Bautenschutz Schrewe UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karl Josef Grosche seit 21.11.2002 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Grosche Verwaltungs GmbHOlsbergJahresabschluss zum 31.12.2008BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss 2007 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des 3. Buches des HGB in der Fassung des Bilanzrichtliniengesetzes nach §§ 284 ff HGB erstellt worden. Die Gesellschaft gilt als kleine Kapitalgesellschaft i.S. § 267 Abs. 1 HGB. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige, nach steuerlichen Vorschriften anerkannte Abschreibungen, angesetzt. In die Herstellkosten der selbsterstellten Anlagen werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten einbezogen. Abschreibungen werden nicht mit angesetzt. Die Möglichkeit der degressiven Abschreibung wurde, soweit steuerlich zulässig, genutzt. Das Anlagevermögen wurde linear, entsprechend der nach steuerlichen Grundsätzen ermittelten Nutzungsdauer, abgeschrieben. Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG wurde Gebrauch gemacht. Bewegliches Anlagevermögen, auf das außerplanmäßige Abschreibungen im Rahmen von steuerlichen Vorschriften vorgenommen werden, wird nach der linearen Methode abgeschrieben. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren erfolgte zu Anschaffungskosten nach dem Durchschnittsverfahren soweit steuerlich zulässig, und zwar nach dem Niederstwertprinzip. Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse/unfertige Leistungen erfolgte zu Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den gem. R 33 EStR einzubeziehenden Aufwendungen unter Einbeziehung der notwendigen Gemeinkosten und anderer Kostenbestandteile nach § 255 Abs. 2 Satz 3 und 4 HGB. Bei Forderungen und Wechseln werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Die "sonstigen Rückstellungen" berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sonstige Angaben
Ergebnisverwendung Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Winterberg, den 09.07.2009 K.J.Grosche, Geschäftsführer |
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