AUTOHAUS SCHILLING GMBH
Grenzstraße 29, 53332 Bornheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wladimir Ross seit 3.4.2024 | Geschäftsführer |
Andreas Ross seit 3.4.2024 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AUTOHAUS SCHILLING GMBHBornheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BilanzAktiva
Anhang zum 31. Dezember 2022Autohaus Schilling GmbH, Bornheim1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft firmiert unter Autohaus Schilling GmbH mit dem Sitz in Bornheim und ist beim Registergericht des Amtsgericht Bonn unter der Nummer HRB 2954 eingetragen. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 264 Abs. 1 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Gliederungsschemata der §§ 266, 275 HGB erstellt, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren zur Anwendung kommt. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.1 Allgemeines Der Jahresabschluss wurde gemäß der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt. Darüber hinaus wurden die Vorschriften des GmbHG beachtet. Die Grundsätze wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. 2.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen Die abnutzbaren immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs-/ Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen angesetzt. Planmäßige Abschreibungen werden degressiv oder linear auf der Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen, wobei die steuerlich zulässigen Abschreibungssätze zugrundegelegt werden, soweit diese handelsrechtlich zulässig sind. Außerplanmäßige Abschreibungen werden - bei abnutzbaren und nicht abnutzbaren Gegenständen des Sachanlagevermögens - bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenommen. Geringwertige Vermögensgegenstände im Sinne von § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG werden im Anschaffungsjahr unter Annahme ihres gleichzeitigen Abgangs voll abgeschrieben. Bewegliche abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 250,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bewegliche abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellkosten von mehr als EUR 250,00 bis zu EUR 1.000,00 werden wegen der untergeordneten wertmäßigen Bedeutung analog der steuerlichen Vorschriften zu einem Sammelposten zusammengefasst. Dieser Sammelposten wird im Zugangsjahr und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils 1/5 ergebnismindernd aufgelöst. Umlaufvermögen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren sowie geleistete Anzahlungen sind mit den Anschaffungskosten oder soweit nach dem Niederstwertprinzip niedrigere beizulegende Werte zum Bilanzstichtag zu berücksichtigen waren, mit diesen bewertet. Die in den Vorräten enthaltenen Bestandsrisiken aus langer Lagerdauer und mangelnder Verwendbarkeit sind durch entsprechende Abschläge berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Risikobehaftete und uneinbringliche Forderungen werden einzeln wertberichtigt bzw. abgeschrieben. Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind berücksichtigt. Liquide Mittel sind mit dem Nominalbetrag des Kassenbestandes und der Bankguthaben angesetzt. Rückstellungen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich nach § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die erhaltenen Anzahlungen sind um die darin enthaltene Umsatzsteuer vermindert. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert bewertet. 3. Angaben zu Posten der Bilanz 3.1 Anlagevermögen Zur Aufgliederung der Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den nachfolgenden Anlagenspiegel verwiesen. 3.2 Pensionrückstellungen Die Pensionsverpflichtungen wurden nach dem Teilwertverfahren unter Berücksichtigung von Fluktuation und erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen bzw. Rententrend von 1,67 % sowie unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck mit dem von der Deutschen Bundesbank gemäß der RückAbzinsV veröffentlichten Abzinsungssatz von 6 % berechnet. 3.3 Verbindlichkeiten Nach Restlaufzeiten gliedern sich die Verbindlichkeiten wie folgt:
Im Übrigen bestehen für Lieferantenverbindlichkeiten im üblichen Geschäftsverkehr branchenübliche Eigentumsvorbehalte. 4. Sonstige Angaben 4.1 Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Die Bilanz enthält folgende Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:
4.2 Angaben zu den beschäftigten Arbeitnehmern Während des Geschäftsjahres wurden im Durchschnitt 10 Mitarbeiter beschäftigt.
Bornheim Roisdorf den 23. November 2023 gez. Maria Zündorf, Geschäftsführerin sonstige Berichtsbestandteile
gez. Maria Zündorf, Geschäftsführerin Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 23.11.2023 festgestellt. |
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