CN-Automobile GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Passau HRB 340
Eingetragen
9.6.1998
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenGroßhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tGroßhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
Gegenstand
Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Christine Niggl
seit 28.10.2009
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Christine Niggl
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Maresberg 19, 94157 Perlesreut
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

CN-Automobile GmbH

Perlesreut

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007

Bilanz

Aktiva

  31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 2,00
I. Sachanlagen 0,00 2,00
B. Umlaufvermögen 80.264,05 120.205,19
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 69.235,50 120.193,39
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 11.028,55 11,80
Bilanzsumme, Summe Aktiva 80.264,05 120.207,19

Passiva

   
  31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital 51.463,56 49.978,56
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 24.413,97 -34.629,07
III. Jahresüberschuss 1.485,00 59.043,04
B. Rückstellungen 28.800,49 27.165,83
C. Verbindlichkeiten 0,00 43.062,80
Bilanzsumme, Summe Passiva 80.264,05 120.207,19

Anhang

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der CN-Automobile GmbH zum 31.12.2006 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 69.235,50 35.942,84 120.193,39 34.708,87

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, sowie übrige Rückstellungen.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Christine Niggl

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Perlesreut

Geschäftsführer

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