F.I.T. Beteiligungs GmbHLiquidiert

35516 Münzenberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Friedberg HRB 2652
Eingetragen
25.8.1994
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Die Beteiligung, Gründung und Verwaltung der F.I.T. Gas-Installations-Technik GmbH.

Historie

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Management

NameRolle
Peter Fett
seit 6.2.2002
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

F.I.T. Beteiligungs GmbH

Münzenberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
II. Sachanlagen        
III. Finanzanlagen   61355   61355
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte        
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   25101   17713
III. Wertpapiere        
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   4459   342
C. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Aktiva   90915   79410

Passiva

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   63911   63911
II. Kapitalrücklage        
III. Gewinnrücklagen        
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag   -854   438
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag   17417   10708
B. Rückstellungen   600   600
C. Verbindlichkeiten   9841   3753
D. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Passiva   90915   79410

Anhang

FIT BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT mbH

ANHANG zum Jahresabschluss 31.12.2011

Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

§ 268 Abs. 2 Satz 1 HGB und § 278 Abs. 2 Satz 3 HGB

Im Anlagevermögen werden Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zu Anschaffungskosten.

§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB

Forderungen mit einer Restlaufzeit über 1 Jahr sind in dem Kontennachweis zur Bilanz jeweils in den einzelnen Bilanzpositionen dargestellt.

§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus der Bilanz.

§ 281 Abs.2 Satz 1 HGB

Im laufenden Geschäftsjahr wurden keine Abschreibungen auf Grund steuerlicher Sondervorschriften vorgenommen.

§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB

A. Anlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungs- oder Herstellkosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger nutzungsbedingter Abschreibungen bewertet.

B. Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.

C. Rückstellungen

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Alle Rückstellungen sind mit den Beträgen angesetzt, die sich nach vernünftiger, kaufmännischer Beurteilung ergeben.

D. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Restlaufzeiten ergeben sich aus der Bilanz.

§ 285 Nr. 9c HGB

An Mitglieder der Geschäftsführung wurden keine Darlehen gewährt.

Berichtspflicht nach Ablauf des Geschäftsjahres

Im neuen Geschäftsjahr sind keine besonderen Vorkommnisse zu verzeichnen.

Geschäftsführungsorgane

Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Peter Fett, Münzenberg

 

Münzenberg, den 28.12.2012

Peter Fett

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