vorjahr weiterhin herausfordernd und werden insbesondere in den ausländischen Zielregionen durch nicht planbare politische Konstellationen und verschiedenste Marktprotektionismus-Szenarien, aber auch durch die Folgen der COVID-19-Pandemie, erschwert. Neben dem Heimatmarkt Deutschland bleiben für nicht-militärische Anwendungen nach wie vor die wichtigsten Auslandsmärke China, Korea und Nordamerika. Geschäftsentwicklung Mit der im Anhang im Abschnitt "Unternehmenszusammenschluss" dargestellten Akqusition der RENK America wurden die RENK America LLC sowie die RENK Magnet-Motors GmbH in den Geschäftsbereich Fahrzeuggetriebe zugeordnet. Der Geschäftsbereich Fahrzeuggetriebe konnte im Geschäftsjahr 2021 etwas weniger Auftragseingänge verbuchen als ursprünglich erwartet, geschuldet im Wesentlichen durch Verzögerungen bei zwei Großprojekten des Fahrzeuggetriebebereichs in Augsburg und bei der neu akquirierten Gesellschaft RENK America LLC. Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2021 waren dagegen höher als geplant. Dies war vor allem der Akquisition der RENK America geschuldet. Im Prüfstandmarkt konnte RENK auch in 2021 bestehen und Kunden mit Technologie und Qualität überzeugen und trotz allgemein zögerlicher Investitionstätigkeit und hohem Wettbewerbsdruck bestehen. Ausblick Die langjährigen Tendenzen im Markt für Kettenfahrzeuggetriebe werden sich nach unserer Einschätzung auch 2022 fortsetzen. Die jeweiligen Beschaffungsvorhaben der einzelnen Länder weisen die Richtung. Durch diemilitärische Auseinandersetzung zwischen Russland und der Ukraine deutet sich seitens der europäischen Regierungen eine Erhöhung von Rüstungsausgaben an. Neben sachbezogenen Kriterien bestimmen auch eine Reihe sachfremder Erwägungen unterschiedlichster Art die Entscheidungsfindung, seien es Forderungen nach Know-how-Transfer, Wertschöpfungsanteilen im Beschaffungsland oder sonstige Kompensationen. Fortsetzen wird sich auch der Trend, lokale Wettbewerber zu stärken, um Abhängigkeiten von Zulieferern aus dem Ausland zu vermindern. Eine Schlüsselrolle für Unternehmen mit Produktion in Deutschland spielt dabei die restriktive und teils sehr kurzfristig orientierte deutsche Exportkontrollpolitik. Den Schwerpunkt von RENK France wird auch 2022 das Wartungsgeschäft mit der französischen Armee bilden. Marktchancen für RENK Prüfstände werden sich auch künftig für Anwendungen in der Luftfahrtindustrie - sowohl für Helikopter als auch Triebwerke - ergeben. Auch in der Wind- und Schienenfahrzeugindustrie besteht weiterhin Bedarf. Der Bereich Fahrzeuggetriebe von Horstman geht einher mit der allgemeinen Entwicklung des Geschäftsbereichs, insbesondere mit der Situation der Fahrzeuggetriebe in Augsburg. Nicht zuletzt durch die Ausweitung der Absatzmärkte in Nordamerika infolge der Akquisition von RENK America werden sich hier Synergien für Horstman ergeben. Der Rückgang der Nachfrage in den Vereinigten Staaten durch die nationalen Wahlen 2020 und die COVID-19-Pandemie hat voraussichtlich nur temporären Charakter. Zudem können sich für RENK America LLC auch Marktchancen in Regionen außerhalb der USA ergeben. Die Risiken von Auswirkungen aus der COVID-19-Pandemie durch Lieferengpässe bei speziellen Bauteilen sind aktuell noch nicht quantifizierbar. Standardgetriebe (Werk Rheine) Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Das Jahr 2021 war weiterhin stark von der COVID-19-Pandemie geprägt. In Summe hat sich der Schiffbaumarkt zwar stark erholt, jedoch fast ausschließlich begrenzt auf große und sehr große Containerschiffe mit nur geringer Relevanz für RENK. Das Neubauvolumen in den für RENK wichtigen Segmenten Fähren, Bagger und Offshore befindet sich aufgrund der weltweit angeschlagenen Tourismusbranche und weiterhin geringen Investitionen im Bereich Offshore Öl & Gas auf einem sehr niedrigen Niveau. Leichte Erholung war nur in den Segmenten kleiner Tankerschiffe - überwiegend Chemie - und kleiner Mehrzweckschiffe sichtbar. Darüber hinaus hält der Trend zu getriebelosen Antrieben an, z.B. mit 2-Takt-Motor-Antrieben im Bereich mittelgroßer Schiffe und Pod-Antrieben bei Offshore-Schiffen. Insgesamt hat sich die erwartete Erholung durch die COVID-19-Pandemie weiter verschoben. Im Geschäftsfeld Turbogetriebe war bei den Dampfturbinenantrieben eine positive Marktdynamik zu erkennen. Auch das Marktumfeld für Kompressor-Anwendungen war aufgrund einer sich erholenden Investitionsdynamik im Bereich Öl und Gas sowie nach wie vor hohen Investitionen im Bereich PTA-Anlagen positiv. Im neuen Produktbereich der Stahlwerksgetriebe gab es eine verbesserte Konjunktur, allerdings kaum relevante Großinvestitionen - weder für neue Stahlwerke noch für Modernisierungen. Das Standard Kupplungsgeschäft hat sich nach der rückläufigen Konjunktur 2020, die im Wesentlichen durch die COVID-19-Pandemie bedingt war, wieder erholt. Dies betrifft vor allem das Segment Stahl, das 2020 noch von einem großen Einbruch geprägt war. Darüber gewann der Markt für große PTA-Anlagen deutlich an Dynamik. Geschäftsentwicklung Im Geschäftsjahr 2021 gingen im Geschäftsbereich Standardgetriebe Bestellungen v.a. für das Geschäftsfeld Maritime Getriebe ein. Darüber hinaus hat sich das Geschäftsfeld Kupplungen hinsichtlich der Auftragseingänge in 2021 sehr positiv entwickelt. Ausblick Nachdem im Jahr 2021 eine deutliche Erholung in der globalen Konjunktur stattfand und Kapazitätsengpässe im Handelsschifffahrtsbereich sichtbar wurden, ist für 2022 mit einer Erholung des Schiffsbausektors auch in anderen Segmenten als großen Containerschiffen auszugehen. Das für RENK wichtige Fährensegment wird jedoch auf absehbare Zeit auf sehr niedrigem Niveau verharren. Nachdem 2021 das Projektierungsvolumen deutlich zugenommen hat und sich Projekte insbesondere auch im Baggerbereich konkretisiert haben, ist aktuell von einer Verbesserung im Auftragseingang auszugehen. Zudem wird eine weiter steigende Nachfrage nach elektromechanischen Antrieben erwartet, getrieben vor allem durch regulatorischen Druck bezüglich Emissionen und Energieeffizienz. Bei der Energieerzeugung ist eine Trendumkehr zu etwas größeren Leistungen zu erkennen. Dieser wird durch eine höhere Nachfrage im Bereich Müllverbrennungsanlagen befeuert. Die Fokussierung im Markt wird weiterhin schwerpunktmäßig auf regenerativen Energiequellen (Geothermie, Solar, Biomasse) in kleinen, dezentral installierten Anlagen liegen. Bisher war der Markt nicht sonderlich von der COVID-19-Pandemie betroffen. Es ist davon auszugehen, dass die Pandemie auch 2022 keine negativen Auswirkungen haben wird. Bei Kupplungen sollen weiterhin die Investitionen in neue Produktionsmöglichkeiten, die Lokalisierung von Produkten und die Intensivierung der Betreuung durch Branchenmanager Erfolge zeigen. Gleitlager (Werk Hannover/RENK Corporation) Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie galten in weiten Teilen des Jahresverlaufs als überwunden. Der Industriesektor bekam die gestiegene Nachfrage im In- und Ausland durch deutliche Erholung im Auftragseingang zu spüren. Die Nachfrage im Bereich der Investitionsgüter hat erfreulicherweise angezogen. Allgemein zeigt sich die Vorteilhaftigkeit der internationalen Ausrichtung des Geschäftsbereichs Gleitlager, welcher einem volatilen Marktumfeld entgegenwirkt. So konnte der Geschäftsbereich Gleitlager auch bei schwierigen Beschaffungs- und Kostensituationen durch Flexibilität in der Lieferkette die Bedarfe unserer Kunden termingerecht bedienen. Im Berichtsjahr 2021 setzte sich der Verdrängungswettbewerb durch den wachsenden Kreis von Gleitlagerherstellern in einem insgesamt schrumpfenden Markt fort. Geschäftsentwicklung Wie in früheren Jahren zeigte der Auftragseingang auch 2021 im Geschäftsbereich Gleitlager einen relativ gleichmäßigen Verlauf. Hohe Projektaktivitäten im Schiffs- und Windbereich versprechen hier weiterhin einen anhaltenden Erfolg. Auch die Umsatzerlöse wiesen einen annähernd kontinuierlichen Verlauf auf. Sie stammten vornehmlich aus den Geschäftsfeldern E-Lager und Sonstige Horizontallager. Ausblick Die bisherigen Trendlinien in den Gleitlagermärkten und den Abnehmerindustrien werden sich nach unserer Einschätzung auch 2022 fortsetzen. Durch die Verbesserung der allgemeinen wirtschaftlichen Lage besteht die Aussicht auf eine Erholung der Nachfrage im Bereich der Investitionsgüter für den Maschinenbau. Die Entwicklung der Nachfrage im Bereich Gleitlager wird jedoch ebenso wie in den anderen Geschäftsbereichen von der weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie abhängen. Grundsätzlich folgt eine Erholung im Gleitlagermarkt immer mit größerem zeitlichen Versatz einem Aufschwung in anderen Branchen. Risiko- und Chancenbericht Unternehmensweites Risikomanagementsystem Unternehmerisches Handeln ist ständig Risiken ausgesetzt. RENK definiert Risiko als die Gefahr, dass Ereignisse oder Entscheidungen und Handlungen das Unternehmen daran hindern, definierte Ziele zu erreichen bzw. Strategien erfolgreich zu realisieren. Um Chancen auf den Märkten zu nutzen, geht das Unternehmen bewusst Risiken ein, wenn hierdurch ein angemessener Beitrag zur Steigerung des Unternehmenswerts zu erwarten ist. Existenzgefährdende Risiken dürfen dabei grundsätzlich nicht eingegangen werden oder müssen, soweit unvermeidbar, durch geeignete Maßnahmen minimiert werden. Dazu ist ein wirksames, auf die Belange der Geschäftsaktivitäten ausgerichtetes Risikomanagementsystem erforderlich, das frühzeitig die notwendigen Informationen für die Steuerung des Unternehmens zur Verfügung stellt. Das Risikomanagement bei RENK ist ein untrennbarer Bestandteil der Unternehmenssteuerung und der Geschäftsprozesse. Es setzt sich aus den Kernelementen Unternehmensplanung einschließlich des unterjährigen Review-Prozesses, Risiko- und Chancenmanagement ("Risikomanagement"), Internes Kontrollsystem und Compliance-Management-System zusammen. Die Unternehmensplanung soll unter anderem gewährleisten, Risiken und Chancen frühzeitig zu identifizieren und einzuschätzen, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Das Risikomanagement ist auf allen Unternehmensebenen darauf ausgelegt, aktuelle und relevante Informationen über die Entwicklung der wesentlichen Risiken und Chancen und die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen frühzeitig zu liefern. Im Fokus des Internen Kontrollsystems stehen die gezielte Überwachung und Steuerung von Risiken, insbesondere in Bezug auf die Wirksamkeit von Geschäftsprozessen, die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung sowie die Befolgung von Gesetzen und Vorschriften. Das RENK Compliance-System unterstützt die Einhaltung aller auf das Unternehmen anwendbaren Gesetze, internen Richtlinien und Verhaltensstandards. Hierbei stehen die Themen Korruptionsbekämpfung, Kartellrecht, Datenschutz und Prävention von Geldwäsche sowie Terrorismusbekämpfung im Fokus. Details hierzu finden sich im Abschnitt "Compliance". Organisation des Risikomanagements und Internes Kontrollsystem Die Gesamtverantwortung für die Einrichtung und Aufrechterhaltung eines angemessenen und zielgerichteten Risikofrüherkennungssystems trägt die RENK Geschäftsführung. Hierbei sieht das Führungskonzept "Industrial Governance" dezentrale operative Entscheidungsprozesse im RENK Konzern vor. Das Management ist dafür verantwortlich, dass neben der RENK GmbH, als der bei Weitem wichtigsten Gesellschaft im Konzern, auch die anderen RENK Unternehmen im jeweils gebotenen Umfang in das Risikomanagement und das Interne Kontrollsystem eingebunden sind. Die konzernweit gültige Richtlinie für Risiko- und Chancenmanagement und Internes Kontrollsystem stellt den Rahmen für ein einheitliches Verständnis des Risikomanagements und des Internen Kontrollsystems dar. Diese Richtlinie enthält Regelungen zu Aufbauorganisation, Prozessen und Berichterstattung. Aufbauorganisation Zum 31.12.2021 richtet sich das Risikomanagement sowie das interne Kontrollsystem nach der Anforderungen des Prüfungsstandards IDW PS 340 n. F.. Dazu wurde das bestehende interne Risiko- und Chancen-Managementsystem inhaltlich erweitert und technisch weiterentwickelt. Die Aufbauorganisation für das Risikomanagement und das Interne Kontrollsystem orientiert sich an der RENK Managementhierarchie. So sind Rollen mit Verantwortlichkeiten und Gremien eingerichtet. Es gibt Koordinatoren für Risikomanagement und Internes Kontrollsystem, die sicherstellen, dass die in der Konzernrichtlinie definierten Prozesse umgesetzt werden. Darüber hinaus wirken sie bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Verbesserung des Risikomanagementsystems mit. RENK hat ein fachbereichsübergreifendes Risiko- und Compliance-Board eingerichtet, das als zentrale Kontroll-, Steuerungs- und Überwachungsinstanz für Risikomanagement, Internes Kontrollsystem und Compliance fungiert. Im Rahmen der Risiko- und Compliance-Board-Diskussion werden die Risikolage bewertet und Maßnahmen zur Risikobewältigung und Behebung von Kontrollschwächen beschlossen. Prozesse des Risikomanagements Der Regelprozess im Risikomanagement umfasst die Phasen Identifikation, Analyse, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation. Hierbei werden Risiken und Chancen entweder als kurzfristig, d.h. bis zum Geschäftsjahresende, oder als langfristig, d.h. bis zu drei Jahre, klassifiziert. Die Bewertung der Risiken erfolgt unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe gemäß einer Brutto- und Nettobewertung, wobei die Nettobewertung bereits umgesetzte, risikomindernde Maßnahmen berücksichtigt. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit einer solchen Nettobewertung wird das geplante Operative Ergebnis der jeweiligen organisatorischen Einheit herangezogen. Die risikomindernden Maßnahmen werden von den Risikoverantwortlichen in den Bereichen definiert, durchgeführt und auf ihre Wirksamkeit überprüft. Mittels einheitlich definierter Risikofelder können außerdem etwaige Risikokonzentrationen frühzeitig erkannt und aktiv gehandhabt werden. Im Rahmen des Risiko- und Compliance-Boards werden die aktuelle Risikolage durch Diskussion und Gegenüberstellung der Risiken und Chancen beurteilt sowie die Maßnahmen beschlossen, überwacht und deren Effektivität bewertet. Der Fokus der Diskussion liegt dabei auf den Ursachen und Maßnahmen. Hinzu kommt eine monatliche Abfrage, ob relevante neue Risiken hinzugekommen sind oder bereits bekannte sich signifikant verändert haben. Die Risiko- und Chancenlage sowie die Maßnahmen zur Risikobewältigung und -behebung werden an die Geschäftsführung berichtet. In besonders gravierenden Fällen sind die Verantwortlichen der Geschäftsbereiche angehalten, diese unverzüglich mittels Risikoeilmeldung zu kommunizieren. Darüber hinaus unterliegen das Risikomanagement und das Interne Kontrollsystem einer ständigen Weiterentwicklung, um veränderte Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und den Nutzen auf allen Ebenen des Unternehmens weiter zu erhöhen. Chancen und Risiken RENK unterscheidet in der Berichterstattung zwischen systemischen und ereignisinduzierten Chancen und Risiken. Die Bewertung der einzelnen Chancen und Risiken wird innerhalb eines der für RENK als relevant angesehenen Themenfelder vorgenommen. Grundsätzlich lassen sich dabei die einzelnen Sachverhalte den Kategorien Markt, Produkte, Prozesse, Mitarbeiter und Finanzen zuordnen. Die Berichterstattung an die Geschäftsführung umfasst Ereignisrisiken bzw. -chancen, die sich auf das (Nicht-)Eintreten eines konkreten Geschäftsvorfalls beziehen. Die Bewertung dieser Ereignisrisiken bzw. -chancen erfolgt quantitativ (Auswirkung in Mio €, Eintrittswahrscheinlichkeitsklassen in %). Die Multiplikation von Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeitsklasse ergibt den Erwartungswert in Mio €. Die folgende Übersicht veranschaulicht die Bewertung von Ereignisrisiken unter Berücksichtigung von Risikosteuerungsmaßnahmen (Nettobetrachtung) bei RENK. Die Geschäftsführung wird regelmäßig über die kurz- und langfristigen Ereignisrisiken und -chancen unterrichtet. Die Darstellung der Ereignisrisiken in den einzelnen Risikokategorien erfolgt absteigend nach Erwartungswerten. Darüber hinaus sieht sich RENK sogenannten Planungsrisiken ausgesetzt, welche Abweichungen zu den Planungen darstellen. Dabei sind sowohl negative als auch positive Abweichungen möglich.
Markt Eine erholende Weltwirtschaft mit steigenden Zuwachsraten öffnet für RENK wieder wichtige Absatzmärkte. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, protektionistische Tendenzen sowie die vielerorts weiterhin hohe Verschuldung im privaten und öffentlichen Sektor stellen diese Absatzmärkte aber weiterhin vor Herausforderungen. Die Situation wird zusätzlich durch protektionistische Tendenzen, die Unsicherheiten in der Ausrichtung der künftigen Geldpolitik, die weiterhin ungelösten bewaffneten Auseinandersetzungen und damit einhergehende Migrationstendenzen sowie die Verbreitung von Infektionskrankheiten verschärft. Für RENK ergeben sich hier systemische Risiken mit unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten, die insgesamt zu einem sehr hohen Ausbleiben von Ergebnisbeiträgen führen können. Als Teil der Investitionsgüterindustrie unterliegt RENK den Schwankungen des Investitionsklimas. Bereits kleine Änderungen der Wachstumsraten oder der Wachstumserwartungen sowie Veränderungen in der staatlichen Investitionsförderung können signifikante Nachfrageveränderungen nach Investitionsgütern in den relevanten Märkten der RENK Gruppe, Stornierungen bereits eingebuchter Aufträge bis hin zur Neuordnung längerfristig angelegter Geschäftsbeziehungen zur Folge haben. Zudem beobachtet RENK, dass sich in den Kernabsatzmärkten verstärkt Wettbewerber positionieren. Entsprechend erhöht sich der Druck auf die unterschiedlichen Geschäftsbereiche, kostengünstiger zu produzieren, um auch künftig Kundenaufträge gewinnen zu können. RENK ordnet diesen Absatzrisiken eine hohe Wahrscheinlichkeit zu und begegnet den Risiken unter anderem durch flexible Produktionskonzepte und Kostenflexibilität, durch Leiharbeit, Arbeitszeitkonten und Kurzarbeit sowie gegebenenfalls durch vertragliche Kompensationsregelungen. Sollten sich diese Risiken realisieren, so geht RENK davon aus, dass sich hieraus insgesamt ein negativer Ergebniseffekt mit sehr hohem Umfang auswirken könnte. In den Geschäftsbereichen Spezialgetriebe und Fahrzeuggetriebe bestehen einzelne der beschriebenen Risiken mit einem insgesamt mittleren bis hohen erwarteten Ergebniseinfluss. Nach Einschätzungen von RENK kann der aktuelle Trend in der Bahnindustrie für den Personen- und Gütertransport, der sowohl aus Kostengründen im Vergleich zum Luftverkehr als auch aus Klimaschutzgründen langfristig wachsen wird, zusätzliche Marktpotenziale mit sich bringen. Neue Projekte im Bereich Prüfsysteme für Schienenfahrzeuge und damit verbundene Dienstleistungen können eine steigende Nachfrage nach Produkten von RENK Test System erzeugen. Diese mit hoher Wahrscheinlichkeit angesehene Chance kann sich im mittleren Umfang positiv auf das Ergebnis von RENK auswirken. Zudem bestehen Risiken, dass sich protektionistische Bestrebungen oder Mindestanforderungen an den Anteil der lokalen Fertigung einzelner Länder sowie veränderte Wettbewerbsbedingungen in den Absatzmärkten der RENK Gruppe nachteilig auf das geplante Wachstum auswirken. Auch die COVID-19-Pandemie führt zur Änderung der strategischen Ausrichtung der Zielländer von RENK, sodass die lokale Fertigung und die Inlandskompetenzen bevorzugt und ausgebaut werden und der Absatzmarkt für RENK Produkte und Dienstleistungen zurückgeht. Darüber hinaus steht RENK über alle Produktbereiche hinweg in vielen Märkten unter erheblichem Wettbewerbs- und Preisdruck, der zu einer Verschlechterung der erzielbaren Ergebnismargen führen kann. Die Märkte für Produkte im militärischen und hoheitlichen Umfeld sind zusätzlich durch ihre Abhängigkeit von politischen Entscheidungsprozessen mit hoch wahrscheinlichen Ereignisrisiken behaftet, sowohl z.B. im Hinblick auf exportkontrollrechtliche Meinungsbildungsprozesse und Festlegungen in den Lieferländern wie Deutschland, Frankreich, Großbritannien oder den USA als auch durch das jeweilige politische Umfeld in den Zielländern. Hinzu kommen Unwägbarkeiten aufgrund der angespannten Lage der öffentlichen Finanzen in vielen Ländern und eventuelle Forderungen nach lokaler Wertschöpfung und Technologietransfer. Sollten sich diese Risiken konkretisieren, so könnte dies zu einem sehr hohen Ausbleiben künftiger Ergebnisbeiträge führen. Aus dem aktuellen Konflikt zwischen Russland und der Ukraine ergeben sich für die RENK Gruppe keine wesentlichen finanziellen Konsequenzen. Die Geschäftsbeziehungen mit den beteiligten Ländern betragen, in Bezug auf Umsatzerlöse und Auftragsbestand, unter 1% der gesamten Aktivitäten der RENK Gruppe. Darüber hinaus bestehen keine wesentlichen einkaufsseitigen Verflechtungen. Produkte RENK stellt technologisch komplexe Produkte her, die aufgrund ihrer Einsatzgebiete hohen Qualitätsstandards und geringen Toleranzbreiten entsprechen müssen. Kommt es mangels ausreichender Entwicklungs-, Produktions- und Qualitätssicherungsprozesse zu Abweichungen von diesen Normen und Toleranzen, so können sich hieraus Gewährleistungsrisiken und Vertragsstrafen ergeben. Für bereits auf dem Markt eingeführte Produkte bestehen Risiken hinsichtlich der von den Kunden erwarteten Produktqualität. Mangelhafte Qualität kann zu Garantie-, Gewährleistungs- und Kulanzkosten führen. Im Ex-tremfall sind Ansprüche aus Produkthaftung und Schadenersatz denkbar. Lieferanten und die durch diese gelieferten Komponenten müssen zur Wahrung des hohen Qualitätsanspruchs ein strenges Freigabeverfahren bestehen. Nach Produktionsanlauf sorgen festgelegte Qualitätssicherungsmaßnahmen innerhalb des Produktionsprozesses dafür, dass Herstellungsfehler rechtzeitig erkannt und abgestellt werden. Auch in der Nutzungsphase werden gemeinsam mit den Servicebetrieben sämtliche auftretende Fehler gesammelt, ausgewertet und abgestellt. Darüber hinaus sieht sich RENK kurzfristig in den Bandbreiten von 10 % bis 25 % sowie von 25 % bis 50 % dem Risiko ausgesetzt, dass bei einem Abweichen von vertraglichen Qualitäts- und Terminzusagen Kunden Vertragsstrafen geltend machen können, die sich in mittlerem und hohem Umfang negativ auf das Ergebnis auswirken können. Die internationale Präsenz mit einer Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen führt zu einer Diversifizierung der wirtschaftlichen Basis von RENK und verhindert damit Abhängigkeiten von Großkunden oder einzelnen Produkten und Märkten. Damit sind allerdings auch Risiken durch Verletzung von Patenten durch Dritte und unerlaubte Weitergabe von unternehmensspezifischem Know-how verbunden. Daher beobachten wir unsere Absatzmärkte und schützen das Know-how des Unternehmens unter Umständen auch durch rechtliche Schritte. Die sich ändernden Kundenanforderungen führen zu technischen Innovationen und neuen Geschäftsmodellen. Insbesondere über die Standardprodukte hinausgehende kundenspezifische Individualanforderungen ermöglichen Zugang zu lukrativen Nischenprojekten. Die innovativen Produktlösungen und Dienstleistungen sind geeignet, neue Absatzchancen und zusätzliche Wachstumspotenziale zu erschließen. Diese mit hoher Wahrscheinlichkeit angesehene Chance kann sich im hohen Umfang positiv auf das Ergebnis von RENK auswirken. Hochwahrscheinliche produktinduzierte Ereignisrisiken sind umfassend über die Bilanzierung entsprechender Einzelgewährleistungsrückstellungen abgedeckt. Andere konkretisierte Risiken mit geringeren Eintrittswahrscheinlichkeiten bestehen derzeit nicht. Prozesse RENK sieht grundsätzlich die ständige Optimierung der Geschäftsprozesse in Entwicklung, Einkauf, Produktion, Vertrieb und Verwaltung als laufende Aufgabe an, um die Effizienz dieser Prozesse zu erhöhen und auch den mitunter erheblichen Kostenrisiken in diesen Bereichen entgegenzuwirken. Zulieferer werden präventiv und fortlaufend überwacht, um bedeutsame Risiken aufgrund von Lieferverzögerungen oder Lieferantenausfällen frühzeitig zu erkennen und die Auswirkungen zu verringern. Die Geschäftsbereiche Spezialgetriebe, Fahrzeuggetriebe und Gleitlager sehen hieraus über die drei Wahrscheinlichkeitsbandbreiten bis 50 % hinweg insgesamt ein sehr hohes Ergebnisrisiko. Bei der Abwicklung von Großprojekten können Risiken auftreten, die eventuell auch erst im Laufe des Projekts erkannt werden. Dazu können Mängel bei der Vertragsgestaltung, Fehler in der Auftragskalkulation, veränderte wirtschaftliche und technische Bedingungen, Schwächen in der Projektsteuerung oder unzureichende Leistungen von Sublieferanten gehören. Die RENK Gruppe minimiert diese Risiken durch ein umfassendes Projekt- und Auftragscontrolling. Alle Großprojekte werden der Geschäftsführung der RENK GmbH zur Genehmigung vorgelegt. Bereits genehmigte und laufende Aufträge, die deutlich von der geplanten Entwicklung abweichen, werden als kritische Aufträge in einem besonderen Berichtswesen erfasst und regelmäßig der Geschäftsführung vorgelegt. Derartige Risiken bestehen in den Geschäftsbereichen Spezialgetriebe und Fahrzeuggetriebe mit jeweils einer mittleren und einer hohen Ergebnisauswirkung und einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 10 % bis 50 %. Die Geschäftsprozesse von RENK werden durch Informationstechnologie unterstützt. Teile der Infrastruktur können durch Unfälle, Katastrophen, technische Störungen oder Internetangriffe ausfallen und damit Geschäftsprozesse beeinträchtigen oder vollständig zum Erliegen bringen. Außerdem bestehen die Gefahren des unberechtigten Zugriffs, des Diebstahls, der Vernichtung oder des sonstigen Missbrauchs von betrieblichen Daten und Informationen. Der hieraus entstehende finanzielle Schaden und Imageverlust kann einzelne Gesellschaften oder sogar die gesamte Gruppe treffen. Um die Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit von Informationen zur Verringerung bzw. Vermeidung von Risiken zu gewährleisten sowie um bekannte und potenzielle Risiken zu minimieren, setzt RENK auf ein risikoorientiertes Managementsystem der Informationssicherheit (ISMS, Information Security Management System), wie auch auf moderne Hard- und Softwaretechnologien und effektive IT-Organisationsmechanismen in Verbindung mit einem beständig weiterentwickelten IT- und finanzbezogenen Internen Kontrollsystem (IKS/CCMS). Trotz dieser Vorkehrungen besteht aus Sicht von RENK weiterhin das Risiko mit allerdings geringer Eintrittswahrscheinlichkeit, dass sich niedrige negative Ergebniseffekte einstellen. Die Zentralisierung und das selektive Sourcing von IT-Betriebsaufgaben sowie die Einführung von IT-Service-Managementprozessen gemäß dem Organisationsstandard für IT-Prozesse ITIL (IT Infrastructure Library) tragen zu einer effizienten Unterstützung der Geschäftsprozesse bei. Mit Organisation und Zertifizierung der Informationssicherheit nach dem international anerkannten Sicherheitsstandard ISO 27001 und dem BSI-Grundschutz (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) sorgt RENK für hohe Transparenz und Betriebssicherheit der IT-Prozesse und IT-Infrastruktur. Dennoch können sich hier Risiken im niedrigen Umfang realisieren, wobei RENK hier die Wahrscheinlichkeitsbandbreiten bis 20 % einschätzt. Mitarbeiter Eine wesentliche Zielgröße der RENK Unternehmensstrategie ist es, als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden, um auch zukünftig attraktiv für kompetente und motivierte Mitarbeiter zu sein. Wir sehen hoch qualifizierte Fach- und Führungskräfte als wesentlichen Erfolgsfaktor, um mit RENK Produkten technologische Standards zu setzen und das operative Geschäft effektiv und effizient zu steuern. Chancen für RENK liegen in der fortlaufenden fachlichen Weiterqualifizierung aller Mitarbeiter; dies bildet die Basis für eine nachhaltige und vertrauensvolle Kundenbeziehung mit wiederkehrendem Geschäftserfolg in allen Märkten. RENK verfolgt aktiv die Veränderungen in der Arbeitswelt und die damit verbundenen neuen Anforderungen an fachliches Wissen im Rahmen der Digitalisierung der Arbeitsprozesse. Risiken könnten darin bestehen, Schlüsselpositionen nicht zeitnah besetzen zu können. Diesen Risiken werden vielfältige Maßnahmen des Personalmarketings entgegengesetzt, um exzellent qualifizierte Fach- und Führungskräfte zu gewinnen und langfristig an das Unternehmen zu binden. Sollte es zu einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von Gesetzen und Vorschriften durch Mitarbeiter bzw. Führungskräfte kommen, wäre ein Risiko für RENK denkbar. Den Risiken aus den Bereichen Korruption, Kartellrecht, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung begegnet RENK durch eine Vielzahl von Maßnahmen im Rahmen des Compliance-Systems. Hierzu gehören insbesondere der Code of Conduct, Compliance-Richtlinien, der Compliance-Helpdesk sowie regelmäßige Compliance Risk Assessments und Kommunikationsmaßnahmen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und der aktuellen Einschätzungen für die überschaubare Zukunft halten wir diese grundsätzlich denkbaren Risiken sowohl was Wahrscheinlichkeit als auch Schadenspotenzial anbelangt derzeit für nicht substanziell. Die Ausbreitung der COVID-19-Pandemie kann zum krankheitsbedingten Ausfall der Mitarbeiter sowie zur fehlenden durchgängigen Stellvertretung führen. Außerdem können die Mitarbeiter aufgrund der pandemiebedingten Veranstaltungsbeschränkungen an den Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen nur bedingt teilnehmen. Auch die Reisebeschränkungen und die Homeoffice-Regelungen gefährden die Erbringung der Service- und Wartungsleistungen vor Ort sowie die Projektkommunikation. Die ereignisbasierten Pandemie-Risiken können mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit allerdings nur in geringem Umfang das Konzernergebnis beeinflussen. Finanzen Die RENK Gruppe ist aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und internationalen Ausrichtung Kreditrisiken ausgesetzt, die über entsprechende Prozesse des Finanzrisikomanagements adressiert werden. Diese Risiken beschreiben die Gefahr, dass ein Vertragspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen aufgrund seiner eigenen wirtschaftlichen Situation oder des politischen Umfelds nicht nachkommt und damit einen finanziellen Verlust für RENK verursacht. Diese Kontrahenten- und Länderrisiken werden durch die sorgfältige Auswahl der Geschäftspartner, durch geeignete Vertrags- und Zahlungsbedingungen sowie durch Bürgschaften und Akkreditive reduziert. RENK schätzt, dass sich dieses systemische Risiko mit einer mittleren Wahrscheinlichkeit und mittlerem Effekt auf das Konzernergebnis realisieren wird. Aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie werden derartige Risiken in allen Geschäftsbereichen auch zu ereignisbasierten und erhöhen die Eintrittswahrscheinlichkeit bis zu 50 %, allerdings nur mit geringem Ergebniseffekt. Beurteilung der Geschäftsführung zur Chancen- und Risikosituation des Konzerns Die Marktrisiken überwiegen in Anzahl und möglicher Auswirkung mit erheblichem Abstand die anderen Risikofelder, wobei sich die aggregierte Risikolage nicht wesentlich verändert hat. Die vorhandenen Absicherungsstrategien und die ergriffenen bzw. ergreifbaren Maßnahmen können den Risiken nur teilweise entgegenwirken. Die Geschäftsführung stellt auf Basis des Risikomanagementsystems fest, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Risiken erkennbar sind, die einzeln oder in ihrer Kombination den Fortbestand des Unternehmens mit einer nennenswerten Wahrscheinlichkeit gefährden. Der Fokus der Aktivitäten im Jahr 2022 wird angesichts der teilweise unsicheren Entwicklung auch weiterhin auf dem Management der Marktrisiken liegen. Die Integration der RENK America stellt ein potentielles Risiko im Geschäftsverlauf der RENK Gruppe dar. Die Geschäftsführung geht von einem positiven Verlauf dieser Intgration aus. Compliance Im Geschäftsjahr 2021 hat RENK das Compliance-Programm zu den Themen Antikorruption, Kartellrecht, Datenschutz und Geldwäsche weiter umgesetzt. Bei RENK ist Compliance ein gefestigter Bestandteil der Unternehmenskultur. Das Compliance-Management-System wird vom Compliance Officer koordiniert, geschult und kontinuierlich weiterentwickelt. Der Compliance Officer wird von einer Stellvertreterin und zwei weiteren Mitarbeitern bei der Prüfung von Business Partnern unterstützt. Nach seinem Ausscheiden Ende Juli 2021 wurde er von seiner Stellvertreterin kommissarisch vertreten. In den Werken Rheine und Hannover unterstützen den Compliance Officer darüber hinaus sog. "Compliance Champions". Das sind Führungskräfte, die zwar keine Vollzeit-Compliance-Mitarbeiter sind, aber eine besondere Verantwortung für das Thema Compliance an den Standorten übernehmen. Der Aufbau der Compliance-Organisation sowie die Einführung neuer Compliance-Maßnahmen erfolgten grundsätzlich in Abstimmung mit der Geschäftsführung und den Werksleitungen auf der Basis identifizierter Risiken. Im quartalsweise tagenden Risiko- und Compliance-Board wird über den Fortschritt der Maßnahmen informiert und es werden bei Bedarf weitere Schritte abgestimmt. Verbindliche ethische Verhaltensgrundsätze sowie Compliance-Anforderungen sind für alle Mitarbeiter im RENK Code of Conduct niedergelegt. Der RENK Code of Conduct umfasst Verpflichtungen zur Einhaltung des Wettbewerbsrechts, zur Integrität im Geschäftsverkehr, zum Datenschutz, zur Einhaltung des Außenhandelsrechts, zur Trennung von beruflichen und privaten Interessen, zum Umgang mit Amts- und Mandatsträgern und zur transparenten Finanzberichterstattung sowie zu fairen, respektvollen und diskriminierungsfreien Arbeitsbedingungen. Diese Verpflichtungen gelten innerhalb des Unternehmens sowie gegenüber externen Partnern und der Öffentlichkeit. Sie bilden den Rahmen für alle Entscheidungen des Unternehmens und seiner Mitarbeiter. Der RENK Code of Conduct wird sowohl im Intranet als auch auf der Webseite veröffentlicht und ist außerdem Teil eines Informationspakets, das neue Mitarbeiter bei ihrer Einstellung erhalten. Neben dem Code of Conduct für die Mitarbeiter hat RENK einen Code of Conduct für Lieferanten und Business Partner herausgegeben, der ethische Mindeststandards enthält, zu deren Einhaltung sich die Lieferanten und vertriebsunterstützende Geschäftspartner ("Business Partner") von RENK verpflichten müssen. Der Code of Conduct und der Code of Conduct für Lieferanten und Business Partner sind unter https://www.renk-group.com/de/unternehmen/corporate-governance/compliance/code-of-conduct/ in deutscher und unter https://www.renk-group.com/en/company/corporate-governance/compliance/code-of-conduct/ in englischer Sprache öffentlich abrufbar. Regelungen zur Konkretisierung des Code of Conduct sind unter anderem in den folgenden Richtlinien des Compliance-Bereiches enthalten:
Der Compliance Officer stellt neuen Mitarbeitern im Rahmen ihrer Einarbeitungsphase in das Unternehmen regelmäßig die Compliance-Organisation, die Compliance-Prozesse und die Compliance-Tools vor und erläutert in diesen Einführungsveranstaltungen die diesbezüglichen Erwartungen des Unternehmens an die Mitarbeiter. Vertriebsunterstützende Geschäftspartner werden entsprechend der Richtlinie zur Einschaltung von Business Partnern zwingend auf ihre Integrität überprüft und einem Freigabeprozess unterworfen. Die im Berichtszeitraum durchgeführten Integritätsprüfungen und die turnusmäßig stattfindenden Nachkontrollen sind ohne Beanstandungen verlaufen. Das elektronische Monitoring-System ("Continuous Controls Monitoring System - CCMS") zur frühzeitigen Aufdeckung von möglichen Compliance-Risiken und Richtlinienverstößen in Einkaufs- und Zahlungsprozessen wurde im Berichtszeitraum weiter an allen deutschen Standorten von RENK betrieben. Das Berichtswesen des CCMS besteht aus verschiedenen Prüfdateien. Veränderungen des Kontrollumfangs und Auffälligkeiten in den Kontrollen werden monatlich ausgewertet und in einer Besprechung mit dem Leiter IT, Leiter Finanzen und dem Compliance Officer bzw. deren Stellvertreter bewertet und abschließend im RENK Risiko- und Compliance-Board berichtet. Bei Zweifeln hinsichtlich des korrekten Verhaltens im geschäftlichen Umfeld ermutigt RENK seine Mitarbeiter ausdrücklich, diese offen anzusprechen und Hilfe oder Rat einzuholen. Alle Mitarbeiter werden darüber informiert, an wen sie sich bei Zweifelsfällen und Fragen wenden können. So können Mitarbeiter und Externe potenzielle Compliance-Verstöße über eine eigens eingerichtete E-Mail-Adresse, die auch anonyme Meldungen erlaubt, anzeigen. Darüber hinaus können Mitarbeiter, Geschäftspartner und sonstige Dritte offen oder anonym das Angebot der Kontaktaufnahme mit einem externen Ombudsmann nutzen und vertraulich Hinweise zu schwerwiegenden Rechtsverstößen abgeben. Dieses Angebot dient der Erkennung und Vermeidung von erheblichen Risiken für das Unternehmen. Es werden nur Hinweise entgegengenommen und bearbeitet, die sich auf schwerwiegende Rechtsverstöße beziehen, zum Beispiel im Bereich der Wirtschaftskriminalität (z.B. Korruptions- und Geldwäschestraftaten) und des Kartellrechts. Der externe Ombudsmann schützt durch seine anwaltliche Verschwiegenheitspflicht die Identität eines Hinweisgebers. RENK Mitarbeiter und Dritte haben so neben der Direktansprache des Compliance Officers die zusätzliche Möglichkeit, vertraulich, weltweit und jederzeit Hinweise zu Compliance-Verstößen abzugeben. Compliance-Verstöße werden bei RENK unter keinen Umständen toleriert. Hinweise auf mögliche Verstöße werden untersucht, Verstöße abgestellt und im Rahmen der arbeitsrechtlich zulässigen Sanktionsmöglichkeiten geahndet; darüber hinaus werden die Erkenntnisse aus der Aufklärung der Compliance-Verstöße genutzt, um das Compliance-System zu verbessern. Prognosebericht Im Folgenden beschreiben wir die voraussichtliche Entwicklung des RENK Konzerns und der Rahmenbedingungen seiner Geschäftstätigkeit. Risiken und Chancen, die eine Abweichung von den prognostizierten Entwicklungen bewirken könnten, stellen wir im Risiko- und Chancenbericht dar. Unsere Annahmen basieren auf aktuellen Einschätzungen externer Institutionen; dazu zählen Wirtschaftsforschungsinstitute, Banken, multinationale Organisationen und Beratungsunternehmen. Erhebliche Unsicherheiten ergeben sich aus den weiterhin nur schwer abschätzbaren Folgen der COVID-19-Pandemie. Der erneute Anstieg der Infektionen Ende 2021, auch durch Virusmutationen beschleunigt, führte abermals zu einschneidenden Einschränkungen in Teilbereichen des Wirtschaftslebens. Dies wird sich mindestens bis zum Ende des zweiten Quartals 2022 fortsetzen und in Teilbereichen der Wirtschaft die konjunkturelle Erholung, insbesondere in der Eurozone, abschwächen. Umsatzeinbußen und -verzögerungen aufgrund möglicher hohen Krankenstände und Quarantänemaßnahmen können sich innerhalb der Produktionsketten problematisch auswirken. Verzögerungen in der Versorgungskette, insbesondere bei elektronischen Bauteilen, sind zu erwarten und erfordern eine sorgfältige Beschaffung und die Erwägung einer vorgezogenen Beschaffung von Beständen. Zusätzliche Risiken sehen wir zudem unverändert in protektionistischen Tendenzen, Turbulenzen auf den Finanzmärkten sowie strukturellen Defiziten in einzelnen Ländern. Vor allem aufgrund der neu aufgetretenen COVID-19 Omikron-Variante und deren Ausbreitung geht der Internationale Währungsfonds (IWF) für das Gesamtjahr 2022 nur von einem weltwirtschaftlichen Wachstum von 4,4 % aus. 2021 wurde noch ein weltwirtschaftliches Wachstum von 5,9 % erzielt. Die entwickelten Volkswirtschaften werden nach Einschätzung des IWF 2022 ein Wachstum von 3,9 % realisieren können. Daran sollte die Eurozone mit 3,9 % und das Vereinigte Königreich mit 4,7 % partizipieren. Für Deutschland wird im kommenden Jahr eine Zunahme in Höhe von 3,8 % erwartet. Die US-Volkswirtschaft soll dem IWF zufolge um 4,0 % zulegen. Für Japan wird ein Plus von 3,3 % vorhergesagt. Auch in den Schwellen- und Entwicklungsländern variieren die Erholungspfade. Während die Volkswirtschaft Indiens voraussichtlich nur um 9,0 % im Jahr 2022 wachsen wird, wird China aufgrund der COVID-19-Nulltoleranzpolitik sowie finanzieller Spannungen bei Bauträgern schätzungsweise nur ein Wachstum von 4,8 % (2021: 8,1 %) erreichen. Auch der Ausblick für Lateinamerika (Brasilien: 0,3 %) sowie den Nahen Osten und Zentralasien bleibt weiterhin verhalten. Der Branchenverband VDMA erwartet, dass 2022 der preisbereinigte globale Umsatz mit Maschinen und Anlagen um 5,0 % steigen wird. Voraussichtlich wird es jedoch den großen Volkswirtschaften wohl erst 2023 gelingen, ihr Vorkrisenniveau zu überschreiten. In Deutschland wird laut VDMA mit einem Plus in der realen Umsatzentwicklung in Höhe von 7,0 % gerechnet. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass diese Prognose mit höherer Unsicherheit als sonst behaftet sei, weil die Entwicklung vieler Einflussfaktoren, wie beispielsweise die anhaltende COVID-19-Pandemie mit immer wieder neuen Mutationen, noch im Unklaren liege. Sofern sich aus der anhaltenden COVID-19-Pandemie sowie aus dem Konflikt in der Ukraine keine signifikanten Negativeffekte ergeben, geht RENK für 2022 von den nachfolgenden Erwartungen aus: Auch aufgrund der Akquisition von RENK America wird der Auftragseingang deutlich und der Umsatz spürbar über den Werten des Geschäftsjahres 2021 liegen. Das Operative Ergebnis und die Operative Rendite werden die Werte des aktuellen Jahres sehr deutlich übertreffen. RENK wird auch 2022 seine langfristig angelegte Strategie fortführen. Fokussierte Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, kompetente und motivierte Mitarbeiter und zielgerichtete Investitionen bilden dafür auch 2022 die Grundlagen. Die Akquisition von RENK America wird eine Reihe von Veränderungen nach sich ziehen, die sich vor allem auf die weitere Erschließung des US-Marktes positiv auswirken werden. Für das Geschäftsjahr 2022 wird RENK intern eine Umstrukturierung der Geschäftsbereiche in sog. Divisions durchführen. Des Weiteren wird künftig der operative Cashflow als neuer Leistungsindikator mit aufgenommen. Für den operativen Cashflow des Jahre 2022 wird eine gleichbleibende Entwicklung angenommen. Die zuvor beschriebenen zukunftsgerichteten Aussagen und Informationen beruhen auf unseren derzeitigen Erwartungen, Annahmen und Einschätzungen. Sie bergen daher eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten. Eine Vielzahl von Faktoren, von denen zahlreiche außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, beeinflussen unsere Geschäftsaktivitäten und deren Ergebnis. Diese Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Leistungen und Ergebnisse der RENK Gruppe wesentlich von denjenigen abweichen, über die wir zukunftsgerichtete Aussagen machen.
Augsburg, den 26. Januar 2024 RENK Group AG Geschäftsführung Susanne Wiegand Christian Schulz |
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