MGW
GmbH
Rees
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
101.448,00 |
62.315,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
251.981,09 |
70.777,64 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
981,59 |
447,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
354.410,68 |
133.540,26 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
155.753,51 |
93.486,23 |
| B.
Rückstellungen |
66.357,50 |
18.215,08 |
| C.
Verbindlichkeiten |
132.299,67 |
21.838,95 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
57.566,16 |
12.045,92 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
74.733,51 |
9.793,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
354.410,68 |
133.540,26 |
Anhang
zur Bilanz per 31.12.2020
der Firma MGW GmbH, 46459 Rees
A. Rechtliche Verhältnisse
1. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Rees-Haldern
und ist beim Amtsgericht Kleve im Handelsregister in
Abteilung B, unter Nr. 13587 eingetragen.
2. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt
25.000 € und ist mit Ausgleich der ausstehenden
Einlage am 09.03.2020 jetzt voll eingezahlt. Zum
Bilanzstichtag besteht keine ausstehende Einlage mehr.
3. Alleiniger Geschäftsführer im
Berichtsjahr 2020 war Herr Georg Winkel, Heideweg 8, 46459
Rees.
B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
auf. Die Gliederung von Bilanz sowie Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den gesetzlichen Vorschriften
unter Inanspruchnahme der für kleine
Kapitalgesellschaften zulässigen Zusammenfassungen.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
BilMog und des BilRUG aufgestellt. Im Einklang mit den
Bilanzierungsvorschriften und Wahlmöglichkeiten nach
HGB sind die Wertansätze dem Grunde nach
weiterentwickelt worden. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung hinsichtlich Bilanzansatz und
Bewertung wurde grundsätzlich so vorgenommen, dass die
Handelsbilanz der Steuerbilanz entspricht. Zwingende oder
freiwillige Abweichungen haben sich jedoch im
Anlagevermögen ergeben.
Anlagevermögen
1. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs-/
Herstellungskosten, vermindert um die
planmäßige Abschreibung angesetzt. Es wurde
generell die lineare Afa-Methode angewendet.
Außerplanmäßige Abschreibungen wurden
nicht vorgenommen.
§ 253 Abs. 1 HGB
2. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden
2020 gemäß § 6 Absatz 2 EStG im Jahr der
Anschaffung voll abgeschrieben.
3. Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Dort ist auch die Abschreibung des laufenden
Geschäftsjahres in einer der Gliederung des
Anlagevermögens entsprechenden Aufgliederung
angegeben.
§ 268 Abs. 2 HGB
Umlaufvermögen
4. Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- und
Herstellungskosten unter Berücksichtigung des
Niederstwertprinzips angesetzt.
§ 253 Abs. 1 HGB
5. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
bewertet worden, bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden
Wert angesetzt.
§ 253 Abs. 4 HGB
6. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert
angesetzt.
Eigenkapital
7. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
Rückstellungen
8. Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und
ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit einem durchschnittlichen Marktzins
gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.
Verbindlichkeiten
9. Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB
Bocholt, den 31. März 2022
Georg Winkel
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2022 festgestellt.
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