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Karlsruhe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.902,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.902,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
105,45 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
98,79 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6,66 |
| C.
sonstige Aktiva |
25.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
27.007,45 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
20.852,83 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
13.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
14.732,95 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
2.414,22 |
| B.
Rückstellungen |
1.250,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.904,62 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.904,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
27.007,45 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Anwendung
der Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden
nach den Vorschriften der §§ 266, 275 Abs. 2 HGB
gegliedert.
Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die abnutzbaren
Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der
steuerlich zulässigen Höchstsätze degressiv
oder linear abgeschrieben.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten
bewertet und werden nach ihrer voraussichtlichen
wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Bei den beweglichen, selbstständig nutzbaren,
Gegenständen des Sachanlagevermögens werden die
Zugänge der zeitanteiligen Jahresabschreibung
unterworfen. Der Absetzungsbetrag wird gemäß
§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG um jeweils ein Zwölftel
für jeden vollen Monat, der dem Monat der Anschaffung
oder Herstellung des Wirtschaftsgutes vorangeht,
vermindert. Zugänge bis zu einem Wert von Euro 410,00
werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des
Zuganges in voller Höhe abgeschrieben.
Vorräte werden, sofern vorhanden, mit den
Anschaffungskosten nach § 255 HGB bewertet.
Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind, unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken, einzeln
bewertet und mit ihrem Nennwert nach § 253 HGB
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten, zum Beispiel geleistete
Leasingsonder- oder Disagiozahlungen werden, sofern
vorhanden, zum Bilanzstichtag mit ihrem Restwert nach
§ 250 HGB ausgewiesen.
Die Rückstellungen beinhalten sämtliche,
nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung,
erkennbaren Risiken. Sie entsprechen der zu erwartenden
Inanspruchnahme und wurden unter Beachtung der
Grundsätze nach § 249 HGB bewertet.
Die Verbindlichkeiten werden nach § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und
der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages in
Höhe von 2.414,22 €, des Verlustvortrages in
Höhe von 14.732,95 € und der
Kapitalrücklage in Höhe von 13.000,00 €
ergibt sich ein buchmäßiges Eigenkapital in
Höhe von 20.852,83 €.
Die Verbindlichkeiten in Höhe von
4.904,62 € haben eine Restlaufzeit bis zu einem
Jahr.
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Sonstige Angaben
Latente Steuerverpflichtungen bestehen nach
gegenwärtigem Kenntnisstand nicht.
Ergangene Bescheide der Finanzbehörden und der
Gemeindeverwaltungen sind berücksichtigt.
Ein Ausweis der Gesamtbezüge der
Geschäftsführer nach § 285 Nr. 9 ist nach
§ 288 HGB nicht notwendig.
Im Übrigen verweist die Gesellschaft auf die
weiteren größenabhängigen Erleichterungen
nach § 288 HGB.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
Sonstige, nach den §§ 264, 284 ff. HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Während des Wirtschaftsjahres lag die
Führung der Geschäfte bei
Elfriede Schöffler, Leopoldstr. 8, 76133
Karlsruhe
Karlsruhe, den 12. Mai
2009
Elfriede
Schöffler
Geschäftsführerin
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