Der Gute Umzug Inh. Gabriele Wilquin e.K.
Selbe AdresseUmzugstransporte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Holger Plorin seit 3.7.2019 | Prokura |
Daniel Martin Attallah seit 15.7.2010 | Prokura |
Marc Rendel seit 24.6.2010 | Prokura |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CEWE Stiftung & Co. KGaAOldenburgJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZder CEWE Stiftung & Co. KGaA, OldenburgAKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
ANHANGAllgemeine HinweiseDie CEWE Stiftung & Co. KGaA (im Folgenden: CEWE KGaA) ist im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 208214 eingetragen und hat ihren Firmensitz im Meerweg 30-32, 26133 Oldenburg, Deutschland. Sie ist eine börsennotierte Kommanditgesellschaft und als Mutterunternehmen der CEWE-Gruppe operativ überwiegend in Deutschland tätig. Darüber hinaus nimmt sie zentrale Aufgaben im Interesse des Konzerns sowie seiner in- und ausländischen Gesellschaften wahr. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gem. den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes und der Satzung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 3 HGB. Die Angaben zu Haftungsverhältnissen (§ 251 HGB i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB) werden im Anhang gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Bilanzierung und BewertungFür die Aufstellung des Jahresabschlusses sind die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die angewandten Methoden sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Herstellungskosten des Sachanlagevermögens haben den gleichen Umfang wie die Herstellungskosten des Vorratsvermögens. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Das Finanzanlagevermögen wird unter Ausnutzung des Wahlrechts gemäß § 253. Abs. 3 S. 6 HGB, zu Anschaffungskosten oder bei dauernder Wertminderung zu seinem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Die Vornahme der planmäßigen Abschreibungen erfolgt im Wesentlichen auf der Grundlage gruppeneinheitlicher Nutzungsdauern. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden über eine Nutzungsdauer von 2 bis 8 Jahren abgeschrieben. Bei Gebäuden beträgt die Nutzungsdauer 25 bis 50 Jahre und 3 bis 13 Jahre bei Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Alle abnutzbaren Anlagegegenstände werden linear abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungswerten von unter € 250,00 werden als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben behandelt. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von € 250,00 bis zu € 800,00 werden im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung voll abgeschrieben. Soweit Investitionszuschüsse vereinnahmt wurden, wird hierfür der passivische Ansatz als "Sonderposten für Investitionszuschüsse" gewählt. Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn der Grund für eine vorherige Abschreibung entfallen ist. Der Ansatz des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. In die Herstellungskosten werden die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten und der Werteverzehr des Anlagevermögens einbezogen. Kosten der Verwaltung werden berücksichtigt, sofern sie der Produktion zuzurechnen sind. Fremdkapitalzinsen werden nicht einbezogen. Angeschaffte Gegenstände des Vorratsvermögens werden nach der Durchschnittswertmethode mit dem gewichteten Durchschnittswert bewertet. Sofern der beizulegende Wert am Bilanzstichtag niedriger ist, wird dieser angesetzt. Bestände, die aufgrund von Überalterung oder technischem Fortschritt selten verwendet werden, werden durch Gängigkeitsabschläge abgewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zum Barwert angesetzt. Risiken sind durch Einzel-und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen worden. Flüssige Mittel werden zum Nennwert angesetzt. Latente Steuern werden auf Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen gebildet, soweit sie sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich ausgleichen. Unterschiedliche Wertansätze bestehen im Wesentlichen bei Pensionsrückstellungen, Sachanlagen und Finanzinvestitionen sowie Forderungen und sonstigen Vermögenswerten. Eine sich daraus ergebene Steuerentlastung (Aktivüberhang) wird nicht aktiviert. Die Berechnung erfolgt unter Anwendung eines kombinierten Ertragsteuersatzes von 30,88 % (Vorjahr: 30,88 %), der die Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und den Solidaritätszuschlag umfasst. Der Zeitwert der für Aktienprogramme ausgegebenen Aktienoptionen wird zum Ausgabezeitpunkt ratierlich über den Zeitraum zwischen Ausgabe und Fälligkeit als Personalaufwand gegen die Kapitalrücklage erfasst. Die Gewinnrücklagen und der Bilanzgewinn sind nach dem Gesetz und Satzung gebildet und mit dem Nominalwert angesetzt. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse ist mit dem noch nicht erfolgswirksam gewordenen Anteil bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden unter Zugrundelegung versicherungsmathematischer Annahmen, die den Zeitwert von Zahlungsabflüssen (Rechnungszinsfuß) und die Wahrscheinlichkeit von Zahlungen (Annahmen über die Sterblichkeit - Richttafeln Heubeck 2018 G, Fluktuation und vorzeitige Pensionierung) nach der projizierten Einmalbeitragsmethode (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Enthaltene Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst worden. Hieraus entstehende Beträge werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert. Vermögengegenstände und Schulden in Fremdwährung werden zum Zeitpunkt der Zugangsbewertung mit dem jeweiligen Devisenkassamittelkurs bewertet. Die Folgebewertung zum Abschlussstichtag erfolgt bei einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag. Die Folgebewertung zum Abschlussstichtag bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt unter Beachtung des Imparitätsprinzips, so dass in diesem Fall zum Abschlussstichtag bestehende Kursverluste aufwandswirksam berücksichtigt werden, Kursgewinne aber nicht. Erfolgswirksame Anpassungen aus der Änderung des Abzinsungszinssatzes werden im Finanzergebnis erfasst. Erläuterungen zur Bilanz(1) Einzelposten des AnlagevermögensDie Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres für die Einzelposten des Anlagevermögens ergeben sich aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel: Entwicklung des Anlagevermögens 2023
Entwicklung des Anlagevermögens 2022
Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände 2023
Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände 2022
Entwicklung der Sachanlagen 2023
Entwicklung der Sachanlagen 2022
Entwicklung der Finanzanlagen 2023
Entwicklung der Finanzanlagen 2022
(2) Forderungen und sonstige VermögensgegenständeSämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben (wie auch im Vorjahr) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 27.557 TEuro (Vorjahr: 23.373 TEuro) sowie sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 160.297 TEuro (Vorjahr: 165.851 TEuro). Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen insbesondere Forderungen aus Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer, debitorische Kreditoren sowie Forderungen gegen die Unterstützungskasse aufgrund der auf diese übertragenen Pensionsverpflichtungen. (3) EigenkapitalDas Grundkapital beträgt 19.349.207,80 Euro in Form von 7.442.003 Inhaberaktien mit voller Gewinnanteilberechtigung für das Geschäftsjahr 2023. Jede Inhaberaktie der CEWE Stiftung & Co. KGaA gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 7.442.003. Daraus ergibt sich ein rechnerischer Wert von 2,60 Euro je Aktie. Die Hauptversammlung vom 5. Juni 2019 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 130.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 50.000 neuen auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien beschlossen (Bedingtes Kapital 2019). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Optionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 5. Juni 2019 bis zum 30. Juni 2024 gewährt werden. Darüber hinaus wurde das Grundkapital um bis zu 650.000 Euro mit Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Oktober 2022 bedingt erhöht, durch die Ausgabe von bis zu 250.000 neuen auf den Inhaber lautenden nennwertlose Stückaktien (Bedingtes Kapital 2020). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Optionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 6. Oktober 2020 bis zum 5. Oktober 2025 gewährt werden. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Juni 2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 8. Juni 2026 durch Ausgabe von bis zu 150.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 390.000,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Nach teilweiser Ausschöpfung im Jahr 2021 verbleibt ein Betrag von 342.981,60 Euro. Das Bezugsrecht der Kommanditaktionäre ist ausgeschlossen. Die neuen Aktien dürfen nur zur Gewährung von Aktien an Arbeitnehmer der CEWE Stiftung & Co. KGaA und ihrer verbundenen Unternehmen (Mitarbeiteraktien) ausgegeben werden. Der Nennbetrag der eigenen Anteile ist vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Der Nennbetrag der eigenen Anteile beträgt zum Abschlussstichtag, bei 336.329 eigenen Aktien, 874 TEuro. Die Summe des ausgegebenen Kapitals beträgt zum Abschlussstichtag 18.475 TEuro. Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktGNach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) hat jeder Aktionär, der die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 oder 75 Prozent der Stimmrechte eines börsennotierten Unternehmens erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dies dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Handelstagen, mitzuteilen. Die Erben des Firmengründers Heinz Neumüller - Alexander Neumüller (AN Assets GmbH & Co. KG, Oldenburg) und Dr. Caroline Neumüller (CN Assets GmbH & Co. KG, Oldenburg) - sind mit zusammen aktuell 27,1% die größten CEWE-Aktionäre, mit denen das Unternehmen schon seit vielen Jahren eine hohe Stabilität auf der Eigentümerseite aufweist. Darüber hinaus zählt lediglich Union Investment Privatfonds GmbH zu den meldepflichtigen Investoren mit über 3% bzw. 5% Anteilsbesitz. Der Gesellschaft wurde das Bestehen folgender Beteiligungen mitgeteilt, wobei im Rahmen der Klarheit und Übersichtlichkeit der Abschlussdarstellung nur die jeweils letzte relevante Mitteilung eines Meldepflichtigen aufgeführt wird (die entsprechenden Prozent- und Aktienzahlen beziehen sich auf das zum Zeitpunkt der jeweiligen Meldung vorhandene Grundkapital; die Anzahl der Aktien ist der letzten Stimmrechtsmitteilung an die CEWE Stiftung & Co. KGaA entnommen und kann daher zwischenzeitlich überholt sein; wegen der gesetzlichen Vorschriften über die Zurechnung von Stimmrechten, zum Beispiel von Stimmrechten, die einem Tochterunternehmen des Meldepflichtigen gehören, kann es zu Mehrfachmeldungen kommen): Die AN Assets GmbH & Co. KG und CN Assets GmbH & Co. KG, Oldenburg, Deutschland haben uns gemäß § 33 WpHG am 01.07.2020 mitgeteilt, dass ihr direkter Stimmrechtsanteil an der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg, Deutschland, ISIN: DE0005403901, WKN: 540390 am 30.06.2020 durch Aktien die Schwelle von 3%, 5%, 10%, 15%, 20% und 25% der Stimmrechte überschritten hat. Alexander Neumüller (AN Assets GmbH & Co. KG, Oldenburg) und Dr. Caroline Neumüller (CN Assets GmbH & Co. KG, Oldenburg) - sind mittels Stimmenbindungsvertrag zu 27,2% (das entspricht 2.020.001 Stimmrechte) bezogen auf die zum Meldezeitpunkt ausgegebenen Gesamtstimmrechte beteiligt. Die Union Investment Privatfonds GmbH, Frankfurt /Main, Deutschland hat uns gemäß § 33 WpHG am 16.11.2018 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CeWe Color Holding AG, Oldenburg, Deutschland, ISIN: DE0005403901, WKN: 540390 am 12.11.2018 durch Aktien die Schwelle von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und nunmehr 5,1% (das entspricht 378.394 Stimmrechte bezogen auf die zum Meldezeitpunkt ausgegebenen Gesamtstimmrechte) beträgt. Die oben genannten und weitere Stimmrechtsmitteilungen sind im Internet unter ir.cewe.de > Investor Relations > News & Publikationen > Stimmrechtsmitteilungen verfügbar. AktienoptionsprogrammeIm Einzelnen stellen sich die aktuellen Aktienoptionsprogramme wie folgt dar:
Grundlage der Programme ist der Hauptversammlungsbeschluss vom 4. Juni 2014; die dort genannten Bedingungen wurden eingehalten. Die erforderlichen Zustimmungsbeschlüsse des Aufsichtsrats der Gesellschaft liegen jeweils vor. Alle Programme sind in gleicher Weise strukturiert. Jedes der Aktienoptionsprogramme hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Nach dem Ablauf einer vierjährigen Wartezeit (Sperrfrist) können im fünften Jahr der Laufzeit die Optionsrechte ausgeübt werden. Voraussetzung für die Ausübung ist die Erreichung des Erfolgsziels, wenn also die Schlussauktionspreise der CEWE-Aktie im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG an zehn aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen mindestens den Basispreis zuzüglich des jeweiligen Erfolgsaufschlages erreicht, beziehungsweise überschritten haben. An Aufsichtsratsmitglieder oder Mitglieder anderer zur Aufsicht bestimmter Organe des Unternehmens wurden zum Bilanzstichtag keine Aktienoptionen vergeben. Der gewichtete durchschnittliche Aktienkurs der ausgeübten Optionen betrug im Vorjahr 93,77 Euro. Im laufenden Geschäftsjahr 2023 wurden keine Optionen ausgeübt.
AusübungszeiträumeNach Ablauf der Wartezeit und Erreichung des Erfolgsziels sind die Ausübung der Optionsrechte sowie der spätere Verkauf von Aktien aus dem Optionsgeschäft nur innerhalb von sechs Ausübungszeiträumen von jeweils vier Wochen erlaubt. Die Ausübungszeiträume beginnen jeweils mit der Veröffentlichung des Ergebnisses des abgelaufenen Geschäftsjahres, mit der Bilanzpressekonferenz, mit der ordentlichen Hauptversammlung sowie am Tag der Veröffentlichung der Quartalszahlen. Die Einhaltung der Fristen wird vom Compliance-Beauftragten der CEWE-Gruppe überwacht. Die Optionen wurden einem festgelegten Kreis der obersten Führungs- und Expertenebene der CEWE Stiftung & Co. KGaA sowie anderer Gruppenunternehmen im In- und Ausland zu einer Optionsprämie von jeweils 0,50 Euro je Option angeboten. Die Anzahl der angebotenen Optionsrechte ist beschränkt. Die Maximalzahl für ein Vorstandsmitglied beträgt 1.200 Rechte, für andere Führungskräfte und Experten liegt sie je nach Führungsebene und Nähe zum Unternehmenserfolg darunter. (4) KapitalrücklageAusgewiesen werden das Agio, welches bei der Ausgabe der 600.002 Inhaberaktien (nach dem 1999 durchgeführten Aktiensplit 1:10 6.000.020 Inhaberaktien) über den Nennbetrag der Aktien hinaus erzielt wurde (29.144 TEuro), die Einstellung aus Kapitalherabsetzung (1.560 TEuro), die Dotierung im Rahmen der Wandlung der atypisch stillen Gesellschafteranteile (27.868 TEuro), die durch die Endabrechnung dieser Wandlung im Laufe des Geschäftsjahres 2007 um 2.375 TEuro reduziert wurde, das Agio, welches bei der Ausübung des Aktienbezugsrechts der Stiftung entstanden ist (415 TEuro) sowie der Gewinn aus dem Verkauf eigener Anteile (12.689 TEuro). Die Kapitalrücklage enthält den Zeitwert der für die Aktienprogramme ausgegebenen Aktienoptionen, die zwischen dem jeweiligen Ausgabezeitpunkt und der Fälligkeit der Aktienoptionsprogramme ratierlich der Kapitalrücklage zugeführt werden, nebst den einbehaltenen Optionsprämien. Zusätzlich werden dort die Auswirkungen der Ausgabe von Belegschaftsaktien erfasst.
(5) GewinnrücklagenNach einem Anfangsbestand eigener Anteile von 185.166 Aktien zu Beginn des Geschäftsjahres 2007 hatte die Gesellschaft in Fortführung des Rückkaufprogramms bis zum 2. Februar 2007 weitere 24.363 Stückaktien zurückgekauft. Am 5. Februar 2007 wurde der Rückkauf über die Börse beendet; zu diesem Zeitpunkt waren 209.529 eigene Aktien im Bestand. Direkt anschließend, vom 5. Februar bis zum 6. März 2007, erfolgte ein öffentliches Aktienrückkaufangebot über bis zu 390.000 Aktien zu einem Erwerbspreis von € 36,07 je Aktie. Insgesamt erwarb die Gesellschaft im Rahmen dieses Rückkaufangebotes 53.223 Aktien; dies entsprach 0,72 % des damaligen Grundkapitals. Damit erhöhte sich der Bestand eigener Anteile auf 262.752 Aktien. Diese 262.752 eigenen Aktien wurden im April 2007 an die CeWe Color Versorgungskasse e.V., Wiesbaden, sowie an einen dritten Investor veräußert. Auf der Basis des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 28. Mai 2008 begann die CEWE Stiftung & Co. KGaA am 16. Juni 2008 mit einem Aktienrückkaufprogramm. Die Hauptversammlung hat zuletzt am 15. Juni 2022 die Gesellschaft ermächtigt, bis zum Ablauf des 14. Juni 2027 eigene Aktien in einem Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Im Berichtsjahr hat sich der Aktienbestand wie folgt verändert:
Die Aktienrückkäufe sind in den Jahren 2008 bis 2023 zum Erwerb von Unternehmen, zur Weiterveräußerung an Dritte oder an Arbeitnehmer der Gesellschaft erfolgt.
Im Zeitraum Juni bis Dezember 2023 wurden in mehreren Tranchen 97.100 Stück eigene Aktien im Wert von insgesamt 8.993 TEuro erworben (abrufbar unter ir.cewe.de im Bereich CEWE Aktie/Aktienrückkauf). Die CEWE Stiftung & Co. KGaA hat im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 12.159 eigene Aktien ausgegeben (Vorjahr Aktienoptions- und des Mitarbeiteraktienprogramms). Dies entspricht einem Betrag von nominal 32 TEuro beziehungsweise 0,16 % des Grundkapitals.
(6) Bereitstellung von Aktien für AOPIm September 2023 (Vorjahr: September 2022) hatte der Vorstand beschlossen, allen Mitarbeitern der CEWE-Gruppe, Aktien der Gesellschaft kostenfrei als Belegschaftsaktien zum Erwerb anzubieten. Dafür wurden insgesamt 9.489 Aktien (Vorjahr: 6.695 Aktien) benötigt. Die Bedienung erfolgte zu Lasten der eigenen Anteile. Der nach deutschem Aktienrecht maßgebliche Bestand eigener Anteile zum 31. Dezember 2023 lag damit bei 336.329 Aktien (Vorjahr: 251.388 Aktien).
(7) DividendenAus dem Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2022 wurde gemäß des Hauptversammlungsbeschlusses vom 7. Juni 2023 eine Dividende in Höhe von 17.624 TEuro (Vorjahr: 16.870 TEuro) ausgeschüttet und eine Einlage in Höhe von 21.000 TEuro (Vorjahr: 20.900 TEuro) bei den anderen Gewinnrücklagen vorgenommen. Der verbleibende Betrag in Höhe von 127 TEuro (Vorjahr: 210 TEuro) wurde auf neue Rechnung vorgetragen. (8) Sonderposten für InvestitionszuschüsseIm Sonderposten für Investitionszuschüsse werden gemäß der Stellungnahme HFA 1/1994 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. Investitionszuschüsse aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" sowie aus Mitteln des "Europäischen Fonds für regionale Entwicklungen" ausgewiesen, wobei die ertragsmäßige Berücksichtigung der Investitionszuschüsse zeitanteilig über die Auflösung entsprechend dem Abschreibungsverlauf der begünstigten Investitionsobjekte erfolgt. (9) PensionsrückstellungBei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen wurde von folgenden Annahmen ausgegangen:
Bei dem für die Diskontierung zugrunde gelegten Zins handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt 467 TEuro (Vorjahr: 1.890 TEuro) und unterliegt einer Ausschüttungssperre. (10) Sonstige Rückstellungen
(11) Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 25 TEuro (Vorjahr: 75 TEuro). Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 6.805 TEuro (Vorjahr: 6.405 TEuro) sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 211.968 TEuro (Vorjahr: 170.399 TEuro). Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht umfassen solche gegenüber Gesellschaftern aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 37 TEuro (Vorjahr: 54 TEuro). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 16.648 TEuro (Vorjahr: 16.023 TEuro) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 1 TEuro (Vorjahr: 6 TEuro) enthalten. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(1) Umsatzerlöse
(2) Sonstige betriebliche ErträgeIn den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus Kostenerstattungen von verbundenen Unternehmen in Höhe von 1.522 TEuro (Vorjahr: 1.038 TEuro), Kostenerstattungen und Sachzuwendungen von angestellten Personen in Höhe von 1.562 TEuro (Vorjahr: 756), Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 1.066 TEuro (Vorjahr: 520 TEuro) sowie periodenfremde Erträge in Höhe von 2.580 TEuro (Vorjahr: 4.567 TEuro) enthalten. (3) PersonalaufwandDie Aufwendungen für Altersversorgung betrugen im Geschäftsjahr 3.330 TEuro (Vorjahr: 4.090 TEuro). (4) AbschreibungenDie Aufteilung der Abschreibungen sind dem Anlagespiegel zu entnehmen. Im Geschäftsjahr 2023 sowie im Vorjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. (5) Sonstige betriebliche AufwendungenIn den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Verluste aus der Währungsumrechnung in Höhe von 1.346 TEuro (Vorjahr: 1.630 TEuro), Aufwendungen von verbundenen Unternehmen in Höhe von 8.129 TEuro (Vorjahr: 5.374 TEuro) sowie periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 10.824 TEuro (Vorjahr: 1.307 TEuro) enthalten. Der Anstieg der periodenfremden Aufwendungen resultiert aus dem Abgang von Finanzanlagen. Dies betrifft die Veräußerung von 100% der Anteile an der Beteiligung Futalis GmbH, Leipzig und der in diesem Zusammenhang gewährten Darlehen. (6) Erträge aus BeteiligungenVon den Erträgen aus Beteiligungen entfallen 11.158 TEuro (Vorjahr: 9.793 TEuro) auf verbundene Unternehmen. (7) Erträge aus Ausleihungen des FinanzanlagevermögensVon den Erträgen aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens entfallen 3.399 TEuro (Vorjahr: 1.321 TEuro) auf verbundene Unternehmen. (8) Zinsergebnis und Abschreibungen auf FinanzanlagenVon den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen entfallen 2.668 TEuro (Vorjahr: 1.214 TEuro) auf verbundene Unternehmen. Von den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen entfallen 7.083 TEuro (Vorjahr: 2.575 TEuro) auf verbundene Unternehmen sowie in Höhe von 531 TEuro (Vorjahr: 487 TEuro) auf die Aufzinsung von Rückstellungen. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen außerplanmäßige Abschreibungen auf sonstige Beteiligungen in Höhe von 227 TEuro (Vorjahr: 0 TEuro) aufgrund dauerhafter Wertminderung. (9) Periodenfremde Erträge und AufwendungenDie Gewinn- und Verlustrechnung enthält folgende aperiodischen Erträge und Aufwendungen:
Sonstige Erläuterungen(1) HaftungsverhältnisseEs bestehen Haftungsverhältnisse aus der Hingabe von Bürgschaften und Garantien für Dritte sowie aus anderen Sachverhalten in Höhe von 2.039 TEuro. Davon bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen 41 TEuro. Das Risiko, aus diesen Haftungsverhältnissen in Anspruch genommen zu werden, wird als gering wahrscheinlich eingestuft, weil das Insolvenzrisiko für die verbundenen Unternehmen ausgeschlossen wird. Die Einschätzung der Beträge und des jeweiligen Grades der Eintrittswahrscheinlichkeit wird laufend überwacht. Die Angaben stellen jeweils Nominalwerte dar. Es bestehen Rangrücktrittserklärungen gegenüber der DeinDesign GmbH, Bad Kreuznach, in Höhe von 390 TEuro. (2) Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen VerpflichtungenDas Kassenvermögen der CeWe Color Versorgungskasse e.V., Wiesbaden, zur Deckung der Versorgungsansprüche der Rentenempfänger der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg, weist zum Stichtag keine Deckungslücke (Vorjahr: 0 TEuro) auf. Die Gesellschaft ist verpflichtet, im Bedarfsfall die bestehende Deckungslücke auszugleichen. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und nicht unter den Haftungsverhältnissen angegeben sind, belief sich zum 31. Dezember 2023 auf insgesamt 12.078 TEuro. Die Verpflichtungen bestehen ausschließlich gegenüber Dritten und betreffen Miet-und Leasingzahlung in Höhe von 2.281 TEuro sowie Bestellobligo in Höhe von 9.797 TEuro, das sich mit 9.287 TEuro auf Sachanlagen und 510 TEuro auf immaterielle Vermögensgegenstände aufteilt. (3) Mitarbeiter im JahresdurchschnittIm Durchschnitt des Geschäftsjahres waren folgende Mitarbeiter beschäftigt:
(4) Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und PersonenAls nahestehende Personen werden die Mitglieder des Vorstandes und des Kuratoriums der Neumüller CEWE COLOR Stiftung sowie des Aufsichtsrates sowie die Mitglieder der AN Assets GmbH & Co. KG und CN Assets GmbH & Co. KG, Oldenburg, und mit diesen verbundenen Unternehmen definiert. Ebenfalls zu dieser Gruppe gehören die nahen Familienangehörigen und nahestehende Unternehmen dieses Personenkreises. Geschäftsvorfälle mit sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen haben 2023 stattgefunden. Wesentliche Transaktionen betreffen Erbpachtverhältnisse zwischen der Gesellschaft und verbundenen Unternehmen der AN Assets GmbH & Co. KG und CN Assets GmbH & Co. KG, Oldenburg, über betrieblich genutzte Grundstücke. Das Volumen der in Anspruch genommenen Leistungen betrug 665 TEuro (Vorjahr: 624 TEuro). Im Vergütungsbericht der CEWE-Gruppe finden sich weitere individualisierte Angaben zu den Bezügen und zum Vergütungssystem des Vorstandes sowie des Aufsichtsrates. (5) Gesamtbezüge des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin Neumüller CEWE COLOR Stiftung und des AufsichtsratsFür die aktiven Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands sowie des Aufsichtsrates wurden für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben folgende Gesamtbezüge geleistet:
Die Tabelle weist den Zufluss im beziehungsweise für das Geschäftsjahr sowie das Vorjahr aus Festbezügen, Nebenleistungen sowie einjähriger und mehrjähriger variabler Vergütung aus. Die Bezüge aus der Bonusbank (Tantieme II) betreffen fällig gewordene Ansprüche einschließlich der vertraglichen Zinsen. Die Vergütungen für die Aufsichtsratsmitglieder für ihre Gremientätigkeiten ergeben sich aus der Satzung und setzen sich aus festen Bestandteilen zusammen; sie sind ausschließlich kurzfristiger Natur. Über die oben beschriebenen Vergütungen hinaus gibt es keine weiteren Bezüge oder Ansprüche, die im Geschäftsjahr oder Vorjahr gewährt, bisher aber in keinem Konzernabschluss angegeben worden sind. Angaben zur Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder sind im Vergütungsbericht dargestellt. Von einem Dritten sind im Hinblick auf die Tätigkeit als Vorstandsmitglied keinem der aktiven oder ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder Leistungen zugeflossen; gleiches gilt für die Mitglieder des Aufsichtsrats. Kredite und Vorschüsse sind in keinem Fall gewährt worden. Ebenso wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten der Mitglieder des Vorstandes oder des Aufsichtsrats eingegangen. Durch ein Mitglied des Aufsichtsrats wurden im Geschäftsjahr 2023 Beratungsleistungen im Wert von 0 TEuro (Vorjahr: 14 TEuro) erbracht. Weitere Beratungs- und Vermittlungsleistungen sowie andere persönliche Leistungen durch Mitglieder des Aufsichtsrates wurden weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr erbracht. Die Versorgungsbezüge für frühere Mitglieder der Vorstände der Neumüller CEWE COLOR Stiftung als persönlich haftende Gesellschafterin der CEWE Stiftung & Co. KGaA sowie der ehemaligen CEWE COLOR Holding AG belaufen sich auf 1.149 TEuro (Vorjahr: 1.075 TEuro). Die für sie gebildeten Pensionsrückstellungen betragen 19.533 TEuro (Vorjahr: 17.284 TEuro). (6) Aufstellung des Anteilsbesitzes
(1) Beteiligung über die CEWE
Beteiligungsgesellschaft mbH, Oldenburg
(7) Organe der GesellschaftDie alleinige Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft wird durch die persönliche haftende Gesellschafterin Neumüller CEWE COLOR Stiftung, Oldenburg, wahrgenommen. Die Neumüller CEWE COLOR Stiftung, Oldenburg, ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Vorstand vertritt die Stiftung durch zwei Mitglieder gemeinsam. Vorstandsmitglieder der Neumüller CEWE COLOR Stiftung:Yvonne Rostock, wohnhaft in Ratingen (ab 1. März 2023) Vorstandsvorsitzende Zuständig für den nationalen und internationalen Vertrieb Patrick Berkhouwer, wohnhaft in Bremen Zuständig für den Bereich Ausland und Expansion Dr. Reiner Fageth, wohnhaft in Oldenburg Zuständig für die Bereiche Technik, IT, Forschung und Entwicklung
Carsten Heitkamp, wohnhaft in Oldenburg Zuständig für Produktion, Einkauf und Logistik Dr. Olaf Holzkämper, wohnhaft in Oldenburg Zuständig für die Bereiche Finanzen & Controlling, Unternehmensentwicklung, Investor Relations, Corporate Information Management, Recht und On-Site Finishing
Thomas Mehls, wohnhaft in Oldenburg Zuständig für den Bereich Marketing, Online Photo Service, CEWE-Print, viaprinto, Akquisition New Business und Nachhaltigkeit
Christina Sontheim-Leven, wohnhaft in Düsseldorf (ab 1. Januar 2022) Zuständig für den Bereich Personal und Organisationsentwicklung
*) Konzernmandat
Aufsichtsrat:Frank Zweigle, wohnhaft in Oldenburg (Vorsitzender bis 7. Juni 2023) Januar 2023 * Geschäftsführer der Schlaues Haus Oldenburg gGmbh, Unternehmensberater und Lehrbeauftragter der Jade Hochschule Wilhelmshaven Oldenburg Elsfleth Paolo Dell' Antonio, wohnhaft in Düsseldorf Januar 2017 * Diplom Kaufmann, MBA
Simon GmbH & Co. KG, Bitburg (vormals: Bitburger Holding GmbH) **
Kersten Duwe, wohnhaft in Oldenburg (Vorsitzender ab 7. Juni 2023) Juni 2023 * Rechtsanwalt, Steuerberater, Sprecher der Geschäftsführung der Treuhand Weser-Ems GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg
Patricia Geibel-Conrad, wohnhaft in Leonberg (bis 7. Juni 2023) Juni 2018 * Wirtschaftsprüfer/Steuerberaterin in eigener Praxis, Unternehmensberatung
Prof. Dr. Christiane Hipp, wohnhaft in Cottbus Juni 2012 * Seit 1. Dezember 2005 Professorin für Organisation und Unternehmensführung (Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg)
Daniela Mattheus, wohnhaft in Berlin (ab 7. Juni 2023) Juni 2023 * Rechtsanwältin, Managementberaterin
Martina Sandrock, wohnhaft in Hamburg Oktober 2022 * Aufsichtsrätin, Beirätin, Kuratorin, ehemalige Vorsitzende des Vorstands der LSH AG, Hamburg
Dr. Birgit Vemmer, wohnhaft in Bielefeld Juni 2018 * Managementberaterin und Coach
Petra Adolph, wohnhaft in Hannover Juni 2018 * Stellv. Landesbezirksleiterin Nord der IG BCE
Nurol Altan, wohnhaft in Oldenburg (ab 25. Mai 2023) Mai 2023 * Freigestellt als Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg
Marc Bohlken, wohnhaft Oldenburg (ab 25. Mai 2023) Mai 2023 * Dipl. Wirtschaftsingenieur (FH), Technischer Leiter am Standort Oldenburg der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg
Marion Gerdes, wohnhaft in Berne (bis 25. Mai 2023) Juni 2018 * Industriekauffrau/Leiterin Personal der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg
Jan Grüneberg, wohnhaft in Berne (ab 25. Mai 2023) Mai 2023 * Assessor juris, Rechtsassessor, Abteilungsleiter der Abt. Mitbestimmung/Aufsichtsrecht der IGBCE
Insa Lukaßen, wohnhaft in Oldenburg Juni 2018 * Abteilungsleitung Mailorder Versand der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg
Alexander Oyen, wohnhaft in Bremen (bis 25. Mai 2023) Juni 2018 * Bezirksleiter IG BCE Oldenburg
Markus Schwarz, wohnhaft in Oldenburg (stellvertretender Vorsitzender) Oktober 2015 * Freigestelltes Betriebsratsmitglied der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg
Elwira Wall, wohnhaft in Hatten (bis 25. Mai 2023) Juni 2018 * Datenschutzbeauftragte der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg
*) Beginn der Aufsichtsratstätigkeit
(8) Honorar des AbschlussprüfersDas Honorar für die erbrachten Leistungen des Abschlussprüfers wird im Konzernanhang der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg, dargelegt. (9) Konzernabschluss des MutterunternehmensDie Gesellschaft ist als Mutterunternehmen i.S.d. § 290 Abs. 2 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet und ist Mutterunternehmen für den kleinsten und den größten Kreis von Unternehmen. Die Gesellschaft stellt ihren Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den am Stichtag geltenden International Financial Reporting Standards (IFRS) wie sie in der EU anzuwenden sind, sowie den ergänzend nach § 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch anzuwendenden Vorschriften auf. Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wird beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und im Bundesanzeiger veröffentlicht. (10) Vorschlag über die Verwendung des BilanzgewinnsDer Bilanzgewinn der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg, beläuft sich auf 36.848 TEuro. Der Vorstand der geschäftsführenden Neumüller CEWE COLOR Stiftung schlägt eine Dividende von 2,60 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie vor. Für das Geschäftsjahr 2023 ergibt sich auf Grundlage des derzeitigen Grundkapitals ein Ausschüttungsbetrag in Höhe von 18.419.863,80 Euro. Es wird ferner vorgeschlagen, aus dem verbleibenden Teil des Bilanzgewinns 18.300.000,00 Euro in die Gewinnrücklagen einzustellen und 127.917,98 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. (11) NachtragsberichtNach dem Ende des Geschäftsjahres sind keine Ereignisse eingetreten, die eine besondere Bedeutung für die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der CEWE Stiftung & Co. KGaA haben. (12) Erklärung nach § 161 AktGVorstand und Aufsichtsrat haben für das Geschäftsjahr 2023 eine aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben, die auf der Website der Gesellschaft zur Verfügung steht. Darüber hinaus berichtet der Vorstand in der Erklärung zur Unternehmensführung, den sich der Aufsichtsrat inhaltlich zu eigen macht, über die Corporate Governance bei CEWE (abrufbar unter ir.cewe.de im Bereich Corporate Governance/Entsprechenserklärung). (13) Bilanz- und LageberichtseidNach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den angewandten Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des CEWE Stiftung & Co. KGaA vermittelt und dass der Anhang die notwendigen Angaben und besonderen Umstände enthält, die die Lage der Gesellschaft zutreffend beschreiben. Ebenso versichern wir nach bestem Wissen, dass der zusammengefasste Lagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der CEWE Stiftung & Co. KGaA so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im neuen Geschäftsjahr beschrieben sind.
Oldenburg, 19. März 2024 CEWE
Stiftung & Co. KGaA
Der Vorstand Yvonne Rostock Patrick Berkhouwer Dr. Reiner Fageth Carsten Heitkamp Dr. Olaf Holzkämper Thomas Mehls Christina Sontheim-Leven 3 Zusammengefasster LageberichtGrundlagen des KonzernsGeschäftsmodellCEWE operiert in drei strategischen Geschäftsfeldern: Fotofinishing, Einzelhandel und Kommerzieller OnlineDruck. Nach diesen strategischen Geschäftsfeldern richtet sich auch neben einem weiteren Geschäftsfeld Sonstiges die Segmentberichterstattung nach Geschäftsfeldern. Das Kerngeschäft: FotofinishingAls Fotofinishing wird das Geschäft mit Fotoprodukten bezeichnet. CEWE ist europäischer Marktführer im Fotofinishing, früher auf Basis analoger Filme, heute auf Basis digitaler Daten. Dabei hat sich das CEWE FOTOBUCH als Hauptprodukt etabliert. Darüber hinaus hat CEWE das Produktsortiment stetig konsequent erweitert. CEWE entwickelt mit dem Produktmanagement aber nicht nur neue Produkte, sondern stärkt auch durch Produkt- und Markenkommunikation die Nachfrage und den Absatz. CEWEs Fotofinishing-Produkte können von Konsumenten bei von CEWE belieferten Handelspartnern und auch direkt bei CEWE bezogen werden. Für den weitaus größten Teil der bei CEWE bestellten Fotofinishing-Produkte übernimmt CEWE auch die Auftragsannahme und die Kundenkommunikation. CEWE betreibt das Fotofinishing-Geschäft zu fast 100 % in Europa. CEWE RETAIL: Eigener Hardware-Einzelhandel ist auch Vertriebskanal für Fotofinishing-ProdukteMit einem Multi-Channel-Retailing für Foto-Hardware und Fotofinishing-Produkte ist CEWE in Polen, Tschechien, der Slowakei sowie in Skandinavien aktiv. Neben dem Verkauf von Foto-Hardware sind die stationären Läden sowie die Online-Shops ein wichtiger Vertriebskanal für CEWE-Fotoprodukte direkt zum Endkonsumenten. Diese Umsätze und Erträge mit Fotofinishing-Produkten werden im Geschäftsfeld Fotofinishing gezeigt. Kommerzieller Online-Druck: Druckprodukte für den gewerblichen EinsatzIm Geschäftsfeld Kommerzieller Online-Druck ist CEWE mit der Produktion und Vermarktung von Werbedrucksachen über die Vertriebsplattformen SAXOPRINT, viaprinto und LASERLINE aktiv. CEWE betreibt den Kommerziellen OnlineDruck für Werbedrucksachen in Deutschland und auch in weiteren europäischen Ländern, in denen lokale Websites präsent sind. Die Wertschöpfungstiefe im Kommerziellen Online-Druck ist dem Fotofinishing sehr ähnlich. CEWE liefert hier jedoch weniger Software zur Erstellung des Druckproduktes (anders als etwa beim CEWE FOTOBUCH). Organisation und SteuerungssystemeOrganisationsstrukturDie CEWE-Unternehmensgruppe gliedert sich wie folgt:
siehe Vorstand, Seiten 185 f. Die Neumüller CEWE COLOR Stiftung wurde 2023 durch sieben Vorstände vertreten. Die verbleibenden 3.896 Mitarbeiter des Konzerns (Durchschnittswert für 2023) waren in der CEWE Stiftung & Co. KGaA sowie in den nachgelagerten Konzerngesellschaften beschäftigt. Rechtliche Struktur kombiniert Vorteile von Kapitalmarkt und FamilieDie Rechtsform der KGaA bietet für die CEWE-Gruppe gleichzeitig die typischen Stärken von kapitalmarktorientierten Unternehmen und Familienunternehmen. Der Unternehmensgründer Senator h.c. Heinz Neumüller wollte sicherstellen, dass seine unternehmerischen Prinzipien dauerhaft im Unternehmen verankert werden und der Bestand des Unternehmens nachhaltig gewährleistet wird. Hierzu dienen die Neumüller CEWE COLOR Stiftung sowie die hohe Beteiligung der AN Assets GmbH & Co. KG und der CN Assets GmbH & Co. KG (Erben des Firmengründers Heinz Neumüller, größte Aktionäre mit zusammen 27,1 %, siehe Aktionärsstruktur, Seite 41). Erstere gewährleistet, dass die Unternehmensgruppe im Sinne des Vermächtnisses von Heinz Neumüller weitergeführt wird, und unterstützt hierdurch den Charakter des Familienunternehmens. Sie steht für eine langfristige Ausrichtung der Unternehmenspolitik. Aus diesem Grund obliegt ihr auch die Geschäftsführungsfunktion. Der Unternehmensgründer forderte auch immer, dass die CEWE-Unternehmensgruppe innovativ und ertragsoptimiert agiert. Diese unternehmerischen Ziele werden effektiv durch den Kapitalmarkt gefördert. Die Wahrung der Interessen der Aktionäre an einem attraktiven Investment fordert und fördert die Entscheidungen der Gremien, also der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats, mit dem Ziel einer anhaltend soliden und auf nachhaltige Wertsteigerung ausgerichteten Entwicklung des Unternehmens und damit des Investments. siehe Resultate, ab Seite 61 Die Kombination beider Vorteile ermöglicht nach Ansicht des Vorstandes ein wirtschaftlich nachhaltig und ertragsorientiert geführtes, innovatives Unternehmen, das auch seiner gesellschaftlichen Rolle als Arbeitgeber und Wirtschaftsfaktor gerecht wird. Die Neumüller CEWE COLOR Stiftung hat als Komplementärin gegenüber der CEWE Stiftung & Co. KGaA Anspruch auf Ersatz beziehungsweise Übernahme all ihrer sich im Zusammenhang mit der Geschäftsführungstätigkeit ergebenden Aufwendungen. Die Neumüller CEWE COLOR Stiftung erhält für die Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung eine gewinn- und verlustunabhängige jährliche Vergütung in Höhe von 50.000 Euro zuzüglich etwaig anfallender Umsatzsteuer. CEWE operiert in insgesamt 35 TochtergesellschaftenDie CEWE Stiftung & Co. KGaA ist die Muttergesellschaft der gesamten CEWE-Konzernaktivitäten. Der Einzelhandel ist direkt mit dem Fotofinishing in den Ländern verknüpft, in denen eine Produktionsstätte besteht, andernfalls operiert er autark. Operativ werden in den Einzelhandelsgesellschaften auch die Fotoprodukte vertrieben. In der strategischen Steuerung sind diese jedoch zum Geschäftsfeld Fotofinishing zu zählen, da sie einem völlig anderen Wachstumspfad folgen und eine andere strategische Bedeutung haben als die unter Einzelhandel ausgewiesene Foto-Hardware. Führung der CEWE-GruppeDer Vorstand der Neumüller CEWE COLOR Stiftung ist für die Gesamtplanung und Realisierung der Ziele der CEWE-Gruppe verantwortlich. Die Verteilung der Zuständigkeiten ist im Anhang unter den "Sonstigen Angaben" 1 siehe Seiten 185 f. dargestellt. Regelmäßige Strategiearbeit: Wirtschaftliche Prognose basierend auf auszumachenden TrendsDie langfristige Strategie der CEWE-Gruppe wird durch den Vorstand der Neumüller CEWE COLOR Stiftung festgelegt. Diese orientiert sich an den Entwicklungen des Wettbewerbs-, Absatzmarkt- und Technologieumfelds. Der Vorstand überprüft mehrmals im Jahr die strategische Ausrichtung und diskutiert die sich daraus ergebenden taktischen und operativen Umsetzungsmaßnahmen. An diesen Gesprächen nehmen bei Bedarf auch externe Experten teil. Mindestens jährlich wird die aktuelle Strategie mit den Aufsichtsgremien und den Führungskräften diskutiert und die Eckpfeiler im Unternehmen werden kommuniziert. Investitionen auf Basis von Rentabilitätsrechnungen Bestandteil der Unternehmensplanung sind auch die Investitionen, die konsequent Rentabilitätsrechnungen voraussetzen und durch ein mitlaufendes und nachlaufendes Controlling begleitet werden. Enges Monitoring durch monatliche Plan/Ist-Vergleiche Monatlich wird für die strategischen Geschäftsfelder sowie für jedes der Profitcenter und die CEWE-Gruppe in Summe ein Plan/Ist-Vergleich durchgeführt. Die Profitcenter der Einzelgesellschaft CEWE Stiftung und Co. KGaA sind Bestandteil dieses Monitorings. Diese Plan/Vorjahr/Ist-Vergleiche ermöglichen ein engmaschiges Monitoring der Zielerreichung sowie eine frühzeitige Reaktion des Vorstands und der Geschäftsführung. Gleichzeitig werden diese und weitere operative Kennzahlen der Betriebsstätten und Vertriebsgesellschaften allen Leitern dieser Profit center zum internen Benchmarking und Erfahrungsaustausch zur Verfügung gestellt. Die wichtigsten bei CEWE verwendeten finanziellen Leistungsindikatoren sind im Abschnitt "Ziele und Strategien" siehe Seiten 54 f. beschrieben.
1 Dieses Symbol bedeutet: Sie finden
weiterführende Informationen im Bericht.
Ziele und StrategienDie in der Marktforschung und der Strategiearbeit gewonnenen Erkenntnisse werden in das langfristige CEWE-Prognosemodell eingepflegt und geben dem CEWE-Management dort eine Perspektive auf mögliche zukünftige Gewinn- und Verlustrechnungen, Bilanzen, Cash Flows und den Unternehmenswert. Kontinuierliche Unternehmensweiterentwicklung: CEWE definiert Initiativen und setzt diese konsequent umAuf Basis dieser Prognose definiert CEWE Initiativen, um die zukünftige Entwicklung im Sinne des Unternehmens und aller Stakeholder voranzutreiben. Die Wirkung dieser Initiativen wird ebenfalls in das CEWE-Prognosemodell eingepflegt. In der Folge überwacht das Management in den oben beschriebenen Strukturen kontinuierlich die Umsetzung dieser Initiativen. So arbeitet CEWE permanent an seiner Weiterentwicklung. Langfristigen Gewinn und Unternehmenswert im BlickMit diesen Maßnahmen zielt CEWE klar auf die Optimierung der langfristigen Unternehmensperformance. Das Ergebnis eines Quartals und auch eines Jahres ist der langfristigen Entwicklung des Unternehmens untergeordnet. CEWE denkt in Dekaden. Ziel: Profitables und kapitaleffizientes Wachstum soll Unternehmenswert steigernDas oberste langfristige Ziel der CEWE-Gruppe ist nachhaltig profitables und kapitaleffizientes Wachstum. Dafür verfolgt CEWE nichtfinanzielle und finanzielle Leistungsindikatoren, für die Jahreszielwerte veröffentlicht werden. Für die zusätzlichen bilanzbezogenen Leistungsindikatoren werden keine Zielwerte veröffentlicht. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren:Anzahl der Fotos und CEWE FOTOBUCH Exemplare Als nichtfinanzieller Leistungsindikator im Fotofinishing verwendet CEWE die Gesamtzahl der Fotos. Zu den Fotos zählen auch dabei alle Bilder, die in Mehrwertprodukten (z. B. CEWE FOTOBUCH, Fotokalender, Wandbilder, Grußkarten und weiteren Fotogeschenken) verwendet werden. Aufgrund der großen Bedeutung dieses Produktes wird die Anzahl der produzierten Exemplare des CEWE FOTOBUCHs als separate Kennzahl ausgewiesen. All diese Kennzahlen analysiert das CEWE-Management mindestens wöchentlich, teilweise täglich. Auch im Geschäftsbericht informiert CEWE als Plan/Ist-Vergleich über die Entwicklung und diskutiert sie im Kapitel "Resultate" siehe Seite 61. In der Prognose wird ein Zielwert für das Folgejahr genannt. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren spielen beim Kommerziellen Online-Druck keine vergleichbar große Rolle und werden daher nicht in der Außenkommunikation diskutiert. CEWE-Leistungsindikatoren
Umsatz und EBIT/EBT operativ sehr eng überwachtCEWE analysiert in allen Einheiten die Umsatzentwicklung täglich (jedoch nicht konsolidiert) und die Ergebnisse bis zum EBT monatlich als wichtigste Steuergrößen. Hierbei werden die von sämtlichen Konzerngesellschaften erstellten Abschlüsse ebenso konsolidiert und in einem Plan/ Ist/Vorjahres-Vergleich analysiert. Plan- und Vorjahresabweichungen werden hinsichtlich ihrer Auswirkung auf die finanziellen Ziele untersucht und im Rahmen eines Kommentars bereits bei der Erstellung des Berichtswesens von den verantwortlichen Personen erläutert. Die Ergebnisse der strategischen Geschäftsfelder werden auf den Ebenen Umsatz und EBIT überwacht. Sowohl die Ergebnisse der strategischen Geschäftsfelder und des Gesamtkonzerns als auch die Detailzahlen der einzelnen Profitcenter werden im Vorstand monatlich diskutiert. Die Profitcenter der Einzelgesellschaft CEWE Stiftung und Co. KGaA sind Bestandteil dieses Monitorings. Umsatz, EBIT und EBT werden auch im Geschäftsbericht im Plan/Ist-Vergleich dargestellt und in den Resultaten diskutiert; es wird ein Prognosewert für das Folgejahr bekannt gegeben. InvestitionenInvestitionen sind eine wichtige Kennzahl, da sie einen wesentlichen (und für die Nutzungsdauer des Anlageguts praktisch unumkehrbaren) Effekt auf das eingesetzte Kapital haben bzw. neben dem Ergebnis den wichtigsten Effekt auf den Free-Cash Flow haben. Dies ist beim zusätzlichen Indikator "operatives Working Capital" anders, wie weiter unten erläutert wird. Daher werden Investitionen bei CEWE sehr eng kontrolliert. Über das freigegebene Maß hinaus sind relevante nachträgliche Erhöhungen nicht möglich, ohne dass weitere Freigaben der Investitionsverantwortlichen erteilt werden. Ein konsolidiertes Investitionsreporting erfolgt in der ersten Jahreshälfte mindestens quartalsweise. In der Phase höherer Investitionen, d. h. in der Vorbereitung auf das Jahresendgeschäft, kontrolliert das Management diese Kenngröße auf monatlicher Basis. Zusätzliche Indikatoren: ROCE, Free-Cash Flow und operatives Working CapitalMit jeder Quartalsmitteilung, jedem Quartals- und Geschäftsbericht analysiert CEWE den ROCE, um nachzuvollziehen, wie sich das im Unternehmen eingesetzte Kapital verzinst hat. Seit Jahren erzielt CEWE Werte oberhalb von 15 %. Da der für CEWE anzusetzende Vorsteuer-Kapitalkostensatz nach den Berechnungen der Analysten in den Research-Berichten seit Jahren unter 10 % liegt, operiert CEWE zweifelsfrei wertsteigernd. Langfristiges Ziel ist ein weiterhin klar über den Kapitalkosten liegender ROCE. Der Free-Cash Flow ist eine für den Unternehmenswert entscheidende Einflussgröße und wird daher im Geschäftsbericht transparent analysiert. Neben den - wie beschrieben eng kontrollierten - Investitionen und dem EBIT ist die Entwicklung des operativen Working Capital ein wichtiger Einflussfaktor für das eingesetzte Kapital und den FreeCash Flow. Daher wird diese Größe in einem Zug mit ROCE und Free-Cash Flow erläutert. Wie beschrieben, muss dies nicht häufiger erfolgen, da stichtagsbedingt ungewollte Effekte im Working Capital meist kurzfristig wieder ausgeglichen werden können. Ein um wenige Tage verspäteter Zahlungseingang eines Handelspartners zum Jahresende beispielsweise kann leicht den Free-Cash Flow um einige Millionen Euro senken. Auch wenn eine solche Entwicklung selbstverständlich aufmerksam beobachtet wird, so ist sie operativ meist bedeutungslos - zumal andere operative Kontrollsysteme solche Verzögerungen viel unmittelbarer anzeigen als die Cash Flow-Rechnung. Auch ist - auf der Seite des Liquiditätsabflusses argumentiert - CEWE so liquiditätsstark, dass das Unternehmen eine Ergebnisopportunität auch kurzfristig auf Kosten der Liquidität zu nutzen vermag. Solide Bilanz: Eigenkapitalquote als weiterer IndikatorCEWE hat das Ziel einer nachhaltigen und stetigen Unternehmensentwicklung. Kennzeichen einer starken Bilanz sind beispielsweise ausreichende Cash-Reserven bzw. nutzbare Kreditlinien ebenso wie eine solide Eigenkapitalquote. CEWE hält sich gegenwärtig mit einer Eigenkapitalquote von über 50 % für stabil kapitalisiert. Eine ausreichende Liquidität oder ausreichende Kreditlinien einerseits und eine auch im Wettbewerbsvergleich äußerst solide Eigenkapitalausstattung andererseits erhöhen nach der Überzeugung von CEWE nicht nur die Stabilität und Krisenresilienz des Unternehmens, sondern versetzen CEWE zudem in die Lage, sich bietende strategische Optionen - wie etwa attraktive Akquisitionsgelegenheiten - entschlossen zu nutzen. Der ROCE, der Free-Cash Flow, das Working Capital und die Eigenkapitalquote werden jeweils zu den Quartalsabschlüssen detaillierter analysiert. Aufgrund möglicher kurzfristiger Verschiebungen, die - wie oben beschrieben - im Cash Flow oder im Working Capital auftreten können, werden für diese zusätzlichen Indikatoren keine exakten Plangrößen angegeben. Aufgrund ihrer Bedeutung werden diese Kennzahlen ausführlich im Kapitel "Resultate" diskutiert siehe Seite 61. Ziel: Möglichst jährlich absolut steigende DividendeCEWE hat das erklärte Ziel, seinen Aktionärinnen und Aktionären auf Basis des erwirtschafteten Ergebnisses eine jährlich möglichst leicht steigende oder mindestens konstante Dividende zu bieten, wenn es die wirtschaftliche Situation des Unternehmens erlaubt. Die Ausschüttungsquote ist dabei explizit keine Steuerungsgröße, sondern das Residuum dieser Dividendenpolitik. Forschung und EntwicklungIm Dezember 2023 waren fast genau drei von vier Bildern, die von den Bestellclients in die CEWE-Produktionsstätten zur Produktion übertragen wurden, von Smartphones aufgenommen worden. Dies ist auf allen Bestellwegen (Desktop, Mobile und an der CEWE FOTOSTATION) etwa gleich. Es zeigt sich auch in diesem Jahr, dass der Ansatz der CEWE Brands, Lösungen für den Rechner, für Browser und Apps anzubieten, richtig ist und der Aufwand sich auszahlt, alle wichtigen Betriebssysteme zu unterstützen und relevante Onlinespeicherorte wie von Google, Apple, Amazon oder Microsoft integrativ beim Gestaltungsvorgang anzubinden. Der Ausbau der Verknüpfungen dieser Bestellwege über CEWE myPhotos oder direkt von der App auf dem Smartphone zu den CEWE FOTOSTATIONEN und damit die Unterstützung des Omni-Channel Ansatzes wurde wiederum im Berichtsjahr nochmals intensiviert und wird weiter ausgebaut. Die im "Mobile und Artificial Intelligence Campus" (MAIC) bei CEWE entwickelten Anwendungen wurden im Berichtsjahr erweitert und auch bei Tochtergesellschaften ausgerollt und nach Ansicht des Vorstands wiederum verbessert und durch neue Features ergänzt, die die Freude am Gestalten von Produkten nochmals erhöhen. Als Beispiel sei hier das KI-basierte optimierte Ermitteln des relevanten Bildausschnittes in einem zur Verfügung stehen Rahmen bei der Gestaltung und der ebenfalls KI-basierte Vorschlag der passenden Hintergrundfarben für eine Seite genannt. Solche neuen Entwicklungen wurden in die unterschiedlichen Bestellwege implementiert. Ein nach Ansicht des Unternehmens nochmals in Funktionsumfang und erfreulicherweise auch in der Nutzung deutlich verbesserter Chatbot wurde für den Kundendienst weiterentwickelt und auch bei unseren Töchterunternehmen bereitgestellt. Das Feedback der Kundinnen und Kunden ermutigt uns, auf diesem Weg weiterzumachen und den Bot stärker für die Bearbeitung einfacher und sich wiederholender Anfragen einzusetzen. Diese und alle anderen Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (auch kombiniert mit klassischen Algorithmen) sind in der CEWE-Kunden-Charta unter www.cewe.ai transparent dargestellt und durch einige weitere Anwendungen 2023 ergänzt worden. Dabei stehen stets der Nutzen des Kunden und die Sicherung der Privatsphäre im Vordergrund. Die Bilder werden in keine öffentlichen Alben, auf keinen Server außerhalb des Zugriffs der DSGVO oder an Dritte zur Vermarktung übertragen. Der Konsument hat nach wie vor die volle Kontrolle über den Verbleib und die Analyse seiner Bilder für Gestaltungsvorschläge. Meine CEWE FOTOWELTEin CEWE FOTOBUCH wird in der Regel von Konsumenten mit der Software "Meine CEWE FOTOWELT" erstellt, die für Windows, Mac und Linux auf dem Rechner und für Android und iOS auf den Smartphones verfügbar ist. Viele CEWE-Kundinnen und -Kunden transferieren ihre Bilder daher von den Smartphones auf ihre Rechner. Die Kundinnen und Kunden haben den Vorteil des Übertragens der Bilder auf den Rechner bei CEWE schon lange erkannt: Die Gestaltung geht noch schneller und intuitiver, und gleichzeitig hat man dadurch einen Back-up der wichtigen Bilder. Hier wurden weitere Funktionen aus dem MAIC integriert. Dadurch wurde das Gestalten einzelner Seiten, aber auch der automatisierte Vorschlag mit dem CEWE FOTOBUCH Assistenten in der Desktop Software und der App für Smartphones weiter verbessert. Bei den Smartphone Apps wurde beim CEWE KALENDER ein neuer Editor zum Bestellen vor der Weihnachtssaison fertiggestellt und den Kundinnen und Kunden zur Verfügung gestellt. Dies hat die Conversion Rate hier nochmals erhöht, vor allem aber die Kundenzufriedenheit. Es wurden wiederum neue Produkte in allen Kategorien integriert, das CEWE FOTOBUCH mit zusätzlichen Designs und Vorlagen für die Jahrbuchkampagne und Veredelungen ausgestattet sowie CEWE KALENDER und die Geschen k-artikel vor allem um attraktive Designs erweitert. Diese zusätzlichen Möglichkeiten wurden nach Ansicht des Vorstands sehr schnell von den Konsumenten genutzt, um noch attraktivere Geschenke zu Weihnachten zu erstellen. Rechtzeitig zu Weihnachten wurde die Desktop Software in Deutschland und Österreich eingeführt, die neuen Apps standen in allen Lieferländern zur Verfügung. COPS - das CEWE ONLINE PRINTING SYSTEMAuch hier wurde stark an den Editoren zum Bestellen der Produkte gearbeitet. Dies hat sich vor allem bei einer stärkeren Nutzung über das Smartphone zum Bestellen sogenannter Einbildprodukte gezeigt. Die Nutzung ist hier über Smartphones stark gestiegen, da Kundinnen und Kunden dafür nicht unbedingt eine App auf ihrem Gerät installieren wollen. Der Vorstand geht davon aus, dass die Ziele, die Produkte und Produkt details besser darstellen zu können und vor allem auch die mobile Journey für die Kundinnen und Kunden zu verbessern, voll erreicht wurden. Dadurch konnte auch die Homogenität der Darstellung über alle Bestellwege verbessert und wiederum auch in diesem Bestellweg der Omni-Channel Ansatz verfeinert werden. Leistungsstarkes Backend weiter optimiert und KI-basierte Funktion verbessertIm Berichtsjahr hat CEWE die Bandbreiten zum Übertragen der Bilddaten von der Onlineplattform investiert und somit in die Produktionsstätten erweitert. Dies gilt für die primären Leitungen und auch für die Back-up-Leitungen. Somit konnten die Daten schneller übertragen werden und unterstützen damit das ambitionierte Ziel, Lieferungen zu Weihnachten rechtzeitig auszuliefern. Alle beschriebenen Applikationen und die Bestellungen in den Ladengeschäften der CEWE-Handelspartner über die CEWE FOTOSTATION liefern die erstellten Aufträge auf dem CEWE-Backend ab. Das Backend ist nach wie vor auf zwei unabhängige und redundante Rechenzentren verteilt. Um diese Datenmengen schnell von den zentralen Rechenzentren in die Produktionsbetriebe zu leiten, wurden die dazu notwendigen zusätzlichen Server wie jedes Jahr vor der Weihnachtssaison neu installiert. Bilder mit geringer Auflösung (z. B. aus WhatsApp) werden mit KI-Methoden (Generative Adversarial Networks - GANs) hochgerechnet und verbesserte Versionen im Berichtsjahr getestet und implementiert. Damit liefern wir bei großflächigen Bildern wie auf einem großformatigen CEWE KALENDER bessere Produktergebnisse. Auch die Nachhaltigkeit in den IT-Prozessen wurde weiter optimiert. Durch die weitere Virtualisierung und durch neue leistungsfähigere Server und Speicher konnte der Bedarf an Racks und somit auch der Stromverbrauch in den Rechenzentren erneut gesenkt werden. WirtschaftsberichtMärkteHohe Inflation dämpft die WeltwirtschaftNach den aktuellen Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) lag das globale Wachstum 2023 nur noch bei 3,1 % (2022: 3,5 %). Dabei verringerte sich das Wachstum in den entwickelten Ländern von 2,6 % im Jahr 2022 auf nunmehr 1,6 % im Jahr 2023. Die Wirtschaft der Eurozone wuchs mit 0,5 % im Jahr 2023 deutlich langsamer als noch im Vorjahr (2022: 3,5 %). 1 Den IWF-Schätzungen zufolge fiel das Wirtschaftswachstum insbesondere in der zweiten Hälfte des Jahres 2023 in den Vereinigten Staaten sowie in mehreren großen Schwellen- und Entwicklungsländern stärker als erwartet. Dabei trugen staatliche und private Ausgaben real zum Aufschwung bei. Zuwächse beim verfügbaren Einkommen stützen den Konsum angesichts der immer noch angespannten - wenn auch sich entspannenden - Arbeitsmärkte. Die Haushalte griffen dabei auf ihre während der Pandemie angesammelten Ersparnisse zurück. Zu einer angebotsseitigen Ausweitung trugen ein breit angelegter Anstieg der Erwerbsbeteiligung und die Lösung der Lieferkettenprobleme aus der Pandemie-Ära bei. Die steigende Dynamik war jedoch nicht überall zu spüren: Besonders das gedämpfte Wachstum im Euroraum war auf die schwache Verbraucherstimmung und die anhaltenden Auswirkungen hoher Energiepreise und die Schwäche bei zinssensitiven Produktions- und Unternehmensinvestitionen zurückzuführen. 2 Rezession in DeutschlandDas reale deutsche Bruttoinlandsprodukt ist laut IWF 2023 um - 0,3 % geschrumpft - nach einem Wachstum von 1,8 % im Vorjahr. Damit lag Deutschland auch 2023 deutlich unter dem durchschnittlichen Wachstum der Eurozone von 0,5 %. 2 Die Arbeitslosigkeit in Deutschland ist 2023 im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Im Durchschnitt des gesamten Jahres 2023 ergibt sich eine Arbeitslosenquote von 5,7 %. Dies entspricht einem Anstieg gegenüber 2022 von 0,4 Prozentpunkten. Dies ist in erster Linie auf die große Zahl an Zuwanderern, vor allem Flüchtlingen, zurückzuführen. So wurden die ukrainischen Flüchtlinge etwa ab der Jahresmitte 2022 in das Sozialversicherungssystem der Bundesrepublik integriert. 3 Im Jahr 2023 lag die Inflationsrate, wie bereits im Vorjahr, in Deutschland im historischen Vergleich außergewöhnlich hoch. Die HVPI-Rate betrug im Jahresdurchschnitt 6,0 % (2022: 8,7 %), wobei die Inflationsrate im Jahresverlauf deutlich rückläufig war. Für die nach wie vor hohe Teuerungsrate waren insbesondere die sehr hohen, gegenüber 2022 nochmals gestiegenen Preiszuwächse bei Nahrungsmitteln verantwortlich. Auch Dienstleistungen verteuerten sich 2023 noch stärker als zuvor 4 Zugleich legten aber auch die Nominallöhne in Deutschland stark zu: So stiegen die Nominallöhne im 3. Quartal 2023 um 6,3 % gegenüber dem Vorjahresquartal, während die Verbraucherpreise im selben Zeitraum um 5,7 % kletterten. Die Reallöhne lagen damit um 0,6 % höher als im Vorjahresquartal. 5 Hohe Inflation und zehn Zinserhöhungen in FolgeWeltweit lag die Inflationsrate 2023 bei 6,8 %. Die Inflationsrate in der EU, gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreisindex HVPI, lag 2023 im Jahresdurchschnitt bei 6,4 %. Im Vergleich zum Vorjahr (2022: 9,2 %) verringerte sich die Preisdynamik, wobei die höchsten Preissteigerungen bei "Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke" (12,6 %) und "Gaststätten und- Beherbergungsdienstleistungen" (8,4 %) zu verzeichnen waren. Auf Monatsbasis verringerte sich die Inflationsrate in der Eurozone im Dezember 2023 auf 2,9 %, nachdem im Oktober 2022 mit rund 10,6 % der höchste Wert seit dem Bestehen der Eurozone gemessen wurde. 6 Auf die hohe Inflationsdynamik hat die EZB am 21.7.2022 reagiert und erstmals nach elf Jahren die Zinsen im Euroraum wieder angehoben: von null auf 0,5 %. Danach folgten neun weitere Zinsschritte.2 Nach der zehnten Zinserhöhung in Folge am 14.9.2023 pausierte der Leitzins ab dem 26.10.2023 schließlich bei 4,5 %. 7
1 IMF: World Economic Outlook, Update Jan. 2024,
S. 1 ff.
Der Wechselkurs des Euro gegenüber dem US-Dollar lag im Jahresdurchschnitt 2023 bei 1,0813 Euro und damit deutlich über dem Vorjahresdurchschnitt von 1,0530 Euro (2022) - bei einer Schwankungsbreite von 1,1255 (18. Juli 2023) und 1,0469 (3. Oktober 2023). Bei den für CEWE relevanten Währungen gewann der Euro gegenüber der Schwedischen Krone, der Norwegischen Krone und gegenüber dem Britischen Pfund an Wert, verlor aber gegenüber Tschechischer Krone, Polnischem Zloty und Schweizer Franken an Wert. Der Wert des Euro gegenüber der schwedischen Krone lag im Jahresdurchschnitt bei 11,4788 SEK und damit mit einem Plus von rund 8 % auf einem signifikant höheren Niveau als im Vorjahr (2022: 10.6296 SEK) - bei einem Minimum von 11,0030 SEK (24. Februar) und einem Maximum von 11,9872 (18. September 2023). Gegenüber der Norwegischen Krone gewann der Wert des Euro im Jahresdurchschnitt deutlich um 13 % auf 11,4248 NOK (2022: 10,1026 NOK) - bei einer Schwankungsbreite von 10,5135 NOK (2. Januar 2023) und 12,0045 NOK (31. Mai 2023). Auch gegenüber dem Britischen Pfund legte der Wert des Euro zu: Im Jahresdurchschnitt lag das Austauschverhältnis bei 0,86979 GBP/Euro (2022: 0,85276 GBP) - bei einer Schwankungsbreite von 0,85110 GBP (11. Juli 2023) und 0,89338 GBP (7. Februar 2023). Gegenüber der Tschechischen Krone lag der Wert des Euro im Durchschnitt bei 24,004 CZK und damit um gut zwei Prozent unter Vorjahresniveau (2022: 24.566 CZK) - bei einer Schwankungsbreite von 23,271 CZK (13. April 2023) bis 24,724 CZK (29. Dezember 2023). Gegenüber dem Polnischen Zloty verringerte sich der Wert des Euro im Jahresdurchschnitt leicht auf 4,5420 Zloty (2022: 4,6861 Zloty) - bei einer Schwankungsbreite von 4,3090 (15. Dezember 2023) und 4,7875 Zloty (13. Februar 2023). Noch stärker gab der Euro gegenüber dem Schweizer Franken nach: Im Jahresdurchschnitt 2023 sank der Wert des Euro auf 0,9718 Franken (2022: 1.0047 Franken) - bei einem Minimum von 0,9260 Franken (29. Dezember 2023) und einem Maximum von 1,0056 Franken (12. Januar 2023). 1 CEWE weiterhin weitgehend unabhängig von konjunkturellen EntwicklungenIn einer schwierigen, von einer hohen Inflation geprägten gesamtwirtschaftlichen Lage zeigte sich CEWE auch im Geschäftsjahr 2023 vor allem im Kerngeschäftsfeld Fotofinishing weitgehend unabhängig von konjunkturellen Entwicklungen. CEWE konnte auch im Geschäftsjahr 2023 die inflationsbedingten Kostensteigerungen durch eigene Preiserhöhungen kompensieren. Trotz insgesamt steigender Lebenshaltungskosten und damit verbundener genereller Kaufzurückhaltung von Konsumenten, hat die Nachfrage nach hochwertigen Fotoprodukten, die vielfach emotionale Momente widerspiegeln, nicht nachgelassen. Über alle Altersgruppen hinweg werden Fotoprodukte dabei immer selbstverständlicher digital bestellt. Fotofinishing-MarktIn den vergangenen Jahren wurden mehr Fotos als jemals zuvor gemacht. Die Zahl der Aufnahmen stieg durch mobile Endgeräte deutlich an. Wurden 2013 weltweit noch 660 Mrd. Fotos aufgenommen, stieg dieser Wert bereits im Jahr 2017 auf 1.200 Mrd. Fotos an. 2 2023 waren es bereits 1,81 Trillionen Fotos. Dies entspricht etwa 57.000 Fotos pro Sekunde. 3 Auch der Absatz der Smartphones in Deutschland, welcher im Jahr 2015 mit 26,2 Mio. Stück seinen Höhepunkt erreichte, bleibt 2019 und 2020 mit ca. 22 Mio. Stück auf einem stabil hohen Niveau. 2022 setzt sich dieses stabile Niveau mit ca. 22 Mio. Stück fort. 2 Der Anteil der Bundesbürger, welche ein Smartphone besitzen, nimmt weiter zu. So nutzten im Jahr 2022 ca. 83 % der ab 16-Jährigen ein Smartphone. Der Anteil von 2022 entspricht einer Gesamtzahl von ca. 57,4 Millionen Menschen. 4 96 % gaben an, dass das Smartphone eine große Erleichterung im Alltag darstelle. Dies stellt ein leichtes Plus von 1 Prozentpunkt im Vergleich zu 2021 mit 95 % dar. Für 90 % der Deutschen ist das Smartphone so wichtig geworden, dass es nicht mehr aus ihrem Alltag wegzudenken ist. Hier ist ein Plus von 2 Prozentpunkten im Vergleich zu 2021 mit 88 % zu verzeichnen. Gleichzeitig wird das Smartphone auch in einer Zukunftsprognose immer wichtiger werden. Befragt zur Zukunft im Jahr 2030 geben 91 % der Befragten an, dass das Smartphone weiter an Bedeutung gewinnen wird, und 71 % vermuten, dass das Smartphone noch weitere Funktionen als ohnehin übernehmen wird. 4 Diese Entwicklung zeigt sich auch am Interesse der deutschen Bevölkerung für Fotografie: 2019 gaben 8,67 Millionen Personen in der deutschsprachigen Bevölkerung ab 14 Jahren an, dass sie ein (besonderes) Interesse an Fotografie haben. In 2021 stieg dieser Wert auf 8,93 Millionen, 2022 lag er bei 8,76 Mio. Personen. 5 Betrachtet man das Personenprofil der Fotointeressierten aus dem Jahr 2023, lässt sich feststellen, dass weit über die Hälfte der Fotografiebegeisterten mit ca. 58 % im jüngeren Segment der 18- bis 39-Jährigen einzuordnen sind. Einen großen Anteil machen ebenfalls die über 50Jährigen mit 36 % aus. Diese Zahlen sind im Vergleich zu 2022 gleichbleibend. Im Vergleich zum Bevölkerungsdurchschnitt sind die Fotobegeisterten eher weiblich (55 % im Vergleich zum Referenzdurchschnitt mit 50 %; somit eine Zunahme um einen Prozentpunkt; 2022 lagen die Werte bei 54 % im Vergleich zum Referenzschnitt mit 49 %).
1 EZB:
https://www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/euro_reference_exchange_rates/html/index.en.html
Ordnet man sie im Innovationszyklus ein, lässt sich feststellen, dass sie im Bereich der "Innovators" und "Early Adopters" sehr stark vertreten sind. So stiegen die Anteile um 3 Prozentpunkte von 13 % im Jahr 2022 auf 16 % im Jahr 2023. Der durchschnittliche Bundesbürger hat hier nur einen Anteil von ca. 11 %. Ebenfalls fällt bei einer Betrachtung der Interessenslage von Fotografiebegeisterten auf, dass besonders das Thema Reisen mit 58 % deutlich höher ausgeprägt ist als im Bevölkerungsschnitt mit nur 44 %. Diese Zahlen sind stabil zu den 2022er-Werten. Die Fotografiebegeisterten sind gerne aktiv und "draußen unterwegs". Dies zeigt eine Auswertung der Hobbys. So nehmen sie mit 54 % im Vergleich zu 41 % im Durchschnitt sehr gerne an Outdooraktivitäten teil. Diese Begeisterung spiegelt sich auch darin wider, dass die Fotografiebegeisterten angeben, mit 63 % deutlich häufiger beim Reisen in der Natur unterwegs zu sein als der Bevölkerungsdurchschnitt mit 50 %. 1 Online-Druck-MarktDas Geschäftsklima der deutschen Druck- und Medienbranche hellte sich in den ersten Monaten des Jahres 2023 auf, verlor aber in der Jahresmitte an Schwung und drehte dann deutlich ins Minus. Zum Dezember lag dann das Geschäftsklima bei saisonbereinigt 87,0 Punkten und damit 3 Prozentpunkte unterhalb des Vorjahres. Die Geschäftslage in der Druckindustrie wurde in den Unternehmen noch schlechter eingeschätzt und lag im Dezember bei 81,9 und damit rund 7,0 Punkte weiterhin deutlich unter seinem entsprechenden Vorjahresniveau. Mit einem Indexwert von durchschnittlich 81,8 ist die Stimmung in den Geschäftsetagen der Druck- und Medienunternehmen im letzten Quartal des Jahres 2023 damit deutlich eingetrübt und liegt rund 14,3 % unter dem Durchschnitt des ersten Quartals. Ausschlaggebend dafür waren eine konjunkturbedingt schwierige Auftragslage und die ausbleibende gesamtwirtschaftliche Erholung sowie der anhaltende Kostendruck, der die Unternehmen weiterhin zu vergleichsweise hohen Preisen für Druckerzeugnisse zwingt. Die optimistischeren Einschätzungen der Geschäftsentwicklung zu Beginn des Jahres konnten sich somit im Verlauf des Jahres nicht in einer Verbesserung der Geschäftslage manifestieren. Der Beschaffungsmarkt insbesondere bei Papier hat sich allerdings im Laufe des Jahres 2023 stabilisiert, gleichwohl beeinflusst der anhaltend hohe Kostendruck die Geschäftslage der Unternehmen weiterhin negativ. Hinzu kommt die getrübte Auftragslage. Die Beschäftigung in der Druckindustrie ist insgesamt um 3,7 % im Jahr 2023 gefallen. Es zeigen sich jedoch große Unterschiede nach Größe der Unternehmen. So steigt die Beschäftigung bei großen Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden um 9,3 % signifikant. Dies ist ein Hinweis auf die fortschreitende Konsolidierung in der Druckindustrie. 2 EinzelhandelsmarktGegenüber dem Vorjahr 2022 sind die durchschnittlichen jährlichen Einzelhandelsumsätze 2023 sowohl in der EU als auch im Euroraum um 1,8 % gesunken. 3 Eine gute Verzahnung von stationärem Handel und OnlineHandel ist unseres Erachtens von wesentlicher Bedeutung, um erfolgreich zu sein. Die Möglichkeit, Waren anfassen und an-/ausprobieren zu können, wird von Kunden sehr geschätzt. Das Ladengeschäft nimmt nach Sicht von CEWE in Zeiten der Digitalisierung daher immer öfter die Funktion als Erlebnisort und Showroom für Information und Inspiration wahr, während die Bedeutung als reiner Point of Sale in den Hintergrund rückt. Nach unserer Einschätzung lebt der stationäre Einzelhandel von der lokalen Frequenz und muss diese durch eine aktive Sortimentspolitik, mit der er Kundenbedürfnisse abdeckt und Kaufideen vermittelt, entwickeln. Der in den letzten Jahren zu erkennende Trend hin zu steigenden Durchschnittspreisen im Kamerasegment hat sich auch in 2023 fortgesetzt. Während Kompaktkameras (mit fest eingebautem Objektiv) und Spiegelreflexkameras (DSLR) in Stückmengen weiterhin rückläufig sind, ist der Absatz von höherwertigen spiegellosen Systemkameras (CSC) auf konstant hohem Niveau, was nach Einschätzung von CEWE insbesondere dem spezialisierten Foto-Fachhandel zugutekommt, da dieser für diese Modelle die notwendige Beratungskompetenz aufweist.
1 STATISTA (2023): Consumer & Brands -
Target Group: Photography enthusiasts in Germany;
www.statista.com/study/122931/photography-enthusiasts-in-germany/
ResultateGruppen-Gewinn- und VerlustrechnungKonzern-Gewinn- und Verlustrechnung in Mio. Euro
UmsatzerlöseDer Gruppenumsatz (1) hat sich im Geschäftsjahr 2023 mit + 6,5 % und insgesamt 780,2 Mio. Euro (Vorjahr: 732,7 Mio. Euro) positiv entwickelt. Die Umsatzsteigerung ist in den Geschäftsfeldern Fotofinishing und Kommerzieller OnlineDruck zu verzeichnen. Das Geschäftsfeld Einzelhandel weist einen leichten Rückgang auf, der auf Währungsumrechnungseffekte zurückzuführen ist. Für die Gruppenentwicklung sind insbesondere die Umsatzerlöse des Fotofinishing maßgebend, welche sich um 42,7 Mio. Euro erhöht haben. Die erzielten Gruppen-Umsatzerlöse liegen leicht über dem oberen Ende der erwarteten Bandbreite. Dabei hat die CEWE-Gruppe im Geschäftsjahr 2023 2,39 Mrd. (Vorjahr: 2,28 Mrd.) Fotos produziert. Damit liegen die Stückzahlen innerhalb der prognostizierten Bandbreite. Zudem hat sich das Volumen des CEWE FOTOBUCH im Berichtsjahr mit 6,05 Mio. Stück (Vorjahr: 5,85 Mio.) positiv entwickelt und liegt damit sogar leicht über der prognostizierten Bandbreite. Veränderung einzelner GuV-PositionenDie signifikante Veränderung der anderen aktivierten Eigenleistungen (2) (+ 1,3 Mio. Euro) erklärt sich insbesondere durch vom Tochterunternehmen Hertz Systemtechnik GmbH selbst hergestellte CEWE Fotostationen. Die sonstigen betrieblichen Erträge (3) sind im Vorjahresvergleich um 3,7 Mio. Euro bzw. 12,6 % gesunken. Diese Entwicklung ist zu einem großen Teil durch geringere Erträge mit recyclingfähigen Restanten aus dem Produktionsprozess im Bereich der Verbrauchsmaterialien zu erklären sowie durch geringere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Die Materialaufwendungen (4) sind, korrespondierend zur Umsatzsteigerung, ebenfalls angestiegen. Die Materialaufwandsquote verzeichnet eine Reduzierung um ca. 0,6 Prozentpunkte und liegt im Berichtsjahr bei 23,9 % (Vorjahr: 24,5 %). Der Personalaufwand (5) der CEWE-Gruppe ist im Vorjahresvergleich moderat (16,3 Mio. Euro bzw. 8,1 %) gestiegen und beträgt 218,9 Mio. Euro (Vorjahr: 202,5 Mio. Euro). Im Jahresdurchschnitt 2023 waren 3.903 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der CEWE-Gruppe beschäftigt (Vorjahr: 3.816). Im Wesentlichen tragen Tariferhöhungen sowie geringer ausfallende Leistungen der Sozialversicherung in Form von Kurzarbeitergeld zu dieser Entwicklung bei. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (6) sind im Geschäftsjahr 2023 im Vorjahresvergleich ebenfalls angestiegen und liegen mit 266,1 Mio. Euro, entsprechend 34,1 % vom Umsatz (Vorjahr: 252,8 Mio. Euro bzw. 34,5 % vom Umsatz), geschäftsgetrieben über dem Vorjahreswert. Die im Vorjahresvergleich um 0,6 Mio. Euro erhöhten Abschreibungen (7) sind zum überwiegenden Teil planmäßiger Natur. Das Finanzergebnis (8) hat sich im Vorjahresvergleich positiv entwickelt. Bei leicht steigendem Niveau der im Gesamtjahr anfallenden Zinsaufwendungen (2023: 1,9 Mio. Euro; 2022: 1,5 Mio. Euro) sind im Berichtsjahr mit 6,0 Mio. Euro deutlich mehr Finanzerträge (2022: 0,7 Mio. Euro) angefallen. Die Konzernsteuerquote auf das ausgewiesene EBT beträgt 32,2 % für das Geschäftsjahr 2023 und liegt damit leicht über dem Vorjahr (31,7 %). Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (9) steigen leicht und betragen in 2023 28,3 Mio. Euro (Vorjahr: 23,7 Mio. Euro). ErgebnisentwicklungDas Gruppen-EBIT ist im Vorjahresvergleich, gleichlaufend zur Umsatzentwicklung, um ca. 11,0 % bzw. 8,3 Mio. Euro auf 83,9 Mio. Euro (Vorjahr: 75,6 Mio. Euro) angewachsen (vgl. Erläuterungen zu den Geschäftsfeldern Seite 67). Das EBIT liegt damit oberhalb der prognostizierten Bandbreite. Entsprechend zum EBIT entwickelte sich auch das EBT im Vorjahresvergleich positiv und liegt mit 87,9 Mio. Euro um 17,5 % über dem Vorjahresergebnis (74,8 Mio. Euro) (vgl. Erläuterungen zu den Geschäftsfeldern Seite 67). Damit wurde ein EBT oberhalb der prognostizierten Bandbreite erreicht. Mit 59,6 Mio. Euro erzielte die CEWE-Gruppe im Geschäftsjahr 2023 ein um 8,6 Mio. Euro höheres Ergebnis nach Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen (vgl. Erläuterungen der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag). Das (unverwässerte) Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen lag mit 8,43 Euro über dem Vorjahreswert (7,20 Euro). Das Ergebnis der veräußerten Tochtergesellschaft futalis, das als Ergebnis nach Steuern des aufgegebenen Geschäftsbereichs dargestellt wird, lag bei - 2,3 Mio. Euro, nachdem es im Vorjahr ausgeglichen bei 0,0 Mio. Euro lag. Es enthält einen operativen Verlust nach Steuern in Höhe von 1,8 Mio. Euro sowie einen Entkonsolidierungsverlust von 0,5 Mio. Euro. Mit 57,3 Mio. Euro erzielte die CEWE-Gruppe im Geschäftsjahr 2023 ein um 6,2 Mio. Euro höheres Ergebnis nach Steuern und liegt damit ebenfalls oberhalb der Prognose. Das (unverwässerte) Ergebnis je Aktie lag mit 8,10 Euro über dem Vorjahreswert (7,20 Euro) und damit oberhalb des prognostizierten Wertes. Geschäftsfelder 2023 in Mio. Euro
2022 in Mio. Euro
Erläuterung der Segmente: Fotofinishing inkl. der Umsätze und Ergebnisse aus CEWE-Fotoarbeiten des eigenen Einzelhandels. Einzelhandel beinhaltet nur das Handelswarengeschäft ohne eigene CEWE-Fotoarbeiten. Sonstiges beinhaltet Holding-/Strukturkosten (v. a. AR- und IR-Kosten), Immobilien. FotofinishingDie Umsatzerlöse aus dem Segment Fotofinishing sind im Vorjahresvergleich um 42,7 Mio. Euro auf 658,8 Mio. Euro gestiegen. Dies entspricht einer Umsatzsteigerung von 6,9 %. Das EBIT aus dem Fotofinishing trägt mit 80,0 Mio. Euro (Vorjahr: 73,7 Mio. Euro) in wesentlichem Maße zum Gruppen-EBIT bei. Haupttreiber dieser Entwicklung ist die der Corona-Zeit nachfolgende, weiterhin verstärkte Reiseaktivität, bei gleichzeitiger weitestgehender Kompensation von inflationsbedingten Kostensteigerungen. EinzelhandelIm Einzelhandel ist im Vorjahresvergleich ein Umsatzrückgang zu verzeichnen. Die Umsatzerlöse im Berichtsjahr betragen 31,3 Mio. Euro und liegen damit 1,1 Mio. Euro unter denen des Vorjahres. Das EBIT im Geschäftsfeld Einzelhandel steigt um 0,3 Mio. Euro auf 0,5 Mio. Euro (Vorjahr: 0,2 Mio. Euro) und verbessert sich damit leicht. Kommerzieller Online-DruckDie Umsatzerlöse im Geschäftsfeld Kommerzieller OnlineDruck sind im Vorjahresvergleich mit 92,2 Mio. Euro (Vorjahr: 86,5 Mio. Euro) deutlich angestiegen. Die anhaltende Corona-Normalisierung und Wiederbelebung des Geschäftslebens führte zu einer starken Nachfrage nach Werbedrucksachen. Die starke Umsatzentwicklung, gepaart mit einer optimierten Kostenstruktur, zeigt sich auch im Ergebnis. Das EBIT liegt mit 4,2 Mio. Euro deutlich über dem Vorjahreswert von 2,3 Mio. Euro. SonstigesIm Geschäftsfeld Sonstiges sind insbesondere Struktur-und Gesellschaftskosten sowie das Ergebnis aus Immobilienbesitz und Beteiligungen abgebildet. Die bisher im Geschäftsfeld Sonstiges ausgewiesenen Umsatzerlöse betrafen den aufgegebenen Geschäftsbereich futalis und werden infolgedessen dort nicht mehr ausgeweisen. Das EBIT dieses Geschäftsfeldes beläuft sich auf - 0,8 Mio. Euro und liegt leicht unter dem des Vorjahres (- 0,6 Mio. Euro) und ist auf Struktur- und Gesellschaftskosten zurückzuführen. BilanzDie Bilanzsumme erhöhte sich im Vorjahresvergleich um 5,5 % und betrug zum Jahresende 666,0 Mio. Euro (Vorjahr: 632,7 Mio. Euro). AktivaDiese Entwicklung ist auf der Aktivseite im Wesentlichen auf einen Anstieg der Sachanlagen und der liquiden Mittel zurückzuführen. Einen gegenläufigen Effekt auf die Bilanzsumme hat der Rückgang der kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aus Ertragsteuererstattungen im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum. in TEuro
Die langfristigen Vermögenswerte setzen sich im Wesentlichen aus Sachanlagen, Geschäfts- oder Firmenwerten, immateriellen Vermögenswerten, als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien sowie aktiven latenten Steuern zusammen. Die Sachanlagen sind im Vorjahresvergleich um 9,2 Mio. Euro gestiegen und betragen zum Stichtag 233,9 Mio. Euro. Die Wertentwicklung ist im Wesentlichen auf über den planmäßigen Abschreibungen liegende Zugänge zurückzuführen. Die operativen Investitionen (Abflüsse aus Investitionen in Sachanlagen und immaterielle VG, saldiert um Zuflüsse aus dem Verkauf von Sachanlagen und immaterielle VG, ohne Akquisitionen und Unternehmenszukäufe) des Geschäftsjahres 2023 belaufen sich auf 51,7 Mio. Euro und liegen damit unterhalb der Prognose. Die immateriellen Vermögenswerte sind im Vergleich zum Vorjahr um 3,2 Mio. Euro bzw. 13,2 % gesunken. Im Wesentlichen sind hier Kundenstämme, -listen und Markenrechte sowie erworbene Software enthalten. Hinsichtlich der Entwicklung der Buchwerte stehen im Wesentlichen Zugänge in Höhe von 8,0 Mio. Euro entgegen, darunter 0,7 Mio. Euro außerplanmäßige Abschreibungen. Die Finanzanlagen betreffen im Wesentlichen Beteiligungen an Venture-Capital-Fonds und wurden Gewinnausschüttungsbedingt im Vergleich zum Vorjahr um 3,0 Mio. Euro bzw. 31,0 % zurückgeführt. Die aktiven latenten Steuern bestehen mit 6,3 Mio. Euro (Vorjahr: 7,2 Mio. Euro) auf Verlustvorträge und mit 8,6 Mio. Euro (Vorjahr: 6,4 Mio. Euro) auf temporäre Differenzen aus Bewertungsunterschieden zwischen IFRS und Steuerrecht betreffend die Pensionsrückstellungen sowie von Sachanlagevermögen. Die kurzfristigen Vermögenswerte betreffen überwiegend kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, liquide Mittel sowie Vorräte. Die liquiden Mittel haben sich im Vorjahresvergleich mit 44,3 Mio. Euro bzw. 60,6 % aufgebaut. Der Stichtagsbestand der kurzfristigen Forderungen aus Ertragsteuererstattungen ist im Vorjahresvergleich um 9,6 Mio. Euro geringer. Veranlagungsbedingt wurden Steuervorauszahlungen erstattet. Der Stichtagsbestand der kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist im Vorjahresvergleich um 7,0 Mio. Euro geringer. Ein wesentlicher Treiber sind verbesserte Zahlungsmethoden. Weiterhin beeinflusst das Zahlungsverhalten der Handelspartner maßgeblich den Stichtagsbestand der Forderungen. Die Vorräte haben sich im Berichtsjahr um 2,1 % bzw. 1,3 Mio. Euro aufgebaut. PassivaDie Erhöhung der Bilanzsumme ist auf Ebene der Passiva größtenteils auf die positive Entwicklung des Eigenkapitals der CEWE-Gruppe zurückzuführen. Weiterhin ist im Bereich der kurzfristigen Schulden ein Anstieg der kurzfristigen übrigen Verbindlichkeiten sowie der kurzfristigen Steuerschulden zu verzeichnen. Bei den kaum veränderten langfristigen Schulden wurde der Anstieg der Rückstellungen für Pensionen verringert und durch einen Rückgang der langfristigen Verbindlichkeiten aus Leasing kompensiert. Im Vergleich zum 31. Dezember 2022 ist das Eigenkapital um 26,5 Mio. Euro bzw. 7,3 % gestiegen. Im Wesentlichen ist der Anstieg in den Gewinnrücklagen und im Bilanzgewinn, getrieben durch das Gesamtergebnis, von 51,5 Mio. Euro zu finden. Ein gegensätzlicher Effekt entstammt indes den im Berichtsjahr durchgeführten Dividendenzahlungen in Höhe von 17,4 Mio. Euro sowie den Aktienrückkäufen, die im Wesentlichen den Anstieg der eigenen Anteile zu Anschaffungskosten, die als Abzugsposten vom Eigenkapital ausgewiesen werden, um 9,0 Mio. Euro erhöhen. Die Eigenkapitalquote lag zum Jahresende, trotz der Bilanzverlängerung, mit 58,5 % über dem Vorjahreswert von 57,3 %. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich im Vorjahresvergleich um 0,9 Mio. Euro erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf zunehmende Geschäftstätigkeit, sowohl operativ als auch durch Investitionen, im vierten Quartal zurückzuführen. Durch die Verringerung des Rechnungszinses für die Berechnung der Pensionsrückstellungen sind die langfristigen Rückstellungen für Pensionen im Vorjahresvergleich um 4,9 Mio. Euro bzw. 16,7 % gestiegen. in TEuro
Höhere Umsatzsteuerverbindlichkeiten zum Jahresende sowie ein höheres Niveau an noch auszuzahlenden Löhnen und Gehältern haben die kurzfristigen übrigen Verbindlichkeiten ebenfalls um 2,8 Mio. Euro bzw. 4,9 % ansteigen lassen. Die kurzfristigen Steuerschulden haben sich im Vorjahresvergleich um 2,6 Mio. Euro erhöht und folgen damit der guten Ergebnisentwicklung der gesamten Gruppe. KapitalrentabilitätDer Return on Capital Employed (ROCE) als Kennzahl der Kapitalrentabilität liegt mit 18,8 % über Vorjahresniveau (Vorjahr: 17,6 %). Der Wert von 18,8 % ergibt sich aus dem 12-Monats-EBIT von 83,9 Mio. Euro und dem durchschnittlichen Capital Employed der vier Quartalsstichtage des Jahres 2023 von 445,9 Mio. Euro. Diese Entwicklung ist der gleichlaufenden Erhöhung des 12-Monats-EBIT sowie des durchschnittlichen Capital Employed zuzuschreiben. Cash FlowDie CEWE-Gruppe hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 einen positiven Cash Flow aus der laufenden Betriebstätigkeit in Höhe von 130,8 Mio. Euro (Vorjahr: 93,4 Mio. Euro) erzielt. Damit liegt der Cashflow um 37,4 Mio. Euro deutlich über dem des Vorjahres. Der Anstieg des Cash Flows aus der laufenden Betriebstätigkeit ist durch mehrere Faktoren zu erklären. Ein Effekt von 8,9 Mio. Euro ist dem EBITDA zuzurechnen und entstammt demnach der allgemeinen Geschäftsentwicklung. Weitere 17,2 Mio. Euro sind induziert durch das operative und sonstige Working Capital, in dem insbesondere die Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Berichtsjahr einer Zunahme im Vorjahr gegenübersteht. Die Netto-Steuerzahlungen sind im Berichtsjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 10,9 Mio. Euro geringer ausgefallen. Die Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit liegen im Berichtsjahr 2023 mit 47,9 Mio. Euro um 14,0 Mio. Euro spürbar unter denen des Vorjahres. Während im Vorjahr noch der Kauf eines Verwaltungsgebäudes (9,3 Mio. Euro) sowie Akquisitionszahlungen (7,7 Mio. Euro) zu höheren Mittel abflüssen führten, sind im Berichtsjahr gegenläufig Zuflüsse aus einer Finanzin vestition (5,4 Mio. Euro) angefallen. Die operativen Investitionen, die um Akquisitionen und Unternehmenskäufe bereinigt sind, liegen um 2,7 Mio. Euro über denen des Vorjahres. In Summe ist der Free-Cash Flow mit 82,8 Mio. Euro gegenüber 31,5 Mio. Euro im Vorjahr aus den oben genannten Gründen stark gestiegen. Weiterhin sind die Mittelabflüsse aus Finanzierungstätigkeit mit 38,9 Mio. Euro gegenüber 42,6 Mio. Euro im Vorjahr leicht gesunken. Im Berichtsjahr 2023 haben insbesondere die gezahlte Dividende mit 17,3 Mio. Euro (Vorjahr: 16,6 Mio. Euro), der Erwerb von eigenen Anteilen mit 9,0 Mio. Euro (Vorjahr: 13,7 Mio. Euro) sowie die Abflüsse aus der Veränderung der Finanzschulden mit 12,1 Mio. Euro (Vorjahr: 11,5 Mio. Euro) zu Mittelabflüssen geführt. Der im Rahmen der Saisonalität immer anfallende unterjährige Liquiditätsbedarf konnte jederzeit mit den zur Verfügung stehenden Finanzierungsmitteln bedient werden. Die Finanzierung der CEWE-Gruppe erfolgt über die CEWE Stiftung & Co. KGaA. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen zum Jahresabschluss der CEWE Stiftung & Co. KGaA - Finanzierung siehe Seite 82 verwiesen. Verkürzte Kapitalflussrechnung in Mio. Euro
Gesamtaussage zur wirtschaftlichen LageAuf Basis der Entwicklung im Geschäftsjahr 2023 beurteilt der Vorstand die wirtschaftliche Lage des Konzerns weiter positiv. Im Kapitel "Resultate" werden die Entwicklungen in Umsatz und Ergebnissen nach Geschäftsfeldern, in der GuV-Struktur, in der Bilanz und Finanzierung sowie in Cash Flow und Kapitalrentabilität vorgestellt siehe Resultate, Seite 61. Im Kerngeschäft Fotofinishing setzt sich der Produktmixwandel von einfachen Fotoabzügen zu den Mehrwertprodukten CEWE FOTOBUCH, Fotokalender, Wandbilder, Grußkarten und weiteren Fotogeschenken immer noch leicht fort. Bei diesen Mehrwertprodukten, die von Konsumenten bei diversen Handelspartnern und auch direkt bei CEWE bezogen werden, hat CEWE eine größere Wertschöpfung und geht mit hohen Aufwendungen zur Vorbereitung des Weihnachtsgeschäfts in den ersten zehn Monaten jedes Jahres sehr stark "in Vorleistung". Daher hat CEWE hier auch die Chance, eine leicht höhere Marge zu erzielen. Die Verwendung des Smartphones als vollwertige Kamera und Bestellgerät zugleich wird von CEWE als Chance begriffen, und das Unternehmen vollzieht diese Entwicklung in allen Funktionen. Der Einzelhandel spielt - wie in der Beschreibung des Geschäftsmodells dargestellt - nicht primär durch das (im Geschäftsfeld Einzelhandel) ausgewiesene Foto-Hardware-Geschäft eine wichtige Rolle. Vielmehr ist er an seinen Standorten verstärkt Vertriebskanal für (im Geschäftsfeld Fotofinishing ausgewiesene) Fotofinishing-Produkte - auch hier direkt an Konsumenten. Dies zeigt sich am zunehmenden Umsatz mit Fotofinishing-Produkten, die vom Einzelhandel mittels der Online-Webshops bzw. in den Filialen verkauft werden. Als drittes Geschäftsfeld betreibt CEWE den Kommerziellen Online-Druck. Nach Ansicht von CEWE besteht mit der stark automatisierten und hocheffizienten Produktion bei SAXOPRINT in Dresden eine gute Chance, sich in diesem Markt erfolgreich weiterzuentwickeln. Die CEWE-Geschäftsentwicklung verlief auch zu Beginn des Jahres 2024 entsprechend den Erwartungen des Vorstands. Insgesamt sieht sich der Vorstand damit in der Festlegung der im Kapitel "Prognosebericht" genannten Ziele für das Geschäftsjahr 2024 bestärkt siehe Prognosebericht, Seiten 72 ff. NachtragsberichtBesondere Ereignisse nach Schluss des GeschäftsjahresDie potenziellen Auswirkungen der sich fortsetzenden Inflation mit Wirkungen auf die Geschäftsentwicklung von CEWE sind im Rahmen des gegenwärtigen Kenntnisstands in den Prognose-, Chancen- und Risikobericht eingeflossen. Zum weiteren Ausbau der eigenen Wertschöpfungstiefe hat die CEWE-Tochtergesellschaft SAXOPRINT mit Beginn des Geschäftsjahres 2024 im Rahmen eines Asset Deals Vermögenswerte der Eastprint GmbH, Dresden, übernommen. SAXOPRINT hatte den Großformatdruck bisher an Eastprint fremdvergeben, der mit dieser Übernahme nun internalisiert wurde. Daneben liegen keine weiteren besonderen Ereignisse nach Schluss des Geschäftsjahres vor. Prognose-, Chancen- und RisikoberichtRisikoberichtChancen zu ergreifen sowie die Fähigkeit, Risiken zu erfassen, zu analysieren und mit geeigneten Strategien zu reduzieren, vermeiden oder übertragen sind wichtige Faktoren des unternehmerischen Handelns. Systematisches Chancen-und Risikomanagement ist die fortwährende Aufgabe des Vorstands und Führungsaufgabe in jedem Verantwortungsbereich. Gesamtbeurteilung der Chancen und Risiken durch die UnternehmensleitungChancen und Risiken werden regelmäßig jeweils einzeln erfasst und beschrieben. Ihre Bewertung erfolgt quantitativ mit der Einschätzung ihres Auswirkungswertes. Die Kombination des Auswirkungswertes mit der angenommenen Eintrittswahrscheinlichkeit ergibt den Risikoerwartungswert. Zur Steuerung der Risiken werden die dazugehörigen Maßnahmen erfasst; schließlich werden auch die zur Früherkennung implementierten Indikatoren dokumentiert. Bei der Bewertung der Risiken werden korrespondierende Maßnahmen ebenfalls berücksichtigt. Insoweit erfolgt auch eine Netto-Risikobetrachtung. Der im Sommer 2022 überarbeitete Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) legt ein besonderes Gewicht auf eine nachhaltige Unternehmensführung. Der Begriff Nachhaltigkeit meint dabei auf die Umwelt (Ökologie) und auf Soziales bezogene Ziele. Das bedeutet, dass sie integraler Bestandteil der zu erarbeitenden Strategien, der Planung sowie der operativen Prozesse sein sollten. Damit sind sie auch integraler Bestandteil des Risikomanagementsystems, des Compliancemanagementsystems und des internen Kontrollsystems. CEWE macht sich diese Ziele zu eigen. Ein Großereignis kann bewirken, dass Einzelrisiken durch die Kombination, das Zusammenwirken und durch gegenseitige Wechselwirkungen eine verstärkende Wirkung entfalten können. In der vergangenen Coronapandemie hatte CEWE dem bei der Beurteilung und Bewertung der Risiken besonders Rechnung getragen. Das spezifische Corona-Risiko hatte sich im Vergleich zum Vorjahr entsprechend des Pandemieverlaufs nochmals deutlich reduziert und wird aktuell im Rahmen eines, allgemeiner gefassten, Pandemierisikos in die Betrachtungen eingezogen. Aus der regelmäßigen Risikoeinschätzung des Vorstandes im Rahmen des Risikomanagementprozesses sowie der Risikoinventur zum 31. Dezember 2023 ergibt sich, dass einzelne Risiken oder solche in Wechselwirkung mit anderen keine existenzgefährdende Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der CEWE-Gruppe erkennen lassen. Unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Bewertung stellen für CEWE die vielschichtigen Risiken aus den Anforderungen an die Nachhaltigkeit, die Cyberrisiken, die Risiken aus hoher Regelungsdynamik und Regelungsdichte sowie die Risiken im Blick auf die Fach- und Führungskräfteversorgung einen Schwerpunkt dar. Hier liegt ein besonderer Managementfokus. Im Vorjahresvergleich wurde insbesondere dem CyberRisiko, dem Mitarbeiterfluktuationsrisiko, den Risiken im Zusammenhang mit der technischen Infrastruktur, aber auch dem Risiko aus hoher Regelungsdichte und Regelungsdynamik im Bereich der rechtlichen Risiken eine höhere Bedeutung beigemessen. CEWE geht weiterhin davon aus, vom Ukraine-Konflikt weder auf der Beschaffungs- noch auf der Absatzseite direkt betroffen zu sein. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es weiterhin keine Anzeichen negativer Einflüsse auf die KonsumentenNeigung und damit auf die Umsatzentwicklung. Im Folgenden werden zunächst die wesentlichen, im Risikomanagementsystem geführten Risikokategorien näher erläutert: Strategische RisikenDie Kerngeschäftsbereiche Fotofinishing, Kommerzieller Online-Druck und Einzelhandel beinhalten strategische Risiken. Im Bereich des Kerngeschäfts setzen sich die wesentlichen strategischen Risiken aus dem Technologie- und Innovationsrisiko, den mit der Marke CEWE im Zusammenhang stehenden Risiken sowie dem Risiko in der Entwicklung des mobilen Fotofinishing-Markts zusammen. Um dem Wandel durch die mobilen Geräte und der hohen Bedeutung des Internets als Bestellweg gerecht zu werden, hat CEWE die Programmier- und Entwicklungskapazitäten in diesem Bereich verstärkt. Dem Technologie- und Innovationsrisiko wird insbesondere mit strategischen Partnerschaften mit Forschungseinrichtungen, regelmäßigen Marktanalysen und Wettbewerbsbeobachtungen begegnet. Die konsumentenorientierte Markenkommunikation, stetige Markenstärkung und ein effektives und effizientes Krisenmanagement begrenzen die im Zusammenhang mit der Marke CEWE stehenden möglichen Risiken. Operative RisikenSowohl im Fotofinishing als auch im Kommerziellen OnlineDruck bestehen die wesentlichen operativen Risiken aus allgemeinen Preisrisiken sowie aus verschiedenen Risiken der technischen Infrastruktur und der Funktionalität der produktions- und kundennahen Systeme. Für das Preisrisiko spielt in allen Bereichen ein konsequentes Preiscontrolling eine wichtige Rolle. Die technische Infrastruktur wird grundsätzlich durch gruppenweit standardisierte IT-Strukturen, Hochverfügbarkeits-Techniken, Back-up-Rechenzentren sowie Back-up-Leitungen für die Datenübertragung sichergestellt. Viren-und Zugangsschutz sowie Verschlüsselungssysteme sind wichtige Techniken zum Schutz gegen unbefugten Zugriff von außen und innen. Auch die Produktionskapazitäten werden durch redundante Prozesse an verschiedenen Standorten sichergestellt. Dabei spielt auch die Möglichkeit, die Kapazität zentral steuern zu können, eine wichtige Rolle. Das allgemeine Risiko der Materialversorgung und -beschaffung wird durchaus erkannt, jedoch nicht als besonders wesentlich angesehen. In allen Beschaffungslinien gelten die Mehrlieferantenstrategie und Mehrjahresverträge als angemessene Maßnahmen. Für das CEWE-Geschäftsmodell sind Cyberrisiken signifikant und haben ein besonderes Gewicht. Im Wesentlichen sind damit allgemeine Angriffe auf Sicherheitslücken in den eingesetzten Software-Produkten, speziell gegen CEWE gerichtete Hacker-Angriffe sowie Angriffe auf die Datenverbindungen zwischen CEWE und seinen Kunden gemeint. Um diesen Risiken zu begegnen, wird laufend an technischen und organisatorischen Verbesserungen im Bereich der IT gearbeitet. Die IT-Sicherheit wird personell weiter verstärkt, bestehende Notfallpläne laufend verbessert und in andere Notfallpläne eingebettet. Schließlich spielen hier die Aufklärung, die Schulung und das Training innerhalb des Gesamtunternehmens eine wichtige Rolle. Im Bereich des Umweltrisikos wurden 2023 keine Verstöße gegen Umweltauflagen festgestellt. Das Risiko wird durch regelmäßige interne Kontrollen an allen Produktionsstandorten überwacht; es wird als niedrig eingestuft. Das Risiko, qualifizierte Fach- und Führungskräfte zu gewinnen und zu halten, ist weniger von seiner unmittelbaren als vielmehr von seiner mittelbaren Wirkung wesentlich. Hier spielt die Präsenz der Dachmarke CEWE auch im Arbeitsmarkt eine wichtige Rolle. In enger Begleitung durch die Unternehmensleitung werden Aus- und Weiterbildung sowohl im fachnahen Bereich wie im Bereich der Persönlichkeits- und Führungskompetenz konsequent angeboten. Auf die Mitarbeiterbindung wird ein besonderer Management-Fokus gelegt. FinanzrisikenDie zu den Finanzrisiken zählenden Risiken aus Zinsänderungen, Währungsschwankungen, Kreditversorgung, Risiko aus der Vermarktung recyclingfähiger Restanten aus dem Produktionsprozess und Forderungsausfall zählen für CEWE nicht zu den existenzgefährdenden Risiken. Durch die geringe zinsbelastete Fremdfinanzierung und den hohen Bestand an liquiden Mitteln aus dem saisonalen Geschäftsverlauf würden auch stark steigende Marktzinsen keine Gefährdung darstellen. Soweit Kapitalflüsse im Nicht-Euroraum stattfinden, betreffen sie ganz überwiegend lokales Geschäft, das währungskongruent abgewickelt wird, sodass auch Kursschwankungen keine ausgeprägt nachhaltige Belastung darstellen. Für die nachhaltig gesicherte Kreditversorgung der CEWE-Gruppe sorgen zentral verhandelte, mittel- bis langfristige Kreditverträge. Die Bedeutung des Forderungsausfallrisikos nimmt durch die stete Zunahme auch des Konsumentengeschäftes weiter ab. Forderungen gegenüber Geschäftskunden werden eng betreut und sind marktüblich und ausreichend versichert. Konsumentenforderungen stellen für sich kein Risiko dar und unterliegen einem professionellen Inkassomanagement. Sonstige Forderungen bestehen u. a. gegenüber der öffentlichen Hand, gegenüber Mitarbeitern und Versicherungen. Das Risiko potenzieller Wertminderungen durch Ausfälle ist auch hier von untergeordneter Bedeutung. Es wird reduziert, indem in enger Abstimmung mit allen befassten Stellen des Unternehmens die Bonität und das Zahlungsverhalten der Schuldner ständig überwacht wird. Gegebenenfalls auftretende Einzelrisiken wurden stets durch ausreichende Wertberichtigungen berücksichtigt, wenn und soweit der Eintritt des Ausfalls ausreichend wahrscheinlich ist. Rechtliche RisikenZu den rechtlichen Risiken zählen interne wie externe dolose Handlungen sowie Risiken aus dem Datenschutz und dem gewerblichen Rechtsschutz. Bei diesen Risiken greifen Maßnahmen und Prozesse des engmaschigen Corporate-Governance-Systems, des internen Kontrollsystems, der internen Revision sowie des Konzerncontrollings. Das Unternehmen ist sich der Herausforderungen durch hohe Regelungsdichte und Regelungsdynamik bewusst, verfolgt eine eingehende Überwachung und implementiert effektives Management, um diesen Risiken aktiv zu begegnen. Darüber hinaus werden regelmäßige Informationen und Schulungen eingesetzt, um Risiken aufzuzeigen und Maßnahmen umzusetzen. Zum Bilanzstichtag wurden die BEPS Pillar 2 Regelungen (MinBestRL-UmsG) in deutsches Recht überführt (MinStG) und sind mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 27. Dezember 2023 in Kraft getreten. Die Regelungen des Mindeststeuergesetzes finden erstmalig auf Wirtschaftsjahre Anwendung, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen und sind daher noch nicht für das Berichtsjahr anwendbar. Auch wenn diese Regelungen bereits anwendbar gewesen wären, würde die CEWE-Gruppe weder im Berichtsjahr, noch im Geschäftsjahr 2024 dem Anwendungsbereich des MinStG oder ausländischer Mindeststeuergesetze unterliegen, da die für die Anwendung dieser Regelungen maßgebliche Umsatzgrenze von 750 Mio. € im Konzernabschluss erstmals im Berichtsjahr überschritten wurde. Ungeachtet dessen geht CEWE davon aus, dass die maßgebliche Umsatzgrenze auch im Geschäftsjahr 2024 überschritten wird, sodass die Regelungen des MinStG erwartungsgemäß erstmals für das Geschäftsjahr 2025 anzuwenden sind. Die CEWE-Gruppe wird daher im Geschäftsjahr 2024 mit einem Projekt zur Prüfung der Betroffenheit bzgl. der Auswirkungen im Zusammenhang mit einer Pillar 2 Top-up Tax beginnen. Eine Quantifizierung der möglichen zusätzlichen Steuerbelastung ist aktuell nicht möglich. Nach aktueller Einschätzung wird allerdings nicht davon ausgegangen, dass die Anwendung des MinStG bzw. ausländischer Mindeststeuergesetze zu einer signifikanten zusätzlichen steuerlichen Belastung führen wird, da die CEWE-Gruppe fast ausschließlich in Ländern tätig ist, deren nominelle Ertragsteuerbelastung bei über 15 % liegt und für die daher voraussichtlich keine oder nur eine unwesentliche Steuerbelastung entstehen sollte. Die CEWE-Gruppe verfolgt aufmerksam den Fortschritt des Gesetzgebungsverfahrens in jedem Land, in dem er tätig ist, und wird die bestehenden Reporting- und Compliance-Prozesse im Hinblick auf eine zukünftige lokale und zentrale Ermittlung der Top-up tax Belastung sowie im Hinblick auf die zukünftige Abgabe des Mindeststeuerberichts und der entsprechenden Steuererklärungen im In- und Ausland anpassen. ChancenberichtDas Chancen- und das Risikomanagementsystem der CEWE-Gruppe sind eng miteinander verknüpft. Als Chancen werden mögliche zukünftige Entwicklungen oder Ereignisse verstanden, die zu einer positiven Planabweichung führen können. CEWE ist mit seinen Geschäftsfeldern in dynamischen, sich schnell wandelnden Marktfeldern tätig. Chancen in diesen Geschäftsfeldern durch Innovationen, Konsolidierung oder organisches Wachstum zu nutzen oder weitere Chancen in angrenzenden, artverwandten, neuen Geschäftsfeldern zu erkennen und dabei unnötige Risiken zu vermeiden ist die Basis für ein nachhaltiges Wachstum der CEWE-Gruppe. Bei Chancen kann es sich um interne oder externe Potenziale handeln. Soweit es wahrscheinlich ist, dass die Chancen eintreten, hat CEWE sie in der Unternehmensplanung und im Ausblick für 2024 berücksichtigt. Insoweit bezieht sich der Chancen bericht auf Ereignisse, die zu einer potenziell positiven Abweichung von diesen Planzahlen führen können. Das Chancenmanagement wird bei CEWE als Kern des unternehmerischen Handelns verstanden. Chancen zu suchen, abzuwägen und aufzugreifen ist wesentlicher, laufender Teil der Managementarbeit. Insoweit sind die Dokumentationen der Konzepte und Protokolle Teil des Chancenmanagements. Chancen im Bereich FotofinishingChancen sieht CEWE in Mehrerträgen aus zusätzlichem Umsatz durch verbesserte oder neue Bestellapplikationen für mobile Endgeräte, soweit diese noch stärkere Akzeptanz bei den Endverbrauchern finden. Chancen im Bereich Kommerzieller Online-Druck Während der Coronapandemie wurde im Kommerziellen Online-Druck in verstärktem Maße an der Effizienz der kundenbezogenen Prozesse und an den Kostenstrukturen gearbeitet. Nach Überwindung der Coronapandemie und der Einstellung von staatlichen Coronamaßnahmen ist die Wiederbelebung des allgemeinen Geschäftslebens und damit eine Stärkung der Nachfrage nach Geschäfts- und Werbedrucksachen bereits teilweise eingetreten. Hier liegen weitere Chancen, über die Planung hinaus Umsätze und Erträge zu erwirtschaften, insbesondere vor dem Hintergrund der nachhaltigen Kosteneffizienz. Chancen im Bereich EinzelhandelIm eigenen Einzelhandel in Norwegen, Schweden, Polen, Tschechien und in der Slowakei betreibt CEWE eigene Foto-Einzelhandelsgeschäfte. Grundsätzlich besteht das Ziel, die Präsenz des Einzelhandels durch eigene Läden im Markt entsprechend dem Kaufverhalten der Endverbraucher weiterhin zu optimieren. In Norwegen, Schweden und Polen hat CEWE Webshops für Artikel rund um die Fotografie aufgebaut, bei deren Optimierung Chancen auf weitere Umsatzsteigerungen und Erträge im Onlinebereich gesehen werden. PrognoseberichtLangfristige Unternehmensentwicklung durch drei ElementeCEWE verfolgt die Weiterentwicklung der CEWE Group unverändert entlang der folgenden drei strategischen Prioritäten: (1) Markenstärkung und Innovationsführerschaft im Kerngeschäft FotofinishingIm Fotofinishing setzt CEWE als Omni-Channel-Anbieter seine Ausrichtung fort, die im Premiumsegment positionierten Marken neben den Kernmärkten in Deutschland, in der Schweiz und in Österreich auch in allen anderen von CEWE belieferten europäischen Ländern weiter auszubauen. Ziel ist es, die positive Konsumentenhaltung und hohe Markenbekanntheit für das Unternehmen CEWE insgesamt zu nutzen. Die Differenzierungsvorteile der Leistungs- und Qualitätsversprechen, für die die Marken stehen, sollen schrittweise für ein wachsendes Produktportfolio genutzt werden. Ergänzend zur Marke CEWE adressieren die weiteren Marken der CEWE Group, insbesondere Cheerz, DeinDesign, Pixum und WhiteWall, spezielle Kundengruppen und/oder Regionen bzw. bieten spezielle Produktkategorien an. Die von CEWE angebotenen Produkte und Dienstleistungen werden permanent und dauerhaft weiterentwickelt. Innovationen waren bereits die wesentliche Triebkraft der Analog/Digital-Transformation. CEWE strebt danach, diese Innovationsdynamik in allen Geschäftsfeldern aufrechtzuerhalten, um auf dieser Basis die marktführende Position weiter auszubauen. Dazu gehören zum Beispiel umfassende Software-Updates, die Weiterentwicklung mobiler Appli kationen oder diverse Produktneuheiten und -verfeinerungen. (2) Profitables Wachstum im Kommerziellen Online-DruckDer Kommerzielle Online-Druck bei CEWE bietet eine Reihe von Vorteilen für den Besteller: Qualitätsgewinn und Preisvorteile durch hochmoderne Druckkapazitäten, zusätzlich einen Zeitgewinn durch bedienerfreundliche Internet-Bestellung sowie schnelle Produktion und zügige Lieferung. CEWE sieht sich hier - v. a. durch den nach Ansicht des Vorstands hocheffizienten und kostenoptimal organisierten Druckstandort von SAXOPRINT in Dresden - hervorragend aufgestellt, um das Geschäftsfeld Kommerzieller Online-Druck erfolgreich weiterzuentwickeln. (3) Weiterentwicklung der GeschäftsfelderBei potenziellen Beteiligungsmöglichkeiten sucht die CEWE-Gruppe insbesondere nach Online-Geschäftsmodellen, die - genauso wie CEWE - individualisierte, hochwertige Produkte mit hohem Kundennutzen fertigen und damit eine starke Marke aufbauen und zugleich die CEWE-Gruppe in Zukunft unternehmerisch weiterentwickeln können. Wachstum in neue Geschäftsfelder sollte also idealerweise die in der Gruppe vorhandenen Kompetenzen nutzen. Weiterhin Fokus auf EuropaCEWE betreibt sein Geschäft weitestgehend in Europa und plant derzeit keine Veränderung der regionalen Präsenz. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen 2024: Weltwirtschaft wächst langsamer als im historischen Schnitt seit 2000Der Internationale Währungsfonds (IWF) prognostiziert für das Jahr 2024 ein weltweites Wachstum von 3,1 % und von 3,2 % im Jahr 2025. Das erwartete Expansionstempo liegt jedoch unterhalb der historischen Wachstumsraten im Zeitraum 2000 bis 2019 in Höhe von 3,8 %. Ursachen sind nach IWF-Einschätzung die erhöhten Leitzinsen der Zentralbanken zur Bekämpfung der Inflation, eine verringerte fiskalische Unterstützung angesichts der hohen Verschuldung und ein geringes zugrunde liegendes Produktivitätswachstum. In den entwickelten Ländern wird das Wachstumstempo mit 1,5 % (2024) und 1,8 % (2025) erheblich unter dem Niveau der globalen Wachstumsdynamik liegen. Noch langsamer wächst nach IWF-Einschätzung die Eurozone: von 0,5 % (2023) um 0,9 % im Jahr 2024 und um 1,7 % im Jahr 2025. Basis dafür sind nach IWF-Einschätzung höhere Konsumausgaben der Haushalte, zurückgehende Energiepreise, niedrigere Inflationsraten und reale Einkommenszuwächse. Für Deutschland rechnet der IWF mit einem Wachstum von 0,5 % (2024) und 1,6 % (2025). 1 Die Inflation sinkt in den meisten Regionen schneller als erwartet, da sich die angebotsseitigen Probleme lösen und die Geldpolitik weniger restriktiv sein dürfte. Die globale Gesamtinflation wird nach IWF-Einschätzung von 6,8 % (2023) im Jahr 2024 auf 5,8 % und 2025 auf 4,4 % sinken. 2 Einschätzung des Managements von CEWE zu den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen 2024Auch 2023 hat sich CEWE trotz des schwachen konjunkturellen Umfelds in Deutschland mit einem um - 0,3 % niedrigeren Bruttoinlandsprodukt resilient gezeigt. 3 Wie bereits 2022 konnte CEWE auch im Berichtsjahr die Inflation durch Preiserhöhungen kompensieren. Entgegen der generell stagnierenden Konsumhaltung wuchs die Nachfrage nach individuellen, hochwertigen Fotoprodukten weiter. Das Management bleibt auch für 2024 zuversichtlich, dass sich das Kerngeschäft Fotofinishing weiter positiv entwickeln wird. Hochwertige Fotoprodukte, die vielfach emotionale Momente spiegeln, scheinen zu den Produkten zu gehören, auf die Verbraucher auch bei einer generell eher schwachen Konsumneigung nicht verzichten möchten. Mit dem CEWE FOTOBUCH und den weiteren Markenprodukten sowie der starken Internet-Kompetenz sieht sich CEWE wie in den vergangenen Jahren gut positioniert, um den anhaltenden Produktmixwandel von einfachen Fotoabzügen zu den Mehrwertprodukten wie Fotobüchern, Fotokalendern, Wandbildern, Grußkarten und weiteren Fotogeschenken aktiv zu fördern. Im Ergebnis sollte dieser Trend zu Mehrwertprodukten das Fotofinishing auch 2024 stärken. Der Einzelhandel soll auch 2024 wieder durch den Absatz von CEWE-Fotoprodukten einen signifikanten Umsatzbeitrag erwirtschaften. Diese über den eigenen Einzelhandel vertriebenen Fotofinishing-Produkte werden umsatz- und ergebnisseitig im Geschäftsfeld Fotofinishing ausgewiesen. CEWE wird voraussichtlich auch 2024 - wie seit einigen Jahren schon - den im Geschäftsfeld Einzelhandel ausgewiesenen Hardware-Umsatz mit Kameras, Objektiven, Fotozubehör bewusst weiter reduzieren. Der Kommerzielle Online-Druck ist mit seiner hocheffizienten automatisierten Produktion, die hohe Größenvorteile erzielt, nach Überzeugung des Vorstandes gut auf das Geschäftsjahr 2024 vorbereitet. Das Geschäftsfeld soll sich auch 2024 positiv entwickeln. Dabei zahlt sich die Bestpreisstrategie für Unternehmenskunden eindeutig in einem wachsenden Vertrauen und damit einer höheren Loyalität der Kunden aus.
1 IMF: World Economic Outlook, Update Jan 2024,
S. 1 ff.
Inflationskompensation auch 2024 angestrebtCEWE ist es in den zurückliegenden zwei Jahren gelungen, die inflationsgetriebenen Kostensteigerungen auf der Aufwandsseite durch eigene Preiserhöhungen auf der Umsatz-/Ertragsseite auszubalancieren und damit absolut zu kompensieren. CEWE wird auch 2024 die Entwicklung der Inflation und die damit für das Unternehmen einhergehende stärkere Kostenbelastung kontinuierlich analysieren und versuchen, diese durch abwägend und aus gewogen durchgeführte Preisanpassungen möglichst auszugleichen. Finanzielle Solidität sichert HandlungsspielräumeDie operative Stärke von CEWE soll es auch 2024 erlauben, Investitionen in das organische Wachstum sowie die jährliche Dividendenzahlung allein über den operativen Cash Flow zu finanzieren. Weiterhin keine Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf CEWE erwartetCEWE war bisher weder auf der Beschaffungs- noch auf der Absatzseite von dem Krieg in der Ukraine direkt betroffen. Auch zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Anzeichen negativer Einflüsse auf die Konsumenten-Neigung und damit auf die Umsatzentwicklung. Die CEWE-Planung für 2024 berücksichtigt etwaige Auswirkungen - v. a. auf die Konsumhaltung - einer möglichen Eskalation des UkraineKriegs jedoch nicht. EBIT-Ergebniszielkorridor 2024: 77 bis 87 Mio. EuroDer Konzernumsatz soll 2024 von 780,2 Mio. Euro im Vorjahr 2023 auf 770 Mio. Euro bis 820 Mio. Euro im Mittel weiter zulegen. Das Konzern-EBIT soll 2024 im Korridor von 77 Mio. Euro bis 87 Mio. Euro liegen, das EBT zwischen 75,5 Mio. Euro und 85,5 Mio. Euro und das Nachsteuerergebnis zwischen 51 Mio. Euro und 58 Mio. Euro. Die Bandbreiten dieser Ziele für das Geschäftsjahr 2024 stellen in etwa erwartete Größenordnungen dar und reflektieren dabei die Unsicherheiten, die sich derzeit aus der Verteuerung/Inflation auf der Wareneinsatz- und Kostenseite und deren potenziellen Auswirkungen auf die CEWE-Geschäftsentwicklung ergeben. Der Vorstand orientiert sich bei seiner operativen Maßnahmenplanung für 2024 an einem Zielwert in der oberen Hälfte des geplanten Korridors. Die für 2024 geplanten operativen Investitionen (d. h. Abflüsse aus Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände, saldiert um Zuflüsse aus dem Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen; ohne Akquisitionen und Unternehmenszukäufe) sollten auf dem Niveau von etwa bis zu 65 Mio. Euro liegen. Dividende soll möglichst weiter kontinuierlich steigenCEWE sieht sich als äußerst verlässlichen Dividendenzahler. Mit der für 2023 vorgeschlagenen Dividende soll diese zum 15. Mal in Folge steigen. CEWE verfolgt grundsätzlich das Ziel der Dividendenkontinuität. Soweit dies angesichts der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens und der vorhandenen Investitionsmöglichkeiten möglich erscheint, bedeutet dies eine mindestens absolut konstante, idealerweise steigende Dividende. Die absolute Höhe der Dividende ist dabei klar im Fokus, die Ausschüttungsquote - oder gar die Dividendenrendite - ist ein Residuum dieser Politik. Zielsetzung für 2024 CEWE-Konzern
CEWE gibt mit diesem Geschäftsbericht einen zusammengefassten Lagebericht sowohl für die CEWE-Gruppe als auch für die Einzelgesellschaft CEWE Stiftung & Co. KGaA ab. Daher ist - den rechtlichen Anforderungen entsprechend - für die Einzelgesellschaft CEWE Stiftung & Co. KGaA auch eine Prognose zu spezifizieren: CEWE erwartet nach 401,9 Mio. Euro Umsatz in 2023 für das Geschäftsjahr 2024 einen Umsatz der CEWE Stiftung & Co. KGaA in der Bandbreite von 390 Mio. Euro bis 440 Mio. Euro. Dabei wird ein Ergebnis vor Ertragsteuern nach 57,1 Mio. Euro in 2023 zwischen 45 Mio. Euro und 55 Mio. Euro für 2024 erwartet. Die Gesamtbeurteilung für die Entwicklung der CEWE Stiftung & Co. KGaA ist dementsprechend positiv. Internes Kontroll- und RisikomanagementsystemComplianceDie Gesellschaft misst der Compliance im Sinne von Maßnahmen zur Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richtlinien sowie deren Beachtung durch die Konzernunternehmen große Bedeutung bei. Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin hat im Rahmen seiner diesbezüglichen Verantwortlichkeiten verschiedene Mechanismen implementiert, die die Compliance bestmöglich sicherstellen sollen. Der für diesen Bereich bestellte Compliance-Beauftragte befasst sich ständig mit der anforderungs- und unternehmensgemäßen Pflege und Weiterentwicklung der ComplianceOrganisation der Gesellschaft bzw. des Konzerns. Hierbei stehen besonders die Mitarbeiterschulung und das rechtliche Risikomanagement im Fokus. Er berichtet an die CEO der persönlich haftenden Gesellschafterin. Für spezifische Fragestellungen zieht der Compliance-Beauftragte die hierfür im Unternehmen jeweils ressortverantwortlichen Personen sowie bei Bedarf externen Rechtsrat bei. Es wurde ferner ein externer Rechtsanwalt als Ombudsmann beauftragt, an den sich jeder Mitarbeiter und auch Dritte wenden können, um auf mögliche Gesetzes- oder Richtlinienverstöße in Unternehmen des Konzerns hinzuweisen. Im Berichtszeitraum gab es vier Meldungen beim Ombudsmann. Diesen wurde nachgegangen. Im Ergebnis konnten jedoch keine relevanten Verstöße festgestellt werden. Der Deutsche Corporate Governance Kodex ("DCGK") sieht Angaben zu dem internen Kontroll- und Risikomanagement vor, die über die gesetzlichen Anforderungen an den Lagebericht hinausgehen und somit von der inhaltlichen Prüfung des Lageberichtes durch den Abschlus s-prüfer ausgenommen sind ("lageberichtsfremde Angaben"). Diese werden thematisch der Erklärung zur Unternehmensführung zugeordnet; sie sind zudem von den inhaltlich zu prüfenden Angaben durch separate Absätze abgegrenzt. RisikomanagementsystemZiele und Strategie des RisikomanagementsystemsAls international agierende Unternehmensgruppe unterliegen die CEWE Stiftung & Co. KGaA und ihre Tochtergesellschaften verschiedenen Risiken, die nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten. CEWE hat daher in Übereinstimmung mit branchenüblichen Standards und gesetzlichen Bestimmungen ein internes Kontroll- und Risikomanagementsystem eingerichtet, um potenzielle Chancen und Risiken zu erkennen, zu bewerten und erforderlichenfalls mit entsprechenden Maßnahmen gegenzusteuern. Das Kontroll- und Risikomanagement ist als integraler Bestandteil der Geschäfts-, Planungs-, Rechnungslegungs- und Kontrollprozesse in das Informationsund Kommunikationssystem der CEWE-Gruppe eingebunden und ist wesentlicher Bestandteil des Führungssystems der CEWE-Gruppe. Das Kontroll- und Risikomanagement basiert auf einem systematischen, den gesamten Konzern umfassenden Prozess der Risikoerkennung, -bewertung und -steuerung. Das Risikomanagementsystem bei CEWE wird ständig weiterentwickelt. Dazu gehört, dass es mit dem internen Kontrollsystem und anderen Managementsystemen weiter verzahnt wird. Als Funktion, die die Risiken frühzeitig erkennt, sie laufend überwacht und zur Risikosteuerung beiträgt, gehört das Risikomanagement zur zweiten Linie des integrierten Governance-, Risiko- und Compliance-Ansatzes. Organisatorischer und struktureller Aufbau des RisikomanagementsystemsMit der Aufgabe des Kontroll- und Risikomanagements sind der Vorstand, die Leiter der regionalen Profitcenter im In- und Ausland sowie die Zentralabteilungen und Projektverantwortlichen betraut. Die federführende Verantwortung für die Gestaltung des Kontroll- und Risikomanagements liegt beim Vorstand. Fachlich hat der Vorstand die operative Durchführung der Überwachungs-, Koordinations- und Weiterentwicklungsaufgaben der Risikomanagementprozesse dem Konzernrisikomanagement übertragen. Das Risikomanagementsystem erfasst die Chancen und Risiken der einzelnen Risikofelder in einer jährlichen konzernweiten Risikoinventur. Auf Grundlage der Risikoinventur wird der jährliche Chancen- und Risikobericht erstellt. Unterjährig erfolgt mindestens quartalsweise eine Überprüfung der Chancen- und Risikobewertungen. Diese werden mindestens quartalsweise an den Aufsichtsrat berichtet. Neu auftretende Chancen und Risiken werden nach Meldung an den Risikobeauftragten in das Risikomanagementsystem aufgenommen und einem Risikoverantwortlichen zugewiesen. Abseits der periodischen Prozesse besteht stets die Möglichkeit, Ad-hoc-Risiken bei kurzfristig eingetretenen Entwicklungen zu erfassen und zu berichten. Bei der Bewertung der Risiken werden korrespondierende Maßnahmen ebenfalls berücksichtigt. Insoweit erfolgt auch eine Netto-Risikobetrachtung. Wesentliche Merkmale des internen KontrollsystemsDas interne Kontrollsystem (IKS) ist integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse der CEWE-Gruppe. Ziel ist es, dass alle operativen Einheiten, bei denen Risiken entstehen können und dort gemanagt werden müssen, solche Risiken durch interne Kontrollen frühzeitig erkennen und behandeln können. Es soll die Einhaltung der externen und internen Vorgaben sicherstellen. Das interne Kontrollsystem stellt damit die erste Linie des integrierten Managementansatzes dar. Es umfasst eine Vielzahl von Überwachungs- und Steuerungsmechanismen und beruht im Wesentlichen auf fünf Prinzipien:
Das Vier-Augen-Prinzip wird durch Regelungen wie Satzungen, Richtlinien, Geschäftsordnungen, Anweisungen, Vertretungs-sowie Zeichnungsbefugnisse gewährleistet. Wichtiger Ausdruck dieser Regelungen sind die operativ wirksamen Unterschriftenrichtlinien. Einen weiteren Steuerungs- und Überwachungsmechanismus stellt das bei der CEWE-Gruppe vorliegende abgestimmte IT-Berechtigungskonzept dar, welches konkret den Zugang und die Tätigkeiten einzelner Personen und Personengruppen zu den überwiegend SAP-basierten Anwendungen und zu deren Funktionsbereichen regelt. Um die Sicherheit von Abläufen und in der Folge die Qualität der einzelnen Prozesse zu gewährleisten, wird bei der CEWE-Gruppe eine strikte Funktionstrennung von kritischen Geschäftsprozessen vorgenommen. Bestimmten Fachbereichen sind zudem zentrale Aufgabenstellungen zugewiesen, sodass auch eine gegenseitige Kontrollverantwortung implementiert ist. Das integrierte Berichtswesen umfasst ein detailliertes Planungs-, Steuerungs- und Berichtskonzept zur Lage und zum Ausblick des Konzerns. Der Planungsprozess erfolgt aus einer Kombination von Bottom-up- und Top-down-Ansatz und ist auf monatliche Planwerte ausgerichtet. Das bestehende Konzerninformationssystem wird sowohl auf Ebene der einzelnen Profitcenter als auch auf Gruppenebene durch einen monatlichen Plan/Ist/Vorjahres-Vergleich und ergänzend durch standortübergreifende Business Reviews gewährleistet. Dort werden Entwicklungen, Chancen, Risiken sowie Maßnahmen diskutiert und entsprechend dokumentiert. Die CEWE-Gruppe überwacht im Rahmen des Kontroll- und Risikomanagementsystems auch die Werthaltigkeit ihrer Beteiligungen an Tochterunternehmen. Die Beteiligungswerte werden regelmäßig sowie anlassbezogen entsprechenden Impairment-Tests unterzogen. Weiterhin werden in regelmäßigen zeitlichen Abständen alle Gesellschaften und Profitcenter, die Bereiche Finanz-und Rechnungswesen, IT, technische Sicherheit und Versicherungen sowie die übrigen Funktionsbereiche fachbezogenen, eingehenden Revisionen als dritte Linie des integrierten Managementansatzes unterzogen, die entweder durch externe oder interne Fachkräfte durchgeführt werden. Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems bezogen auf den KonzernrechnungslegungsprozessDas rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist als Teil des gesamten internen Kontrollsystems (IKS) der CEWE-Gruppe in das unternehmensweite Risikomanagementsystem eingebettet. Es dient dazu, das Risiko einer materiellen Falschaussage in der Rechnungslegung sowie in der externen Berichterstattung zu minimieren, Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und gegensteuernde Maßnahmen zu ergreifen. Hierdurch wird gewährleistet, dass konzernrelevante Sachverhalte gesetzeskonform und normengerecht in den Einzelabschlüssen und im Konzernabschluss dargestellt werden. Die Erstellung des Konzernabschlusses einschließlich sämtlicher Konsolidierungsschritte erfolgt durch die Einheit "Konzernbilanzen" im Zentralbereich Finanzen. Der Abschlussprozess der CEWE-Gruppe basiert auf einer konzerneinheitlichen Bilanzierungsrichtlinie, die regelmäßig den rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst wird. Die Richtlinienkompetenz bezüglich der Bilanzierungsrichtlinie liegt ausschließlich beim Vorstand. Die Konzernbilanzierungsrichtlinie regelt die Rechnungslegung nach IFRS für alle Konzerngesellschaften im In-und Ausland, um für den IFRS-Konzernabschluss die Anwendung einheitlicher Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden zu gewährleisten. Für die konzerninternen Abstimmungen und übrigen Abschlussarbeiten sind verbindliche Anweisungen vorgegeben. In der Konzernrichtlinie sind auch alle wesentlichen Termine gruppenweit festgelegt. Die lokalen Gesellschaften sind für die Einhaltung der relevanten Regelungen verantwortlich und werden hierbei vom Konzernrechnungswesen unterstützt und überwacht. Die Konsolidierung der überwiegend in SAP erstellten Einzelabschlüsse der Konzerngesellschaften wird zentral durch das Konzernrechnungswesen in einem spezifischen Konsolidierungsmodul durchgeführt. Die im Rahmen der Rechnungslegung notwendigen Arbeitsschritte werden vielfältigen automatischen und manuellen Kontrollen und Plausibilitätsprüfungen unterzogen. Seitens der internen Revision wird zusätzlich kontinuierlich die Effektivität der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen überprüft. Dies erfolgt sowohl durch interne als auch durch beauftragte externe Revisoren. Im Rahmen eines rollierenden Verfahrens ist sichergestellt, dass alle Gesellschaften des Konsolidierungskreises dem Kontrollprozess unterliegen. Die Resultate der Effektivitätsprüfungen werden regelmäßig an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Einzelabschlüsse werden von unterschiedlichen lokalen Abschlussprüfern geprüft. Hierbei werden die Einhaltung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit aller anderen dezentral erstellten konzernabschlussrelevanten Dokumente sichergestellt. Die im Rahmen der Abschlussprüfungen auf Einzel- und Konzernabschlussebene zur Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems der CEWE-Gruppe getroffenen Feststellungen werden vom externen Konzernabschlussprüfer zusammengefasst und an den Aufsichtsrat berichtet. Übernahmerelevante AngabenAngaben nach § 289a und § 315a HGBZusammensetzung des gezeichneten Kapitals, Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen Das gezeichnete Kapital der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg, setzt sich aus folgenden Aktiengattungen zusammen: Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Aktien, die im Rahmen von Mitarbeiteraktienprogrammen an Mitarbeiter ausgegeben wurden, unterliegen Haltefristen. Für insgesamt 60.732 Aktien gilt die Haltefrist bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres des Mitarbeiteraktionärs oder bis zu seinem Bezug einer gesetzlichen Rente (Vorjahr: 56.141 Aktien). Darüber hinausgehende Stimmrechtsoder Übertragungsbeschränkungen sind der Gesellschaft nicht bekannt. Direkte oder indirekte Beteiligungen am KapitalDie AN Assets GmbH & Co. KG und CN Assets GmbH & Co. KG, Oldenburg, Deutschland haben uns gemäß § 33 WpHG am 1. Juli 2020 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg, Deutschland, ISIN: DE0005403901, WKN: 540390 am 30. Juni 2020 durch Aktien die Schwelle von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % der Stimmrechte überschritten hat. Alexander Neumüller (AN Assets GmbH & Co. KG, Oldenburg) und Dr. Caroline Neumüller (CN Assets GmbH & Co. KG, Oldenburg) sind mittels Stimmenbindungsvertrag zu 27,2 % (das entspricht 2.020.001 Stimmrechte bezogen auf die zum Meldezeitpunkt ausgegebenen Gesamtstimmrechte) beteiligt. Nach den veröffentlichten Mitteilungen und den vorliegenden Informationen gibt es an der Gesellschaft folgende direkte und indirekte Beteiligungen, die 10 % der Stimmrechte überschreiten: Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital
Inhaber von Aktien mit SonderrechtenAktien mit Sonderrechten bestehen nicht. Art der Stimmrechtskontrolle im Falle von ArbeitnehmerbeteiligungenSoweit Arbeitnehmer der CEWE-Gruppe als Aktionäre an der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg, beteiligt sind, bestehen nach Kenntnis der Gesellschaft keine Besonderheiten bei der Möglichkeit der Stimmrechtsausübung. Weder sind Rechtsgemeinschaften von Arbeitnehmern an einer oder mehreren Aktien (§ 69 Abs. 1 AktG) noch Stimmbindungsvereinbarungen zwischen Arbeitnehmeraktionären bekannt. Gesetzliche Vorschriften und Satzungsbestimmungen über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und über SatzungsänderungenBei der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg, liegen die Geschäftsführungs- und die Vertretungsbefugnis in der Kompetenz der persönlich haftenden Gesellschafterin Neumüller CEWE COLOR Stiftung, Oldenburg (§ 8 der Satzung der CEWE Stiftung & Co. KGaA). Die Rechtsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschafterin werden, soweit sie sich nicht zwingend aus Satzung oder Gesetz ergeben, durch eine gesonderte Vereinbarung geregelt; dabei wird die Gesellschaft durch den Aufsichtsrat vertreten. Das Ausscheiden der persönlich haftenden Gesellschafterin wird durch § 9 der Satzung der CEWE Stiftung & Co. KGaA geregelt. Danach hat die Neumüller CEWE COLOR Stiftung diese Stellung unabhängig von einer Vermögenseinlage; andererseits bleiben aber die zwingenden gesetzlichen Ausscheidungsgründe für die persönlich haftende Gesellschafterin unberührt (§ 9 Abs. 1 der Satzung). Im Falle des Ausscheidens hat sie keinen Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben (§ 9 Abs. 2 der Satzung). Für den Fall, dass die Neumüller CEWE COLOR Stiftung als persönlich haftende Gesellschafterin aus der Gesellschaft ausscheidet oder dass ihr Ausscheiden absehbar ist, enthält § 9 Abs. 3 zur Vermeidung einer Auflösung der CEWE Stiftung & Co. KGaA die folgende Regelung: Der Aufsichtsrat der CEWE Stiftung & Co. KGaA ist berechtigt und verpflichtet, unverzüglich bzw. zum Zeitpunkt des Ausscheidens eine Kapitalgesellschaft, deren sämtliche Anteile von der CEWE Stiftung & Co. KGaA gehalten werden, als neue, allein geschäftsführungsbefugte und vertretungsberechtigte persönlich haftende Gesellschafterin in die CEWE Stiftung & Co. KGaA aufzunehmen (Satz 1). Scheidet die Neumüller CEWE COLOR Stiftung als persönlich haftende Gesellschafterin aus der Gesellschaft aus, ohne dass gleichzeitig eine solche neue persönlich haftende Gesellschafterin aufgenommen wird, soll die CEWE Stiftung & Co. KGaA übergangsweise von den Kommanditaktionären allein fortgesetzt werden (Satz 2). Der Aufsichtsrat soll in diesem Fall beim zuständigen Gericht unverzüglich die Bestellung eines Notvertreters beantragen, der die Gesellschaft bis zur Aufnahme einer neuen persönlich haftenden Gesellschafterin vertritt, insbesondere für den Fall, dass eine Kapitalgesellschaft für die Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin von der CEWE Stiftung & Co. KGaA erst noch erworben oder gegründet werden muss (Satz 3). Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Wechsel der persönlich haftenden Gesellschafterin zu berichtigen (Satz 4). Die Neumüller CEWE COLOR Stiftung wird durch ihren Vorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Damit obliegt ihm auch die Führung der Geschäfte der CEWE Stiftung & Co. KGaA. Der Vorstand der Stiftung wird durch das Kuratorium bestimmt, wobei ein Mitglied des Vorstands durch die satzungsmäßigen Destinatäre der Stiftung bestimmt werden kann. Die Mitglieder des Vorstands werden für eine Funktionsperiode von bis zu fünf Jahren berufen. Über dienstrechtliche Fragen entscheidet das Kuratorium. Für die Änderung der Satzung der CEWE Stiftung & Co. KGaA gelten die gesetzlichen Bestimmungen (§§ 179 ff., 285 Abs. 2 und 181 AktG). Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von AktienDie Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 hatte eine Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals bis zum 30. Mai 2022 beschlossen. In der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Juni 2022 wurde die Ermächtigung mit Wirkung zum Ablauf des 14. Juni 2027 erneuert. Sie ist erteilt worden, um die Aktien
Das Kuratorium der persönlich haftenden Gesellschafterin wird ermächtigt, erworbene eigene Aktien Vorstandsmitgliedern der persönlich haftenden Gesellschafterin als variable Vergütungskomponente zu gewähren. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehenIn den mit den wesentlichen Bankpartnern abgeschlossenen Finanzierungsverträgen gibt es die üblichen Change-of-Control-Regelungen; diese machen unter Umständen eine Änderung, Ergänzung oder Neuregelung der bestehenden Kreditverträge erforderlich. Darüber hinaus gibt es keine Vereinbarungen der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg, mit Dritten, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen und die für sich allein oder in ihrer Gesamtheit hieraus folgende Wirkungen haben könnten. EntschädigungsvereinbarungenVereinbarungen der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands und der Geschäftsführung der Neumüller CEWE COLOR Stiftung oder Arbeitnehmern getroffen wurden und zu Entschädigungen oder anderen Leistungen der Gesellschaft führen können, bestehen nicht. Jahresabschluss der CEWE Stiftung & Co. KGaAErtrags-, Vermögens- und FinanzlageErtragslageDas operative Geschäft der CEWE Stiftung & Co. KGaA stellt nur einen Ausschnitt der Geschäftstätigkeit der gesamten CEWE-Gruppe dar; die folgenden Absätze beziehen sich nur auf den Jahresabschluss der CEWE Stiftung & Co. KGaA. Die Umsatzerlöse erhöhten sich im Geschäftsjahr 2023 um 26,4 Mio. Euro auf 401,9 Mio. Euro. Wesentliche Ursache hierfür waren Umsatzsteigerungen im Geschäftsfeld Fotofinishing im Inland. Dabei ist die Umsatzentwicklung im Vorjahresvergleich sowohl durch Preis- als auch durch Mengeneffekte begründet. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von 7,9 Mio. Euro im Vorjahr um 0,7 Mio. Euro auf 7,2 Mio. Euro gesunken, entsprechend 1,8 % vom Umsatz (Vorjahr: 2,1 %) bedingt durch geringere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigung von Forderungen. Die Materialquote sank geringfügig um 0,4 Prozentpunkte auf 24,8 % (Vorjahr: 25,2 %). Absolut steigt der Materialaufwand auf 99,6 Mio. Euro (Vorjahr: 49,6 Mio. Euro) analog zum Umsatzanstieg. Entsprechend steigt auch der Personalaufwand um 7,8 Mio. Euro auf 113,3 Mio. Euro (Vorjahr: 105,5 Mio. Euro) bei einer lediglich um 0,1 Prozentpunkte höheren Personalaufwandsquote von 28,2 % (Vorjahr: 28,1 %). Im Wesentlichen tragen Tariferhöhungen sowie eine gestiegene Beschäftigtenzahl zu dieser Erhöhung bei. Die Abschreibungen sind gegenüber Vorjahr um 2,7 Mio. Euro auf 23,4 Mio. Euro (Vorjahr: 20,7 Mio. Euro) investitionsbedingt gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen steigen deutlich um 16,6 Mio. Euro auf 131,0 Mio. Euro (Vorjahr: 114,4 Mio. Euro); quotal zum Umsatz steigen sie ebenfalls um 2,1 Prozentpunkte auf 32,6 % (Vorjahr: 30,5 %). Der Anstieg ergibt sich hauptsächlich durch den Verkauf von futalis, bei dem ein Verlust von 10,3 Mio. Euro entstanden ist, sowie gestiegene Vertriebskosten. Das Finanzergebnis steigt von 9,6 Mio. Euro im Vorjahr auf 15,1 Mio. Euro. Ursache hierfür ist im Wesentlichen das höhere Beteiligungsergebnis an verbundenen Unternehmen sowie anderen Beteiligungen. Das Ergebnis vor Ertragsteuern geht im Vorjahresvergleich auf jetzt 57,1 Mio. Euro zurück (Vorjahr: 58,1 Mio. Euro), entsprechend 14,2 % vom Umsatz (Vorjahr: 15,5 %). Trotz des niedrigeren Vorsteuerergebnisses steigt der Steuer aufwand leicht auf 20,1 Mio. Euro (Vorjahr: 19,4 Mio. Euro) bei gestiegener Ertragsteuerquote. So liegt auch der Jahresüberschuss mit 36,7 Mio. Euro (Vorjahr: 38,5 Mio. Euro) bei einer Umsatzrentabilität nach Steuern von 9,1 % (Vorjahr: 10,3 %). VermögenslageDie Bilanzsumme der CEWE-KGaA erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 62,0 Mio. Euro auf 717,9 Mio. Euro. Dabei erhöht sich der Anteil des Anlagevermögens und liegt mit 334,3 Mio. Euro um 14,6 Mio. Euro über dem Vorjahr (Vorjahr: 319,6 Mio. Euro). Verantwortlich dafür ist im Wesentlichen die Erweiterung des Produktionsstandortes in Eschbach. Das Umlaufvermögen erhöht sich um 47,1 Mio. Euro auf 378,2 Mio. Euro. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der liquiden Mittel um 54,2 Mio. Euro auf 101,9 Mio. Euro sowie gegenläufig aus dem Rückgang der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um 10,8 Mio. Euro auf 250,0 Mio. Euro. Der Vorratsbestand bewegt sich mit 26,3 Mio. Euro (Vorjahr: 22,7 Mio. Euro) 3,6 Mio. Euro über dem Niveau des Vorjahres. Das Eigenkapital erhöht sich durch den erzielten Bilanzgewinn abzüglich der im Geschäftsjahr 2023 für 2022 gezahlten Dividende sowie durch den Erwerb eigener Anteile um insgesamt 11,4 Mio. Euro auf 377,4 Mio. Euro bei einer Eigenkapitalquote von jetzt 52,6 % (Vorjahr: 55,8 %). Weitere Erläuterungen sind im Anhang zu finden. Die Entwicklung der Rückstellungen ist insbesondere durch die Rückstellungen für Pensionen gekennzeichnet, welche sich im Vorjahresvergleich um 3,1 Mio. Euro auf 33,3 Mio. Euro erhöht haben. Die Verbindlichkeiten steigen um 47,1 Mio. Euro auf 276,8 Mio. Euro, ursächlich ist im Wesentlichen der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 42,0 Mio. Euro, bedingt durch einen Anstieg der Cashpool-Verbindlichkeiten auf 218,8 Mio. Euro, sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 4,8 Mio. Euro auf 38,9 Mio. Euro. FinanzlageInvestitionenDie Investitionen in das Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen verteilen sich über alle Standorte der KGaA mit 31,2 Mio. Euro auf Sachanlagen und 3,6 Mio. Euro auf immaterielle Vermögensgegenstände. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden mit 15,6 Mio. Euro ein Großteil der Sachanlageinvestitionen in Technische Anlagen und Maschinen investiert, gefolgt von 10,4 Mio. Euro in die Anlagen im Bau, 4,4 Mio. Euro in andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie 0,7 Mio. Euro in Grundstücke. Die Finanzanlagen erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um 12,9 Mio. Euro. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen Ausleihungen an verbundene Unternehmen. Zum 31. Dezember 2023 bestand ein Bestellobligo von 9,8 Mio. Euro, das sich mit 9,3 Mio. Euro auf Sachanlagen, hiervon 6,3 Mio. Euro für den Bau einer Produktionshalle, und 0,5 Mio. Euro auf immaterielle Vermögensgegenstände aufteilt. FinanzierungDie im Geschäftsjahr 2018 verhandelten Kreditfazilitäten wurden mit insgesamt zehn Banken des privaten wie des öffentlich-rechtlichen Sektors vereinbart. Die gezogenen Kredite haben zum Stichtag eine Laufzeit von ein bis drei Jahren (Vorjahr: ein bis vier Jahre). Zum Jahresende lag die gesamte Kreditlinie der CEWE-Gruppe bei 91,0 Mio. Euro (Vorjahr: 153,0 Mio. Euro); bei der Reduzierung handelt es sich um eine planmäßige Rückführung langfristig nicht mehr benötigter Kreditlinien. Nach Abzug der gesamten Kreditinanspruchnahme (0,0 Mio. Euro, Vorjahr: 0,84 Mio. Euro) - es handelt sich nicht um eine liquiditätsrelevante Inanspruchnahme, sondern um die Anrechnung seitens der Kreditinstitute für die bereitgestellten Avale - und unter Berücksichtigung der vorhandenen Liquidität (117,37 Mio. Euro, Vorjahr: 73,07 Mio. Euro) betrug das starke Liquiditätspotenzial zum Stichtag insgesamt 207,5 Mio. Euro (Vorjahr: 225,23 Mio. Euro). Es bestehen damit ausreichende, langfristig bis zu drei Jahren zugesagte, revolvierende Kreditlinien sowie laufend erneuerte Einjahreslinien sowie darüber hinaus bis auf Weiteres zur Verfügung gestellte Kreditlinien, die insgesamt der Finanzierung des unterjährig saisonal stark schwankenden Liquiditätsbedarfs dienen. Es bestehen grundsätzlich keine Beschränkungen hinsichtlich der Verwendung der Kreditlinien. Damit ist sichergestellt, dass CEWE seinen Zahlungsverpflichtungen vollumfänglich nachkommen kann. Alle langfristigen Kreditzusagen unterliegen banküblichen Vereinbarungen; es wurden keine Financial Covenants vereinbart. Wesentliche Sicherheiten wurden nicht gewährt. Die Zinsbedingungen für Kontokorrentkredite beruhen auf der €STR (Euro Short-Term Rate) als Basiszins, zuzüglich einer marktüblichen Marge in Deutschland; bei sonstigen Finanzierungen stützen sie sich ganz überwiegend auf den 1- bis 3-Monats-EURIBOR als Basiszinsen, zuzüglich einer marktüblichen Marge in Deutschland. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen zu den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten (Punkt D64, siehe Seite 171) sowie die Erläuterungen im zusammengefassten Lagebericht verwiesen (siehe Seite 66). Für die CEWE Stiftung & Co. KGaA erhöhte sich der nach DRS 21 ermittelte Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr 2023 auf 111,2 Mio. Euro (Vorjahr: 65,2 Mio. Euro). Er lag damit über dem Cash Flow aus der Investitionstätigkeit von - 22,9 Mio. Euro (Vorjahr: - 43,2 Mio. Euro). Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf - 34,1 Mio. Euro (Vorjahr: - 33,9 Mio. Euro), sodass sich der Finanzmittelfonds insgesamt auf 101,9 Mio. Euro verringert (Vorjahr: 47,7 Mio. Euro). Berichte zur UnternehmensführungErklärung zur UnternehmensführungDie Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d des Handelsgesetzbuchs umfasst die Entsprechenserklärung gemäß § 161 des Aktiengesetzes, eine Bezugnahme auf die Internetseite der Gesellschaft, auf der der Vergütungsbericht über das letzte Geschäftsjahr und der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG sowie der letzte Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Abs. 3 des Aktiengesetzes öffentlich zugänglich gemacht werden, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandt werden, eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen. Ferner beinhaltet sie die Angaben zu den Festlegungen nach § 76 Abs. 4 AktG und nach § 111 Abs. 5 AktG, Angaben zum Mindestanteil von Frauen und Männern bei der Besetzung des Aufsichtsrats nach § 96 Abs. 2 AktG, Angaben dazu, ob die Gesellschaft im Bezugszeitraum mindestens eine Frau und einen Mann als Vorstandsmitglied bestellt hat, sowie eine Beschreibung des Diversitätskonzepts. Zur Entsprechenserklärung nach § 161 AktiengesetzDer Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Aufsichtsrat haben im November 2023 die folgende Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben:Die CEWE Stiftung & Co. KGaA misst den Regeln ordnungsgemäßer Corporate Governance große Bedeutung bei. Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin der CEWE Stiftung & Co. KGaA sowie der Aufsichtsrat der CEWE Stiftung & Co. KGaA erklären gemäß § 161 AktG, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 ("DCGK") mit den nachfolgenden Ausnahmen gegenwärtig und zukünftig entsprochen wird: Modifikationen aufgrund der Rechtsform der KGaABei der CEWE Stiftung & Co. KGaA handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft auf Aktien ("KGaA"). Die Aufgaben eines Vorstands einer Aktiengesellschaft ("AG") obliegen bei einer KGaA der persönlich haftenden Gesellschafterin. Alleinige persönlich haftende Gesellschafterin der CEWE Stiftung & Co. KGaA ist die Neumüller CEWE COLOR Stiftung, deren Vorstand die Führung der Geschäfte der CEWE Stiftung & Co. KGaA obliegt. Im Vergleich zu dem Aufsichtsrat einer AG sind die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats einer KGaA eingeschränkt. Insbesondere hat der Aufsichtsrat der CEWE Stiftung & Co. KGaA keine Kompetenz zur Bestellung des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin, zur Regelung der vertraglichen Bedingungen des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin, zum Erlass einer Geschäftsordnung für den Vorstand oder zur Festlegung von zustimmungspflichtigen Geschäften. Diese Aufgaben werden vom Kuratorium der Neumüller CEWE COLOR Stiftung wahrgenommen. Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Aufsichtsrat der CEWE Stiftung & Co. KGaA sind der Ansicht, dass, soweit der DCGK in seiner jeweils gültigen Fassung Empfehlungen zu den Aufgaben und Zuständigkeiten des Aufsichtsrats enthält, die rechtsformbedingt vom Kuratorium der Neumüller CEWE COLOR Stiftung wahrgenommen werden, diese Empfehlungen auf die CEWE Stiftung & Co. KGaA nicht anwendbar sind. Dies gilt für die Empfehlungen des DCGK bezüglich der Besetzung des Vorstands (Empfehlungen B.1 bis B.5) und dessen Vergütung (Empfehlungen G.1 bis G.16). Soweit von diesen Empfehlungen künftig rechtsformbedingt abgewichen wird, wird dies mangels Anwendbarkeit der Empfehlungen nicht explizit in dieser Entsprechenserklärung offengelegt. Die gesetzlichen Regelungen bleiben unberührt. Unter Berücksichtigung der vorgenannten rechtsformspezifischen Besonderheiten erklären der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin der CEWE Stiftung & Co. KGaA sowie der Aufsichtsrat der CEWE Stiftung & Co. KGaA gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweiligen Fassung ("DCGK") seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im November 2022 mit den nachfolgenden Ausnahmen entsprochen wurde und zukünftig mit folgenden Ausnahmen entsprochen werden soll: Aufsichtsratswahlen: Beifügung und Inhalt der Lebensläufe (Abweichung von Empfehlung C.14 DCGK)Die Erweiterung der Einladung zur Hauptversammlung im Falle von anstehenden Wahlen zum Aufsichtsrat um Lebensläufe aller Kandidaten würde dieses ohnehin schon sehr lange Dokument nur unnötig um viele zusätzliche Seiten verlängern und unübersichtlicher machen. Daher soll der Kodex-Empfehlung, dass die Lebensläufe den Kandidatenvorschlägen "beigefügt" werden sollen, nicht gefolgt werden. Die von der Empfehlung angestrebte Verbesserung der Informationsgrundlage für die Aktionäre wird effizienter dadurch erreicht, dass die Lebensläufe aller Kandidaten auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar sind und auf diese Informationsmöglichkeit in der Einladung zusätzlich hingewiesen wird. Wir sehen in diesem Zusammenhang auch von der Empfehlung ab, die "wesentlichen Tätigkeiten" der Kandidaten im Lebenslauf aufzuführen. Die §§ 124 Abs. 3 Satz 4 und 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthalten abschließende und ausreichende Vorgaben für die bei Vorschlägen zur Wahl eines Aufsichtsrates beizubringenden Informationen. Hiernach müssen bereits ausgeübter Beruf und Mandate in anderen Kontrollgremien dargelegt werden; diese Angaben vermitteln einen weitgehenden Eindruck von Inhalt und Umfang anderer Tätigkeiten eines Kandidaten und seiner fachlichen Qualifikation. Weitere Angaben zu fordern würde über den Gesetzeswortlaut hinausgehen und im Gegenteil letztlich zu mehr Rechtsunsicherheit führen, auch weil der Begriff der "wesentlichen Tätigkeiten" zu unbestimmt ist und bei der Vielzahl unterschiedlicher Lebensentwürfe doch sehr unterschiedlich interpretiert werden kann. Geschäftsordnung des Aufsichtsrats: Zugänglichmachung der Geschäftsordnung auf der Internetseite der Gesellschaft (Abweichung von Empfehlung D.1 DCGK)Der Aufsichtsrat der CEWE Stiftung & Co. KGaA hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Bei der Geschäftsordnung handelt es sich um ein wesentliches Instrument zur Organisation des Aufsichtsrats, das Verfahrensfragen innerhalb des Aufsichtsrats regelt. Wir sind daher der Ansicht, dass es sich bei der Geschäftsordnung um ein internes Dokument des Gremiums Aufsichtsrat handelt, welches nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist. Vergütungssystem Aufsichtsrat/VergütungsberichtDie CEWE Stiftung & Co. KGaA (CEWE-KGaA) in ihrer spezifischen Rechtsform wird gesetzlich vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Neumüller CEWE COLOR Stiftung (CEWE-Stiftung). Diese handelt durch ihren Vorstand, der damit auch die CEWE-KGaA steuert. Die Entscheidung über das Vergütungssystem des Vorstands erfolgt auf der Ebene der CEWE-Stiftung nach Maßgabe der für sie geltenden Regeln. Die Vergütungsberichterstattung, also die freiwillige Veröffentlichung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands der CEWE-Stiftung sowie die Veröffentlichung und Vorlage des Vergütungsberichts gemäß § 162 AktG, erfolgen durch den Vorstand der CEWE-Stiftung und den Aufsichtsrat der CEWE-KGaA. Die zugrunde liegenden Dokumente und der Beschluss der Hauptversammlung gemäß § 113 Abs. 3 AktG über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats sind unter https://ir.cewe.de abrufbar. Angaben zu UnternehmensführungspraktikenDie CEWE-Gruppe führt ihre Geschäfte traditionell in Übereinstimmung mit nationalen und internationalen Gesetzen sowie allgemein anerkannten ethischen Grundsätzen. Bekenntnis zu sozialer Verantwortung als Teil der UnternehmenskulturDie CEWE Stiftung & Co. KGaA bekennt sich zu ihrer sozialen Verantwortung und ist überzeugt, dass soziale Verantwortung ein wichtiger Faktor für den langfristigen Erfolg des Unternehmens ist. In diesem Zusammenhang hat die CEWE-Gruppe ein Leitbild entwickelt, welches ihre Unternehmenskultur verdeutlicht, die durch Integrität, Vertrauenswürdigkeit und Verantwortung geprägt wird. Die Grundwerte und Grundsätze dieses Leitbildes können im Internet unter https://company.cewe.de/de/ueber-uns/verantwortung/compliance.html abgerufen werden. Ferner hat die CEWE Stiftung & Co. KGaA wesentliche Leitlinien in einem Verhaltenskodex zusammengefasst, der auf ethischen Werten und darauf basierenden Geschäftsgrundsätzen beruht, die von Integrität und Loyalität geprägt sind. Dieser Verhaltenskodex gilt für sämtliche Mitarbeiter konzernweit und dient der Umsetzung der folgenden Verhaltensgrundsätze:
Weitergehende Informationen zu dem Verhaltenskodex sind auf der folgenden Website öffentlich zugänglich: https://company.cewe.de/de/ueber-uns/verantwortung/compli-ance.html Die CEWE Stiftung & Co. KGaA unterstützt zudem die Prinzipien der Compliance-Initiative des Bundesverbands Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e. V. (BME). Weitergehende Informationen zu den Prinzipien des Bundesverbands Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e. V. (BME) finden Sie unter www.bme-compliance.de. Zur Arbeitsweise von Geschäftsleitung und Aufsichtsrat sowie zur Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse des AufsichtsratsAufgrund der Vorschriften des Aktiengesetzes, der Satzung der CEWE Stiftung & Co. KGaA und der Geschäftsordnungen der verschiedenen Gremien bestehen bei der CEWE Stiftung & Co. KGaA Regeln für die Geschäftsleitung und deren Überwachung, die den Anforderungen des DCGK gerecht werden. Der vom DCGK beabsichtigte Schutz der Kapitalgeber, die das unternehmerische Risiko tragen, wird erreicht. Der Vorstand, das Kuratorium der Neumüller CEWE COLOR Stiftung und der Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens vertrauensvoll und eng zusammen. Alle wesentlichen Geschäftsvorfälle werden mit den zuständigen Gremien gemeinsam behandelt. Die Einzelheiten der Zusammenarbeit zwischen Vorstand, Kuratorium der Neumüller CEWE COLOR Stiftung und Aufsichtsrat, auch Zustimmungsvorbehalte für die Tätigkeit des Vorstands, sind insbesondere in den Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat geregelt. GeschäftsleitungAm Grundkapital der CEWE Stiftung & Co. KGaA hält die persönlich haftende Gesellschafterin Neumüller CEWE COLOR Stiftung ("Geschäftsleitung") 20.020 auf den Inhaber lautende Stückaktien und damit rund 0,27 %, die Kommanditaktionäre halten den Rest. Die Neumüller CEWE COLOR Stiftung führt die Geschäfte durch ihren Vorstand nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung der CEWE Stiftung & Co. KGaA sowie gemäß ihrer eigenen Satzung und der Geschäftsordnung für ihren Vorstand. Aufgrund der unbeschränkten persönlichen Haftung hat die Neumüller CEWE COLOR Stiftung ein großes Interesse an der Ordnungsmäßigkeit und Effizienz des Geschäftsbetriebs der CEWE Stiftung & Co. KGaA und übt entsprechenden Einfluss aus. Die vom Vorstand der Neumüller CEWE COLOR Stiftung beschlossene und vom Kuratorium genehmigte Geschäftsordnung für den Vorstand regelt die Geschäftsverteilung und die Zusammenarbeit innerhalb des Vorstands. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in seinen Sitzungen, die regelmäßig einmal pro Woche stattfinden. Jedes Mitglied des Vorstands unterrichtet die übrigen Mitglieder rechtzeitig über wichtige Maßnahmen und Vorgänge aus seinem Geschäftsbereich. Bestimmte Aufgaben sind durch einen Geschäftsverteilungsplan einzelnen Vorstandsmitgliedern zugewiesen. Die Geschäftsleitung bestimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, plant und legt das Unternehmensbudget fest, verantwortet die Mittelverteilung und kontrolliert die Geschäftsentwicklung. Sie ist zuständig für die Aufstellung des Jahresabschlusses der CEWE Stiftung & Co. KGaA, des Konzernabschlusses und der Quartals- und Halbjahresabschlüsse. Die Geschäftsleitung sorgt ferner für die Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und unternehmensintern geltenden Regelungen und wirkt auf deren Beachtung durch alle Gesellschaften der CEWE-Gruppe hin. Mit dem integrierten Governance-, Risiko- und Compliance-Ansatz hat der Vorstand einen Steuerungsrahmen für die CEWE-Gruppe geschaffen und implementiert, der auf ein angemessenes und wirksames internes Kontroll- und Risikomanagement abzielt. Die im Rahmen dieses Ansatzes umgesetzten Maßnahmen zielen ebenfalls auf die Wirksamkeit und Angemessenheit des internen Kontroll- und Risikomanagements ab und werden beispielsweise im Chancen- und Risikobericht näher erläutert (siehe Seite 69 ff). Im Rahmen der Verankerung des Modells der drei Linien und der gesetzlichen Rahmenbedingungen finden zugleich unabhängige Überwachungen und Prüfungen statt, ins besondere durch die Prüfungen der Funktion Internal Auditing und deren Berichterstattung an den Vorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats sowie durch sonstige externe Prüfungen. Aus der Befassung mit dem internen Kontroll- und Risikomanagement sowie der Berichterstattung der Funktion Internal Auditing sind dem Vorstand keine bedeutsamen Umstände bekannt, die gegen die Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme in ihrer Gesamtheit sprechen. Die Geschäftsleitung unterrichtet den Aufsichtsrat mindestens vierteljährlich über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens. Zusätzlich informiert die Geschäftsleitung den Aufsichtsrat mindestens einmal jährlich über die Jahresplanung und die strategischen Konzepte des Unternehmens. Die Geschäftsleitung unterrichtet den Aufsichtsrat überdies regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäfts entwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance und kommt somit ihrer Berichtspflicht umfassend nach. Darüber hinaus berichtet die Geschäftsleitung regelmäßig, umfassend und zeitnah in schriftlicher oder mündlicher Form über alle Vorgänge, die für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung sind. Nähere Einzelheiten regeln die Geschäftsordnungen des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Satzung der Neumüller CEWE COLOR Stiftung. AufsichtsratDer Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand der Neumüller CEWE COLOR Stiftung bei der Unternehmensführung. In der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates sind die Aufgaben des Aufsichtsrates festgelegt. Zu den wesentlichen Aufgaben des Aufsichtsrates gehören die Erörterung der Quartalsberichte, die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der CEWE Stiftung & Co. KGaA sowie die Vorbereitung des Beschlusses der Hauptversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses. Der Aufsichtsrat der CEWE Stiftung & Co. KGaA wird nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes besetzt. Auf der Grundlage der Informationen der Geschäftsleitung befasst sich der Aufsichtsrat mindestens vierteljährlich mit dem Gang der Geschäfte und der Lage des Unternehmens. Zu den Sitzungen des Aufsichtsrats werden die Mitglieder des Vorstands der Neumüller CEWE COLOR Stiftung geladen, soweit der Aufsichtsrat im Einzelfall nicht etwas anderes beschließt. Jede Aufsichtsratssitzung hat einen Teil, in dem sich der Aufsichtsrat ohne die Mitglieder des Vorstands der Neumüller CEWE COLOR Stiftung berät. Der Aufsichtsrat setzt sich auf jeder seiner Sitzungen planmäßig zudem mit folgenden Themen auseinander:
In wesentliche Entscheidungen des Vorstands werden informativ der Aufsichtsrat sowie das Stiftungskuratorium frühzeitig eingebunden. Auch außerhalb der Sitzungen besprechen sich Geschäftsleitung und Aufsichtsrat regelmäßig zu Fragen zur Strategie und Planung sowie zur aktuellen Geschäftsentwicklung. Der Aufsichtsrat steht in regelmäßigem Kontakt mit der Geschäftsleitung, um sich frühzeitig über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die wesentlichen Geschäftsvorfälle zu informieren. Der Aufsichtsrat prüft regelmäßig, ob Interessenkonflikte bei Mitgliedern des Vorstands oder des Stiftungskuratoriums im Hinblick auf die Tätigkeit für die CEWE Stiftung & Co. KGaA bestehen könnten. Ausschüsse des AufsichtsratsIm Berichtszeitraum nahm ein Prüfungsausschuss (Audit Committee) die Aufgaben wahr, die ihm durch Gesetz und durch seine vom Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit erlassene Geschäftsordnung übertragen wurden. Der Prüfungsausschuss bereitet die Verhandlungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats über die Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie die Verabschiedung des Vorschlages an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor. Auch befasst er sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, der Compliance und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung, insbesondere mit der Auswahl und der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Qualität der Abschlussprüfung und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen. Dem Prüfungsausschuss gehörten zum 31. Dezember 2023 Frau Daniela Mattheus (Vorsitzende), Herr Markus Schwarz (Stellvertretender Vorsitzender), Herr Kersten Duwe sowie Herr Nurol Altan an. Gemäß § 107 Abs. 4 i.V.m. § 100 Abs. 5 AktG muss mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügen. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Frau Daniela Mattheus, verfügt auf dem Gebiet der Abschlussprüfung über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Abschlussprüfung. Frau Daniela Mattheus ist nach jahrelanger Tätigkeit für verschiedene namhafte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften derzeit als selbstständige Beraterin und in verschiedenen Aufsichtsräten tätig. Frau Daniela Mattheus ist daher ständig mit Fragen der Abschlussprüfung befasst in ihrer Rolle als Mitglied des Aufsichtsrats der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, der Deutschen Bahn AG, Berlin und der Jenoptik AG, Jena. Weiterer Experte gemäß § 100 Abs. 5 AktG im Prüfungsausschuss war zum 31. Dezember 2023 Herr Kersten Duwe. Er verfügt als Rechtsanwalt und Steuerberater über die entsprechende Sachkunde und nahm die Stellung als Financial Expert im Bereich Rechnungslegung ein. Weiterhin hat der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss gebildet. Der Nominierungsausschuss bereitet die Beschlussfassung des Aufsichtsrats über Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Kommanditaktionäre vor. Dabei orientiert er sich an den vom Aufsichtsrat benannten Kriterien für die Zusammensetzung und an dem vom Aufsichtsrat beschlossenen Kompetenzprofil. Zum 31. Dezember 2023 sind Herr Kersten Duwe, Frau Dr. Vemmer und Herr Paolo Dell'Antonio Mitglieder des Nominierungsausschusses. Der Aufsichtsrat setzte zur effizienteren Begleitung der Weiterentwicklung der gruppenweiten IT-Struktur einen beratenden Ausschuss ein, der durch den Vorstand regelmäßig über wesentliche Entwicklungen informiert wird. In diesen Ausschuss wurden Frau Petra Adolph, Frau Dr. Birgit Vemmer (Vorsitzende) sowie die Herren Marc Bohl-ken und Paolo Dell'Antonio gewählt. Die erste Sitzung fand Anfang des Jahres 2024 statt. Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse unterziehen sich regelmäßig einer eigenen Effizienzprüfung und lassen die Ergebnisse in die zukünftige Arbeit einfließen. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 17. März 2021 eine Selbstevaluation der Wirksamkeit der Aufsichtsratstätigkeit im Sinne von Empfehlung D.12 DCGK durchgeführt. Im Ergebnis regten verschiedene Mitglieder an, die Arbeit des Aufsichtsrats durch mehr Fortbildung und Vorträge von externen Experten anzureichern. Weitergehende Informationen können dem Bericht des Aufsichtsrats (im Geschäftsbericht auf den Seiten 42 ff. und im Internet unter https://company.cewe.de/de/ueber-uns/verantwortung/compliance.html) entnommen werden. Kuratorium der Neumüller CEWE COLOR StiftungEin Teil der Kompetenzen, die in einer Aktiengesellschaft beim Aufsichtsrat liegen, werden bei CEWE von der Neumüller CEWE COLOR Stiftung und hierbei vom Kuratorium der Neumüller CEWE COLOR Stiftung wahrgenommen. Daher soll nachfolgend auch das Kuratorium beschrieben werden. Das Kuratorium besteht aus sechs Mitgliedern. Das Kuratorium hat den Vorstand zu beraten und zu überwachen. Es unterrichtet sich sowohl über die Angelegenheiten der Neumüller CEWE COLOR Stiftung als auch der CEWE Stiftung & Co. KGaA und kann zu diesem Zweck die Handelsbücher und sonstigen Unterlagen der Gesellschaft sowie die Vermögenswerte einsehen und prüfen. Nach § 7 Abs. 2 der Satzung der CEWE Stiftung & Co. KGaA bedarf die Geschäftsleitung für bestimmte Geschäfte, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, der Zustimmung des Aufsichtsrats. Auch die Satzung der Neumüller CEWE COLOR Stiftung sieht für bestimmte außergewöhnliche Maßnahmen der Geschäftsführung die Zustimmung des Kuratoriums vor. Das Kuratorium wird nach Bedarf einberufen, tagt jedoch mindestens viermal im Jahr. Die Hauptversammlung der CEWE Stiftung & Co. KGaA Die ordentliche Hauptversammlung beschließt insbesondere über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Mitglieder des Aufsichtsrats sowie die Wahl des Abschlussprüfers. Gleichzeitig steht der Hauptversammlung Beschlusskraft für Satzungsänderungen zu. Die Kommanditaktionäre der CEWE Stiftung & Co. KGaA nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr. Zielgrößen gemäß § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG sowie Mindestanteile bei der Besetzung des Vorstands und des AufsichtsratsDa die Gesellschaft gemäß § 278 AktG keinen Vorstand besitzt, findet die Bestimmung des § 111 Abs. 5 AktG hinsichtlich der Zusammensetzung des Vorstands auf die Gesellschaft keine Anwendung. Zudem entfällt die Pflicht zur Zielgrößensetzung für den Vorstand, sofern für den Vorstand das Beteiligungsgebot nach § 76 Abs. 3a AktG gilt (§ 111 Abs. 5 S. 9 AktG). Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen wurde für den Vorstand keine Zielquote festgelegt. Das Aktiengesetz in der Fassung des Zweiten Führungspositionen-Gesetzes sieht für Unternehmen, die börsennotiert und paritätisch mitbestimmt sind sowie über einen Vorstand mit mehr als drei Mitgliedern verfügen, ein Mindestbeteiligungsgebot von einer Frau und einem Mann im Vorstand vor. Ungeachtet der rechtlichen Frage, ob die Bestimmung des § 76 Abs. 3a AktG überhaupt auf die CEWE Stiftung & Co. KGaA direkt oder entsprechend anwendbar ist, entsprach die Gesellschaft im Berichtszeitraum dieser Vorgabe, da Frau Yvonne Rostock mit Wirkung zum 1. März 2023 zur Vorstandsvorsitzenden (CEO) und Frau Christina Sontheim-Leven mit Wirkung zum 1. Januar 2022 als Vorständin der Neumüller CEWE COLOR Stiftung bestellt worden sind. In Übereinstimmung mit der gesetzlichen Verpflichtung aus § 76 Abs. 4 AktG sowie der eigenen personalpolitischen Zielsetzungen für eine perspektivisch langfristig ausgewogene Geschlechterbalance hat der Vorstand der Neumüller CEWE COLOR Stiftung neue Zielgrößen mit Zielerreichungszeitraum bis zum 30. Juni 2027 wie folgt festgelegt:
Die erste Führungsebene umfasst dabei alle Führungskräfte der CEWE Stiftung & Co. KGaA mit einer direkten Berichtslinie an den Vorstand. Die zweite Führungsebene umfasst alle Führungskräfte der CEWE Stiftung & Co. KGaA, die an Führungskräfte mit einer direkten Berichtslinie an den Vorstand berichten. Als international agierendes Unternehmen mit entsprechend ausgerichteten (Führungs-)Strukturen strebt die CEWE-Gruppe auf dem Weg zu einer langfristig paritätischen Besetzung als freiwilliges Ziel die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen in allen (Länder-)Gesellschaften und Brands an. Hier zeigt der Blick auf die gesamte CEWE-Gruppe auch bereits eine erfreuliche Entwicklung. Der Aufsichtsrat wurde im Berichtszeitraum neu gewählt. Er setzt sich aus zwölf Mitgliedern zusammen, die zur Hälfte von den Aktionären und zur Hälfte von den Arbeitnehmern gewählt werden. Nach der Neuwahl gehörten dem Aufsichtsrat auf der Anteilseignerseite vier weibliche Mitglieder an. Auf Anteilseignerseite wurde damit eine Frauenquote in Höhe von zwei Dritteln erreicht (4 von 6 Sitzen der Anteilseignerseite). Auf der Arbeitnehmerseite gehörten dem Aufsichtsrat nach der Neuwahl zwei weibliche Mitglieder an. Auf der Arbeitnehmerseite wurde damit eine Frauenquote in Höhe von einem Drittel erreicht (2 von 6 Sitzen der Arbeitnehmerseite). Sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite der Arbeitnehmer wurden demnach die gesetzlichen Zielvorgaben einer Frauenquote im Aufsichtsrat in Höhe von mindestens 30 % erfüllt. Diversitätskonzept im Hinblick auf die Zusammensetzung des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin und des AufsichtsratsDie Empfehlungen A.2, B.1 und C.1 S. 2 des DCGK behandeln das Thema Vielfalt (Diversity), und zwar betreffend die Besetzung des Vorstands, die Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen und die Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Im Rahmen einer guten Corporate Governance haben sich Geschäftsleitung und der Aufsichtsrat der CEWE Stiftung & Co. KGaA ausführlich mit diesem Thema beschäftigt, soweit ihre Zuständigkeiten reichen. VorstandsbesetzungDer Vorstand der Neumüller CEWE COLOR Stiftung bestand im Berichtszeitraum aus fünf männlichen Mitgliedern und (ab dem 1. März 2023) zwei weiblichen Mitgliedern. Sämtliche Mitglieder des Vorstands verfügen über einen internationalen Erfahrungshorizont. Mit Wirkung zum 1. März 2023 wurde Frau Yvonne Rostock zur Vorstandsvorsitzenden (CEO) der Neumüller CEWE COLOR Stiftung und damit der CEWE-Gruppe bestellt. Neben der CEO-Funktion trägt Frau Yvonne Rostock die Gesamtverantwortung für den Vertrieb der CEWE-Gruppe. Bei der Auswahl von Vorstandsmitgliedern wird eine angemessene Berücksichtigung von Frauen angestrebt sowie allgemein auf Vielfalt (Diversity) geachtet. AufsichtsratsbesetzungDer Aufsichtsrat der CEWE Stiftung & Co. KGaA besteht aus zwölf Mitgliedern. Er ist traditionell mit international erfahrenen Mitgliedern besetzt. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats der CEWE Stiftung & Co. KGaA ist in § 2.1. der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat eine Altersgrenze vorgesehen. Danach soll die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat grundsätzlich am 31. Dezember des Jahres enden, in dem das Aufsichtsratsmitglied das 71. Lebensjahr vollendet. Abweichend hiervon kann durch Beschluss der übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats, der mit einer 2 /3-Mehrheit zu fassen ist, die Mitgliedschaft verlängert werden, nicht jedoch über den Ablauf des Jahres hinaus, in dem das betreffende Mitglied das 75. Lebensjahr vollendet. Besetzungsziele und Kompetenzprofil des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat sich im September 2023 ein Kompetenzprofil gegeben und auf der Unternehmenshomepage unter https://company.cewe.de/de/ueber-uns/unternehmensgruppe.html veröffentlicht. Die derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats entsprechen diesem Kompetenzprofil. Unabhängigkeit der AufsichtsratsmitgliederDer Aufsichtsrat erfüllte in der im Berichtszeitraum vorhandenen Besetzung weitestgehend die Vorgaben der Empfehlungen C.1 bis C.12 des DCGK. Der Aufsichtsrat hat die Unabhängigkeit seiner Mitglieder geprüft. Herr Frank Zweigle war durch Beschluss des Amtsgerichts Oldenburg mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2023 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden. Zeitgleich war Herr Zweigle, beginnend mit dem 1. Januar 2023 und endend mit der ordentlichen Hauptversammlung 2023, zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt worden. Ungeachtet des Umstands, dass Herr Frank Zweigle bis zum 31. Dezember 2021 Vorstand der Neumüller CEWE COLOR Stiftung war, war er als unabhängig von der Gesellschaft und dem Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin anzusehen, da er in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder dem Vorstand stand, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründet. Die Zugehörigkeit zum Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin in den zwei Jahren vor Ernennung ist nur einer von vier Indikatoren, die nach dem DCGK bei der Beurteilung der Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats zu berücksichtigen waren und nicht allein ausschlaggebend. Für die Einschätzung der Unabhängigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds sind nach Ansicht des Aufsichtsrats alle relevanten Umstände in einer Gesamtbetrachtung zu berücksichtigen. Die anderen drei ausdrücklich im DCGK genannten Indikatoren, die bei der Einschätzung der Unabhängigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds zu beurteilen sind, waren in Bezug auf Herrn Frank Zweigle nicht erfüllt. Diese Indikatoren sind namentlich, ob das Aufsichtsratsmitglied selbst oder ein naher Familienangehöriger des Aufsichtsratsmitglieds
Es lag nach Einschätzung des Aufsichtsrats im Unternehmensinteresse, die langjährigen Erfahrungen von Herrn Frank Zweigle als Vorstandsmitglied der persönlich haftenden Gesellschafterin auch weiterhin für die Gesellschaft zu nutzen. Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass ein zweijähriges Abwarten nach dem Ausscheiden aus dem Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin nicht erforderlich war, um die Unabhängigkeit von Herrn Frank Zweigle zu gewährleisten. Kompetenzmatrix
Alle im Berichtszeitraum amtierenden Aufsichtsratsmitglieder der CEWE Stiftung & Co. KGaA sind als unabhängig im Sinne der Empfehlungen C.6 bis C.12 DCGK einzuschätzen. Dauer der Zugehörigkeit zum AufsichtsratDie Dauer der Zugehörigkeit der einzelnen Mitglieder zum Aufsichtsrat stellt sich wie folgt dar:
Einhaltung der Mindestanteile von Frauen und Männern im AufsichtsratDer Aufsichtsrat ist mit vier Frauen auf der Seite der Anteilseignervertreter und zwei Frauen auf der Seite der Arbeitnehmervertreter besetzt. Damit ist das vom Gesetzgeber eingeführte Erfordernis eines Anteils von 30 % weiblicher Mitglieder im Aufsichtsrat mehr als erfüllt. Unter Wahrung der gesetzlichen Vorgaben wird der Aufsichtsrat auch bei zukünftigen Wahlvorschlägen das Vorliegen der erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufsichtsratstätigkeit angemessen berücksichtigen. Besetzung von FührungspositionenDie CEWE Stiftung & Co. KGaA hat zur Umsetzung von Empfehlung A.2 DCGK bereits eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt, die die Vielfalt (Diversity) - insbesondere einen höheren Anteil von Frauen - in Führungsfunktionen fördern sollen. So hat die CEWE Stiftung & Co. KGaA beispielsweise folgende konkrete Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie umgesetzt:
Auch im Recruiting wurden stärkende Maßnahmen implementiert, wie beispielsweise:
Ferner hatte der Vorstand in seiner Sitzung vom 13.02.2023 den Beschluss des Vorstandes der CEWE COLOR Holding AG vom 31. Januar 2011 ausdrücklich bestätigt: Bei der Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen wird eine angemessene Berücksichtigung von Frauen angestrebt sowie allgemein auf Vielfalt (Diversity) geachtet. Neben den bereits bestehenden Maßnahmen zur Förderung dieses Kriteriums sollen ferner folgende Maßnahmen implementiert werden: Erarbeitung und Durchführung eines Programms, das sich insbesondere mit dem Thema "Frauen in Führungspositionen", "Förderung von Frauen als Nachwuchsführungskräfte" sowie "Internationalität auf der Führungsebene" befasst. Dieser Beschluss besitzt für die Vergabe von Führungspositionen und die Strukturierung von internen Führungskräfteentwicklungsprogrammen weiterhin Gültigkeit. Bei Vorschlägen für die Besetzung von Führungspositionen berücksichtigt die CEWE Stiftung & Co. KGaA zudem unter anderem das Alter, das Geschlecht, die kulturelle Herkunft, den Bildungs- oder Berufshintergrund und strebt eine möglichst vielfältige Zusammensetzung an. Schlusserklärung des Vorstandsder persönlich haftenden Gesellschafterin zum Bericht über Beziehungen zu verbundenen UnternehmenDie Stellung des persönlich haftenden Gesellschafters führt grundsätzlich zur Annahme einer Abhängigkeit der CEWE Stiftung & Co. KGaA von ihrer Komplementärin, der Neumüller CEWE COLOR Stiftung, im Sinne von § 17 AktG. Da mit der CEWE Stiftung kein Beherrschungsvertrag gemäß § 291 AktG besteht, hat der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin Neumüller CEWE COLOR Stiftung als Geschäftsführungsorgan der CEWE Stiftung & Co. KGaA gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt. Der Vorstand hat am Ende des Berichts folgende Erklärung abgegeben: "Wir erklären hiermit, dass bei den in diesem Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften unsere Gesellschaft nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch nicht benachteiligt wurde. Es sind keine Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens getroffen oder unterlassen worden." Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenDie Neumüller CEWE COLOR Stiftung übt die Stellung einer geschäftsführenden Komplementärin aus. Am Kapital der Gesellschaft ist sie mit 20.020 Stückaktien beteiligt. Zur Regelung dieses Verhältnisses besteht mit der CEWE Stiftung & Co. KGaA ein Geschäftsführungs- und Aufwandsübernahmevertrag. Er bestimmt, dass ihr alle Aufwendungen, die sich im Zusammenhang mit der Geschäftsführungstätigkeit ergeben, insbesondere bei den Organen Vorstand, Geschäftsführung und Kuratorium, ersetzt werden. Darüber hinaus steht ihr für die Geschäftsführungs- und Vertretungstätigkeit und für die Übernahme ihres persönlichen Haftungsrisikos eine jährliche, angemessene und gewinn- und verlustunabhängige Vergütung zu. Zusammengefasster gesonderter nichtfinanzieller BerichtDer zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Bericht nach § 289b Abs. 1 und 3 HGB und § 315b Abs. 1 und 3 HGB wird im Geschäftsbericht dargestellt. Dieser wird gleichzeitig mit dem zusammengefassten Lagebericht auf der Internetseite der Gesellschaft https://ir.cewe.de/websites/ cewe/German/6000/corporate-governance.html pages6080 veröffentlicht.
Oldenburg, 19. März 2024 CEWE
Stiftung & Co. KGaA
Der Vorstand Yvonne Rostock, Vorstandsvorsitzende Patrick Berkhouwer Dr. Reiner Fageth Carsten Heitkamp Dr. Olaf Holzkämper Thomas Mehls Christina Sontheim-Leven Geschäftsbericht 2023 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTSPRÜFUNGSURTEILEWir haben den Jahresabschluss der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht (Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns) der CEWE Stiftung & Co. KGaA für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Der zusammengefasste Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Diese Querverweise sowie die Information, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir im Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nichtgeprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILEWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSESBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Wir haben die folgenden Sachverhalte als die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte bestimmt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind: UMSATZREALISIERUNGSachverhaltZum 31. Dezember 2023 weist die Gesellschaft im Jahresabschluss Umsatzerlöse in Höhe von EUR 402 Mio. aus. Bedingt durch den diesen Umsatzerlösen zugrunde liegenden hochautomatisierten Prozessablauf, das sehr hohe zu verarbeitende Datenvolumen sowie die aufgrund der differenzierten Produktpalette verschiedenen IT-Systeme sehen wir hier besondere Anforderungen an die IT-Systeme bezüglich der zutreffenden Erfassung und Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse. Angesichts dessen waren die IT-Systeme bei der Umsatzrealisierung für uns im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Angaben der CEWE Stiftung & Co. KGaA zu den Umsatzerlösen sind im Abschnitt "Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (1) Umsatzerlöse" des Anhangs enthalten. Prüferische ReaktionZur Adressierung des Risikos im Zusammenhang mit der Umsatzrealisierung haben wir die Umsetzung der Konzernregelungen zur Umsatzrealisierung in den IT-Systemen dahingehend beurteilt, ob die jeweilige Software geeignet ist, die Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß abzubilden. Unser Prüfungsansatz umfasste neben der Aufbauprüfung auch Funktionsprüfungen relevanter Kontrollen und Einzelfall- sowie analytische Prüfungshandlungen. Insbesondere haben wir bei konzernweit eingesetzten IT-Systemen, mittels derer die Rechnungsstellung durchgeführt wird, sowie deren Schnittstellen zum jeweiligen Hauptbuch die angemessene Ausgestaltung des IT-Kontrollsystems beurteilt. Zur Prüfung von dessen Wirksamkeit haben wir Kontrolltests der in den Prozessen implementierten Kontrollaktivitäten durchgeführt. Bei den Prüfungshandlungen haben wir interne Spezialisten hinzugezogen. Darüber hinaus haben wir uns mittels Stichproben von der korrekten Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse überzeugt. SONSTIGE INFORMATIONENDie gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTSUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER FÜR ZWECKE DER OFFENLEGUNG ERSTELLTEN ELEKTRONISCHEN WIEDERGABEN DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS NACH § 317 ABS. 3A HGBPrüfungsurteilWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "JA.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen der IDW Qualitätsmanagementstandards, die die International Standards on Quality Management des IAASB umsetzen, angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-UnterlagenDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-UnterlagenUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
ÜBRIGE ANGABEN GEMÄß ARTIKEL 10 EU-APRVOWir wurden von der Hauptversammlung am 7. Juni 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 9. November 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Abschlussprüfer der CEWE Stiftung & Co. KGaA tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. SONSTIGER SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKSUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere sind der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Christoph Hyckel.
Hamburg, 19. März 2024 BDO
AG
Sabath, Wirtschaftsprüfer Hyckel, Wirtschaftsprüfer Geschäftsbericht 2023VorwortSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,schauen Sie gerne in die verschiedenen Zahlenwerke Ihres Unternehmens CEWE: Ihr Unternehmen markierte im Jahr 2023 neue HöchstwerteDie wesentlichen Kennzahlen sprechen eine deutliche Sprache - ob Gewinn- und Verlustrechnung (z. B. EBIT 83,9 Mio. Euro, + 10,0 %), Free-Cash Flow (82,3 Mio. Euro, + 163 % - allerdings auch durch Sondereffekte) oder die Bilanz (Eigenkapitalquote 58,4 %, + 1,1 %): Ihr Unternehmen hat das Jahr 2023 erneut sehr erfolgreich abgeschlossen. Oder wie wir hier bei CEWE zu sagen pflegen: "Wir sind nicht ganz unzufrieden." Alle Bereiche haben zu diesem Erfolg beigetragenIn unserem Hauptgeschäftsfeld Fotofinishing stieg der Umsatz um 6,9 % auf 658,8 Mio. Euro und ermöglichte damit einen EBIT-Anstieg um 8,6 % auf 80,0 Mio. Euro. Bemerkenswert dabei: Im sehr wichtigen Weihnachtsgeschäft erzielte die CEWE-Gruppe erneut eine Ergebnissteigerung. Zu dieser schönen Entwicklung haben alle unsere Marken ihren Beitrag geleistet: natürlich CEWE, aber auch Cheerz, DeinDesign, Pixum und WhiteWall. Sie alle sind integrale Bestandteile unseres innovativen Fotofinishing-Angebots. Auch im zweiten größeren Geschäftsfeld, dem Kommerziellen Online-Druck, legte der Umsatz um 6,6 % zu, und das Ergebnis steigerte sich um 81 % auf 4,2 Mio. Euro. Damit ist das Geschäftsfeld nicht nur wieder im Plus, es überzeugt auch mit einer für dieses Geschäft sehr vorzeigbaren EBIT-Marge von 4,5 %. Der VorstandPatrick Berkhouwer, Christina Sontheim-Leven, Dr. Reiner Fageth, Yvonne Rostock, Carsten Heitkamp, Thomas Mehls, Dr. Olaf Holzkämper Großer Dank an alle 4.000 Kolleginnen und Kollegen!Für diese gute Entwicklung danke ich allen 4.000 Kolleginnen und Kollegen von Herzen. Auch 2023 kam der Erfolg nicht von allein, sondern weil die Mitarbeitenden der CEWE-Gruppe sich kräftig "ins Zeug gelegt" haben. Nur aus diesem Grund können wir heute auf diese vorzeigbaren Ergebnisse schauen. Ganz herzlichen Dank dafür! Damit setzt sich eine lange Erfolgsreihe fortBesonders freut uns, dass sich damit hinsichtlich vieler dieser verschiedenen Werte lange Erfolgsreihen fortsetzen. Wenn wir die Pandemie-Sonderkonjunktur des Jahres 2020 ausblenden, dann haben wir das EBIT in schönen, stetigen Schritten seit 2012 von 28,3 Mio. Euro auf nun die oben genannten 83,9 Mio. Euro steigen sehen. CEWE optimiert nicht auf ein Jahr oder gar auf nur ein Quartal. CEWE ist ein Langstreckenläufer und denkt in großen Entwicklungszyklen über Dekaden. 15. Dividendensteigerung in Folge geplantSo auch bei der Dividende. Wie Sie seit vielen Jahren unserem Geschäftsbericht entnehmen können, ist es unsere erklärte Dividendenpolitik, die Dividende je Aktie stetig steigen zu lassen, wenn die Unternehmensergebnisse dies erlauben. Kleine, operative Schwankungen in den Ergebnissen können wir dabei selbstverständlich ausgleichen. Daher freuen wir uns, Ihnen auf unserer Hauptversammlung am 5. Juni 2024 mit 2,60 Euro je Aktie eine erneut höhere Dividende vorzuschlagen. Sollten Sie unserem Vorschlag folgen, wäre das die 15. Dividendensteigerung in Folge. Damit wäre CEWE weiterhin eines der drei in Deutschland börsennotierten Top-Unternehmen mit den meisten Dividendensteigerungen in direkter Folge bis heute. Darüber freuen wir uns sehr und setzen den Weg gerne mit Ihnen fort. Genießen Sie nun das Frühjahr, liebe Aktionärinnen und Aktionäre. Nutzen Sie die Zeit für Ausflüge und Reisen und die sich damit ergebenden Foto-Gelegenheiten. Ihr Unternehmen steht bereit, wenn Sie diese Fotos in Fotoprodukte der CEWE-Gruppe umsetzen möchten. Für uns heißt das natürlich: Nach dem Spiel ist vor dem Spiel. Oder genauer: Nach Weihnachten ist vor Weihnachten. Ihr Unternehmen hat Weihnachten 2023 sehr erfolgreich abgeschlossen und nimmt nun diesen Schwung mit in die Vorbereitung der nächsten Hochsaison: Weihnachten 2024. Jetzt werden die Grundlagen für die Innovationen gelegt, die im Laufe des Jahres realisiert werden und Ihnen, so wie auch unseren Kundinnen und Kunden, spätestens zu Weihnachten angeboten werden.
Für den CEWE-Vorstand Ihre Yvonne Rostock Die CEWE-GruppeEuropas führender Foto-Service und Online-Druck-AnbieterDie CEWE-Gruppe ist Europas führender Foto-Service und Online-Druck-Anbieter. Aus den Anfängen im Jahr 1912 hat sich CEWE als erste Adresse im Foto-Service für alle entwickelt, die mehr aus ihren Fotos machen wollen. Dafür steht insbesondere das vielfach ausgezeichnete CEWE FOTOBUCH mit jährlich rund sechs Millionen verkauften Exemplaren. Weitere personalisierte Fotoprodukte erhalten Kunden zum Beispiel unter den Marken CEWE, Cheerz, DeinDesign, Pixum und WhiteWall - sowie bei vielen führenden europäischen Einzelhändlern. Rund um ihre persönlichen Fotos werden sie in diesen Markenwelten zu vielfältigen kreativen Gestaltungen inspiriert und vertrauen dem Unternehmen jährlich mehr als 2 Mrd. Fotos an. Zusätzlich hat die CEWE-Gruppe für den Online-DruckMarkt eine hocheffiziente Produktion für Werbe- und Geschäftsdrucksachen aufgebaut. Über die Vertriebsplattformen SAXOPRINT, LASERLINE und viaprinto erreichen jährlich Milliarden Qualitätsdruckprodukte zuverlässig ihre Kunden. Die CEWE-Gruppe ist auch durch die Gründerfamilie Neumüller als Ankeraktionär auf nachhaltige Unternehmensführung ausgerichtet und wurde dafür bereits mehrfach ausgezeichnet: wirtschaftlich langfristig orientiert; partnerschaftlich und fair mit Kunden, Mitarbeitenden sowie Lieferanten; gesellschaftlich verantwortlich und umwelt-sowie ressourcenschonend. Die CEWE-Gruppe ist mit 4.000 Mitarbeitenden in 21 Ländern präsent. Die CEWE-Aktie ist im SDAX notiert. Mehr unter company.cewe.de. Präsent in Europa
Unternehmenskennzahlen CEWE-Gruppe 20236,1 Mio. CEWE FOTOBUCH Exemplare im Jahr 2023 > 22.000 CEWE Fotostationen 20.000 Handelspartner 27 Vertriebsniederlassungen 2,39 Mrd. Fotos im Jahr 2023 14 Betriebsstätten 780,2 Mio. Euro Umsatz im Jahr 2023 21 Europäische Länder 4.000 Mitarbeitende Resultate 2023Gruppen-Ergebnis→ Berichteter Gruppen-Umsatz steigt 2023 um 47,5 Mio. Euro auf 780,2 Mio. Euro (2022: 732,7 Mio. Euro): ein Plus von 6,5 % → Berichtetes Gruppen-EBIT legt auf 83,9 Mio. Euro zu (2022: 75,6 Mio. Euro) → Gruppen-Umsatz inkl. der im Dezember 2023 veräußerten Gesellschaft futalis steigt um + 6,5 % bzw. 47,8 Mio. Euro auf 788,8 Mio. Euro (2022: 741,0 Mio. Euro), so berechnetes EBIT der CEWE-Gruppe steigt auf 81,6 Mio. Euro (2022: 75,6 Mio. Euro) → Alle Zielsetzungen für 2023 damit am oberen Ende der geplanten Bandbreiten erreicht bzw. übertroffen → Steuerquote auf erwartet normalem Niveau von 32,2 % → Ergebnis je Aktie steigt auf 8,10 Euro (2022: 7,20 Euro) Fotofinishing→ Der Fotofinishing-Umsatz steigt 2023 um + 6,9 %: 658,8 Mio. Euro (2022: 616,1 Mio. Euro) → CEWE konvertiert starkes Urlaubsreiseverhalten mit vielen neuen Fotos bei Konsumenten erfolgreich in eigenen Geschäftszuwachs → Das Fotofinishing-EBIT verbessert sich um 6,3 Mio. Euro auf 80,0 Mio. Euro (2022: 73,7 Mio. Euro) → Preiserhöhungen kompensieren die inflationsgetriebene Verteuerung auf der Wareneinsatz- bzw. Kostenseite → Trend einer sich kontinuierlich verbessernden operativen Ergebnismarge setzt sich erfreulich fort: nach 12,7 % in 2022 nun 2023 mit 12,8 % Einzelhandel→ Der Umsatz mit Foto-Hardware und -Zubehör lag 2023 mit 31,3 Mio. Euro strategiegemäß leicht unter dem Vorjahreswert (2022: 32,4 Mio. Euro) → Der Einzelhandel zeigt sich weiter gut aufgestellt und verbesserte trotz leichtem Umsatzrückgang das EBIT deutlich um 0,3 Mio. Euro auf 0,5 Mio. Euro (2022: 0,2 Mio. Euro) Kommerzieller Online-Druck→ Der Kommerzielle Online-Druck steigert mit der "Bestpreisgarantie" für seine Kunden den Umsatz um + 6,6 % auf 92,2 Mio. Euro (2022: 86,5 Mio. Euro) → Optimierte Kostenstruktur verbessert Ertragssituation weiter nachhaltig, der KOD steigert sein EBIT auf 4,2 Mio. Euro (2022: 2,3 Mio. Euro) und erzielt eine EBIT-Marge von 4,5 % Bilanz und Finanzierung→ Bilanzsumme um 33,3 Mio. Euro auf 666,0 Mio. Euro gestiegen (+ 5,3 %) → CEWE mit starker Eigenkapitalquote von 58,4 % (Vorjahr: 57,3 %) → Capital Employed steigt vor allem durch gestiegene liquide Mittel um 26,7 Mio. Euro Cash Flow→ Der betriebliche Cash Flow steigt um 37,4 Mio. Euro auf 130,8 Mio. Euro und liegt damit über dem Vor-Corona-Niveau → Vor allem betrieblicher Cash Flow lässt Free-Cash Flow um 51,4 Mio. Euro ansteigen → Normalisierter Free-Cash Flow mit 69,7 Mio. Euro 8,3 Mio. Euro über dem Niveau des normalisierten Vorjahreswertes von 61,4 Mio. Euro Kapitalrentabilität → ROCE mit 18,8 % weiterhin deutlich über den 14,8 % des letzten Vor-Corona-Jahres 2019 Entwicklung Finanzkennzahlen 2023Fotos
CEWE FOTOBUCH
Umsatz
EBIT
EBT
Operative Investitionen
Nachsteuerergebnis
Ergebnis je Aktie (unverwässert)
2 An die AktionäreRückblick 2023 und Ausblick 2024Langfristige EntwicklungDie langfristige Umsatzentwicklung von CEWE lässt sich in drei verschiedene Phasen unterteilen: Nach dem Börsengang Anfang der 1990er-Jahre ist CEWE im rein analogen Fotofinishing-Markt durch die regionale Expansion zum europäischen Marktführer gewachsen. Ab 2000 folgte die Dekade der Analog/Digital-Transformation: Die Digitalkamera eroberte den Massenmarkt, und CEWE baute durch frühzeitige Anpassungen von Produktionstechnologie, Vermarktung und Produktsortiment sowie mit dem Aufbau der Marke CEWE FOTOBUCH seine Marktführerschaft im digitalen Fotofinishing aus. So wuchs CEWE dann ab 2010 v. a. durch die konsequente Weiterentwicklung und den Ausbau des Kerngeschäftsfeldes Fotofinishing. Parallel dazu erfolgte während dieser Zeit zudem der Aufbau des neuen, zusätzlichen Geschäftsfeldes Kommerzieller Online-Druck. Parallel zum Fotofinishing betreibt CEWE derzeit rund 100 eigene Foto-Einzelhandelsgeschäfte, um über diesen Vertriebskanal v. a. Fotofinishing-Produkte direkt zu vermarkten. Neben dieser im Geschäftsfeld Fotofinishing ausgewiesenen Hauptaktivität erzielt der Einzelhandel auch ein Ergebnis mit Foto-Hardware (Kameras, Objektive etc.), welches als Geschäftsfeld Einzelhandel separat berichtet wird. Auf Basis der in der Transformation im Fotofinishing gewonnenen Digitaldruckfähigkeiten und durch Zukauf von OnlineOffsetdruckkompetenz, etablierte CEWE dann ab 2009/2010 den Kommerziellen Online-Druck als moderne Online-Druckerei für Geschäftsdrucksachen. Dieses zusätzliche Geschäftsfeld wuchs in den darauffolgenden Jahren schnell auf eine Größenordnung von rund 100 Mio. Euro Umsatz. In den Jahren 2020 und 2021 hatte die Coronapandemie einen besonderen Einfluss auf die Nachfrage- und Umsatzentwicklung in allen CEWE-Geschäftsfeldern: So wirkte der damalige "Stay-at-home"-Effekt besonders positiv auf den Absatz von Fotoprodukten des Fotofinishings, dagegen hatten Corona-Einschränkungen und Geschäftsschließungen negative Auswirkungen auf die Nachfrage in den Geschäftsfeldern Kommerzieller Online-Druck und Einzelhandel. Das Jahr 2022 war gekennzeichnet durch die sich fortsetzende Corona-Normalisierung mit v. a. wieder verstärkter Reiseaktivität und daraus resultierenden neuen Fotoaufnahmen. Die einsetzende Wiederbelebung des Geschäftslebens ließ auch die Nachfrage nach Werbedrucksachen wieder deutlich steigen. Nach vollständiger Überwindung der Coronapandemie wurde im Jahr 2023 wieder sehr viel gereist: Die hohe Urlaubsreiseaktivität führte zu vielen neuen Fotoaufnahmen bei Konsumenten, die CEWE durch seine Markenpositionen und durchgeführte Marketingaktivitäten in den eigenen Geschäftszuwachs erfolgreich konvertieren konnte. So legte der nach IFRS ausgewiesene Umsatz im jüngst abgeschlossenen Geschäftsjahr 2023 nochmals deutlich auf 780,2 Mio. Euro zu: ein Plus von 47,5 Mio. Euro bzw. 6,5% (2022: 732,7 Mio. Euro). Berücksichtigt man den Umsatz der Ende Dezember verkauften und daher gem. IFRS 5 aus der Gewinn- und Verlustrechnung ausgegliederten Gesellschaft futalis, so stieg der so berechnete Gruppen-Umsatz sogar auf 788,8 Mio. Euro (Gruppen-Umsatz 2022 inkl. futalis: 741,0 Mio. Euro). CEWE hatte für 2023 einen Gruppen-Umsatz in der Zielbandbreite von 720 bis 780 Mio. Euro geplant. Schon seit der Analog/Digital-Transformation zeigt sich im Kerngeschäftsfeld Fotofinishing ein teils auch heute noch anhaltender Produktmixwandel: Zu Beginn der Digitalisierung fragten Konsumenten verstärkt weiterhin einzelne Fotoabzüge nach - wie früher von analogen Filmen jetzt eben von digitalen Bildformaten. Mit den digitalen Produktinnovationen veränderte sich dann die Nachfrage von diesen einfachen (niedrigmargigen) Fotoabzügen zu höhermargigen "Mehrwertprodukten" wie dem CEWE FOTOBUCH, Fotokalendern, Wandbildern, Grußkarten und vielen weiteren Fotogeschenken. So hat v.a. diese Veränderung des Fotofinishing-Produktmixes zu einer stetig steigenden operativen Fotofinishing-EBIT-Marge geführt und damit auch die Ergebnissituation für die CEWE-Gruppe insgesamt kontinuierlich verbessert. Langfristige Umsatzentwicklung
Im nun zurückliegenden Geschäftsjahr 2023 stieg das nach IFRS berichtete EBIT (ohne die Gesellschaft futalis) um 11,0% bzw. 8,3 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr auf 83,9 Mio. Euro (2022: 75,6 Mio. Euro) und erreichte damit einen neuen Höchststand. CEWE hatte Ende Dezember 2023 die Gesellschaft futalis, die bisher im Segment "Sonstiges" ausgewiesen wurde, wie angekündigt verkauft. Inklusive futalis legte das so berechnete operative Ergebnis (EBIT) der CEWE-Gruppe 2023 auf 81,6 Mio. Euro zu (2022: 75,6 Mio. Euro). CEWE hatte für 2023 ein EBIT von 70 bis 82 Mio. Euro geplant. Langfristige Ergebnisentwicklung (EBIT in Mio. Euro)
Kerngeschäftsfeld FotofinishingRückkehr zum üblichen NachfrageverhaltenWar in den Corona-Jahren die Nachfrage nach FotofinishingProdukten stark durch die unterschiedliche Abfolge von Lockdowns und Lockerungen der Corona-Maßnahmen bestimmt (viele CEWE-Kundinnen und -Kunden hatten die Zeit zu Hause im Lockdown genutzt, um Fotoprodukte - auch mit älteren Fotos aus zurückliegenden Jahren - zu bestellen), so folgte das Bestellverhalten von Konsumentinnen und Konsumenten im Jahr 2023 grundsätzlich wieder mehr der üblichen Saisonalität: Das erste Quartal legt dabei zu, zweites und drittes Quartal sind eher flat bzw. vielleicht sogar etwas rückläufig, und das vierte Quartal mit dem wichtigen Weihnachtsgeschäft wird tendenziell stärker. Die einfache Formel: Im Frühling und Sommer mit schönem Wetter finden viele Reisen, Feiern und Events statt - die Zeit des Jahres mit vielen Gelegenheiten für viele neue Fotoaufnahmen. In der dunkleren Jahreshälfte verbringen viele Menschen dann mehr Zeit zu Hause und bestellen Fotoprodukte - natürlich besonders oft als Geschenk zu Weihnachten. So wurden auch im nun zurückliegenden Geschäftsjahr 2023 viele Erlebnisse in einem CEWE FOTOBUCH, einem Fotokalender, auf einem Wandbild und mit vielen weiteren persönlichen Fotogeschenken zu bleibenden Erinnerungen. Fotovolumen und CEWE FOTOBUCH-Absatz legen weiter erfreulich zuGerade Fotoprodukte haben für viele Menschen einen sehr hohen emotionalen Wert und werden weitestgehend unabhängig von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zunehmend nachgefragt. Dabei ist es CEWE im zurückliegenden Geschäftsjahr u. a. durch seine starken Markenpositionen und die durchgeführten Marketingaktivitäten gelungen, insbesondere die in 2023 wieder erstarkte Urlaubsreiseaktivität mit vielen neuen Fotoaufnahmen bei Konsumentinnen und Konsumenten in den eigenen Geschäftszuwachs erfolgreich zu konvertieren: Die Gesamtanzahl an Fotos über alle CEWE-Produkte stieg im Berichtsjahr um 4,8 % auf 2,39 Mrd. Stück (2022: 2,28 Mrd. Fotos) und erreichte damit einen Wert am oberen Ende bzw. übertraf sogar leicht die für 2023 geplante Zielbandbreite von 2,2 bis 2,3 Mrd. Stück. Auch das CEWE FOTOBUCH hat mit einem Plus von 3,4 % auf eine Absatzmenge von 6,1 Mio. Exemplaren erfreulich zugelegt (2022: 5.8 Mio. Exemplare) und ebenso die geplante Zielsetzung für 2023 von bis zu 6,0 Mio. Exemplare übertroffen. Damit hat CEWE seit 2005 über 86 Mio. CEWE FOTOBUCH Exemplare für seine Kundinnen und Kunden produziert: Das CEWE FOTOBUCH ist und bleibt das beliebteste Fotobuch in Europa. Fotofinishing-Umsatz legt um 6,9 % auf 658.8 Mio. Euro zuDer Jahresauftakt 2023 startete im Fotofinishing mit einem sehr starken Q1 und Umsatzwachstum von + 12,0 %. Es folgten Q2 und Q3 mit + 9,0 % bzw. + 7,1 % Umsatzplus, auch das vierte Quartal konnte im Vergleich zum hohen Vorjahresniveau noch mal um + 4,1 % zulegen. Insgesamt legte der Fotofinishing-Umsatz damit im Gesamtjahr 2023 erfreulich um + 6,9 % auf 658,8 Mio. Euro zu: ein Plus von 42,7 Mio. Euro (FF-Umsatz 2022: 616,1 Mio. Euro). Dabei haben Kundinnen und Kunden zum einen verstärkt Fotoprodukte bestellt, zum anderen unterstützen umgesetzte Preiserhöhungen entlang fast aller Produktgruppen den Umsatzzuwachs. Die Preiserhöhungen waren notwendig geworden, um inflationsgetriebene Kostensteigerungen entlang fast aller GuV-Positionen wie Wareneinsatz, Personalkosten, sonstiger betrieblicher Aufwand (u. a. Logistik und Energiekosten) zu kompensieren. Das vierte Quartal hat mit dem Weihnachtsgeschäft weiterhin die größte Bedeutung für die Fotofinishing-Entwicklung: Mit einem Umsatzanteil von 44,6% am Gesamtjahresumsatz dokumentiert sich dieser Trend erneut (2017: 42,5%, 2018: 43,7%, 2019: 44,2%, 2020: 45,9%, 2021: 44,9%, 2022: 45,8%). So erreichte der Fotofinishing-Umsatz im Berichtsquartal 293,6 Mio. Euro (Q4 2022: 282,1 Mio. Euro). Umsatz pro Foto legt auf 27,60 Cent zuSeit Jahren stärkt der Trend zu höherwertigen Fotoprodukten die Umsatz- und Ergebnisentwicklung im Kerngeschäftsfeld Fotofinishing. Nach 27,04 Cent im Jahr 2022 erreichte der Umsatz pro Foto im Berichtsjahr erneut ein stärkeres Niveau: 27,60 Cent pro Foto. Dabei liegt dieser Umsatzwert pro Foto sogar über den hohen Werten der Corona-Jahre, in denen während der Lockdowns Wandbilder mit einem sehr hohen Umsatz pro Foto besonders stark nachgefragt waren und die Kennzahl beschleunigt gestärkt hatten. Fotos gesamt in Mio. Stück/ Veränderung zum Vorjahr in %
Anzahl CEWE FOTOBUCH Exemplare gesamt in Tsd. Stück/ Veränderung zum Vorjahr in %
Umsatz Fotofinishing in Mio. Euro/Veränderung zum Vorjahr in %
Fotofinishing-Umsatz pro Foto in Eurocent/Veränderung zum Vorjahr in %
Fotofinishing-EBIT legt 2023 mit erneut stärkerem Weihnachtsgeschäft auf 80,0 Mio. Euro zuMit einem erneut stärkeren Weihnachtsgeschäft erreichte der Geschäftsbereich Fotofinishing 2023 ein EBIT von 80,0 Mio. Euro: ein Plus von 6,3 Mio. Euro (FF-EBIT 2022: 73,7 Mio. Euro). Wie in jedem Jahr hat CEWE auch 2023 den größten Anteil des Jahresgewinns dabei im vierten Kalenderquartal erwirtschaftet. Durch starke Skaleneffekte in der Produktion unter Vollauslastung im Weihnachtsgeschäft ist dieser hohe Ergebnisanteil des vierten Quartals völlig typisch. Mit schwächerer Auslastung und aufgrund der hohen Fixkostenremanenz können Q1, Q2 und Q3 regelmäßig nur einen geringeren Ergebnisanteil liefern. Auch das isolierte vierte Quartal konnte 2023 erneut zulegen: Nach einem EBIT von 74,6 Mio. Euro im Vorjahres-Q4 verbesserte sich das EBIT im Berichtsquartal um 3,6 Mio. Euro auf 78,2 Mio. Euro. Im zurückliegenden Geschäftsjahr 2023 sind dabei insgesamt rund -4,0 Mio. Euro Sondereffekte im Rahmen der Abschreibungen aus den Kaufpreisallokationen von Cheerz (-0,9 Mio. Euro), WhiteWall (-2,1 Mio. Euro) und Hertz (0,5 Mio. Euro) sowie aus einer Abschreibung für nicht mehr benötigte Software-Lizenzen (-0,5 Mio. Euro) angefallen. Im Vorjahr 2022 waren als Sonderaufwendungen zusammen -4,2 Mio. Euro für Abschreibungen aus Kaufpreisallokationen (Cheerz -1,7 Mio. Euro, WhiteWall -2,1 Mio. Euro und Hertz -0,4 Mio. Euro) gebucht worden. Bereinigt um diese Sondereffekte erreichte das operative EBIT des Geschäftsfeldes Fotofinishing 84,0 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2023 (bereinigtes operatives EBIT 2022: 77,9 Mio. Euro). Operative Fotofinishing-EBIT-Marge steigt weiter leicht auf starke 12,8%Die operative Ergebnismarge (vor oben beschriebenen Sonderaufwendungen) im Kerngeschäftsfeld Fotofinishing kann auch 2023 den Trend einer sich langfristig kontinuierlich steigernden Profitabilität fortsetzen: Nach 12,7% in 2022 legte die Fotofinishing-EBIT-Marge mit 12,8% erneut leicht zu. Vor allem der anhaltende Produktmixwandel sowie die zusätzlichen Deckungsbeiträge aus dem langfristigen Umsatzzuwachs haben die operative EBIT-Marge im Fotofinishing in den letzten Jahren stetig ansteigen lassen. Dabei zeigte das Jahr 2020 besonders eindrucksvoll, welche Marge bei entsprechendem Mengenwachstum möglich ist: Der starke, coronabedingte Nachfrageanstieg ließ die operative EBIT-Marge vorübergehend auf außergewöhnlich hohe 15,1 % springen. EBIT-Fotofinishing in Mio. Euro/Veränderung zum Vorjahr in %
Operative Fotofinishing-EBIT-Marge 1 steigt weiter in %
1 ohne ausgewiesene Sondereffekte
(hauptsächlich PPA-Effekte)
Geschäftsfeld EinzelhandelCEWE betreibt in Polen, Tschechien, der Slowakei sowie Norwegen und Schweden Multi-Channel-Retailing in Form von stationären Läden und Online-Shops. Der klare Fokus des CEWE RETAIL liegt auf der Generierung des FotofinishingGeschäfts, also auf der Vermarktung von CEWE FOTOBUCH, Kalendern, Grußkarten, Wandbildern und weiteren Fotogeschenken. Der Umsatz- und Ergebnisbeitrag dieses Fotofinishing-Sortiments wird dabei im Geschäftsfeld Fotofinishing ausgewiesen. Im Geschäftsfeld Einzelhandel verbleiben lediglich Umsatz und Ergebnis aus dem FotoHardware-Geschäft mit zum Beispiel Kameras und Fotozubehör. Dieses Handelswarengeschäft wird CEWE auch zukünftig margenoptimal unter bewusstem Verzicht auf unprofitable Umsätze entwickeln. Einzelhandel mit 31,3 Mio. Euro Umsatz in 2023Der Hardware-Einzelhandel erreichte mit seinen rund 100 Filialen in Skandinavien und Mittelosteuropa 2023 einen Jahresumsatz von 31,3 Mio. Euro (2022: 32,4 Mio. Euro; - 3,4 %). Bereinigt um Währungseffekte legte der Umsatz dabei sogar mit 1,4 % leicht zu. Auch für den Einzelhandel ist besonders das vierte Quartal mit dem Weihnachtsgeschäft und einem Umsatzanteil von über 30 % das wichtigste Quartal des Jahres: Nach 10,2 Mio. Euro Q4-Umsatz im letzten Jahr erreichte der CEWE-Einzelhandel im nun abgeschlossenen Berichtsquartal einen Umsatz in Höhe von 9,5 Mio. Euro (- 7,1 %). Bereinigt um Währungseffekte zeigt der Hardware-Einzelhandel einen um 3,0 % schwächeren Q4-Umsatz. CEWE fokussiert sich im Einzelhandel weiterhin auf das (im Segment Fotofinishing ausgewiesene) Geschäft mit Fotofinishing-Produkten und nutzt den eigenen Einzelhandel als B2C-Vertriebskanal für das CEWE FOTOBUCH, Fotokalender, Wandbilder und viele weitere Fotoprodukte. Umsatz Einzelhandel in Mio. Euro / Veränderung zum Vorjahr in %
EBIT-Einzelhandel in Mio. Euro / Veränderung zum Vorjahr in %
Im Bereich der Foto-Hardware (Kameras und Zubehör) verzichtet CEWE weiter bewusst auf margenschwaches Handelsgeschäft. So lag die aktive Umsatzreduktion im Geschäftsfeld Einzelhandel in vorausgegangenen Jahren üblicherweise bei rund - 10 %. Hardware-Einzelhandel trotz leichtem Umsatzrückgang mit verbessertem EBITIn der Ergebnisentwicklung zeigt sich die gute Aufstellung des Einzelhandels: Trotz des leichten Umsatzrückgangs konnte das Geschäftsfeld Einzelhandel 2023 seinen Beitrag zum Gruppen-EBIT recht deutlich um 0,3 Mio. Euro auf 0,5 Mio. Euro verbessern (2022: 0,2 Mio. Euro). Angesichts typischerweise relativ niedriger Handelswarenmargen eine erstklassige Leistung. CEWE hatte bereits im ersten Pandemie-Jahr 2020 beschlossen, insgesamt etwas mehr als 40 Filialen in allen Ländern, in denen CEWE Einzelhandel betreibt, zu schließen. Von dieser beschleunigten Optimierung der Filialstruktur hat der CEWE-Einzelhandel auch im nun abgeschlossenen Geschäftsjahr 2023 weiter profitiert. Auch im Einzelhandel ist das Weihnachtsgeschäft und damit das vierte Quartal entscheidend für die Ergebnisentwicklung im Gesamtjahr. Mit einem vor allem im Dezember-Weihnachtsgeschäft erzielten Q4-EBIT von 0,9 Mio. Euro wurde auch in diesem Jahr der bis zum Ende des dritten Quartals bestehende Ergebnisrückstand vollständig aufgeholt und ein positiver Beitrag zum Gruppenergebnis erwirtschaftet (EBIT Q4 2022: 0,7 Mio. Euro). Geschäftsfeld Kommerzieller Online-DruckCEWE ist mit den Online-Druck-Marken SAXOPRINT, via-printo und LASERLINE im europäischen Markt mit dem Schwerpunkt in der DACH-Region für online bestellte Werbe-und Geschäftsdrucksachen bestens aufgestellt: SAXOPRINT bedient mit der Bestpreisgarantie Kunden primär im Offsetdruck sowohl im Inland als auch in den anderen internationalen Märkten, viaprinto ist als Anbieter hochwertiger Druckprodukte in kleinen Auflagen vornehmlich im Digitaldruck positioniert, und LASERLINE ist besonders stark im Berliner und Brandenburger Raum aufgestellt und bedient dort regional ansässige Kunden. Kommerzieller Online-Druck wächst auch 2023Im nun abgeschlossenen Berichtsjahr 2023 konnte der Kommerzielle Online-Druck mit der "Bestpreisgarantie" für seine Kunden erneut ein Umsatzplus realisieren: Mit 92,2 Mio. Euro und einem Wachstum von 6,6% übertraf der Umsatz den Vorjahreswert um 5,7 Mio. Euro (2022: 86,5 Mio. Euro). Dabei betrug der Umsatzbeitrag des vierten Quartals 25,9 Mio. Euro (Umsatz Q4 2022: 26,5 Mio. Euro). Die "Bestpreisgarantie" steht für das Versprechen, dass Druckprodukte von SAXOPRINT immer zum günstigsten Preis im Markt angeboten werden. Sollte ein SAXOPRINT-Kunde einen günstigeren Preis für ein vergleichbares Produkt bei Wettbewerbern finden, so erstattet SAXOPRINT die Preisdifferenz. Möglich wird diese Bestpreisgarantie durch die erreichte Kosteneffizienz in der SAXOPRINT-Produktion: Der hoch automatisierte Produktionsstandort von SAXOPRINT in Dresden gilt als einer der modernsten Technologieparks für den Online-Offsetdruck in Europa. Zum weiteren Ausbau der eigenen Wertschöpfungstiefe hatte SAXOPRINT mit Beginn des Geschäftsjahres 2024 Vermögenswerte der Eastprint GmbH, Dresden, übernommen. SAXOPRINT hatte den Großformatdruck bisher an Eastprint fremdvergeben, der mit dieser Übernahme nun internalisiert wurde. Umsatz Kommerzieller Online-Druck in Mio. Euro/ Veränderung zum Vorjahr in %
KOD-Ergebnis deutlich gesteigert auf 4,2 Mio. EuroObwohl der Vor-Pandemie-Umsatz aus dem Jahr 2019 (103,2 Mio. Euro) noch nicht wieder erreicht ist, verbessert der Kommerzielle Online-Druck seinen EBIT-Beitrag zum Gruppenergebnis erfreulich um 1,9 Mio. Euro auf 4,2 Mio. Euro und erreicht damit zum wiederholten Mal eine starke Verbesserung des Vorjahresergebnisses (KOD-EBIT 2022: 2,3 Mio. Euro). Mit optimierter Kostenstruktur beweist der Geschäftsbereich Kommerzieller Online-Druck damit erneut seine erfolgreich gesenkte Break-even-Schwelle: Die erreichte Kosteneffizienz in der Produktion und (dadurch mögliche) "Bestpreisgarantie" für seine Kunden lassen den KOD so weiter profitabel wachsen. Im isolierten vierten Quartal 2023 erwirtschaftete der KOD mit 2,7 Mio. Euro ein um 18,3% im Vergleich zum Vorjahresquartal verbessertes EBIT (KOD-EBIT Q4 2022: 2,3 Mio. Euro). EBIT Kommerzieller Online-Druck in Mio. Euro/ Veränderung zum Vorjahr in %
Geschäftsfeld SonstigesCEWE führt seine Struktur- und Gesellschaftskosten sowie das Ergebnis aus Immobilienbesitz und Beteiligungen im Geschäftsfeld Sonstiges. Als geschäftsfeldübergreifende Struktur- und Gesellschaftskosten fallen im Wesentlichen Kosten der Aufsichtsgremien sowie der Hauptversammlung und aus der Investor-Relations-Tätigkeit an. Ferner wurden bisher die Ergebnisse der Konzerngesellschaft futalis in diesem Geschäftsfeld ausgewiesen, da sich die geschäftliche Tätigkeit von futalis als Erzeuger von Tierfutter nicht den anderen Geschäftsfeldern zuordnen ließ. CEWE hat im zurückliegenden Geschäftsjahr die Gesellschaft futalis per Ende Dezember 2023 veräußert und entsprechend IFRS 5 futalis aus der Gruppen-GuV ausgegliedert. Inklusive futalis sind im Geschäftsjahr 2023 im Geschäftsfeld Sonstiges Umsatzerlöse in Höhe von 8,6 Mio. Euro (2022: 8,3 Mio. Euro) angefallen, die vollständig der Gesellschaft futalis zuzurechnen sind. Bezieht man futalis wie bisher in die Ermittlung des EBITs mit ein, so erreichte das Geschäftsfeld Sonstiges im zurückliegenden Geschäftsjahr ein Ergebnis von - 3,1 Mio. Euro (2022: - 0,6 Mio. Euro). Davon entfielen - 2,3 Mio. Euro auf die Gesellschaft futalis, die sich aus - 1,0 Mio. Euro operativem Ergebnis, - 0,8 Mio. Euro Abschreibung einer Produktionsanlage und - 0,5 Mio. Euro Entkonsolidierungsergebnis zusammensetzen. Ohne futalis sind im Geschäftsfeld Sonstiges im Jahr 2023 keine Umsatzerlöse angefallen (2022: 0,0 Mio. Euro), der so berechnete Beitrag zum Gruppen-EBIT des Geschäftsfeldes betrug dabei - 0,8 Mio. Euro (2022: - 0,6 Mio. Euro). Gruppen-GuVGruppen-Umsatz steigt auf 780,2 Mio. EuroDas Umsatzwachstum in den Geschäftsfeldern Fotofinishing und Kommerzieller Online-Druck führte im Gesamtjahr 2023 zu einem nach IFRS berichteten Gruppenumsatz von 780,2 Mio. Euro (2022: 732,7 Mio. Euro; +6,5%). Dieser Wert beinhaltet nicht den Umsatz der im Dezember 2023 veräußerten Gesellschaft futalis, da diese entsprechend den Vorgaben des IFRS 5 aus den einzelnen GuV-Positionen als "nicht fortgeführter bzw. verkaufter Geschäftsbereich" auszugliedern war (siehe dazu auch die Ausführungen im Abschnitt zum "Geschäftsfeld Sonstiges"). Der inklusive der futalis-Umsatzerlöse berechnete Gruppen-Umsatz legte mit +6,5% um 47,8 Mio. Euro auf 788,8 Mio. Euro zu (2 0 2 2 : 741,0 Mio. Euro). Mit beiden Werten übertrifft CEWE die für 2023 geplante Zielsetzung von 720 bis 780 Mio. Euro Umsatz. Gruppen-EBIT legt auf 83,9 Mio. Euro zuDas berichtete EBIT der CEWE-Gruppe steigt 2023 auf 83,9 Mio. Euro und erreicht damit einen neuen Höchststand (EBIT 2022: 75,6 Mio. Euro). Das inklusive des futalis-Ergebnisses berechnete EBIT legt auf 81,6 Mio. Euro zu und liegt damit am oberen Ende der in gleicher Logik aufgebauten Zielsetzung von 70 bis 82 Mio. Euro EBIT für 2023. Dabei konnten alle (v.a. inflationsbedingten) Kostensteigerungen entlang sämtlicher GuV-Positionen durch eigene Preissteigerungen kompensiert werden. Sowohl das Fotofinishing, der Einzelhandel als auch der Kommerzielle Online-Druck haben zu dieser Ergebnisverbesserung beigetragen. Eine sehr schöne Entwicklung in allen drei CEWE-Geschäftsfeldern im Jahr 2023. Umsatz in Mio. Euro/Veränderung zum Vorjahr in %
Auch 2023 wird das vierte Quartal nochmals stärkerDie traditionelle Saisonspitze im vierten Quartal 2023 hat erneut mit nahezu 100% des Jahresergebnisses ganz entscheidend zum Erfolg des zurückliegenden Geschäftsjahres beigetragen: Der Umsatz legte im Vorjahresvergleich um 3,3% auf 327,0 Mio. Euro zu (Q4 2022: 316,7 Mio. Euro), das EBIT um 5,9% auf 81,6 Mio. Euro (EBIT Q4 2022: 77,0 Mio. Euro). Dabei profitiert CEWE insgesamt weiter stark von seiner frühzeitigen Transformation in ein OnlineGeschäftsmodell: Sowohl der Trend zum Fotografieren mit dem Smartphone sowie einfach online oder mobil über Apps bestellbare Fotoprodukte treiben das Wachstum. Gemeinsam mit seinen starken Handelspartnern, die mit über 20.000 Ladengeschäften in Europa ein zusätzlicher Garant für einen kundennahen Service sind, entwickelt CEWE den Fotomarkt durch Innovationen kontinuierlich weiter. Erneut hat es sich gezeigt: Gerade Fotoprodukte haben für viele Menschen - besonders als Weihnachtsgeschenk - einen sehr hohen emotionalen Wert und werden weitestgehend unabhängig von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zunehmend nachgefragt. Inflationsbeeinflusste Veränderungen der GuV-Positionen folgen maßgeblich der GeschäftsentwicklungDer Beitrag der verschiedenen Geschäftsfelder zur Gewinn-und Verlustrechnung hat jeweils eine andere Struktur: Im Fotofinishing bewirkt der Trend zu Mehrwertprodukten tendenziell eine Reduktion des Materialeinsatzes, während der Personaleinsatz und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen zulegen. Im Vergleich zum Fotofinishing ist der Kommerzielle Online-Druck tendenziell durch einen höheren Materialaufwand und etwas geringere Personal-und sonstige betriebliche Aufwendungen gekennzeichnet. Dagegen weist der Einzelhandel im Vergleich zu den beiden anderen Geschäftsfeldern deutlich höhere Materialaufwendungen, aber geringere Personal- und sonstige betriebliche Aufwendungen auf. Im Jahresdurchschnitt 2023 waren 3.903 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der CEWE-Gruppe beschäftigt (2022: 3.816). Davon arbeiteten 2.615 Mitarbeitende und damit rund 67,0% (2022: 2.537 Mitarbeiter bzw. 66,5%) in den inländischen und 1.288 Mitarbeiter und damit 33,0% (2022: 1.279 Mitarbeiter bzw. 33,5%) in den internationalen Betrieben der CEWE-Gruppe. Die kleine Veränderung im Vorjahresvergleich resultiert dabei teilweise aus Neueinstellungen im Bereich der Zentralfunktionen am Hauptstandort Oldenburg, bei WhiteWall und beim Kommerziellen Online-Druck am Produktionsstandort in Dresden. Zudem ging bei der Durchschnittsberechnung die Mitarbeiterzahl der im Vorjahr übernommenen Hertz GmbH, dem Systemlieferanten für die CEWE Fotostation, nun mit vollen 12 Monaten ein. Gegenläufig reduzierte sich leicht die Mitarbeiterzahl im CEWE-Einzelhandel. Operatives Ergebnis (EBIT) in Mio. Euro/Veränderung zum Vorjahr in %
Mitarbeitende der CEWE-Gruppe im Jahresdurchschnitt 2023 nach Geschäftsfeldern
Konzernsteuerquote auf normalem NiveauDie Konzernsteuerquote auf das ausgewiesene EBT liegt mit 32,2% auf dem erwarteten, normalen Niveau (Konzernsteuerquote 2021: 31,7%). Nachsteuerergebnis von 57,3 Mio. Euro führt zu 8,10 Euro Ertrag je AktieMit 57,3 Mio. Euro erreicht die CEWE-Gruppe für das Geschäftsjahr 2023 ein um 6,2 Mio. Euro gestiegenes Nachsteuerergebnis (2022: 51,1 Mio. Euro). Daraus folgend liegt das (unverwässerte) Ergebnis je Aktie bei 8,10 Euro (2022: 7,20 Euro). Ergebnis nach Steuern in Mio. Euro/Veränderung zum Vorjahr in %
Ergebnis je Aktie in Euro/Veränderung zum Vorjahr in %
Gruppen-Gewinn- und Verlustrechnung
Bilanz
Bilanzsumme um 33,3 Mio. Euro auf 666,0 Mio. Euro gestiegen (+ 5,3 %)Im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitpunkt hat sich die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 von 632,7 Mio. Euro um 33,3 Mio. Euro auf 666,0 Mio. Euro erhöht. Vor allem der Anstieg der kurzfristigen Vermögenswerte um 29,3 Mio. Euro führt zu dieser Entwicklung. Hier wirken vor allem der Liquiditätsaufbau um 44,3 Mio. Euro und gegenläufig die veranlagungsbedingte Rückführung der kurzfristigen Forderungen aus Ertragsteuererstattungen, in denen im Vorjahr als Ergebnis der Corona-Sonderkonjunktur noch hohe Steuervorauszahlungen ausgewiesen wurden. Daneben wurden kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geringer ausgewiesen, da im Vorjahr Handelspartner-Zahlungen verspätet und damit erst im abgelaufenen Geschäftsjahr beglichen wurden. Langfristige Vermögenswerte sind um 4,0 Mio. Euro auf 380,1 Mio. Euro angestiegen. Verantwortlich dafür sind vor allem Sachanlageninvestitionen in neue bzw. ertüchtigte Produktionsflächen des Geschäftsfelds Fotofinishing. Gegenläufig wirkten die abschreibungsbedingt gesunkenen immateriellen Vermögenswerte sowie die rückläufige Fair-Value-Bewertung von Finanzinvestitionen, da ein VC-Fondsinvestment eine Gewinnausschüttung vorgenommen hat. CEWE mit starker Eigenkapitalquote von 58,4 % (Vorjahr: 57,3 %)Im Vergleich zum 31. Dezember 2023 erhöhte sich das Eigenkapital um insgesamt 26,5 Mio. Euro auf 389,2 Mio. Euro, vor allem durch das positive Gesamtergebnis der vergangenen vier Quartale von 51,5 Mio. Euro. Die Eigenkapitalquote ist nach bereits sehr solidem Vorjahresniveau (31. Dezember 2022: 57,3 %) nochmals auf 58,4 % gestiegen. Die Konzernverschuldung (Summe der kurz- und langfristigen Schulden) steigt um 6,8 Mio. Euro von 269,9 Mio. Euro auf 276,7 Mio. Euro. Dieser Anstieg ist auf das um 6,2 Mio. Euro auf 202,4 Mio. Euro gestiegene kurzfristige Fremdkapital, und zwar auf die darin enthaltenen Personalverbindlichkeiten sowie die ergebnisbedingt gestiegenen Steuerrückstellungen, zurückzuführen. Die langfristigen Schulden haben sich mit einem Anstieg von 0,6 Mio. Euro auf 74,3 Mio. Euro nur geringfügig verändert, dem Anstieg der darin im Wesentlichen enthaltenen Pensionsrückstellungen stehen verfristungsbedingt gesunkene langfristige Leasingverbindlichkeiten gegenüber. In der Managementbilanz wird die Bilanzsumme von 666,0 Mio. Euro um die kurzfristigen operativen und somit nicht zinstragenden Schulden in Summe von 192,9 Mio. Euro gekürzt und zeigt die durch Zinsen und Dividenden zu bedienenden Fremd- und Eigenkapitalelemente in Summe von 473,1 Mio. Euro. Capital Employed steigt um 26,7 Mio., vor allem durch umsatzbedingt gestiegene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und investitionsbedingt gestiegenem Anlagevermögen.Im Vorjahresvergleich ist das Capital Employed um 26,7 Mio. Euro aufgebaut worden, indem sowohl die liquiden Mittel (+ 44,3 Mio. Euro) als auch die langfristigen Vermögenswerte (+ 4,0 Mio. Euro) gestiegen sind. Damit spiegelt die Liquidität die Stärke des operativen Cash Flows wieder. Gegenläufig ist das Netto-Working Capital (- 21,6 Mio. Euro) hauptsächlich durch die Rückführung der kurzfristigen Forderungen aus Ertragsteuererstattungen und der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie durch die ergebnisbedingt gestiegenen Steuerschulden gestiegen. Solides Eigenkapital lässt Capital Invested um 26,7 Mio. Euro steigenDer Anstieg des Capital Invested um 26,7 Mio. Euro ist auf das um 26,5 Mio. Euro gestiegene Eigenkapital zurückzuführen. Im Eigenkapital zeigt sich durch das Gesamtergebnis von 51,5 Mio. Euro die Ertragsstärke von CEWE, die die Dividendenzahlung sowie die übrigen Eigenkapitalveränderungen überkompensiert. Die Brutto-Finanzschulden sinken infolge des Rückgangs der Leasingverbindlichkeiten um 3,9 Mio. Euro. Die nicht operativen Schulden betreffen überwiegend die Pensionsrückstellungen und steigen infolge eines gesunkenen Rechnungszinses um 4,2 Mio. Euro an. Wesentliche Veränderungen in den BilanzpositionenBilanz 31.12. in Mio. Euro
Wesentliche Veränderungen in den Positionen der Management-BilanzManagement-Bilanz 31.12. in Mio. Euro
Cash FlowDer betriebliche Cash Flow steigt um 37,4 Mio. Euro auf 130,8 Mio. Euro und liegt damit über dem Vor-Corona-Niveau.Nachdem sich der betriebliche Cash Flow schon im Vorjahr um 27,7 Mio. Euro steigern konnte, steigt er im abgelaufenen Geschäftsjahr mit 37,4 Mio. Euro auf 130,8 Mio. Euro und liegt damit über dem Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019. Im operativen Netto-Working Capital kehrte sich die durch die auf den Jahresbeginn 2023 verzögerten Zahlungen von Handelspartnern verursachte Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Jahres 2022 um, indem die Handelspartnerzahlungen 2023 vereinnahmt wurden, und nahm dadurch um 26,0 Mio. Euro ab. Im abgelaufenen Jahr haben sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wenig verändert, sodass sie nach dem Aufbau des Vorjahres um 10,8 Mio. Euro weniger zum betrieblichen Cash Flow beitrugen. Unter Berücksichtigung eines geringfügigen Vorratsaufbaus nahm das operative Netto-Working 14,4 Mio. Euro im Geschäftsjahr weniger Cash auf. Auch das sonstige Netto-Working Capital nahm 2,8 Mio. Euro weniger Cash auf als im Vorjahr. Die Steuerzahlungen reduzierten sich ebenfalls und gingen um 10,9 Mio. Euro zurück. Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit geht durch weniger Unternehmenskäufe und gegen läufige Finanzerträge auf - 47,9 Mio. Euro zurück.Vor allem der Wegfall von Zahlungen für den Kauf von Unternehmensanteilen, höhere Zuflüsse aus Finanzanlagen und geringfügig unter dem Vorjahresniveau liegende Zahlungen für operative Investitionen lassen den Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit auf - 47,9 Mio. Euro sinken. Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit in Mio. Euro / Veränderung zum Vorjahr in %
Free-Cash Flow in Mio. Euro / Veränderung zum Vorjahr in %
Vor allem betrieblicher Cash Flow lässt Free-Cash Flow um 51,4 Mio. Euro ansteigenIn Summe erhöhte sich der Free-Cash Flow um 51,4 Mio. Euro auf 82,8 Mio. Euro. Dies war eine Folge des Anstiegs des Cash Flows aus betrieblicher Tätigkeit um 37,4 Mio. Euro auf 130,8 Mio. Euro sowie eines auf 47,9 Mio. Euro gesunkenen Mittelabflusses aus der Investitionstätigkeit. Normalisierter Free-Cash Flow mit 69,7 Mio. Euro 8,3 Mio. Euro über dem Niveau des normalisierten Vorjahreswertes von 63,7 Mio. Euro.Für das Geschäftsjahr 2022 ergab sich, dass einige Handelspartner - wie zuvor bereits beschrieben - dem Geschäftsjahr 2022 zuzuordnende Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 9,0 Mio. Euro erst im Geschäftsjahr 2023 getilgt hatten. Daneben ergaben sich mit 3,9 Mio. Euro über dem Steueraufwand des Jahres 2022 liegende Steuerzahlungen. Im Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit führte die Kaufpreiszahlung für Hertz sowie der Erwerb eines Verwaltungsgrundstücks am Standort Oldenburg zu einem zusätzlichen Mittelbedarf in Höhe von 17,0 Mio. Euro. Zusammenfassend wurde der Free-Cash Flow des Jahres 2022 dadurch um 29,9 Mio. Euro reduziert. Im Geschäftsjahr 2023 wurde der betriebliche Cash Flow durch die infolge der Erstattung von Steuervorauszahlungen unter dem Steueraufwand des Jahres 2023 liegenden Steuerzahlungen um 11,5 Mio. entlastet. Ebenso waren im 1. Quartal 2023 zusätzliche ca. 9,0 Mio. Euro aus dem Geschäftsjahr 2022 resultierende Verbindlichkeiten der Handelspartner getilgt worden. So wurde der Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit um 20,5 Mio. Euro erhöht. Im Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit ergaben Mittelabflüsse aus kapazitätserhöhenden Neubauten bzw. signifikanten Erweiterungen von Produktionsstandorten einen zusätzlichen Mittelbedarf in Höhe von 12,8 Mio. Euro. Daneben wurden Gewinnausschüttungen von Finanzinvestitionen in Höhe von 5,4 Mio. Euro vereinnahmt. Der Free-Cash Flow des Jahres 2023 wurde dadurch in Summe um 13,1 Mio. Euro erhöht. Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit in Mio. Euro/Veränderung zum Vorjahr in %
Normalisierter Cash Flow 2022 vs. 2023 in Mio Euro
Ohne diese Effekte hätte der Free-Cash Flow des Jahres 2022 61,4 Mio. Euro betragen und der des aktuellen Geschäftsjahres 69,7 Mio. Euro und damit klar über dem des Vorjahres gelegen. Vor allem betrieblicher Cash Flow lässt Free-Cash Flow des 4. Quartals um 25,6 Mio. Euro steigenDer Free-Cash Flow des vierten Quartals 2023 erhöht sich um 25,6 Mio. Euro auf 92,7 Mio. Euro. Von diesem Anstieg entfielen im Vergleich zum Vorjahresquartal 22,1 Mio. Euro auf den Cash Flow aus der betrieblichen Tätigkeit. Die Summe von EBITDA und den zahlungsunwirksamen Effekten steigt um 5,3 Mio. Euro. Das Netto-Working Capital sinkt im Vergleich zum vierten Quartal des Vorjahres (15,7 Mio. Euro) und stärkt damit den Cash Flow aus der betrieblichen Tätigkeit. Dieser Rückgang ergibt sich durch die im Jahr 2023 wieder im vierten Quartal erfolgten Handelspartnerzahlungen und eine Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Gleichzeitig wurden 1,1 Mio. Euro weniger Steuerzahlungen geleistet. Als weitere Einflussgröße auf den Free-Cash Flow ist der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit zu nennen, der hauptsächlich aufgrund der Gewinnausschüttungen aus Finanzinvestitionen um 3,5 Mio. Euro stieg. KapitalrentabilitätROCE mit 18,8% weiterhin deutlich über den 14,8% des letzten Vor-Corona-Jahres 2019Der Return on Capital Employed (ROCE) als Kennzahl der Kapitalrentabilität erhöhte sich von 17,6% auf 18,8%. Damit liegt er weiterhin deutlich über 14,8% des letzten Vor-Corona-Jahres 2019. Der Wert von 18,8% ergibt sich aus dem 12-Monats-EBIT von 83,9 Mio. Euro und dem durchschnittlichen Capital Employed der vier Quartalsstichtage des Jahres 2023 von 445,9 Mio. Euro. ROCE in %/Veränderung zum Vorjahr in Prozentpunkten
Ausblick 2024CEWE weiter auf langfristigem WachstumskursDer Konzernumsatz soll 2024 von 780,2 Mio. Euro im Jahr 2023 auf 770 Mio. Euro bis 820 Mio. Euro im Mittel weiter zulegen. Dabei soll sich der Umsatz im Stammgeschäft Fotofinishing im Mittel leicht steigend entwickeln. Das Geschäftsfeld Einzelhandel soll geplant weiterhin eine leicht rückläufige Umsatzlinie mit Foto-Hardware zeigen, und der Kommerzielle Online-Druck sollte in den meisten Märkten weiter leicht im Umsatz zulegen können. EBIT-Ergebniszielkorridor 2024: 77 bis 87 Mio. EuroDas Konzern-EBIT soll 2024 im Korridor von 77 Mio. Euro bis 87 Mio. Euro liegen, das EBT zwischen 75,5 Mio. Euro und 85,5 Mio. Euro und das Nachsteuerergebnis zwischen 51 Mio. Euro und 58 Mio. Euro. Operative Investitionen auf typischem Normalniveau geplantDie für 2023 geplanten operativen Investitionen (d.h. Abflüsse aus Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände, saldiert um Zuflüsse aus dem Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen; ohne Akquisitionen und Unternehmenszukäufe) sollten auf dem Niveau von etwa 65 Mio. Euro liegen. Dividende soll möglichst weiter kontinuierlich steigen CEWE sieht sich als äußerst verlässlichen Dividendenzahler. Mit der für 2023 vorgeschlagenen Dividende soll diese zum 15. Mal in Folge steigen. CEWE verfolgt grundsätzlich das Ziel der Dividendenkontinuität. Soweit dies angesichts der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens und der vorhandenen Investitionsmöglichkeiten möglich erscheint, bedeutet dies eine mindestens absolut konstante, idealerweise steigende Dividende. Die absolute Höhe der Dividende ist dabei klar im Fokus, die Ausschüttungsquote oder gar die Dividendenrendite ist ein Residuum dieser Politik. Langfristige Umsatzentwicklung
Weiter bestehende exogene Unsicherheiten drücken sich in Zielbandbreiten für 2024 ausAuch im Geschäftsjahr 2024 muss sich CEWE auf exogen bedingte Unsicherheiten einstellen: Zum einen könnten allgemeine Kostensteigerungen bei Konsumenten einen negativen Einfluss auf die Konsumneigung haben oder auch zu reduzierten Urlaubsreisen führen und damit auf das Fotografier- und Bestellverhalten einwirken. Zum anderen könnte eine anhaltende Inflation bei CEWE zu einer weiteren Verteuerung auf der Wareneinsatz- und Kostenseite führen. Dann erforderliche und kompensierende Preiserhöhungen müssten umgesetzt werden und könnten sich negativ auf die Nachfrage von Konsumentinnen und Konsumenten auswirken. Um diesen externen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen und deren potenzielle Auswirkungen auf die CEWE-Geschäftsentwicklung planerisch zu erfassen, hat CEWE auch für das Geschäftsjahr 2024 für alle relevanten Zielgrößen Bandbreiten festgelegt. Diese Zielbandbreiten für 2024 stellen in etwa erwartete Größenordnungen dar und reflektieren dabei die vorgegebenen Unsicherheiten. Selbstverständlich orientiert sich der Vorstand bei seiner operativen Maßnahmenplanung für 2024 an einem Zielwert in der oberen Hälfte dieses geplanten Korridors. Zielsetzung für 2024 CEWE-Konzern
EBIT-Entwicklung in Mio. Euro
InterviewEin Dialog mit Yvonne Rostock, Vorstandsvorsitzende von CEWE, über Integration, Komplexität und zukünftige ImpulseBevor wir loslegen, Frau Rostock: Was hat es mit dem neuen Design auf sich? Wo ist das gewohnte Rot? YR: Das Rot lebt weiter - in der Dachmarke von CEWE. Aber wir haben uns zu dem wichtigen Schritt entschieden, der CEWE-Unternehmensgruppe mit seinen vielen starken Marken eine neue Plattform zu geben. Visuell, wie Sie hier sehen, aber vor allem inhaltlich. Mit gemeinsamen Zielen, Prioritäten und Prinzipien. Alle Marken sollen hier gleichwertig strahlen. Denn wir sind eine Gruppe und gemeinsam sind wir mehr als die Summe unserer Einzelteile. Das klingt so, als hätten Sie sich bereits ein sehr gutes Bild von dieser vielseitigen Gruppe gemacht und sich insgesamt gut bei CEWE eingelebt. YR: Ja, definitiv! Mein Einstieg bei CEWE liegt nun bereits ein Jahr zurück. Die Zeit vergeht schnell. YR: In der Tat, besonders bei CEWE. Dennoch möchte ich zwei Anmerkungen zu Ihrer Frage machen. Wir sind gespannt darauf! YR: Zum einen möchte ich mich bei all meinen Kolleginnen und Kollegen für den fantastischen Empfang bedanken. Angefangen bei den übrigen Vorstandsmitgliedern wurde ich auch überall sonst mit offenen Armen empfangen. Ob in Oldenburg, Koźle, Mönchengladbach, Köln, Paris oder Germering - CEWE zeichnet sich durch einen bemerkenswerten Teamgeist aus, den ich überall gespürt habe. Es war eine großartige Erfahrung, die mir die immense Stärke von CEWE verdeutlicht hat: Das ausgezeichnete Miteinander, das wir als "The WE in CEWE" bezeichnen. Wir können aufeinander zählen. In einem Unternehmen, in dem viele Prozesse so eng miteinander verbunden sind, ist ein gutes Zusammenwirken von entscheidender Bedeutung. Und die zweite Anmerkung? YR: Dass unser Geschäft einzigartig und komplex ist, schließlich produzieren wir on demand. Wir verfügen über eine sehr große Wertschöpfungstiefe, die es uns ermöglicht, eine hochintegrierte Lösung im Bereich des Fotofinishing anzubieten - und das mit steigender Kundenzufriedenheit. Dies erfordert im Unternehmen ein tiefes Verständnis für viele Verästelungen und Details, die Zeit brauchen, um verstanden und gemanagt zu werden. Und hier kommt wieder das Thema des Zusammenwirkens ins Spiel. Nicht nur haben unsere Kolleginnen und Kollegen das Verständnis für diese Details, sondern sie arbeiten auch hervorragend zusammen, um die Leistung von CEWE für unsere Kunden ständig zu verbessern. Ein wichtiges Learning meines ersten Jahres war die Fähigkeit, diese unglaubliche Qualität zu managen, die CEWE einzigartig macht. Vor allem zur Crunch Time, die sich bei uns über das gesamte vierte Quartal, unser Weihnachtsquartal, erstreckt, kommt es darauf an, dass alles Hand in Hand geht. Die Produktion ist im Dreischichtbetrieb, das Marketing läuft auf Hochtouren, und der Kundenservice kümmert sich rund um die Uhr um unsere Kundinnen und Kunden. Wie gut wir das alle zusammen meistern, beweisen wir Jahr für Jahr aufs Neue. Verstanden. Sie sprechen von einem komplexen Geschäft - war der Verkauf von futalis ein Schritt dahin, die Komplexität zu verringern? YR: futalis, das junge Unternehmen mit Fokus auf individualisiertes Hundefutter, hat verschiedene Entwicklungsstadien durchlaufen. Zu Beginn erhielt das Unternehmen Unterstützung von High-Tech-Gründerfonds (HTGF), einem von der Bundesregierung initiierten Venture-Capital-Investor, der mit seinem Start-up-Wissen geholfen hat. Nach dieser Phase musste der spezielle Prozess der individualisierten Fertigung industrialisiert werden. Diese Aufgabe passte perfekt zu CEWE, da wir Experten in hoch automatisierter Fertigung von Einzelstücken sind, ähnlich wie im Fotofinishing seit Jahrzehnten. Daher haben wir uns stärker engagiert und weitere Anteile übernommen. Unsere Expertise haben wir genutzt, um futalis bei der Entwicklung und Implementierung einer Maschine zu unterstützen, die den Mischvorgang für das individuelle Hundefutter automatisiert. Mit dieser Technologie erreichte futalis einen wichtigen Meilenstein: Das Geschäft ist nun grundsätzlich profitabel skalierbar. Das klingt vielversprechend. Warum dann der Verkauf? YR: Nun, von da an ging es vor allem um Marktkenntnisse, sowohl im Einkaufsmarkt der Zutaten für das Hundefutter als auch im Absatzmarkt. Also keine Kernkompetenz von CEWE. Bei futalis sieht das anders aus - dort liegen die Kenntnisse vor oder werden kontinuierlich aufgebaut. Obwohl futalis weniger als 10 Millionen Euro Umsatz erwirtschaftete, erforderte es dennoch Aufmerksamkeit. Aus diesen Gründen haben wir bereits 2019/2020 einen Verkaufsprozess gestartet, der durch die Pandemie erschwert wurde. Nach der Pandemie haben wir einen neuen Anlauf genommen, der Ende 2023 erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Entkonsolidierungseffekte sind im Jahresabschluss von CEWE zu sehen. Wir wünschen dem futalis-Team weiterhin viel Erfolg auf ihrem Weg! Immerhin beseitigen Sie damit einen Verlustbringer aus der Gewinn- und Verlust-Rechnung! YR: Nun, so sollte man das nicht interpretieren. Im vergangenen Jahr ist futalis trotz der Tatsache, dass viele Menschen in der Zeit nach der Pandemie ihre Ausgaben für Haustiere reduzierten, um mehr als 4 % gewachsen. Der Verlust, der 2023 aus der Gewinn- und Verlust-Rechnung von CEWE herausgelöst wurde, ist größtenteils auf einmalige Effekte zurückzuführen. Futalis hat sich in den letzten Jahren eine respektable Marktposition erarbeitet, auf der aufgebaut werden kann. Frau Rostock, Sie haben für das Jahr 2023 ein Ergebnis ohne futalis erzielt, das über Ihrem EBIT-Zielkorridor von 70 bis 82 Millionen Euro liegt. Ein beeindruckender Start als CEO. Andere neue CEOs buchen oft in ihrem ersten Jahr alle möglichen Wertberichtigungen - und verweisen dann auf ihre Vorgänger, die dies verursacht hätten. Warum haben Sie das nicht getan? YR: Es ist nicht meine Art, mit Ergebnissen zu taktieren. Mir geht es darum, immer mein Bestes zu geben und eine nachhaltige Weiterentwicklung des Geschäfts zu fördern - nicht um kurzfristige Effekte. Dies spiegelt sich gut in der Unternehmenskultur von CEWE wider, die langfristige Perspektiven bevorzugt - bei CEWE denken wir in Dekaden. Wir fördern eine solide und dabei profitable Entwicklung. Es war entscheidend, das Jahr 2023 trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen mit sehr guten Ergebnissen abzuschließen. Das ist uns gelungen, und wir haben uns das ganze Jahr über darauf vorbereitet. Im vierten Quartal sind schließlich alle Fäden zusammengelaufen, wir haben ein hervorragendes Geschäft abgeliefert und abermals bewiesen, dass wir "Weihnachten können". Wo setzen Sie Ihre Impulse? Was möchten Sie ändern? YR: Meine Impulse liegen darin, die Stärken zu stärken und Potenziale zu heben. Als CEWE Group werden wir von verschiedenen Marken wie CEWE, Cheerz, Pixum oder Saxoprint getragen, die einzeln florieren und zu einem hervorragenden Gesamtergebnis beitragen. Wir wollen weiter in diese Marken investieren, mit unserem Knowhow, spannenden Innovationen und unserer wichtigsten Ressource - den einzelnen Menschen, die unseren Kundinnen und Kunden mit ihrer Arbeit Freude bereiten. Dabei verfolgen wir eine klare Strategie mit gesundem Wachstum vor Augen. Unser Leitbild "WE in CEWE" definiert die Führungsrolle und das Miteinander im Unternehmen: auf Augenhöhe, transparent und wertschätzend. Nach diesen Prinzipien leben und arbeiten wir bei CEWE. Wir unterstützen uns gegenseitig und sind füreinander da. Mit dieser verinnerlichten Haltung streben wir stetig nach Optimierungen und Fortschritt unter der Prämisse, so effizient wie möglich zu handeln. Dabei sind wir innovationsgetrieben - dieser Gedanke ist tief in der DNA von CEWE verankert und hat das Unternehmen bereits in der Vergangenheit durch Transformationen getragen. Nicht umsonst spricht CEWE von 4.000 Innovatorinnen und Innovatoren, die im Fotofinishing und Kommerziellen Online-Druck arbeiten. Auch bei aktuellen Transformationsprozessen sind wir stets State-of-the-Art: Wie erwähnt, werden Innovationen bei CEWE von allen Mitarbeitenden mitgestaltet. Dies gilt ebenso für die Themen, die uns rund um die Künstliche Intelligenz beschäftigen. So erhalten beispielsweise alle Kolleginnen und Kollegen einen unkomplizierten Zugang zur KI mittels CEWE GPT. Gleichzeitig forschen Expertenteams wie unser Mobile & Artificial Intelligence Campus - kurz MAIC - an der Entwicklung neuer Basis-Technologien. Wir nutzen heute schon KI - zum Beispiel zur Qualitätsverbesserung der Fotos, die vorher per WhatsApp versandt wurden. KI bietet uns ein vielversprechendes Potenzial entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette und für die verschiedenen Stakeholder. Unser Anspruch ist es, diese mit Verantwortung einzusetzen. Wenn wir KI richtig integrieren, können wir sie als Partner nutzen, der uns assistiert und von Routineaufgaben entlastet - für Konsumenten als Co-Creator, für Mitarbeitende als Co-Worker und für uns als Unternehmen als Co-Pilot. Die bevorstehenden Zeiten versprechen spannend zu werden. Gibt es ein Leitprinzip, das Sie verkörpern möchten, wenn Sie eins auswählen müssten? YR: Da bin ich direkt beim Thema Customer Centricity. Das ist wohl auch das Element, das mich in meinem Werdegang, aus der Beauty- und Konsumgüterbranche kommend, am stärksten geprägt hat. Das bringt unterschiedliche, zusätzliche Perspektiven mit sich, die ich gerne weiter einbringen möchte. Hier und da wird nachjustiert, aber das CEWE-System läuft - wie gesagt - hervorragend, wie die Ergebnisse des vergangenen Jahres zeigen. Wir alle bei CEWE sorgen als Team dafür, mit unseren Fotoprodukten Freude zu bereiten. Das funktioniert nur im Einklang mit unseren Kundinnen und Kunden, deren Kreativität und Individualität aus unseren Angeboten Herzensprodukte machen, die hoch emotional sind und voller persönlicher Geschichten, Erinnerungen und Erlebnisse stecken. So erstellen wir Produkte, deren Wert viel höher ist als ihr Preis. Unser Ziel ist es, dieses Gefühl bei jeder Bestellung auszulösen. Und genau deshalb richten wir den Fokus stark auf Kennzahlen wie den NPS (Net Promoter Score), einer der wichtigsten internen KPIs für uns. Wenn die Kunden zufrieden sind, zeigt sich das meist auch in unseren Geschäftszahlen. Tatsächlich, die Zahlen sprechen für sich! YR: Das ist wohl wahr. Das Jahr 2023 war ein Jahr von neuen Rekordwerten für CEWE. Mit einem Umsatz von 780,2 Millionen Euro, einem EBIT von 83,9 Millionen Euro, einem bereinigten, damit meine ich einen "heruntergerechneten", Free-Cash Flow von 69,7 Millionen Euro, einem ROCE von 18,8 % und einer Eigenkapitalquote von 58,4 % wurden entweder neue Höchstwerte erreicht oder lagen sehr nahe an ihnen. Hier hat das gesamte Team eine großartige Vorarbeit geleistet - umso glücklicher bin ich darüber, nun Teil des Ganzen zu sein. Eine Frage noch, da Sie auch für den Vertrieb zuständig sind: Die guten Ergebnisse, die Sie gerade erwähnten, basieren auch auf Preiserhöhungen, die Sie 2023 vorgenommen haben. Einige Unternehmen wurden in den Medien wegen "Gierinflation" angeprangert, weil sie deutlich höhere Preiserhöhungen im Verkauf durchsetzten, als auf ihrer Beschaffungsseite gerechtfertigt waren. Wie sieht es bei Ihnen aus? YR: Tatsächlich sind wir - ähnlich wie 2022 - auch 2023 sehr bedacht vorgegangen. Unser Ziel war es, die Kostensteigerungen, die durch die Inflation entstanden sind, zumindest als absoluten Betrag auf der Umsatzseite wieder hereinzuholen. Angesichts der steigenden Umsätze, die zumindest teilweise inflationsbedingt waren, hätte dies eine Reduzierung der prozentualen Marge zur Folge gehabt. Daher mussten wir durch Effizienzgewinne zusätzlich gegensteuern, um die Marge stabil zu halten oder zu erhöhen. Wenn man sich beispielsweise die wohl aussagekräftigste operative Marge im Fotofinishing ansieht, so konnte diese 2022 bei 12,7 % gehalten und 2023 sogar leicht auf 12,8 % gesteigert werden. CEWE hat sich hier sehr maßvoll verhalten: Wir haben getan, was nötig war, aber nicht mehr. Frau Rostock, vielen Dank für das Gespräch! Wir haben den Eindruck, dass Sie sich wirklich bei CEWE eingelebt haben. YR: Vielen Dank für die freundlichen Worte. Es freut mich ebenfalls, hier zu sein. CEWE-AktieLiquiditätsstarke Blue-Chips und Technologiewerte treiben die Aktienmärkte in 2023Die Entwicklung an den Finanzmärkten wurde im Jahr 2023 von einer Vielzahl an Einflussfaktoren geprägt: Mit der anhaltend hohen Inflation, den Zinserhöhungen führender Notenbanken, der Aussetzung der US-Schuldenobergrenze, den Turbulenzen im Bankensektor, dem andauernden Ukraine-Krieg und mit dem Entflammen des Israel-Konfliktes gab es vielzählige Belastungen und Unsicherheiten. Dabei entwickelten sich die Finanzmärkte teilweise überraschend positiv. Trotz häufig positiver Kursperformance war in vielen deutschen Werten jedoch ein deutlicher Abfluss von Liquidität im Vergleich zu den Vorjahren zu beobachten, da viele Investoren ihre Gelder wieder vermehrt in festverzinsliche Anlagen allokierten. Besonders Small und Mid Caps litten unter dieser Entwicklung, da hier häufig auch der Adressatenkreis potenzieller Investoren kleiner wurde. Auch wenn es in 2023 erste Anzeichen für eine Öffnung des Primärmarktes gab, konnten selbst höher kapitalisierte IPOs und Spin-offs in der DACH-Region nur mit großen Bewertungsabschlägen platziert werden. Segmentiert betrachtet, haben sich vor allem die Blue-ChipUnternehmen in der Eurozone und den USA sehr gut entwickelt. Im Zuge dessen erreichte der DAX mit 17.003 Punkten zum Jahresende ein neues Allzeit-Hoch. Zusätzlich sorgte der AI-Boom, beginnend mit dem Launch von ChatGPT, für eine Sonderkonjunktur bei vielen Technologiewerten. Aufgrund der anhaltend hohen, allgemeinen Unsicherheiten erlitten jedoch vor allem Werte mit geringer Liquidität und niedriger Marktkapitalisierung weitere Abschläge in der Bewertung, was dann auch zu einer heterogenen Performance der deutschen Aktien-Indizes führte: Der DAX legte 2023 um 20,3% zu, der MDAX nur um 8,0%, der SDAX wieder stärker um 17,0% und der TecDAX um 14,3%. Verloren hat der Scale All Share mit -3,6% und der Scale 30 sogar mit -15,8%. CEWE-Aktie legt 2023 um 14,1% zuDie CEWE-Aktie konnte im zurückliegenden Geschäftsjahr 2023 mit 14,1 % ordentlich zulegen und schloss das Jahr mit einem Jahresendkurs in Höhe von 101,20 Euro ab (Jahresendkurs 2022: 88,70 Euro). Damit entwickelte sie sich in etwa auf dem Niveau aller 70 SDAX-Unternehmen, die zusammen im Durchschnitt rund 17% im Kurswert zulegen konnten. Der durchschnittliche monatliche XETRA-Handelsumsatz der CEWE-Aktie betrug 2023 rund 9,7 Mio. Euro (Monatsdurchschnitt 2021: 15,6 Mio. Euro). Der schwächere Handelsumsatz der CEWE-Aktie geht einher mit einem in 2023 insgesamt im XETRA-Handel aller börsengelisteten Unternehmen gesunkenen Orderbuchumsatz. Kennzahlen der Aktie
CEWE-Aktienkurs 1. Januar 2023 bis 1. März 2024 in %
Speziell Small- und Mid-Caps - wie CEWE - waren hier erneut besonders betroffen, da Investoren verstärkt v.a. hochliquide DAX-Werte bevorzugten und damit die Reduzierung der Handelsvolumina bei den kleineren Unternehmen weiter forcierten. CEWE gestärkt im SDAX positioniertMaßgeblich für die Zugehörigkeit eines Unternehmens zu einem deutschen Aktien-Index ist die "Marktkapitalisierung". Zusätzlich überprüft die deutsche Börse regelmäßig, ob ein Unternehmen die Anforderungen an eine bestimmte Mindestliquidität erfüllt. Die CEWE-Aktie übererfüllt dabei die Anforderungen an die Mindestliquidität deutlich, nach der Marktkapitalisierung verbessert sich CEWE per Jahresende 2023 auf Rang 129 (31.12.2022: Rang 137). Damit stärkt die CEWE-Aktie ihre Positionierung im SDAX, der typischerweise Aktien ab der Position 165 - und besser - berücksichtigt. Dividende für 2023 soll zum 15. Mal in Folge steigenIm Sinne der Dividendenkontinuität strebt CEWE eine jährlich idealerweise steigende, mindestens absolut konstante Dividende an, soweit dies angesichts der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens und der vorhandenen Investitionsmöglichkeiten möglich erscheint. Vorstand und Aufsichtsrat der CEWE Stiftung & Co. KGaA schlagen der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2023 die Anhebung der Dividende auf 2,60 Euro je dividendenberechtigter Aktie vor (Dividende für das Geschäftsjahr 2022: 2,45 Euro). Auf Basis des Jahresendkurses 2023 von 101,20 Euro entspricht dies einer Dividendenrendite von 2,6%. Stimmt die am 5. Juni 2024 tagende Hauptversammlung diesem Vorschlag zu, ist es die höchste Dividende der Unternehmensgeschichte und zugleich die 15. Dividendenerhöhung in Folge. Seit 2008 ist die Dividende von damals 1,00 Euro pro Aktie auf nun 2,60 Euro kontinuierlich Jahr für Jahr gestiegen. Übersicht der aktuellen Analystenurteile
CEWE-Dividende (Euro je Aktie)
Analysten empfehlen die CEWE-Aktie zum KaufAlle CEWE begleitenden Analysten sind sich in ihrem positiven Anlageurteil weiter einig und stufen die CEWE-Aktie mit "Kaufen" ein. Eine stets aktuelle Übersicht der Analysten und Empfehlungen ist online im Investor-Relations-Bereich der CEWE-Homepage verfügbar. ir.cewe.de Stabile Aktionärsstruktur stärkt den Kurs des ManagementsDie Erben des Firmengründers Heinz Neumüller - Alexander Neumüller (AN Assets GmbH & Co. KG, Oldenburg) und Dr. Caroline Neumüller (CN Assets GmbH & Co. KG, Oldenburg) - sind mit zusammen 27,1 % die größten CEWE-Aktionäre, mit denen das Unternehmen schon seit vielen Jahren eine hohe Stabilität auf der Eigentümerseite aufweist. Darüber hinaus zählt die Union Investment Privatfonds GmbH zu den meldepflichtigen Investoren mit über 5% Anteilsbesitz, die mit der Small- und Mid-Cap-Orientierung ihres Fonds bestens zu CEWE passt. Die CEWE-Equity-Story: Verlässliche Stabilität, stetig zunehmende Profitabilität, Marktführer mit Wachstum Was macht das Investment in CEWE besonders attraktiv? Nach folgenden vier Aspekten lässt sich die CEWE-Equity-Story prägnant zusammenfassen: Aktionärsstruktur in %(100% beziehen sich auf 7,4 Mio. Aktien)
(1) Verlässliche StabilitätMit einer starken Eigenkapitalquote von fast 60% und einer sehr soliden Net-Cash-Position blickt CEWE auf eine äußerst solide Bilanz. Die Nachfrage (v.a. im Fotofinishing) ist weitestgehend unabhängig von der allgemeinen Wirtschaftslage. Stabilität in der Bilanz und Stabilität in der Nachfrage bieten CEWE ein sehr verlässliches und solides Fundament. (2) Stetig zunehmende ProfitabilitätDie seit Jahren stetig zunehmende Ergebnismarge im Kerngeschäftsfeld Fotofinishing, protektioniert durch starke Marken, sowie der nachhaltig in der Profitabilität gestärkte Kommerzielle Online-Druck versprechen auch für die Zukunft wachsende Erträge für die CEWE-Gruppe insgesamt. (3) Marktführer mit WachstumAls Marktführer und damit natürlicher Konsolidator im Fotofinishing hat CEWE in vielen europäischen Ländern Wachstumsmöglichkeiten. Darüber hinaus sind Innovationen und die kontinuierliche Entwicklung neuer Produkte die DNA von CEWE. Der Trend zur Smartphone-Fotografie sowie der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Produktkonfiguration und -bestellung unterstützen dabei das Wachstum. (4) Starke ErgebnisseMit seit Jahren steigenden Ergebnissen (wie weiter vorne im Abschnitt "Langfristige Entwicklung" ausgeführt) und mit einer Verzinsung des eingesetzten Kapitals (ROCE) auf sehr ordentlichem Niveau zeigt sich CEWE nicht zuletzt als äußerst verlässlicher Dividendenzahler: Mit der für das Geschäftsjahr 2023 vorgeschlagenen Dividende bietet CEWE seinen Aktionären die 15. Dividendenerhöhung in Folge. CEWE ist für seine Aktionäre daDie Investor-Relations-Arbeit bei CEWE hat das klare Ziel, alle Marktteilnehmer nach den Prinzipien des "Fair Disclosure" zeitnah, umfassend und gleichmäßig zu informieren sowie insgesamt eine hohe Transparenz sicherzustellen. So veröffentlicht CEWE selbstverständlich sämtliche Geschäfts- und Zwischenberichte sowie Kapitalmarktinformationen auch im Internet unter ir.cewe.de/ Publikationen. Alle Analysten-Telefonkonferenzen werden als Web- und Audio-Cast nach Durchführung auf der CEWE-Internetseite bereitgestellt, auf der auch die CEWE-Unternehmenspräsentation in der stets aktuellen Fassung verfügbar ist. Der Vorstand und das Investor-Relations-Team präsentieren das Unternehmen auf den wichtigen Kapitalmarktkonferenzen und sind auf Roadshows in den wichtigen Finanzmarktzentren unterwegs. Den aktuellen Stand der Termine für 2024 finden Sie im Finanzkalender auf Seite 218 dieses Berichts oder auf der IR-Website direkt unter ir.cewe.de. Bericht des AufsichtsratesLiebe Aktionärinnen und Aktionäre, liebe Freunde des Unternehmensim Geschäftsjahr 2023 konnte CEWE in einem geopolitisch und wirtschaftlich unruhigen Umfeld die konstant positive Entwicklung fortsetzen. Der Aufsichtsrat dankt sehr herzlich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand für den gemeinsamen Einsatz sowie die Fähigkeit und Bereitschaft, den wechselnden und wachsenden Anforderungen des Berichtsjahres erneut erfolgreich zu begegnen. Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung sowie dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) obliegenden Aufgaben pflichtgemäß wahrgenommen. Insbesondere wurde die Tätigkeit des Vorstands sorgfältig und regelmäßig überwacht und die Leitung und strategische Weiterentwicklung des Unternehmens sowie wesentliche Entscheidungen beratend begleitet. Darüber hinaus standen die Vorsitzenden des Aufsichtsrates und des Prüfungsausschusses auch zwischen den Gremiensitzungen in einem engen und regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Über wichtige Erkenntnisse wurde spätestens in der nächsten Aufsichtsratssitzung berichtet. Aufsichtsratssitzungen, HauptversammlungIm Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat als Plenum sieben Sitzungen, und zwar am 22. Februar, 22. März (Bilanzsitzung), 5. April (a.o.), 11. Mai (a.o.), 7. Juni, 13. September und 8. November 2023 abgehalten. Der Aufsichtsrat hatte im Geschäftsjahr 2023 die folgenden Mitglieder und hat Sitzungen an folgenden Daten durchgeführt: Aufsichtsratssitzungen im Jahr 2023 nach Durchführungsart und Teilnahme
A = anwesend
Mit Ausnahme von drei je einmal aus persönlichen Gründen verhinderten Mitgliedern (Herr Altan, Herr Schwarz, Frau Wall) waren in allen Sitzungen sämtliche Mitglieder anwesend oder digital zugeschaltet. Die Mitglieder des Vorstands haben - mit Ausnahme der Sitzungen vom 5. April, 11. Mai und 7. Juni - an den Sitzungen des Aufsichtsrates teilgenommen. Bei Bedarf hat der Aufsichtsrat im Anschluss an die Sitzungen intern getagt. Schwerpunkte der im Aufsichtsratsplenum behandelten ThemenIn allen ordentlichen Aufsichtsratssitzungen hat der Vorstand für die einzelnen Geschäftsbereiche der Unternehmensgruppe, nach Bedarf differenziert auch nach Inland und Ausland und unter Einbeziehung der Vorjahreszahlen und Planzahlen, die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Konzern dargestellt. Der Aufsichtsrat hat sich in jeder ordentlichen Sitzung den aktuellen Stand des Risikoberichtes sowie der Weiterentwicklung der gruppenweiten IT-Struktur berichten lassen. Ferner stand jeweils der Bericht des Compliance-Beauftragten auf der Tagesordnung. In der Sitzung am 22. Februar 2023 wurden mit dem Vorstand zusätzlich vertiefend erörtert: potenzielle Auswirkungen des Gremienstreits des Jahres 2022 auf die Gesellschaft (insbesondere Vermögenssituation der geschäftsführenden Stiftung, Reaktionen von Investoren und des Kapitalmarktes), die Selbstorganisation des Vorstandes in den ersten Monaten des Berichtsjahres (ohne CEO), das Vorgehen im Onboarding der neuen CEO, die Übersicht der Unternehmensplanung und Investitionen 2023, die Personalstrategie sowie der Spendenbericht. Zudem wurde die Kompetenzmatrix für den Aufsichtsrat erarbeitet. In der Bilanzsitzung am 22. März 2023 wurden die Prüfungsergebnisse zum Jahres- und Konzernabschluss sowie zum zusammengefassten Lagebericht, zur zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung, zur Corporate Governance und zum Risikomanagement, zum Abhängigkeitsbericht sowie zum Vergütungsbericht zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands wurde gebilligt. Basierend auf der Empfehlung des Prüfungsausschusses beschloss der Aufsichtsrat, der Hauptversammlung die Wahl der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 vorzuschlagen. Der Bericht des Aufsichtsrates wurde diskutiert und verabschiedet. Schließlich wurden durch den Vorstand die Entwicklungen im Gremienstreit dargestellt. In der außerordentlichen Sitzung am 5. April 2023 wurden durch den Aufsichtsrat die Vorschläge an die Hauptversammlung der Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat bestätigt. Zudem stimmte der Aufsichtsrat dem Entwurf der Einladung zur Hauptversammlung zu. Die Zustimmung umfasste eine in Ziffer 8. vorgesehene Satzungsänderung zur Ermöglichung künftiger virtueller Hauptversammlungen. In der außerordentlichen Sitzung am 11. Mai 2023 wurde durch RAin Dr. Nase der Anwaltskanzlei P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte und Steuerberater mbB (Gast) dem Aufsichtsrat das Thema der Ersatzfähigkeit von Kosten der Stiftung im Zusammenhang mit der Gremienbesetzung dargestellt. Im Anschluss an die Wahl der Anteilseignervertreter auf der am 7. Juni 2023 stattgefundenen Hauptversammlung hat der Aufsichtsrat in seiner konstituierenden Sitzung Herrn Kersten Duwe als Vorsitzenden und Herrn Markus Schwarz zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Frau Daniela Mattheus wurde zur Vorsitzenden, die Herren Kersten Duwe, Nurol Altan und Markus Schwarz zu weiteren Mitgliedern des Prüfungsausschusses gewählt. Frau Dr. Birgit Vemmer sowie die Herren Paolo Dell'Antonio und Kersten Duwe wurden zu Mitgliedern des Nominierungsausschusses gewählt. In der Sitzung am 13. September 2023 wurde durch den Aufsichtsrat die Technologie in der Produktion vertieft diskutiert, dabei wurde auch der neue Taschensorter in Oldenburg besichtigt. Der Vorstand berichtete über die Entscheidung zur Vorbereitung des Verkaufs der Beteiligung an der futalis GmbH und der entsprechenden Überlegungen. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses berichtete über behandelte Themen der letzten Ausschusssitzungen, insbesondere die Ergebnisse der prüferischen Durchsicht des Halbjahresabschlusses zum 30. Juni 2023 durch den Abschlussprüfer sowie über den Prozess der Ausschreibung der Konzern- und Jahresabschlussprüfung 2024. Der Aufsichtsrat ermächtigte den Vorstand, das Aktienoptionsprogramm 2023 und Mitarbeiteraktienprogramm 2023 entsprechend den vorgestellten Bedingungen durchzuführen. In der Sitzung am 8. November 2023 berichtete der Vorstand neben den regelmäßigen Themen über die Entwicklung von DeinDesign und die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung von Umsatz und Ergebnis. Zudem wurde über Einsatz und Entwicklung von KI in der Organisation, den Prozessen und den Produkten informiert. Schließlich war Gegenstand der Sitzung der Stand von Personalstruktur und strategischer Personalarbeit, die Entwicklung der Frauenquote in der Führung, der Arbeitgebermarke sowie von Recruiting und Nachwuchsplanung. Die Kompetenzmatrix des Aufsichtsrates wurde aktualisiert. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses berichtete über behandelte Themen der Ausschusssitzung des Vortages. Der Prozess der Ausschreibung der Konzern- und Jahresabschlussprüfung 2024, der aufgrund der turnusgemäß erforderlichen externen Rotation des Abschlussprüfers erforderlich war, konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses beschloss der Aufsichtsrat, der Hauptversammlung die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, als Abschlussprüfer von Jahres- und Konzernabschluss 2024 vorzuschlagen. Darüber hinaus beschloss der Aufsichtsrat über die Festlegung der Prüfungsschwerpunkte für die Abschlussprüfung 2023. Der aktuelle Abschlussprüfer berichtete über die Ergebnisse der Vorprüfung und der ISA 315 (Revised) Prüfung. Der Aufsichtsrat setzte zur effizienteren Begleitung der Weiterentwicklung der gruppenweiten IT-Struktur einen beratenden Ausschuss ein, der durch den Vorstand regelmäßig über wesentliche Entwicklungen informiert wird. In diesen Ausschuss wurden Frau Petra Adolph, Frau Dr. Birgit Vemmer (Vorsitzende) sowie die Herren Marc Bohlken und Paolo Dell'Antonio gewählt. Die erste Sitzung fand Anfang des Jahres 2024 statt. Der Aufsichtsrat hat festgestellt, dass es im Berichtsjahr keine zu genehmigenden Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen oder Personen oberhalb des Schwellenwertes gegeben hat. Sitzungen der AusschüsseDer Nominierungsausschuss hat im Berichtsjahr die Nachfolge des Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Frank Zweigle sowie der Prüfungsausschussvorsitzenden Frau Patricia Geibel-Conrad besprochen und eine Auswahl von Kandidaten und Kandidatinnen getroffen. Er hat am 22. Februar, 10. März, 22. März und 29. März getagt und nach sehr konstruktiven Gesprächen und Abwägungen der Stärken und Schwächen verschiedener Personen beschlossen, dem Aufsichtsrat zum Vorschlag an die Hauptversammlung Frau Daniela Mattheus und Herrn Kersten Duwe vorzuschlagen. Als Mitglieder des Ausschusses haben Herr Paolo Dell'Antonio (Vorsitzender), Frau Patricia Geibel-Conrad, Frau Dr. Birgit Vemmer und Herr Frank Zweigle fungiert. Dem Prüfungsausschuss gehörten im Berichtsjahr Frau Patricia Geibel-Conrad (Vorsitzende, bis 7. Juni 2023), Frau Daniela Mattheus (Vorsitzende, ab 7. Juni 2023), Herr Markus Schwarz, Herr Paolo Dell'Antonio (bis 7. Juni 2023) sowie die Herren Nurol Altan und Kersten Duwe (jeweils ab 7. Juni 2023) an. Bezüglich der Zuständigkeiten und Zusammensetzung der Ausschüsse wird auf die Erklärung zur Unternehmensführung (auf den Seiten 83 ff.) des Geschäftsberichts verwiesen. Der Prüfungsausschuss tagte im Berichtsjahr achtmal (am 21. März, 2. August, 7. August, 3. November ordentlich sowie - aus Anlass des Ausschreibungsverfahrens zur Abschlussprüfung nach der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission - "EU-Abschlussprüferverordnung") am 22. August, 25. September, 9. Oktober und 7. November außerordentlich), jeweils in Form von Präsenzsitzungen bzw. Videokonferenzen. Im Vorfeld der Sitzungen gab es jeweils einen vertraulichen Austausch zwischen der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und dem Abschlussprüfer über die Prüfungsergebnisse und sonstige prüfungsrelevante Aspekte. Die Sitzungen und Beschlussfassungen wurden durch Berichte und andere Informationen des Vorstands vorbereitet. An allen Sitzungen nahmen regelmäßig verschiedene Mitglieder des Vorstands bzw. der Abschlussprüfer teil. Zu einzelnen Tagesordnungspunkten berichteten zusätzlich die Leiter und Leiterinnen der betreffenden Konzernfunktionen, insbesondere Corporate Accounting, Recht & Compliance, Risikomanagement und Interne Revision, und standen für Fragen zur Verfügung. Der Prüfungsausschuss tagte zudem regelmäßig und bei Bedarf zeitweise ohne den Vorstand und/oder den Abschlussprüfer. Über die Inhalte und Ergebnisse der Ausschusssitzungen hat die jeweilige Ausschussvorsitzende das Plenum jeweils zeitnah und umfassend unterrichtet. Die jeweilige Vorsitzende des Prüfungsausschusses stand auch außerhalb von Ausschusssitzungen in einem regelmäßigen Informationsaustausch mit dem Vorstand beziehungsweise einzelnen Vorstandsmitgliedern sowie ausgewählten Leitungsfunktionen, wie Risiko management, Compliance, Interne Revision. Zudem fand auch zwischen den Sitzungen ein vertraulicher Informationsaustausch ohne Teilnahme des Vorstands zwischen der jeweiligen Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und dem Abschlussprüfer zu Prüfungsfragen und weiteren, für die Arbeit des Aufsichtsrats bedeutsamen Fragen statt. Die wesentlichen Belange daraus wurden den übrigen Mitgliedern spätestens in der folgenden Ausschusssitzung vorgestellt. Der Prüfungsausschuss beauftragte den Abschlussprüfer nach dessen Wahl durch die Hauptversammlung 2023 mit der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses einschließlich des für die CEWE & Co. KGaA sowie den Konzern zusammengefassten Lageberichts sowie mit der prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2023 und legte dabei das Prüfungshonorar fest und diskutierte auch die sogenannten Key Audit Matters. Es wurde vereinbart, dass der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich informiert. Für die Erbringung von nach den entsprechenden EU-Vorgaben zulässigen Nicht-Prüfungsdienstleistungen wurden entsprechende Rahmenbedingungen festgelegt. Auch überzeugte sich der Prüfungsausschuss von der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Gleichfalls beauftragte der Prüfungsausschuss den Abschlussprüfer mit einer inhaltlichen Überprüfung der für die CEWE Stiftung & Co. KGaA sowie den Konzern zusammengefassten, gesonderten nichtfinanziellen Erklärung, die in Form eines gesonderten nichtfinanziellen Berichts erstellt wird, sowie mit einer inhaltlichen Überprüfung des Vergütungsberichts im Sinne von § 162 Aktiengesetz (AktG) und des Abhängigkeitsberichts im Sinne von § 312 AktG. Der Vergütungsbericht wird der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung auf der Internetseite zugänglich gemacht. Der Prüfungsausschuss hat sich mit der Rechnungslegung der Gesellschaft und des Konzerns einschließlich der unterjährigen Finanzberichte (Quartalsmitteilungen und Halbjahresfinanzbericht) befasst und diese mit dem Vorstand diskutiert. Hierzu berichtete der Abschlussprüfer über die Ergebnisse seiner im Auftrag des Aufsichtsrats beziehungsweise im Auftrag des Vorstands durchgeführten Prüfungshandlungen sowie über sonstige für die Arbeit des Prüfungsausschusses wesentliche Feststellungen und Vorkommnisse. Es gab keine Beanstandungen. Der Prüfungsausschuss befasste sich auch mit dem Rechnungslegungsprozess, der Wirksamkeit des internen konzernweiten Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie dessen Weiterentwicklung. Ebenso wurden die vierteljährlichen Risikoberichte erörtert. Behandelt wurden auch die Berichte des Compliance Officer über die Compliance im Konzern und wesentliche Rechtsstreitigkeiten sowie der Statusbericht der Internen Revision. Zudem hat sich der Prüfungsausschuss mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Implementierung der Berichtsanforderungen aus der EU-Taxonomie und CSRD-Regulierung befasst. Der Prüfungsausschuss hat sich auch im Berichtsjahr fortlaufend über die Veränderungen des regulatorischen Umfeldes informieren lassen und sich über die Maßnahmen ausgetauscht, u. a. die Auswirkungen des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung. Die Erbringung von Nicht-Prüfungsdienstleistungen durch den Abschlussprüfer und das Einhalten der hierfür festgelegten Rahmenbedingungen wurden überwacht und angepasst. Ferner legte der Vorstand seinen Bericht über die Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen dar. Zustimmungsbedürftige Geschäfte im Sinn von § 111b AktG lagen nicht vor. Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit des Prüfungsausschusses lag im Geschäftsjahr 2023 - aufgrund der turnusgemäß erforderlichen externen Rotation des Abschlussprüfers zum Ablauf des Geschäftsjahres 2023 - auf der Durchführung eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens für die Auswahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024. Hierfür hatte der Prüfungsausschuss in seiner ordentlichen Sitzung am 2. August 2023 die Einleitung eines Ausschreibungsverfahrens gemäß Art. 16 der EU-Abschlussprüferverordnung beschlossen. Nach einem mehrstufigen Prozess und sorgfältiger Prüfung der Bieter mit Blick auf deren Qualifikation und Unabhängigkeit hat der Prüfungsausschuss in seiner Sitzung am 7. November 2023 dazu einen Beschluss gefasst. Der Prüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat unter Angabe von Gründen empfohlen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, oder die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen. Dabei hat der Prüfungsausschuss eine begründete Präferenz für die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, mitgeteilt. In seiner Bilanzsitzung am 18. März 2024 erörterte der Prüfungsausschuss in Anwesenheit des Abschlussprüfers den Jahres- und Konzernabschluss sowie den für die CEWE Stiftung & Co. KGaA und den Konzern zusammengefassten Lagebericht und den für die CEWE Stiftung & Co. KGaA und den Konzern zusammengefassten, gesonderten nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2023 einschließlich der jeweiligen Prüfungsberichte und Vermerke des Abschlussprüfers, den entsprechenden Gewinnverwendungsvorschlag, den Vergütungs- und den Abhängigkeitsbericht und bereitete die entsprechenden Beschlussfassungen des Aufsichtsrats vor. Der Prüfungsausschuss ließ sich detailliert die Prüfungstätigkeiten und Prüfungsergebnisse des Abschlussprüfers bei der Muttergesellschaft und den in- und ausländischen Tochtergesellschaften erläutern, insbesondere auch in Bezug auf die Key Audit Matters und die festgelegten Prüfungsschwerpunkte. Auch die Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie des Risikofrüherkennungssystems waren Gegenstand intensiver Diskussionen. Zudem befasste sich der Prüfungsausschuss in dieser Sitzung mit dem Prozess und der Qualität der Abschlussprüfung. An dieser Bilanzsitzung des Prüfungsausschusses konnten auch weitere Mitglieder des Aufsichtsrats als Gäste teilnehmen. Corporate GovernanceDer Aufsichtsrat war im Berichtsjahr mit acht Frauen (bis zum 7. Juni 2023) bzw. sechs Frauen (ab dem 7. Juni 2023) und mit vier Männern (bis zum 7. Juni 2023) bzw. sechs Männern (ab 7. Juni 2023) besetzt und erfüllte damit weiterhin die gesetzlich geforderte Quote im Aufsichtsrat. Vorstand und Aufsichtsrat haben für das Geschäftsjahr 2023 eine aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben, die auf der Website der Gesellschaft zur Verfügung steht. Darüber hinaus berichtet der Vorstand in der Erklärung zur Unternehmensführung, den sich der Aufsichtsrat inhaltlich zu eigen macht, über die Corporate Governance bei CEWE (abrufbar unter ir.cewe.de im Bereich Corporate Governance/ Entsprechenserklärung). InteressenkonflikteInteressenkonflikte von Mitgliedern des Vorstandes oder Aufsichtsrates, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, traten im Berichtszeitraum nicht auf. Aus- und FortbildungDie Mitglieder des Aufsichtsrates nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. CEWE unterstützt die Mitglieder des Aufsichtsrates hierbei, indem ihnen die Mitgliedschaft in einem Online-Aufsichtsratsportal mit entsprechenden Lehrinhalten und Nachschlagewerk zugänglich gemacht wird. Neue Mitglieder des Aufsichtsrates können sich durch den Austausch über grundsätzliche und aktuelle Themen mit Vorstand und fachverantwortlichen Führungskräften einen Überblick über das Unternehmen verschaffen (Onboarding). Veränderungen in der Besetzung der OrganeDas Kuratorium der Neumüller CEWE COLOR Stiftung hat mit Beschluss vom 13. September 2022 Frau Yvonne Rostock, Ratingen, zur Vorstandsvorsitzenden der Neumüller CEWE COLOR Stiftung bestellt. Der Amtsantritt erfolgte am 1. März 2023. Im Jahr 2023 erfolgten turnusgemäß Neuwahlen in den Aufsichtsrat für die nächste Wahlperiode von etwa 5 Jahren, d. h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgezählt wird. Die Aufsichtsratsmitglieder Frau Patricia Geibel-Conrad, Frau Marion Gerdes, Herr Alexander Oyen, Frau Elwira Wall und Herr Frank Zweigle sind am 7. Juni 2023 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Dafür sind Frau Daniela Mattheus und Herr Kersten Duwe durch Wahl der Hauptversammlung und Herr Marc Bohlken, Herr Nural Altan, Herr Jan Grüneberg durch Wahl der Mitarbeitenden der CEWE erstmals in den Aufsichtsrat der CEWE Stiftung & Co. KGaA gewählt worden. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates sind wiedergewählt worden. Jahres- und Konzernabschluss, AbschlussprüfungDer Jahresabschluss und der mit dem Lagebericht der CEWE Stiftung & Co. KGaA zusammengefasste Lagebericht wurden vom Vorstand nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Konzernlagebericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind sowie nach den ergänzend gemäß § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften. Die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer des Wirtschaftsjahres 2023 gewählte BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den mit dem Lagebericht der CEWE Stiftung & Co. KGaA zusammengefassten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Als Wirtschaftsprüfer unterzeichnen seit dem Geschäftsjahr 2019 Herr Jörg Sabath und als für die Prüfung verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Herr Christoph Hyckel seit dem Geschäftsjahr 2021. Weiterhin stellte der Abschlussprüfer fest, dass der Vorstand ein angemessenes Informations- und Überwachungssystem eingerichtet hat, das geeignet ist, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Der Prüfungsausschuss überzeugte sich auf der Sitzung vom 18. März 2024 zunächst auf der Basis der Prüfungsberichte und des Berichts des Vorstands davon, dass beide Abschlüsse gemeinsam mit dem zusammengefassten Lagebericht unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften ein Bild vermitteln, das den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entspricht. Der Abschlussprüfer erläuterte ausführlich in der Sitzung Ablauf und wesentliche Ergebnisse seiner Prüfung des Einzel- und Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichtes, einschließlich der Key Audit Matters und der weiteren Prüfungsschwerpunkte. Auch die Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung sowie des Vergütungsberichtes wurden eingehend erläutert und diskutiert. Der Abschlussprüfer stand in der gesamten Sitzung für darüber hinausgehende Fragen zur Verfügung. Er berichtete insbesondere auch über die Ausgestaltung der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen und das Risikomanagementsystem. Wesentliche Schwächen wurden nicht berichtet. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses berichtete im Aufsichtsratsplenum am 19. März 2024 über die Ergebnisse. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns 2023 sowie den Konzernabschluss, den zusammengefassten Konzernlageberichtsowie den Vergütungsbericht, jeweils für das Geschäftsjahr 2023, auch seinerseits geprüft. Sämtliche Unterlagen einschließlich der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden zeitgerecht zugestellt. Der Abschlussprüfer war ebenfalls bei der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates am 19. März 2024 zugegen und stand für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Weitere Fragen der Aufsichtsratsmitglieder führten zu einer vertiefenden Diskussion der vorgestellten Ergebnisse. Der Aufsichtsrat konnte sich davon überzeugen, dass der Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin für die Verwendung des Bilanzgewinnes unter Beachtung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage angemessen ist, und hat ihm nach Beratung in Anwesenheit des Abschlussprüfers zugestimmt. Schließlich hat der Aufsichtsrat seine Prüfungspflicht nach § 171 Abs. 1 Satz 4 AktG in Bezug auf die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung wahrgenommen und keine Beanstandungen erhoben. Nach der Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss in der Sitzung vom 18. März 2024 billigte der Aufsichtsrat in der Sitzung am 19. März 2024 den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der CEWE Stiftung & Co. KGaA sowie den zusammengefassten Lagebericht, verbunden mit der Feststellung, dass Einwendungen nicht zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat sich nach der Diskussion in der Bilanzsitzung am 19. März 2024 dem Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin an die Hauptversammlung angeschlossen, den Jahresabschluss der CEWE Stiftung & Co. KGaA festzustellen. Er hat ferner dem Gewinnverwendungsvorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin zugestimmt, der eine Dividende von Euro 2,60 vorsieht. AbhängigkeitsberichtGegenstand der eigenständigen Prüfung durch den Aufsichtsrat war ebenfalls der von der persönlich haftenden Gesellschafterin gemäß § 312 AktG aufgestellte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) für das Berichtsjahr. Der Abhängigkeitsbericht wurde ebenfalls vom Abschlussprüfer geprüft und mit dem folgenden Bestätigungsvermerk versehen: "Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei keinem der im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäfte die Leistung der Gesellschaft unangemessen hoch war." Abhängigkeitsbericht sowie Prüfungsbericht des Abschlussprüfers zum Abhängigkeitsbericht haben dem Prüfungsausschuss in der Sitzung am 18. März 2024 sowie sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern in der Bilanzsitzung am 19. März 2024 vorgelegen. Der Aufsichtsrat hat auch nach der Erörterung mit dem Abschlussprüfer und dem Vorstand nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung gegen die Erklärung der persönlich haftenden Gesellschafterin am Ende des Abhängigkeitsberichtes keine Einwendungen erhoben. Er hat das Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichtes durch den Abschlussprüfer zustimmend zur Kenntnis genommen.
Oldenburg, 19. März 2024 Der Aufsichtsrat der CEWE Stiftung & Co. KGaA Kersten Duwe, Vorsitzender 3 Zusammengefasster LageberichtGrundlagen des KonzernsGeschäftsmodellCEWE operiert in drei strategischen Geschäftsfeldern: Fotofinishing, Einzelhandel und Kommerzieller OnlineDruck. Nach diesen strategischen Geschäftsfeldern richtet sich auch neben einem weiteren Geschäftsfeld Sonstiges die Segmentberichterstattung nach Geschäftsfeldern. Das Kerngeschäft: FotofinishingAls Fotofinishing wird das Geschäft mit Fotoprodukten bezeichnet. CEWE ist europäischer Marktführer im Fotofinishing, früher auf Basis analoger Filme, heute auf Basis digitaler Daten. Dabei hat sich das CEWE FOTOBUCH als Hauptprodukt etabliert. Darüber hinaus hat CEWE das Produktsortiment stetig konsequent erweitert. CEWE entwickelt mit dem Produktmanagement aber nicht nur neue Produkte, sondern stärkt auch durch Produkt- und Markenkommunikation die Nachfrage und den Absatz. CEWEs Fotofinishing-Produkte können von Konsumenten bei von CEWE belieferten Handelspartnern und auch direkt bei CEWE bezogen werden. Für den weitaus größten Teil der bei CEWE bestellten Fotofinishing-Produkte übernimmt CEWE auch die Auftragsannahme und die Kundenkommunikation. CEWE betreibt das Fotofinishing-Geschäft zu fast 100% in Europa. CEWE RETAIL: Eigener Hardware-Einzelhandel ist auch Vertriebskanal für Fotofinishing-ProdukteMit einem Multi-Channel-Retailing für Foto-Hardware und Fotofinishing-Produkte ist CEWE in Polen, Tschechien, der Slowakei sowie in Skandinavien aktiv. Neben dem Verkauf von Foto-Hardware sind die stationären Läden sowie die Online-Shops ein wichtiger Vertriebskanal für CEWE-Fotoprodukte direkt zum Endkonsumenten. Diese Umsätze und Erträge mit Fotofinishing-Produkten werden im Geschäftsfeld Fotofinishing gezeigt. Kommerzieller Online-Druck: Druckprodukte für den gewerblichen EinsatzIm Geschäftsfeld Kommerzieller Online-Druck ist CEWE mit der Produktion und Vermarktung von Werbedrucksachen über die Vertriebsplattformen SAXOPRINT, viaprinto und LASERLINE aktiv. CEWE betreibt den Kommerziellen OnlineDruck für Werbedrucksachen in Deutschland und auch in weiteren europäischen Ländern, in denen lokale Websites präsent sind. Die Wertschöpfungstiefe im Kommerziellen Online-Druck ist dem Fotofinishing sehr ähnlich. CEWE liefert hier jedoch weniger Software zur Erstellung des Druckproduktes (anders als etwa beim CEWE FOTOBUCH). Organisation und SteuerungssystemeOrganisationsstrukturDie CEWE-Unternehmensgruppe gliedert sich wie folgt:
siehe Vorstand, Seiten 185f. Die Neumüller CEWE COLOR Stiftung wurde 2023 durch sieben Vorstände vertreten. Die verbleibenden 3.896 Mitarbeiter des Konzerns (Durchschnittswert für 2023) waren in der CEWE Stiftung & Co. KGaA sowie in den nachgelagerten Konzerngesellschaften beschäftigt. Rechtliche Struktur kombiniert Vorteile von Kapitalmarkt und FamilieDie Rechtsform der KGaA bietet für die CEWE-Gruppe gleichzeitig die typischen Stärken von kapitalmarktorientierten Unternehmen und Familienunternehmen. Der Unternehmensgründer Senator h.c. Heinz Neumüller wollte sicherstellen, dass seine unternehmerischen Prinzipien dauerhaft im Unternehmen verankert werden und der Bestand des Unternehmens nachhaltig gewährleistet wird. Hierzu dienen die Neumüller CEWE COLOR Stiftung sowie die hohe Beteiligung der AN Assets GmbH & Co. KG und der CN Assets GmbH & Co. KG (Erben des Firmengründers Heinz Neumüller, größte Aktionäre mit zusammen 27,1 %, siehe Aktionärsstruktur, Seite 41). Erstere gewährleistet, dass die Unternehmensgruppe im Sinne des Vermächtnisses von Heinz Neumüller weitergeführt wird, und unterstützt hierdurch den Charakter des Familienunternehmens. Sie steht für eine langfristige Ausrichtung der Unternehmenspolitik. Aus diesem Grund obliegt ihr auch die Geschäftsführungsfunktion. Der Unternehmensgründer forderte auch immer, dass die CEWE-Unternehmensgruppe innovativ und ertragsoptimiert agiert. Diese unternehmerischen Ziele werden effektiv durch den Kapitalmarkt gefördert. Die Wahrung der Interessen der Aktionäre an einem attraktiven Investment fordert und fördert die Entscheidungen der Gremien, also der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats, mit dem Ziel einer anhaltend soliden und auf nachhaltige Wertsteigerung ausgerichteten Entwicklung des Unternehmens und damit des Investments. siehe Resultate, ab Seite 61 Die Kombination beider Vorteile ermöglicht nach Ansicht des Vorstandes ein wirtschaftlich nachhaltig und ertragsorientiert geführtes, innovatives Unternehmen, das auch seiner gesellschaftlichen Rolle als Arbeitgeber und Wirtschaftsfaktor gerecht wird. Die Neumüller CEWE COLOR Stiftung hat als Komplementärin gegenüber der CEWE Stiftung & Co. KGaA Anspruch auf Ersatz beziehungsweise Übernahme all ihrer sich im Zusammenhang mit der Geschäftsführungstätigkeit ergebenden Aufwendungen. Die Neumüller CEWE COLOR Stiftung erhält für die Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung eine gewinn- und verlustunabhängige jährliche Vergütung in Höhe von 50.000 Euro zuzüglich etwaig anfallender Umsatzsteuer. CEWE operiert in insgesamt 35 TochtergesellschaftenDie CEWE Stiftung & Co. KGaA ist die Muttergesellschaft der gesamten CEWE-Konzernaktivitäten. Der Einzelhandel ist direkt mit dem Fotofinishing in den Ländern verknüpft, in denen eine Produktionsstätte besteht, andernfalls operiert er autark. Operativ werden in den Einzelhandelsgesellschaften auch die Fotoprodukte vertrieben. In der strategischen Steuerung sind diese jedoch zum Geschäftsfeld Fotofinishing zu zählen, da sie einem völlig anderen Wachstumspfad folgen und eine andere strategische Bedeutung haben als die unter Einzelhandel ausgewiesene Foto-Hardware. Führung der CEWE-GruppeDer Vorstand der Neumüller CEWE COLOR Stiftung ist für die Gesamtplanung und Realisierung der Ziele der CEWE-Gruppe verantwortlich. Die Verteilung der Zuständigkeiten ist im Anhang unter den "Sonstigen Angaben" 1 siehe Seiten 185f. dargestellt.
1 Dieses Symbol bedeutet: Sie finden
weiterführende Informationen im Bericht.
Regelmäßige Strategiearbeit: Wirtschaftliche Prognose basierend auf auszumachenden TrendsDie langfristige Strategie der CEWE-Gruppe wird durch den Vorstand der Neumüller CEWE COLOR Stiftung festgelegt. Diese orientiert sich an den Entwicklungen des Wettbewerbs-, Absatzmarkt- und Technologieumfelds. Der Vorstand überprüft mehrmals im Jahr die strategische Ausrichtung und diskutiert die sich daraus ergebenden taktischen und operativen Umsetzungsmaßnahmen. An diesen Gesprächen nehmen bei Bedarf auch externe Experten teil. Mindestens jährlich wird die aktuelle Strategie mit den Aufsichtsgremien und den Führungskräften diskutiert und die Eckpfeiler im Unternehmen werden kommuniziert. Investitionen auf Basis von RentabilitätsrechnungenBestandteil der Unternehmensplanung sind auch die Investitionen, die konsequent Rentabilitätsrechnungen voraussetzen und durch ein mitlaufendes und nachlaufendes Controlling begleitet werden. Enges Monitoring durch monatliche Plan/Ist-VergleicheMonatlich wird für die strategischen Geschäftsfelder sowie für jedes der Profitcenter und die CEWE-Gruppe in Summe ein Plan/Ist-Vergleich durchgeführt. Die Profitcenter der Einzelgesellschaft CEWE Stiftung und Co. KGaA sind Bestandteil dieses Monitorings. Diese Plan/Vorjahr/Ist-Vergleiche ermöglichen ein engmaschiges Monitoring der Zielerreichung sowie eine frühzeitige Reaktion des Vorstands und der Geschäftsführung. Gleichzeitig werden diese und weitere operative Kennzahlen der Betriebsstätten und Vertriebsgesellschaften allen Leitern dieser Profitcenter zum internen Benchmarking und Erfahrungsaustausch zur Verfügung gestellt. Die wichtigsten bei CEWE verwendeten finanziellen Leistungsindikatoren sind im Abschnitt "Ziele und Strategien" siehe Seiten 54f. beschrieben. Ziele und StrategienDie in der Marktforschung und der Strategiearbeit gewonnenen Erkenntnisse werden in das langfristige CEWE-Prognosemodell eingepflegt und geben dem CEWE-Management dort eine Perspektive auf mögliche zukünftige Gewinn- und Verlustrechnungen, Bilanzen, Cash Flows und den Unternehmenswert. Kontinuierliche Unternehmensweiterentwicklung: CEWE definiert Initiativen und setzt diese konsequent umAuf Basis dieser Prognose definiert CEWE Initiativen, um die zukünftige Entwicklung im Sinne des Unternehmens und aller Stakeholder voranzutreiben. Die Wirkung dieser Initiativen wird ebenfalls in das CEWE-Prognosemodell eingepflegt. In der Folge überwacht das Management in den oben beschriebenen Strukturen kontinuierlich die Umsetzung dieser Initiativen. So arbeitet CEWE permanent an seiner Weiterentwicklung. Langfristigen Gewinn und Unternehmenswert im Blick Mit diesen Maßnahmen zielt CEWE klar auf die Optimierung der langfristigen Unternehmensperformance. Das Ergebnis eines Quartals und auch eines Jahres ist der langfristigen Entwicklung des Unternehmens untergeordnet. CEWE denkt in Dekaden. Ziel: Profitables und kapitaleffizientes Wachstum soll Unternehmenswert steigernDas oberste langfristige Ziel der CEWE-Gruppe ist nachhaltig profitables und kapitaleffizientes Wachstum. Dafür verfolgt CEWE nichtfinanzielle und finanzielle Leistungsindikatoren, für die Jahreszielwerte veröffentlicht werden. Für die zusätzlichen bilanzbezogenen Leistungsindikatoren werden keine Zielwerte veröffentlicht. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren: Anzahl der Fotos und CEWE FOTOBUCH ExemplareAls nichtfinanzieller Leistungsindikator im Fotofinishing verwendet CEWE die Gesamtzahl der Fotos. Zu den Fotos zählen auch dabei alle Bilder, die in Mehrwertprodukten (z.B. CEWE FOTOBUCH, Fotokalender, Wandbilder, Grußkarten und weiteren Fotogeschenken) verwendet werden. Aufgrund der großen Bedeutung dieses Produktes wird die Anzahl der produzierten Exemplare des CEWE FOTOBUCHs als separate Kennzahl ausgewiesen. All diese Kennzahlen analysiert das CEWE-Management mindestens wöchentlich, teilweise täglich. Auch im Geschäftsbericht informiert CEWE als Plan/Ist-Vergleich über die Entwicklung und diskutiert sie im Kapitel "Resultate" Dsiehe Seite 61. In der Prognose wird ein Zielwert für das Folgejahr genannt. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren spielen beim Kommerziellen Online-Druck keine vergleichbar große Rolle und werden daher nicht in der Außenkommunikation diskutiert. CEWE-Leistungsindikatoren
Umsatz und EBIT/EBT operativ sehr eng überwachtCEWE analysiert in allen Einheiten die Umsatzentwicklung täglich (jedoch nicht konsolidiert) und die Ergebnisse bis zum EBT monatlich als wichtigste Steuergrößen. Hierbei werden die von sämtlichen Konzerngesellschaften erstellten Abschlüsse ebenso konsolidiert und in einem Plan/ Ist/Vorjahres-Vergleich analysiert. Plan- und Vorjahresabweichungen werden hinsichtlich ihrer Auswirkung auf die finanziellen Ziele untersucht und im Rahmen eines Kommentars bereits bei der Erstellung des Berichtswesens von den verantwortlichen Personen erläutert. Die Ergebnisse der strategischen Geschäftsfelder werden auf den Ebenen Umsatz und EBIT überwacht. Sowohl die Ergebnisse der strategischen Geschäftsfelder und des Gesamtkonzerns als auch die Detailzahlen der einzelnen Profitcenter werden im Vorstand monatlich diskutiert. Die Profitcenter der Einzelgesellschaft CEWE Stiftung und Co. KGaA sind Bestandteil dieses Monitorings. Umsatz, EBIT und EBT werden auch im Geschäftsbericht im Plan/Ist-Vergleich dargestellt und in den Resultaten diskutiert; es wird ein Prognosewert für das Folgejahr bekannt gegeben. InvestitionenInvestitionen sind eine wichtige Kennzahl, da sie einen wesentlichen (und für die Nutzungsdauer des Anlageguts praktisch unumkehrbaren) Effekt auf das eingesetzte Kapital haben bzw. neben dem Ergebnis den wichtigsten Effekt auf den Free-Cash Flow haben. Dies ist beim zusätzlichen Indikator "operatives Working Capital" anders, wie weiter unten erläutert wird. Daher werden Investitionen bei CEWE sehr eng kontrolliert. Über das freigegebene Maß hinaus sind relevante nachträgliche Erhöhungen nicht möglich, ohne dass weitere Freigaben der Investitionsverantwortlichen erteilt werden. Ein konsolidiertes Investitionsreporting erfolgt in der ersten Jahreshälfte mindestens quartalsweise. In der Phase höherer Investitionen, d.h. in der Vorbereitung auf das Jahresendgeschäft, kontrolliert das Management diese Kenngröße auf monatlicher Basis. Zusätzliche Indikatoren: ROCE, Free-Cash Flow und operatives Working CapitalMit jeder Quartalsmitteilung, jedem Quartals- und Geschäftsbericht analysiert CEWE den ROCE, um nachzuvollziehen, wie sich das im Unternehmen eingesetzte Kapital verzinst hat. Seit Jahren erzielt CEWE Werte oberhalb von 15%. Da der für CEWE anzusetzende Vorsteuer-Kapitalkostensatz nach den Berechnungen der Analysten in den Research-Berichten seit Jahren unter 10% liegt, operiert CEWE zweifelsfrei wertsteigernd. Langfristiges Ziel ist ein weiterhin klar über den Kapitalkosten liegender ROCE. Der Free-Cash Flow ist eine für den Unternehmenswert entscheidende Einflussgröße und wird daher im Geschäftsbericht transparent analysiert. Neben den - wie beschrieben eng kontrollierten - Investitionen und dem EBIT ist die Entwicklung des operativen Working Capital ein wichtiger Einflussfaktor für das eingesetzte Kapital und den FreeCash Flow. Daher wird diese Größe in einem Zug mit ROCE und Free-Cash Flow erläutert. Wie beschrieben, muss dies nicht häufiger erfolgen, da stichtagsbedingt ungewollte Effekte im Working Capital meist kurzfristig wieder ausgeglichen werden können. Ein um wenige Tage verspäteter Zahlungseingang eines Handelspartners zum Jahresende beispielsweise kann leicht den Free-Cash Flow um einige Millionen Euro senken. Auch wenn eine solche Entwicklung selbstverständlich aufmerksam beobachtet wird, so ist sie operativ meist bedeutungslos - zumal andere operative Kontrollsysteme solche Verzögerungen viel unmittelbarer anzeigen als die Cash Flow-Rechnung. Auch ist - auf der Seite des Liquiditätsabflusses argumentiert - CEWE so liquiditätsstark, dass das Unternehmen eine Ergebnisopportunität auch kurzfristig auf Kosten der Liquidität zu nutzen vermag. Solide Bilanz: Eigenkapitalquote als weiterer Indikator CEWE hat das Ziel einer nachhaltigen und stetigen Unternehmensentwicklung. Kennzeichen einer starken Bilanz sind beispielsweise ausreichende Cash-Reserven bzw. nutzbare Kreditlinien ebenso wie eine solide Eigenkapitalquote. CEWE hält sich gegenwärtig mit einer Eigenkapitalquote von über 50 % für stabil kapitalisiert. Eine ausreichende Liquidität oder ausreichende Kreditlinien einerseits und eine auch im Wettbewerbsvergleich äußerst solide Eigenkapitalausstattung andererseits erhöhen nach der Überzeugung von CEWE nicht nur die Stabilität und Krisenresilienz des Unternehmens, sondern versetzen CEWE zudem in die Lage, sich bietende strategische Optionen - wie etwa attraktive Akquisitionsgelegenheiten - entschlossen zu nutzen. Der ROCE, der Free-Cash Flow, das Working Capital und die Eigenkapitalquote werden jeweils zu den Quartalsabschlüssen detaillierter analysiert. Aufgrund möglicher kurzfristiger Verschiebungen, die - wie oben beschrieben - im Cash Flow oder im Working Capital auftreten können, werden für diese zusätzlichen Indikatoren keine exakten Plangrößen angegeben. Aufgrund ihrer Bedeutung werden diese Kennzahlen ausführlich im Kapitel "Resultate" diskutiert siehe Seite 61. Ziel: Möglichst jährlich absolut steigende DividendeCEWE hat das erklärte Ziel, seinen Aktionärinnen und Aktionären auf Basis des erwirtschafteten Ergebnisses eine jährlich möglichst leicht steigende oder mindestens konstante Dividende zu bieten, wenn es die wirtschaftliche Situation des Unternehmens erlaubt. Die Ausschüttungsquote ist dabei explizit keine Steuerungsgröße, sondern das Residuum dieser Dividendenpolitik. Forschung und EntwicklungIm Dezember 2023 waren fast genau drei von vier Bildern, die von den Bestellclients in die CEWE-Produktionsstätten zur Produktion übertragen wurden, von Smartphones aufgenommen worden. Dies ist auf allen Bestellwegen (Desktop, Mobile und an der CEWE FOTOSTATION) etwa gleich. Es zeigt sich auch in diesem Jahr, dass der Ansatz der CEWE Brands, Lösungen für den Rechner, für Browser und Apps anzubieten, richtig ist und der Aufwand sich auszahlt, alle wichtigen Betriebssysteme zu unterstützen und relevante Onlinespeicherorte wie von Google, Apple, Amazon oder Microsoft integrativ beim Gestaltungsvorgang anzubinden. Der Ausbau der Verknüpfungen dieser Bestellwege über CEWE myPhotos oder direkt von der App auf dem Smartphone zu den CEWE FOTOSTATIONEN und damit die Unterstützung des Omni-Channel Ansatzes wurde wiederum im Berichtsjahr nochmals intensiviert und wird weiter ausgebaut. Die im "Mobile und Artificial Intelligence Campus" (MAIC) bei CEWE entwickelten Anwendungen wurden im Berichtsjahr erweitert und auch bei Tochtergesellschaften ausgerollt und nach Ansicht des Vorstands wiederum verbessert und durch neue Features ergänzt, die die Freude am Gestalten von Produkten nochmals erhöhen. Als Beispiel sei hier das KI-basierte optimierte Ermitteln des relevanten Bildausschnittes in einem zur Verfügung stehen Rahmen bei der Gestaltung und der ebenfalls KI-basierte Vorschlag der passenden Hintergrundfarben für eine Seite genannt. Solche neuen Entwicklungen wurden in die unterschiedlichen Bestellwege implementiert. Ein nach Ansicht des Unternehmens nochmals in Funktionsumfang und erfreulicherweise auch in der Nutzung deutlich verbesserter Chatbot wurde für den Kundendienst weiterentwickelt und auch bei unseren Töchterunternehmen bereitgestellt. Das Feedback der Kundinnen und Kunden ermutigt uns, auf diesem Weg weiterzumachen und den Bot stärker für die Bearbeitung einfacher und sich wiederholender Anfragen einzusetzen. Diese und alle anderen Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (auch kombiniert mit klassischen Algorithmen) sind in der CEWE-Kunden-Charta unter www.cewe.ai transparent dargestellt und durch einige weitere Anwendungen 2023 ergänzt worden. Dabei stehen stets der Nutzen des Kunden und die Sicherung der Privatsphäre im Vordergrund. Die Bilder werden in keine öffentlichen Alben, auf keinen Server außerhalb des Zugriffs der DSGVO oder an Dritte zur Vermarktung übertragen. Der Konsument hat nach wie vor die volle Kontrolle über den Verbleib und die Analyse seiner Bilder für Gestaltungsvorschläge. Meine CEWE FOTOWELTEin CEWE FOTOBUCH wird in der Regel von Konsumenten mit der Software "Meine CEWE FOTOWELT" erstellt, die für Windows, Mac und Linux auf dem Rechner und für Android und iOS auf den Smartphones verfügbar ist. Viele CEWE-Kundinnen und -Kunden transferieren ihre Bilder daher von den Smartphones auf ihre Rechner. Die Kundinnen und Kunden haben den Vorteil des Übertragens der Bilder auf den Rechner bei CEWE schon lange erkannt: Die Gestaltung geht noch schneller und intuitiver, und gleichzeitig hat man dadurch einen Back-up der wichtigen Bilder. Hier wurden weitere Funktionen aus dem MAIC integriert. Dadurch wurde das Gestalten einzelner Seiten, aber auch der automatisierte Vorschlag mit dem CEWE FOTOBUCH Assistenten in der Desktop Software und der App für Smartphones weiter verbessert. Bei den Smartphone Apps wurde beim CEWE KALENDER ein neuer Editor zum Bestellen vor der Weihnachtssaison fertiggestellt und den Kundinnen und Kunden zur Verfügung gestellt. Dies hat die Conversion Rate hier nochmals erhöht, vor allem aber die Kundenzufriedenheit. Es wurden wiederum neue Produkte in allen Kategorien integriert, das CEWE FOTOBUCH mit zusätzlichen Designs und Vorlagen für die Jahrbuchkampagne und Veredelungen ausgestattet sowie CEWE KALENDER und die Geschenkartikel vor allem um attraktive Designs erweitert. Diese zusätzlichen Möglichkeiten wurden nach Ansicht des Vorstands sehr schnell von den Konsumenten genutzt, um noch attraktivere Geschenke zu Weihnachten zu erstellen. Rechtzeitig zu Weihnachten wurde die Desktop Software in Deutschland und Österreich eingeführt, die neuen Apps standen in allen Lieferländern zur Verfügung. COPS - das CEWE ONLINE PRINTING SYSTEMAuch hier wurde stark an den Editoren zum Bestellen der Produkte gearbeitet. Dies hat sich vor allem bei einer stärkeren Nutzung über das Smartphone zum Bestellen sogenannter Einbildprodukte gezeigt. Die Nutzung ist hier über Smartphones stark gestiegen, da Kundinnen und Kunden dafür nicht unbedingt eine App auf ihrem Gerät installieren wollen. Der Vorstand geht davon aus, dass die Ziele, die Produkte und Produktdetails besser darstellen zu können und vor allem auch die mobile Journey für die Kundinnen und Kunden zu verbessern, voll erreicht wurden. Dadurch konnte auch die Homogenität der Darstellung über alle Bestellwege verbessert und wiederum auch in diesem Bestellweg der Omni-Channel Ansatz verfeinert werden. Leistungsstarkes Backend weiter optimiert und KI-basierte Funktion verbessertIm Berichtsjahr hat CEWE die Bandbreiten zum Übertragen der Bilddaten von der Onlineplattform investiert und somit in die Produktionsstätten erweitert. Dies gilt für die primären Leitungen und auch für die Back-up-Leitungen. Somit konnten die Daten schneller übertragen werden und unterstützen damit das ambitionierte Ziel, Lieferungen zu Weihnachten rechtzeitig auszuliefern. Alle beschriebenen Applikationen und die Bestellungen in den Ladengeschäften der CEWE-Handelspartner über die CEWE FOTOSTATION liefern die erstellten Aufträge auf dem CEWE-Backend ab. Das Backend ist nach wie vor auf zwei unabhängige und redundante Rechenzentren verteilt. Um diese Datenmengen schnell von den zentralen Rechenzentren in die Produktionsbetriebe zu leiten, wurden die dazu notwendigen zusätzlichen Server wie jedes Jahr vor der Weihnachtssaison neu installiert. Bilder mit geringer Auflösung (z. B. aus WhatsApp) werden mit KI-Methoden (Generative Adversarial Networks - GANs) hochgerechnet und verbesserte Versionen im Berichtsjahr getestet und implementiert. Damit liefern wir bei großflächigen Bildern wie auf einem großformatigen CEWE KALENDER bessere Produktergebnisse. Auch die Nachhaltigkeit in den IT-Prozessen wurde weiter optimiert. Durch die weitere Virtualisierung und durch neue leistungsfähigere Server und Speicher konnte der Bedarf an Racks und somit auch der Stromverbrauch in den Rechenzentren erneut gesenkt werden. WirtschaftsberichtMärkteHohe Inflation dämpft die WeltwirtschaftNach den aktuellen Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) lag das globale Wachstum 2023 nur noch bei 3,1% (2022: 3,5%). Dabei verringerte sich das Wachstum in den entwickelten Ländern von 2,6% im Jahr 2022 auf nunmehr 1,6% im Jahr 2023. Die Wirtschaft der Eurozone wuchs mit 0,5% im Jahr 2023 deutlich langsamer als noch im Vorjahr (2022: 3,5%). 1 Den IWF-Schätzungen zufolge fiel das Wirtschaftswachstum insbesondere in der zweiten Hälfte des Jahres 2023 in den Vereinigten Staaten sowie in mehreren großen Schwellen- und Entwicklungsländern stärker als erwartet. Dabei trugen staatliche und private Ausgaben real zum Aufschwung bei. Zuwächse beim verfügbaren Einkommen stützen den Konsum angesichts der immer noch angespannten - wenn auch sich entspannenden - Arbeitsmärkte. Die Haushalte griffen dabei auf ihre während der Pandemie angesammelten Ersparnisse zurück. Zu einer angebotsseitigen Ausweitung trugen ein breit angelegter Anstieg der Erwerbsbeteiligung und die Lösung der Lieferkettenprobleme aus der Pandemie-Ära bei. Die steigende Dynamik war jedoch nicht überall zu spüren: Besonders das gedämpfte Wachstum im Euroraum war auf die schwache Verbraucherstimmung und die anhaltenden Auswirkungen hoher Energiepreise und die Schwäche bei zinssensitiven Produktions- und Unternehmensinvestitionen zurückzuführen. 2 Rezession in DeutschlandDas reale deutsche Bruttoinlandsprodukt ist laut IWF 2023 um -0,3% geschrumpft - nach einem Wachstum von 1,8% im Vorjahr. Damit lag Deutschland auch 2023 deutlich unter dem durchschnittlichen Wachstum der Eurozone von 0,5%. 2 Die Arbeitslosigkeit in Deutschland ist 2023 im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Im Durchschnitt des gesamten Jahres 2023 ergibt sich eine Arbeitslosenquote von 5,7%. Dies entspricht einem Anstieg gegenüber 2022 von 0,4 Prozentpunkten. Dies ist in erster Linie auf die große Zahl an Zuwanderern, vor allem Flüchtlingen, zurückzuführen. So wurden die ukrainischen Flüchtlinge etwa ab der Jahresmitte 2022 in das Sozialversicherungssystem der Bundesrepublik integriert. 3 Im Jahr 2023 lag die Inflationsrate, wie bereits im Vorjahr, in Deutschland im historischen Vergleich außergewöhnlich hoch. Die HVPI-Rate betrug im Jahresdurchschnitt 6,0% (2022: 8,7%), wobei die Inflationsrate im Jahresverlauf deutlich rückläufig war. Für die nach wie vor hohe Teuerungsrate waren insbesondere die sehr hohen, gegenüber 2022 nochmals gestiegenen Preiszuwächse bei Nahrungsmitteln verantwortlich. Auch Dienstleistungen verteuerten sich 2023 noch stärker als zuvor. 4 Zugleich legten aber auch die Nominallöhne in Deutschland stark zu: So stiegen die Nominallöhne im 3. Quartal 2023 um 6,3% gegenüber dem Vorjahresquartal, während die Verbraucherpreise im selben Zeitraum um 5,7% kletterten. Die Reallöhne lagen damit um 0,6% höher als im Vorjahresquartal. 5 Hohe Inflation und zehn Zinserhöhungen in FolgeWeltweit lag die Inflationsrate 2023 bei 6,8%. Die Inflationsrate in der EU, gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreisindex HVPI, lag 2023 im Jahresdurchschnitt bei 6,4%. Im Vergleich zum Vorjahr (2022: 9,2%) verringerte sich die Preisdynamik, wobei die höchsten Preissteigerungen bei "Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke" (12,6%) und "Gaststätten und- Beherbergungsdienstleistungen" (8,4%) zu verzeichnen waren. Auf Monatsbasis verringerte sich die Inflationsrate in der Eurozone im Dezember 2023 auf 2,9%, nachdem im Oktober 2022 mit rund 10,6% der höchste Wert seit dem Bestehen der Eurozone gemessen wurde. 6 Auf die hohe Inflationsdynamik hat die EZB am 21.7.2022 reagiert und erstmals nach elf Jahren die Zinsen im Euroraum wieder angehoben: von null auf 0,5%. Danach folgten neun weitere Zinsschritte.2 Nach der zehnten Zinserhöhung in Folge am 14.9.2023 pausierte der Leitzins ab dem 26.10.2023 schließlich bei 4,5%. 7
1 IMF: World Economic Outlook, Update Jan. 2024,
S. 1 ff.
Der Wechselkurs des Euro gegenüber dem US-Dollar lag im Jahresdurchschnitt 2023 bei 1,0813 Euro und damit deutlich über dem Vorjahresdurchschnitt von 1,0530 Euro (2022) -bei einer Schwankungsbreite von 1,1255 (18. Juli 2023) und 1,0469 (3. Oktober 2023). Bei den für CEWE relevanten Währungen gewann der Euro gegenüber der Schwedischen Krone, der Norwegischen Krone und gegenüber dem Britischen Pfund an Wert, verlor aber gegenüber Tschechischer Krone, Polnischem Zloty und Schweizer Franken an Wert. Der Wert des Euro gegenüber der schwedischen Krone lag im Jahresdurchschnitt bei 11,4788 SEK und damit mit einem Plus von rund 8% auf einem signifikant höheren Niveau als im Vorjahr (2022: 10.6296 SEK) - bei einem Minimum von 11,0030 SEK (24. Februar) und einem Maximum von 11,9872 (18. September 2023). Gegenüber der Norwegischen Krone gewann der Wert des Euro im Jahresdurchschnitt deutlich um 13% auf 11,4248 NOK (2022: 10,1026 NOK) - bei einer Schwankungsbreite von 10,5135 NOK (2. Januar 2023) und 12,0045 NOK (31. Mai 2023). Auch gegenüber dem Britischen Pfund legte der Wert des Euro zu: Im Jahresdurchschnitt lag das Austauschverhältnis bei 0,86979 GBP/Euro (2022: 0,85276 GBP) - bei einer Schwankungsbreite von 0,85110 GBP (11. Juli 2023) und 0,89338 GBP (7. Februar 2023). Gegenüber der Tschechischen Krone lag der Wert des Euro im Durchschnitt bei 24,004 CZK und damit um gut zwei Prozent unter Vorjahresniveau (2022: 24.566 CZK) - bei einer Schwankungsbreite von 23,271 CZK (13. April 2023) bis 24,724 CZK (29. Dezember 2023). Gegenüber dem Polnischen Zloty verringerte sich der Wert des Euro im Jahresdurchschnitt leicht auf 4,5420 Zloty (2022: 4,6861 Zloty) - bei einer Schwankungsbreite von 4,3090 (15. Dezember 2023) und 4,7875 Zloty (13. Februar 2023). Noch stärker gab der Euro gegenüber dem Schweizer Franken nach: Im Jahresdurchschnitt 2023 sank der Wert des Euro auf 0,9718 Franken (2022: 1.0047 Franken) - bei einem Minimum von 0,9260 Franken (29. Dezember 2023) und einem Maximum von 1,0056 Franken (12. Januar 2023). 1 CEWE weiterhin weitgehend unabhängig von konjunkturellen EntwicklungenIn einer schwierigen, von einer hohen Inflation geprägten gesamtwirtschaftlichen Lage zeigte sich CEWE auch im Geschäftsjahr 2023 vor allem im Kerngeschäftsfeld Fotofinishing weitgehend unabhängig von konjunkturellen Entwicklungen. CEWE konnte auch im Geschäftsjahr 2023 die inflationsbedingten Kostensteigerungen durch eigene Preiserhöhungen kompensieren. Trotz insgesamt steigender Lebenshaltungskosten und damit verbundener genereller Kaufzurückhaltung von Konsumenten, hat die Nachfrage nach hochwertigen Fotoprodukten, die vielfach emotionale Momente widerspiegeln, nicht nachgelassen. Über alle Altersgruppen hinweg werden Fotoprodukte dabei immer selbstverständlicher digital bestellt. Fotofinishing-MarktIn den vergangenen Jahren wurden mehr Fotos als jemals zuvor gemacht. Die Zahl der Aufnahmen stieg durch mobile Endgeräte deutlich an. Wurden 2013 weltweit noch 660 Mrd. Fotos aufgenommen, stieg dieser Wert bereits im Jahr 2017 auf 1.200 Mrd. Fotos an. 1 2023 waren es bereits 1,81 Trillionen Fotos. Dies entspricht etwa 57.000 Fotos pro Sekunde. 2 Auch der Absatz der Smartphones in Deutschland, welcher im Jahr 2015 mit 26,2 Mio. Stück seinen Höhepunkt erreichte, bleibt 2019 und 2020 mit ca. 22 Mio. Stück auf einem stabil hohen Niveau. 2022 setzt sich dieses stabile Niveau mit ca. 22 Mio. Stück fort. 1 Der Anteil der Bundesbürger, welche ein Smartphone besitzen, nimmt weiter zu. So nutzten im Jahr 2022 ca. 83% der ab 16-Jährigen ein Smartphone. Der Anteil von 2022 entspricht einer Gesamtzahl von ca. 57,4 Millionen Menschen. 1 96% gaben an, dass das Smartphone eine große Erleichterung im Alltag darstelle. Dies stellt ein leichtes Plus von 1 Prozentpunkt im Vergleich zu 2021 mit 95% dar. Für 90% der Deutschen ist das Smartphone so wichtig geworden, dass es nicht mehr aus ihrem Alltag wegzudenken ist. Hier ist ein Plus von 2 Prozentpunkten im Vergleich zu 2021 mit 88% zu verzeichnen. Gleichzeitig wird das Smartphone auch in einer Zukunftsprognose immer wichtiger werden. Befragt zur Zukunft im Jahr 2030 geben 91 % der Befragten an, dass das Smartphone weiter an Bedeutung gewinnen wird, und 71% vermuten, dass das Smartphone noch weitere Funktionen als ohnehin übernehmen wird. 1 Diese Entwicklung zeigt sich auch am Interesse der deutschen Bevölkerung für Fotografie: 2019 gaben 8,67 Millionen Personen in der deutschsprachigen Bevölkerung ab 14 Jahren an, dass sie ein (besonderes) Interesse an Fotografie haben. In 2021 stieg dieser Wert auf 8,93 Millionen, 2022 lag er bei 8,76 Mio. Personen. 5
1 EZB:
https://www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/euro_reference_exchange_rates/html/index.en.html
Betrachtet man das Personenprofil der Fotointeressierten aus dem Jahr 2023, lässt sich feststellen, dass weit über die Hälfte der Fotografiebegeisterten mit ca. 58% im jüngeren Segment der 18- bis 39-Jährigen einzuordnen sind. Einen großen Anteil machen ebenfalls die über 50Jährigen mit 36% aus. Diese Zahlen sind im Vergleich zu 2022 gleichbleibend. Im Vergleich zum Bevölkerungsdurchschnitt sind die Fotobegeisterten eher weiblich (55% im Vergleich zum Referenzdurchschnitt mit 50%; somit eine Zunahme um einen Prozentpunkt; 2022 lagen die Werte bei 54% im Vergleich zum Referenzschnitt mit 49%). Ordnet man sie im Innovationszyklus ein, lässt sich feststellen, dass sie im Bereich der "Innovators" und "Early Adopters" sehr stark vertreten sind. So stiegen die Anteile um 3 Prozentpunkte von 13% im Jahr 2022 auf 16% im Jahr 2023. Der durchschnittliche Bundesbürger hat hier nur einen Anteil von ca. 11 %. Ebenfalls fällt bei einer Betrachtung der Interessenslage von Fotografiebegeisterten auf, dass besonders das Thema Reisen mit 58% deutlich höher ausgeprägt ist als im Bevölkerungsschnitt mit nur 44%. Diese Zahlen sind stabil zu den 2022er-Werten. Die Fotografiebegeisterten sind gerne aktiv und "draußen unterwegs". Dies zeigt eine Auswertung der Hobbys. So nehmen sie mit 54% im Vergleich zu 41% im Durchschnitt sehr gerne an Outdooraktivitäten teil. Diese Begeisterung spiegelt sich auch darin wider, dass die Fotografiebegeisterten angeben, mit 63% deutlich häufiger beim Reisen in der Natur unterwegs zu sein als der Bevölkerungsdurchschnitt mit 50%. 1
1 STATISTA (2023): Consumer & Brands -
Target Group: Photography enthusiasts in Germany;
www.statista.com/study/122931/photography-enthusiasts-in-germany/
Online-Druck-MarktDas Geschäftsklima der deutschen Druck- und Medienbranche hellte sich in den ersten Monaten des Jahres 2023 auf, verlor aber in der Jahresmitte an Schwung und drehte dann deutlich ins Minus. Zum Dezember lag dann das Geschäftsklima bei saisonbereinigt 87,0 Punkten und damit 3 Prozentpunkte unterhalb des Vorjahres. Die Geschäftslage in der Druckindustrie wurde in den Unternehmen noch schlechter eingeschätzt und lag im Dezember bei 81,9 und damit rund 7,0 Punkte weiterhin deutlich unter seinem entsprechenden Vorjahresniveau. Mit einem Indexwert von durchschnittlich 81,8 ist die Stimmung in den Geschäftsetagen der Druck- und Medienunternehmen im letzten Quartal des Jahres 2023 damit deutlich eingetrübt und liegt rund 14,3% unter dem Durchschnitt des ersten Quartals. Ausschlaggebend dafür waren eine konjunkturbedingt schwierige Auftragslage und die ausbleibende gesamtwirtschaftliche Erholung sowie der anhaltende Kostendruck, der die Unternehmen weiterhin zu vergleichsweise hohen Preisen für Druckerzeugnisse zwingt. Die optimistischeren Einschätzungen der Geschäftsentwicklung zu Beginn des Jahres konnten sich somit im Verlauf des Jahres nicht in einer Verbesserung der Geschäftslage manifestieren. Der Beschaffungsmarkt insbesondere bei Papier hat sich allerdings im Laufe des Jahres 2023 stabilisiert, gleichwohl beeinflusst der anhaltend hohe Kostendruck die Geschäftslage der Unternehmen weiterhin negativ. Hinzu kommt die getrübte Auftragslage. Die Beschäftigung in der Druckindustrie ist insgesamt um 3,7% im Jahr 2023 gefallen. Es zeigen sich jedoch große Unterschiede nach Größe der Unternehmen. So steigt die Beschäftigung bei großen Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden um 9,3% signifikant. Dies ist ein Hinweis auf die fortschreitende Konsolidierung in der Druckindustrie. 2 EinzelhandelsmarktGegenüber dem Vorjahr 2022 sind die durchschnittlichen jährlichen Einzelhandelsumsätze 2023 sowohl in der EU als auch im Euroraum um 1,8% gesunken. 3 Eine gute Verzahnung von stationärem Handel und OnlineHandel ist unseres Erachtens von wesentlicher Bedeutung, um erfolgreich zu sein. Die Möglichkeit, Waren anfassen und an-/ausprobieren zu können, wird von Kunden sehr geschätzt. Das Ladengeschäft nimmt nach Sicht von CEWE in Zeiten der Digitalisierung daher immer öfter die Funktion als Erlebnisort und Showroom für Information und Inspiration wahr, während die Bedeutung als reiner Point of Sale in den Hintergrund rückt. Nach unserer Einschätzung lebt der stationäre Einzelhandel von der lokalen Frequenz und muss diese durch eine aktive Sortimentspolitik, mit der er Kundenbedürfnisse abdeckt und Kaufideen vermittelt, entwickeln. Der in den letzten Jahren zu erkennende Trend hin zu steigenden Durchschnittspreisen im Kamerasegment hat sich auch in 2023 fortgesetzt. Während Kompaktkameras (mit fest eingebautem Objektiv) und Spiegelreflexkameras (DSLR) in Stückmengen weiterhin rückläufig sind, ist der Absatz von höherwertigen spiegellosen Systemkameras (CSC) auf konstant hohem Niveau, was nach Einschätzung von CEWE insbesondere dem spezialisierten Foto-Fachhandel zugutekommt, da dieser für diese Modelle die notwendige Beratungskompetenz aufweist. ResultateGruppen-Gewinn- und VerlustrechnungKonzern-Gewinn- und Verlustrechnung in Mio. Euro
UmsatzerlöseDer Gruppenumsatz (1) hat sich im Geschäftsjahr 2023 mit + 6,5% und insgesamt 780,2 Mio. Euro (Vorjahr: 732,7 Mio. Euro) positiv entwickelt. Die Umsatzsteigerung ist in den Geschäftsfeldern Fotofinishing und Kommerzieller OnlineDruck zu verzeichnen. Das Geschäftsfeld Einzelhandel weist einen leichten Rückgang auf, der auf Währungsumrechnungseffekte zurückzuführen ist. Für die Gruppenentwicklung sind insbesondere die Umsatzerlöse des Fotofinishing maßgebend, welche sich um 42,7 Mio. Euro erhöht haben. Die erzielten Gruppen-Umsatzerlöse liegen leicht über dem oberen Ende der erwarteten Bandbreite. Dabei hat die CEWE-Gruppe im Geschäftsjahr 2023 2,39 Mrd. (Vorjahr: 2,28 Mrd.) Fotos produziert. Damit liegen die Stückzahlen innerhalb der prognostizierten Bandbreite. Zudem hat sich das Volumen des CEWE FOTOBUCH im Berichtsjahr mit 6,05 Mio. Stück (Vorjahr: 5,85 Mio.) positiv entwickelt und liegt damit sogar leicht über der prognostizierten Bandbreite. Veränderung einzelner GuV-PositionenDie signifikante Veränderung der anderen aktivierten Eigenleistungen (2) (+ 1,3 Mio. Euro) erklärt sich insbesondere durch vom Tochterunternehmen Hertz Systemtechnik GmbH selbst hergestellte CEWE Fotostationen. Die sonstigen betrieblichen Erträge (3) sind im Vorjahresvergleich um 3,7 Mio. Euro bzw. 12,6 % gesunken. Diese Entwicklung ist zu einem großen Teil durch geringere Erträge mit recyclingfähigen Restanten aus dem Produktionsprozess im Bereich der Verbrauchsmaterialien zu erklären sowie durch geringere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Die Materialaufwendungen (4) sind, korrespondierend zur Umsatzsteigerung, ebenfalls angestiegen. Die Materialaufwandsquote verzeichnet eine Reduzierung um ca. 0,6 Prozentpunkte und liegt im Berichtsjahr bei 23,9 % (Vorjahr: 24,5 %). Der Personalaufwand (5) der CEWE-Gruppe ist im Vorjahresvergleich moderat (16,3 Mio. Euro bzw. 8,1 %) gestiegen und beträgt 218,9 Mio. Euro (Vorjahr: 202,5 Mio. Euro). Im Jahresdurchschnitt 2023 waren 3.903 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der CEWE-Gruppe beschäftigt (Vorjahr: 3.816). Im Wesentlichen tragen Tariferhöhungen sowie geringer ausfallende Leistungen der Sozialversicherung in Form von Kurzarbeitergeld zu dieser Entwicklung bei. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (6) sind im Geschäftsjahr 2023 im Vorjahresvergleich ebenfalls angestiegen und liegen mit 266,1 Mio. Euro, entsprechend 34,1 % vom Umsatz (Vorjahr: 252,8 Mio. Euro bzw. 34,5 % vom Umsatz), geschäftsgetrieben über dem Vorjahreswert. Die im Vorjahresvergleich um 0,6 Mio. Euro erhöhten Abschreibungen (7) sind zum überwiegenden Teil planmäßiger Natur. Das Finanzergebnis (8) hat sich im Vorjahresvergleich positiv entwickelt. Bei leicht steigendem Niveau der im Gesamtjahr anfallenden Zinsaufwendungen (2023: 1,9 Mio. Euro; 2022: 1,5 Mio. Euro) sind im Berichtsjahr mit 6,0 Mio. Euro deutlich mehr Finanzerträge (2022: 0,7 Mio. Euro) angefallen. Die Konzernsteuerquote auf das ausgewiesene EBT beträgt 32,2 % für das Geschäftsjahr 2023 und liegt damit leicht über dem Vorjahr (31,7 %). Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (9) steigen leicht und betragen in 2023 28,3 Mio. Euro (Vorjahr: 23,7 Mio. Euro). ErgebnisentwicklungDas Gruppen-EBIT ist im Vorjahresvergleich, gleichlaufend zur Umsatzentwicklung, um ca. 11,0 % bzw. 8,3 Mio. Euro auf 83,9 Mio. Euro (Vorjahr: 75,6 Mio. Euro) angewachsen (vgl. Erläuterungen zu den Geschäftsfeldern Seite 67). Das EBIT liegt damit oberhalb der prognostizierten Bandbreite. Entsprechend zum EBIT entwickelte sich auch das EBT im Vorjahresvergleich positiv und liegt mit 87,9 Mio. Euro um 17,5 % über dem Vorjahresergebnis (74,8 Mio. Euro) (vgl. Erläuterungen zu den Geschäftsfeldern Seite 67). Damit wurde ein EBT oberhalb der prognostizierten Bandbreite erreicht. Mit 59,6 Mio. Euro erzielte die CEWE-Gruppe im Geschäftsjahr 2023 ein um 8,6 Mio. Euro höheres Ergebnis nach Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen (vgl. Erläuterungen der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag). Das (unverwässerte) Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen lag mit 8,43 Euro über dem Vorjahreswert (7,20 Euro). Das Ergebnis der veräußerten Tochtergesellschaft futalis, das als Ergebnis nach Steuern des aufgegebenen Geschäftsbereichs dargestellt wird, lag bei - 2,3 Mio. Euro, nachdem es im Vorjahr ausgeglichen bei 0,0 Mio. Euro lag. Es enthält einen operativen Verlust nach Steuern in Höhe von 1,8 Mio. Euro sowie einen Entkonsolidierungsverlust von 0,5 Mio. Euro. Mit 57,3 Mio. Euro erzielte die CEWE-Gruppe im Geschäftsjahr 2023 ein um 6,2 Mio. Euro höheres Ergebnis nach Steuern und liegt damit ebenfalls oberhalb der Prognose. Das (unverwässerte) Ergebnis je Aktie lag mit 8,10 Euro über dem Vorjahreswert (7,20 Euro) und damit oberhalb des prognostizierten Wertes. Geschäftsfelder2023 in Mio. Euro
2022 in Mio. Euro
Erläuterung der Segmente: Fotofinishing inkl. der Umsätze und Ergebnisse aus CEWE-Fotoarbeiten des eigenen Einzelhandels. Einzelhandel beinhaltet nur das Handelswarengeschäft ohne eigene CEWE-Fotoarbeiten. Sonstiges beinhaltet Holding-/Strukturkosten (v.a. AR- und IR-Kosten), Immobilien. FotofinishingDie Umsatzerlöse aus dem Segment Fotofinishing sind im Vorjahresvergleich um 42,7 Mio. Euro auf 658,8 Mio. Euro gestiegen. Dies entspricht einer Umsatzsteigerung von 6,9%. Das EBIT aus dem Fotofinishing trägt mit 80,0 Mio. Euro (Vorjahr: 73,7 Mio. Euro) in wesentlichem Maße zum Gruppen-EBIT bei. Haupttreiber dieser Entwicklung ist die der Corona-Zeit nachfolgende, weiterhin verstärkte Reiseaktivität, bei gleichzeitiger weitestgehender Kompensation von inflationsbedingten Kostensteigerungen. EinzelhandelIm Einzelhandel ist im Vorjahresvergleich ein Umsatzrückgang zu verzeichnen. Die Umsatzerlöse im Berichtsjahr betragen 31,3 Mio. Euro und liegen damit 1,1 Mio. Euro unter denen des Vorjahres. Das EBIT im Geschäftsfeld Einzelhandel steigt um 0,3 Mio. Euro auf 0,5 Mio. Euro (Vorjahr: 0,2 Mio. Euro) und verbessert sich damit leicht. Kommerzieller Online-DruckDie Umsatzerlöse im Geschäftsfeld Kommerzieller OnlineDruck sind im Vorjahresvergleich mit 92,2 Mio. Euro (Vorjahr: 86,5 Mio. Euro) deutlich angestiegen. Die anhaltende Corona-Normalisierung und Wiederbelebung des Geschäftslebens führte zu einer starken Nachfrage nach Werbedrucksachen. Die starke Umsatzentwicklung, gepaart mit einer optimierten Kostenstruktur, zeigt sich auch im Ergebnis. Das EBIT liegt mit 4,2 Mio. Euro deutlich über dem Vorjahreswert von 2,3 Mio. Euro. SonstigesIm Geschäftsfeld Sonstiges sind insbesondere Struktur-und Gesellschaftskosten sowie das Ergebnis aus Immobilienbesitz und Beteiligungen abgebildet. Die bisher im Geschäftsfeld Sonstiges ausgewiesenen Umsatzerlöse betrafen den aufgegebenen Geschäftsbereich futalis und werden infolgedessen dort nicht mehr ausgeweisen. Das EBIT dieses Geschäftsfeldes beläuft sich auf -0,8 Mio. Euro und liegt leicht unter dem des Vorjahres (-0,6 Mio. Euro) und ist auf Struktur- und Gesellschaftskosten zurückzuführen. BilanzDie Bilanzsumme erhöhte sich im Vorjahresvergleich um 5,5% und betrug zum Jahresende 666,0 Mio. Euro (Vorjahr: 632,7 Mio. Euro). AktivaDiese Entwicklung ist auf der Aktivseite im Wesentlichen auf einen Anstieg der Sachanlagen und der liquiden Mittel zurückzuführen. Einen gegenläufigen Effekt auf die Bilanzsumme hat der Rückgang der kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aus Ertragsteuererstattungen im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum. in TEuro
Die langfristigen Vermögenswerte setzen sich im Wesentlichen aus Sachanlagen, Geschäfts- oder Firmenwerten, immateriellen Vermögenswerten, als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien sowie aktiven latenten Steuern zusammen. Die Sachanlagen sind im Vorjahresvergleich um 9,2 Mio. Euro gestiegen und betragen zum Stichtag 233,9 Mio. Euro. Die Wertentwicklung ist im Wesentlichen auf über den planmäßigen Abschreibungen liegende Zugänge zurückzuführen. Die operativen Investitionen (Abflüsse aus Investitionen in Sachanlagen und immaterielle VG, saldiert um Zuflüsse aus dem Verkauf von Sachanlagen und immaterielle VG, ohne Akquisitionen und Unternehmenszukäufe) des Geschäftsjahres 2023 belaufen sich auf 51,7 Mio. Euro und liegen damit unterhalb der Prognose. Die immateriellen Vermögenswerte sind im Vergleich zum Vorjahr um 3,2 Mio. Euro bzw. 13,2 % gesunken. Im Wesentlichen sind hier Kundenstämme, -listen und Markenrechte sowie erworbene Software enthalten. Hinsichtlich der Entwicklung der Buchwerte stehen im Wesentlichen Zugänge in Höhe von 8,0 Mio. Euro entgegen, darunter 0,7 Mio. Euro außerplanmäßige Abschreibungen. Die Finanzanlagen betreffen im Wesentlichen Beteiligungen an Venture-Capital-Fonds und wurden Gewinnausschüttungsbedingt im Vergleich zum Vorjahr um 3,0 Mio. Euro bzw. 31,0 % zurückgeführt. Die aktiven latenten Steuern bestehen mit 6,3 Mio. Euro (Vorjahr: 7,2 Mio. Euro) auf Verlustvorträge und mit 8,6 Mio. Euro (Vorjahr: 6,4 Mio. Euro) auf temporäre Differenzen aus Bewertungsunterschieden zwischen IFRS und Steuerrecht betreffend die Pensionsrückstellungen sowie von Sachanlagevermögen. Die kurzfristigen Vermögenswerte betreffen überwiegend kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, liquide Mittel sowie Vorräte. Die liquiden Mittel haben sich im Vorjahresvergleich mit 44,3 Mio. Euro bzw. 60,6 % aufgebaut. Der Stichtagsbestand der kurzfristigen Forderungen aus Ertragsteuererstattungen ist im Vorjahresvergleich um 9,6 Mio. Euro geringer. Veranlagungsbedingt wurden Steuervorauszahlungen erstattet. Der Stichtagsbestand der kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist im Vorjahresvergleich um 7,0 Mio. Euro geringer. Ein wesentlicher Treiber sind verbesserte Zahlungsmethoden. Weiterhin beeinflusst das Zahlungsverhalten der Handelspartner maßgeblich den Stichtagsbestand der Forderungen. Die Vorräte haben sich im Berichtsjahr um 2,1 % bzw. 1,3 Mio. Euro aufgebaut. PassivaDie Erhöhung der Bilanzsumme ist auf Ebene der Passiva größtenteils auf die positive Entwicklung des Eigenkapitals der CEWE-Gruppe zurückzuführen. Weiterhin ist im Bereich der kurzfristigen Schulden ein Anstieg der kurzfristigen übrigen Verbindlichkeiten sowie der kurzfristigen Steuerschulden zu verzeichnen. Bei den kaum veränderten langfristigen Schulden wurde der Anstieg der Rückstellungen für Pensionen verringert und durch einen Rückgang der langfristigen Verbindlichkeiten aus Leasing kompensiert. Im Vergleich zum 31. Dezember 2022 ist das Eigenkapital um 26,5 Mio. Euro bzw. 7,3 % gestiegen. Im Wesentlichen ist der Anstieg in den Gewinnrücklagen und im Bilanzgewinn, getrieben durch das Gesamtergebnis, von 51,5 Mio. Euro zu finden. Ein gegensätzlicher Effekt entstammt indes den im Berichtsjahr durchgeführten Dividendenzahlungen in Höhe von 17,4 Mio. Euro sowie den Aktienrückkäufen, die im Wesentlichen den Anstieg der eigenen Anteile zu Anschaffungskosten, die als Abzugsposten vom Eigenkapital ausgewiesen werden, um 9,0 Mio. Euro erhöhen. Die Eigenkapitalquote lag zum Jahresende, trotz der Bilanzverlängerung, mit 58,5 % über dem Vorjahreswert von 57,3 %. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich im Vorjahresvergleich um 0,9 Mio. Euro erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf zunehmende Geschäftstätigkeit, sowohl operativ als auch durch Investitionen, im vierten Quartal zurückzuführen. Durch die Verringerung des Rechnungszinses für die Berechnung der Pensionsrückstellungen sind die langfristigen Rückstellungen für Pensionen im Vorjahresvergleich um 4,9 Mio. Euro bzw. 16,7 % gestiegen. in TEuro
Höhere Umsatzsteuerverbindlichkeiten zum Jahresende sowie ein höheres Niveau an noch auszuzahlenden Löhnen und Gehältern haben die kurzfristigen übrigen Verbindlichkeiten ebenfalls um 2,8 Mio. Euro bzw. 4,9% ansteigen lassen. Die kurzfristigen Steuerschulden haben sich im Vorjahresvergleich um 2,6 Mio. Euro erhöht und folgen damit der guten Ergebnisentwicklung der gesamten Gruppe. KapitalrentabilitätDer Return on Capital Employed (ROCE) als Kennzahl der Kapitalrentabilität liegt mit 18,8% über Vorjahresniveau (Vorjahr: 17,6%). Der Wert von 18,8% ergibt sich aus dem 12-Monats-EBIT von 83,9 Mio. Euro und dem durchschnittlichen Capital Employed der vier Quartalsstichtage des Jahres 2023 von 445,9 Mio. Euro. Diese Entwicklung ist der gleichlaufenden Erhöhung des 12-Monats-EBIT sowie des durchschnittlichen Capital Employed zuzuschreiben. Cash FlowDie CEWE-Gruppe hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 einen positiven Cash Flow aus der laufenden Betriebstätigkeit in Höhe von 130,8 Mio. Euro (Vorjahr: 93,4 Mio. Euro) erzielt. Damit liegt der Cashflow um 37,4 Mio. Euro deutlich über dem des Vorjahres. Der Anstieg des Cash Flows aus der laufenden Betriebstätigkeit ist durch mehrere Faktoren zu erklären. Ein Effekt von 8,9 Mio. Euro ist dem EBITDA zuzurechnen und entstammt demnach der allgemeinen Geschäftsentwicklung. Weitere 17,2 Mio. Euro sind induziert durch das operative und sonstige Working Capital, in dem insbesondere die Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Berichtsjahr einer Zunahme im Vorjahr gegenübersteht. Die Netto-Steuerzahlungen sind im Berichtsjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 10,9 Mio. Euro geringer ausgefallen. Die Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit liegen im Berichtsjahr 2023 mit 47,9 Mio. Euro um 14,0 Mio. Euro spürbar unter denen des Vorjahres. Während im Vorjahr noch der Kauf eines Verwaltungsgebäudes (9,3 Mio. Euro) sowie Akquisitionszahlungen (7,7 Mio. Euro) zu höheren Mittelabflüssen führten, sind im Berichtsjahr gegenläufig Zuflüsse aus einer Finanzinvestition (5,4 Mio. Euro) angefallen. Die operativen Investitionen, die um Akquisitionen und Unternehmenskäufe bereinigt sind, liegen um 2,7 Mio. Euro über denen des Vorjahres. Verkürzte Kapitalflussrechnung in Mio. Euro
In Summe ist der Free-Cash Flow mit 82,8 Mio. Euro gegenüber 31,5 Mio. Euro im Vorjahr aus den oben genannten Gründen stark gestiegen. Weiterhin sind die Mittelabflüsse aus Finanzierungstätigkeit mit 38,9 Mio. Euro gegenüber 42,6 Mio. Euro im Vorjahr leicht gesunken. Im Berichtsjahr 2023 haben insbesondere die gezahlte Dividende mit 17,3 Mio. Euro (Vorjahr: 16,6 Mio. Euro), der Erwerb von eigenen Anteilen mit 9,0 Mio. Euro (Vorjahr: 13,7 Mio. Euro) sowie die Abflüsse aus der Veränderung der Finanzschulden mit 12,1 Mio. Euro (Vorjahr: 11,5 Mio. Euro) zu Mittelabflüssen geführt. Der im Rahmen der Saisonalität immer anfallende unterjährige Liquiditätsbedarf konnte jederzeit mit den zur Verfügung stehenden Finanzierungsmitteln bedient werden. Die Finanzierung der CEWE-Gruppe erfolgt über die CEWE Stiftung & Co. KGaA. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen zum Jahresabschluss der CEWE Stiftung & Co. KGaA -Finanzierung D siehe Seite 82 verwiesen. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen LageAuf Basis der Entwicklung im Geschäftsjahr 2023 beurteilt der Vorstand die wirtschaftliche Lage des Konzerns weiter positiv. Im Kapitel "Resultate" werden die Entwicklungen in Umsatz und Ergebnissen nach Geschäftsfeldern, in der GuV-Struktur, in der Bilanz und Finanzierung sowie in Cash Flow und Kapitalrentabilität vorgestellt siehe Resultate, Seite 61. Im Kerngeschäft Fotofinishing setzt sich der Produktmixwandel von einfachen Fotoabzügen zu den Mehrwertprodukten CEWE FOTOBUCH, Fotokalender, Wandbilder, Grußkarten und weiteren Fotogeschenken immer noch leicht fort. Bei diesen Mehrwertprodukten, die von Konsumenten bei diversen Handelspartnern und auch direkt bei CEWE bezogen werden, hat CEWE eine größere Wertschöpfung und geht mit hohen Aufwendungen zur Vorbereitung des Weihnachtsgeschäfts in den ersten zehn Monaten jedes Jahres sehr stark "in Vorleistung". Daher hat CEWE hier auch die Chance, eine leicht höhere Marge zu erzielen. Die Verwendung des Smartphones als vollwertige Kamera und Bestellgerät zugleich wird von CEWE als Chance begriffen, und das Unternehmen vollzieht diese Entwicklung in allen Funktionen. Der Einzelhandel spielt - wie in der Beschreibung des Geschäftsmodells dargestellt - nicht primär durch das (im Geschäftsfeld Einzelhandel) ausgewiesene Foto-Hardware-Geschäft eine wichtige Rolle. Vielmehr ist er an seinen Standorten verstärkt Vertriebskanal für (im Geschäftsfeld Fotofinishing ausgewiesene) Fotofinishing-Produkte - auch hier direkt an Konsumenten. Dies zeigt sich am zunehmenden Umsatz mit Fotofinishing-Produkten, die vom Einzelhandel mittels der Online-Webshops bzw. in den Filialen verkauft werden. Als drittes Geschäftsfeld betreibt CEWE den Kommerziellen Online-Druck. Nach Ansicht von CEWE besteht mit der stark automatisierten und hocheffizienten Produktion bei SAXOPRINT in Dresden eine gute Chance, sich in diesem Markt erfolgreich weiterzuentwickeln. Die CEWE-Geschäftsentwicklung verlief auch zu Beginn des Jahres 2024 entsprechend den Erwartungen des Vorstands. Insgesamt sieht sich der Vorstand damit in der Festlegung der im Kapitel "Prognosebericht" genannten Ziele für das Geschäftsjahr 2024 bestärkt siehe Prognosebericht, Seiten 72 ff. NachtragsberichtBesondere Ereignisse nach Schluss des GeschäftsjahresDie potenziellen Auswirkungen der sich fortsetzenden Inflation mit Wirkungen auf die Geschäftsentwicklung von CEWE sind im Rahmen des gegenwärtigen Kenntnisstands in den Prognose-, Chancen- und Risikobericht eingeflossen. Zum weiteren Ausbau der eigenen Wertschöpfungstiefe hat die CEWE-Tochtergesellschaft SAXOPRINT mit Beginn des Geschäftsjahres 2024 im Rahmen eines Asset Deals Vermögenswerte der Eastprint GmbH, Dresden, übernommen. SAXOPRINT hatte den Großformatdruck bisher an Eastprint fremdvergeben, der mit dieser Übernahme nun internalisiert wurde. Daneben liegen keine weiteren besonderen Ereignisse nach Schluss des Geschäftsjahres vor. Prognose-, Chancen- und RisikoberichtRisikoberichtChancen zu ergreifen sowie die Fähigkeit, Risiken zu erfassen, zu analysieren und mit geeigneten Strategien zu reduzieren, vermeiden oder übertragen sind wichtige Faktoren des unternehmerischen Handelns. Systematisches Chancen-und Risikomanagement ist die fortwährende Aufgabe des Vorstands und Führungsaufgabe in jedem Verantwortungsbereich. Gesamtbeurteilung der Chancen und Risiken durch die UnternehmensleitungChancen und Risiken werden regelmäßig jeweils einzeln erfasst und beschrieben. Ihre Bewertung erfolgt quantitativ mit der Einschätzung ihres Auswirkungswertes. Die Kombination des Auswirkungswertes mit der angenommenen Eintrittswahrscheinlichkeit ergibt den Risikoerwartungswert. Zur Steuerung der Risiken werden die dazugehörigen Maßnahmen erfasst; schließlich werden auch die zur Früherkennung implementierten Indikatoren dokumentiert. Bei der Bewertung der Risiken werden korrespondierende Maßnahmen ebenfalls berücksichtigt. Insoweit erfolgt auch eine Netto-Risikobetrachtung. Der im Sommer 2022 überarbeitete Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) legt ein besonderes Gewicht auf eine nachhaltige Unternehmensführung. Der Begriff Nachhaltigkeit meint dabei auf die Umwelt (Ökologie) und auf Soziales bezogene Ziele. Das bedeutet, dass sie integraler Bestandteil der zu erarbeitenden Strategien, der Planung sowie der operativen Prozesse sein sollten. Damit sind sie auch integraler Bestandteil des Risikomanagementsystems, des Compliancemanagementsystems und des internen Kontrollsystems. CEWE macht sich diese Ziele zu eigen. Ein Großereignis kann bewirken, dass Einzelrisiken durch die Kombination, das Zusammenwirken und durch gegenseitige Wechselwirkungen eine verstärkende Wirkung entfalten können. In der vergangenen Coronapandemie hatte CEWE dem bei der Beurteilung und Bewertung der Risiken besonders Rechnung getragen. Das spezifische Corona-Risiko hatte sich im Vergleich zum Vorjahr entsprechend des Pandemieverlaufs nochmals deutlich reduziert und wird aktuell im Rahmen eines, allgemeiner gefassten, Pandemierisikos in die Betrachtungen eingezogen. Aus der regelmäßigen Risikoeinschätzung des Vorstandes im Rahmen des Risikomanagementprozesses sowie der Risikoinventur zum 31. Dezember 2023 ergibt sich, dass einzelne Risiken oder solche in Wechselwirkung mit anderen keine existenzgefährdende Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der CEWE-Gruppe erkennen lassen. Unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Bewertung stellen für CEWE die vielschichtigen Risiken aus den Anforderungen an die Nachhaltigkeit, die Cyberrisiken, die Risiken aus hoher Regelungsdynamik und Regelungsdichte sowie die Risiken im Blick auf die Fach- und Führungskräfteversorgung einen Schwerpunkt dar. Hier liegt ein besonderer Managementfokus. Im Vorjahresvergleich wurde insbesondere dem CyberRisiko, dem Mitarbeiterfluktuationsrisiko, den Risiken im Zusammenhang mit der technischen Infrastruktur, aber auch dem Risiko aus hoher Regelungsdichte und Regelungsdynamik im Bereich der rechtlichen Risiken eine höhere Bedeutung beigemessen. CEWE geht weiterhin davon aus, vom Ukraine-Konflikt weder auf der Beschaffungs- noch auf der Absatzseite direkt betroffen zu sein. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es weiterhin keine Anzeichen negativer Einflüsse auf die KonsumentenNeigung und damit auf die Umsatzentwicklung. Im Folgenden werden zunächst die wesentlichen, im Risikomanagementsystem geführten Risikokategorien näher erläutert: Strategische RisikenDie Kerngeschäftsbereiche Fotofinishing, Kommerzieller Online-Druck und Einzelhandel beinhalten strategische Risiken. Im Bereich des Kerngeschäfts setzen sich die wesentlichen strategischen Risiken aus dem Technologie- und Innovationsrisiko, den mit der Marke CEWE im Zusammenhang stehenden Risiken sowie dem Risiko in der Entwicklung des mobilen Fotofinishing-Markts zusammen. Um dem Wandel durch die mobilen Geräte und der hohen Bedeutung des Internets als Bestellweg gerecht zu werden, hat CEWE die Programmier- und Entwicklungskapazitäten in diesem Bereich verstärkt. Dem Technologie- und Innovationsrisiko wird insbesondere mit strategischen Partnerschaften mit Forschungseinrichtungen, regelmäßigen Marktanalysen und Wettbewerbsbeobachtungen begegnet. Die konsumentenorientierte Markenkommunikation, stetige Markenstärkung und ein effektives und effizientes Krisenmanagement begrenzen die im Zusammenhang mit der Marke CEWE stehenden möglichen Risiken. Operative RisikenSowohl im Fotofinishing als auch im Kommerziellen OnlineDruck bestehen die wesentlichen operativen Risiken aus allgemeinen Preisrisiken sowie aus verschiedenen Risiken der technischen Infrastruktur und der Funktionalität der produktions- und kundennahen Systeme. Für das Preisrisiko spielt in allen Bereichen ein konsequentes Preiscontrolling eine wichtige Rolle. Die technische Infrastruktur wird grundsätzlich durch gruppenweit standardisierte IT-Strukturen, Hochverfügbarkeits-Techniken, Back-up-Rechenzentren sowie Back-up-Leitungen für die Datenübertragung sichergestellt. Viren-und Zugangsschutz sowie Verschlüsselungssysteme sind wichtige Techniken zum Schutz gegen unbefugten Zugriff von außen und innen. Auch die Produktionskapazitäten werden durch redundante Prozesse an verschiedenen Standorten sichergestellt. Dabei spielt auch die Möglichkeit, die Kapazität zentral steuern zu können, eine wichtige Rolle. Das allgemeine Risiko der Materialversorgung und -beschaffung wird durchaus erkannt, jedoch nicht als besonders wesentlich angesehen. In allen Beschaffungslinien gelten die Mehrlieferantenstrategie und Mehrjahresverträge als angemessene Maßnahmen. Für das CEWE-Geschäftsmodell sind Cyberrisiken signifikant und haben ein besonderes Gewicht. Im Wesentlichen sind damit allgemeine Angriffe auf Sicherheitslücken in den eingesetzten Software-Produkten, speziell gegen CEWE gerichtete Hacker-Angriffe sowie Angriffe auf die Datenverbindungen zwischen CEWE und seinen Kunden gemeint. Um diesen Risiken zu begegnen, wird laufend an technischen und organisatorischen Verbesserungen im Bereich der IT gearbeitet. Die IT-Sicherheit wird personell weiter verstärkt, bestehende Notfallpläne laufend verbessert und in andere Notfallpläne eingebettet. Schließlich spielen hier die Aufklärung, die Schulung und das Training innerhalb des Gesamtunternehmens eine wichtige Rolle. Im Bereich des Umweltrisikos wurden 2023 keine Verstöße gegen Umweltauflagen festgestellt. Das Risiko wird durch regelmäßige interne Kontrollen an allen Produktionsstandorten überwacht; es wird als niedrig eingestuft. Das Risiko, qualifizierte Fach- und Führungskräfte zu gewinnen und zu halten, ist weniger von seiner unmittelbaren als vielmehr von seiner mittelbaren Wirkung wesentlich. Hier spielt die Präsenz der Dachmarke CEWE auch im Arbeitsmarkt eine wichtige Rolle. In enger Begleitung durch die Unternehmensleitung werden Aus- und Weiterbildung sowohl im fachnahen Bereich wie im Bereich der Persönlichkeits- und Führungskompetenz konsequent angeboten. Auf die Mitarbeiterbindung wird ein besonderer Management-Fokus gelegt. FinanzrisikenDie zu den Finanzrisiken zählenden Risiken aus Zinsänderungen, Währungsschwankungen, Kreditversorgung, Risiko aus der Vermarktung recyclingfähiger Restanten aus dem Produktionsprozess und Forderungsausfall zählen für CEWE nicht zu den existenzgefährdenden Risiken. Durch die geringe zinsbelastete Fremdfinanzierung und den hohen Bestand an liquiden Mitteln aus dem saisonalen Geschäftsverlauf würden auch stark steigende Marktzinsen keine Gefährdung darstellen. Soweit Kapitalflüsse im Nicht-Euroraum stattfinden, betreffen sie ganz überwiegend lokales Geschäft, das währungskongruent abgewickelt wird, sodass auch Kursschwankungen keine ausgeprägt nachhaltige Belastung darstellen. Für die nachhaltig gesicherte Kreditversorgung der CEWE-Gruppe sorgen zentral verhandelte, mittel- bis langfristige Kreditverträge. Die Bedeutung des Forderungsausfallrisikos nimmt durch die stete Zunahme auch des Konsumentengeschäftes weiter ab. Forderungen gegenüber Geschäftskunden werden eng betreut und sind marktüblich und ausreichend versichert. Konsumentenforderungen stellen für sich kein Risiko dar und unterliegen einem professionellen Inkassomanagement. Sonstige Forderungen bestehen u. a. gegenüber der öffentlichen Hand, gegenüber Mitarbeitern und Versicherungen. Das Risiko potenzieller Wertminderungen durch Ausfälle ist auch hier von untergeordneter Bedeutung. Es wird reduziert, indem in enger Abstimmung mit allen befassten Stellen des Unternehmens die Bonität und das Zahlungsverhalten der Schuldner ständig überwacht wird. Gegebenenfalls auftretende Einzelrisiken wurden stets durch ausreichende Wertberichtigungen berücksichtigt, wenn und soweit der Eintritt des Ausfalls ausreichend wahrscheinlich ist. Rechtliche RisikenZu den rechtlichen Risiken zählen interne wie externe dolose Handlungen sowie Risiken aus dem Datenschutz und dem gewerblichen Rechtsschutz. Bei diesen Risiken greifen Maßnahmen und Prozesse des engmaschigen Corporate-Governance-Systems, des internen Kontrollsystems, der internen Revision sowie des Konzerncontrollings. Das Unternehmen ist sich der Herausforderungen durch hohe Regelungsdichte und Regelungsdynamik bewusst, verfolgt eine eingehende Überwachung und implementiert effektives Management, um diesen Risiken aktiv zu begegnen. Darüber hinaus werden regelmäßige Informationen und Schulungen eingesetzt, um Risiken aufzuzeigen und Maßnahmen umzusetzen. Zum Bilanzstichtag wurden die BEPS Pillar 2 Regelungen (MinBestRL-UmsG) in deutsches Recht überführt (MinStG) und sind mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 27. Dezember 2023 in Kraft getreten. Die Regelungen des Mindeststeuergesetzes finden erstmalig auf Wirtschaftsjahre Anwendung, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen und sind daher noch nicht für das Berichtsjahr anwendbar. Auch wenn diese Regelungen bereits anwendbar gewesen wären, würde die CEWE-Gruppe weder im Berichtsjahr, noch im Geschäftsjahr 2024 dem Anwendungsbereich des MinStG oder ausländischer Mindeststeuergesetze unterliegen, da die für die Anwendung dieser Regelungen maßgebliche Umsatzgrenze von 750 Mio. € im Konzernabschluss erstmals im Berichtsjahr überschritten wurde. Ungeachtet dessen geht CEWE davon aus, dass die maßgebliche Umsatzgrenze auch im Geschäftsjahr 2024 überschritten wird, sodass die Regelungen des MinStG erwartungsgemäß erstmals für das Geschäftsjahr 2025 anzuwenden sind. Die CEWE-Gruppe wird daher im Geschäftsjahr 2024 mit einem Projekt zur Prüfung der Betroffenheit bzgl. der Auswirkungen im Zusammenhang mit einer Pillar 2 Top-up Tax beginnen. Eine Quantifizierung der möglichen zusätzlichen Steuerbelastung ist aktuell nicht möglich. Nach aktueller Einschätzung wird allerdings nicht davon ausgegangen, dass die Anwendung des MinStG bzw. ausländischer Mindeststeuergesetze zu einer signifikanten zusätzlichen steuerlichen Belastung führen wird, da die CEWE-Gruppe fast ausschließlich in Ländern tätig ist, deren nominelle Ertragsteuerbelastung bei über 15 % liegt und für die daher voraussichtlich keine oder nur eine unwesentliche Steuerbelastung entstehen sollte. Die CEWE-Gruppe verfolgt aufmerksam den Fortschritt des Gesetzgebungsverfahrens in jedem Land, in dem er tätig ist, und wird die bestehenden Reporting- und Compliance-Prozesse im Hinblick auf eine zukünftige lokale und zentrale Ermittlung der Top-up tax Belastung sowie im Hinblick auf die zukünftige Abgabe des Mindeststeuerberichts und der entsprechenden Steuererklärungen im In- und Ausland anpassen. ChancenberichtDas Chancen- und das Risikomanagementsystem der CEWE-Gruppe sind eng miteinander verknüpft. Als Chancen werden mögliche zukünftige Entwicklungen oder Ereignisse verstanden, die zu einer positiven Planabweichung führen können. CEWE ist mit seinen Geschäftsfeldern in dynamischen, sich schnell wandelnden Marktfeldern tätig. Chancen in diesen Geschäftsfeldern durch Innovationen, Konsolidierung oder organisches Wachstum zu nutzen oder weitere Chancen in angrenzenden, artverwandten, neuen Geschäftsfeldern zu erkennen und dabei unnötige Risiken zu vermeiden ist die Basis für ein nachhaltiges Wachstum der CEWE-Gruppe. Bei Chancen kann es sich um interne oder externe Potenziale handeln. Soweit es wahrscheinlich ist, dass die Chancen eintreten, hat CEWE sie in der Unternehmensplanung und im Ausblick für 2024 berücksichtigt. Insoweit bezieht sich der Chancen bericht auf Ereignisse, die zu einer potenziell positiven Abweichung von diesen Planzahlen führen können. Das Chancenmanagement wird bei CEWE als Kern des unternehmerischen Handelns verstanden. Chancen zu suchen, abzuwägen und aufzugreifen ist wesentlicher, laufender Teil der Managementarbeit. Insoweit sind die Dokumentationen der Konzepte und Protokolle Teil des Chancenmanagements. Chancen im Bereich FotofinishingChancen sieht CEWE in Mehrerträgen aus zusätzlichem Umsatz durch verbesserte oder neue Bestellapplikationen für mobile Endgeräte, soweit diese noch stärkere Akzeptanz bei den Endverbrauchern finden. Chancen im Bereich Kommerzieller Online-DruckWährend der Coronapandemie wurde im Kommerziellen Online-Druck in verstärktem Maße an der Effizienz der kundenbezogenen Prozesse und an den Kostenstrukturen gearbeitet. Nach Überwindung der Coronapandemie und der Einstellung von staatlichen Coronamaßnahmen ist die Wiederbelebung des allgemeinen Geschäftslebens und damit eine Stärkung der Nachfrage nach Geschäfts- und Werbedrucksachen bereits teilweise eingetreten. Hier liegen weitere Chancen, über die Planung hinaus Umsätze und Erträge zu erwirtschaften, insbesondere vor dem Hintergrund der nachhaltigen Kosteneffizienz. Chancen im Bereich EinzelhandelIm eigenen Einzelhandel in Norwegen, Schweden, Polen, Tschechien und in der Slowakei betreibt CEWE eigene Foto-Einzelhandelsgeschäfte. Grundsätzlich besteht das Ziel, die Präsenz des Einzelhandels durch eigene Läden im Markt entsprechend dem Kaufverhalten der Endverbraucher weiterhin zu optimieren. In Norwegen, Schweden und Polen hat CEWE Webshops für Artikel rund um die Fotografie aufgebaut, bei deren Optimierung Chancen auf weitere Umsatzsteigerungen und Erträge im Onlinebereich gesehen werden. PrognoseberichtLangfristige Unternehmensentwicklung durch drei ElementeCEWE verfolgt die Weiterentwicklung der CEWE Group unverändert entlang der folgenden drei strategischen Prioritäten: (1) Markenstärkung und Innovationsführerschaft im Kerngeschäft FotofinishingIm Fotofinishing setzt CEWE als Omni-Channel-Anbieter seine Ausrichtung fort, die im Premiumsegment positionierten Marken neben den Kernmärkten in Deutschland, in der Schweiz und in Österreich auch in allen anderen von CEWE belieferten europäischen Ländern weiter auszubauen. Ziel ist es, die positive Konsumentenhaltung und hohe Markenbekanntheit für das Unternehmen CEWE insgesamt zu nutzen. Die Differenzierungsvorteile der Leistungs- und Qualitätsversprechen, für die die Marken stehen, sollen schrittweise für ein wachsendes Produktportfolio genutzt werden. Ergänzend zur Marke CEWE adressieren die weiteren Marken der CEWE Group, insbesondere Cheerz, DeinDesign, Pixum und WhiteWall, spezielle Kundengruppen und/oder Regionen bzw. bieten spezielle Produktkategorien an. Die von CEWE angebotenen Produkte und Dienstleistungen werden permanent und dauerhaft weiterentwickelt. Innovationen waren bereits die wesentliche Triebkraft der Analog/Digital-Transformation. CEWE strebt danach, diese Innovationsdynamik in allen Geschäftsfeldern aufrechtzuerhalten, um auf dieser Basis die marktführende Position weiter auszubauen. Dazu gehören zum Beispiel umfassende Software-Updates, die Weiterentwicklung mobiler Applikationen oder diverse Produktneuheiten und -verfeinerungen. (2) Profitables Wachstum im Kommerziellen Online-DruckDer Kommerzielle Online-Druck bei CEWE bietet eine Reihe von Vorteilen für den Besteller: Qualitätsgewinn und Preisvorteile durch hochmoderne Druckkapazitäten, zusätzlich einen Zeitgewinn durch bedienerfreundliche Internet-Bestellung sowie schnelle Produktion und zügige Lieferung. CEWE sieht sich hier - v.a. durch den nach Ansicht des Vorstands hocheffizienten und kostenoptimal organisierten Druckstandort von SAXOPRINT in Dresden -hervorragend aufgestellt, um das Geschäftsfeld Kommerzieller Online-Druck erfolgreich weiterzuentwickeln. (3) Weiterentwicklung der GeschäftsfelderBei potenziellen Beteiligungsmöglichkeiten sucht die CEWE-Gruppe insbesondere nach Online-Geschäftsmodellen, die - genauso wie CEWE - individualisierte, hochwertige Produkte mit hohem Kundennutzen fertigen und damit eine starke Marke aufbauen und zugleich die CEWE-Gruppe in Zukunft unternehmerisch weiterentwickeln können. Wachstum in neue Geschäftsfelder sollte also idealerweise die in der Gruppe vorhandenen Kompetenzen nutzen. Weiterhin Fokus auf EuropaCEWE betreibt sein Geschäft weitestgehend in Europa und plant derzeit keine Veränderung der regionalen Präsenz. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen 2024: Weltwirtschaft wächst langsamer als im historischen Schnitt seit 2000Der Internationale Währungsfonds (IWF) prognostiziert für das Jahr 2024 ein weltweites Wachstum von 3,1 % und von 3,2% im Jahr 2025. Das erwartete Expansionstempo liegt jedoch unterhalb der historischen Wachstumsraten im Zeitraum 2000 bis 2019 in Höhe von 3,8%. Ursachen sind nach IWF-Einschätzung die erhöhten Leitzinsen der Zentralbanken zur Bekämpfung der Inflation, eine verringerte fiskalische Unterstützung angesichts der hohen Verschuldung und ein geringes zugrunde liegendes Produktivitätswachstum. In den entwickelten Ländern wird das Wachstumstempo mit 1,5% (2024) und 1,8% (2025) erheblich unter dem Niveau der globalen Wachstumsdynamik liegen. Noch langsamer wächst nach IWF-Einschätzung die Eurozone: von 0,5% (2023) um 0,9% im Jahr 2024 und um 1,7% im Jahr 2025. Basis dafür sind nach IWF-Einschätzung höhere Konsumausgaben der Haushalte, zurückgehende Energiepreise, niedrigere Inflationsraten und reale Einkommenszuwächse. Für Deutschland rechnet der IWF mit einem Wachstum von 0,5% (2024) und 1,6% (2025). 1 Die Inflation sinkt in den meisten Regionen schneller als erwartet, da sich die angebotsseitigen Probleme lösen und die Geldpolitik weniger restriktiv sein dürfte. Die globale Gesamtinflation wird nach IWF-Einschätzung von 6,8% (2023) im Jahr 2024 auf 5,8% und 2025 auf 4,4% sinken.2 Einschätzung des Managements von CEWE zu den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen 2024Auch 2023 hat sich CEWE trotz des schwachen konjunkturellen Umfelds in Deutschland mit einem um -0,3% niedrigeren Bruttoinlandsprodukt resilient gezeigt. 3 Wie bereits 2022 konnte CEWE auch im Berichtsjahr die Inflation durch Preiserhöhungen kompensieren. Entgegen der generell stagnierenden Konsumhaltung wuchs die Nachfrage nach individuellen, hochwertigen Fotoprodukten weiter. Das Management bleibt auch für 2024 zuversichtlich, dass sich das Kerngeschäft Fotofinishing weiter positiv entwickeln wird. Hochwertige Fotoprodukte, die vielfach emotionale Momente spiegeln, scheinen zu den Produkten zu gehören, auf die Verbraucher auch bei einer generell eher schwachen Konsumneigung nicht verzichten möchten. Mit dem CEWE FOTOBUCH und den weiteren Markenprodukten sowie der starken Internet-Kompetenz sieht sich CEWE wie in den vergangenen Jahren gut positioniert, um den anhaltenden Produktmixwandel von einfachen Fotoabzügen zu den Mehrwertprodukten wie Fotobüchern, Fotokalendern, Wandbildern, Grußkarten und weiteren Fotogeschenken aktiv zu fördern. Im Ergebnis sollte dieser Trend zu Mehrwertprodukten das Fotofinishing auch 2024 stärken. Der Einzelhandel soll auch 2024 wieder durch den Absatz von CEWE-Fotoprodukten einen signifikanten Umsatzbeitrag erwirtschaften. Diese über den eigenen Einzelhandel vertriebenen Fotofinishing-Produkte werden umsatz- und ergebnisseitig im Geschäftsfeld Fotofinishing ausgewiesen. CEWE wird voraussichtlich auch 2024 - wie seit einigen Jahren schon - den im Geschäftsfeld Einzelhandel ausgewiesenen Hardware-Umsatz mit Kameras, Objektiven, Fotozubehör bewusst weiter reduzieren. Der Kommerzielle Online-Druck ist mit seiner hocheffizienten automatisierten Produktion, die hohe Größenvorteile erzielt, nach Überzeugung des Vorstandes gut auf das Geschäftsjahr 2024 vorbereitet. Das Geschäftsfeld soll sich auch 2024 positiv entwickeln. Dabei zahlt sich die Bestpreisstrategie für Unternehmenskunden eindeutig in einem wachsenden Vertrauen und damit einer höheren Loyalität der Kunden aus.
1 IMF: World Economic Outlook, Update Jan 2024,
S. 1 ff.
Inflationskompensation auch 2024 angestrebtCEWE ist es in den zurückliegenden zwei Jahren gelungen, die inflationsgetriebenen Kostensteigerungen auf der Aufwandsseite durch eigene Preiserhöhungen auf der Umsatz-/Ertragsseite auszubalancieren und damit absolut zu kompensieren. CEWE wird auch 2024 die Entwicklung der Inflation und die damit für das Unternehmen einhergehende stärkere Kostenbelastung kontinuierlich analysieren und versuchen, diese durch abwägend und aus gewogen durchgeführte Preisanpassungen möglichst auszugleichen. Finanzielle Solidität sichert HandlungsspielräumeDie operative Stärke von CEWE soll es auch 2024 erlauben, Investitionen in das organische Wachstum sowie die jährliche Dividendenzahlung allein über den operativen Cash Flow zu finanzieren. Weiterhin keine Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf CEWE erwartetCEWE war bisher weder auf der Beschaffungs- noch auf der Absatzseite von dem Krieg in der Ukraine direkt betroffen. Auch zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Anzeichen negativer Einflüsse auf die Konsumenten-Neigung und damit auf die Umsatzentwicklung. Die CEWE-Planung für 2024 berücksichtigt etwaige Auswirkungen - v. a. auf die Konsumhaltung - einer möglichen Eskalation des UkraineKriegs jedoch nicht. EBIT-Ergebniszielkorridor 2024: 77 bis 87 Mio. EuroDer Konzernumsatz soll 2024 von 780,2 Mio. Euro im Vorjahr 2023 auf 770 Mio. Euro bis 820 Mio. Euro im Mittel weiter zulegen. Das Konzern-EBIT soll 2024 im Korridor von 77 Mio. Euro bis 87 Mio. Euro liegen, das EBT zwischen 75,5 Mio. Euro und 85,5 Mio. Euro und das Nachsteuerergebnis zwischen 51 Mio. Euro und 58 Mio. Euro. Die Bandbreiten dieser Ziele für das Geschäftsjahr 2024 stellen in etwa erwartete Größenordnungen dar und reflektieren dabei die Unsicherheiten, die sich derzeit aus der Verteuerung/Inflation auf der Wareneinsatz- und Kostenseite und deren potenziellen Auswirkungen auf die CEWE-Geschäftsentwicklung ergeben. Der Vorstand orientiert sich bei seiner operativen Maßnahmenplanung für 2024 an einem Zielwert in der oberen Hälfte des geplanten Korridors. Die für 2024 geplanten operativen Investitionen (d. h. Abflüsse aus Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände, saldiert um Zuflüsse aus dem Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen; ohne Akquisitionen und Unternehmenszukäufe) sollten auf dem Niveau von etwa bis zu 65 Mio. Euro liegen. Dividende soll möglichst weiter kontinuierlich steigenCEWE sieht sich als äußerst verlässlichen Dividendenzahler. Mit der für 2023 vorgeschlagenen Dividende soll diese zum 15. Mal in Folge steigen. CEWE verfolgt grundsätzlich das Ziel der Dividendenkontinuität. Soweit dies angesichts der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens und der vorhandenen Investitionsmöglichkeiten möglich erscheint, bedeutet dies eine mindestens absolut konstante, idealerweise steigende Dividende. Die absolute Höhe der Dividende ist dabei klar im Fokus, die Ausschüttungsquote - oder gar die Dividendenrendite - ist ein Residuum dieser Politik. Zielsetzung für 2024 CEWE-Konzern
CEWE gibt mit diesem Geschäftsbericht einen zusammengefassten Lagebericht sowohl für die CEWE-Gruppe als auch für die Einzelgesellschaft CEWE Stiftung & Co. KGaA ab. Daher ist - den rechtlichen Anforderungen entsprechend - für die Einzelgesellschaft CEWE Stiftung & Co. KGaA auch eine Prognose zu spezifizieren: CEWE erwartet nach 401,9 Mio. Euro Umsatz in 2023 für das Geschäftsjahr 2024 einen Umsatz der CEWE Stiftung & Co. KGaA in der Bandbreite von 390 Mio. Euro bis 440 Mio. Euro. Dabei wird ein Ergebnis vor Ertragsteuern nach 57,1 Mio. Euro in 2023 zwischen 45 Mio. Euro und 55 Mio. Euro für 2024 erwartet. Die Gesamtbeurteilung für die Entwicklung der CEWE Stiftung & Co. KGaA ist dementsprechend positiv. Internes Kontroll- und RisikomanagementsystemComplianceDie Gesellschaft misst der Compliance im Sinne von Maßnahmen zur Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richtlinien sowie deren Beachtung durch die Konzernunternehmen große Bedeutung bei. Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin hat im Rahmen seiner diesbezüglichen Verantwortlichkeiten verschiedene Mechanismen implementiert, die die Compliance bestmöglich sicherstellen sollen. Der für diesen Bereich bestellte Compliance-Beauftragte befasst sich ständig mit der anforderungs- und unternehmensgemäßen Pflege und Weiterentwicklung der ComplianceOrganisation der Gesellschaft bzw. des Konzerns. Hierbei stehen besonders die Mitarbeiterschulung und das rechtliche Risikomanagement im Fokus. Er berichtet an die CEO der persönlich haftenden Gesellschafterin. Für spezifische Fragestellungen zieht der Compliance-Beauftragte die hierfür im Unternehmen jeweils ressortverantwortlichen Personen sowie bei Bedarf externen Rechtsrat bei. Es wurde ferner ein externer Rechtsanwalt als Ombudsmann beauftragt, an den sich jeder Mitarbeiter und auch Dritte wenden können, um auf mögliche Gesetzes- oder Richtlinienverstöße in Unternehmen des Konzerns hinzuweisen. Im Berichtszeitraum gab es vier Meldungen beim Ombudsmann. Diesen wurde nachgegangen. Im Ergebnis konnten jedoch keine relevanten Verstöße festgestellt werden. Der Deutsche Corporate Governance Kodex ("DCGK") sieht Angaben zu dem internen Kontroll- und Risikomanagement vor, die über die gesetzlichen Anforderungen an den Lagebericht hinausgehen und somit von der inhaltlichen Prüfung des Lageberichtes durch den Abschlus s-prüfer ausgenommen sind ("lageberichtsfremde Angaben"). Diese werden thematisch der Erklärung zur Unternehmensführung zugeordnet; sie sind zudem von den inhaltlich zu prüfenden Angaben durch separate Absätze abgegrenzt. RisikomanagementsystemZiele und Strategie des RisikomanagementsystemsAls international agierende Unternehmensgruppe unterliegen die CEWE Stiftung & Co. KGaA und ihre Tochtergesellschaften verschiedenen Risiken, die nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten. CEWE hat daher in Übereinstimmung mit branchenüblichen Standards und gesetzlichen Bestimmungen ein internes Kontroll- und Risikomanagementsystem eingerichtet, um potenzielle Chancen und Risiken zu erkennen, zu bewerten und erforderlichenfalls mit entsprechenden Maßnahmen gegenzusteuern. Das Kontroll- und Risikomanagement ist als integraler Bestandteil der Geschäfts-, Planungs-, Rechnungslegungs- und Kontrollprozesse in das Informationsund Kommunikationssystem der CEWE-Gruppe eingebunden und ist wesentlicher Bestandteil des Führungssystems der CEWE-Gruppe. Das Kontroll- und Risikomanagement basiert auf einem systematischen, den gesamten Konzern umfassenden Prozess der Risikoerkennung, -bewertung und -steuerung. Das Risikomanagementsystem bei CEWE wird ständig weiterentwickelt. Dazu gehört, dass es mit dem internen Kontrollsystem und anderen Managementsystemen weiter verzahnt wird. Als Funktion, die die Risiken frühzeitig erkennt, sie laufend überwacht und zur Risikosteuerung beiträgt, gehört das Risikomanagement zur zweiten Linie des integrierten Governance-, Risiko- und Compliance-Ansatzes. Organisatorischer und struktureller Aufbau des RisikomanagementsystemsMit der Aufgabe des Kontroll- und Risikomanagements sind der Vorstand, die Leiter der regionalen Profitcenter im In- und Ausland sowie die Zentralabteilungen und Projektverantwortlichen betraut. Die federführende Verantwortung für die Gestaltung des Kontroll- und Risikomanagements liegt beim Vorstand. Fachlich hat der Vorstand die operative Durchführung der Überwachungs-, Koordinations- und Weiterentwicklungsaufgaben der Risikomanagementprozesse dem Konzernrisikomanagement übertragen. Das Risikomanagementsystem erfasst die Chancen und Risiken der einzelnen Risikofelder in einer jährlichen konzernweiten Risikoinventur. Auf Grundlage der Risikoinventur wird der jährliche Chancen- und Risikobericht erstellt. Unterjährig erfolgt mindestens quartalsweise eine Überprüfung der Chancen- und Risikobewertungen. Diese werden mindestens quartalsweise an den Aufsichtsrat berichtet. Neu auftretende Chancen und Risiken werden nach Meldung an den Risikobeauftragten in das Risikomanagementsystem aufgenommen und einem Risikoverantwortlichen zugewiesen. Abseits der periodischen Prozesse besteht stets die Möglichkeit, Ad-hoc-Risiken bei kurzfristig eingetretenen Entwicklungen zu erfassen und zu berichten. Bei der Bewertung der Risiken werden korrespondierende Maßnahmen ebenfalls berücksichtigt. Insoweit erfolgt auch eine Netto-Risikobetrachtung. Wesentliche Merkmale des internen KontrollsystemsDas interne Kontrollsystem (IKS) ist integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse der CEWE-Gruppe. Ziel ist es, dass alle operativen Einheiten, bei denen Risiken entstehen können und dort gemanagt werden müssen, solche Risiken durch interne Kontrollen frühzeitig erkennen und behandeln können. Es soll die Einhaltung der externen und internen Vorgaben sicherstellen. Das interne Kontrollsystem stellt damit die erste Linie des integrierten Managementansatzes dar. Es umfasst eine Vielzahl von Überwachungs- und Steuerungsmechanismen und beruht im Wesentlichen auf fünf Prinzipien:
Das Vier-Augen-Prinzip wird durch Regelungen wie Satzungen, Richtlinien, Geschäftsordnungen, Anweisungen, Vertretungs-sowie Zeichnungsbefugnisse gewährleistet. Wichtiger Ausdruck dieser Regelungen sind die operativ wirksamen Unterschriftenrichtlinien. Einen weiteren Steuerungs- und Überwachungsmechanismus stellt das bei der CEWE-Gruppe vorliegende abgestimmte IT-Berechtigungskonzept dar, welches konkret den Zugang und die Tätigkeiten einzelner Personen und Personengruppen zu den überwiegend SAP-basierten Anwendungen und zu deren Funktionsbereichen regelt. Um die Sicherheit von Abläufen und in der Folge die Qualität der einzelnen Prozesse zu gewährleisten, wird bei der CEWE-Gruppe eine strikte Funktionstrennung von kritischen Geschäftsprozessen vorgenommen. Bestimmten Fachbereichen sind zudem zentrale Aufgabenstellungen zugewiesen, sodass auch eine gegenseitige Kontrollverantwortung implementiert ist. Das integrierte Berichtswesen umfasst ein detailliertes Planungs-, Steuerungs- und Berichtskonzept zur Lage und zum Ausblick des Konzerns. Der Planungsprozess erfolgt aus einer Kombination von Bottom-up- und Top-down-Ansatz und ist auf monatliche Planwerte ausgerichtet. Das bestehende Konzerninformationssystem wird sowohl auf Ebene der einzelnen Profitcenter als auch auf Gruppenebene durch einen monatlichen Plan/Ist/Vorjahres-Vergleich und ergänzend durch standortübergreifende Business Reviews gewährleistet. Dort werden Entwicklungen, Chancen, Risiken sowie Maßnahmen diskutiert und entsprechend dokumentiert. Die CEWE-Gruppe überwacht im Rahmen des Kontroll- und Risikomanagementsystems auch die Werthaltigkeit ihrer Beteiligungen an Tochterunternehmen. Die Beteiligungswerte werden regelmäßig sowie anlassbezogen entsprechenden Impairment-Tests unterzogen. Weiterhin werden in regelmäßigen zeitlichen Abständen alle Gesellschaften und Profitcenter, die Bereiche Finanz-und Rechnungswesen, IT, technische Sicherheit und Versicherungen sowie die übrigen Funktionsbereiche fachbezogenen, eingehenden Revisionen als dritte Linie des integrierten Managementansatzes unterzogen, die entweder durch externe oder interne Fachkräfte durchgeführt werden. Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems bezogen auf den KonzernrechnungslegungsprozessDas rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist als Teil des gesamten internen Kontrollsystems (IKS) der CEWE-Gruppe in das unternehmensweite Risikomanagementsystem eingebettet. Es dient dazu, das Risiko einer materiellen Falschaussage in der Rechnungslegung sowie in der externen Berichterstattung zu minimieren, Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und gegensteuernde Maßnahmen zu ergreifen. Hierdurch wird gewährleistet, dass konzernrelevante Sachverhalte gesetzeskonform und normengerecht in den Einzelabschlüssen und im Konzernabschluss dargestellt werden. Die Erstellung des Konzernabschlusses einschließlich sämtlicher Konsolidierungsschritte erfolgt durch die Einheit "Konzernbilanzen" im Zentralbereich Finanzen. Der Abschlussprozess der CEWE-Gruppe basiert auf einer konzerneinheitlichen Bilanzierungsrichtlinie, die regelmäßig den rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst wird. Die Richtlinienkompetenz bezüglich der Bilanzierungsrichtlinie liegt ausschließlich beim Vorstand. Die Konzernbilanzierungsrichtlinie regelt die Rechnungslegung nach IFRS für alle Konzerngesellschaften im In-und Ausland, um für den IFRS-Konzernabschluss die Anwendung einheitlicher Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden zu gewährleisten. Für die konzerninternen Abstimmungen und übrigen Abschlussarbeiten sind verbindliche Anweisungen vorgegeben. In der Konzernrichtlinie sind auch alle wesentlichen Termine gruppenweit festgelegt. Die lokalen Gesellschaften sind für die Einhaltung der relevanten Regelungen verantwortlich und werden hierbei vom Konzernrechnungswesen unterstützt und überwacht. Die Konsolidierung der überwiegend in SAP erstellten Einzelabschlüsse der Konzerngesellschaften wird zentral durch das Konzernrechnungswesen in einem spezifischen Konsolidierungsmodul durchgeführt. Die im Rahmen der Rechnungslegung notwendigen Arbeitsschritte werden vielfältigen automatischen und manuellen Kontrollen und Plausibilitätsprüfungen unterzogen. Seitens der internen Revision wird zusätzlich kontinuierlich die Effektivität der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen überprüft. Dies erfolgt sowohl durch interne als auch durch beauftragte externe Revisoren. Im Rahmen eines rollierenden Verfahrens ist sichergestellt, dass alle Gesellschaften des Konsolidierungskreises dem Kontrollprozess unterliegen. Die Resultate der Effektivitätsprüfungen werden regelmäßig an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Einzelabschlüsse werden von unterschiedlichen lokalen Abschlussprüfern geprüft. Hierbei werden die Einhaltung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit aller anderen dezentral erstellten konzernabschlussrelevanten Dokumente sichergestellt. Die im Rahmen der Abschlussprüfungen auf Einzel- und Konzernabschlussebene zur Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems der CEWE-Gruppe getroffenen Feststellungen werden vom externen Konzernabschlussprüfer zusammengefasst und an den Aufsichtsrat berichtet. Übernahmerelevante AngabenAngaben nach §289a und §315a HGBZusammensetzung des gezeichneten Kapitals, Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffenDas gezeichnete Kapital der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg, setzt sich aus folgenden Aktiengattungen zusammen: Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Aktien, die im Rahmen von Mitarbeiteraktienprogrammen an Mitarbeiter ausgegeben wurden, unterliegen Haltefristen. Für insgesamt 60.732 Aktien gilt die Haltefrist bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres des Mitarbeiteraktionärs oder bis zu seinem Bezug einer gesetzlichen Rente (Vorjahr: 56.141 Aktien). Darüber hinausgehende Stimmrechtsoder Übertragungsbeschränkungen sind der Gesellschaft nicht bekannt. Direkte oder indirekte Beteiligungen am KapitalDie AN Assets GmbH & Co. KG und CN Assets GmbH & Co. KG, Oldenburg, Deutschland haben uns gemäß §33 WpHG am 1. Juli 2020 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg, Deutschland, ISIN: DE0005403901, WKN: 540390 am 30. Juni 2020 durch Aktien die Schwelle von 3%, 5%, 10%, 15%, 20% und 25% der Stimmrechte überschritten hat. Alexander Neumüller (AN Assets GmbH & Co. KG, Oldenburg) und Dr. Caroline Neumüller (CN Assets GmbH & Co. KG, Oldenburg) sind mittels Stimmenbindungsvertrag zu 27,2% (das entspricht 2.020.001 Stimmrechte bezogen auf die zum Meldezeitpunkt ausgegebenen Gesamtstimmrechte) beteiligt. Nach den veröffentlichten Mitteilungen und den vorliegenden Informationen gibt es an der Gesellschaft folgende direkte und indirekte Beteiligungen, die 10% der Stimmrechte überschreiten: Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital
Inhaber von Aktien mit Sonderrechten Aktien mit Sonderrechten bestehen nicht. Art der Stimmrechtskontrolle im Falle von ArbeitnehmerbeteiligungenSoweit Arbeitnehmer der CEWE-Gruppe als Aktionäre an der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg, beteiligt sind, bestehen nach Kenntnis der Gesellschaft keine Besonderheiten bei der Möglichkeit der Stimmrechtsausübung. Weder sind Rechtsgemeinschaften von Arbeitnehmern an einer oder mehreren Aktien (§ 69 Abs. 1 AktG) noch Stimmbindungsvereinbarungen zwischen Arbeitnehmeraktionären bekannt. Gesetzliche Vorschriften und Satzungsbestimmungen über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und über SatzungsänderungenBei der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg, liegen die Geschäftsführungs- und die Vertretungsbefugnis in der Kompetenz der persönlich haftenden Gesellschafterin Neumüller CEWE COLOR Stiftung, Oldenburg (§ 8 der Satzung der CEWE Stiftung & Co. KGaA). Die Rechtsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschafterin werden, soweit sie sich nicht zwingend aus Satzung oder Gesetz ergeben, durch eine gesonderte Vereinbarung geregelt; dabei wird die Gesellschaft durch den Aufsichtsrat vertreten. Das Ausscheiden der persönlich haftenden Gesellschafterin wird durch § 9 der Satzung der CEWE Stiftung & Co. KGaA geregelt. Danach hat die Neumüller CEWE COLOR Stiftung diese Stellung unabhängig von einer Vermögenseinlage; andererseits bleiben aber die zwingenden gesetzlichen Ausscheidungsgründe für die persönlich haftende Gesellschafterin unberührt (§ 9 Abs. 1 der Satzung). Im Falle des Ausscheidens hat sie keinen Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben (§ 9 Abs. 2 der Satzung). Für den Fall, dass die Neumüller CEWE COLOR Stiftung als persönlich haftende Gesellschafterin aus der Gesellschaft ausscheidet oder dass ihr Ausscheiden absehbar ist, enthält § 9 Abs. 3 zur Vermeidung einer Auflösung der CEWE Stiftung & Co. KGaA die folgende Regelung: Der Aufsichtsrat der CEWE Stiftung & Co. KGaA ist berechtigt und verpflichtet, unverzüglich bzw. zum Zeitpunkt des Ausscheidens eine Kapitalgesellschaft, deren sämtliche Anteile von der CEWE Stiftung & Co. KGaA gehalten werden, als neue, allein geschäftsführungsbefugte und vertretungsberechtigte persönlich haftende Gesellschafterin in die CEWE Stiftung & Co. KGaA aufzunehmen (Satz 1). Scheidet die Neumüller CEWE COLOR Stiftung als persönlich haftende Gesellschafterin aus der Gesellschaft aus, ohne dass gleichzeitig eine solche neue persönlich haftende Gesellschafterin aufgenommen wird, soll die CEWE Stiftung & Co. KGaA übergangsweise von den Kommanditaktionären allein fortgesetzt werden (Satz 2). Der Aufsichtsrat soll in diesem Fall beim zuständigen Gericht unverzüglich die Bestellung eines Notvertreters beantragen, der die Gesellschaft bis zur Aufnahme einer neuen persönlich haftenden Gesellschafterin vertritt, insbesondere für den Fall, dass eine Kapitalgesellschaft für die Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin von der CEWE Stiftung & Co. KGaA erst noch erworben oder gegründet werden muss (Satz 3). Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Wechsel der persönlich haftenden Gesellschafterin zu berichtigen (Satz 4). Die Neumüller CEWE COLOR Stiftung wird durch ihren Vorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Damit obliegt ihm auch die Führung der Geschäfte der CEWE Stiftung & Co. KGaA. Der Vorstand der Stiftung wird durch das Kuratorium bestimmt, wobei ein Mitglied des Vorstands durch die satzungsmäßigen Destinatäre der Stiftung bestimmt werden kann. Die Mitglieder des Vorstands werden für eine Funktionsperiode von bis zu fünf Jahren berufen. Über dienstrechtliche Fragen entscheidet das Kuratorium. Für die Änderung der Satzung der CEWE Stiftung & Co. KGaA gelten die gesetzlichen Bestimmungen (§§ 179 ff., 285 Abs. 2 und 181 AktG). Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von AktienDie Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 hatte eine Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien von bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals bis zum 30. Mai 2022 beschlossen. In der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Juni 2022 wurde die Ermächtigung mit Wirkung zum Ablauf des 14. Juni 2027 erneuert. Sie ist erteilt worden, um die Aktien
Das Kuratorium der persönlich haftenden Gesellschafterin wird ermächtigt, erworbene eigene Aktien Vorstandsmitgliedern der persönlich haftenden Gesellschafterin als variable Vergütungskomponente zu gewähren. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehenIn den mit den wesentlichen Bankpartnern abgeschlossenen Finanzierungsverträgen gibt es die üblichen Change-of-Control-Regelungen; diese machen unter Umständen eine Änderung, Ergänzung oder Neuregelung der bestehenden Kreditverträge erforderlich. Darüber hinaus gibt es keine Vereinbarungen der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg, mit Dritten, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen und die für sich allein oder in ihrer Gesamtheit hieraus folgende Wirkungen haben könnten. EntschädigungsvereinbarungenVereinbarungen der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands und der Geschäftsführung der Neumüller CEWE COLOR Stiftung oder Arbeitnehmern getroffen wurden und zu Entschädigungen oder anderen Leistungen der Gesellschaft führen können, bestehen nicht. Jahresabschluss der CEWE Stiftung & Co. KGaAErtrags-, Vermögens- und FinanzlageErtragslageDas operative Geschäft der CEWE Stiftung & Co. KGaA stellt nur einen Ausschnitt der Geschäftstätigkeit der gesamten CEWE-Gruppe dar; die folgenden Absätze beziehen sich nur auf den Jahresabschluss der CEWE Stiftung & Co. KGaA. Die Umsatzerlöse erhöhten sich im Geschäftsjahr 2023 um 26,4 Mio. Euro auf 401,9 Mio. Euro. Wesentliche Ursache hierfür waren Umsatzsteigerungen im Geschäftsfeld Fotofinishing im Inland. Dabei ist die Umsatzentwicklung im Vorjahresvergleich sowohl durch Preis- als auch durch Mengeneffekte begründet. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von 7,9 Mio. Euro im Vorjahr um 0,7 Mio. Euro auf 7,2 Mio. Euro gesunken, entsprechend 1,8 % vom Umsatz (Vorjahr: 2,1 %) bedingt durch geringere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigung von Forderungen. Die Materialquote sank geringfügig um 0,4 Prozentpunkte auf 24,8 % (Vorjahr: 25,2 %). Absolut steigt der Materialaufwand auf 99,6 Mio. Euro (Vorjahr: 49,6 Mio. Euro) analog zum Umsatzanstieg. Entsprechend steigt auch der Personalaufwand um 7,8 Mio. Euro auf 113,3 Mio. Euro (Vorjahr: 105,5 Mio. Euro) bei einer lediglich um 0,1 Prozentpunkte höheren Personalaufwandsquote von 28,2 % (Vorjahr: 28,1 %). Im Wesentlichen tragen Tariferhöhungen sowie eine gestiegene Beschäftigtenzahl zu dieser Erhöhung bei. Die Abschreibungen sind gegenüber Vorjahr um 2,7 Mio. Euro auf 23,4 Mio. Euro (Vorjahr: 20,7 Mio. Euro) investitionsbedingt gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen steigen deutlich um 16,6 Mio. Euro auf 131,0 Mio. Euro (Vorjahr: 114,4 Mio. Euro); quotal zum Umsatz steigen sie ebenfalls um 2,1 Prozentpunkte auf 32,6 % (Vorjahr: 30,5 %). Der Anstieg ergibt sich hauptsächlich durch den Verkauf von futalis, bei dem ein Verlust von 10,3 Mio. Euro entstanden ist, sowie gestiegene Vertriebskosten. Das Finanzergebnis steigt von 9,6 Mio. Euro im Vorjahr auf 15,1 Mio. Euro. Ursache hierfür ist im Wesentlichen das höhere Beteiligungsergebnis an verbundenen Unternehmen sowie anderen Beteiligungen. Das Ergebnis vor Ertragsteuern geht im Vorjahresvergleich auf jetzt 57,1 Mio. Euro zurück (Vorjahr: 58,1 Mio. Euro), entsprechend 14,2 % vom Umsatz (Vorjahr: 15,5 %). Trotz des niedrigeren Vorsteuerergebnisses steigt der Steuer aufwand leicht auf 20,1 Mio. Euro (Vorjahr: 19,4 Mio. Euro) bei gestiegener Ertragsteuerquote. So liegt auch der Jahresüberschuss mit 36,7 Mio. Euro (Vorjahr: 38,5 Mio. Euro) bei einer Umsatzrentabilität nach Steuern von 9,1 % (Vorjahr: 10,3 %). VermögenslageDie Bilanzsumme der CEWE-KGaA erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 62,0 Mio. Euro auf 717,9 Mio. Euro. Dabei erhöht sich der Anteil des Anlagevermögens und liegt mit 334,3 Mio. Euro um 14,6 Mio. Euro über dem Vorjahr (Vorjahr: 319,6 Mio. Euro). Verantwortlich dafür ist im Wesentlichen die Erweiterung des Produktionsstandortes in Eschbach. Das Umlaufvermögen erhöht sich um 47,1 Mio. Euro auf 378,2 Mio. Euro. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der liquiden Mittel um 54,2 Mio. Euro auf 101,9 Mio. Euro sowie gegenläufig aus dem Rückgang der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um 10,8 Mio. Euro auf 250,0 Mio. Euro. Der Vorratsbestand bewegt sich mit 26,3 Mio. Euro (Vorjahr: 22,7 Mio. Euro) 3,6 Mio. Euro über dem Niveau des Vorjahres. Das Eigenkapital erhöht sich durch den erzielten Bilanzgewinn abzüglich der im Geschäftsjahr 2023 für 2022 gezahlten Dividende sowie durch den Erwerb eigener Anteile um insgesamt 11,4 Mio. Euro auf 377,4 Mio. Euro bei einer Eigenkapitalquote von jetzt 52,6 % (Vorjahr: 55,8 %). Weitere Erläuterungen sind im Anhang zu finden. Die Entwicklung der Rückstellungen ist insbesondere durch die Rückstellungen für Pensionen gekennzeichnet, welche sich im Vorjahresvergleich um 3,1 Mio. Euro auf 33,3 Mio. Euro erhöht haben. Die Verbindlichkeiten steigen um 47,1 Mio. Euro auf 276,8 Mio. Euro, ursächlich ist im Wesentlichen der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 42,0 Mio. Euro, bedingt durch einen Anstieg der Cashpool-Verbindlichkeiten auf 218,8 Mio. Euro, sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 4,8 Mio. Euro auf 38,9 Mio. Euro. FinanzlageInvestitionenDie Investitionen in das Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen verteilen sich über alle Standorte der KGaA mit 31,2 Mio. Euro auf Sachanlagen und 3,6 Mio. Euro auf immaterielle Vermögensgegenstände. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden mit 15,6 Mio. Euro ein Großteil der Sachanlageinvestitionen in Technische Anlagen und Maschinen investiert, gefolgt von 10,4 Mio. Euro in die Anlagen im Bau, 4,4 Mio. Euro in andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie 0,7 Mio. Euro in Grundstücke. Die Finanzanlagen erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um 12,9 Mio. Euro. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen Ausleihungen an verbundene Unternehmen. Zum 31. Dezember 2023 bestand ein Bestellobligo von 9,8 Mio. Euro, das sich mit 9,3 Mio. Euro auf Sachanlagen, hiervon 6,3 Mio. Euro für den Bau einer Produktionshalle, und 0,5 Mio. Euro auf immaterielle Vermögensgegenstände aufteilt. FinanzierungDie im Geschäftsjahr 2018 verhandelten Kreditfazilitäten wurden mit insgesamt zehn Banken des privaten wie des öffentlich-rechtlichen Sektors vereinbart. Die gezogenen Kredite haben zum Stichtag eine Laufzeit von ein bis drei Jahren (Vorjahr: ein bis vier Jahre). Zum Jahresende lag die gesamte Kreditlinie der CEWE-Gruppe bei 91,0 Mio. Euro (Vorjahr: 153,0 Mio. Euro); bei der Reduzierung handelt es sich um eine planmäßige Rückführung langfristig nicht mehr benötigter Kreditlinien. Nach Abzug der gesamten Kreditinanspruchnahme (0,0 Mio. Euro, Vorjahr: 0,84 Mio. Euro) - es handelt sich nicht um eine liquiditätsrelevante Inanspruchnahme, sondern um die Anrechnung seitens der Kreditinstitute für die bereitgestellten Avale - und unter Berücksichtigung der vorhandenen Liquidität (117,37 Mio. Euro, Vorjahr: 73,07 Mio. Euro) betrug das starke Liquiditätspotenzial zum Stichtag insgesamt 207,5 Mio. Euro (Vorjahr: 225,23 Mio. Euro). Es bestehen damit ausreichende, langfristig bis zu drei Jahren zugesagte, revolvierende Kreditlinien sowie laufend erneuerte Einjahreslinien sowie darüber hinaus bis auf Weiteres zur Verfügung gestellte Kreditlinien, die insgesamt der Finanzierung des unterjährig saisonal stark schwankenden Liquiditätsbedarfs dienen. Es bestehen grundsätzlich keine Beschränkungen hinsichtlich der Verwendung der Kreditlinien. Damit ist sichergestellt, dass CEWE seinen Zahlungsverpflichtungen vollumfänglich nachkommen kann. Alle langfristigen Kreditzusagen unterliegen banküblichen Vereinbarungen; es wurden keine Financial Covenants vereinbart. Wesentliche Sicherheiten wurden nicht gewährt. Die Zinsbedingungen für Kontokorrentkredite beruhen auf der €STR (Euro Short-Term Rate) als Basiszins, zuzüglich einer marktüblichen Marge in Deutschland; bei sonstigen Finanzierungen stützen sie sich ganz überwiegend auf den 1- bis 3-Monats-EURIBOR als Basiszinsen, zuzüglich einer marktüblichen Marge in Deutschland. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen zu den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten (Punkt D64, siehe Seite 171) sowie die Erläuterungen im zusammengefassten Lagebericht verwiesen (siehe Seite 66). Für die CEWE Stiftung & Co. KGaA erhöhte sich der nach DRS 21 ermittelte Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr 2023 auf 111,2 Mio. Euro (Vorjahr: 65,2 Mio. Euro). Er lag damit über dem Cash Flow aus der Investitionstätigkeit von - 22,9 Mio. Euro (Vorjahr: - 43,2 Mio. Euro). Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf - 34,1 Mio. Euro (Vorjahr: - 33,9 Mio. Euro), sodass sich der Finanzmittelfonds insgesamt auf 101,9 Mio. Euro verringert (Vorjahr: 47,7 Mio. Euro). Berichte zur UnternehmensführungErklärung zur UnternehmensführungDie Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d des Handelsgesetzbuchs umfasst die Entsprechenserklärung gemäß § 161 des Aktiengesetzes, eine Bezugnahme auf die Internetseite der Gesellschaft, auf der der Vergütungsbericht über das letzte Geschäftsjahr und der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG sowie der letzte Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Abs. 3 des Aktiengesetzes öffentlich zugänglich gemacht werden, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandt werden, eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen. Ferner beinhaltet sie die Angaben zu den Festlegungen nach § 76 Abs. 4 AktG und nach § 111 Abs. 5 AktG, Angaben zum Mindestanteil von Frauen und Männern bei der Besetzung des Aufsichtsrats nach § 96 Abs. 2 AktG, Angaben dazu, ob die Gesellschaft im Bezugszeitraum mindestens eine Frau und einen Mann als Vorstandsmitglied bestellt hat, sowie eine Beschreibung des Diversitätskonzepts. Zur Entsprechenserklärung nach § 161 AktiengesetzDer Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Aufsichtsrat haben im November 2023 die folgende Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben:Die CEWE Stiftung & Co. KGaA misst den Regeln ordnungsgemäßer Corporate Governance große Bedeutung bei. Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin der CEWE Stiftung & Co. KGaA sowie der Aufsichtsrat der CEWE Stiftung & Co. KGaA erklären gemäß § 161 AktG, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 ("DCGK") mit den nachfolgenden Ausnahmen gegenwärtig und zukünftig entsprochen wird: Modifikationen aufgrund der Rechtsform der KGaABei der CEWE Stiftung & Co. KGaA handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft auf Aktien ("KGaA"). Die Aufgaben eines Vorstands einer Aktiengesellschaft ("AG") obliegen bei einer KGaA der persönlich haftenden Gesellschafterin. Alleinige persönlich haftende Gesellschafterin der CEWE Stiftung & Co. KGaA ist die Neumüller CEWE COLOR Stiftung, deren Vorstand die Führung der Geschäfte der CEWE Stiftung & Co. KGaA obliegt. Im Vergleich zu dem Aufsichtsrat einer AG sind die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats einer KGaA eingeschränkt. Insbesondere hat der Aufsichtsrat der CEWE Stiftung & Co. KGaA keine Kompetenz zur Bestellung des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin, zur Regelung der vertraglichen Bedingungen des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin, zum Erlass einer Geschäftsordnung für den Vorstand oder zur Festlegung von zustimmungspflichtigen Geschäften. Diese Aufgaben werden vom Kuratorium der Neumüller CEWE COLOR Stiftung wahrgenommen. Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Aufsichtsrat der CEWE Stiftung & Co. KGaA sind der Ansicht, dass, soweit der DCGK in seiner jeweils gültigen Fassung Empfehlungen zu den Aufgaben und Zuständigkeiten des Aufsichtsrats enthält, die rechtsformbedingt vom Kuratorium der Neumüller CEWE COLOR Stiftung wahrgenommen werden, diese Empfehlungen auf die CEWE Stiftung & Co. KGaA nicht anwendbar sind. Dies gilt für die Empfehlungen des DCGK bezüglich der Besetzung des Vorstands (Empfehlungen B.1 bis B.5) und dessen Vergütung (Empfehlungen G.1 bis G.16). Soweit von diesen Empfehlungen künftig rechtsformbedingt abgewichen wird, wird dies mangels Anwendbarkeit der Empfehlungen nicht explizit in dieser Entsprechenserklärung offengelegt. Die gesetzlichen Regelungen bleiben unberührt. Unter Berücksichtigung der vorgenannten rechtsformspezifischen Besonderheiten erklären der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin der CEWE Stiftung & Co. KGaA sowie der Aufsichtsrat der CEWE Stiftung & Co. KGaA gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweiligen Fassung ("DCGK") seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im November 2022 mit den nachfolgenden Ausnahmen entsprochen wurde und zukünftig mit folgenden Ausnahmen entsprochen werden soll: Aufsichtsratswahlen: Beifügung und Inhalt der Lebensläufe (Abweichung von Empfehlung C.14 DCGK)Die Erweiterung der Einladung zur Hauptversammlung im Falle von anstehenden Wahlen zum Aufsichtsrat um Lebensläufe aller Kandidaten würde dieses ohnehin schon sehr lange Dokument nur unnötig um viele zusätzliche Seiten verlängern und unübersichtlicher machen. Daher soll der Kodex-Empfehlung, dass die Lebensläufe den Kandidatenvorschlägen "beigefügt" werden sollen, nicht gefolgt werden. Die von der Empfehlung angestrebte Verbesserung der Informationsgrundlage für die Aktionäre wird effizienter dadurch erreicht, dass die Lebensläufe aller Kandidaten auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar sind und auf diese Informationsmöglichkeit in der Einladung zusätzlich hingewiesen wird. Wir sehen in diesem Zusammenhang auch von der Empfehlung ab, die "wesentlichen Tätigkeiten" der Kandidaten im Lebenslauf aufzuführen. Die §§ 124 Abs. 3 Satz 4 und 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthalten abschließende und ausreichende Vorgaben für die bei Vorschlägen zur Wahl eines Aufsichtsrates beizubringenden Informationen. Hiernach müssen bereits ausgeübter Beruf und Mandate in anderen Kontrollgremien dargelegt werden; diese Angaben vermitteln einen weitgehenden Eindruck von Inhalt und Umfang anderer Tätigkeiten eines Kandidaten und seiner fachlichen Qualifikation. Weitere Angaben zu fordern würde über den Gesetzeswortlaut hinausgehen und im Gegenteil letztlich zu mehr Rechtsunsicherheit führen, auch weil der Begriff der "wesentlichen Tätigkeiten" zu unbestimmt ist und bei der Vielzahl unterschiedlicher Lebensentwürfe doch sehr unterschiedlich interpretiert werden kann. Geschäftsordnung des Aufsichtsrats: Zugänglichmachung der Geschäftsordnung auf der Internetseite der Gesellschaft (Abweichung von Empfehlung D.1 DCGK)Der Aufsichtsrat der CEWE Stiftung & Co. KGaA hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Bei der Geschäftsordnung handelt es sich um ein wesentliches Instrument zur Organisation des Aufsichtsrats, das Verfahrensfragen innerhalb des Aufsichtsrats regelt. Wir sind daher der Ansicht, dass es sich bei der Geschäftsordnung um ein internes Dokument des Gremiums Aufsichtsrat handelt, welches nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist. Vergütungssystem Aufsichtsrat/Vergütungsbericht Die CEWE Stiftung & Co. KGaA (CEWE-KGaA) in ihrer spezifischen Rechtsform wird gesetzlich vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Neumüller CEWE COLOR Stiftung (CEWE-Stiftung). Diese handelt durch ihren Vorstand, der damit auch die CEWE-KGaA steuert. Die Entscheidung über das Vergütungssystem des Vorstands erfolgt auf der Ebene der CEWE-Stiftung nach Maßgabe der für sie geltenden Regeln. Die Vergütungsberichterstattung, also die freiwillige Veröffentlichung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands der CEWE-Stiftung sowie die Veröffentlichung und Vorlage des Vergütungsberichts gemäß § 162 AktG, erfolgen durch den Vorstand der CEWE-Stiftung und den Aufsichtsrat der CEWE-KGaA. Die zugrunde liegenden Dokumente und der Beschluss der Hauptversammlung gemäß § 113 Abs. 3 AktG über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats sind unter https://ir.cewe.de abrufbar. Angaben zu UnternehmensführungspraktikenDie CEWE-Gruppe führt ihre Geschäfte traditionell in Übereinstimmung mit nationalen und internationalen Gesetzen sowie allgemein anerkannten ethischen Grundsätzen. Bekenntnis zu sozialer Verantwortung als Teil der UnternehmenskulturDie CEWE Stiftung & Co. KGaA bekennt sich zu ihrer sozialen Verantwortung und ist überzeugt, dass soziale Verantwortung ein wichtiger Faktor für den langfristigen Erfolg des Unternehmens ist. In diesem Zusammenhang hat die CEWE-Gruppe ein Leitbild entwickelt, welches ihre Unternehmenskultur verdeutlicht, die durch Integrität, Vertrauenswürdigkeit und Verantwortung geprägt wird. Die Grundwerte und Grundsätze dieses Leitbildes können im Internet unter https://company.cewe.de/de/ueber-uns/verantwortung/compliance.html abgerufen werden. Ferner hat die CEWE Stiftung & Co. KGaA wesentliche Leitlinien in einem Verhaltenskodex zusammengefasst, der auf ethischen Werten und darauf basierenden Geschäftsgrundsätzen beruht, die von Integrität und Loyalität geprägt sind. Dieser Verhaltenskodex gilt für sämtliche Mitarbeiter konzernweit und dient der Umsetzung der folgenden Verhaltensgrundsätze:
Weitergehende Informationen zu dem Verhaltenskodex sind auf der folgenden Website öffentlich zugänglich: https://company.cewe.de/de/ueber-uns/verantwortung/compliance.html Die CEWE Stiftung & Co. KGaA unterstützt zudem die Prinzipien der Compliance-Initiative des Bundesverbands Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e. V. (BME). Weitergehende Informationen zu den Prinzipien des Bundesverbands Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e. V. (BME) finden Sie unter www.bme-compliance.de. Zur Arbeitsweise von Geschäftsleitung und Aufsichtsrat sowie zur Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse des AufsichtsratsAufgrund der Vorschriften des Aktiengesetzes, der Satzung der CEWE Stiftung & Co. KGaA und der Geschäftsordnungen der verschiedenen Gremien bestehen bei der CEWE Stiftung & Co. KGaA Regeln für die Geschäftsleitung und deren Überwachung, die den Anforderungen des DCGK gerecht werden. Der vom DCGK beabsichtigte Schutz der Kapitalgeber, die das unternehmerische Risiko tragen, wird erreicht. Der Vorstand, das Kuratorium der Neumüller CEWE COLOR Stiftung und der Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens vertrauensvoll und eng zusammen. Alle wesentlichen Geschäftsvorfälle werden mit den zuständigen Gremien gemeinsam behandelt. Die Einzelheiten der Zusammenarbeit zwischen Vorstand, Kuratorium der Neumüller CEWE COLOR Stiftung und Aufsichtsrat, auch Zustimmungsvorbehalte für die Tätigkeit des Vorstands, sind insbesondere in den Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat geregelt. GeschäftsleitungAm Grundkapital der CEWE Stiftung & Co. KGaA hält die persönlich haftende Gesellschafterin Neumüller CEWE COLOR Stiftung ("Geschäftsleitung") 20.020 auf den Inhaber lautende Stückaktien und damit rund 0,27 %, die Kommanditaktionäre halten den Rest. Die Neumüller CEWE COLOR Stiftung führt die Geschäfte durch ihren Vorstand nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung der CEWE Stiftung & Co. KGaA sowie gemäß ihrer eigenen Satzung und der Geschäftsordnung für ihren Vorstand. Aufgrund der unbeschränkten persönlichen Haftung hat die Neumüller CEWE COLOR Stiftung ein großes Interesse an der Ordnungsmäßigkeit und Effizienz des Geschäftsbetriebs der CEWE Stiftung & Co. KGaA und übt entsprechenden Einfluss aus. Die vom Vorstand der Neumüller CEWE COLOR Stiftung beschlossene und vom Kuratorium genehmigte Geschäftsordnung für den Vorstand regelt die Geschäftsverteilung und die Zusammenarbeit innerhalb des Vorstands. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in seinen Sitzungen, die regelmäßig einmal pro Woche stattfinden. Jedes Mitglied des Vorstands unterrichtet die übrigen Mitglieder rechtzeitig über wichtige Maßnahmen und Vorgänge aus seinem Geschäftsbereich. Bestimmte Aufgaben sind durch einen Geschäftsverteilungsplan einzelnen Vorstandsmitgliedern zugewiesen. Die Geschäftsleitung bestimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, plant und legt das Unternehmensbudget fest, verantwortet die Mittelverteilung und kontrolliert die Geschäftsentwicklung. Sie ist zuständig für die Aufstellung des Jahresabschlusses der CEWE Stiftung & Co. KGaA, des Konzernabschlusses und der Quartals- und Halbjahresabschlüsse. Die Geschäftsleitung sorgt ferner für die Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und unternehmensintern geltenden Regelungen und wirkt auf deren Beachtung durch alle Gesellschaften der CEWE-Gruppe hin. Mit dem integrierten Governance-, Risiko- und Compliance-Ansatz hat der Vorstand einen Steuerungsrahmen für die CEWE-Gruppe geschaffen und implementiert, der auf ein angemessenes und wirksames internes Kontroll- und Risikomanagement abzielt. Die im Rahmen dieses Ansatzes umgesetzten Maßnahmen zielen ebenfalls auf die Wirksamkeit und Angemessenheit des internen Kontroll- und Risikomanagements ab und werden beispielsweise im Chancen- und Risikobericht näher erläutert (siehe Seite 69 ff). Im Rahmen der Verankerung des Modells der drei Linien und der gesetzlichen Rahmenbedingungen finden zugleich unabhängige Überwachungen und Prüfungen statt, ins besondere durch die Prüfungen der Funktion Internal Auditing und deren Berichterstattung an den Vorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats sowie durch sonstige externe Prüfungen. Aus der Befassung mit dem internen Kontroll- und Risikomanagement sowie der Berichterstattung der Funktion Internal Auditing sind dem Vorstand keine bedeutsamen Umstände bekannt, die gegen die Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme in ihrer Gesamtheit sprechen. Die Geschäftsleitung unterrichtet den Aufsichtsrat mindestens vierteljährlich über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens. Zusätzlich informiert die Geschäftsleitung den Aufsichtsrat mindestens einmal jährlich über die Jahresplanung und die strategischen Konzepte des Unternehmens. Die Geschäftsleitung unterrichtet den Aufsichtsrat überdies regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäfts entwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance und kommt somit ihrer Berichtspflicht umfassend nach. Darüber hinaus berichtet die Geschäftsleitung regelmäßig, umfassend und zeitnah in schriftlicher oder mündlicher Form über alle Vorgänge, die für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung sind. Nähere Einzelheiten regeln die Geschäftsordnungen des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Satzung der Neumüller CEWE COLOR Stiftung. AufsichtsratDer Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand der Neumüller CEWE COLOR Stiftung bei der Unternehmensführung. In der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates sind die Aufgaben des Aufsichtsrates festgelegt. Zu den wesentlichen Aufgaben des Aufsichtsrates gehören die Erörterung der Quartalsberichte, die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der CEWE Stiftung & Co. KGaA sowie die Vorbereitung des Beschlusses der Hauptversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses. Der Aufsichtsrat der CEWE Stiftung & Co. KGaA wird nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes besetzt. Auf der Grundlage der Informationen der Geschäftsleitung befasst sich der Aufsichtsrat mindestens vierteljährlich mit dem Gang der Geschäfte und der Lage des Unternehmens. Zu den Sitzungen des Aufsichtsrats werden die Mitglieder des Vorstands der Neumüller CEWE COLOR Stiftung geladen, soweit der Aufsichtsrat im Einzelfall nicht etwas anderes beschließt. Jede Aufsichtsratssitzung hat einen Teil, in dem sich der Aufsichtsrat ohne die Mitglieder des Vorstands der Neumüller CEWE COLOR Stiftung berät. Der Aufsichtsrat setzt sich auf jeder seiner Sitzungen planmäßig zudem mit folgenden Themen auseinander:
In wesentliche Entscheidungen des Vorstands werden informativ der Aufsichtsrat sowie das Stiftungskuratorium frühzeitig eingebunden. Auch außerhalb der Sitzungen besprechen sich Geschäftsleitung und Aufsichtsrat regelmäßig zu Fragen zur Strategie und Planung sowie zur aktuellen Geschäftsentwicklung. Der Aufsichtsrat steht in regelmäßigem Kontakt mit der Geschäftsleitung, um sich frühzeitig über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die wesentlichen Geschäftsvorfälle zu informieren. Der Aufsichtsrat prüft regelmäßig, ob Interessenkonflikte bei Mitgliedern des Vorstands oder des Stiftungskuratoriums im Hinblick auf die Tätigkeit für die CEWE Stiftung & Co. KGaA bestehen könnten. Ausschüsse des AufsichtsratsIm Berichtszeitraum nahm ein Prüfungsausschuss (Audit Committee) die Aufgaben wahr, die ihm durch Gesetz und durch seine vom Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit erlassene Geschäftsordnung übertragen wurden. Der Prüfungsausschuss bereitet die Verhandlungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats über die Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie die Verabschiedung des Vorschlages an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor. Auch befasst er sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, der Compliance und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung, insbesondere mit der Auswahl und der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Qualität der Abschlussprüfung und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen. Dem Prüfungsausschuss gehörten zum 31. Dezember 2023 Frau Daniela Mattheus (Vorsitzende), Herr Markus Schwarz (Stellvertretender Vorsitzender), Herr Kersten Duwe sowie Herr Nurol Altan an. Gemäß § 107 Abs. 4 i.V.m. § 100 Abs. 5 AktG muss mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügen. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Frau Daniela Mattheus, verfügt auf dem Gebiet der Abschlussprüfung über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Abschlussprüfung. Frau Daniela Mattheus ist nach jahrelanger Tätigkeit für verschiedene namhafte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften derzeit als selbstständige Beraterin und in verschiedenen Aufsichtsräten tätig. Frau Daniela Mattheus ist daher ständig mit Fragen der Abschlussprüfung befasst in ihrer Rolle als Mitglied des Aufsichtsrats der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, der Deutschen Bahn AG, Berlin und der Jenoptik AG, Jena. Weiterer Experte gemäß § 100 Abs. 5 AktG im Prüfungsausschuss war zum 31. Dezember 2023 Herr Kersten Duwe. Er verfügt als Rechtsanwalt und Steuerberater über die entsprechende Sachkunde und nahm die Stellung als Financial Expert im Bereich Rechnungslegung ein. Weiterhin hat der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss gebildet. Der Nominierungsausschuss bereitet die Beschlussfassung des Aufsichtsrats über Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Kommanditaktionäre vor. Dabei orientiert er sich an den vom Aufsichtsrat benannten Kriterien für die Zusammensetzung und an dem vom Aufsichtsrat beschlossenen Kompetenzprofil. Zum 31. Dezember 2023 sind Herr Kersten Duwe, Frau Dr. Vemmer und Herr Paolo Dell'Antonio Mitglieder des Nominierungsausschusses. Der Aufsichtsrat setzte zur effizienteren Begleitung der Weiterentwicklung der gruppenweiten IT-Struktur einen beratenden Ausschuss ein, der durch den Vorstand regelmäßig über wesentliche Entwicklungen informiert wird. In diesen Ausschuss wurden Frau Petra Adolph, Frau Dr. Birgit Vemmer (Vorsitzende) sowie die Herren Marc Bohl-ken und Paolo Dell'Antonio gewählt. Die erste Sitzung fand Anfang des Jahres 2024 statt. Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse unterziehen sich regelmäßig einer eigenen Effizienzprüfung und lassen die Ergebnisse in die zukünftige Arbeit einfließen. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 17. März 2021 eine Selbstevaluation der Wirksamkeit der Aufsichtsratstätigkeit im Sinne von Empfehlung D.12 DCGK durchgeführt. Im Ergebnis regten verschiedene Mitglieder an, die Arbeit des Aufsichtsrats durch mehr Fortbildung und Vorträge von externen Experten anzureichern. Weitergehende Informationen können dem Bericht des Aufsichtsrats (im Geschäftsbericht auf den Seiten 42 ff. und im Internet unter https://company.cewe.de/de/ueber-uns/verantwortung/compliance.html) entnommen werden. Kuratorium der Neumüller CEWE COLOR StiftungEin Teil der Kompetenzen, die in einer Aktiengesellschaft beim Aufsichtsrat liegen, werden bei CEWE von der Neumüller CEWE COLOR Stiftung und hierbei vom Kuratorium der Neumüller CEWE COLOR Stiftung wahrgenommen. Daher soll nachfolgend auch das Kuratorium beschrieben werden. Das Kuratorium besteht aus sechs Mitgliedern. Das Kuratorium hat den Vorstand zu beraten und zu überwachen. Es unterrichtet sich sowohl über die Angelegenheiten der Neumüller CEWE COLOR Stiftung als auch der CEWE Stiftung & Co. KGaA und kann zu diesem Zweck die Handelsbücher und sonstigen Unterlagen der Gesellschaft sowie die Vermögenswerte einsehen und prüfen. Nach § 7 Abs. 2 der Satzung der CEWE Stiftung & Co. KGaA bedarf die Geschäftsleitung für bestimmte Geschäfte, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, der Zustimmung des Aufsichtsrats. Auch die Satzung der Neumüller CEWE COLOR Stiftung sieht für bestimmte außergewöhnliche Maßnahmen der Geschäftsführung die Zustimmung des Kuratoriums vor. Das Kuratorium wird nach Bedarf einberufen, tagt jedoch mindestens viermal im Jahr. Die Hauptversammlung der CEWE Stiftung & Co. KGaADie ordentliche Hauptversammlung beschließt insbesondere über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Mitglieder des Aufsichtsrats sowie die Wahl des Abschlussprüfers. Gleichzeitig steht der Hauptversammlung Beschlusskraft für Satzungsänderungen zu. Die Kommanditaktionäre der CEWE Stiftung & Co. KGaA nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr. Zielgrößen gemäß § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG sowie Mindestanteile bei der Besetzung des Vorstands und des AufsichtsratsDa die Gesellschaft gemäß § 278 AktG keinen Vorstand besitzt, findet die Bestimmung des § 111 Abs. 5 AktG hinsichtlich der Zusammensetzung des Vorstands auf die Gesellschaft keine Anwendung. Zudem entfällt die Pflicht zur Zielgrößensetzung für den Vorstand, sofern für den Vorstand das Beteiligungsgebot nach § 76 Abs. 3a AktG gilt (§ 111 Abs. 5 S. 9 AktG). Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen wurde für den Vorstand keine Zielquote festgelegt. Das Aktiengesetz in der Fassung des Zweiten Führungspositionen-Gesetzes sieht für Unternehmen, die börsennotiert und paritätisch mitbestimmt sind sowie über einen Vorstand mit mehr als drei Mitgliedern verfügen, ein Mindestbeteiligungsgebot von einer Frau und einem Mann im Vorstand vor. Ungeachtet der rechtlichen Frage, ob die Bestimmung des § 76 Abs. 3a AktG überhaupt auf die CEWE Stiftung & Co. KGaA direkt oder entsprechend anwendbar ist, entsprach die Gesellschaft im Berichtszeitraum dieser Vorgabe, da Frau Yvonne Rostock mit Wirkung zum 1. März 2023 zur Vorstandsvorsitzenden (CEO) und Frau Christina Sontheim-Leven mit Wirkung zum 1. Januar 2022 als Vorständin der Neumüller CEWE COLOR Stiftung bestellt worden sind. In Übereinstimmung mit der gesetzlichen Verpflichtung aus § 76 Abs. 4 AktG sowie der eigenen personalpolitischen Zielsetzungen für eine perspektivisch langfristig ausgewogene Geschlechterbalance hat der Vorstand der Neumüller CEWE COLOR Stiftung neue Zielgrößen mit Zielerreichungszeitraum bis zum 30. Juni 2027 wie folgt festgelegt:
Die erste Führungsebene umfasst dabei alle Führungskräfte der CEWE Stiftung & Co. KGaA mit einer direkten Berichtslinie an den Vorstand. Die zweite Führungsebene umfasst alle Führungskräfte der CEWE Stiftung & Co. KGaA, die an Führungskräfte mit einer direkten Berichtslinie an den Vorstand berichten. Als international agierendes Unternehmen mit entsprechend ausgerichteten (Führungs-)Strukturen strebt die CEWE-Gruppe auf dem Weg zu einer langfristig paritätischen Besetzung als freiwilliges Ziel die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen in allen (Länder-)Gesellschaften und Brands an. Hier zeigt der Blick auf die gesamte CEWE-Gruppe auch bereits eine erfreuliche Entwicklung. Der Aufsichtsrat wurde im Berichtszeitraum neu gewählt. Er setzt sich aus zwölf Mitgliedern zusammen, die zur Hälfte von den Aktionären und zur Hälfte von den Arbeitnehmern gewählt werden. Nach der Neuwahl gehörten dem Aufsichtsrat auf der Anteilseignerseite vier weibliche Mitglieder an. Auf Anteilseignerseite wurde damit eine Frauenquote in Höhe von zwei Dritteln erreicht (4 von 6 Sitzen der Anteilseignerseite). Auf der Arbeitnehmerseite gehörten dem Aufsichtsrat nach der Neuwahl zwei weibliche Mitglieder an. Auf der Arbeitnehmerseite wurde damit eine Frauenquote in Höhe von einem Drittel erreicht (2 von 6 Sitzen der Arbeitnehmerseite). Sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite der Arbeitnehmer wurden demnach die gesetzlichen Zielvorgaben einer Frauenquote im Aufsichtsrat in Höhe von mindestens 30 % erfüllt. Diversitätskonzept im Hinblick auf die Zusammensetzung des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin und des AufsichtsratsDie Empfehlungen A.2, B.1 und C.1 S. 2 des DCGK behandeln das Thema Vielfalt (Diversity), und zwar betreffend die Besetzung des Vorstands, die Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen und die Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Im Rahmen einer guten Corporate Governance haben sich Geschäftsleitung und der Aufsichtsrat der CEWE Stiftung & Co. KGaA ausführlich mit diesem Thema beschäftigt, soweit ihre Zuständigkeiten reichen. VorstandsbesetzungDer Vorstand der Neumüller CEWE COLOR Stiftung bestand im Berichtszeitraum aus fünf männlichen Mitgliedern und (ab dem 1. März 2023) zwei weiblichen Mitgliedern. Sämtliche Mitglieder des Vorstands verfügen über einen internationalen Erfahrungshorizont. Mit Wirkung zum 1. März 2023 wurde Frau Yvonne Rostock zur Vorstandsvorsitzenden (CEO) der Neumüller CEWE COLOR Stiftung und damit der CEWE-Gruppe bestellt. Neben der CEO-Funktion trägt Frau Yvonne Rostock die Gesamtverantwortung für den Vertrieb der CEWE-Gruppe. Bei der Auswahl von Vorstandsmitgliedern wird eine angemessene Berücksichtigung von Frauen angestrebt sowie allgemein auf Vielfalt (Diversity) geachtet. AufsichtsratsbesetzungDer Aufsichtsrat der CEWE Stiftung & Co. KGaA besteht aus zwölf Mitgliedern. Er ist traditionell mit international erfahrenen Mitgliedern besetzt. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats der CEWE Stiftung & Co. KGaA ist in § 2.1. der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat eine Altersgrenze vorgesehen. Danach soll die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat grundsätzlich am 31. Dezember des Jahres enden, in dem das Aufsichtsratsmitglied das 71. Lebensjahr vollendet. Abweichend hiervon kann durch Beschluss der übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats, der mit einer 2 / 3 -Mehrheit zu fassen ist, die Mitgliedschaft verlängert werden, nicht jedoch über den Ablauf des Jahres hinaus, in dem das betreffende Mitglied das 75. Lebensjahr vollendet. Besetzungsziele und Kompetenzprofil des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat sich im September 2023 ein Kompetenzprofil gegeben und auf der Unternehmenshomepage unter https://company.cewe.de/de/ueber-uns/unternehmensgruppe.html veröffentlicht. Die derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats entsprechen diesem Kompetenzprofil. Unabhängigkeit der AufsichtsratsmitgliederDer Aufsichtsrat erfüllte in der im Berichtszeitraum vorhandenen Besetzung weitestgehend die Vorgaben der Empfehlungen C.1 bis C.12 des DCGK. Der Aufsichtsrat hat die Unabhängigkeit seiner Mitglieder geprüft. Herr Frank Zweigle war durch Beschluss des Amtsgerichts Oldenburg mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2023 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden. Zeitgleich war Herr Zweigle, beginnend mit dem 1. Januar 2023 und endend mit der ordentlichen Hauptversammlung 2023, zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt worden. Ungeachtet des Umstands, dass Herr Frank Zweigle bis zum 31. Dezember 2021 Vorstand der Neumüller CEWE COLOR Stiftung war, war er als unabhängig von der Gesellschaft und dem Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin anzusehen, da er in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder dem Vorstand stand, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründet. Die Zugehörigkeit zum Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin in den zwei Jahren vor Ernennung ist nur einer von vier Indikatoren, die nach dem DCGK bei der Beurteilung der Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats zu berücksichtigen waren und nicht allein ausschlaggebend. Für die Einschätzung der Unabhängigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds sind nach Ansicht des Aufsichtsrats alle relevanten Umstände in einer Gesamtbetrachtung zu berücksichtigen. Die anderen drei ausdrücklich im DCGK genannten Indikatoren, die bei der Einschätzung der Unabhängigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds zu beurteilen sind, waren in Bezug auf Herrn Frank Zweigle nicht erfüllt. Diese Indikatoren sind namentlich, ob das Aufsichtsratsmitglied selbst oder ein naher Familienangehöriger des Aufsichtsratsmitglieds
Es lag nach Einschätzung des Aufsichtsrats im Unternehmensinteresse, die langjährigen Erfahrungen von Herrn Frank Zweigle als Vorstandsmitglied der persönlich haftenden Gesellschafterin auch weiterhin für die Gesellschaft zu nutzen. Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass ein zweijähriges Abwarten nach dem Ausscheiden aus dem Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin nicht erforderlich war, um die Unabhängigkeit von Herrn Frank Zweigle zu gewährleisten. Kompetenzmatrix
Alle im Berichtszeitraum amtierenden Aufsichtsratsmitglieder der CEWE Stiftung & Co. KGaA sind als unabhängig im Sinne der Empfehlungen C.6 bis C.12 DCGK einzuschätzen. Dauer der Zugehörigkeit zum AufsichtsratDie Dauer der Zugehörigkeit der einzelnen Mitglieder zum Aufsichtsrat stellt sich wie folgt dar:
Einhaltung der Mindestanteile von Frauen und Männern im AufsichtsratDer Aufsichtsrat ist mit vier Frauen auf der Seite der Anteilseignervertreter und zwei Frauen auf der Seite der Arbeitnehmervertreter besetzt. Damit ist das vom Gesetzgeber eingeführte Erfordernis eines Anteils von 30 % weiblicher Mitglieder im Aufsichtsrat mehr als erfüllt. Unter Wahrung der gesetzlichen Vorgaben wird der Aufsichtsrat auch bei zukünftigen Wahlvorschlägen das Vorliegen der erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufsichtsratstätigkeit angemessen berücksichtigen. Besetzung von FührungspositionenDie hat zur Umsetzung von Empfehlung A.2 DCGK bereits eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt, die die Vielfalt (Diversity) - insbesondere einen höheren Anteil von Frauen - in Führungsfunktionen fördern sollen. So hat die CEWE Stiftung & Co. KGaA beispielsweise folgende konkrete Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie umgesetzt:
Auch im Recruiting wurden stärkende Maßnahmen implementiert, wie beispielsweise:
Ferner hatte der Vorstand in seiner Sitzung vom 13.02.2023 den Beschluss des Vorstandes der CEWE COLOR Holding AG vom 31. Januar 2011 ausdrücklich bestätigt: Bei der Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen wird eine angemessene Berücksichtigung von Frauen angestrebt sowie allgemein auf Vielfalt (Diversity) geachtet. Neben den bereits bestehenden Maßnahmen zur Förderung dieses Kriteriums sollen ferner folgende Maßnahmen implementiert werden: Erarbeitung und Durchführung eines Programms, das sich insbesondere mit dem Thema "Frauen in Führungspositionen", "Förderung von Frauen als Nachwuchsführungskräfte" sowie "Internationalität auf der Führungsebene" befasst. Dieser Beschluss besitzt für die Vergabe von Führungspositionen und die Strukturierung von internen Führungskräfteentwicklungsprogrammen weiterhin Gültigkeit. Bei Vorschlägen für die Besetzung von Führungspositionen berücksichtigt die CEWE Stiftung & Co. KGaA zudem unter anderem das Alter, das Geschlecht, die kulturelle Herkunft, den Bildungs- oder Berufshintergrund und strebt eine möglichst vielfältige Zusammensetzung an. Schlusserklärung des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin zum Bericht über Beziehungen zu verbundenen UnternehmenDie Stellung des persönlich haftenden Gesellschafters führt grundsätzlich zur Annahme einer Abhängigkeit der CEWE Stiftung & Co. KGaA von ihrer Komplementärin, der Neumüller CEWE COLOR Stiftung, im Sinne von § 17 AktG. Da mit der CEWE Stiftung kein Beherrschungsvertrag gemäß § 291 AktG besteht, hat der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin Neumüller CEWE COLOR Stiftung als Geschäftsführungsorgan der CEWE Stiftung & Co. KGaA gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt. Der Vorstand hat am Ende des Berichts folgende Erklärung abgegeben: "Wir erklären hiermit, dass bei den in diesem Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften unsere Gesellschaft nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch nicht benachteiligt wurde. Es sind keine Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens getroffen oder unterlassen worden." Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenDie Neumüller CEWE COLOR Stiftung übt die Stellung einer geschäftsführenden Komplementärin aus. Am Kapital der Gesellschaft ist sie mit 20.020 Stückaktien beteiligt. Zur Regelung dieses Verhältnisses besteht mit der CEWE Stiftung & Co. KGaA ein Geschäftsführungs- und Aufwandsübernahmevertrag. Er bestimmt, dass ihr alle Aufwendungen, die sich im Zusammenhang mit der Geschäftsführungstätigkeit ergeben, insbesondere bei den Organen Vorstand, Geschäftsführung und Kuratorium, ersetzt werden. Darüber hinaus steht ihr für die Geschäftsführungs- und Vertretungstätigkeit und für die Übernahme ihres persönlichen Haftungsrisikos eine jährliche, angemessene und gewinn- und verlustunabhängige Vergütung zu. Zusammengefasster gesonderter nichtfinanzieller BerichtDer zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Bericht nach §289b Abs. 1 und 3 HGB und §315b Abs. 1 und 3 HGB wird im Geschäftsbericht dargestellt. Dieser wird gleichzeitig mit dem zusammengefassten Lagebericht auf der Internetseite der Gesellschaft https://ir.cewe.de/websites/cewe/German/6000/corporate-governance.html pages6080 veröffentlicht.
Oldenburg, 19. März 2024 CEWE
Stiftung & Co. KGaA
Der Vorstand Yvonne Rostock, Vorstandsvorsitzende Patrick Berkhouwer Dr. Reiner Fageth Carsten Heitkamp Dr. Olaf Holzkämper Thomas Mehls Christina Sontheim-Leven Geschäftsbericht 2023 Beschreibung wesentlicher KennzahlenInhaltliche Definition wesentlicher, im Bericht verwendeter Kennzahlen AnlagevermögenSachanlagen zuzüglich der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, der Geschäfts- oder Firmenwerte, immateriellen Vermögenswerte und der Finanzanlagen Brutto-Cash FlowErgebnis nach Steuern zuzüglich Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen Brutto-FinanzschuldenSumme aus langfristigen Finanzverbindlichkeiten und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten; siehe auch Finanzverbindlichkeiten Brutto-Working CapitalKurzfristige Vermögenswerte ohne liquide Mittel Capital Employed (CE)Netto-Working Capital zuzüglich der langfristigen Vermögenswerte und der liquiden Mittel Capital Invested (CI)Eigenkapital zuzüglich der nicht operativen Schulden und der Brutto-Finanzschulden Days Working CapitalLaufzeit des Netto-Working Capital in Tagen, gemessen am Umsatz des abgelaufenen Quartals EBITErgebnis vor Steuern und Finanzergebnis EBITDAErgebnis vor Steuern, Finanzergebnis und Abschreibungen EBTErgebnis vor SteuernEigenkapitalRechnerisch der gemäß IAS 32 geltende Residualanspruch auf das nach Abzug der Schulden verbleibende Nettovermögen EigenkapitalquoteAnteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital; rechnerisch das Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme FinanzverbindlichkeitenAls solche ausgewiesene langfristige und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten ohne bilanziell unter anderen Linien ausgewiesene verzinsliche Rückzahlungsansprüche Free-Cash FlowCash Flow aus operativer Geschäftstätigkeit abzüglich Cash Flow aus Investitionstätigkeit (beides gemäß Kapitalflussrechnung) FreefloatAuch Streubesitz, bezeichnet den Anteil der frei handelbaren Aktien des Unternehmens am Markt FremdkapitalSumme der unter den Passiva als langfristige und kurzfristige Schulden ausgewiesenen Werte GuVGewinn- und VerlustrechnungKapitalrentabilitätSiehe Return on Capital Employed Kurzfristige übrige SchuldenKurzfristige Steuerrückstellungen, kurzfristige übrige Rückstellungen, kurzfristige übrige finanzielle Verbindlichkeiten sowie kurzfristige übrige Verbindlichkeiten LiquiditätsquoteRechnerisch die liquiden Mittel im Verhältnis zur Bilanzsumme Netto-Cash FlowBrutto-Cash Flow abzüglich der InvestitionenNetto-Cash-Position/Netto-Finanzschulden Langfristige Finanzverbindlichkeiten zuzüglich kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten abzüglich liquider Mittel; wenn die Differenz negativ ist, spricht man von Netto-Cash-Position, andernfalls von Netto-Finanzschulden Netto-Working CapitalKurzfristige Vermögenswerte ohne liquide Mittel abzüglich kurzfristiger Schulden ohne kurzfristige Sonderposten für Investitionszuwendungen und ohne kurzfristige Finanzverbindlichkeiten Nicht operative SchuldenLang- und kurzfristige Sonderposten für Investitionszuwendungen, langfristige Rückstellungen für Pensionen, langfristige passive latente Steuern, langfristige übrige Rückstellungen, langfristige finanzielle Verbindlichkeiten sowie langfristige übrige Verbindlichkeiten NOPATEBIT abzüglich der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie der sonstigen Steuern Operative InvestitionenAbflüsse aus Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände, saldiert um Zuflüsse aus dem Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen; ohne Akquisitionen und Unternehmenszukäufe Operatives Netto-Working CapitalVorräte plus kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich kurzfristiger Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen POSPoint of Sale ist der Verkaufsort, d. h. die Ladengeschäfte der Handelspartner und die eigenen Einzelhandelsfilialen Return on Capital Employed (ROCE)Ergebnis vor Steuern und vor dem Finanzergebnis (EBIT) im Verhältnis zum Capital Employed; rechnerisch wird zur Ermittlung grundsätzlich die Zwölf-Monats-Perspektive gewählt, um eine rollierende Jahresrentabilität zu zeigen Return on Capital Employed (ROCE) vor RestrukturierungErgebnis vor Steuern und vor dem Finanzergebnis (EBIT), bereinigt um Restrukturierungsaufwendungen im Verhältnis zum Capital Employed Sonstige betriebliche Cash Flows Veränderungen aus den gezahlten Steuern sowie Einzahlungen aus erhaltenen Zinsen Sonstiges Brutto-Working CapitalZur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte, kurzfristige Forderungen aus Ertragsteuererstattungen, sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte sowie kurzfristige übrige Forderungen und Vermögenswerte Sonstiges Netto-Working CapitalSonstiges Brutto-Working Capital abzüglich der kurzfristigen übrigen Schulden Working Capital-induzierter Cash FlowVeränderungen aus dem Netto-Working Capital Hinweis:Wenn in diesem Finanzbericht über Digitalfotos gesprochen wird, beinhaltet die Zahl immer die CEWE FOTOBUCH Prints sowie die Bilder der Foto-Geschenkartikel. Alle Zahlenangaben werden grundsätzlich mit möglichst exakten Werten gerechnet und in der Darstellung kaufmännisch gerundet. Dadurch können speziell zum Beispiel bei Summenbildungen Rundungsabweichungen entstehen. VergütungVergütungssystemDie CEWE Stiftung & Co. KGaA (CEWE-KGaA) in ihrer spezifischen Rechtsform wird gesetzlich vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Neumüller CEWE COLOR Stiftung (CEWE-Stiftung). Diese handelt durch ihren Vorstand, der damit auch die CEWE-KGaA steuert. Die Entscheidung über das Vergütungssystem des Vorstands erfolgt auf der Ebene der CEWE-Stiftung nach Maßgabe der für sie geltenden Regeln. Die Vergütungsberichterstattung, also die freiwillige Veröffentlichung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands der CEWE-Stiftung sowie die Veröffentlichung und Vorlage des Vergütungsberichts gemäß §§ 162 und 120 a Abs. 4 AktG, erfolgen durch den Vorstand der CEWE-Stiftung und den Aufsichtsrat der CEWE-KGaA. Grundzüge des Vergütungssystems für Mitglieder des Vorstands der Neumüller CEWE COLOR StiftungDas System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder ist klar und verständlich gestaltet. Das Kuratorium der CEWE-Stiftung ist für die Ausgestaltung der Vorstandsverträge zuständig. Das Kuratorium geht davon aus, dass alle Vorstandsmitglieder gleichwertige Beiträge zum Erfolg der CEWE-Gruppe leisten, wobei die Vergütung des Vorstandsvorsitzenden wegen der erhöhten Verantwortung angemessen abweicht. Das Vergütungssystem entspricht im Übrigen der Internationalität und erforderlichen Flexibilität des in weiten Teilen saisonalen Geschäftsmodells. Die Vergütung setzt sich unverändert aus festen und erfolgsabhängig variablen Bezügen zusammen. Kriterien für die Bemessung der Gesamtvergütung sind neben den Vorstandsaufgaben der wirtschaftliche Erfolg und das Vergleichsumfeld der CEWE-Gruppe. Die Vergütungsstruktur soll eine nachhaltige und langfristige, positive Unternehmensentwicklung fördern. Festsetzung, Umsetzung sowie Überprüfung des VergütungssystemsDie Vergütung für die Vorstandsmitglieder wird durch das Kuratorium der CEWE-Stiftung festgelegt. Die Anforderungen des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) werden dabei berücksichtigt. Soweit im Rahmen der Bearbeitung des Vergütungssystems ein Vergütungsberater hinzugezogen wird, achtet das Kuratorium auf dessen Unabhängigkeit von Vorstand und Unternehmen. Für das geltende Vergütungssystem wurde kein externer Vergütungsexperte hinzugezogen. Das Kuratorium achtet darauf, dass die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder einerseits in einem angemessenen Verhältnis zu ihren Aufgaben und Leistungen steht und andererseits die wirtschaftliche und finanzielle Lage der CEWE-Gruppe widerspiegelt. Zusätzlich wird die Vorstandsvergütung auf eine langfristige und nachhaltige Entwicklung ausgerichtet. Die Angemessenheit der Vergütung wurde in 2023 durch das Kuratorium fortwährend überprüft. Bei der Prüfung werden in einem horizontalen Vergleich Vergütungshöhen von Unternehmen vergleichbarer Größe und Komplexität berücksichtigt. In einem vertikalen Vergleich werden Vergütungen der Führungsebenen unterhalb des Vorstands sowie durchschnittliche Vergütungen der Belegschaft in der CEWE-Gruppe betrachtet. Schließlich wird auch die Entwicklung im Zeitablauf berücksichtigt. Die langfristige Entwicklung in der Gesellschaft wird durch das Vergütungssystem gefördert, indem die erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile ausgewogen sind und so verhindert wird, dass die Vorstandsmitglieder zum Zwecke der Bonuserzielung unangemessen hohe Risiken eingehen. Das Vergütungssystem im ZusammenhangDie Vorstandsmitglieder erhalten als Vergütung für ihre Tätigkeit eine Festvergütung und eine variable Vergütung. Die variablen Vergütungen enthalten eine Tantieme sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung. Mit allen Vorständen wurden bezüglich der Vergütung regelungsgleiche Verträge abgeschlossen; dies betrifft die vertraglichen Regelungen wie auch die Struktur der Vergütung mit Ausnahme der Regelung zur Maximalvergütung bei der Tantieme II. Die entgeltrelevanten Bedingungen der Vorsitzenden des Vorstands liegen über denen der anderen Vorstandsmitglieder. Feste VergütungDie feste Vergütung besteht aus einem monetären Fixum (Festvergütung) sowie aus Sachbezügen (Nebenleistungen). Die Festbezüge des Vorstandsvorsitzenden liegen gut 50 % über denen aller weiteren ordentlichen Vorstandsmitglieder. Die Festvergütung ist erfolgsunabhängig und wird in gleichen Raten monatlich ausgezahlt. Die Festvergütungen der Vorstandsmitglieder sind so angepasst worden, dass sie, mit Ausnahme des Vorsitzenden des Vorstands, gleich hoch sind; dieser Gleichlauf wird unabhängig von den individuellen Vertragslaufzeiten beibehalten. Weiterhin erhalten die Vorstandsmitglieder Sachbezüge, die in Höhe der zu versteuernden Werte angesetzt sind. Im Wesentlichen handelt es sich um die Nutzung eines Dienstwagens sowie um berufsbezogene Versicherungsbeiträge; die Sachbezüge stehen ihnen in gleicher Weise zu und werden von den einzelnen Vorstandsmitgliedern versteuert. Schließlich besteht Anspruch auf Erstattung von Bewirtungsaufwendungen und Reisekosten in Höhe der steuerlichen Höchstsätze, soweit sie ausschließlich im Interesse der CEWE-Stiftung anfallen. Die CEWE-Stiftung trägt die Umzugskosten des Vorstandsmitglieds. Sie erstattet einmalig ortsübliche Maklerkosten für ein angemessenes, gemietetes Domizil in Oldenburg oder Umgebung. Im Falle eines Kaufes trägt die CEWE-KGaA auf der Basis eines Mietwertes zwei Monatsmieten. Die Gesellschaft unterhält für die Vorstandsmitglieder eine Vermögensschadenhaftpflicht-Gruppenversicherung (D&O-Versicherung). Der Deckungsschutz für die Vorstandsmitglieder und die Aufsichtsratsmitglieder der CEWE-KGaA wurde so gestaltet, dass er den Anforderungen des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) entspricht. So verbleiben 10 % eines möglichen Schadens bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung bei dem versicherten Vorstandsmitglied. Versicherungsschutz besteht außerdem im Rahmen von Versicherungen für Manager-Haftpflicht und Strafrechtsschutz für sämtliche Betriebsangehörige. Mitversichert sind hier auch die Vorstandsmitglieder gegen Verstöße, die sie in Ausübung ihrer dienstlichen Verrichtung begehen oder begangen haben sollen. Schließlich besteht eine Unfallversicherung für alle leitenden Angestellten, in die auch alle Vorstandsmitglieder aufgenommen sind. AltersversorgungFür die Mitglieder des Vorstands bestehen Pensionszusagen in Form einer Direktzusage. Die Höhe der Pensionsansprüche ermittelt sich aus den zuletzt bezogenen Festbezügen für die Tätigkeit als Vorstand in der CEWE-Stiftung. Der Versorgungsanspruch wird nach einem Zeitraum von 15 Jahren und in einem Fall nach 20 Jahren der Vorstandstätigkeit erdient und beträgt maximal 50 % bis zwei Drittel der zuletzt bezogenen Festvergütung. Die Struktur der Altersversorgung gilt gleichermaßen für alle Vorstandsmitglieder der CEWE-Stiftung. Das Ruhegeld wird in zwölf gleichen Monatsraten gezahlt und jeweils am Monatsletzten fällig. Eine Hinterbliebenenversorgung ist grundsätzlich nicht Teil der gegebenen Zusagen; in Einzelfällen wurden davon abweichend Hinterbliebenenversorgungen vereinbart, die aufwandsneutral gestaltet wurden. In Einzelfällen, wenn das Vorstandsmitglied vor seiner Berufung in den Vorstand als Geschäftsführer für die CEWE-Gruppe tätig war, besteht im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung zusätzlich eine Lebensversicherung mit Kapitalzahlung im vorzeitigen Todesfall als Hinterbliebenenversorgung oder im Erlebensfall als Altersversorgung. Anstelle der oben beschriebenen, üblichen Altersversorgung werden der im Frühjahr 2023 eingetretenen neuen Vorsitzenden des Vorstands jeweils nach Abschluss eines Dienstjahres im Februar des Folge-Dienstjahres Eigentum an 5.000 Aktien der CEWE-KGaA übertragen. Variable VergütungDie Vorstandsmitglieder erhalten eine variable, erfolgsabhängige Vergütung. Die variablen Vergütungsbestandteile sind aufgeteilt in drei Komponenten und bestehen aus einer einjährigen variablen Vergütung, das heißt einem jährlich auszuzahlenden Tantiemeanteil (Tantieme I) und einer mehrjährigen variablen Vergütung in Form eines mehrjährigen Tantiemeanteils (Tantieme II) sowie einem langfristigen, aktienbasierten Vergütungsbestandteil (Aktienoptionsplan). Diese Vergütungsbestandteile haben folgenden wesentlichen Inhalt: Die Tantieme I und die Tantieme II werden jeweils getrennt berechnet. Die Tantieme I orientiert sich am Ergebnis vor Steuern (EBT) sowie an den Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte der CEWE-Gruppe. Sie ist insgesamt begrenzt auf maximal 100 % der Festbezüge desselben Jahres. Dabei werden nur solche abschreibungsrelevanten Tantiemeanteile berücksichtigt, die durch das Vorsteuerergebnis verdient wurden (verdiente Abschreibungen). Die Tantieme I wird jeweils im Folgejahr binnen zehn Tagen, nachdem der Konzernabschluss Verbindlichkeit erlangt hat, errechnet und ausgezahlt. Die Tantieme II mit ihrem mehrjährigen Anteil bezieht sich auf das Ergebnis vor Steuern (EBT); die Bemessungsgrundlage ist die Summe des EBT der Laufzeit des Dienstvertrages. Eine Verzinsung der mehrjährigen Tantieme II findet nicht statt. Sie ist in drei Fällen begrenzt auf maximal 100 % der Festbezüge. Das Guthaben aus der Tantieme II wird für die mehrjährige Dauer der persönlichen Vertragslaufzeit zurückbehalten und sechs Monate nach Beendigung des Dienstvertrages ausgezahlt. Für beide Tantiemeteile, Tantieme I und Tantieme II, gilt, dass der Anspruch des Vorsitzenden des Vorstands etwa ein Viertel bis zur Hälfte über denen eines weiteren ordentlichen Vorstandsmitgliedes liegt. Im Falle eines unterjährigen Ausscheidens werden Tantieme I und Tantieme II pro rata temporis berechnet und im Folgejahr binnen zehn Tagen nach Verbindlichkeit des Konzernabschlusses ausgezahlt. In den Jahren 2019 sowie 2021 bis 2023 wurden Aktienoptionsprogramme aufgelegt, an denen die jeweils aktiven Vorstandsmitglieder in gleicher Weise und in gleichem Umfang teilnehmen konnten. Sie haben das Ziel, über den Aktienkurs die langfristige Steigerung des Unternehmenswertes zu prämieren. Alle Aktienoptions programme (AOP 2019, AOP 2021, AOP 2022 und AOP 2023) hatten und haben im Wesentlichen die gleichen Bedingungen; seit dem AOP 2019 sind diese so gestaltet, dass im Falle einer erfolgreichen Ausübung der Optionsrechte der wirtschaftliche Vorteil nur noch in Aktien der CEWE-KGaA und nicht mehr in Geld zufließen wird. Die Teilnahme selbst Aktienoptionsprogramme - Zeitwerte, Basispreise und Erfolgsziele
und der Umfang des Optionserwerbs sind den Mitgliedern des Vorstands bis zu einer maximalen Gesamtzahl freigestellt; ein vertraglicher Anspruch auf Durchführung und auf Teilnahme besteht nicht. Eine Haltefrist für teilnehmende Mitglieder des Vorstands bei den Aktien, die aus den Aktienoptionsprogrammen kommen, ist nicht vorgesehen. Basispreise, Erfolgsziele und Fair Value der Optionsrechte aus den zurzeit laufenden Optionsprogrammen sind nachfolgend dargestellt. Zu den weiteren Angaben über die Programme siehe Seiten 162 ff. Nichtfinanzielle Erfolgsziele sind nicht vereinbart. Die Verträge enthalten keine Clawback-Regelungen. In die Ermittlung von Tantieme I und Tantieme II gehen außergewöhnliche Entwicklungen (etwa die Veräußerung von Unternehmensanteilen und die Hebung stiller Reserven) nicht ein. Im Falle der Verschlechterung der Lage der CEWE-KGaA kann die CEWE-Stiftung die Bezüge auf eine angemessene Höhe herabsetzen, wenn die Weitergewährung ansonsten unbillig wäre. Aufgrund der einheitlich hohen Motivation im Gesamtvorstand hält das Kuratorium der CEWE-Stiftung spezifische Regelungen und eine Ziel-Gesamtvergütung für Einzelvorstände nicht für erforderlich. Differenzierungen für verschiedene Geschäftsbereiche wurden nicht vorgenommen. Insgesamt sind die Vergütungen so bemessen, dass die festen Vergütungsanteile etwa 50 % bis 70 % der Gesamtvergütung, die variablen Vergütungsanteile etwa 30 % bis 50 % der Gesamtvergütung ausmachen. Sonstige vergütungsbezogene RegelungenBei den Verträgen mit Mitgliedern des Vorstands handelt es sich ausnahmslos um Zeitverträge, die nach den Bestimmungen der Satzung der CEWE-Stiftung für bis zu fünf Jahre abgeschlossen werden können. Eine ordentliche Kündigung eines Vertrags ist nicht vorgesehen. Die Vertragslaufzeiten sind derzeit für die Mitglieder des Vorstands unterschiedlich und hinsichtlich der jeweiligen Beendigungszeitpunkte gestaffelt gestaltet. Die Laufzeiten sind in keinem Fall länger als drei Jahre. Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses gelten für die Vorstandsmitglieder folgende Regelungen: Bei einer Abberufung aus wichtigem Grund ist der Vertrag zum Zeitpunkt der Abberufung beendet. Erfolgt die Abberufung nicht aus wichtigem Grund oder hat das Vorstandsmitglied diesen nicht zu vertreten, so wird die Festvergütung bis zum Ende der Vertragslaufzeit gezahlt. Darüber hinaus erhält das Vorstandsmitglied in diesem Fall eine Abfindung in Höhe der Hälfte der Festvergütung, wenn der Zeitraum bis zum Pensionsbeginn mindestens zwölf Monate beträgt, ansonsten einen anteiligen Ausgleichsbetrag. Für die Auszahlung eines etwaigen positiven Guthabens für Tantieme II gelten Regeln für eine anteilige Auszahlung. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands für den Fall eines Übernahmeangebotes (§ 315a Abs. 1 Nr. 9 HGB). Im Falle der Kündigung durch das Vorstandsmitglied bei einem Kontrollwechsel werden die Festvergütung und die Tantiemen I und II pro rata temporis gezahlt. Eine Abfindung für zukünftig entgehende Festvergütungen oder Tantiemen wird nicht gezahlt. Das Kuratorium der CEWE-Stiftung behält sich vor, ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot zu vereinbaren. Bezüge von anderen Gesellschaften der CEWE-Gruppe werden nicht gewährt. Ebenso gibt es keine Vereinbarungen über diskretionäre oder garantierte Bonuszahlungen. Das Vergütungssystem für Mitglieder des Aufsichtsrats der CEWE Stiftung & Co. KGaADie Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder besteht lediglich aus einer Festvergütung; damit wird die langfristige Entwicklung der Gesellschaft gefördert, weil Entscheidungen nicht durch Erreichung von Bonuszielen angetrieben werden. Die Regelung wurde als Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats erarbeitet, durch den Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin und den Aufsichtsrat jeweils separat beschlossen und durch die Hauptversammlung am 15. Juni 2022 beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde § 14 der Satzung der CEWE-KGaA neu gefasst. Die Regelung gilt ab dem Geschäftsjahr 2022. Im Einzelnen gilt: Die Grundvergütung eines Aufsichtsratsmitglieds beträgt 43.000 Euro (Vorjahr: 43.000 Euro). Für den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden im Aufsichtsrat sowie den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ist eine erhöhte Vergütung vorgesehen. Sie beträgt für den/die Vorsitzende(n) des Aufsichtsrats das Doppelte, für seine(n) Stellvertreter(in) und den/die Vorsitzende(n) des Prüfungsausschusses das Eineinhalbfache der Grundvergütung. Daneben erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für die persönliche Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats oder eines seiner Ausschüsse, gleich ob physisch, virtuell oder telefonisch, ein Sitzungsgeld von 2.000 Euro (Vorjahr: 2.000 Euro). Eine Hälfte der festen Vergütung wird zum 30. Juni des jeweils laufenden Geschäftsjahres und die weitere Hälfte sowie die Sitzungsgelder innerhalb eines Monats nach Abschluss des jeweiligen Geschäftsjahres, auf das sich die Vergütung bezieht, zur Zahlung fällig. Die CEWE-KGaA erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern etwaige auf ihre Vergütung entfallende Umsatzsteuer. Mitglieder des Aufsichtsrats werden in den Schutz der D&O-Versicherung einbezogen. Für sie wird ein Selbstbehalt von 10 % des möglichen Schadens bis zur Höhe von insgesamt dem Eineinhalbfachen der festen Aufsichtsratsvergütung eingerichtet. VergütungsberichtIm Rahmen der Vergütungsberichterstattung erstellen der Vorstand der Neumüller CEWE COLOR Stiftung (CEWE-Stiftung) und der Aufsichtsrat der (CEWE-KGaA) den nachfolgenden Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG. Vorstand und Aufsichtsrat legen ihn der Hauptversammlung der CEWE-KGaA zur Beschlussfassung über die Billigung vor (§ 120a Abs. 4 AktG). Berichtet wird über die Vergütungen der Vorstandsmitglieder der CEWE-Stiftung, der Aufsichtsratsmitglieder der CEWE-KGaA sowie ehemaliger Mitglieder des Vorstands der ehemaligen CEWE COLOR Holding AG, die 2013 formwechselnd in die CEWE Stiftung & Co. KGaA umgewandelt worden war, und der CEWE-Stiftung. In der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Juni 2023 wurde der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 durch Beschluss gebilligt. Individuelle Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Neumüller CEWE Color Stiftung für das Jahr 2023 Der nachfolgende Ausweis der Vergütungen des Berichtsund Geschäftsjahres 2023 erfolgt nach § 162 AktG. In den Tabellen soll unterschieden werden zwischen den tatsächlich zugeflossenen Vergütungen (gewährte Vergütungen im Sinne des § 162 Abs. 1, Satz 1 AktG) und den bereits fälligen, aber noch nicht ausgezahlten Vergütungen (geschuldete Vergütungen im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG); zusätzlich wird unterschieden - und auf freiwilliger Basis berichtet - nach geschuldeten, zugesagten, aber noch nicht fälligen Vergütungen sowie schließlich nach sonstigen Leistungen an ein Vorstandsmitglied für den Fall der regulären Beendigung seiner Tätigkeit (Leistungen im Sinne des § 162 Abs. 2, Ziffer 3 AktG). Mit dem 1. März 2023 ist Frau Yvonne Rostock als Vorstandsvorsitzende in den Vorstand eingetreten; über ihre Vergütung wird somit erstmalig in diesem Berichtsjahr berichtet. Für die einzelnen Vorstandsmitglieder gliedern sich die Vergütungen wie folgt: Die Festvergütungen der amtierenden Vorstandsmitglieder wurden in Einzelfällen so gestaltet, dass sie unabhängig von der individuellen Laufzeit der Dienstverträge gleich hoch waren. Sie blieben bis zum Stichtag 31. Dezember 2023 unverändert. Abweichend vom Vergütungssystem wurde Frau Rostock zum Antritt im August 2023 eine einmalige Antrittsprämie in Höhe von 200.000 Euro ausgezahlt, welche in den Nebenleistungen enthalten ist. Tatsächlich zugeflossene Vergütungen in Euro
Tatsächlich zugeflossene Vergütungen in Euro
Weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr gab es Vergütungen, die bereits fällig, aber noch nicht ausgezahlt waren (geschuldete Vergütungen im Sinne des §162 Abs. 1 Satz 1 AktG). Von einem Dritten sind im Hinblick auf die Tätigkeit als Vorstandsmitglied keinem Vorstandsmitglied Leistungen zugesagt oder gewährt worden. Die Vergütungen der Vorstandsmitglieder der CEWE-Stiftung für das Geschäftsjahr 2023 mit Auszahlung im Jahr 2024 (Tantieme I) konnten in Höhe von 895 TEuro über denen des Jahres 2023 (821 TEuro) liegen. Namentlich stellt sich dies wie folgt dar: Tantieme I für das Berichtsjahr - Auszahlung in 2024 in Euro
Tantieme I für das Berichtsjahr - Auszahlung in 2024 in Euro
Bei den geschuldeten, aber noch nicht fälligen Vergütungen betreffen die mehrjährigen variablen Vergütungen die Anteile der Tantieme II sowie den in den Jahren der Wartezeit für die Aktienoptionsprogramme gemäß IFRS 2.10 ff. erfassten Aufwand aus der Zugangsbewertung der aktienbasierten Vergütung; maßgeblich ist hier der beizulegende Zeitwert am Zusagetag. Die geschuldeten, aber noch nicht fälligen Vergütungen stellen sich wie folgt dar: Erdiente, noch nicht fällige Vergütungen in Euro
Erdiente, noch nicht fällige Vergütungen in Euro
In die Konten der persönlichen Ansprüche aus der Tantieme II wurden insgesamt 555 TEuro eingestellt (Vorjahr: 486 TEuro). Die Konten der Vorstandsmitglieder wiesen zum 31. Dezember 2023 im Einzelnen folgenden Stand aus: Die langfristige Entwicklung der Gesellschaft wird gefördert, indem die erfolgsunabhängigen und die erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile ausgewogen sind und so verhindert wird, dass die Vorstandsmitglieder zum Zwecke der Bonuserzielung unangemessen hohe Risiken eingehen. Tantieme II in Euro
An den Programmen AOP 2019 sowie AOP 2021 bis AOP 2023 haben alle Vorstandsmitglieder in dem ihnen angebotenen vollen Umfang teilgenommen. Im Berichtsjahr 2023 wurde kein AOP abgewickelt. Basispreise, Erfolgsziele und Fair Value der Optionsrechte aus den zurzeit laufenden Optionsprogrammen sind wie nachfolgend dargestellt. Zu den weiteren Angaben über die Programme siehe Seiten 162ff. Aktienoptionsprogramme - Zeitwerte, Basispreise und Erfolgsziele
Die variablen Vergütungsbestandteile Tantieme I und Tantieme II bemessen sich am EBT bzw. an den Abschreibungen der CEWE-Gruppe und, entsprechend dem Vergütungssystem, nicht an individuellen Leistungskriterien oder Zielvereinbarungen mit den Vorstandsmitgliedern. Bei den sonstigen Leistungen an ein Vorstandsmitglied für den Fall der regulären Beendigung seiner Tätigkeit handelt es sich um Pensionszusagen in Form einer Direktzusage. Sonstige Leistungen im Fall der regulären Beendigung in Euro
Sonstige Leistungen im Fall der regulären Beendigung in Euro
Erworbene Aktien anstelle einer Altersversorgung in Euro
Nachfolgend werden die Vorstandspensionen der CEWE-Stiftung dargestellt. Die Höhe der Pensionsansprüche ermittelt sich aus den zuletzt bezogenen Festbezügen für die Tätigkeit als Vorstand in der CEWE-Stiftung. Vorstandspensionen Vorstände der Neumüller CEWE COLOR Stiftung in TEuro
Anmerkung: Im Fall eines Versorgungsausgleichs wird der ungekürzte Versorgungsanspruch gezeigt. Eine Hinterbliebenenversorgung ist grundsätzlich nicht Teil der gegebenen Zusagen. Die gezeigten Barwerte von Dienstzeitaufwand und zurückgestellten Pensionsverpflichtungen umfassen auch solche, wie sie in Einzelfällen für mögliche Hinterbliebene zugesagt wurden; solche Fälle bewegen sich nach wie vor im Vergütungssystem für Vorstände der CEWE-Stiftung, weil sie kostenneutral gestaltet wurden. Für die Herren Dr. Reiner Fageth, Dr. Olaf Holz-kämper und Patrick Berkhouwer wurde abweichend von der oben beschriebenen Versorgungsregelung eine Hinterbliebenenversorgung eingerichtet, die unter versicherungsmathematischen Gesichtspunkten durch eine Absenkung der Altersleistungen im Vergleich zu den im Grundsatz bestehenden Regelungen kostenneutral ist. Der Dienstzeitaufwand für Altersversorgung im Jahr 2023 stellt sich unter einem Rechnungszins von 3,2% (Vorjahr: 3,7%) gemäß der Anwendung des Projected-Unit-Credit-Verfahrens nach IFRS wie oben gezeigt dar. Yvonne Rostock werden abweichend zu der üblichen Altersversorgung jeweils nach Abschluss eines Dienstjahres im Februar des Folge-Dienstjahres Eigentum an 5.000 Aktien der CEWE-KGaA übertragen. Die Halteverpflichtung beträgt für die Aktien 5 Jahre; diese Halteverpflichtung endet mit Ausscheiden aus dem Unternehmen. Frau Rostock hat die Möglichkeit die sogenannte "Sell-to-cover-Option" zu wählen, in der die Anzahl der Aktien, die zur Begleichung des Steuerbetrags erforderlich sind, von der CEWE-Stiftung einbehalten werden und durch den (fiktiven) Veräußerungserlös der Steuerbetrag finanziert wird. Für das Jahr 2023 hat Frau Rostock Anspruch auf eine Übertragung von 4.166 Aktien (pro rata temporis). Frau Rostock hat sich für die "Sell-to-Cover-Option" entschieden. Am Stichtag betrug der Tagestiefpreis 105,00 Euro, und es wurden 2.189 Aktien in das Depot von Frau Rostock übertragen. Schließlich wird für die Herren Dr. Reiner Fageth und Dr. Olaf Holzkämper im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung zusätzlich eine Lebensversicherung mit Kapitalzahlung im vorzeitigen Todesfall als Hinterbliebenenversorgung oder im Erlebensfall als Altersversorgung über eine Versicherungssumme von jeweils 38 TEuro unterhalten. Die jährlichen Aufwendungen hierfür betragen pro Vorstandsmitglied jeweils 1 TEuro (Vorjahr: 1 TEuro). Betriebliche Altersversorgung in TEuro
Kredite und Vorschüsse sind nicht gewährt worden. Des Weiteren wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten der Mitglieder des Vorstands eingegangen. Soweit vertragliche Regelungen zu Maximalvergütungen bestehen, wurden diese geprüft; sie wurden in keinem Fall verletzt oder überschritten. Vorzeitige Auflösungen von Dienstverträgen wurden im Berichtsjahr nicht vereinbart. Herr Zweigle, der mit dem 31. Dezember 2021 aus dem Vorstand ausgeschieden ist, hat die Optionsrechte aus den Programmen AOP 2017, AOP 2019 und AOP 2021 behalten. Bei Herrn Dr. Friege, der zum 31. Dezember 2022 ausgeschieden ist, bleiben die während der Dienstzeit angebotenen und erworbenen Optionsrechte ungeachtet seines Ausscheidens für deren Laufzeit weiterhin bestehen und können von ihm ausgeübt werden. Darüber hinaus wurden keine Zusagen an ein früheres Vorstandsmitglied im Zusammenhang mit der Beendigung der Tätigkeit im letzten Geschäftsjahr gemacht, die im letzten Geschäftsjahr gewährt wurden (§ 162 Abs. 2 Nr. 2 AktG). Schließlich wurden im Berichtsjahr auch keine vor übergehenden Abweichungen vom bestehenden Vergütungssystem vereinbart oder beschlossen. Vergütung des Aufsichtsrats der CEWE Stiftung & Co. KGaADer Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder besteht seit 2022 nur noch aus einer Festvergütung. Die seit dem Geschäftsjahr 2022 geltende Regelung wurde neu gefasst und hat die alten Bestimmungen in § 14 der Satzung der CEWE-KGaA ersetzt. Im Einzelnen gilt: Die Grundvergütung eines Aufsichtsratsmitglieds beträgt 43.000 Euro (Vorjahr: 43.000 Euro). Für den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden im Aufsichtsrat sowie den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ist eine erhöhte Vergütung vorgesehen. Sie beträgt für den/die Vorsitzende(n) des Aufsichtsrats das Doppelte, für seine(n) Stellvertreter(in) und den/die Vorsitzende(n) des Prüfungsausschusses das Eineinhalbfache der Grundvergütung. Daneben erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für die persönliche Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats oder einer seiner Ausschüsse, gleich, ob physisch, virtuell oder telefonisch, ein Sitzungsgeld von 2.000 Euro (Vorjahr: 2.000 Euro). Eine Hälfte der festen Vergütung wird zum 30. Juni des jeweils laufenden Geschäftsjahres und die weitere Hälfte sowie die Sitzungsgelder werden innerhalb eines Monats nach Abschluss des jeweiligen Geschäftsjahres, auf das sich die Vergütung bezieht, zur Zahlung fällig. Folgende Vergütungen sind an die Aufsichtsratsmitglieder in 2023 abgerechnet worden: Aufsichtsrat Bezüge, Aktienbesitz, Optionsrechte in TEuro
1 Eine Hälfte der festen Vergütung ist
zum 30. Juni des laufenden Geschäftsjahres (also zum
30.06.2023) und die weitere Hälfte sowie die
Sitzunggelder 2023 innerhalb eines Monats nach Abschluss
des Geschäftsjahres in 2024 zahlbar.
Die CEWE-KGaA erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern etwaige auf ihre Vergütung entfallende Umsatzsteuer. Die vorgenannten Beträge verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Von einem Dritten sind im Hinblick auf die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied keinem der Mitglieder des Aufsichtsrats Leistungen gewährt worden oder zugeflossen. Ein Mitglied des Aufsichtsrats erbrachte im Vorjahr in geringem Umfang Beratungsleistungen (2023: 0 TEuro, 2022: 14 TEuro). Auch Aufsichtsratsmitglieder sind in den Schutz der D&O-Versicherung einbezogen. Für sie wurde ein Selbstbehalt von 10 % des möglichen Schadens bis zur Höhe von insgesamt dem Eineinhalbfachen der festen Aufsichtsratsvergütung eingerichtet. Kredite und Vorschüsse an Aufsichtsräte sind nicht gewährt worden. Ebenso wurden keine Haftungsverhältnisse zu ihren Gunsten eingegangen. Versorgungszusagen und Ruhegehälter ehemaliger Mitglieder des Vorstands der Neumüller CEWE COLOR Stiftung beziehungsweise der ehemaligen CEWE COLOR Holding AGFür ehemalige Mitglieder des Vorstands der ehemaligen CEWE COLOR Holding AG sowie der CEWE-Stiftung bestanden zum Stichtag 31. Dezember 2023 Pensionsrückstellungen in Höhe von 16.970 TEuro (Vorjahr: 14.393 TEuro). Die Pensionsbezüge für das Geschäftsjahr 2023 beliefen sich auf 1.190 TEuro (Vorjahr: 1.091 TEuro). Mit Wirkung ab dem 1. April 2007 wurden die Pensionszusagen der zu diesem Zeitpunkt bereits im Ruhestand befindlichen ehemaligen Vorstände auf die CEWE COLOR Versorgungskasse e. V., Wiesbaden, übertragen. Sie wird in den Konzernabschluss einbezogen. Für die übrigen ehemaligen Vorstände wurden die Versorgungszusagen in Form einer Direktzusage beibehalten. Kredite, Vorschüsse und Haftungsverhältnisse wurden für ehemalige Organmitglieder (das heißt Vorstand oder Aufsichtsrat, soweit vorliegend) der CEWE-Stiftung, der ehemaligen CEWE COLOR Holding AG bzw. der jetzigen CEWE-KGaA nicht gewährt. Ehemaligen Mitgliedern des Aufsichtsrats sind keine Bezüge gewährt worden. Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung für die gegenwärtigen und ehemaligen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der CEWE Stiftung und Co. KGaA, der ehemaligen CEWE COLOR Holding AG und der Neumüller CEWE COLOR Stiftung.Die folgende vergleichende Darstellung stellt die jährliche Veränderung der gewährten und geschuldeten Vergütung der gegenwärtigen und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Ertragsentwicklung der CEWE-KGaA sowie der CEWE-Gruppe und der Vergütung von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalenzbasis dar. Bei der Ermittlung der Vergütung von Arbeitnehmern wird auf die durchschnittlichen Löhne und Gehälter der Mitarbeiter der CEWE-KGaA im jeweiligen Geschäftsjahr abgestellt. Die interne Vergleichsgruppe wird bewusst auf die CEWE-KGaA beschränkt, zum einen wegen des externen Vergleichs der CEWE-Vorstandsvergütung mit denen der Unternehmen des SDAX und zum anderen, weil dort die meisten Mitarbeiter beschäftigt sind. Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung in TEuro
Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung in TEuro
1 Vorjahreszahl wurde angepasst.
Zwischenverweis im Lagebericht auf Entgeltbericht Alle fünf Jahre veröffentlicht CEWE entsprechend dem Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) einen Entgeltbericht, zuletzt für das Geschäftsjahr 2021. Damit werden die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Jedoch gilt auch für das Geschäftsjahr 2023: Frauen und Männer mit dem Status der leitenden Angestellten werden entsprechend ihrer Position vergütet. Im Rahmen dieser Betrachtung wird kein Unterschied zwischen Frauen und Männern gemacht. CEWE legt darüber hinaus einen starken Fokus auf gleiche Entwicklungsmöglichkeiten für Frauen und Männer. KonzernabschlussKonzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburgin TEuro
Die Vergleichszahlen wurden angepasst (vgl. Erläuterungen unter Abschnitt A3, D Seite 127f.) Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2023der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburgin TEuro
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023der CEWE Stiftung & Co. KGaA, OldenburgAKTIVA
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnungder CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburgin TEuro
Details siehe D 49 - D 54 Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2023der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburgin TEuro
Segmentberichterstattung nach Geschäftsfeldern 1 für dasdas Geschäftsjahr 2023der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburgin TEuro
1 Die Segmentberichterstattung nach
Geschäftsfeldern ist integraler Bestandteil des
Anhangs.
Erläuterung der Segmente
Anhangder CEWE Stiftung & Co. KGaA, OldenburgA. Allgemeine Angaben1 UnternehmensinformationDie CEWE Stiftung & Co. KGaA (im Folgenden: CEWE-KGaA) ist eine börsennotierte Kommanditgesellschaft auf Aktien deutschen Rechts mit Sitz in Deutschland (Meerweg 30 - 32, 26133 Oldenburg). Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 208214 eingetragen. Die CEWE-KGaA ist Muttergesellschaft der CEWE-Gruppe (im Folgenden: CEWE). CEWE ist ein international tätiger Konzern, dessen Schwerpunkte als Technologie- und Marktführer im Bereich Fotofinishing, im Kommerziellen Online-Druck sowie im Fotoeinzelhandel liegen. Der vorliegende Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wurden vom Vorstand der CEWE-KGaA aufgestellt und werden beim Bundesanzeiger eingereicht und veröffentlicht. 2 Grundlagen für die Aufstellung des KonzernabschlussesDer Konzernabschluss der CEWE-KGaA für das Berichtsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 ist in Übereinstimmung mit den am Stichtag geltenden International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Interpretationen des International Accounting Interpretation Committee (IFRIC), wie sie in der EU anzuwenden sind, sowie den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden Vorschriften erstellt. Folgende Standards und Überarbeitungen sowie Interpretationen waren seit dem Berichtsjahr erstmals anzuwenden: Änderung/Standard
Die genannten Standards sind in dem Berichtsjahr erstmalig verpflichtend anzuwenden. Folgende in EU-Recht übernommene IFRS wurden bis zum Bilanzstichtag herausgegeben, sind aber erst in späteren Berichtsperioden verpflichtend anzuwenden. Änderung/Standard
Die Angaben beschreiben Standards und Änderungen, die zum Bilanzstichtag bereits beschlossen wurden. Jedoch sind die Inhalte noch nicht in Kraft getreten, die Effekte werden erst in einem späteren Bilanzierungsjahr erkennbar. Aus den neuen Standards und Änderungen bestehender Standards werden sich voraussichtlich keine wesentlichen Änderungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben. Nachfolgende Standards sowie Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards, die ebenfalls vom IASB zum Bilanzstichtag herausgegeben wurden, sind im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 noch nicht verpflichtend anzuwenden. Deren Anwendung setzt voraus, dass sie im Rahmen des IFRS-Übernahmeverfahrens ("Endorsement") der EU angenommen werden: Änderung/Standard
Die Angaben zeigen Standards und Interpretationen, die noch nicht verpflichtend in der EU anzuwenden sind. Die genannten Inhalte sind jedoch verpflichtend beschlossen und werden zurzeit in einem Endorsement-Verfahren der EU in staatliches Recht übernommen. Die Anwendung der zum Bilanzstichtag herausgegebenen, aber noch nicht verbindlich umzusetzenden Standards wird im Hinblick auf zukünftige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage noch geprüft. Unter Umständen werden aufgrund einiger Standards zusätzliche Anhangangaben erforderlich sein. Die neuen Standards werden erst nach Abschluss des Endorsement-Verfahrens in der EU angewendet. Bestimmung von beizulegenden ZeitwertenBei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendet CEWE so weit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:
Mit Ausnahme der zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Derivate werden im vorliegenden Abschluss sämtliche Vermögenswerte und Schulden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Bei den zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Vermögenswerten und Schulden stellen die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz eine gute Näherung an den beizulegenden Zeitwert dar. Die bilanzierten ausgewiesenen Derivate sind zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die von den Kreditinstituten ermittelten Marktwerte ergeben sich durch Abzinsung der erwarteten künftigen Zahlungsströme über die Restlaufzeit der Verträge auf Basis individueller, nicht beobachtbarer Inputparameter (Stufe 3 nach IFRS 7). Die Effekte sind von untergeordneter Bedeutung. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Soweit nicht anders angegeben, werden sämtliche Wertinformationen in TEuro gemacht. 3 KonsolidierungskreisIn den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 sind neben der CEWE Stiftung & Co. KGaA die in- und ausländischen Gesellschaften einbezogen, bei denen die CEWE Stiftung & Co. KGaA unmittelbar oder mittelbar die Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses hat. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Unternehmen vorliegen und der Konzern die Fähigkeit besitzt, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Der Konsolidierungskreis umfasst zum 31. Dezember 2023 neben der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg, als Obergesellschaft 12 inländische und 19 ausländische Gesellschaften (vgl. E69, Seite 179). Daneben werden die auf die CEWE COLOR Versorgungskasse e. V., Wiesbaden, ausgelagerten Pensionsverpflichtungen gemäß IAS 19 in den Konzernabschluss einbezogen. Es liegt kein Treuhandmodell (Contractual Trust Arrangement - CTA) vor, da die Pensionsverpflichtungen rechtlich bei der CEWE-KGaA verbleiben. Insoweit die Versorgungskasse ihren Verpflichtungen nicht aus eigenen Mitteln nachkommen kann, werden ihr diese durch die CEWE-KGaA zur Verfügung gestellt. Wegen untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen wurde, wie im Vorjahr, die nicht operativ tätige Bilder-planet.de GmbH, Köln, sowie die im Oktober 2022 neu gegründete und noch nicht operativ tätige Gesellschaft Diginet Danmark ApS, Åbyhøj, Dänemark. Die Tochtergesellschaft futalis GmbH wurde zum 21. Dezember 2023 veräußert, am selben Datum ging die Beherrschung der Gesellschaft auf die Erwerber über. Nachdem die CEWE-Gruppe in den vergangenen Jahren einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des Geschäfts von futalis geleistet hatte, sollen die nächsten strategischen Schritte in eigener Regie erfolgen. Infolgedessen war futalis erstmalig zum 30. September 2023 als zur Veräußerung gehalten klassifiziert worden. Die Vorjahreszahlen der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden entsprechend angepasst, um den aufgegebenen Geschäftsbereich gesondert von den fortgeführten Geschäftsbereichen darzustellen. Die futalis GmbH wird im Segment "Sonstiges" Seite 22 dargestellt. Die Auswirkungen der Veräußerungen auf die Bilanzposten des Konzerns stellen sich wie folgt dar: Auswirkungen der Veräußerung auf die Bilanzposten des Konzerns in TEuro
Das Ergebnis der aufgegebenen Geschäftsbereiche, das in das Ergebnis nach Steuern einbezogen wurde, stellt sich wie folgt dar: Ergebnis der aufgegebenen Geschäftsbereiche in TEuro
Im Laufe des Jahres trug futalis -0,8 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro) zum Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit bei, zahlte 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,3 Mio. Euro) für die Investitionstätigkeit sowie + 0,7 Mio. Euro (Vorjahr: -0,1 Mio. Euro) für die Finanzierungstätigkeit. 4 KonsolidierungsgrundsätzeDer Konzernabschluss wurde aus den einbezogenen in- und ausländischen Abschlüssen der Tochterunternehmen nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entwickelt. Bei sämtlichen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften deckt sich der Stichtag des Einzelabschlusses mit dem Stichtag des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023. Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Außerdem beinhalten sie die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzten Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen. Etwaige bedingte Gegenleistungen werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer als Vermögenswert oder als Verbindlichkeit eingestuften bedingten Gegenleistung werden im Rahmen von IFRS 9 bewertet, und ein daraus resultierender Gewinn bzw. Verlust wird entweder im Gewinn oder Verlust oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Als Goodwill wird der Wert angesetzt, der sich aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs sowie eventuell dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen sowie dem beizulegenden Zeitwert jeglicher vorher gehaltener Eigenkapitalanteile zum Erwerbsdatum über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen ergibt. Beim Hinzuerwerb von Anteilen an bereits im Wege der Vollkonsolidierung einbezogenen Unternehmen erfolgt die Erfassung erfolgsneutral. Der Ansatz von Vermögenswerten, Schulden wie auch Firmenwerten des bereits konsolidierten Unternehmens wird nicht geändert. Die jährlich vorzunehmenden Werthaltigkeitstests (Impairment-Tests) für Geschäfts- oder Firmenwerte werden nach der Discounted-Cash-Flow-Methode durchgeführt. Dabei werden die zukünftig zu erwartenden Cash Flows aus der jüngsten Managementplanung zugrunde gelegt, mit langfristigen Umsatzwachstumsraten sowie Annahmen über die Margen- und Ergebnisentwicklung fortgeschrieben und mit den Kapitalkosten der Unternehmenseinheit abgezinst. Getestet wird auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Während des Jahres wird zusätzlich dann ein Impairment-Test durchgeführt, wenn Ereignisse die Annahme nahelegen, dass der Wert nachhaltig gesunken sein könnte. Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einbezogenen Gesellschaften werden eliminiert. Zwischengewinne aus Konzernlieferungen werden konsolidiert, soweit sie von Bedeutung für die Darstellung des Bildes der tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage sind. Die gruppeninternen Lieferungen und Leistungen werden sowohl auf der Basis von Marktpreisen als auch von Verrechnungspreisen berechnet, die auf der Grundlage des Fremdvergleichs ("dealing at arm's length") ermittelt wurden. Soweit erforderlich, wird bei ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen eine Steuerabgrenzung vorgenommen. Aktienoptionspläne wurden als ausgegebene Eigenkapitalinstrumente für künftige Arbeitsleistungen nach IFRS 2 mit dem Fair Value bewertet. Die sich daraus ergebenden Effekte wurden aufwandsmäßig über die Laufzeit verteilt, im Personalaufwand gezeigt und gegen das Eigenkapital gebucht. Soweit die Bedingungen der Optionen nicht erfüllt werden, ist die Bewertungsposition innerhalb des Eigenkapitals erfolgsneutral aufzulösen. Unternehmen, die nicht mehr als zu konsolidierende Unternehmen zu klassifizieren sind, werden von der Konsolidierung ausgeschlossen. Der Zeitpunkt wird durch den Stichtag des Ausscheidens, d. h. durch den Zeitpunkt des Verlustes der Kontrolle über die Finanz-und Geschäftspolitik, bestimmt. Bis zum Abgang entstandene Aufwendungen und Erträge des konsolidierten Unternehmens werden noch in die Konzern-GuV einbezogen. Als Abgangswert werden alle das konsolidierte Unternehmen repräsentierenden Vermögenswerte und Schulden zum Zeitpunkt unmittelbar vor dem Ausscheiden aus dem Konsolidierungskreis berücksichtigt. Der Ertragseffekt aus der Entkonsolidierung ergibt sich aus der Gegenüberstellung von Veräußerungs- oder Liquiditätserlös und dem Abgangswert. Die Konsolidierungsmethoden werden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewendet. 5 WährungsumrechnungDie Jahresabschlüsse der ausländischen Konzerngesellschaften werden nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Da die Tochtergesellschaften ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben, ist grundsätzlich die funktionale Währung identisch mit der jeweiligen Landeswährung der Gesellschaft. Berichtswährung und funktionale Währung des Konzerns ist der Euro. Vermögenswerte und Schulden der einzubeziehenden ausländischen Unternehmen werden mit den Devisenkassamittelkursen am Bilanzstichtag (Bilanz-Kurs), die Erträge und Aufwendungen mit dem Jahresdurchschnitt der jeweiligen Mittelkurse (GuV-Kurs) umgerechnet. Geschäfts- oder Firmenwerte, die bei ausländischen Tochtergesellschaften aus der Kapitalkonsolidierung entstehen, werden zu historischen Anschaffungswerten fortgeführt. Auch das Eigenkapital wird zu historischen Kursen umgerechnet. Hieraus resultierende Umrechnungsdifferenzen werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt, sondern in einem separaten Posten des Eigenkapitals. Währungsdifferenzen aus der Umrechnung langfristiger Darlehen an Konzerngesellschaften werden ebenfalls erfolgsneutral innerhalb des Eigenkapitals erfasst. Der Währungsumrechnung liegen die nachfolgenden wesentlichen Kurse zugrunde: Währungsumrechnung
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze6 Allgemeine AngabenDie Jahresabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften werden - unverändert zum Vorjahr - grundsätzlich nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte werden im Konzernabschluss in der gleichen Weise ausgeübt wie in den Jahresabschlüssen. Der Vorstand muss zur Erstellung des Konzernabschlusses eine Reihe von Beurteilungen und Schätzungen vornehmen sowie Annahmen treffen, die Einfluss auf die Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze im Konzern und den Ausweis der Vermögenswerte und Schulden sowie der Erträge und Aufwendungen haben. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von den Schätzungen abweichen. Die Schätzungen und die zugrunde liegenden Annahmen werden laufend überprüft. Nachstehend angeführte Schätzungen und damit zusammenhängende Annahmen können Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben. Sofern Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sowie immaterielle Vermögenswerte im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworben werden, sind der beizulegende Zeitwert dieser Vermögenswerte zum Erwerbszeitpunkt sowie die erwartete Nutzungsdauer zu schätzen. Sowohl die Ermittlung der Zeitwerte als auch der Nutzungsdauern basiert auf Beurteilungen des Managements. Um Wertminderungen von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens und von immateriellen Vermögenswerten sowie Geschäfts- oder Firmenwerten zu bestimmen, müssen Schätzungen bezüglich der Ursache, des Zeitpunkts und der Höhe der Wertminderungen und, soweit zulässig, Zuschreibungen vorgenommen werden. Die Beurteilung von Hinweisen, die auf Wertminderungen hindeuten, die Schätzung künftiger Cash Flows und die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten sind abhängig von Einschätzungen hinsichtlich der erwarteten Cash Flows, der Nutzungsdauern, der Diskontierungssätze sowie der Restwerte. Die Entwicklung der künftigen Cash Flows wird hauptsächlich durch die Entwicklung der zukünftigen Nachfrage nach den Produkten bestimmt. Sollte die tatsächliche Entwicklung der Nachfrage unter den Erwartungen liegen, hätte dies negative Auswirkungen auf die Umsätze und Cash Flows. Dadurch könnten sich weitere Wertberichtigungsaufwendungen ergeben, die sich negativ auf die zukünftige Ertragslage auswirken. Um dem Ausfallrisiko von Forderungen zu begegnen, werden neben der Kreditrisikovorsorge (Expected Credit Loss) Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen gebildet. Basis für die Ermittlung der Kreditrisikovorsorge sind die Fälligkeitsstruktur, aktuelle Marktsituationen sowie vergangenheitsbezogene Erfahrungswerte. Sofern sich die Finanzlage der Kunden verschlechtert, könnten die tatsächlichen Forderungsausfälle über den erwarteten Forderungsausfällen liegen. Die CEWE-Gruppe ist in verschiedenen Ländern (im Wesentlichen in Europa) zur Entrichtung von Ertragsteuern verpflichtet. Deshalb sind wesentliche Annahmen erforderlich, um die gruppenweiten Ertragsteuerschulden zu ermitteln. Die Ertragsteuern werden ermittelt, indem für jedes Steuersubjekt die erwartete tatsächliche Ertragsteuer sowie die sich aus temporären Differenzen zwischen den Bilanzposten des Konzernabschlusses und den steuerrechtlichen Abschlüssen ergebenden Steuerlatenzen errechnet werden. Hierzu müssen Annahmen zur Auslegung der geltenden Steuervorschriften im In- und Ausland getroffen werden. Außerdem muss eingeschätzt werden, ob die Möglichkeit besteht, im Rahmen der jeweiligen Steuerart und Steuerjurisdiktion ausreichend hohes zu versteuerndes Einkommen zu erzielen. Es gibt Geschäftsvorfälle und Berechnungen, bei denen die endgültige Besteuerung nicht abschließend ermittelt werden kann. Der Konzern bemisst die Höhe der Rückstellungen für erwartete Steuerprüfungen auf Basis von Schätzungen, ob und in welcher Höhe zusätzlich Ertragsteuern fällig werden. Sofern die endgültige Besteuerung dieser Geschäftsvorfälle von der anfänglich angenommenen abweicht, wird dies in der Periode, in der die Besteuerung abschließend ermittelt wird, Auswirkungen auf die tatsächlichen und die latenten Steuern haben. Würden die endgültigen Werte (in den von Schätzungen betroffenen Bereichen) um 10 % von den Schätzungen des Managements abweichen, müsste der Konzern die Steuerschulden um 768 TEuro und die latente Steuerverbindlichkeit um 159 TEuro erhöhen, wenn die Abweichung nachteilig ist, oder die Steuerschulden um 768 TEuro und die latente Steuerverbindlichkeit um 159 TEuro reduzieren, wenn die Abweichung vorteilhaft ist. Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf Basis versicherungsmathematischer Verfahren bewertet. Diese Bewertungen fußen im Wesentlichen auf Annahmen zu Abzinsungsfaktoren, zu Gehalts- und Rententrends sowie zu Lebenserwartungen. Es kann zu wesentlichen Veränderungen der Pensionen und ähnlicher Verpflichtungen kommen, sofern diese Annahmen aufgrund von veränderten Markt- und Wirtschaftsbedingungen wesentlich von den tatsächlichen Entwicklungen abweichen. Der Ansatz und die Bewertung von sonstigen Rückstellungen und Eventualschulden hängen in hohem Maße von der Komplexität des zugrunde liegenden Geschäftsvorfalls und von Schätzungen ab. Hierzu müssen Annahmen zu Eintrittswahrscheinlichkeiten und zur Höhe der Inanspruchnahme getroffen werden, die von Erfahrungswerten, von Einschätzungen von Kostenentwicklungen und von der Einschätzung von anderen Informationen abhängen. Änderungen dieser Schätzungen können sich erheblich auf die Ertragslage auswirken. Einzelne Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung und in der Bilanz sind zusammengefasst. Sie werden im Anhang gesondert ausgewiesen. Der Konzern klassifiziert Vermögenswerte und Schulden als kurzfristig, wenn diese voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert oder ausgeglichen werden. 7 Ertrags- und AufwandsrealisierungDie gewöhnliche Geschäftstätigkeit der CEWE-Gruppe liegt in der Erbringung von Fotofinishing- bzw. sonstigen Druckleistungen sowie im Handel mit Foto-Hardware und Fotofinishing-Produkten und -Dienstleistungen. Dabei hat CEWE überwiegend Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern und nur in geringfügigem Umfang aus der Erbringung von Dienstleistungen. Alle Erträge, die im Zusammenhang mit der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit stehen, werden als Umsatzerlöse in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt. Alle anderen Erträge werden als sonstige betriebliche Erträge gezeigt (vgl. C28, Seite 139). Umsatzerlöse werden anhand eines fünfstufigen Modells erfasst. Hiernach sind diejenigen Beträge als Umsatzerlöse zu erfassen, die als Gegenleistung für die Übertragung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen an einen Kunden erwartet werden. Die Umsatzrealisierung erfolgt, wenn (oder sobald) die Verfügungsgewalt über Waren oder Dienstleistungen entweder über einen Zeitraum oder zu einem Zeitpunkt an einen Kunden übertragen wurde. Betriebliche Aufwendungen werden bei Inanspruchnahme der Leistung oder zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam. Umsatzbezogene Aufwendungen oder Rückstellungen werden grundsätzlich zum Zeitpunkt der Realisierung der entsprechenden Umsatzerlöse berücksichtigt; das beinhaltet auch geschätzte Beträge für Rabatte und Skonti und andere Erlösschmälerungen. Zinserträge und -aufwendungen werden periodengerecht erfasst. 8 SachanlagenDas Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit Abnutzungen vorliegen, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Im Geschäftsfeld Kommerzieller Online-Druck wird für Offsetdruckmaschinen die Methode der leistungsbezogenen Abschreibung angewendet. Die Herstellungskosten umfassen dabei alle direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der fertigungsbezogenen Gemeinkosten. Finanzierungskosten werden aktiviert. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert ermittelt und in der Periode, in der der Posten ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstige betriebliche Erträge oder Aufwendungen erfasst. 9 Bilanzierung von LeasingverhältnissenFür Leasingvereinbarungen setzt CEWE zur Ersteinbuchung eine Verbindlichkeit in Höhe des Barwerts der bestehenden Zahlungsverpflichtung an, angepasst um aktivisch oder passivisch abgegrenzte Leasingzahlungen. Variable Leasingzahlungen fallen nur in unwesentlichem Umfang an. Die Folgebilanzierung erfolgt nach der Effektivzinsmethode. Für die Barwertbestimmung erfolgt die Abzinsung mit einem risiko- und laufzeitäquivalenten Grenzfremdkapitalzinssatz, wenn die Bestimmung des impliziten Zinssatzes nicht möglich ist. Der in der Bilanz separat auszuweisende kurzfristige Anteil der Leasingverbindlichkeit wird über den in den Leasingraten enthaltenen Tilgungsanteil der nächsten zwölf Monate bestimmt. Alle Nutzungsrechte aus den Leasingvereinbarungen werden von CEWE zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibung erfolgt linear über den kürzeren Zeitraum von Leasinglaufzeit und wirtschaftlicher Nutzungsdauer des identifizierten Vermögenswerts. Wenn Ereignisse oder veränderte Umstände eine Wertminderung vermuten lassen, erfolgt eine Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 36. Die Bilanzierung von Leasingverhältnissen wird im Wesentlichen durch die Einschätzung zur Laufzeit beeinflusst. Im Rahmen der Bestimmung der Leasinglaufzeit werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von bestehenden Optionen bieten. Die unterstellte Laufzeit umfasst daher auch Perioden, die von Verlängerungsoptionen abgedeckt sind, wenn mit einer hinreichenden Sicherheit von einer Ausübung ausgegangen wird. 10 Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienAls Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen Grundstücke und Gebäude, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden und nicht für die eigene Produktion, die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen, für Verwaltungszwecke oder für den Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit genutzt werden. Sie werden bei der erstmaligen Bewertung zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung werden die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden ausgebucht, wenn sie veräußert werden oder wenn sie dauerhaft nicht mehr genutzt werden und kein künftiger wirtschaftlicher Nutzen bei ihrer Veräußerung erwartet wird. Gewinne oder Verluste aus der Stilllegung oder der Veräußerung einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie werden im Jahr der Stilllegung oder der Veräußerung erfasst. Immobilien werden dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zugeordnet, wenn eine Nutzungsänderung vorliegt, die durch das Ende der Selbstnutzung oder den Beginn eines Operating-Leasingverhältnisses als Vermieter mit einer anderen Partei belegt wird. 11 Geschäfts- oder FirmenwerteGeschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern einmal jährlich auf Wertminderung überprüft. Eine Überprüfung findet darüber hinaus immer dann statt, wenn Ereignisse eingetreten sind, die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten. 12 Immaterielle VermögenswerteImmaterielle Vermögenswerte sind gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, entgeltlich erworbene Software, selbst erstellte Software, Kundenstämme sowie -listen, Markenrechte sowie auf die aufgezählten Vermögenswerte entfallende geleistete Anzahlungen. Erworbene und selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden unter den Voraussetzungen des IAS 38 "Immaterielle Vermögenswerte" aktiviert. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten, selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, aus denen dem Konzern wahrscheinlich ein künftiger Nutzen zufließt und die verlässlich bestimmt und bewertet werden können, werden mit ihren Herstellungskosten aktiviert und jeweils über die Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Die Herstellungskosten umfassen dabei alle direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der fertigungsbezogenen Gemeinkosten. Finanzierungskosten werden nicht aktiviert, da keine Vermögenswerte mit sich über einen längeren Zeitraum erstreckender Erstellungs- bzw. Herstellungsphase vorliegen. Sonstige Entwicklungskosten werden ebenfalls nicht aktiviert, da die Bedingungen für die Aktivierung in der Regel nicht erfüllt sind. Immaterielle Vermögenswerte sind im Wert gemindert, wenn der erzielbare Betrag - der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert des Vermögenswerts - niedriger ist als der Buchwert. Wertminderungen werden im Posten Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen erfasst. Bei den selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Neuentwicklungen im Bereich gruppenweit einsetzbarer vertriebs- und produktionsspezifischer Softwaresysteme. 13 WertminderungenBetriebsgewöhnliche Nutzungsdauern in Jahren
Die Bestimmung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern wird aufgrund der bisherigen Nutzungserfahrungen mit dem Anlagegut, seinen aktuellen und voraussichtlichen Einsatzmöglichkeiten sowie der spezifischen technischen Entwicklung vorgenommen. Die Buchwerte der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte werden zu jedem Bilanzstichtag auf Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung überprüft. Sind derartige Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Der erzielbare Betrag wird für jeden einzelnen Vermögenswert bestimmt, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt Zahlungsmittelzuflüsse, die nicht weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten (zahlungsmittelgenerierender Einheiten) sind. In diesem Fall wird die Ermittlung auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit durchgeführt, der der jeweilige Vermögenswert zugeordnet ist. Die Verteilung erfolgt dabei auf angemessener und stetiger Grundlage auf die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. auf die kleinste Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer oder solchen, die noch nicht genutzt werden können, wird ein Wertminderungstest mindestens jährlich und bei Anhaltspunkten einer Wertminderung durchgeführt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die zukünftigen Zahlungsströme aus der fortgeführten Nutzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit einem risikoangepassten Zinssatz diskontiert. Die Zahlungsströme werden auf Basis der zum Zeitpunkt der Durchführung des Werthaltigkeitstests gültigen, vom Vorstand verabschiedeten Planung bestimmt. Diese Planungen basieren auf Erwartungen auf zukünftige Marktanteile, das Wachstum auf den jeweiligen Märkten sowie die Profitabilität der Produkte. Über den Detailplanungszeitraum hinausgehende Zahlungsstromprognosen werden anhand geeigneter Wachstumsraten berechnet. Der Planungszeitraum beträgt fünf Jahre. Diese berücksichtigen dabei sowohl die momentane Markteinschätzung über den Zeitwert des Geldes als auch die den Vermögenswert betreffenden Risiken, sofern diese nicht bereits in der Schätzung der Zahlungsströme Berücksichtigung gefunden haben. Die für die Diskontierung der Zahlungsströme herangezogenen risikoangepassten Zinssätze vor Steuern liegen im Geschäftsfeld Fotofinishing zwischen 5,7 % und 11,6 %, im Geschäftsfeld Einzelhandel zwischen 7,5 % und 9,2 % und im Geschäftsfeld Kommerzieller Online-Druck zwischen 9,2 % und 12,2 %. Dem risikoangepassten Zinssatz der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten liegen die durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (WACC - Weighted Average Cost of Capital) zugrunde. Deren Ermittlung erfolgt auf Basis des Capital Asset Pricing Model (CAPM) unter Berücksichtigung der aktuellen Markterwartungen. Zur Ermittlung des risikoangepassten Zinssatzes für Zwecke des Werthaltigkeitstests werden spezifische PeergroupInformationen für Beta-Faktoren, Kapitalstrukturdaten sowie der Fremdkapital kostensatz verwendet. Nicht in den Planungsrechnungen enthaltene Perioden werden durch Ansatz eines Restwerts (Terminal Value) abgebildet. Darüber hinaus werden verschiedene Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Sofern der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes bzw. einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit dessen Buchwert unterschreitet, wird eine Wertminderung in Höhe des Unterschiedsbetrags vorgenommen. Ist der Nutzungswert niedriger als der Buchwert, wird zur Bestimmung des erzielbaren Betrags zusätzlich der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Der Wertminderungsaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst. Für den Fall, dass sich der Wertminderungsaufwand wieder aufholen sollte, wird der Buchwert des Vermögenswertes bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf den neu ermittelten erzielbaren Betrag erhöht. Der erhöhte Buchwert darf jedoch den Buchwert nicht übersteigen, der ermittelt worden wäre (abzüglich planmäßiger Abschreibungen), wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird sofort erfolgswirksam erfasst. Der Geschäfts- oder Firmenwert unterliegt keiner planmäßigen Abschreibung, sondern wird auf der Basis des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der dieser zugeordnet ist, auf eine Wertminderung hin untersucht. Hierfür wird der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Geschäfts- oder Firmenwert jeder einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet, die voraussichtlich Synergien aus dem Zusammenschluss zieht. Dabei entspricht die maximale Größe der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit dem operativen Geschäftsfeld, wie es auch Teil der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger ist, und knüpft somit am internen Berichtswesen an. Der Werthaltigkeitstest erfolgt mindestens einmal im Jahr und zusätzlich, sofern Anhaltspunkte einer Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit vorliegen. Für den Fall, dass der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, dem der Geschäftsoder Firmenwert zugewiesen wurde, deren erzielbaren Betrag übersteigt, ist dieser zugewiesene Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe der festgestellten Differenz abzuschreiben. Einmal vorgenommene Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwertes dürfen nicht mehr rückgängig gemacht werden. Übersteigt der festgestellte Differenzbetrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwertes, erfolgt in Höhe des verbleibenden Wertminderungsbetrags eine anteilige Wertminderung der Buchwerte der der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordneten Vermögenswerte. 14 FinanzanlagenDas Finanzanlagevermögen ist zum Fair Value bewertet. CEWE prüft zu jedem Bilanzstichtag, ob objektive Hinweise auf Wertminderungen vorliegen. Im Finanzanlagevermögen enthaltene Rückdeckungsversicherungen werden mit ihrem versicherungsmathematischen Barwert angesetzt. Hierbei handelt es sich nicht um Planvermögen. 15 Zur Veräußerung gehaltene langfristige VermögenswerteZur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte sind Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten, deren Buchwerte innerhalb der nächsten zwölf Monate hauptsächlich durch Veräußerung und nicht durch betriebliche Nutzung realisiert werden sollen. Die Bewertung erfolgt zum niedrigeren Betrag aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Sofern sich der beizulegende Zeitwert zu einem späteren Zeitpunkt erhöht, erfolgt eine Zuschreibung in Höhe der erfassten Wertminderung. 16 VorräteDer Ansatz des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. In die Herstellungskosten werden die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten einbezogen. Kosten der Verwaltung werden berücksichtigt, sofern sie der Produktion zuzurechnen sind. Angeschaffte Gegenstände des Vorratsvermögens werden nach der Durchschnittswertmethode mit dem gewichteten Durchschnittswert bewertet. Sofern der Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag niedriger ist, wird dieser angesetzt. Bestände, die aufgrund von Überalterung oder technischem Fortschritt selten verwendet werden, werden durch Gängigkeitsabschläge abgewertet. Langfristige Fertigungsaufträge liegen nicht vor. 17 Originäre FinanzinstrumenteOriginäre Finanzinstrumente setzen sich aus finanziellen Vermögenswerten (Forderungen, übrigen Vermögenswerten, ausgereichten Krediten und Zahlungsmitteln) sowie finanziellen Verbindlichkeiten (Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und übrigen Verbindlichkeiten) zusammen. Sie werden nach den Vorschriften des IFRS 9 bilanziert und bewertet. Danach erfolgt der Ansatz eines Finanzinstruments, wenn eine Gegenleistung in Zahlungsmitteln bzw. finanziellen Vermögenswerten erbracht wird. Die Einbuchung bzw. Ausbuchung erfolgt hierbei grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung der Transaktionskosten. Unverzinsliche Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden, soweit sie langfristig sind, abgezinst. Die Folgebewertung ist gemäß IFRS 9 abhängig von der nachstehenden Kategorisierung der Finanzinstrumente. Finanzielle VermögenswerteDie im Finanzanlagevermögen ausgewiesenen Finanzbeteiligungen werden zum Fair Value mit Erfassung von Wertänderungen im sonstigen Gesamtergebnis bewertet. Kredite und Forderungen, die nicht auf einem aktiven Markt notiert werden, werden grundsätzlich mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Hierunter fallen langfristige finanzielle Forderungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie kurzfristige übrige finanzielle Forderungen und Vermögenswerte. Bestehen an der Einbringlichkeit von einzelnen Forderungen Zweifel, werden diese mit dem niedrigeren realisierbaren Betrag angesetzt. Objektive Ausfälle führen zu einer Ausbuchung der betreffenden Forderung. Im Übrigen werden Forderungen nach dem Expected-Loss-Ansatz bewertet. Fremdwährungsforderungen werden mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Liquide Mittel werden zum Zeitwert angesetzt. Bestände und Guthaben in Fremdwährungen werden zum Stichtagskurs umgerechnet. Finanzielle VerbindlichkeitenFinanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert. Darunter fallen insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, derivative finanzielle Verbindlichkeiten sowie übrige finanzielle Verbindlichkeiten. Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. 18 Derivative FinanzinstrumenteDerivative Finanzinstrumente wie Zins- und Fremdwährungsoptionen, Zinsswaps, kombinierte Zins- und Währungsswaps sowie Rohstofftermingeschäfte zur Absicherung von Wechselkurs-, Zins- und Rohstoffpreisrisiken werden in eng definierten Grenzen eingesetzt. Gemäß den Risikomanagementgrundsätzen werden keine derivativen Finanzinstrumente zu Handelszwecken gehalten. Derivative Finanzinstrumente werden in der Bilanz zunächst zu Anschaffungskosten und in der Folge zu ihrem Marktwert erfasst. Die Erfassung von Gewinnen und Verlusten hängt von der Art der zu sichernden Position ab. Für die Bestimmung des Marktwerts werden anerkannte Bewertungsmodelle angewandt. Bei Derivaten, bei denen kein Hedge Accounting angewendet wird, erfolgt der Ansatz zum Fair Value. 19 Latente SteuernGemäß IAS 12 werden aktive und passive latente Steuern für alle temporären Abweichungen von Aktiva und Passiva zwischen Steuer- und IFRS-Bilanz, für Steuergutschriften und Verlustvorträge sowie auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge gebildet. Zur Berechnung werden die zum Bilanzstichtag jeweils geltenden oder die zukünftig geltenden nationalen Steuersätze angewendet. Die Wirkung von Steuersatzänderungen auf latente Steuern wird mit Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung erfasst. Aktive latente Steueransprüche auf Verlustvorträge werden nur insoweit berücksichtigt, als ihre Realisierung hinreichend konkretisiert und wahrscheinlich ist. Veränderungen der latenten Steuern in der Bilanz führen grundsätzlich zu latentem Steueraufwand bzw. -ertrag. Soweit Sachverhalte, die eine Veränderung der latenten Steuern nach sich ziehen, direkt gegen das Eigenkapital gebucht werden, wird auch die Veränderung der latenten Steuern direkt im Eigenkapital berücksichtigt. Latente Steuerschulden werden im Rahmen der Rückstellungen ausgewiesen. Sie werden auf der Grundlage der international üblichen bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode (Liability-Methode) berechnet und weisen die steuerlichen Effekte aus den Bewertungsunterschieden zwischen den Steuerbilanzen der Einzelgesellschaften und dem Konzernabschluss aus. Weder aktive noch passive latente Steuern werden abgezinst. Die Abgrenzungen werden mit den Steuersätzen berechnet, die bei Umkehr der zeitlich befristeten Unterschiede nach heutigem Kenntnisstand zu erwarten sind. Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, sofern sie gegenüber derselben Steuerbehörde bestehen. Durchschnittliche Steuersätze zur Ermittlung der latenten Steuern in %
20 EigenkapitalUnter dem Eigenkapital wird das gezeichnete Kapital zum Nennbetrag angesetzt. Das Agio aus der erstmaligen Aktienemission ist als Kapitalrücklage mit dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennwert der ausgegebenen Inhaberstammaktien und dem erzielten Ausgabebetrag bewertet. Gezeichnetes Kapital und die Kapitalrücklage betreffen die CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg, und werden wie bei dieser ausgewiesen. Durch den offen vom Eigenkapital abgezogenen Posten für eigene Anteile werden die eigenen Anteile in Höhe ihrer vollständigen, ursprünglichen Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten zum Zeitpunkt ihres Rückkaufs als Abzugsposten ausgewiesen (siehe Punkt D52, Seiten 162 ff.). Die Gewinnrücklagen und der Bilanzgewinn sind nach Gesetz und Satzung der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg, gebildet und mit dem Nominalwert angesetzt. Daneben enthalten sie die über die handelsrechtlichen Ergebnisse hinaus sich ergebenden Unterschiede zu der Rechnungslegung nach IFRS. Ebenso werden solche Effekte ausgewiesen, die aus der Fair-Value-Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten entstehen, die sich aus der Fair-Value-Bewertung von Sicherungsgeschäften und Aktienoptionsplänen ergeben (siehe Punkt D51, Seiten 159 ff.), sowie die erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Währungsumrechnungsdifferenzen und versicherungsmathematischen Gewinne bzw. Verluste. Die im Rahmen von sukzessiven Anteilserwerben erfasste Veränderung der stillen Reserven wird in die Gewinnrücklagen eingestellt. 21 PensionsverpflichtungenDie Pensionsrückstellungen werden entsprechend dem in IAS 19 vorgeschriebenen versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) für leistungsorientierte Altersversorgungszusagen ermittelt. Hiernach wird die zukünftige Verpflichtung ausgehend von den bis zum Bilanzstichtag erworbenen Ansprüchen aus den Zusagen unter Berücksichtigung zusätzlicher Parameter auf ihren Barwert abgezinst. Abweichungen zwischen den Schätzannahmen und den tatsächlich eingetretenen Entwicklungen sowie Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen führen zu versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten. Diese werden direkt im Jahr ihrer Entstehung erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Der laufende Dienstzeitaufwand sowie die in den Pensionsaufwendungen enthaltenen Zinsaufwendungen werden im Personalaufwand ausgewiesen. Die genannten Angaben beziehen sich nur auf den Kreis von Mitarbeitern, für die als Pensionsberechtigte eine Pensionsverpflichtung zu passivieren ist. Die biometrischen Wahrscheinlichkeiten werden nach den aktuellen "Heubeck-Richttafeln 2018 G" bzw. vergleichbaren ausländischen Sterbetafeln ermittelt. Für einige der bilanzierten Pensionszusagen bestehen in geringem Umfang Rückdeckungsversicherungen. 22 RückstellungenRückstellungen werden gebildet, soweit eine aus einem vergangenen Ereignis resultierende rechtliche oder faktische Verpflichtung besteht. Voraussetzung ist, dass diese Verpflichtung künftig wahrscheinlich zu einem Vermögensabfluss führt und sich die Belastungen zuverlässig schätzen lassen. Der Ansatz erfolgt, wenn die Wahrscheinlichkeit höher als 50 % liegt, auf der Grundlage des Erfüllungsbetrages mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit. Rückstellungen für Verpflichtungen, die voraussichtlich nicht bereits im Folgejahr zu einer Vermögensbelastung führen, werden, soweit sie wesentlich sind, in Höhe des Barwerts des erwarteten Vermögensabflusses angesetzt. Die Abzinsungssätze entsprechen den marktüblichen Kapitalmarktsätzen. Der Wertansatz der Rückstellungen wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft. 23 Anteilsbasierte VergütungZur bilanziellen Behandlung von Aktienoptionsplänen wird IFRS 2 beachtet. Der beizulegende Zeitwert der Optionen zum Zusagezeitpunkt ("grant date") wird auf der Grundlage von Marktpreisen (Kursen der Deutschen Börse AG, Frankfurt) unter Berücksichtigung der Ausgabebedingungen sowie allgemein anerkannter Bewertungstechniken für Finanzinstrumente ermittelt. Bei der Bewertung werden der Ausübungspreis, die Laufzeit, der augenblickliche Marktwert des Optionsgegenstandes (CEWE-Aktie), die erwartete Volatilität des Marktpreises, die zu erwartenden Dividenden auf die Aktien sowie der risikofreie Zinssatz für die Laufzeit der Optionen einbezogen. Als Besonderheiten der Ausübungsmöglichkeit werden weiterhin die notwendige Wartezeit (Sperrfrist) sowie gegebenenfalls die möglichst frühzeitige Optionsausübung durch die Berechtigten beachtet. In der folgenden Bilanzierung wird der ermittelte Wert der Aktienoptionen auf die Laufzeit unter Berücksichtigung der angenommenen Dienstzeit bzw. Fluktuation der Berechtigten aufwandsmäßig verteilt. Die im Rahmen der ausgegebenen Optionsrechte eingenommenen Optionsprämien werden in den Gewinnrücklagen erfasst. 24 Forschungs- und nicht aktivierungsfähige EntwicklungskostenForschungs- und nicht aktivierungsfähige Entwicklungskosten werden zum Zeitpunkt ihrer Entstehung erfolgswirksam erfasst. 25 Eventualschulden und EventualforderungenAls Eventualschulden werden Schulden ausgewiesen, die aus einer möglichen Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist, die nicht vollständig in der Kontrolle des Unternehmens stehen. Eventualschulden können auch aus einer gegenwärtigen Verpflichtung entstehen, die auf vergangenen Ereignissen beruht, jedoch nicht in der Bilanz erfasst wurde, weil
Wenn der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen für die Gesellschaft unwahrscheinlich ist, wird keine Eventualschuld offengelegt. Eventualforderungen werden nicht bilanziert und nur dann angegeben, wenn der Zufluss eines wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist. Sie beinhalten mögliche Vermögenswerte, die aus vergangenen Ereignissen resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten unsicherer künftiger Ereignisse erst noch bestätigt wird, die nicht vollständig unter der Kontrolle der Gesellschaft stehen. 26 Zuwendungen der öffentlichen HandZuwendungen der öffentlichen Hand, die als Ausgleich für bereits angefallene Aufwendungen oder Verluste oder zur sofortigen finanziellen Unterstützung ohne künftig damit verbundenen Aufwand gezahlt werden, werden in der Periode in der Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung erfasst, in der der entsprechende Anspruch entsteht. C. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung27 UmsatzerlöseUmsatzerlöse nach Geschäftsfeldern in TEuro
Die Umsätze fallen größtenteils durch den Verkauf der Produkte von CEWE an, daher erfolgt die Aufteilung in vorstehender Tabelle nach Geschäftsfeldern. Der Umsatz nach geografischen Regionen teilt sich nach der folgenden Zuordnung auf. Die Zuordnung der Umsätze mit externen Kunden erfolgt nach dem geografischen Ort des Geschäftsbetriebs des Kunden. Umsatz nach geografischen Regionen in TEuro
Die Umsätze mit Handelspartnern werden nach Abzug aller Erlösschmälerungen gezeigt. Hierbei werden oftmals retrospektiv wirkende Rabatte vereinbart, die auf dem Gesamtumsatz eines Zeitraums basieren. Die Erlöse aus diesen Verkäufen werden in Höhe des im Vertrag festgelegten Preises abzüglich der vereinbarten Rabatte erfasst. Eine Rückerstattungsverbindlichkeit (ausgewiesen in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) wird für voraussichtlich an den Kunden zu zahlende Rabatte für bis zum Ende der Berichtsperiode getätigte Verkäufe erfasst. Verkäufe über den Mailorderversand werden im Fotofinishing und Kommerziellen Online-Druck überwiegend mittels Vorkasse erfasst. Über die von CEWE betriebenen Einzelhandelsgeschäfte werden Foto-Hardware sowie Fotofinishing-Produkte verkauft. Die Zahlung des Transaktionspreises ist sofort fällig, wenn der Kunde das Produkt erwirbt und die Lieferung im Ladengeschäft abnimmt. Sonstige Erlöse, die nicht aus der Lieferung und Leistung typischer Erzeugnisse, Waren und Dienstleistungen stammen (gewöhnliche Geschäftstätigkeit der CEWE-Gruppe), werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Zum Stichtag liegen keine Verträge vor, bei denen der Zeitraum zwischen der Übertragung des versprochenen Guts bzw. der Dienstleistungen auf den Kunden und der Zahlung durch den Kunden ein Jahr überschreitet. Entsprechend wird die zugesagte Gegenleistung nicht um den Zeitwert des Geldes angepasst. 28 Sonstige betriebliche ErträgeSonstige betriebliche Erträge in TEuro
Die Nebenerlöse aus Verkäufen an Dritte betreffen die Erlöse aus Aluminiumverkäufen aus der Vermarktung von im Offsetdruck genutzten Druckplatten sowie Erlöse aus dem Verkauf von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens. Die Erträge aus weiterberechneten Aufwendungen beinhalten insbesondere Weiterberechnungen von Verkaufshilfsmitteln, Werbeleistungen, Logistik- und sonstigen Transportleistungen. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen betreffen verschiedene Einzelposten im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit. Rückstellungen wurden aufgelöst, wenn nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag nicht mehr oder mit einer geringeren Inanspruchnahme zu rechnen war. Erträge aus Währungsumrechnungen enthalten im Wesentlichen Gewinne aus Kursveränderungen zwischen Entstehungszeitpunkt und dem Zahlungszeitpunkt oder der Bewertung monetärer Posten zum Stichtagskurs. Kursverluste aus diesen Vorgängen werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (siehe Punkt C31, Seite 142) ausgewiesen. In den übrigen sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge sowie sonstige, anderen Erläuterungspositionen nicht zuzuordnende Sachverhalte enthalten. 29 MaterialaufwandMaterialaufwand in TEuro
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren beinhalten im Geschäftsfeld Fotofinishing insbesondere Bezüge von Fotopapier, Fototaschen, Chemie und sonstigen Verpackungen, während im Geschäftsfeld Kommerzieller Online-Druck im Wesentlichen Aufwendungen für Druckplatten, Papier und Frachtaufwand ausgewiesen werden. Für den Bereich Einzelhandel beinhaltet diese Position den Bezug von Handelswaren. In den Aufwendungen für bezogene Leistungen sind Fremdarbeiten in den Geschäftsfeldern Fotofinishing und Kommerzieller Online-Druck enthalten. 30 PersonalaufwandPersonalaufwand in TEuro
Mitarbeitende Anzahl
Mitarbeitende nach Geschäftsfeldern Anzahl
Die obigen Angaben beziehen sich auf den Jahresdurchschnitt. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 waren insgesamt 3.955 Arbeitnehmerinnen im Konzern beschäftigt (31. Dezember 2022: 3.920 Arbeitnehmerinnen). Auf Löhne gewerblicher Arbeitnehmerinnen entfallen 63.312 TEuro (Vorjahr: 59.160 TEuro), auf Gehälter angestellter Arbeitnehmerinnen entfallen 118.068 TEuro (Vorjahr: 107.741 TEuro). Die Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung betreffen überwiegend Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen; für Organmitglieder der geschäftsführenden Neumüller CEWE COLOR Stiftung, Oldenburg, als persönlich haftende Gesellschafterin hat sich die Pensionsrückstellung um 3.379 TEuro erhöht (Vorjahr: 5.220 TEuro reduziert). Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu den langfristigen Rückstellungen für Pensionen verwiesen (siehe Punkt D55, Seiten 165ff.). Die Zugangsbewertung der Aktienoptionspläne erfolgt anhand der in der folgenden Tabelle dargestellten Parameter: Parameter Aktienoptionspläne
Die sich aus der Zugangsbewertung der Aktienoptionspläne (IFRS 2.10 ff.) ergebenden Zeitwerte werden zeitanteilig bis zum Ende der jeweiligen Sperrfrist abgegrenzt, als "Sonstiger Personalaufwand" berücksichtigt und gegen die Rücklagen im Eigenkapital gebucht. Zu der Struktur der Aktienoptionspläne wird auf die Erläuterungen zum Eigenkapital verwiesen (siehe Punkt D51 Seiten 159 ff.). Im Einzelnen wurde für die Bewertungen jeweils eine Monte-Carlo-Simulation eingesetzt. Dabei wurde eine Simulation des log-normalverteilten Prozesses für den Kurs der CEWE-Aktie durchgeführt, um das Erfolgsziel in Form der Steigerung des durchschnittlichen Schlusskurses gegenüber dem Basispreis an zehn aufeinanderfolgenden Handelstagen abzubilden. Ebenso wurden in den Simulationen entsprechend dem von Hull und White vorgeschlagenen Ansatz auf modifizierter Basis die Möglichkeit der vorzeitigen Ausübung unter Berücksichtigung der Ausübungsfenster und das sogenannte frühzeitige Ausübungsverhalten der Berechtigten berücksichtigt. Es wurde simuliert, dass nach der Sperrfrist pro Jahr über eine Exit Rate in 3,00 % Aktienoptionen bei entsprechender Möglichkeit wegen Ausscheidens aus dem Unternehmen sofort ausgeübt werden. Der risikofreie Zinssatz für die Laufzeit wurde zum jeweiligen Stichtag des 30. Dezember des Jahres angenommen. Es wurde mit diskreten Dividenden gerechnet; als Berechnungsbasis wurden die öffentlich verfügbaren Schätzungen verwendet. Schließlich wurde die historische Volatilität herangezogen und auf den 30. Dezember des jeweiligen Jahres angesetzt. Direkte Leistungen für Unterstützung sind nicht angefallen. 31 Sonstige betriebliche AufwendungenSonstige betriebliche Aufwendungen in TEuro
Die Aufwendungen aus Währungsumrechnungen enthalten im Wesentlichen Währungsverluste aus Kursveränderungen zwischen Entstehungszeitpunkt und Zahlungszeitpunkt sowie der Bewertung zum Stichtagskurs. Kursgewinne aus diesen Vorgängen werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen (siehe Punkt C28, Seiten 139 f.) ausgewiesen. In den übrigen betrieblichen Aufwendungen sind im Berichtsjahr neben den Kosten für fremde Dienstleistungen und Personal in Höhe von 3.377 TEuro (Vorjahr: 3.656 TEuro) Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens in Höhe von 382 TEuro (Vorjahr: 380 TEuro) enthalten. Honorare Abschlussprüfer in TEuro
1 Davon für das Vorjahr 20 TEuro
Als wesentliche Position enthalten die Vertriebskosten Aufwendungen für die Fahrdienste und den Versand für Filial- und Mailordergeschäft im Mailordergeschäft des Fotofinishings sowie Marketingaufwendungen. Die Wertberichtigungen auf das Umlaufvermögen betreffen überwiegend Einzelwertberichtigungen auf Forderungen (2023: 854 TEuro, 2022: 936 TEuro), die sich aus der Einschätzung des Ausfalls zukünftiger Rückflüsse ergeben. Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen beinhalten im Wesentlichen Entgelte für die Konzernabschlussprüfung sowie für die Prüfung der Einzelabschlüsse der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg, und ihrer inländischen Tochtergesellschaften. Die Honorare für andere Bestätigungsleistungen betreffen die prüferische Durchsicht der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung. In den Prüfungsleistungen enthalten sind unter anderem prüferische Durchsichten von Quartalsabschlüssen. 32 Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und SachanlagenDie Aufteilung der Abschreibungen und außerplanmäßigen Abschreibungen ist dem Anlagespiegel zu entnehmen. Im Geschäftsjahr 2023 sowie im Vorjahr wurden auf Geschäfts- oder Firmenwerte keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. 33 Finanzerträge und FinanzaufwendungenFinanzerträge/Finanzaufwendungen in TEuro
Erträge aus Beteiligungen beinhalten Gewinnausschüttungen aus Beteiligungen an Startup-Unternehmen in Höhe von 5.441 TEuro (Vorjahr: 695 TEuro). 34 Steuern vom Einkommen und vom ErtragEffektive und latente Aufwendungen für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in TEuro
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag umfassen im Inland die Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag sowie die Gewerbesteuer. Im Ausland sind die vergleichbaren Ertragsteuern der Tochtergesellschaften enthalten. Es ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen aus Steuersatzänderungen oder aus der Einführung neuer nationaler oder ausländischer Steuern. Der ausgewiesene Ertragsteueraufwand lässt sich aus dem erwarteten Ertragsteueraufwand wie folgt entwickeln: Überleitung Ertragsteueraufwand in TEuro
Für die Gesamtertragsteuerbelastung wird ein theoretischer Steuersatz von 30,0% (Vorjahr: 30,0%) zugrunde gelegt. Er setzt sich aus einem Steuersatz von 15,0% für Körperschaftsteuer (Vorjahr: 15,0%), 5,5% für den Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuerschuld (Vorjahr: 5,5%) sowie einem pauschalen Durchschnitt von rund 14% für Gewerbeertragsteuer (Vorjahr: 14,0%) zuzüglich geringfügiger Rundung zusammen. Die bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern entfielen auf Wertunterschiede bei folgenden Bilanzpositionen sowie auf Verlustvorträge: Zuordnung der latenten Steuerabgrenzungen in TEuro
Sämtliche Veränderungen der aktiven und passiven latenten Steuern waren im Geschäftsjahr und im Vorjahr mit Ausnahme eines Teils der aktiven latenten Steuern bei den Pensionsrückstellungen erfolgswirksam. Die erfolgsneutrale Veränderung der aktiven latenten Steuern bei den Pensionsrückstellungen beträgt im Geschäftsjahr 1.075 TEuro (Vorjahr: 3.112 TEuro). Der gesamte Vortrag noch nicht genutzter steuerlicher Verluste beläuft sich auf 65.022 TEuro (Vorjahr: 80.657 TEuro). Auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von insgesamt 30.740 TEuro (Vorjahr: 31.414 TEuro) wurden aktive latente Steuern bilanziert. Für die Aktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge ist die künftige Realisierbarkeit ausschlaggebend, die im Wesentlichen von künftigen steuerlichen Gewinnen während jener Perioden, in denen steuerliche Verlustvorträge geltend gemacht werden können, abhängt. Für die Aktivierung wird von jenen Gewinnerwartungen ausgegangen, die für wahrscheinlich gehalten werden. Auf Basis der genehmigten Budgets und Geschäftspläne geht CEWE davon aus, dass die latenten Steueransprüche unter Verwendung des geschätzten zukünftigen zu versteuernden Einkommens realisierbar sind. Von den Verlustvorträgen sind 64.403 TEuro (Vorjahr: 74.568 TEuro) unbegrenzt vortragsfähig. Gesamtertragsteueraufwand im Eigenkapital in TEuro
35 Ergebnis je AktieErgebnis je Aktie Konzern
Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
Ergebnis je Aktie aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird als Quotient aus dem Ergebnis nach Steuern und dem gewichteten Durchschnitt der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktienzahl abzüglich der eigenen Anteile ermittelt. Die Angabe des verwässerten Ergebnisses je Aktie zum 31. Dezember 2023 erfolgt zu Vergleichszwecken. Die eigenen Anteile werden bei der Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie nicht einbezogen. D. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen gesamt der CEWE Stiftung & Co. KGaAEntwicklung 2023 in TEuro
Entwicklung 2022 in TEuro
Umgliederung von Anlagevermögen in "Vermögenswerte klassifiziert als zur Veräußerung gehalten" in TEuro
36 SachanlagenZur Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den beigefügten Anlagespiegel verwiesen. Die dort gezeigten planmäßigen Abschreibungen sowie die außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Position Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen gezeigt. Aufgrund von Werthaltigkeitstests wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf technisch nur noch eingeschränkt nutzbare Anlagen in Höhe von 1.209 TEuro vorgenommen (Vorjahr: 45 TEuro). Der Buchwert des nur zeitweise ungenutzten Sachanlagevermögens ist von untergeordneter Bedeutung; Gleiches gilt für das Sachanlagevermögen, das endgültig nicht mehr genutzt wird. Es wird davon ausgegangen, dass der Zeitwert der Sachanlagen nicht wesentlich vom Buchwert abweicht. Verpfändetes Sachanlagevermögen besteht nicht. Der Betrag der Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagevermögen (Bestellobligo) beläuft sich auf 9.532 TEuro (Vorjahr: 17.943 TEuro). Entwicklung der Sachanlagen 2023 in TEuro
Entwicklung der Sachanlagen 2022 in TEuro
Zum 31. Dezember 2023 schließen die Sachanlagen die folgenden Beträge mit ein, bei denen der Konzern nach IFRS 16 Leasingnehmer war: Zugänge, Abschreibungen und sonstige Veränderungen bei geleasten Sachanlagen 2023 in TEuro
Zugänge, Abschreibungen und sonstige Veränderungen bei geleasten Sachanlagen 2022 in TEuro
Aufteilung zwischen im Eigentum befindlichen Sachanlagen und geleasten Sachanlagen 2023 in TEuro
Aufteilung zwischen im Eigentum befindlichen Sachanlagen und geleasten Sachanlagen 2022 in TEuro
Folgende Beträge sind in der Berichtsperiode für Leasingaktivitäten angefallen: in TEuro
Die konzerninternen Lieferungen und Leistungen (z.B. Digitaldruckmaschinen, CEWE Fotostationen) werden auf der Basis sowohl von Marktpreisen als auch von Verrechnungspreisen vorgenommen, die auf der Grundlage des "Dealing at arm's length"-Grundsatzes (Fremdvergleichsgrundsatz) ermittelt wurden. Im Anlagevermögen enthaltene Vermögenswerte aus konzerninternen Lieferungen werden um Zwischenergebnisse bereinigt. Bei den erfolgswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden die ertragsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt und entsprechend latente Steuern in Ansatz gebracht. 37 Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienBei den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien handelt es sich um Gewerbeimmobilien in Bad Schwartau und Berlin sowie um die Teile des Betriebsgrundstücks des Dresdner Produktionsstandortes, die fremdvermietet und nicht mehr betrieblich genutzt werden. Die nicht betrieblich genutzten Gebäude werden gemäß IAS 40 zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die den planmäßigen linearen Abschreibungen zugrunde liegenden Nutzungsdauern liegen bei 25 bis 50 Jahren. Die Zugänge des Geschäftsjahres betreffen nachträgliche Anschaffungskosten in Höhe von 317 TEuro (Vorjahr: 2.419 TEuro). Im Geschäftsjahr betrugen die Mieteinnahmen 2.512 TEuro (Vorjahr: 2.440 TEuro). Auf die vermieteten Objekte entfielen einschließlich Abschreibungen, Instandhaltung und Nebenkosten Aufwendungen in Höhe von 2.046 TEuro (Vorjahr: 1.668 TEuro). Der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien beträgt 26.574 TEuro (Vorjahr: 30.173 TEuro). Der beizulegende Zeitwert wurde dabei intern ermittelt. Entwicklung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in TEuro
38 Geschäfts- oder FirmenwerteDie Geschäfts- oder Firmenwerte resultieren aus der Übernahme von Geschäftsbetrieben. Die Entwicklung der Werte nach Geschäftsfeldern stellt sich wie folgt dar: Entwicklung der Geschäfts- oder Firmenwerte 2023 in TEuro
Entwicklung der Geschäfts- oder Firmenwerte 2022 in TEuro
Für die CEWE-Gruppe wesentliche Geschäfts- oder Firmenwerte sind den folgenden Geschäftsfeldern am Bilanzstichtag zugeordnet: Geschäftsfeld und zahlungsmittelgenerierende Einheit in TEuro
Das operative Geschäft der zahlungsmittelgenerierenden Einheit LASERLINE ist im Rahmen eines konzerninternen Asset-Deals in der zahlungsmittelgenerierenden Einheit SAXOPRINT aufgegangen. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der erzielbare Betrag durch die Bestimmung des Nutzungswerts ermittelt. Hierzu werden Zahlungsstromprognosen verwendet, die auf der verabschiedeten Unternehmensplanung basieren. Im Detailplanungszeitraum der wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerte wird im Geschäftsfeld Fotofinishing ein durchschnittiches jährliches Umsatzwachstum von rund 5,5% (Vorjahr: 5,8%) unterstellt und im Geschäftsfeld Kommerzieller Online-Druck 4,8% (Vorjahr: 8,2%). Über fünf Jahre hinausgehende Zahlungsströme werden in Anwendung unten aufgeführter Wachstumsraten extrapoliert. Die Planungen beruhen auf Vergangenheitserfahrungen, den aktuellen Geschäftsergebnissen und den bestmöglichen Schätzungen zu wesentlichen Entwicklungen einzelner Einflussfaktoren wie Entwicklung von Beschaffungspreisen oder Marktwachstum. Im Folgenden werden für jede zahlungsmittelgenerierende Einheit mit einem wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwert die langfristige Wachstumsrate und Diskontierungsrate für die Nutzwertkalkulation angegeben sowie der erzielbare Betrag im Falle von Wertberichtigungen. 2023 in %
2022 in %
Die Bandbreite der Diskontierungszinssätze vor Steuern liegt in den jeweiligen Geschäftsfeldern wie folgt: Geschäftsfelder 2023
Geschäftsfelder 2022
Die vorgenommenen Schätzungen werden in Bezug auf die voraussichtliche Nutzungsdauer bestimmter Vermögenswerte, die Annahmen über makroökonomische Rahmenbedingungen und Entwicklungen in den Branchen, in denen CEWE tätig ist, und die Schätzung der Barwerte künftiger Zahlungsströme für angemessen erachtet. Gleichwohl können geänderte Annahmen oder veränderte Umstände Korrekturen notwendig machen, die zu zusätzlichen Wertberichtigungen oder, falls sich die erwarteten Entwicklungen umkehren sollten, zu Wertaufholungen führen können, sofern es sich nicht um Geschäftsoder Firmenwerte handelt. Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse für zahlungsmittelgenerierende Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, wurden eine Minderung der EBIT-Margen in der ewigen Rente um 10 % sowie eine Erhöhung des Diskontierungssatzes um 1 Prozentpunkt angenommen. Für die zahlungsmittelgenerierende Einheit DeinDesign hätte sich bei der Erhöhung des Diskontierungssatzes eine Wertminderung des Buchwertes des Geschäfts- oder Firmenwertes um 409 TEuro ergeben. Für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Cheerz hätte sich bei der Erhöhung des Diskontierungssatzes eine Wertminderung des Buchwerts des Geschäfts- oder Firmenwertes um 1.761 TEuro ergeben. Für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. für die Gruppe von zahlungsmittel generierenden Einheiten ergibt sich auf dieser Grundlage kein Wertminderungsbedarf. 39 Immaterielle VermögenswerteBei Software und ähnlichen Schutzrechten handelt es sich um erworbene ERP-Software, verschiedene Office-Produkte für Arbeitsplatzrechner sowie Neu- und Nachaktivierungen bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten für den internen Gebrauch und zur Marktunterstützung in den Bereichen Produktion, Vertrieb und Kommerzieller OnlineDruck. Im Rahmen der selbst erstellten Software wurden Eigenleistungen von 596 TEuro (Vorjahr: 518 TEuro) aktiviert. Aufgrund von Werthaltigkeitstests wurden außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund von neuen Erkenntnissen in Höhe von 757 TEuro auf erworbene Software (Geschäftsfeld Fotofinishing) sowie 29 TEuro (Geschäftsfeld Kommerzieller Online-Druck) auf selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte vorgenommen (Vorjahr: 14 TEuro (Geschäftsfeld Kommerzieller Online-Druck). Für immaterielle Vermögenswerte bestand ein Bestellobligo in Höhe von 510 TEuro (Vorjahr: 936 TEuro). CEWE verfügt gegenwärtig über Kundenstämme, Kundenlisten sowie Markenrechte in den drei Geschäftsfeldern Fotofinishing, Einzelhandel und Kommerzieller Online-Druck. Die übrigen Kundenstämme, Kundenlisten und Markenrechte stammen aus früheren Käufen kleinerer Wettbewerber. CEWE ist der Auffassung, dass sie zwar für die Entwicklung des Geschäftes wichtig, aber in keinem Einzelfall entscheidend sind. Nicht aktivierte Forschungsund Entwicklungsaufwendungen für immaterielle Vermögenswerte sind in Höhe von 16.392 TEuro (Vorjahr: 14.893 TEuro) angefallen. Sie bestehen im Wesentlichen aus Personalaufwendungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Es handelt sich um Kosten, die das Kriterium der verlässlichen Bewertung nicht erfüllen. Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte 2023 in TEuro
Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte 2022 in TEuro
40 FinanzanlagenDie Finanzanlagen im Konzern beinhalten Anteile an sonstigen Beteiligungen in Höhe von 6.317 TEuro (Vorjahr: 9.345 TEuro). Darin enthalten sind die Beteiligungen an den Fonds Capnamic United Venture Fund GmbH & Co. KG sowie High-Tech Gründerfonds GmbH & Co. KG. Die Veränderungen betreffen im Wesentlichen die Ein- und Auszahlungen von Fondsgesellschaften (767 TEuro) sowie die im OCI erfassten Fair-Value-Anpassungen (-3.796 TEuro). Die Abgänge aus der Folgebewertung des Fair-Values resultieren im Wesentlichen aus der Realisierung von Finanzerträgen der Fondsgesellschaften. Entwicklung der langfristigen Finanzanlagen 2023 in TEuro
Die sonstigen Ausleihungen in Höhe von 361 TEuro (Vorjahr: 336 TEuro) betreffen im Wesentlichen den Rückkaufswert der betrieblichen Rückdeckungsversicherung. Entwicklung der langfristigen Finanzanlagen 2022 in TEuro
41 Langfristige Forderungen und VermögenswerteDie langfristigen finanziellen Vermögenswerte beinhalten insbesondere Kautionen und Sicherheitsleistungen. Die langfristigen übrigen Forderungen und Vermögenswerte betreffen ausschließlich aktive Abgrenzungen. 42 Aktive latente SteuernAktive latente Steuern 2023 Zusammensetzung und Entwicklung in TEuro
Aktive latente Steuern 2022 Zusammensetzung und Entwicklung in TEuro
Aktivierte Steuerlatenzen weisen im Wesentlichen Bewertungsunterschiede bei den Pensionsund sonstigen Rückstellungen sowie Ergebniseffekte aus der Konsolidierung aus. Die Aktivierung von latenten Steuern aus bestehenden steuerlichen Verlustvorträgen wurde nur in solchen Fällen vorgenommen, in denen die Ergebniserwartungen der jeweiligen Konzerngesellschaft eine Verlustnutzung mit ausreichender Wahrscheinlichkeit und in ausreichender zeitlicher Nähe zulassen. Im Berichtsjahr sind latente Steuern in Höhe von 6.034 TEuro (Vorjahr: 7.213 TEuro) auf Verlustvorträge aktiviert. Für nähere Erläuterungen wird auf die Erläuterungen zu den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag verwiesen (siehe Punkt C34, D Seiten 143 ff.). 43 VorräteVorräte in TEuro
Die Abschreibung auf Vorräte beträgt 158 TEuro (Vorjahr: Abschreibung -181 TEuro). Abschreibungen auf unfertige und fertige Erzeugnisse und Waren sind in der Gewinn-und Verlustrechnung unter der Position Materialaufwand enthalten. Im Geschäftsjahr sind Vorräte der CEWE Norge AS, Oppegard, Norwegen, mit einem Buchwert von 240 TEuro (Vorjahr: 257 TEuro) zur Absicherung von Mietkautionen verpfändet. 44 Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und LeistungenKurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in TEuro
Unmittelbare Forderungen aus den Liefer- und Leistungsbeziehungen sind vollständig kurzfristiger Natur und bestehen gegenüber fremden Dritten. Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben unterjährig folgende Entwicklung genommen: Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in TEuro
Zuführungen zu den Wertberichtigungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Position sonstige betriebliche Aufwendungen, Auflösungen über die sonstigen betrieblichen Erträge gezeigt. Die direkten Ausfälle bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ebenfalls unter der Position sonstige betriebliche Aufwendungen gezeigt; sie belaufen sich im Geschäftsjahr auf 466 TEuro (Vorjahr: 407 TEuro). CEWE wendet den vereinfachten Ansatz nach IFRS 9 an, um die erwarteten Kreditverluste zu bemessen; demzufolge werden für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste herangezogen. Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale und Überfälligkeitstage zusammengefasst. Die erwarteten Verlustquoten beruhen auf den Zahlungsprofilen der Umsätze über eine Periode von 36 Monaten vor dem 31. Dezember 2022 und den entsprechenden historischen Ausfällen in dieser Periode. Die historischen Verlustquoten werden angepasst, um aktuelle und zukunftsorientierte Informationen abzubilden, die sich auf die Fähigkeit der Kunden, die Forderungen zu begleichen, auswirken. Im Geschäftsjahr sind Kundenforderungen der CEWE Norge AS, Oppegard, Norwegen, mit einem Buchwert von 138 TEuro (Vorjahr: 95 TEuro) verpfändet. Eine endgültige Ausbuchung erfolgt dann, wenn die Ausbuchungsregelungen nach IFRS 9 erfüllt sind. 45 Kurzfristige Forderungen aus ErtragsteuererstattungenHier handelt es sich im Wesentlichen um Erstattungsansprüche aus im aktuellen Jahr geleisteten Steuervorauszahlungen für das Berichtsjahr. 46 Kurzfristige finanzielle VermögenswerteDie kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte beinhalten folgende Posten: Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte in TEuro
47 Kurzfristige übrige Forderungen und VermögenswerteKurzfristige übrige Forderungen und Vermögenswerte in TEuro
48 Liquide MittelAusgewiesen werden Bankguthaben, die ausnahmslos kurzfristig fällig sind, sowie Kassenbestände. Euro-Guthaben wurden bei verschiedenen Kreditinstituten zu 3,25% verzinst (Vorjahr: 0,33%). Währungsguthaben (2023: 24.378 TEuro, Vorjahr: 28.630 TEuro) wurden entsprechend ihren spezifisch verhandelten Sätzen verzinst; sie sind zum Kurs am Bilanzstichtag bewertet. 49 Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital wie auch die Kapitalrücklage der CEWE-Gruppe betreffen die CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg, und werden wie bei dieser ausgewiesen. Das Grundkapital beträgt 19.349.207,80 Euro und ist in 7.442.003 Inhaberaktien mit einem Nennwert von 2,60 Euro eingeteilt. Jede Inhaberaktie der CEWE Stiftung & Co. KGaA gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 7.442.003. Im Umlauf befindliche Anteile in Stück
50 Genehmigtes KapitalDarüber hinaus wurde das Grundkapital um bis zu 650.000 Euro mit Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Oktober 2022 bedingt erhöht, durch die Ausgabe von bis zu 250.000 neuen auf den Inhaber lautenden nennwertlose Stückaktien (Bedingtes Kapital 2020). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Optionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 6. Oktober 2020 bis zum 5. Oktober 2025 gewährt werden. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Juni 2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 8. Juni 2026 durch Ausgabe von bis zu 150.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 390.000,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Nach teilweiser Ausschöpfung im Jahr 2021 verbleibt ein Betrag von 342.981,60 Euro. Das Bezugsrecht der Kommanditaktionäre ist ausgeschlossen. Die neuen Aktien dürfen nur zur Gewährung von Aktien an Arbeitnehmer der CEWE Stiftung & Co. KGaA und ihrer verbundenen Unternehmen (Mitarbeiteraktien) ausgegeben werden. 51 AktienoptionspläneAktienoptionsprogramme seit 2014Seit dem Jahr 2014 hat der Vorstand Aktienoptionsprogramme aufgelegt (AOP 2015, AOP 2016, AOP 2017, AOP 2019, AOP 2021, AOP 2023). Grundlage der Programme ist der Hauptversammlungsbeschluss vom 4. Juni 2014; die dort genannten Bedingungen wurden eingehalten. Die erforderlichen Zustimmungsbeschlüsse des Aufsichtsrats der Gesellschaft liegen jeweils vor. Alle Programme sind in gleicher Weise strukturiert. Jedes der Aktienoptionsprogramme hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Nach dem Ablauf einer vierjährigen Wartezeit (Sperrfrist) können im fünften Jahr der Laufzeit die Optionsrechte ausgeübt werden. Voraussetzung für die Ausübung ist die Erreichung des Erfolgsziels, wenn also die Schlussauktionspreise der CEWE-Aktie im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG an zehn aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen mindestens den Basispreis zuzüglich des jeweiligen Erfolgsaufschlages erreicht bzw. überschritten haben. Die Ausübung der Optionsrechte sowie der spätere Verkauf von Aktien aus dem Optionsgeschäft sind nur innerhalb von sechs Ausübungszeiträumen von jeweils vier Wochen erlaubt. Die Ausübungszeiträume beginnen jeweils mit der Veröffentlichung des Ergebnisses des abgelaufenen Geschäftsjahres, mit der Bilanzpressekonferenz, mit der ordentlichen Hauptversammlung sowie am Tag der Veröffentlichung der Quartalszahlen. Die Einhaltung der Fristen wird vom Compliance-Beauftragten der CEWE-Gruppe überwacht. Die Optionen wurden einem festgelegten Kreis der obersten Führungs- und Expertenebene der CEWE Stiftung & Co. KGaA sowie anderer Gruppenunternehmen im In- und Ausland zu einer Optionsprämie von jeweils 0,50 Euro je Option angeboten. Die Anzahl der angebotenen Optionsrechte ist beschränkt. Die Maximalzahl für ein Vorstandsmitglied beträgt 1.200 Rechte, für andere Führungskräfte und Experten liegt sie je nach Führungsebene und Nähe zum Unternehmenserfolg darunter. Im Einzelnen stellen sich die Bedingungen der aktuellen Aktienoptionsprogramme wie folgt dar: Aktienoptionsprogramme Struktur
1 Vorstand der Neumüller CEWE COLOR
Stiftung
Die Aktienoptionsprogramme sind entsprechend IFRS 2.10 ff. zu bewerten. Der jeweilige Zeitwert ist zeitanteilig als sonstiger Personalaufwand auf die Periode der Wartezeit (Sperrfrist) abzugrenzen und gegen die Rücklagen im Eigenkapital zu buchen. Die Werte für die laufenden Programme sind wie folgt: Aktienoptionsprogramme Zeitwert und Abgrenzungsaufwand
1 Vorstand der Neumüller CEWE COLOR
Stiftung
An Aufsichtsratsmitglieder oder Mitglieder anderer zur Aufsicht bestimmter Organe der CEWE Stiftung & Co. KGaA wurden zu den Ausgabezeitpunkten wie folgt vergeben: Aktienoptionspläne
Die Anzahl der ausgegebenen Aktienoptionen im Rahmen der laufenden Programme hat sich wie folgt ermittelt: Ausgegebene Aktienoptionen Anzahl
Im Berichtsjahr wurden keine Optionsrechte ausgeübt. Der gewichtete durchschnittliche Aktienkurs der ausgeübten Optionen betrug im Vorjahr: 93,77 Euro. 52 KapitalrücklageAusgewiesen werden das Agio, welches bei der Ausgabe der 600.002 Inhaberaktien (nach dem 1999 durchgeführten Aktiensplit 1:10 6.000.020 Inhaberaktien) über den Nennbetrag der Aktien hinaus erzielt wurde (29.144 TEuro), die Einstellung aus Kapitalherabsetzung (1.560 TEuro), die Dotierung im Rahmen der Wandlung der atypisch stillen Gesellschafteranteile (27.868 TEuro), die durch die Endabrechnung dieser Wandlung im Laufe des Geschäftsjahres 2007 um 2.375 TEuro reduziert wurde, das Agio, welches bei der Ausübung des Aktienbezugsrechts der Stiftung entstanden ist (415 TEuro), sowie der Gewinn aus dem Verkauf eigener Anteile (12.689 TEuro). Die Kapitalrücklage enthält den Zeitwert der für die Aktienprogramme ausgegebenen Aktienoptionen, die zwischen dem jeweiligen Ausgabezeitpunkt und der Fälligkeit der Aktienoptionsprogramme ratierlich der Kapitalrücklage zugeführt werden, nebst den einbehaltenen Optionsprämien. Zusätzlich werden dort die Auswirkungen der Ausgabe von Belegschaftsaktien erfasst. 53 Eigene Anteile zu AnschaffungskostenEigene Anteile
Die eigenen Anteile werden in einer eigenen Zeile innerhalb des Eigenkapitals als sogenannte Contra-Equity-Position gezeigt. Sie werden mit ihren ursprünglichen Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten bewertet und mindern damit das Eigenkapital (Cost-Methode). Auf der Basis des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 28. Mai 2008 begann die CEWE-KGaA am 16. Juni 2008 mit einem Aktienrückkaufprogramm. Die Erwerbsermächtigung für eigene Anteile wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juni 2022 erneuert und gilt nunmehr bis zum 14. Juni 2027. Die von der Hauptversammlung am 31. Mai 2017 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien endete zum 30. Mai 2022. Im Geschäftsjahr 2011 wurden im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms insgesamt 10.890 Stückaktien an Mitarbeiter verkauft sowie aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 2. Juni 2010 bis zum 28. Oktober 2011 weitere 248.787 Stückaktien zurückgekauft. Im Ergebnis sind im Jahr 2011 insgesamt 237.897 eigene Anteile hinzugekommen. Im Geschäftsjahr 2012 wurden im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms insgesamt 15.489 Stückaktien an Mitarbeiter verkauft. Die dafür notwendigen Aktien wurden aus dem Bestand der CEWE-KGaA genommen. Im Geschäftsjahr 2013 wurden im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms insgesamt 16.796 Stückaktien an Mitarbeiter verkauft. Die dafür notwendigen Aktien wurden aus dem Bestand der CEWE-KGaA genommen. Im Geschäftsjahr 2014 wurden im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms insgesamt 10.654 Stückaktien an Mitarbeiter verkauft. Die dafür notwendigen Aktien wurden aus dem Bestand der CEWE-KGaA genommen. Im Rahmen der Ausübung des Aktienoptionsplans wurden 2014 insgesamt 26.065 eigene Anteile benötigt. Im Geschäftsjahr 2015 wurden im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms insgesamt 11.087 Stückaktien an Mitarbeiter verkauft. Die dafür notwendigen Aktien wurden aus dem Bestand der CEWE-KGaA genommen. Im Rahmen der Ausübung des Aktienoptionsplans wurden 2014 insgesamt 3.800 eigene Anteile benötigt. Weiterhin hat der Vorstand im Jahr 2016 beschlossen, den Mitarbeitern der inländischen Tochtergesellschaften der CEWE-KGaA Aktien der Gesellschaft zu einem vergünstigten Preis als Belegschaftsaktien zum Erwerb anzubieten. Dafür waren insgesamt 8.410 Aktien erforderlich. Die dafür notwendigen Aktien wurden aus dem Bestand der CEWE-KGaA genommen. Im Rahmen des Aktienrückkaufs wurden 2016 insgesamt 21.500 eigene Aktien zurückgekauft. Im Geschäftsjahr 2017 wurden im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms insgesamt 16.548 Stückaktien an Mitarbeiter verkauft. Die dafür notwendigen Aktien wurden aus dem Bestand der CEWE-KGaA genommen. Im Geschäftsjahr 2018 wurden 5.586 Stückaktien für den Erwerb von Cheerz verwendet sowie im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms insgesamt 17.758 Stückaktien an Mitarbeiter verkauft. Die dafür notwendigen Aktien wurden aus dem Bestand der CEWE-KGaA genommen. Im Jahr 2019 wurden im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms insgesamt 17.100 Stückaktien kostenfrei an Mitarbeiter ausgegeben. Die Bedienung erfolgte aus einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage sowie der Ausgabe eigener Anteile aus dem Bestand der CEWE-KGaA. Im Jahr 2020 wurden im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms insgesamt 8.980 neue Stückaktien kostenfrei an Mitarbeiter ausgegeben. Die Bedienung erfolgte aus einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage. Im Jahr 2021 wurden im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms insgesamt 18.084 neue Stückaktien kostenfrei an Mitarbeiter ausgegeben. Die Bedienung erfolgte aus einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage. Im Jahr 2022 wurden im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms insgesamt 6.695 Stückaktien kostenfrei an Mitarbeiter ausgegeben. Die Bedienung erfolgte aus der Ausgabe eigener Anteile aus dem Bestand der CEWE-KGaA. Im Jahr 2023 wurden im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms insgesamt 9.489 Stückaktien kostenfrei an Mitarbeiter ausgegeben. Die Bedienung erfolgte aus der Ausgabe eigener Anteile aus dem Bestand der CEWE-KGaA. Der nach deutschem Aktienrecht maßgebliche Bestand eigener Anteile zum 31. Dezember 2023 in der CEWE-KGaA lag bei 336.329 Aktien (Vorjahr: 251.388 Aktien). Die von der CEWE COLOR Versorgungskasse e.V., Wiesbaden, gehaltenen 112.752 Aktien gelten nicht als eigene Anteile im Sinne des deutschen Aktienrechts. Nach IAS 19 sind sie in den Konzernabschluss einzubeziehen. Danach weist der Abzugsposten für eigene Anteile nach IAS 32 entsprechend 449.081 Stückaktien - zu einem Gesamtwert von 34.141 TEuro (Vorjahr: 26.237 TEuro) - aus. Im Einzelnen entwickelten sich die eigenen Anteile wie folgt: Entwicklung der eigenen Anteile in Stück
54 Gewinnrücklagen und BilanzgewinnDer Bilanzgewinn entspricht der Position Erwirtschaftetes Konzerneigenkapital und beinhaltet das jeweilige Gesamtergebnis, bestehend aus dem Ergebnis nach Steuern (57.313 TEuro) sowie dem sonstigen Ergebnis von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Eigenkapitalinstrumenten (-3.796 TEuro), nach Abzug der für 2022 gezahlten Dividende. Zur Ausschüttungsbemessung ist der handelsrechtlich ermittelte Bilanzgewinn der CEWE-KGaA maßgeblich. Zum 31. Dezember 2023 betrug nach Dotierung der Gewinnrücklagen gemäß §58 Abs. 2 AktG der Bilanzgewinn der CEWE-KGaA 36.848 TEuro (Vorjahr: 38.751 TEuro). Ausschüttungssperren bestehen für die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien (2023: 336.329 Stückaktien; Vorjahr: 251.388 Stückaktien). 2023 wurden Dividenden in Höhe von insgesamt 17.348 TEuro (Vorjahr: 16.605 TEuro) gezahlt. Dies entspricht einer Ausschüttung von 2,45 Euro (Vorjahr: 2,35 Euro) je dividendenberechtigter Stückaktie. Die Bestandteile der anderen Gewinnrücklagen sind der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung zu entnehmen. Den Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung betreffen alle Fremdwährungsunterschiede, die aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbetriebe entstehen. Erfolgsneutral berücksichtigte Ertragsteuern betrafen im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr ausschließlich die im Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung enthaltenen, erfolgsneutral erfassten Währungsdifferenzen aus langfristigen Darlehen zwischen Konzerngesellschaften sowie die latenten Steuern bezüglich des versicherungsmathematischen Ergebnisses. 55 Langfristige Rückstellungen für PensionenLangfristige Pensionsrückstellungen in TEuro
Für derzeitige und frühere Mitarbeiter von CEWE sowie deren Hinterbliebene bestehen in Deutschland, Frankreich und (in geringem Maße) in Polen unterschiedliche Formen betrieblicher Versorgungszusagen. Die betriebliche Altersversorgung basiert auf leistungsorientierten Versorgungszusagen ("defined benefit") sowie in geringem Umfang auch auf Beitragszusagen ("defined contribution"). Weiterhin besteht für Mitarbeiter die Möglichkeit, an Entgeltumwandlungsplänen teilzunehmen. Die Rückstellungsbewertung erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode. Bei leistungsorientierten Pensionszusagen wird den Begünstigten durch das Unternehmen oder über einen externen Versorgungsträger eine bestimmte Leistung zugesagt; im Gegensatz zu den Beitragszusagen sind die vom Unternehmen zu erbringenden Aufwendungen nicht im Vorhinein festgelegt. In Deutschland sind die Vorstandszusagen in Form von Endgehaltsplänen ausgestaltet; zudem wurden einigen leitenden Angestellten Festrentenzusagen erteilt. In Frankreich werden abhängig von der Dauer der Dienstzugehörigkeit Kapitalzusagen gewährt, die bis zum Jahr 2021 teilweise mit Rückdeckungsversicherungen hinterlegt waren. Die Aufwendungen aus den Zusagen werden auf Basis versicherungsmathematischer Berechnungen über die Dienstzeit der Beschäftigten verteilt und sind nach IAS 19 in laufenden Dienstzeitaufwand und Zinsaufwand (den Saldo aus rechnungsmäßiger Verzinsung des Verpflichtungsumfangs und Erträgen aus dem Deckungsvermögen) aufzuteilen. Zum jeweiligen Bilanzstichtag (dem 31. Dezember eines Jahres) wird der Rechnungszins anhand von aktuellen Kapitalmarktdaten sowie langfristigen Trendannahmen nach dem Prinzip der bestmöglichen Schätzung festgelegt. CEWE verfügt über mehrere leistungsorientierte Pläne und hat grundsätzlich aggregierte Angaben bezüglich dieser Pläne zur Verfügung gestellt, da diese Pläne keinen wesentlich voneinander abweichenden Risiken ausgesetzt sind. Durch die Pläne in Deutschland und Frankreich ist der Konzern üblicherweise folgenden versicherungsmathematischen Risiken ausgesetzt: Investitionsrisiko, Zinsänderungsrisiko, Langlebigkeitsrisiko und Gehaltsrisiko. Investitionsrisiko: Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung aus dem Plan wird unter Verwendung eines Abzinsungssatzes ermittelt, der auf Grundlage der Renditen erstrangiger, festverzinslicher Unternehmensanleihen bestimmt wird. Sofern die Erträge aus dem Planvermögen unter diesem Zinssatz liegen, führt dies zu einer Unterdeckung des Plans. Zinsänderungsrisiko: Ein Rückgang des Abzinsungssatzes führt zu einer Erhöhung der Planverbindlichkeit. Langlebigkeitsrisiko: Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung aus dem Plan wird auf Basis der bestmöglichen Schätzung der Sterbewahrscheinlichkeit der begünstigten Arbeitnehmer sowohl während des Arbeitsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung ermittelt. Eine Zunahme der Lebenserwartung der begünstigten Arbeitnehmer führt zu einer Erhöhung der Planverbindlichkeit. Gehaltsrisiko: Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung aus dem Plan wird auf Basis der zukünftigen Gehälter der begünstigten Arbeitnehmer ermittelt. Somit führen Gehaltserhöhungen der begünstigten Arbeitnehmer zu einer Erhöhung der Planverbindlichkeit. Sonstige Leistungen an diese Arbeitnehmer sind nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht vorgesehen. Es besteht in keinem der betrachteten Länder ein Planvermögen im Sinne des IAS 19 zur Absicherung der Versorgungsleistungen. Dagegen werden bei Beitragszusagen fest definierte Beiträge (z.B. bezogen auf das maßgebliche Einkommen) zugesagt und gezahlt. Der Arbeitgeber hat über die Zahlung der Beiträge hinaus faktisch keine weitere Verpflichtung. Bei Beitragszusagen ist keine Rückstellungsbildung in der Bilanz erforderlich. Es wird lediglich der zu zahlende Beitrag des Unternehmens in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand erfasst. Im Folgenden werden die wesentlichen Kenngrößen für die leistungsorientierten Pensionen dargestellt: Entwicklung des Verpflichtungsumfangs in TEuro
Insgesamt ergibt sich der folgende Finanzierungsstatus: Finanzierungsstatus in TEuro
Der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Gesamtaufwand für leistungsorientierte Pensionspläne (Aufwendungen abzüglich Erträgen) setzt sich wie folgt zusammen: Netto-Pensionsaufwand in TEuro
Im Geschäftsjahr 2023 sind versicherungsmathematische Verluste in Höhe von 3.806 TEuro entstanden (Vorjahr: versicherungsmathematische Gewinne in Höhe von 10.778 TEuro), die im sonstigen Ergebnis erfasst werden. Die versicherungsmathematischen Verluste im Jahr 2023 sind hauptsächlich (mit einem Anteil von 2.259 TEuro) durch die Reduktion des IAS-19-Rechnungszinssatzes begründet Die Prämissen für die versicherungsmathematische Bewertung des Barwerts der erdienten Pensionsansprüche sowie des Netto-Pensionsaufwands richten sich nach den Verhältnissen des Landes, in dem der Pensionsplan begründet wurde. Bei den Berechnungen werden aktuelle versicherungsmathematisch ermittelte biometrische Wahrscheinlichkeiten zugrunde gelegt. Des Weiteren kommen Annahmen über die künftige Fluktuation in Abhängigkeit von Alter und Dienstjahren ebenso zur Anwendung wie konzerninterne Pensionierungswahrscheinlichkeiten und Gehalts- und Rententrends. Bezogen auf den Barwert der erdienten Pensionsansprüche ergeben sich die folgenden gewichteten Bewertungsannahmen: Gewichtete Annahmen für die Ermittlung des Barwertes der erdienten Pensionsansprüche in %
1 zzgl. 8% Kurzfristtrend für Rentner
Als biometrische Wahrscheinlichkeit wurden die in den jeweiligen Ländern gültigen Wahrscheinlichkeiten angesetzt. Als Pensionierungszeitpunkt wurde der Zeitpunkt angenommen, an dem eine frühestmögliche Inanspruchnahme der Leistungen möglich ist. Das Planvermögen bestand bis zum Jahr 2021 für die französischen Verpflichtungen aus Rückdeckungsverträgen (inzwischen wurde dieses durch Auszahlungen aufgelöst). Barwert der Verpflichtungen und Zeitwert der Planvermögen in TEuro
1 Ohne die Finanzinstrumente der CEWE COLOR
Versorgungskasse e.V., Wiesbaden
Erfahrungsbedingte Anpassungen in TEuro
SensitivitätsanalyseBei Konstanthaltung der anderen Annahmen hätten die bei vernünftiger Betrachtungsweise am Abschlussstichtag möglich gewesenen Veränderungen bei einer der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen die leistungsorientierte Verpflichtung mit den nachstehenden Beträgen beeinflusst. Die folgenden Tabellen geben Auskunft über die Sensitivitäten bezüglich der wichtigsten Bewertungsparameter (Auswirkungen auf den Verpflichtungsumfang) und die erwarteten Pensionsleistungen der folgenden zehn Geschäftsjahre. Sensitivitätsanalyse in %
Für die kommenden zehn Geschäftsjahre werden folgende Auszahlungen von Pensionsleistungen erwartet: Auszahlungen von Pensionsleistungen in TEuro
Im Geschäftsjahr 2023 wurden insgesamt Aufwendungen im Zusammenhang mit Beitragszusagen in Höhe von 15.695 TEuro (Vorjahr: 16.645 TEuro) getätigt. Davon entfielen 12.764 TEuro (Vorjahr: 13.653 TEuro) auf Beiträge zu gesetzlichen oder staatlichen beitragsorientierten Plänen. Hierbei besteht keine rechtliche oder faktische Verpflichtung von CEWE zur Zahlung dieser künftigen Leistungen. Für 2024 wird mit Aufwendungen in ähnlicher Höhe gerechnet. 56 Langfristige passive latente SteuernLangfristige passive latente Steuern in TEuro
Die Veränderungen in den latenten Steuern betreffen hauptsächlich die Veränderung der temporären Differenzen. Die Fristigkeit der Steuerlatenzen bewegt sich weitestgehend zwischen einem und fünf Jahren. 57 Langfristige übrige RückstellungenDie Position betrifft die Rückbauverpflichtungen für Sanierungsmaßnahmen bei Mietereinbauten. Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar: Langfristige übrige Rückstellungen in TEuro
58 Langfristige FinanzverbindlichkeitenDie im Geschäftsjahr 2018 verhandelten Kreditfazilitäten wurden mit insgesamt zehn Banken des privaten wie des öffentlich-rechtlichen Sektors vereinbart. Die gezogenen Kredite haben zum Stichtag eine Laufzeit von ein bis eineinhalb Jahren (Vorjahr: ein bis zweieinhalb Jahre). Zum Jahresende lag die gesamte Kreditlinie der CEWE-Gruppe bei 91,0 Mio. Euro (Vorjahr: 153,0 Mio. Euro); bei der Reduzierung handelt es sich um eine planmäßige Rückführung langfristig nicht mehr benötigter Kreditlinien. Nach Abzug der gesamten Kreditinanspruchnahme (0,87 Mio. Euro, Vorjahr: 0,84 Mio. Euro) - es handelt sich nicht um eine liquiditätsrelevante Inanspruchnahme, sondern um die Anrechnung seitens der Kreditinstitute für die bereitgestellten Avale - und unter Berücksichtigung der vorhandenen Liquidität (117,37 Mio. Euro, Vorjahr: 73,07 Mio. Euro) betrug das Liquiditätspotenzial insgesamt 207,50 Mio. Euro (Vorjahr: 225,23 Mio. Euro). Es bestehen langfristig bis zu 1,5 Jahre zugesagte, revolvierende Kreditlinien sowie laufend erneuerte Einjahreslinien und bis auf Weiteres zur Verfügung gestellte Kreditlinien, die insgesamt der Finanzierung des unterjährig saisonal stark schwankenden Liquiditätsbedarfs dienen. Es bestehen grundsätzlich keine Beschränkungen hinsichtlich der Verwendung der Kreditlinien. Damit ist sichergestellt, dass CEWE seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Alle langfristigen Kreditzusagen unterliegen banküblichen Vereinbarungen; es wurden keine Financial Covenants vereinbart. Wesentliche Sicherheiten wurden nicht gewährt. Die Zinsbedingungen für Kontokorrentkredite beruhen auf der €STR (Euro Short-Term Rate) als Basiszins zuzüglich einer marktüblichen Marge in Deutschland; bei sonstigen Finanzierungen stützen sie sich ganz überwiegend auf den 1- bis 3-Monats-EURIBOR als Basiszins, zuzüglich einer marktüblichen Marge in Deutschland. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen zu den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten (Punkt D64, Seite 171) sowie die Erläuterungen im zusammengefassten Lagebericht verwiesen (Seite 82). 59 Langfristige und kurzfristige Verbindlichkeiten aus LeasingDen Nutzungsrechten von 48.730 TEuro (Vorjahr: 52.076 TEuro) stehen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 Leasingverbindlichkeiten mit einem Barwert von 46.571 TEuro (Vorjahr: 50.253 TEuro) gegenüber. Der langfristige Anteil der Leasingverbindlichkeiten beträgt 37.103 TEuro (Vorjahr: 40.536 TEuro). Der kurzfristige Anteil der Leasingverbindlichkeit beträgt 9.468 TEuro (Vorjahr: 9.717 TEuro). Die Zahlungsverpflichtungen weisen die folgende Fälligkeitsstruktur auf: Leasingverbindlichkeiten diskontiert in TEuro
60 Langfristige finanzielle VerbindlichkeitenDie langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten betreffen Verbindlichkeiten gegenüber verbliebenen Altgesellschaftern von verbundenen Unternehmen. 61 Langfristige übrige VerbindlichkeitenDie langfristigen übrigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Abgrenzungsposten aus Investitionen. 62 Kurzfristige SteuerschuldenDie Position enthält zurückgestellte Ertragsteuerverpflichtungen. Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar: Kurzfristige Steuerschulden 2023 in TEuro
Kurzfristige Steuerschulden 2022 in TEuro
63 Kurzfristige übrige RückstellungenZurückgestellte übrige sonstige Verpflichtungen betreffen laufende Rechtsstreitigkeiten und sonstige Verpflichtungen. Kurzfristige übrige Rückstellungen 2023 in TEuro
Kurzfristige übrige Rückstellungen 2022 in TEuro
64 Kurzfristige FinanzverbindlichkeitenKurzfristige Finanzverbindlichkeiten in TEuro
Überleitungsrechnung IAS7 2023 in TEuro
Überleitungsrechnung IAS7 2022 in TEuro
65 Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenDie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 121.555 TEuro (Vorjahr: 120.616 TEuro). 66 Kurzfristige finanzielle VerbindlichkeitenKurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten in TEuro
67 Kurzfristige übrige VerbindlichkeitenKurzfristige übrige Verbindlichkeiten in TEuro
68 Finanzielles RisikomanagementIm Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit ist der Konzern finanziellen Risiken ausgesetzt. Hierbei handelt es sich insbesondere um Liquiditäts-, Währungs-, Zins- und Kreditrisiken. Diese Risiken werden durch das Management gesteuert und begrenzt. Die Überwachung erfolgt durch das konzernweite Risikomanagement. Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass der Konzern seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Diesem Risiko wird durch die Liquiditätsplanung sowie durch das Cash-Management begegnet, indem die Mittelzu- und -abflüsse laufend überwacht und gesteuert werden. Hauptsächliche Quellen von Liquidität sind das operative Geschäft sowie externe Finanzierungen. Mittelabflüsse werden im Wesentlichen zur Finanzierung des Working Capital sowie von Investitionen verwendet. Zum 31. Dezember 2023 verfügt die CEWE-Gruppe über folgende Kreditlinien: Kreditlinien 2023 in Mio. Euro
Kreditlinien 2022 in Mio. Euro
Von diesen Kreditlinien sind zum Stichtag 90,1 Mio. Euro (Vorjahr: 152,2 Mio. Euro) nicht in Anspruch genommen worden und standen neben den liquiden Mitteln in Höhe von 117,4 Mio. Euro (Vorjahr: 73,1 Mio. Euro) zur Abdeckung zukünftiger Liquiditätsbedarfe zur Verfügung. Es handelt sich nicht um eine liquiditätsrelevante Inanspruchnahme, sondern um die Anrechnung seitens der Kreditinstitute für die bereitgestellten Avale. Eine Übersicht über die Fälligkeiten der zu den finanziellen Verbindlichkeiten und den Verbindlichkeiten aus den derivativen Finanzinstrumenten gehörenden undiskontierten Zahlungsströme unter Berücksichtigung der zugehörenden Zinszahlungen zeigt die erwarteten Zahlungsabflüsse aus Sicht des Bilanzstichtags zum 31. Dezember 2023: Cash Flows aus finanziellen Verbindlichkeiten 2023 in TEuro
Cash Flows aus finanziellen Verbindlichkeiten 2022 in TEuro
Aufgrund der internationalen Ausrichtung der CEWE-Gruppe ergeben sich Zahlungsströme in unterschiedlichen Währungen. Währungsrisiken ergeben sich aus Umsätzen, die in einer anderen Währung fakturiert werden als die zugehörigen Kosten, aus den in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerten und Schulden in fremder Währung, deren Zeitwert durch eine Veränderung der Wechselkurse negativ beeinflusst werden kann, sowie aus schwebenden Fremdwährungsgeschäften, deren zukünftige Zahlungsströme sich aufgrund von Wechselkursveränderungen nachteilig auswirken können. Das Risikomanagementsystem überwacht laufend die Risikopositionen aus Währungsrisiken. Um diese zu begrenzen, werden auf Euro lautende Geschäftsbeziehungen von Gesellschaften in Ländern, die nicht dem Euroraum angehören, außerhalb des Lieferungs- und Leistungsbereiches nach Möglichkeit reduziert. Nach eingehender Prüfung werden fallweise auflaufende, den Währungsraum übergreifende Sicherungsgeschäfte mit den Hausbanken abgeschlossen. Das wesentliche Marktrisiko im Fremdwährungsbereich liegt bei stichtagsbedingt offenen Währungspositionen. Wesentliche Fremdwährungsposten bestehen bei der schweizerischen, tschechischen sowie britischen Landesgesellschaft. Zur Sensitivitätsanalyse werden die entsprechenden Fremdwährungsposten mit hypothetischen Kursen bewertet. Würden sich die drei Fremdwährungen gegenüber dem Euro jeweils um 20% abwerten, ergäben sich folgende Chancen (positive Werte) bzw. Risiken (negative Werte): Währungssensitivität in TEuro
Würden sich die drei Fremdwährungen gegenüber dem Euro jeweils um 20% aufwerten, ergäben sich folgende Chancen (positive Werte) bzw. Risiken (negative Werte): Währungssensitivität in TEuro
Die CEWE-Gruppe unterliegt Zinsrisiken gegenüber dritten Parteien in nicht sehr ausgeprägtem Maße. Zinssensitive Vermögenswerte bestehen aus Darlehen an Kunden und Mitarbeiter sowie kurzfristigen Guthaben bei Kreditinstituten. Zinssensitive Finanzschulden bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Hieraus ergaben sich aufgrund der gegenwärtigen Zinsentwicklung keine wesentlichen Risikopositionen. Ziel der Zinssicherungsstrategie ist der regelmäßige Abschluss neuer mittel- bis langfristiger Kreditverträge mit Festzinsvereinbarung. Würden sich die Zinsen für variabel verzinsliche finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten jeweils um 10% reduzieren, ergäben sich folgende Chancen (positive Werte) bzw. Risiken (negative Werte): Zinssensitivität in TEuro
Würden sich die Zinsen für variabel verzinsliche finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten jeweils um 10% erhöhen, ergäben sich folgende Chancen (positive Werte) bzw. Risiken (negative Werte): Zinssensitivität in TEuro
Es bestehen keine Sicherungsgeschäfte. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte führten im Geschäftsjahr 2023 zu Nettoergebnissen in Höhe von 40 TEuro (Vorjahr: 42 TEuro). Die Nettoergebnisse aus den vorliegenden Finanzinstrumenten enthalten insbesondere Wertberichtigungen, Erträge aus abgeschriebenen Forderungen sowie die Ergebnisse aus der Fair-Value-Bewertung. Dividendenerträge und Zinsen sind nicht enthalten. Die Nettoergebnisse aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten liegen im Geschäftsjahr 2023 bei 1.946 TEuro (Vorjahr: 1.544 TEuro). Zinserträge, die im Zusammenhang stehen mit nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten, belaufen sich auf 512 TEuro (Vorjahr: 43 TEuro), entsprechende Zinsaufwendungen auf 79 TEuro (Vorjahr: 39 TEuro). Wertminderungen auf Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wurden, betrugen im Geschäftsjahr 466 TEuro (Vorjahr: 407 TEuro); sie wurden aufgrund von Abschreibungen auf Forderungen gebucht. Zusätzlich dazu sind im Geschäftsjahr 1.488 TEuro (Vorjahr: 1.094 TEuro) an Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten enthalten (Punkt C33, Seite 143). Die Überleitung der Bilanzposten zu den Klassen der Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2023 stellt sich wie folgt dar: Aufgliederung der Finanzinstrumente 31.12.2023 in TEuro
Aufgliederung der Finanzinstrumente 31.12.2022 in TEuro
Die nicht nach IFRS 9 bewerteten Finanzanlagen betreffen Rückdeckungsversicherungen. Sie werden mit ihrem versicherungsmathematischen Barwert angesetzt. Die Buchwerte der übrigen finanziellen Vermögenswerte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der Zahlungsmittel sowie die Buchwerte der Kontokorrentverbindlichkeiten, der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der übrigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten bilden jeweils einen angemessenen Näherungswert an die beizulegenden Zeitwerte. Ursächlich hierfür ist dabei vor allem die kurze Laufzeit dieser Instrumente. Bei der Ermittlung der Buchwerte wurden risikobedingte Wertberichtigungen berücksichtigt. Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Forderungen oder Verbindlichkeiten bestehen nicht. CEWE bewertet festverzinsliche und variabel verzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr auf der Basis unterschiedlicher Parameter, wie beispielsweise Zinssatz und Bonität des Darlehensnehmers. Auf der Grundlage dieser Bewertung werden gegebenenfalls erforderliche Wertberichtigungen bei der Ermittlung des Buchwertes berücksichtigt. Für lang- und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (mit Ausnahme der Kontokorrentverbindlichkeiten) besteht eine Festzinsvereinbarung, sodass auch hier der Buchwert dem Zeitwert entspricht. Die Buchwerte werden mit banküblichen Methoden bestimmt. Das Kreditrisiko ist das Risiko, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und es zu einem Ausfall der Forderung kommt. Vereinzelt und in nicht wesentlichem Umfang kommt Factoring als Instrument zur Minimierung des Kreditrisikos zum Einsatz. Im Rahmen des Forderungsmanagements als Bestandteil des Risikomanagementsystems werden Forderungen auf Ebene der einzelnen Gesellschaften monatlich umfassend analysiert sowie auf Ebene der Konzernzentrale im Rahmen des Delkredere-Reportings an die zentrale Unternehmensleitung berichtet. Für mittlere und große Kunden werden Kreditsicherungsverträge abgeschlossen. Soweit kein Versicherungsschutz oder ein Versicherungsselbstbehalt besteht, werden Forderungen einzelwertberichtigt, sofern es objektivierbare Anzeichen dafür gibt, dass die Forderung ganz oder teilweise mit überwiegender Wahrscheinlichkeit uneinbringlich wird. Dem allgemeinen Ausfallrisiko wird durch auf Erfahrungswerten basierende Einzelwertberichtigungen begegnet. Das maximale Kreditrisiko aus einer möglichen Zahlungsunfähigkeit von Schuldnern aus Ausleihungen und Forderungen beträgt zum 31. Dezember 2023 95.137 TEuro (Vorjahr: 102.248 TEuro) und setzt sich wie folgt zusammen: Kreditrisiko in TEuro
Die wertberichtigten Ausleihungen und Forderungen haben sich wie folgt entwickelt: Wertberichtigte Ausleihungen und Forderungen in TEuro
Weitere 13.405 TEuro (Vorjahr: 12.595 TEuro) waren bereits überfällig, aber nicht wertberichtigt. Die Altersstruktur der überfälligen Forderungen stellt sich wie folgt dar: Altersstruktur der überfälligen Forderungen in TEuro
Im Rahmen des Forderungsmanagements werden diese Posten sehr eng begleitet, sodass nach Einschätzung der einzelnen Risiken die Vornahme von Teilwertberichtigungen in der oben genannten Höhe ausreicht. Die nicht wertberichtigten finanziellen Vermögenswerte werden als werthaltig angesehen. Das Risiko von Ausfallrisiken wird reduziert, indem in enger Abstimmung mit den marktorientierten Stellen des Unternehmens die Bonität und das Zahlungsverhalten der Kunden ständig überwacht und, wenn möglich, versichert werden; außerdem wird bei auffälligen Adressen das Geschäftsvolumen durch Einzelentscheidungen gesteuert. Wertminderungen bei Konsumentenforderungen werden durch ein professionelles Inkassomanagement sowie durch Systemeinstellungen zur Risikovermeidung und Informationsgewinnung minimiert. Diese automatischen Systemeinstellungen sowie die zusätzlichen qualitativen Informationen bilden eine informative Basis, die für die Ermittlung der Einzelwertberichtigungen hinzugezogen wird. Zum Bilanzstichtag wurden die BEPS Pillar 2 Regelungen (MinBestRL-UmsG) in deutsches Recht überführt (MinStG) und sind mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 27. Dezember 2023 in Kraft getreten. Die Regelungen des Mindeststeuergesetzes finden erstmalig auf Wirtschaftsjahre Anwendung, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen und sind daher noch nicht für das Berichtsjahr anwendbar. Auch wenn diese Regelungen bereits anwendbar gewesen wären, würde die CEWE-Gruppe weder im Berichtsjahr, noch im Geschäftsjahr 2024 dem Anwendungsbereich des MinStG oder ausländischer Mindeststeuergesetze unterliegen, da die für die Anwendung dieser Regelungen maßgebliche Umsatzgrenze von 750 Mio. € im Konzernabschluss erstmals im Berichtsjahr überschritten wurde. Ungeachtet dessen geht CEWE davon aus, dass die maßgebliche Umsatzgrenze auch im Geschäftsjahr 2024 überschritten wird, sodass die Regelungen des MinStG erwartungsgemäß erstmals für das Geschäftsjahr 2025 anzuwenden sind. Die CEWE-Gruppe wird daher im Geschäftsjahr 2024 mit einem Projekt zur Prüfung der Betroffenheit bzgl. der Auswirkungen im Zusammenhang mit einer Pillar 2 Top-up Tax beginnen. Eine Quantifizierung der möglichen zusätzlichen Steuerbelastung ist aktuell nicht möglich. Nach aktueller Einschätzung wird allerdings nicht davon ausgegangen, dass die Anwendung des MinStG bzw. ausländischer Mindeststeuergesetze zu einer signifikanten zusätzlichen steuerlichen Belastung führen wird, da die CEWE-Gruppe fast ausschließlich in Ländern tätig ist, deren nominelle Ertragsteuerbelastung bei über 15% liegt und für die daher voraussichtlich keine oder nur eine unwesentliche Steuerbelastung entstehen sollte. Die CEWE-Gruppe verfolgt aufmerksam den Fortschritt des Gesetzgebungsverfahrens in jedem Land, in dem er tätig ist, und wird die bestehenden Reporting- und Compliance-Prozesse im Hinblick auf eine zukünftige lokale und zentrale Ermittlung der Top-up tax Belastung sowie im Hinblick auf die zukünftige Abgabe des Mindeststeuerberichts und der entsprechenden Steuererklärungen im In- und Ausland anpassen. Nachfolgend werden die wesentlichen Kapitalpositionen dargestellt. Die Netto-Finanzverbindlichkeiten ergeben sich aus der Saldierung der Brutto-Finanzverbindlichkeiten mit den liquiden Mitteln zum Bilanzstichtag. Kapitalpositionen in TEuro
Das vorrangige Ziel des Kapitalmanagements der CEWE-Gruppe ist es, sicherzustellen, dass auch in Zukunft die Schuldentilgungsfähigkeit und die finanzielle Substanz des Konzerns erhalten bleiben. Neben der Sicherung der langfristigen Liquiditätsversorgung wurde das Zinsänderungsrisiko begrenzt und erneut eine flexible Kreditstruktur zur Abdeckung der unterjährigen Saisonalität des Geschäftsverlaufes geregelt. Es wurden keine Sicherheiten gestellt. Für weitere Informationen vergleiche die Anmerkungen im Risikobericht auf den D Seiten 69f. Die CEWE-KGaA unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen. Bezüglich des genehmigten Kapitals und der Verpflichtung zur Veräußerung oder Ausgabe von Aktien im Zusammenhang mit Aktienoptionsplänen wird auf die entsprechenden Passagen dieses Anhangs verwiesen (siehe Punkt D49, D50, D51, D52, D Seiteni59-162). E. Sonstige Angaben69 AnteilsbesitzDie Beteiligungsquoten der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: Anteilsbesitz in %
1 Beteiligung über die CEWE
Beteiligungsgesellschaft mbH, Oldenburg
70 Besondere Ereignisse nach Schluss des GeschäftsjahresDie potenziellen Auswirkungen der sich fortsetzenden Inflation mit Wirkungen auf die Geschäftsentwicklung von CEWE sind im Rahmen des gegenwärtigen Kenntnisstands in den Prognose-, Chancen- und Risikobericht eingeflossen. Zum weiteren Ausbau der eigenen Wertschöpfungstiefe hat die CEWE Tochtergesellschaft SAXOPRINT mit Beginn des Geschäftsjahres 2024 im Rahmen eines Asset Deals Vermögenswerte der Eastprint GmbH, Dresden, übernommen. SAXOPRINT hatte den Großformatdruck bisher an Eastprint fremdvergeben, der mit dieser Übernahme nun internalisiert wurde. Daneben liegen keine weiteren besonderen Ereignisse nach Schluss des Geschäftsjahres vor. 71 Erläuterungen zur KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente des Konzerns in den Geschäftsjahren 2023 und 2022 verändert haben. Entsprechend IAS 7 wurde dabei zwischen Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit, Cash Flow aus Investitionstätigkeit sowie Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit unterschieden. Die ausgewiesenen Zahlungsmittel umfassen die Bilanzpositionen Bankguthaben mit einer Restlaufzeit von bis zu drei Monaten und Kassenbestände einschließlich etwaiger Festgeldguthaben. Sie entsprechen den in der Bilanz ausgewiesenen liquiden Mitteln. Die Zuflüsse und Abflüsse aus der Veränderung der Finanzschulden ergeben sich aus Tilgungen, fristigkeitsbedingten Umgliederungen sowie Aufnahmen von Darlehen wie folgt: Veränderung Finanzschulden 2023 in TEuro
Veränderung Finanzschulden 2022 in TEuro
72 Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus LeasingverträgenEs bestehen Miet- und Pachtverhältnisse, die von ihrem wirtschaftlichen Gehalt her Operating-Lease-Verhältnisse darstellen, sodass die Leasinggegenstände nicht der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg, sondern dem Leasinggeber zuzurechnen sind. Im Wesentlichen handelt es sich um Verträge über die Nutzung von Produktions- und Büroflächen, Kraftfahrzeugen sowie vereinzelt Vereinbarungen über Bürogeräte und IT-Hardware. Die im Geschäftsjahr gezahlten Mieten betragen 636 TEuro (Vorjahr: 510 TEuro). Die Laufzeiten der Verträge liegen zwischen einem und sechs Jahren. Leasingzahlungen in TEuro
Vermögenswerte, die im Rahmen von Operating-Lease-Verhältnissen vermietet sind, haben einen Buchwert von insgesamt 18.820 TEuro (Vorjahr: 19.016 TEuro). Die Leasingverträge enthalten keine Klauseln (z. B. Verlängerungs-, Kauf- oder Preisanpassungsoptionen), die zu der Annahme von Finanzleasing beim Leasingnehmer führen würden. Die Summen der künftigen Mindestleasingeinnahmen als Leasinggeber aus unkündbaren Operating-Lease-Verträgen betragen: Leasingeinnahmen in TEuro
Hier handelt es sich um die Vermietung von gewerblichen Nutzflächen sowie Geräten, die den Kunden mietweise überlassen werden. Die im Geschäftsjahr vereinnahmten Raten belaufen sich auf 3.360 TEuro (Vorjahr: 3.075 TEuro). Hiervon entfallen 825 TEuro (Vorjahr: 628 TEuro) auf Erträge aus der Untervermietung. Sie werden unter der Position Übrige sonstige betriebliche Erträge, C28, Seite 139 f. gezeigt. Im Rahmen eines systematischen Vertragsmanagements werden eventuelle Leasingkomponenten in den bestehenden Verträgen erfasst und gemeldet. 73 Segmentberichterstattung nach GeschäftsfeldernDer Konzern verfügt mit diesem Abschluss über vier berichtspflichtige Geschäftsfelder; drei davon stellen die strategischen Geschäftsfelder des Konzerns dar. Im Einzelnen sind das die Geschäftsfelder Fotofinishing, Kommerzieller Online-Druck sowie Einzelhandel. Die strategischen Geschäftsfelder bieten unterschiedliche Produkte und Dienstleistungen an und erfordern unterschiedliche Technologien, Investitions- und Marketingstrategien. Informationen über andere Geschäftstätigkeiten und Geschäftssegmente, die nicht berichtspflichtig sind, werden im Geschäftsfeld Sonstiges zusammengefasst. Für jedes strategische Geschäftsfeld überprüft der Vorstand des Konzerns interne Managementberichte mindestens vierteljährlich. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der berichtspflichtigen Geschäftsfelder entsprechen den in Abschnitt B erläuterten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Entsprechend der internen Berichterstattung werden die Umsatzerlöse nach Konsolidierungseffekten gezeigt. Der Umsatz teilt sich auf die in Abschnitt C27 Seiten 138 f. dargestellten geografischen Regionen auf. Die Umsatzkategorien sind Fotofinishing-Erlöse, Einzelhandelserlöse sowie Erlöse aus Kommerziellem Online-Druck. Ihre Aufteilung geht aus dem Segmentbericht nach Geschäftsfeldern hervor. Von den Segmentumsätzen entfallen 417.124 TEuro (Vorjahr: 392.178 TEuro) auf inländische Umsätze sowie 363.074 TEuro (Vorjahr: 340.552 TEuro) auf ausländische Umsätze. Der Umsatz mit einem wesentlichen Kunden liegt im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr bei über 10 % der Umsatzerlöse des Konzerns und beträgt 110.907 TEuro (Vorjahr: 103.828 TEuro). Die Umsatzerlöse mit diesem Kunden sind überwiegend dem Geschäftsfeld Fotofinishing zuzuordnen. Das immaterielle und das Sachanlagevermögen teilen sich auf folgende geografische Regionen auf: Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen nach geografischen Regionen in TEuro
74 Sonstige ErläuterungenEs bestanden Eventualschulden aus der Hingabe von Bürgschaften und Garantien für Dritte, aus möglichen Prozessrisiken und aus anderen Sachverhalten in Höhe von 1.325 TEuro (Vorjahr: 1.309 TEuro). Das Risiko, aus diesen Eventualschulden in Anspruch genommen zu werden, wird als gering bis weniger wahrscheinlich eingestuft. Die Einschätzung der Beträge und des jeweiligen Grades der Eintrittswahrscheinlichkeit wird laufend überwacht. Eventualforderungen bestanden nicht. Im Berichtsjahr erhielt die CEWE-Gruppe Zuwendungen der öffentlichen Hand in Höhe von 220 TEuro (Vorjahr: 584 TEuro). Im Wesentlichen betreffen die Zuwendungen mit 67 TEuro Personalkostenzuschüsse (Vorjahr: 112 TEuro) für Schulungskosten sowie Ersatz von Aufwendungen für Beschäftigungsverbote. Sonstige Zuwendungen betreffen in Höhe von 153 TEuro (Vorjahr: 0 TEuro) Investitionsprämien. Für die aktiven Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands sowie des Aufsichtsrats wurden für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben folgende Gesamtbezüge gezahlt: Zugeflossene Vergütung in TEuro
Die Tabelle weist den Zufluss im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr aus Festbezügen, Nebenleistungen, einjähriger sowie mehrjähriger variabler Vergütung sowie den Versorgungsaufwand aus. Die Bezüge aus der Bonusbank betreffen fällig gewordene Ansprüche einschließlich der vertraglichen Zinsen. Der Dienstzeitaufwand wurde nach IAS 19 ermittelt; er stellt keinen Zufluss im engeren Sinne dar, wird aber zur Verdeutlichung der Gesamtvergütung aufgenommen. Die Vergütungen für die Aufsichtsratsmitglieder für ihre Gremientätigkeiten ergeben sich aus der Satzung und setzen sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen; sie sind ausschließlich kurzfristiger Natur. Über die oben beschriebenen Vergütungen hinaus gibt es keine weiteren Bezüge oder Ansprüche, die im Geschäftsjahr oder Vorjahr gewährt, bisher aber in keinem Konzernabschluss angegeben worden sind. Angaben zur Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder sind im Vergütungsbericht dargestellt (Seiten 102 ff.). Von einem Dritten sind im Hinblick auf die Tätigkeit als Vorstandsmitglied keinem der aktiven oder ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder Leistungen zugeflossen; Gleiches gilt für die Mitglieder des Aufsichtsrats. Kredite und Vorschüsse sind in keinem Fall gewährt worden. Ebenso wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten der Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats eingegangen. Im Berichtsjahr wurden durch Mitglieder des Aufsichtsrats keine Beratungsleistungen erbracht (Vorjahr: 14 TEuro). Weitere Beratungs- und Vermittlungsleistungen sowie andere persönliche Leistungen durch Mitglieder des Aufsichtsrats wurden weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr erbracht. Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Vergütungen an ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands gezahlt (Vorjahr: 0 TEuro). Die Versorgungsbezüge für frühere Mitglieder der Vorstände der Neumüller CEWE COLOR Stiftung als persönlich haftende Gesellschafterin der CEWE Stiftung & Co. KGaA sowie der ehemaligen CEWE COLOR Holding AG belaufen sich auf 1.190 TEuro (Vorjahr: 1.091 TEuro). Die für sie gebildeten Pensionsrückstellungen betragen 16.970 TEuro (Vorjahr: 14.393 TEuro). Es gibt keine Verpflichtungen gegenüber dieser Personengruppe, für die keine Rückstellungen gebildet wurden. Als nahestehende Personen werden in der CEWE-Gruppe die Mitglieder des Vorstands und des Kuratoriums der Neumüller CEWE COLOR Stiftung sowie des Aufsichtsrats definiert. Ebenfalls zu dieser Gruppe gehören die nahen Familienangehörigen und nahestehende Unternehmen dieses Personenkreises. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen sind marktüblich und entsprechen der Drittvergleichbarkeit. 75 Inanspruchnahme von Befreiungsmöglichkeiten durch TochterunternehmenDie folgenden Tochterunternehmen, die in den vorliegenden Konzernabschluss im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen sind, nehmen die Möglichkeit der Befreiung von den Offenlegungsvorschriften nach § 325 HGB und die Möglichkeit zur Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts und Anhangs nach § 264b HGB in Anspruch:
76 Organe der GesellschaftAufsichtsrat Inklusive Aufsichtsratsmandaten sowie Mandaten in vergleichbaren und ausländischen Kontrollgremien der CEWE Stiftung & Co. KGaA Frank Zweigle, wohnhaft in Oldenburg (Vorsitzender bis 7. Juni 2023)Januar 2023 1 Geschäftsführer der Schlaues Haus Oldenburg GmbH, Oldenburg, Unternehmensberater und Lehrbeauftragter der Jade Hochschule Wilhelmshaven Oldenburg Elsfleth
Paolo Dell'Antonio, wohnhaft in BraunschweigJanuar 2017 1 Diplom-Kaufmann, MBA
Kersten Duwe, wohnhaft in Oldenburg (Vorsitzender ab 7. Juni 2023)Juni 20231 Rechtsanwalt, Steuerberater, Sprecher der Geschäftsführung der Treuhand Weser-Ems GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg
Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Oldenburg (bis 31. März 2024)
Patricia Geibel-Conrad, wohnhaft in Leonberg (bis 7. Juni 2023)Juni 2018 1 Wirtschaftsprüfer/Steuerberaterin in eigener Praxis, Unternehmensberatung
Geschäftsbericht 2023Prof. Dr. Christiane Hipp, wohnhaft in CottbusJuni 2012 1 Seit 1. Dezember 2005 Professorin für Organisation und Unternehmensführung (Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg)
Daniela Mattheus, wohnhaft in Berlin (ab 7. Juni 2023)Juni 2023 1 Rechtsanwältin, Managementberaterin
Martina Sandrock, wohnhaft in HamburgOktober 2022 1 Aufsichtsrätin, Beirätin, Kuratorin, ehemalige Vorsitzende des Vorstands der LSH AG, Hamburg
Dr. Birgit Vemmer, wohnhaft in BielefeldJuni 2018 1 Managementberaterin und Coach
1 Beginn der Aufsichtsratstätigkeit
Petra Adolph, wohnhaft in HannoverJuni 2018 1 Stellv. Landesbezirksleiterin Nord der IG BCE
Nurol Altan, wohnhaft in Oldenburg (ab 25. Mai 2023)Mai 2023 1 Freigestellt als Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg
Marc Bohlken, wohnhaft in Oldenburg (ab 25. Mai 2023)Mai 2023 1 Dipl. Wirtschaftsingenieur (FH), Technischer Leiter am Standort Oldenburg der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg
Marion Gerdes, wohnhaft in Berne (bis 25. Mai 2023)Juni 2018 1 Industriekauffrau/Leiterin Personal der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg
Jan Grüneberg, wohnhaft in Hannover (ab 25. Mai 2023)Mai 2023 1 Assessor iuris, Rechtsassessor, Abteilungsleiter der Abt. Mitbestimmung/Aufsichtsrecht der IGBCE
Insa Lukaßen, wohnhaft in EdewechtJuni 2018 1 Abteilungsleitung der strategischen Versandentwicklung der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg
Alexander Oyen, wohnhaft in Bremen (bis 25. Mai 2023)Juni 2018 1 Bezirksleiter IG BCE Oldenburg
Markus Schwarz, wohnhaft in Oldenburg (stellvertretender Vorsitzender)Oktober 2015 1 Freigestelltes Betriebsratsmitglied der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg
Elwira Wall, wohnhaft in Hatten (bis 25. Mai 2023)Juni 2018 1 Datenschutzbeauftragte
VorstandYvonne Rostock, wohnhaft in Ratingen (ab 1. März 2023)Vorstandsvorsitzende der Neumüller CEWE COLOR Stiftung, Oldenburg Zuständig für den nationalen und internationalen Vertrieb Patrick Berkhouwer, wohnhaft in BremenVorstandsmitglied der Neumüller CEWE COLOR Stiftung, Oldenburg Zuständig für den Bereich Ausland und Expansion
1 Beginn der Aufsichtsratstätigkeit
Dr. Reiner Fageth, wohnhaft in OldenburgVorstandsmitglied der Neumüller CEWE COLOR Stiftung, Oldenburg Zuständig für die Bereiche Technik, IT, Forschung und Entwicklung
Carsten Heitkamp, wohnhaft in OldenburgVorstandsmitglied der Neumüller CEWE COLOR Stiftung, Oldenburg Zuständig für Produktion, Einkauf und Logistik Dr. Olaf Holzkämper, wohnhaft in OldenburgVorstandsmitglied der Neumüller CEWE COLOR Stiftung, Oldenburg Zuständig für die Bereiche Finanzen & Controlling, Unternehmensentwicklung, Investor Relations, Corporate Information Management, Recht und On-Site-Finishing
Thomas Mehls, wohnhaft in OldenburgVorstandsmitglied der Neumüller CEWE COLOR Stiftung, Oldenburg Zuständig für den Bereich Marketing, Online Photo Service, CEWE-Print, viaprinto, Akquisition New Business und Nachhaltigkeit
Christina Sontheim-Leven, wohnhaft in Düsseldorf (ab 1. Januar 2022)Vorstandsmitglied der Neumüller CEWE COLOR Stiftung, Oldenburg Zuständig für den Bereich Personal und Organisationsentwicklung
Im Übrigen wird auf die Erläuterungen im Vergütungsbericht auf den Seiten 102 ff. verwiesen. 77 Freigabe und Veröffentlichung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023Der vom Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin Neumüller CEWE COLOR Stiftung zum 31. Dezember 2023 aufgestellte Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der CEWE-Gruppe werden mit Unterzeichnung durch den Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben. 78 Erklärung zum Corporate Governance KodexDie nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde von Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und den Aktionären im Internet unter www.cewe.de zugänglich gemacht. BilanzeidErklärung gemäß §§ 297 Abs. 2 Satz 4, 315 Abs. 1 Satz 5 HGB (Bilanzeid)Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den angewandten Grundsätzen ordnungsmäßiger Konzernberichterstattung der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und dass der Konzernanhang die notwendigen Angaben und besonderen Umstände enthält, die die Lage des Konzerns zutreffend beschreiben. Ebenso versichern wir nach bestem Wissen, dass der zusammengefasste Lagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im neuen Geschäftsjahr beschrieben sind.
Oldenburg, 19. März 2024 CEWE
Stiftung & Co. KGaA
Der Vorstand Yvonne Rostock Patrick Berkhouwer Dr. Reiner Fageth Carsten Heitkamp Dr. Olaf Holzkämper Thomas Mehls Christina Sontheim-Leven Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersVermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht (Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns) der CEWE Stiftung & Co. KGaA für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Der zusammengefasste Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir im Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Wir haben die folgenden Sachverhalte als die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte bestimmt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind: 1. UMSATZREALISIERUNG IM SEGMENT FOTOFINISHING 2. WERTHALTIGKEIT DER GESCHÄFTS- UND FIRMENWERTE IN DEN SEGMENTEN KOMMERZIELLER ONLINE-DRUCK UND FOTOFINISHING Umsatzrealisierung im Segment FotofinishingSachverhaltZum 31. Dezember 2023 weist die Gesellschaft im Konzernabschluss Umsatzerlöse im Segment Fotofinishing in Höhe von EUR 659 Mio. aus (84,4 % der Gesamtumsatzerlöse). Bedingt durch den diesen Umsatzerlösen zugrunde liegenden hochautomatisierten Prozessablauf, das sehr hohe zu verarbeitende Datenvolumen sowie die aufgrund der differenzierten Produktpalette verschiedenen IT-Systeme sehen wir hier besondere Anforderungen an die IT-Systeme bezüglich der zutreffenden Erfassung und Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse. Angesichts dessen waren die IT-Systeme bei der Umsatzrealisierung im Segment Fotofinishing für uns im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Angaben der CEWE Stiftung & Co. KGaA zu den Umsatzerlösen im Segment Fotofinishing sind im Abschnitt "C27" des Konzernanhangs enthalten. Prüferische ReaktionZur Adressierung des Risikos im Zusammenhang mit der Umsatzrealisierung im Segment Fotofinishing haben wir für alle Teilbereiche einheitliche Prüfungshandlungen durchgeführt. Wir haben die Umsetzung der Konzernregelungen zur Umsatzrealisierung in den IT-Systemen dahingehend beurteilt, ob die jeweilige Software geeignet ist, die Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß abzubilden. Unser Prüfungsansatz umfasste neben der Aufbauprüfung auch Funktionsprüfungen relevanter Kontrollen und Einzelfall- sowie analytische Prüfungshandlungen. Insbesondere haben wir bei konzernweit eingesetzten IT-Systemen, mittels derer die Rechnungsstellung durchgeführt wird, sowie deren Schnittstellen zum jeweiligen Hauptbuch die angemessene Ausgestaltung des IT-Kontrollsystems beurteilt. Zur Prüfung von dessen Wirksamkeit haben wir Kontrolltests der in den Prozessen implementierten Kontrollaktivitäten durchgeführt. Bei den Prüfungshandlungen haben wir interne Spezialisten hinzugezogen. Darüber hinaus haben wir uns mittels Stichproben von der korrekten Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse überzeugt. Werthaltigkeit der Geschäfts- und Firmenwerte in den Segmenten Kommerzieller Online-Druck und FotofinishingSachverhaltZum 31. Dezember 2023 weist die Gesellschaft im Konzernabschluss Geschäfts- oder Firmenwerte in den Segmenten Kommerzieller Online-Druck in Höhe von EUR 22,16 Mio. und Fotofinishing in Höhe von EUR 59,62 Mio. aus. Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 den jährlich durchzuführenden Wertminderungstest vorgenommen. Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Ebene von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen die jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet sind. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich anhand des Nutzungswerts. Grundlage der Bewertung ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Die jeweiligen Nutzungswerte werden mittels des Discounted Cashflow-Verfahrens ermittelt. Dabei bildet die verabschiedete Planung des Konzerns den Ausgangspunkt für die Ermittlung. Die über den Detailplanungszeitraum hinausgehenden zukünftigen Zahlungsströme werden mit Hilfe langfristiger Wachstumsraten fortgeschrieben. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Die Ermittlung des jeweiligen Nutzungswertes ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der verwendeten Diskontierungssätze, der Wachstumsraten sowie von weiteren Annahmen abhängig und dadurch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund sowie der insbesondere durch die Corona-pandemie ausgelösten Unsicherheit der Prognose der Geschäfts- und Ergebnisentwicklung war die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte in den Segmenten Kommerzieller Online-Druck und Fotofinishing im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Angaben der CEWE Stiftung & Co. KGaA zu den Geschäfts- oder Firmenwerten in den Segmenten Kommerzieller Online-Druck und Fotofinishing sind in den Abschnitten A4 Konsolidierungsgrundsätze, B6 Allgemeine Angaben, B11 Geschäfts- oder Firmenwerte, B13 Wertminderungen, D. Erläuterungen zur Bilanz (Entwicklung des Anlagevermögens) und D38 Geschäfts- oder Firmenwerte des Konzernanhangs enthalten. Prüferische ReaktionIm Rahmen unserer Prüfung haben wir ein Verständnis über den Planungsprozess erlangt und dessen Angemessenheit gewürdigt. Wir haben eine Analyse der Planung in der Vergangenheit durchgeführt und dabei die Planungen der letzten Jahre mit den tatsächlichen Ergebnissen gegenübergestellt und Abweichungen analysiert. Ferner haben wir unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests sowie die Berechnung nachvollzogen und die mathematische Richtigkeit der Berechnung und des verwendeten Modells geprüft. Die verabschiedete Planung des Konzerns bzw. den aktuellen Forecast sowie die angenommenen langfristigen Wachstumsraten haben wir mit dem Vorstand erörtert. Wir haben die der Planung zugrunde liegenden Annahmen und die unterstellten Wachstumsraten durch Abgleich mit vergangenen Entwicklungen und aktuellen branchenspezifischen Markterwartungen nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir die verwendeten Diskontierungszinssätze anhand der durchschnittlichen Kapitalkosten einer Peer Group kritisch hinterfragt. Unsere Prüfung umfasste auch die von der Gesellschaft vorgenommenen Sensitivitätsanalysen. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenVermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 abs. 3a HGBPrüfungsurteilWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "529900IDFHN9MQ3WUD64-2023-12-31-de.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen der IDW Qualitätsmanagementstandards, die die International Standards on Quality Management des IAASB umsetzen, angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 7. Juni 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 9. November 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Konzernabschlussprüfer der CEWE Stiftung & Co. KGaA tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des BestätigungsvermerksUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere sind der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Christoph Hyckel.
Hamburg, 19. März 2024 BDO
AG
gez. Sabath, Wirtschaftsprüfer gez. Hyckel, Wirtschaftsprüfer Die CEWE-Gruppe -
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Paolo Dell'Antonio, Braunschweig |
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Helmut Hartig, Oldenburg |
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Dr. Kay Hafner, Essen |
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Matthias Peters, Hamburg |
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Katharina Le Thierry, München |
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Anke Röbke, Oldenburg (ab 1. Januar 2023) |
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Jörg Waskönig, Saterland |
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Yvonne Rostock, Ratingen (Vorsitzende) (ab 1. März 2023) |
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Patrick Berkhouwer, Bremen |
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Dr. Reiner Fageth, Oldenburg |
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Carsten Heitkamp, Oldenburg |
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Dr. Olaf Holzkämper, Oldenburg |
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Thomas Mehls, Oldenburg |
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Christina Sontheim-Leven, Düsseldorf (ab 1. Januar 2022) |
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Frank Zweigle, Oldenburg (Vorsitzender) (bis 7. Juni 2023) Geschäftsführer, Unternehmensberater und Lehrbeauftragter der Jade Hochschule Wilhelmshaven Oldenburg Elsfleth |
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Paolo Dell'Antonio, Braunschweig Diplom-Kaufmann, MBA |
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Patricia Geibel-Conrad, Leonberg (bis 7. Juni 2023) Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin in eigener Praxis, Unternehmensberatung |
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Prof. Dr. Christiane Hipp, Cottbus |
Seit 1. Dezember 2005 Professorin für Organisation und Unternehmensführung (Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg)
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Martina Sandrock, Hamburg (ab 21. Oktober 2022) Aufsichtsrätin, Beirätin, Kuratorin, ehemalige Vorsitzende des Vorstands der LSH AG, Hamburg |
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Dr. Birgit Vemmer, Bielefeld Managementberaterin und Coach |
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Petra Adolph, Hannover |
Stellv. Landesbezirksleiterin Nord der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE), Oldenburg
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Nurol Altan, Oldenburg (ab 25. Mai 2023) |
Freigestellt als Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg
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Marc Bohlken, Oldenburg (ab 25. Mai 2023) |
Dipl. Wirtschaftsingenieur (FH), Technischer Leiter am Standort Oldenburg der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg
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Marion Gerdes, Berne (bis 25. Mai 2023) Industriekauffrau/Leiterin Personal der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg |
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Insa Lukaßen, Edewecht |
Abteilungsleitung Mailorderversand der CEWE
Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg
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Alexander Oyen, Bremen (bis 25. Mai 2023) Bezirksleiter Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE), Oldenburg |
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Markus Schwarz, Oldenburg (stellvertretender Vorsitzender), freigestelltes Betriebsratsmitglied der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg |
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Elwira Wall, Hatten (bis 25. Mai 2023) Datenschutzbeauftragte der CEWE Stiftung & Co. KGaA |
Oldenburg
der CEWE Stiftung & Co. KGaA
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Neumüller CEWE COLOR Stiftung, Oldenburg |
Die Unternehmensgruppe der CEWE Stiftung & Co. KGaA (im Folgenden CEWE genannt) kommt mit dem zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht der Pflicht zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen für das Geschäftsjahr 2023 laut §§ 315b und 315c Handelsgesetzbuch (HGB) in Verbindung mit §§ 289c bis 289e HGB nach. Der zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Bericht ist mit dem zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht des Mutterunternehmens nach § 289b HGB zusammengefasst. Sie ist in den Geschäftsbericht integriert und nutzt als Rahmenwerk die GRI-Standards (§ 289d HGB). Der zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Bericht wurde vom Vorstand geprüft und freigegeben. Der zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Bericht wurde vom Aufsichtsrat auf Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit geprüft.
CEWE ist in drei strategischen Geschäftsfeldern aktiv: Fotofinishing, Kommerzieller Online-Druck und Einzelhandel. Die Standorte und Vertriebsniederlassungen sind auf insgesamt 26 Länder in Europa verteilt. Abnehmer und Empfänger sind Handelsgeschäfte, Konsumenten und Gewerbetreibende. Die Pflichtangaben zum Geschäftsmodell werden in diesem Geschäftsbericht ab der Seite 52 f. ausführlich beschrieben.
Bereits seit dem Jahr 2008 ist Nachhaltigkeit direkt im Vorstand verankert und wird seit 2016 durch Thomas Mehls gesteuert, der im Vorstand neben dem Themenbereich Nachhaltigkeit auch das Marketing sowie neue Geschäftsfelder verantwortet. Er steuert die Nachhaltigkeit gemeinsam mit zwei Bereichsleitenden und in Abstimmung mit dem Nachhaltigkeitskreis Nachhaltigkeitsbericht 2023, Seite 17. CEWE legt großen Wert auf eine nachhaltige Unternehmensführung und hat sämtliche Bereiche in die Nachhaltigkeitsaktivitäten einbezogen Nachhaltigkeitsbericht 2023, Seiten 17 und 21 f. Nachhaltigkeitsmanagement ist so im Unternehmen integraler Bestandteil der Unternehmensführung. Die Strategie ist in fünf Dimensionen verankert: ehrliches und faires Verhalten, wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit, Umweltschutz und Ressourcenschonung, Verantwortung für Mitarbeitende sowie gesellschaftliches Engagement Nachhaltigkeitsbericht 2023, Seite 17.
Prozess zur Bestimmung der wesentlichen nichtfinanziellen Themen nach CSR-RUG
Bei der Bewertung der Aspekte für den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht hat sich CEWE an den wesentlichen Themen der Nachhaltigkeit gemäß der im Jahr 2020 aktualisierten Wesentlichkeitsanalyse orientiert Nachhaltigkeitsbericht 2023, Seiten 21 f. Dafür hatte CEWE im Jahr 2020 eine umfassende Stakeholderbefragung durchgeführt, die auch dieses Jahr wieder als Grundlage des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts dient Nachhaltigkeitsbericht 2023, Seite 21. Die Aspekte wurden in Vorbereitung dieses Berichts im Hinblick auf die Wesentlichkeits anforderungen aus dem CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) erneut überprüft. Die Anmerkungen aus dem Wirtschaftsprüfungsprozess des vergangenen Berichtsjahres wurden hinzugezogen. Es wurde untersucht, ob die Angaben für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäfts ergebnisses, der Lage des Unternehmens und zugleich für das Verständnis der Auswirkungen der Tätigkeiten des Unternehmens auf die nicht finanziellen Aspekte erforderlich sind.
Die aktuellen wesentlichen Themen haben für CEWE nach interner Überprüfung weiterhin Gültigkeit. Diese werden derzeit im Rahmen der Anpassungen an die doppelte Wesentlichkeit gemäß den zukünftigen Anforderungen der ESRS weiter konkretisiert. Im Ergebnis wurden die strategisch priorisierten Themen aus der Wesentlichkeitsmatrix den Belangen nach CSR-RUG zugeordnet, und zwar Klimaschutz sowie Materialien und Abfall (Umweltbelange), Verantwortungsvolle Nutzung von Technologien (Sozialbelange) und Nachhaltige Produkte (Produktbelange). Darüber hinaus wurden aus der Wesentlichkeitsmatrix folgende Themen den Belangen zugeordnet, die als wesentlich nach CSR-RUG bewertet werden: guter Arbeitgeber (Arbeitnehmerbelange), Nachhaltigkeit in der Lieferkette (Achtung der Menschenrechte), faire Arbeitspraktiken (Bekämpfung von Korruption und Bestechung). Andere Themen aus der Wesentlichkeitsmatrix wurden als nicht wesentlich nach CSR-RUG bewertet.
CEWE plant in regelmäßigen Abständen neue Stakeholderbefragungen ein, um zu überprüfen, ob die definierten Themen auch weiterhin relevant sind. Eine erneute Stakeholderbefragung war ursprünglich für 2023 geplant. Aufgrund der geänderten Rechtslage für den Bericht 2024 wurde diese jedoch zurückgestellt, um die Anpassung an die doppelte Wesentlichkeitsanalyse gemäß der CSRD umzusetzen.
Auf den Seiten 37 und 38 im Nachhaltigkeitsbericht wird das Ergebnis der Risikobewertung zusammen gefasst. Dabei wurden - im Sinne der §§ 289 c Absatz 3, Nummer 3 und 4 und 315 c, Absatz 2 Handelsgesetzbuch - weder bezüglich der eigenen Geschäftstätigkeit noch bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Bereich Produkte und Dienstleistungen wesentliche Risiken - bezogen auf die zu prüfenden nichtfinanziellen Aspekte - identifiziert, die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die Aspekte haben oder haben werden.
Der European Green Deal ist ein von der Europäischen Kommission entwickeltes Konzept, das den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen, ressourceneffizienten und klimaneutralen europäischen Wirtschaft schaffen soll. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden verschiedene Maßnahmen in den Bereichen Energieversorgung, Verkehr, Handel, Industrie, Land- und Forstwirtschaft sowie Finanzmarktregulierung definiert.
Als Bestandteil des European Green Deal ist das Ziel der EU-Taxonomie, nachhaltige Investments durch ein einheitliches System zur Klassifizierung von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten in allen Sektoren zu fördern. Die in diesem Zusammenhang für kapitalmarktorientierte Unternehmen eingeführte verpflichtende Berichterstattung soll es den Adressaten transparent und einheitlich ermöglichen, die Nachhaltigkeit von Geschäftsmodellen zu vergleichen.
In Artikel 9 der Taxonomie-Verordnung werden sechs Umweltziele der Europäischen Union aufgeführt:
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Klimaschutz |
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Anpassung an den Klimawandel |
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Schutz von Wasser und Meeresressourcen |
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Übergang in eine Kreislaufwirtschaft |
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Eingrenzung der Umweltverschmutzung |
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Beitrag zu Umweltschutz sowie Schutz von Artenvielfalt und Ökosystemen. |
Für das Geschäftsjahr 2021 erfolgte die Offenlegung auf Basis einer von der EU gewährten Erleichterung zunächst nur bezüglich der ersten beiden Ziele "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel" hinsichtlich des Anteils der taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten am Gesamtumsatz sowie an den Investitions- und Betriebsausgaben. Nachdem diese Erleichterungsoption für das Geschäftsjahr 2022 entfallen ist, umfasste die Berichterstattung nicht nur die Taxonomiefähigkeit, sondern auch die Prüfung der Taxonomiekonformität. Aufgrund des delegierten Rechtsakts "Umwelt" hat für das Geschäftsjahr 2023 die Berichterstattung für alle sechs Umweltziele zu erfolgen. Entsprechend der Erleichterung für das Geschäftsjahr 2021 umfassen die Angabeverpflichtungen für das Geschäftsjahr 2023 hinsichtlich der vier neuen Umweltziele "Schutz von Wasser und Meeresressourcen", "Übergang in eine Kreislaufwirtschaft", "Eingrenzug der Umweltverschmutzung" sowie "Beitrag zu Umweltschutz sowie Schutz von Artenvielfalt und Ökosystemen" jedoch ebenfalls nur die Prüfungen einer jeweils möglichen Taxonomiefähigkeit.
Als taxonomiefähig gelten dabei solche Wirtschaftsaktivitäten, die im delegierten Rechtsakt "Klima" bzw. "Umwelt" festgelegt und beschrieben sind. Identifizierte taxonomiefähige Wirtschaftsaktivitäten gelten darüber hinaus als taxonomiekonform, wenn sie die sogenannten technischen Bewertungskriterien erfüllen, die sich grundsätzlich aus zwei Komponenten zusammen setzen: (1) wesentlicher Beitrag zu einem der genannten Umweltziele und (2) keine Beeinträchtigungen für ein anderes Umweltziel.
Zusätzlich ist die Erfüllung von sozialen Mindeststandards sicherzustellen (gemäß OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschen rechte, ILO-Kernarbeitsnormen und internationale Menschenrechte).
Die Ermittlung der jeweiligen Kennzahlen erfolgt auf Basis der für den Konzernabschluss anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) und berücksichtigt alle vollkonsolidierten Konzerngesellschaften. Der Gesamtumsatz entspricht dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Wert für das betreffende Geschäftsjahr. Die Gesamtinvestitionsausgaben werden als die Summe der Bruttozugänge zum materiellen und immateriellen Anlagevermögen im Berichtsjahr ohne erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte definiert. Die Gesamtbetriebsausgaben umfassen alle direkten, nicht aktivierten Kosten im Zusammenhang mit Forschung & Entwicklung, Renovierungsmaßnahmen, kurzfristigen Leasingverhältnissen sowie Instandhaltung und Wartung bzw. Reparatur. Zur Ermittlung der Daten wurden die Finanzkennzahlen Umsatz, Betriebsausgaben (OPEX) und Investitionen (CAPEX) hinsichtlich ihrer Taxonomiefähigkeit analysiert. Hierzu wurden Daten aus dem Geschäftsbericht sowie dem Konsolidierungssystem ausgewertet, um den Anteil am Umsatz sowie die Investitionen und operativen Ausgaben zu identifizieren, die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten zuzuordnen sind. Die einzelnen Sachverhalte können eindeutig den jeweiligen Kategorien und Umweltzielen zugeordnet werden, sodass es zu keinen Doppelzählungen gekommen ist.
Die folgenden Angaben und Erläuterungen spiegeln die Einschätzung von CEWE wider. In den bislang veröffentlichten Rechtsakten zur Taxonomie-Verordnung sind nur für den Klimawandel und die Anpassung an den Klimawandel besonders relevante Aktivitäten enthalten, indes keine Aktivitäten für die weiteren vier Umweltziele. Für die CEWE-Gruppe wurden zum derzeitigen Stand der Regulatorik keine umsatzrelevanten Wirtschaftstätigkeiten zugeordnet und kein taxonomiefähiger Umsatz ermittelt. Je nach konkreter Ausgestaltung der Verordnung könnten jedoch in den nächsten Geschäftsjahren taxonomiefähige Umsatzerlöse für die CEWE-Gruppe ermittelt werden.
Die Analyse der Wirtschaftsaktivitäten im Bereich Investitionen hat ergeben, dass in taxonomiefähige Wirtschaftsaktivitäten investiert wird, die sich auf den Erwerb von im Annex I (Wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz) des delegierten Rechtsakts genannte Produkte und Leistungen beziehen. Dies betrifft hauptsächlich den Radverkehr und Fuhrpark (Aktivität 6.4 und 6.5) sowie Maßnahmen für erneuerbare Energien (Akitvität 7.6).
Weiterhin wurden Betriebsausgaben identifiziert, die sich auf den Erwerb von Produkten und Leistungen aus einer taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit beziehen und im Annex I (Wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz) der delegierten Verordnung genannt sind. Darunter fallen insbesondere Aufwendungen für den Radverkehr und Fuhrpark (Aktivität 6.4 und 6.5).
Die Analyse der als taxonomiefähig eingestuften Wirtschaftsaktivitäten hinsichtlich ihrer Konformität hat ergeben, dass die Rückmeldungen nicht ausreichend sind, um den Schluss zuzulassen, dass die diesbezüglich erforderlichen Voraussetzungen als erfüllt angesehen werden können.
Wir haben keine Tätigkeiten gemäß der Delegierten Verordnung 2022/1214 in Bezug auf Kernenergie und fossiles Gas.
| Wirtschaftstätigkeit (1) | Code(s) (2) |
CapEx (3)
[EUR] |
CapEx-Anteil, Jahr 2023 (4)
in % |
| in EUR | % | ||
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| A.1. Ökologisch nach haltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0 | 0,00 | |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | - | - | |
| Davon Übergangstätigkeiten | - | - | |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) | |||
| Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik | CCM 6.4 | 211.660 | 0,34 |
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | CCM 6.5 | 262.621 | 0,41 |
| Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | CCM 7.4 | 57.139 | 0,09 |
| Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | CCM 7.5 | 3.084 | 0,00 |
| Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | CCM 7.6 | 869.428 | 1,37 |
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 1.403.932 | 2,21 | |
| Total (A.1 + A.2) | 1.403.932 | 2,21 | |
| B. NICHT TAXONOMIE FÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| CapEx nicht taxonomie fähiger Tätigkeiten (B) | 62.175.068 | 97,79 | |
| Total (A + B) | 63.579.000 | 100,00 |
| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | |||
| Wirtschaftstätigkeit (1) |
Klimaschutz (5)
in % |
Anpassung an den Klimawandel (6)
in % |
Wasser und Meeresressourcen (7)
in % |
| J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| A.1. Ökologisch nach haltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | N | N | N/EL |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | - | - | - |
| Davon Übergangstätigkeiten | - | - | - |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) | |||
| EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | |
| Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik | EL | N/EL | N/EL |
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | EL | N/EL | N/EL |
| Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | EL | N/EL | N/EL |
| Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | EL | N/EL | N/EL |
| Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | EL | N/EL | N/EL |
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | - | - | - |
| Total (A.1 + A.2) | - | - | - |
| B. NICHT TAXONOMIE FÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| CapEx nicht taxonomie fähiger Tätigkeiten (B) | - | - | - |
| Total (A + B) | - | - | - |
| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | |||
| Wirtschaftstätigkeit (1) |
Umweltverschmutzung (8)
in % |
Kreislauf wirtschaft (9)
in % |
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (10)
in % |
| J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| A.1. Ökologisch nach haltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | N/EL | N/EL | N/EL |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | - | - | - |
| Davon Übergangstätigkeiten | - | - | - |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) | |||
| EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | |
| Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik | N/EL | N/EL | N/EL |
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | N/EL | N/EL | N/EL |
| Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | N/EL | N/EL | N/EL |
| Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | N/EL | N/EL | N/EL |
| Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | N/EL | N/EL | N/EL |
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | - | - | - |
| Total (A.1 + A.2) | - | - | - |
| B. NICHT TAXONOMIE FÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| CapEx nicht taxonomie fähiger Tätigkeiten (B) | - | - | - |
| Total (A + B) | - | - | - |
| DNSH-Kriterien | |||
| Wirtschaftstätigkeit (1) | Klimaschutz (11) | Anpassung an den Klimawandel (12) | Wasser und Meeresressourcen (13) |
| J/N | J/N | J/N | |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| A.1. Ökologisch nach haltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | N | N | N |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | - | - | - |
| Davon Übergangstätigkeiten | - | - | - |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) | |||
| Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik | |||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |||
| Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | |||
| Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | |||
| Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | |||
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | |||
| Total (A.1 + A.2) | |||
| B. NICHT TAXONOMIE FÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| CapEx nicht taxonomie fähiger Tätigkeiten (B) | |||
| Total (A + B) | |||
| DNSH-Kriterien | |||
| Wirtschaftstätigkeit (1) | Umweltverschmutzung (14) | Kreislaufwirtschaft (15) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (16) |
| J/N | J/N | J/N | |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| A.1. Ökologisch nach haltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | N | N | N |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | - | - | - |
| Davon Übergangstätigkeiten | - | - | - |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) | |||
| Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik | |||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |||
| Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | |||
| Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | |||
| Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | |||
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | |||
| Total (A.1 + A.2) | |||
| B. NICHT TAXONOMIE FÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| CapEx nicht taxonomie fähiger Tätigkeiten (B) | |||
| Total (A + B) | |||
| Wirtschaftstätigkeit (1) | Mindestschutz (17) | Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) CapEx, Jahr 2022 (18) |
Kategorie ermöglichende Tätigkeit (19)
in % |
| J/N | % | E | |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| A.1. Ökologisch nach haltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | N | N | |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | - | - | E |
| Davon Übergangstätigkeiten | - | - | |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) | |||
| Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik | 0,03 | ||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | 1,40 | ||
| Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | 0,64 | ||
| Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | 0,00 | ||
| Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | 0,00 | ||
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 2,20 | ||
| Total (A.1 + A.2) | 2,20 | ||
| B. NICHT TAXONOMIE FÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| CapEx nicht taxonomie fähiger Tätigkeiten (B) | |||
| Total (A + B) |
| Wirtschaftstätigkeit (1) | Kategorie Übergangstätigkeit (20) |
| T | |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |
| A.1. Ökologisch nach haltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| Davon Übergangstätigkeiten | T |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) | |
| Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik | |
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |
| Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | |
| Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | |
| Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | |
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | |
| Total (A.1 + A.2) | |
| B. NICHT TAXONOMIE FÄHIGE TÄTIGKEITEN | |
| CapEx nicht taxonomie fähiger Tätigkeiten (B) | |
| Total (A + B) |
| Wirtschaftstätigkeit (1) | Code(s) (2) |
Absoluter Umsatz (3)
[EUR] |
Umsatzanteil (4)
in % |
| in EUR | % | ||
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| A.1. Ökologisch nach haltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0 | 0,00 | |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | - | - | |
| Davon Übergangstätigkeiten | - | - | |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
| Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik | CCM 6.4 | 173.500 | 0,80 |
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | CCM 6.5 | 230.291 | 1,07 |
| Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | CCM 7.4 | 2.550 | 0,01 |
| Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | CCM 7.5 | 15.696 | 0,07 |
| Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | CCM 7.6 | 1.754 | 0,01 |
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | CCM 8.1 | 14.234 | 0,07 |
| Freiberufliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | CCM 9.3 1 | 31.050 | 0,14 |
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 469.075 | 2,17 | |
| Total (A.1 + A.2) | 469.075 | 2,17 | |
| B. NICHT TAXONOMIE FÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| OpEx nicht taxonomie fähiger Tätigkeiten (B) | 21.123.925 | 97,83 | |
| Gesamt (A + B) | 21.593.000 | 100,00 |
| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | |||
| Wirtschaftstätigkeit (1) |
Klimaschutz (5)
in % |
Anpassung an den Klimawandel (6)
in % |
Wasser und Meeresressourcen (7)
in % |
| J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| A.1. Ökologisch nach haltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | N | N | N/EL |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | - | - | - |
| Davon Übergangstätigkeiten | - | - | - |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
| EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | |
| Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik | EL | N/EL | N/EL |
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | EL | N/EL | N/EL |
| Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | EL | N/EL | N/EL |
| Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | EL | N/EL | N/EL |
| Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | EL | N/EL | N/EL |
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | EL | N/EL | N/EL |
| Freiberufliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | EL | N/EL | N/EL |
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | - | - | - |
| Total (A.1 + A.2) | - | - | - |
| B. NICHT TAXONOMIE FÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| OpEx nicht taxonomie fähiger Tätigkeiten (B) | - | - | - |
| Gesamt (A + B) | - | - | - |
| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | |||
| Wirtschaftstätigkeit (1) |
Umweltverschmutzung (8)
in % |
Kreislauf wirtschaft (9)
in % |
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (10)
in % |
| J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| A.1. Ökologisch nach haltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | N/EL | N/EL | N/EL |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | - | - | - |
| Davon Übergangstätigkeiten | - | - | - |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
| EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | |
| Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik | N/EL | N/EL | N/EL |
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | N/EL | N/EL | N/EL |
| Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | N/EL | N/EL | N/EL |
| Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | N/EL | N/EL | N/EL |
| Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | N/EL | N/EL | N/EL |
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | N/EL | N/EL | N/EL |
| Freiberufliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | N/EL | N/EL | N/EL |
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | - | - | - |
| Total (A.1 + A.2) | - | - | - |
| B. NICHT TAXONOMIE FÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| OpEx nicht taxonomie fähiger Tätigkeiten (B) | - | - | - |
| Gesamt (A + B) | - | - | - |
| DNSH-Kriterien | |||
| Wirtschaftstätigkeit (1) | Klimaschutz (11) | Anpassung an den Klima wandel (12) | Wasser und Meeresressourcen (13) |
| J/N | J/N | J/N | |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| A.1. Ökologisch nach haltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | N | N | N |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | - | - | - |
| Davon Übergangstätigkeiten | - | - | - |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
| Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik | |||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |||
| Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | |||
| Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | |||
| Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | |||
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | |||
| Freiberufliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | |||
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | |||
| Total (A.1 + A.2) | |||
| B. NICHT TAXONOMIE FÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| OpEx nicht taxonomie fähiger Tätigkeiten (B) | |||
| Gesamt (A + B) | |||
| DNSH-Kriterien | |||
| Wirtschaftstätigkeit (1) | Umweltverschmutzung (14) | Kreislaufwirtschaft (15) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (16) |
| J/N | J/N | J/N | |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| A.1. Ökologisch nach haltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | N | N | N |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | - | - | - |
| Davon Übergangstätigkeiten | - | - | - |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
| Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik | |||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |||
| Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | |||
| Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | |||
| Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | |||
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | |||
| Freiberufliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | |||
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | |||
| Total (A.1 + A.2) | |||
| B. NICHT TAXONOMIE FÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| OpEx nicht taxonomie fähiger Tätigkeiten (B) | |||
| Gesamt (A + B) | |||
| Wirtschaftstätigkeit (1) | Mindestschutz (17) | Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) OpEx, Jahr 2022 (18) |
Kategorie ermöglichende Tätigkeit (19)
in % |
| J/N | % | E | |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| A.1. Ökologisch nach haltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | N | N | |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | - | - | E |
| Davon Übergangstätigkeiten | - | - | |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
| Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik | 1,01 | ||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | 1,03 | ||
| Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | 0,01 | ||
| Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | 0,00 | ||
| Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | 0,00 | ||
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | 0,00 | ||
| Freiberufliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | 0,09 | ||
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 2,14 | ||
| Total (A.1 + A.2) | 2,14 | ||
| B. NICHT TAXONOMIE FÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| OpEx nicht taxonomie fähiger Tätigkeiten (B) | |||
| Gesamt (A + B) |
| Wirtschaftstätigkeit (1) | Kategorie Übergangstätigkeit (20) |
| T | |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |
| A.1. Ökologisch nach haltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| Davon Übergangstätigkeiten | T |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |
| Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik | |
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |
| Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | |
| Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | |
| Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | |
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | |
| Freiberufliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | |
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | |
| Total (A.1 + A.2) | |
| B. NICHT TAXONOMIE FÄHIGE TÄTIGKEITEN | |
| OpEx nicht taxonomie fähiger Tätigkeiten (B) | |
| Gesamt (A + B) |
1 Davon beruhen 25.000 Euro auf Schätzungen
seitens CEWE.
Aus Wesentlichkeitsgründen wird auf die Darstellung von Tätigkeiten aus Aktivität 7.3. verzichtet.
| Wirtschaftstätigkeit (1) | Code(s) (2) |
Absoluter Umsatz (3)
[EUR] |
Umsatzanteil (4)
in % |
| in EUR | % | ||
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| A.1. Ökologisch nach haltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0,00 | ||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | - | - | |
| Davon Übergangstätigkeiten | - | - | |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) | |||
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 0 | 0,00 | 0,00 |
| Total (A.1 + A.2) | 0 | 0,00 | 0,00 |
| B. NICHT TAXONOMIE FÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 780.198 | 100,00 | |
| Gesamt (A + B) | 780.198 | 100,00 |
| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | |||
| Wirtschaftstätigkeit (1) |
Klimaschutz (5)
in % |
Anpassung an den Klimawandel (6)
in % |
Wasser und Meeresressourcen (7)
in % |
| J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| A.1. Ökologisch nach haltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | N/EL | N/EL | N/EL |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | - | - | - |
| Davon Übergangstätigkeiten | - | - | - |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) | |||
| EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | |
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | N/EL | N/EL | N/EL |
| Total (A.1 + A.2) | - | - | - |
| B. NICHT TAXONOMIE FÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | - | - | - |
| Gesamt (A + B) | - | - | - |
| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | |||
| Wirtschaftstätigkeit (1) |
Umweltverschmutzung (8)
in % |
Kreislauf wirtschaft (9)
in % |
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (10)
in % |
| J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| A.1. Ökologisch nach haltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | N/EL | N/EL | N/EL |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | - | - | - |
| Davon Übergangstätigkeiten | - | - | - |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) | |||
| EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | |
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | N/EL | N/EL | N/EL |
| Total (A.1 + A.2) | - | - | - |
| B. NICHT TAXONOMIE FÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | - | - | - |
| Gesamt (A + B) | - | - | - |
| DNSH-Kriterien | |||
| Wirtschaftstätigkeit (1) | Klimaschutz (11) | Anpassung an den Klima wandel (12) | Wasser und Meeresressourcen (13) |
| J/N | J/N | J/N | |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| A.1. Ökologisch nach haltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | N | N | N |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | - | - | - |
| Davon Übergangstätigkeiten | - | - | - |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) | |||
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | |||
| Total (A.1 + A.2) | |||
| B. NICHT TAXONOMIE FÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |||
| Gesamt (A + B) | |||
| DNSH-Kriterien | |||
| Wirtschaftstätigkeit (1) | Umweltverschmutzung (14) | Kreislaufwirtschaft (15) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (16) |
| J/N | J/N | J/N | |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| A.1. Ökologisch nach haltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | N | N | N |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | - | - | - |
| Davon Übergangstätigkeiten | - | - | - |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) | |||
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | |||
| Total (A.1 + A.2) | |||
| B. NICHT TAXONOMIE FÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |||
| Gesamt (A + B) | |||
| Wirtschaftstätigkeit (1) | Mindestschutz (17) | Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2) Umsatz, Jahr 2022 (18) |
Kategorie ermöglichende Tätigkeit (19)
in % |
| J/N | % | E | |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| A.1. Ökologisch nach haltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | N | N | |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | - | - | E |
| Davon Übergangstätigkeiten | - | - | |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) | |||
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 0,00 | ||
| Total (A.1 + A.2) | 0,00 | ||
| B. NICHT TAXONOMIE FÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |||
| Gesamt (A + B) |
| Wirtschaftstätigkeit (1) | Kategorie Übergangstätigkeit (20) |
| T | |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |
| A.1. Ökologisch nach haltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| Davon Übergangstätigkeiten | T |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) | |
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | |
| Total (A.1 + A.2) | |
| B. NICHT TAXONOMIE FÄHIGE TÄTIGKEITEN | |
| Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |
| Gesamt (A + B) |
Vielfalt ist wichtig für CEWE. Daher hat das Unternehmen im Jahr 2017 die "Charta der Vielfalt" unterzeichnet. Die Pflichtangaben zur Diversität im Hinblick auf Unternehmensführung und Aufsichtsrat, insbesondere Ziele, Konzept und Ergebnisse des Diversitätskonzepts, werden im Nachhaltigkeitsbericht 2023 auf den Seiten 53 ff. beschrieben. Eine Aufschlüsselung der Diversität in Unternehmensführung und Aufsichtsrat bezogen auf Frauen wird in diesem Geschäftsbericht ab Seite 88 näher erläutert.
| Aspekte nach CSR-RUG | Wesentliche Themen aus der Wesentlichkeitsmatrix | Konzept inkl. Zielsetzungen, Maßnahmen, Due Diligence und Ergebnissen | Weitere Informationen im Nachhaltigkeitsbericht 2023 | Wichtige nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 1 |
| Umweltbelange | Klimaschutz 2 | Klimastrategie und Maßnahmenpaket zur Umsetzung CO 2 -Kompensationsprojekt Energiemanagementsystem (ISO 50001) und Umweltmanagementsystem (ISO 14001) | 18, 39 - 43 | Scope-1- und Scope-2-CO2e-Emissionen GRI 305-1, 305-2 Scope-3-CO2e-Emissionen GRI 305-3 CO2e-Emissionen in kg/t Material (Scope 1, 2) GRI 305-4 |
| Materialien und Abfall | Umweltschutz als integraler Bestandteil der Produktionsprozesse Auswahl von Materialien FSC®-Zertifizierung | 40f., 45 - 47 | Gesamt eingesetzte Materialien GRI 301-1 Senkung des Energiebedarfs pro eingesetztem Material GRI 302-5 Anteil der verwendeten Papiere und der entsprechenden Produkte, die FSC®-zertifiziert sind | |
| Arbeitnehmerbelange | Guter Arbeitgeber | Personalstrategie Mitarbeiterbefragung Maßnahmen zur Förderung der Mitarbeiter | 49 - 52, 57 - 62 | Gesamtanzahl der Angestellten nach Beschäftigungsverhältnis GRI 2-7 Anteil zufriedener Mitarbeiter |
| Sozialbelange | Verantwortungsvolle Nutzung von Technologien 3 | CEWE Kunden-Charta Beirat für Digitalisierung F&E-Projekte mit Künstlicher Intelligenz | 26 - 28 | Fälle von Datendiebstahl und Datenverlust GRI 418-1 Anzahl der Geschäftsbereiche, in denen Künstliche Intelligenz eingesetzt wird |
| Achtung der Menschenrechte | Nachhaltigkeit in der Lieferkette | BME-Verhaltensrichtlinie Einkaufsbedingungen für Lieferanten Überprüfung von Lieferanten (Befragungen, Besuche) UN Global Compact 4 | 24 f., 32 - 34 | Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich GRI 2-27 Neue Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden GRI 414-1 |
| Bekämpfung von Korruption und Bestechung | Faire Arbeitspraktiken | Verhaltensgrundsätze und Leitbild Externer Ombudsmann Compliance-System UN Global Compact 4 | 23 - 26 | Bestätigte Korruptionsfälle und ergriffene Maßnahmen GRI 205-3 Kommunikation und Schulungen zu Richtlinien und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung GRI 205-2 |
| Produktbelange | Nachhaltige Produkte | Analyse der Produkte mit der Nachhaltigkeits-Scorecard Ökologische und soziale Aspekte der Einkaufsstrategie sowie Prozess der Produktentwicklung und -einführung Zertifizierungen z. B. nach FSC® Klimaneutrales Fotobuch | 30 f., 33 - 37, 44 f. | Anteil der mit der Nachhaltigkeits-Scorecard überprüften Produkte (wird aktuell noch nicht erfasst), Verstöße im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf die Gesundheit und Sicherheit GRI 416-2 |
1 An den Stellen, wo nichtfinanzielle
Leistungsindikatoren eine Entsprechung in GRI-Indikatoren
haben, sind diese hier ergänzt. Hier wurden die
wichtigsten Indikatoren zugeordnet, die CEWE im jeweiligen
Thema erfasst. Diese freiwillige Berichterstattung geht
über die Anforderungen steuerungsrelevanter
Indikatoren hinaus.
2 Inklusive Energieeffizienz und
Energieverbrauch
3 Inklusive Datenschutz (darunter fällt u.
a. der Bereich Datensicherheit)
4 CEWE beteiligt sich seit September 2010 am UN
Global Compact, der weltweit größten Initiative,
die sich für die Bekämpfung der Korruption,
Sklaverei und Kinderarbeit sowie die Schaffung
menschenwürdiger Arbeitsbedingungen einsetzt. In der
jährlichen Communication on Progress berichtet CEWE
über seine Fortschritte bei der Umsetzung der zehn
Prinzipien und die unternehmensweiten Aktivitäten zur
Förderung einer nachhaltigen Entwicklung.
Wir haben den zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg (im Folgenden: CEWE Stiftung & Co. KGaA oder die Gesellschaft), sowie die durch Verweisungen als Bestandteil qualifizierten Inhalte, für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023 (im Folgenden der "zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht" einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit unterzogen.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts in Übereinstimmung mit den §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und Artikel 8 der VERORDNUNG (EU) 2020/852 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (im Folgenden die "EU-Taxonomieverordnung") und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie mit deren eigenen in Abschnitt "Berichterstattung gemäß EU-Taxonomie" des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts dargestellten Auslegung der in der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten enthaltenen Formulierungen und Begriffe.
Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Unternehmens umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen nichtfinanziellen Angaben des Konzerns, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (Manipulation des nichtfinanziellen Berichts) oder Irrtümern ist.
Die EU-Taxonomieverordnung und die hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte enthalten Formulierungen und Begriffe, die noch erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch nicht in jedem Fall Klarstellungen veröffentlicht wurden. Daher haben die gesetzlichen Vertreter ihre Auslegung der EU-Taxonomieverordnung und der hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte im Abschnitt "Berichterstattung gemäß EU-Taxonomie" des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts niedergelegt. Sie sind verantwortlich für die Vertretbarkeit dieser Auslegung. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, ist die Rechtskonformität der Auslegung mit Unsicherheiten behaftet.
Wir haben die deutschen berufsrechtlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit sowie weitere berufliche Verhaltensanforderungen eingehalten.
Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen - insbesondere die Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) sowie die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen IDW Qualitätsmanagementstandards - an und unterhält dementsprechend ein umfangreiches Qualitätsmanagementsystem, das dokumentierte Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf die Einhaltung beruflicher Verhaltensanforderungen, beruflicher Standards sowie maßgebender gesetzlicher und anderer rechtlicher Anforderungen umfasst.
Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über den zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht abzugeben.
Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass der zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht der Gesellschaft, im Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der in Abschnitt "Berichterstattung gemäß EU-Taxonomie" des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist. Dies bedeutet nicht, dass zu jeder Angabe jeweils ein separates Prüfungsurteil abgegeben wird.
Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:
| ― |
Verschaffung eines Verständnisses über die Struktur der Nachhaltigkeitsorganisation und über die Einbindung von Stakeholdern |
| ― |
Befragungen der für die Wesentlichkeitsanalyse verantwortlichen Mitarbeitern, um ein Verständnis über die Vorgehensweise zur Identifizierung wesentlicher Themen und entsprechender Berichtsgrenzen von CEWE Stiftung & Co. KGaA zu erlangen |
| ― |
Eine Risikoeinschätzung, einschließlich einer Medienanalyse, zu relevanten Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung von CEWE Stiftung & Co. KGaA in der Berichtsperiode |
| ― |
Beurteilung der Eignung der intern entwickelten Definitionen |
| ― |
Analytische Beurteilung von ausgewählten quantitativen Angaben |
| ― |
Befragungen von Mitarbeitern, die für die Ermittlung der Angaben zu Konzepten, Due Diligence Prozessen, Ergebnissen und Risiken, die Durchführung von internen Kontrollhandlungen und die Konsolidierung der Angaben verantwortlich sind |
| ― |
Einsichtnahme in ausgewählte interne und externe Dokumente |
| ― |
Beurteilung des Prozesses zur Identifikation der taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftsaktivitäten und der entsprechenden Angaben im zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht |
| ― |
Einschätzung der Gesamtdarstellung der Angaben |
Die gesetzlichen Vertreter haben bei der Ermittlung der Angaben gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, sind die Rechtskonformität der Auslegung und dementsprechend unsere diesbezügliche Prüfung mit Unsicherheiten behaftet.
Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass der zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht der CEWE Stiftung & Co. KGaA für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der in Abschnitt "Berichterstattung gemäß EU-Taxonomie" des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist.
Wir weisen darauf hin, dass die Prüfung für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt wurde und der Vermerk nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt ist. Folglich ist er für einen anderen als den vorgenannten Zweck nicht geeignet. Somit ist der Vermerk nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-) Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung. Unser Prüfungsurteil ist in dieser Hinsicht nicht modifiziert.
Diesem Auftrag liegen die mit der Gesellschaft vereinbarten "Besonderen Auftragsbedingungen der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft" vom 1. März 2021 sowie die vom IDW herausgegebenen "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" vom 1. Januar 2017 (www.bdo.de/de-de/ auftragsbedingungen) zugrunde.
München, 19. März 2024
BDO
AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Thorben Kunze, Wirtschaftsprüfer
Carmen Auer
| 2022 | 2023 | |
| Umsatzerlöse | 375.471 | 401.878 |
| Erhöhung des Bestands an unfertigen Erzeugnissen | 92 | 20 |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 94 | 166 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 7.910 | 7.232 |
| Materialaufwand | ||
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | - 74.399 | - 78.837 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | - 20.155 | - 20.751 |
| - 94.554 | - 99.588 | |
| Personalaufwand | ||
| Löhne und Gehälter | - 86.306 | - 94.120 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | - 19.187 | - 19.217 |
| - 105.493 | - 113.337 | |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | - 20.681 | - 23.364 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | - 114.408 | - 131.017 |
| Erträge aus Beteiligungen | 10.480 | 16.589 |
| Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 1.321 | 3.399 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 1.311 | 3.360 |
| Abschreibungen auf Finanzanlagen | 0 | - 227 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | - 3.482 | - 8.049 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 58.061 | 57.062 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | - 19.355 | - 20.083 |
| Ergebnis nach Steuern | 38.706 | 36.979 |
| Sonstige Steuern | - 165 | - 258 |
| Jahresüberschuss | 38.541 | 36.721 |
| Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 210 | 127 |
| Bilanzgewinn | 38.751 | 36.848 |
Bilanz zum 31. Dezember 2023 (ermittelt nach HGB)
AKTIVA
| in TEuro | 31.12.2022 | 31.12.2023 |
| Anlagevermögen | ||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 4.649 | 3.748 |
| Geleistete Anzahlungen | 2.800 | 4.835 |
| 7.449 | 8.583 | |
| Sachanlagen | ||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 45.378 | 44.114 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 38.949 | 43.068 |
| Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 10.059 | 9.878 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 8.816 | 15.724 |
| 103.202 | 112.784 | |
| Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 134.251 | 134.251 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 70.222 | 73.595 |
| Beteiligungen | 4.256 | 4.796 |
| Sonstige Ausleihungen | 247 | 253 |
| 208.976 | 212.895 | |
| Umlaufvermögen | ||
| Vorräte | ||
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 21.799 | 25.424 |
| Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 365 | 377 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 551 | 342 |
| Geleistete Ausleihungen | 0 | 200 |
| 22.715 | 26.343 | |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 55.129 | 52.171 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 189.224 | 187.854 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 16.406 | 9.977 |
| 260.759 | 250.002 | |
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 47.668 | 101.876 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 5.084 | 5.374 |
| 655.853 | 717.857 | |
|
PASSIVA |
||
| Eigenkapital | 2022 | 2023 |
| Gezeichnetes Kapital | 19.349 | 19.349 |
| Nennbetrag eigene Aktien | - 653 | - 874 |
| Ausgegebenes Kapital | 18.696 | 18.475 |
| Kapitalrücklage | 75.127 | 75.367 |
| Gewinnrücklagen | ||
| Gesetzliche Rücklage | 1.534 | 1.534 |
| Andere Gewinnrücklagen | 231.821 | 245.138 |
| 233.355 | 246.672 | |
| Bilanzgewinn | 38.751 | 36.848 |
| 365.929 | 377.362 | |
| Sonderposten für Investitionszuschüsse | 159 | 140 |
| Rückstellungen | ||
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 30.153 | 33.256 |
| Steuerrückstellungen | 840 | 2.172 |
| Sonstige Rückstellungen | 28.230 | 27.428 |
| 59.223 | 62.856 | |
| Verbindlichkeiten | ||
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 579 | 556 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 34.086 | 38.920 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 176.804 | 218.773 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 54 | 37 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 18.163 | 18.477 |
| 229.686 | 276.763 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 856 | 736 |
| 655.853 | 717.857 |
| 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | |
| Umsatzerlöse | 593,1 | 599,4 | 653,3 | 720,4 | 727,3 | 692,8 |
| Erhöhung/Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | - 0,5 | 0,1 | - 0,1 | 0,2 | - 0,4 | 0,3 |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 0,8 | 0,9 | 1,1 | 1,0 | 1,3 | 1,3 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 20,8 | 23,2 | 25,1 | 22,2 | 23,0 | 27,1 |
| Materialaufwand | - 168,6 | - 168,4 | - 178,7 | - 187,5 | - 171,1 | - 160,7 |
| Rohergebnis | 445,6 | 455,1 | 500,7 | 556,4 | 580,1 | 560,7 |
| Personalaufwand | - 153,4 | - 160,3 | - 178,1 | - 197,0 | - 196,1 | - 194,9 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | - 201,9 | - 205,5 | - 228,6 | - 245,4 | - 249,0 | - 241,2 |
| Ergebnis vor Abschreibungen und Steuern (EBITDA) | 90,3 | 89,3 | 93,9 | 113,9 | 135,1 | 124,6 |
| Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen | - 43,3 | - 40,1 | - 40,2 | - 57,1 | - 55,4 | - 52,4 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 47,0 | 49,2 | 53,7 | 56,8 | 79,7 | 72,2 |
| Finanzerträge | 0,9 | 0,5 | 0,7 | 0,1 | 0,0 | 2,0 |
| Finanzaufwendungen | - 1,7 | - 0,8 | - 1,1 | - 3,7 | - 3,4 | - 1,5 |
| Finanzergebnis | - 0,9 | - 0,4 | - 0,4 | - 3,6 | - 3,3 | 0,5 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 46,2 | 48,9 | 53,3 | 53,3 | 76,4 | 72,7 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | - 16,6 | - 16,0 | - 17,0 | - 21,6 | - 24,4 | - 23,8 |
| Ergebnis nach Steuern Konzern | 29,6 | 32,8 | 36,3 | 31,7 | 51,9 | 48,9 |
| Gewinn/Verlust nach Steuern des aufgegebenen Geschäftsbereichs | - | - | - | - | - | - |
| Ergebnis nach Steuern Konzern | 29,6 | 32,8 | 36,3 | 31,7 | 51,9 | 48,9 |
| 2022 | 2023 | |
| Umsatzerlöse | 732,7 | 780,2 |
| Erhöhung/Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 0,0 | 0,2 |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 2,9 | 4,2 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 29,2 | 25,5 |
| Materialaufwand | - 180,5 | - 187,4 |
| Rohergebnis | 584,2 | 622,7 |
| Personalaufwand | - 202,5 | - 218,9 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | - 252,8 | - 266,1 |
| Ergebnis vor Abschreibungen und Steuern (EBITDA) | 128,8 | 137,7 |
| Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen | - 53,2 | - 53,8 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 75,6 | 83,9 |
| Finanzerträge | 0,7 | 6,0 |
| Finanzaufwendungen | - 1,5 | - 1,9 |
| Finanzergebnis | - 0,8 | 4,0 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 74,8 | 87,9 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | - 23,7 | - 28,3 |
| Ergebnis nach Steuern Konzern | 51,1 | 59,6 |
| Gewinn/Verlust nach Steuern des aufgegebenen Geschäftsbereichs | 0,0 | - 2,3 |
| Ergebnis nach Steuern Konzern | 51,1 | 57,3 |
| 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | |
| Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit | 93,0 | 72,4 | 78,7 | 102,7 | 142,3 | 65,6 |
| Cash Flow aus der Investitionstätigkeit | - 46,6 | - 70,2 | - 76,2 | - 67,2 | - 39,0 | - 44,1 |
| Free-Cash Flow | 46,4 | 2,2 | 2,5 | 35,5 | 103,3 | 21,5 |
| Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit | - 19,8 | - 11,7 | - 13,4 | - 30,7 | - 33,2 | - 40,1 |
| Zahlungswirksame Veränderungen der liquiden Mittel | 26,7 | - 9,5 | - 10,9 | 4,9 | 70,1 | - 18,6 |
| 2022 | 2023 | |
| Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit | 93,4 | 130,8 |
| Cash Flow aus der Investitionstätigkeit | - 61,9 | - 47,9 |
| Free-Cash Flow | 31,5 | 82,8 |
| Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit | - 42,6 | - 38,9 |
| Zahlungswirksame Veränderungen der liquiden Mittel | - 11,1 | 43,9 |
| Q4 2016 | Q4 2017 | Q4 2018 | Q4 2019 | Q4 2020 | Q4 2021 | |
| Umsatzerlöse | 228,5 | 234,5 | 261,6 | 293,2 | 314,0 | 297,8 |
| Erhöhung/Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 0,0 | 0,3 | 0,0 | 0,5 | 0,3 | 0,3 |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 0,3 | 0,2 | 0,6 | 0,5 | 0,4 | 0,5 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 7,0 | 9,2 | 7,2 | 7,2 | 8,4 | 9,0 |
| Materialaufwand | - 55,7 | - 57,1 | - 60,8 | - 63,8 | - 62,3 | - 58,6 |
| Rohergebnis | 180,2 | 187,2 | 208,5 | 237,5 | 260,7 | 248,9 |
| Personalaufwand | - 45,5 | - 47,7 | - 53,0 | - 61,2 | - 61,1 | - 58,1 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | - 75,8 | - 79,5 | - 87,6 | - 100,4 | - 104,8 | - 105,6 |
| Ergebnis vor Abschreibungen und Steuern (EBITDA) | 58,8 | 60,0 | 67,9 | 75,9 | 94,8 | 85,3 |
| Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen | - 15,9 | - 13,9 | - 10,4 | - 17,1 | - 14,5 | - 13,1 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 42,9 | 46,1 | 57,5 | 58,8 | 80,3 | 72,1 |
| Finanzerträge | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 2,0 |
| Finanzaufwendungen | - 1,3 | - 0,6 | - 0,2 | - 2,8 | - 2,5 | - 0,3 |
| Finanzergebnis | - 1,3 | - 0,6 | - 0,1 | - 2,8 | - 2,4 | 1,7 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 41,7 | 45,5 | 57,3 | 56,0 | 77,9 | 73,8 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | - 16,9 | - 14,8 | - 18,1 | - 23,2 | - 25,8 | - 24,2 |
| Ergebnis nach Steuern Konzern | 24,8 | 30,7 | 39,2 | 32,9 | 52,1 | 49,6 |
| Gewinn/Verlust nach Steuern des aufgegebenen Geschäftsbereichs | - | - | - | - | - | - |
| Ergebnis nach Steuern Konzern | 24,8 | 30,7 | 39,2 | 32,9 | 52,1 | 49,6 |
| Q4 2022 | Q4 2023 | |
| Umsatzerlöse | 316,7 | 327,0 |
| Erhöhung/Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 0,3 | 0,4 |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 1,2 | 1,2 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 8,3 | 9,3 |
| Materialaufwand | - 65,7 | - 62,3 |
| Rohergebnis | 260,8 | 275,6 |
| Personalaufwand | - 62,4 | - 68,3 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | - 107,6 | - 110,4 |
| Ergebnis vor Abschreibungen und Steuern (EBITDA) | 90,7 | 96,9 |
| Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen | - 13,7 | - 15,3 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 77,0 | 81,6 |
| Finanzerträge | 0,2 | 5,4 |
| Finanzaufwendungen | - 0,5 | - 0,6 |
| Finanzergebnis | - 0,3 | 4,8 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 76,7 | 86,4 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | - 24,3 | - 27,8 |
| Ergebnis nach Steuern Konzern | 52,4 | 58,6 |
| Gewinn/Verlust nach Steuern des aufgegebenen Geschäftsbereichs | 0,0 | - 0,8 |
| Ergebnis nach Steuern Konzern | 52,4 | 57,8 |
| Q4 2016 | Q4 2017 | Q4 2018 | Q4 2019 | Q4 2020 | Q4 2021 | |
| Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit | 59,6 | 67,6 | 77,3 | 92,2 | 130,1 | 109,9 |
| Cash Flow aus der Investitionstätigkeit | - 15,7 | - 13,3 | - 10,1 | - 11,0 | - 8,4 | - 10,1 |
| Free-Cash Flow | 44,0 | 54,3 | 67,2 | 81,2 | 121,7 | 99,8 |
| Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit | - 10,8 | - 29,2 | - 52,1 | - 61,5 | - 35,9 | - 32,8 |
| Zahlungswirksame Veränderungen der liquiden Mittel | 33,2 | 25,1 | 15,0 | 19,7 | 85,8 | 67,0 |
| Q4 2022 | Q4 2023 | |
| Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit | 110,5 | 132,6 |
| Cash Flow aus der Investitionstätigkeit | - 17,8 | - 14,3 |
| Free-Cash Flow | 92,7 | 118,3 |
| Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit | - 38,9 | - 23,0 |
| Zahlungswirksame Veränderungen der liquiden Mittel | 53,8 | 95,3 |
AKTIVA
| 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | |
| Sachanlagen | 124,5 | 148,1 | 160,2 | 222,5 | 216,7 | 212,4 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 4,9 | 17,9 | 17,6 | 17,2 | 17,4 | 17,1 |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 25,8 | 25,8 | 59,7 | 77,8 | 77,8 | 77,8 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 19,2 | 14,1 | 28,5 | 39,1 | 31,5 | 26,0 |
| Finanzanlagen | 6,2 | 6,8 | 6,9 | 5,6 | 7,0 | 9,8 |
| Langfristige Forderungen aus Ertragsteuererstattungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 0,5 | 0,4 | 1,3 | 1,5 | 1,5 | 1,2 |
| Übrige sonstige langfristige Forderungen und Vermögenswerte | 0,6 | 0,6 | 0,3 | 0,7 | 1,2 | 0,9 |
| Aktive latente Steuern | 6,8 | 7,8 | 12,3 | 14,2 | 18,9 | 16,7 |
| Langfristige Vermögenswerte | 188,6 | 221,5 | 286,7 | 378,5 | 371,9 | 361,8 |
| Vorräte | 49,4 | 50,3 | 49,0 | 48,8 | 50,9 | 56,5 |
| Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 84,2 | 84,5 | 92,9 | 91,4 | 85,3 | 78,9 |
| Kurzfristige Forderungen aus Ertragsteuererstattungen | 1,3 | 1,5 | 2,7 | 1,5 | 1,0 | 6,2 |
| Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 3,0 | 2,4 | 3,4 | 5,4 | 3,2 | 2,9 |
| Übrige sonstige kurzfristige Forderungen und Vermögenswerte | 5,5 | 5,6 | 9,5 | 8,6 | 10,3 | 8,8 |
| Liquide Mittel | 48,6 | 38,8 | 28,1 | 33,0 | 102,8 | 84,4 |
| 191,9 | 183,1 | 185,5 | 188,6 | 253,5 | 237,7 | |
| Vermögenswerte klassifiziert als zur Veräußerung gehalten | 0,5 | 1,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 192,4 | 184,5 | 185,5 | 188,6 | 253,5 | 237,7 |
| 381,0 | 406,1 | 472,2 | 567,1 | 625,5 | 599,5 |
| 2022 | 2023 | |
| Sachanlagen | 224,7 | 233,9 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 19,0 | 18,8 |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 81,8 | 81,8 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 24,6 | 21,3 |
| Finanzanlagen | 9,7 | 6,7 |
| Langfristige Forderungen aus Ertragsteuererstattungen | 0,0 | 0,0 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 1,0 | 0,8 |
| Übrige sonstige langfristige Forderungen und Vermögenswerte | 1,8 | 1,8 |
| Aktive latente Steuern | 13,6 | 14,9 |
| Langfristige Vermögenswerte | 376,1 | 380,1 |
| Vorräte | 59,3 | 60,5 |
| Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 98,1 | 91,1 |
| Kurzfristige Forderungen aus Ertragsteuererstattungen | 11,1 | 1,5 |
| Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 3,1 | 3,2 |
| Übrige sonstige kurzfristige Forderungen und Vermögenswerte | 11,9 | 12,3 |
| Liquide Mittel | 73,1 | 117,4 |
| 256,6 | 285,9 | |
| Vermögenswerte klassifiziert als zur Veräußerung gehalten | 0,0 | 0,0 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 256,6 | 285,9 |
| 632,7 | 666,0 |
PASSIVA
| 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | |
| Gezeichnetes Kapital | 19,2 | 19,2 | 19,2 | 19,3 | 19,3 | 19,3 |
| Kapitalrücklage | 71,2 | 73,1 | 75,3 | 76,5 | 75,1 | 76,1 |
| Eigene Anteile zu Anschaffungskosten | - 8,5 | - 7,9 | - 7,2 | - 6,7 | - 8,5 | - 14,2 |
| Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn | 121,5 | 140,6 | 166,8 | 180,5 | 215,1 | 254,6 |
| Eigenkapital | 203,4 | 225,0 | 254,2 | 269,6 | 301,0 | 335,8 |
| Langfristige Rückstellungen für Pensionen | 25,5 | 27,2 | 29,2 | 35,5 | 40,1 | 38,3 |
| Langfristige passive latente Steuern | 2,9 | 1,5 | 2,9 | 3,5 | 2,8 | 2,2 |
| Langfristige übrige Rückstellungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,5 | 0,5 | 0,4 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 0,0 | 0,0 | 1,1 | 1,1 | 0,8 | 0,4 |
| Langfristige Verbindlichkeiten aus Leasing | - | - | - | 52,5 | 48,8 | 43,4 |
| Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 0,2 | 0,1 | 1,6 | 1,9 | 0,3 | 0,0 |
| Langfristige übrige Verbindlichkeiten | 0,5 | 0,5 | 0,6 | 0,5 | 0,6 | 0,6 |
| Langfristige Schulden | 29,1 | 29,4 | 35,4 | 95,4 | 93,8 | 85,3 |
| Kurzfristige Steuerschulden | 12,6 | 5,9 | 8,2 | 7,5 | 23,9 | 4,0 |
| Kurzfristige übrige Rückstellungen | 3,5 | 3,5 | 3,5 | 6,3 | 6,0 | 3,0 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 0,2 | 1,6 | 2,7 | 0,8 | 0,4 | 0,3 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Leasing | - | - | - | 10,7 | 10,4 | 9,8 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 96,1 | 95,9 | 112,7 | 113,9 | 122,1 | 107,5 |
| Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 1,5 | 1,3 | 10,2 | 11,2 | 10,9 | 0,1 |
| Kurzfristige übrige Verbindlichkeiten | 34,6 | 43,5 | 45,4 | 51,7 | 56,9 | 53,6 |
| Kurzfristige Schulden | 148,4 | 151,7 | 182,6 | 202,1 | 230,7 | 178,4 |
| 381,0 | 406,1 | 472,2 | 567,1 | 625,5 | 599,5 |
| 2022 | 2023 | |
| Gezeichnetes Kapital | 19,3 | 19,3 |
| Kapitalrücklage | 73,8 | 74,0 |
| Eigene Anteile zu Anschaffungskosten | - 26,2 | - 34,1 |
| Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn | 295,9 | 330,0 |
| Eigenkapital | 362,8 | 389,2 |
| Langfristige Rückstellungen für Pensionen | 29,1 | 34,0 |
| Langfristige passive latente Steuern | 2,1 | 1,6 |
| Langfristige übrige Rückstellungen | 0,6 | 0,6 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 0,1 | 0,0 |
| Langfristige Verbindlichkeiten aus Leasing | 40,5 | 37,1 |
| Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 0,7 | 0,6 |
| Langfristige übrige Verbindlichkeiten | 0,5 | 0,5 |
| Langfristige Schulden | 73,7 | 74,3 |
| Kurzfristige Steuerschulden | 5,1 | 7,7 |
| Kurzfristige übrige Rückstellungen | 2,7 | 3,0 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 0,2 | 0,1 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Leasing | 9,7 | 9,5 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 120,6 | 121,6 |
| Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 0,3 | 0,1 |
| Kurzfristige übrige Verbindlichkeiten | 57,6 | 60,5 |
| Kurzfristige Schulden | 196,2 | 202,4 |
| 632,7 | 666,0 |
| 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | ||
| Digitalfotos | in Mio. Stück | 2.176,2 | 2.128,1 | 2.185,0 | 2.363,7 | 2.311,4 |
| Fotos von Filmen | in Mio. Stück | 56,0 | 47,0 | 41,1 | 37,5 | 27,4 |
| Fotos gesamt | in Mio. Stück | 2.232 | 2.175 | 2.226 | 2.401 | 2.339 |
| CEWE FOTOBUCH Exemplare | in Mio. Stück | 6,2 | 6,0 | 6,2 | 6,6 | 6,5 |
| Mitarbeitende (Durchschnitt) | auf Vollzeit umgerechnet | 3.496 | 3.589 | 3.900 | 4.105 | 4.016 |
| Mitarbeitende (Stichtagsbetrachtung) | auf Vollzeit umgerechnet | 3.967 | 4.103 | 4.199 | 4.371 | 4.349 |
| 2021 | 2022 | 2023 | |
| Digitalfotos | 2.151,3 | 2.249,5 | 2.362,0 |
| Fotos von Filmen | 30,9 | 28,6 | 24,9 |
| Fotos gesamt | 2.182 | 2.278 | 2.387 |
| CEWE FOTOBUCH Exemplare | 5,6 | 5,9 | 6,05 |
| Mitarbeitende (Durchschnitt) | 3.846 | 3.816 | 3.903 |
| Mitarbeitende (Stichtagsbetrachtung) | 4.194 | 4.104 | 4.142 |
| 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | ||
| Umsatz | in Mio. Euro | 593,1 | 599,4 | 653,3 | 720,4 | 727,3 |
| EBITDA | in Mio. Euro | 90,3 | 89,3 | 93,9 | 113,9 | 135,1 |
| EBITDA-Marge | in % vom Umsatz | 15,2 | 14,9 | 14,4 | 15,8 | 18,6 |
| EBIT | in Mio. Euro | 47,0 | 49,2 | 53,7 | 56,8 | 79,7 |
| EBIT-Marge | in % vom Umsatz | 7,9 | 8,2 | 8,2 | 7,9 | 11,0 |
| Restrukturierungsaufwand | in Mio. Euro | 0,2 | 0,0 | 0,0 | 5,0 | 3,6 |
| EBIT vor Restrukturierung | in Mio. Euro | 47,2 | 49,2 | 53,7 | 61,8 | 83,3 |
| EBT | in Mio. Euro | 46,2 | 48,9 | 53,3 | 53,3 | 76,4 |
| Ergebnis nach Steuern | in Mio. Euro | 29,6 | 32,8 | 36,3 | 31,7 | 51,9 |
| 2021 | 2022 | 2023 | |
| Umsatz | 692,8 | 732,7 | 780,2 |
| EBITDA | 124,6 | 128,8 | 137,7 |
| EBITDA-Marge | 18,0 | 17,6 | 17,7 |
| EBIT | 72,2 | 75,6 | 83,9 |
| EBIT-Marge | 10,4 | 10,3 | 10,8 |
| Restrukturierungsaufwand | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| EBIT vor Restrukturierung | 72,2 | 75,6 | 83,9 |
| EBT | 72,7 | 74,8 | 87,9 |
| Ergebnis nach Steuern | 48,9 | 51,1 | 59,6 |
| 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | ||
| Bilanzsumme | in Mio. Euro | 381,0 | 406,1 | 472,2 | 567,1 | 625,5 |
| Capital Employed (CE) | in Mio. Euro | 232,8 | 256,0 | 292,3 | 376,6 | 405,6 |
| Eigenkapital | in Mio. Euro | 203,4 | 225,0 | 254,2 | 269,6 | 301,0 |
| Eigenkapitalquote | in % von Bilanzsumme | 53,4 | 55,4 | 53,8 | 47,5 | 48,1 |
| Netto-Finanzschulden | in Mio. Euro | - 48,5 | - 37,2 | - 24,2 | 32,1 | - 42,4 |
| ROCE (vorhergehende 12 Monate) | in % vom durchschnittlichen Capital Employed | 21,4 | 20,3 | 17,9 | 14,8 | 20,6 |
| 2021 | 2022 | 2023 | |
| Bilanzsumme | 599,5 | 632,7 | 666,0 |
| Capital Employed (CE) | 431,2 | 446,4 | 473,1 |
| Eigenkapital | 335,8 | 362,8 | 389,2 |
| Eigenkapitalquote | 56,0 | 57,3 | 58,4 |
| Netto-Finanzschulden | - 30,4 | - 22,5 | - 70,7 |
| ROCE (vorhergehende 12 Monate) | 17,5 | 17,6 | 18,8 |
| 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | ||
| Anzahl der Aktien (Nennwert 2,60 Euro) | in Stück | 7.400.020 | 7.400.020 | 7.400.020 | 7.400.020 | 7.423.919 |
| Ergebnis je Aktie (verwässert) | in Euro | 4,12 | 4,54 | 5,01 | 4,36 | 7,15 |
| Jahresendkurs | in Euro | 84,57 | 88,05 | 62,10 | 105,80 | 92,50 |
| Dividende pro Aktie | in Euro | 1,80 | 1,85 | 1,95 | 2,00 | 2,30 |
| Dividendenrendite auf den Jahresendkurs | in % | 2,13 | 2,10 | 3,14 | 1,89 | 2,49 |
| 2021 | 2022 | 2023 | |
| Anzahl der Aktien (Nennwert 2,60 Euro) | 7.442.003 | 7.442.003 | 7.442.003 |
| Ergebnis je Aktie (verwässert) | 6,72 | 7,19 | 8,10 |
| Jahresendkurs | 128,40 | 88,70 | 101,20 |
| Dividende pro Aktie | 2,35 | 2,45 | 2,60 1 |
| Dividendenrendite auf den Jahresendkurs | 1,83 | 2,76 | 2,57 1 |
1 Dividendenvorschlag von Vorstand und
Aufsichtsrat an die Hauptversammlung am 5. Juni 2024
CEWE Stiftung & Co. KGaA
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F - 75008 Paris
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| 17.04.2024 | Baader Bank Consumer Day, Frankfurt |
| 15.05.2024 | Veröffentlichung Zwischenmitteilung Q1 - 2024 |
| 16.05.2024 | UBS Pan European Small and Mid-Cap Conference, London |
| 05.06.2024 | Hauptversammlung 2024 |
| 15.08.2024 | Veröffentlichung Zwischenbericht Q2 - 2024 |
| 22.08.2024 | Montega Konferenz HIT, Hamburg |
| 25.09.2024 | Berenberg & Goldman Sachs German Corporate Conference 2024 |
| 26.09.2024 | Baader Investment Conference 2024 |
| 14.11.2024 | Veröffentlichung Zwischenmitteilung Q3 - 2024 |
| 20.11.2024 | CIC Market Solutions Forum, Paris |
| 25.11.2024 | Deutsches Eigenkapitalforum 2024 |
Darüber hinaus finden Sie aktuelle Termine im Internet auf company.cewe.de
CEWE Stiftung & Co. KGaA
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Gelegentlich wird im Bericht von Mitarbeitern oder auch Aktionären gesprochen. Dies dient zur Vereinfachung der Lesbarkeit und schließt alle Geschlechter ein.
Dieser Geschäftsbericht liegt auch in englischer Sprache vor.
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