Stammdaten

Register
Amtsgericht Kleve HRB 13587
Eingetragen
7.8.2015
Branche
GlasergewerbeZimmerei und IngenieurholzbauHerstellung von Türen und Fenstern aus Holz
Gegenstand
Jegliche Tischler- und Zimmerarbeiten, sowie der Handel mit Bauelementen und Tischlereibedarf

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Georg Winkel
seit 7.8.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Georg Winkel
Heideweg 8, 46459 Rees
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MGW GmbH

Rees

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 101.448,00 62.315,00
B. Umlaufvermögen 251.981,09 70.777,64
C. Rechnungsabgrenzungsposten 981,59 447,62
Bilanzsumme, Summe Aktiva 354.410,68 133.540,26

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 155.753,51 93.486,23
B. Rückstellungen 66.357,50 18.215,08
C. Verbindlichkeiten 132.299,67 21.838,95
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 57.566,16 12.045,92
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 74.733,51 9.793,03
Bilanzsumme, Summe Passiva 354.410,68 133.540,26

Anhang

zur Bilanz per 31.12.2020
der Firma MGW GmbH, 46459 Rees
  
A. Rechtliche Verhältnisse
  
1. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Rees-Haldern und ist beim Amtsgericht Kleve im Handelsregister in Abteilung B, unter Nr. 13587 eingetragen.

2. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000 € und ist mit Ausgleich der ausstehenden Einlage am 09.03.2020 jetzt voll eingezahlt. Zum Bilanzstichtag besteht keine ausstehende Einlage mehr.

3. Alleiniger Geschäftsführer im Berichtsjahr 2020 war Herr Georg Winkel, Heideweg 8, 46459 Rees.

B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft auf. Die Gliederung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den gesetzlichen Vorschriften unter Inanspruchnahme der für kleine Kapitalgesellschaften zulässigen Zusammenfassungen.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des BilMog und des BilRUG aufgestellt. Im Einklang mit den Bilanzierungsvorschriften und Wahlmöglichkeiten nach HGB sind die Wertansätze dem Grunde nach weiterentwickelt worden. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung hinsichtlich Bilanzansatz und Bewertung wurde grundsätzlich so vorgenommen, dass die Handelsbilanz der Steuerbilanz entspricht. Zwingende oder freiwillige Abweichungen haben sich jedoch im Anlagevermögen ergeben.

Anlagevermögen

1. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs-/ Her­stellungskosten, vermindert um die planmäßige Abschreibung angesetzt. Es wurde generell die lineare Afa-Methode angewendet. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.

§ 253 Abs. 1 HGB

2. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden 2020 gemäß § 6 Absatz 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

3. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Dort ist auch die Abschreibung des laufenden Geschäftsjahres in einer der Gliederung des Anlagevermögens entsprechenden Aufgliederung angegeben.
§ 268 Abs. 2 HGB

Umlaufvermögen
4. Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt.
§ 253 Abs. 1 HGB

5. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bewertet worden, bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
§ 253 Abs. 4 HGB

6. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Eigenkapital
7. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen
8. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit einem durchschnittlichen Marktzins gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.

Verbindlichkeiten
9. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.
§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB
 
Bocholt, den 31. März 2022

Georg Winkel
Geschäftsführer

  

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2022 festgestellt.

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