Tritschler
GmbH
Sexau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.485,00 |
15.709,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
9,00 |
1.259,00 |
| II.
Sachanlagen |
9.826,00 |
13.800,00 |
| III.
Finanzanlagen |
650,00 |
650,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.030.160,64 |
600.455,90 |
| I.
Vorräte |
48.861,82 |
49.806,71 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
639.256,92 |
486.176,57 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
342.041,90 |
64.472,62 |
| C.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
|
151.537,51 |
| Aktiva |
1.040.645,64 |
767.702,41 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
861.188,94 |
651.546,14 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Gewinnvortrag |
600.416,95 |
560.004,73 |
| III.
Jahresüberschuss |
209.642,80 |
40.412,22 |
| B.
Rückstellungen |
141.302,40 |
49.575,28 |
| C.
Verbindlichkeiten |
38.154,30 |
66.580,99 |
| Passiva |
1.040.645,64 |
767.702,41 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Tritschler GmbH hat ihren Sitz in Sexau. Sie ist
im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB
261258 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbHG aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.
III. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als
Nutzungsdauer werden bei Software drei Jahre zugrunde
gelegt.
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände
wurde auf der Basis der steuerlichen AfA-Tabellen
angenommen, wobei die jeweiligen Mindestwerte zum Ansatz
kamen. Zugänge im Geschäftsjahr wurden
zeitanteilig und grundsätzlich linear im Rahmen der
steuerlich zulässigen Sätze abgeschrieben.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen €
250,00 und € 800,00 wurden entsprechend § 6 Abs.
2 EStG sofort abgeschrieben. Etwaige Herstellungskosten
sind zum steuerlichen Mindestansatz unter Einbeziehung
aller aktivierungspflichtigen Beträge ermittelt
worden. Fremdkapitalzinsen wurden nicht eingerechnet.
Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden grundsätzlich zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Für
Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge
gebildet. Die Bewertung der Vorräte erfolgt
verlustfrei.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgte zu
Nennwerten.
Rückstellungen
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen werden in zulässiger Höhe
Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung
erfolgte auf der Basis versicherungs-mathematischer
Berechnungen mit dem Erfüllungsbetrag nach der
Projected Unit Credit Method unter Beachtung der dafür
geltenden Bestimmungen, insbesondere der Anwen-dung der
Sterbetafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck. Die Abzinsung
erfolgte pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz,
der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 10 Jahren
in Höhe von 1,82 % p. a ergibt. Als Rententrend wurde
0 % angesetzt. Ein Anwartschaftstrend wurde nicht
angesetzt.
Die übrigen Rückstellungen
(Steuerrückstellungen und Sonstige
Rückstellungen) werden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden sie so
bemessen, dass sie nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken
und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände stellen sich bezüglich
ihrer Fristigkeiten und Angabepflicht gem. § 42 Abs. 3
GmbHG wie folgt dar:
|
Gesamt
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
davon gegenüber
Gesellschafter
|
|
|
< 1 Jahr
|
> 1 Jahr
|
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
1. Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
|
434.759,97
|
434.759,97
|
0,00
|
0,00
|
(Im Vorjahr)
|
416.925,79
|
416.925,79
|
0,00
|
0,00
|
2. Sonstige
Vermögens-
gegenstände
|
50.295,90
|
50.295,90
|
0,00
|
0,00
|
(Im Vorjahr)
|
69.250,78
|
69.250,78
|
0,00
|
0,00
|
Gesamt
|
485.055,87
|
485.055,87
|
0,00
|
0,00
|
(Im Vorjahr)
|
486.176,57
|
486.176,57
|
0,00
|
0,00
|
2. Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind
durch Vermögensgegenstände gesichert, die in
Kapitallebensversicherungen angelegt sind. Die angelegten
Vermögensgegen-stände dienen ausschließlich
der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem
Zugriff übriger Gläubiger entzogen.
Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden
Erfül-lungsbeträge der
Pensionsrückstellungen in Höhe von €
299.432,00 (Im Vorjahr: € 320.114,00) mit den
beizulegenden Zeitwerten des Deckungsvermögens in
Höhe von € 453.633,05 (Im Vorjahr: €
471.651,51) saldiert unter dem aktiven Unterschiedsbetrag
aus der Vermögensverrechnung ausgewiesen.
Damit in Zusammenhang stehend ist unter den Zinsen
und ähnlichen Aufwendungen Zinsaufwand aus der
Abzinsung von Pensionsrückstellungen in Höhe von
€ 18.018,46 (Im Vorjahr: € 7.252,57) ausgewiesen.
3. Der Unterschiedsbetrag gemäß
§ 253 Abs. 6 HGB in Form der Differenz zwischen dem
Erfüllungsbetrag mit dem 10-Jahresdurchschnittzinssatz
und dem 7-Jahresdurch-schnittzinssatz für
Pensionsverpflichtungen beträgt zum Abschlussstichtag
€ 1.080,00.
4. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten stellen sich bezüglich
ihrer Fristigkeiten und Angabepflicht gem. § 42
Abs. 3 GmbHG wie folgt dar:
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
|
|
Gesamt
|
unter 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
Sicherheiten
i. S. von § 285 Nr. 1 Buch-stabe b HGB
|
Verbindlichkeiten
|
€
|
€
|
€
|
€
|
durch
€
|
1. Verbindlich-keiten
gegenüber Kreditinstituten
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
Im Vorjahr
|
3.000,00
|
3.000,00
|
0,00
|
0,00
|
|
2. Verbindlich-keiten
aus Lieferungen
und Leistungen
|
25.758,24
|
25.758,24
|
0,00
|
0,00
|
Übliche
Eigentums-vorbehalte
|
Im Vorjahr
|
14.759,10
|
14.759,10
|
0,00
|
0,00
|
|
3. Sonstige
Verbindlich-keiten
|
12.396,06
|
12.396,06
|
0,00
|
0,00
|
|
Im Vorjahr
|
48.821,89
|
48.821,89
|
0,00
|
0,00
|
|
Gesamt
|
38.154,30
|
38.154,30
|
0,00
|
0,00
|
|
Im Vorjahr
|
66.580,99
|
66.580,99
|
0,00
|
0,00
|
|
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche aus
Steuern in Höhe von € 10.490,49 (Im Vorjahr:
€ 23.369,24) und solche im Rahmen der sozialen
Sicherheit in Höhe von € 1.004,18 (Im Vorjahr:
€ 882,65) enthalten.
5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die finanziellen Verpflichtungen aus
Mietverträgen mit unbestimmter Laufzeit belaufen sich
pro Jahr auf netto € 24.000,00 (Im Vorjahr: €
24.000,00).
V. Sonstige Pflichtangaben
1. Anzahl der Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 3
Arbeitnehmer (Im Vorjahr: 3 Arbeitnehmer) beschäftigt.
2. Mitglieder der Geschäftsführung
Geschäftsführer im Geschäftsjahr
waren:
Birgit Braner, Geschäftsführerin
Ingrid Tritschler, Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Gez.
Birgit Braner, Geschäftsführerin
Ingrid Tritschler, Geschäftsführerin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.12.2024
festgestellt.
|