Sparkasse MagdeBurg

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRA 22076
Vorher
Stadtsparkasse Magdeburg
Eingetragen
1.2.2000
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenBausparkassen
Gegenstand
Betrieb aller banküblichen Geschäfte im Sinne der Sparkassenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Uwe Olaf Adelmeyer
seit 25.1.2018
Vorstandsmitglied
Jens Werner Eckhardt
seit 15.8.2006
Vorstandsmitglied

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse MagdeBurg

Magdeburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Amtsgericht Stendal
Handelsregister-Nr. HRA 22076

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 29.536.152,00 40.282
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 34.894.022,30 8.683
64.430.174,30 48.965
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 790.054.568,88 872.501
b) andere Forderungen 250.952.782,20 243.115
1.041.007.351,08 1.115.617
4. Forderungen an Kunden 1.664.437.752,31 1.681.851
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 518.401.941,55 EUR (530.304)
Kommunalkredite 147.875.446,32 EUR (180.344)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR ( 0 )
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR ( 0 )
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 217.837.775,30 202.973
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 217.837.775,30 EUR ( 202.973 )
bb) von anderen Emittenten 511.017.856,08 480.912
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 459.744.193,27 EUR 422.581
728.855.631,38 683.885
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR ( 0 )
728.855.631,38 683.885
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 397.696.973,87 412.491
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 7.118.273,53 7.201
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR ( 0 )
an Finanzdienstleistungsinstituten 894.317,61 EUR ( 894 )
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR ( 0 )
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 26.000,00 26
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR ( 0 )
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR ( 0 )
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR ( 0 )
9. Treuhandvermögen 3.879.589,45 4.171
darunter: Treuhandkredite 3.879.589,45 EUR ( 4.171 )
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 58.685,00 27
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
58.685,00 27
12. Sachanlagen 16.677.685,36 18.049
13. Sonstige Vermögensgegenstände 5.504.807,44 6.437
14. Rechnungsabgrenzungsposten 458.302,63 550
Summe der Aktiva 3.930.151.226,35 3.979.270

Passivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 1.135.366,46 596
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 71.050.778,90 75.873
72.186.145,36 76.469
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 560.713.617,33 671.343
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 320.278.031,59 368.854
880.991.648,92 1.040.198
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 2.548.506.741,29 2.517.898
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 42.682.150,80 3.099
2.591.188.892,09 2.520.996
3.472.180.541,01 3.561.194
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 0,00 0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter: Geldmarktpapiere 0,00 EUR ( 0 )
0,00 0
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 3.879.589,45 4.171
darunter: Treuhandkredite 3.879.589,45 EUR ( 4.171 )
5. Sonstige Verbindlichkeiten 2.410.606,49 2.035
6. Rechnungsabgrenzungsposten 98.863,94 143
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 18.881.557,50 17.957
b) Steuerrückstellungen 8.859.741,08 1.309
c) andere Rückstellungen 10.699.009,64 14.374
38.440.308,22 33.639
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 5.927.986,30 5.038
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter: vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR ( 0 )
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 186.500.000,00 150.500
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 146.081.113,44 144.954
146.081.113,44 144.954
d) Bilanzgewinn 2.446.072,14 1.127
148.527.185,58 146.081
Summe der Passiva 3.930.151.226,35 3.979.270
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen Über eine weitere, nicht quantifizierbare Eventualverbindlichkeit wird im Anhang berichtet. 48.124.792,62 48.600
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
48.124.792,62 48.600
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 194.573.498,43 194.199
194.573.498,43 194.199

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

1.1.-31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 67.885.235,98 35.295
darunter:
abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR ( 1.439 )
aus der Abzinsung von Rückstellungen 37.566,95 EUR ( 5 )
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 11.045.829,20 5.107
darunter: abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR ( 0 )
78.931.065,18 40.402
2. Zinsaufwendungen 9.336.857,96 1.576
darunter:
abaesetzte positive Zinsen 35.524,50 EUR ( 511 )
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 0,45 EUR ( 0 )
69.594.207,22 38.825
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 7.084.229,25 10.928
b) Beteiligungen 904.135,21 678
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
7.988.364,46 11.606
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5. Provisionserträge 34.492.246,47 32.353
6. Provisionsaufwendungen 1.684.294,09 2.289
32.807.952,38 30.064
7. Nettoertraa oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0
darunter: Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 0,00 EUR ( 0 )
8. Sonstige betriebliche Erträge 7.932.437,66 1.855
darunter:
aus der Fremdwährungsumrechnung 0,00 EUR ( 0 )
aus der Abzinsung von Rückstellungen 0,00 EUR ( 0 )
9. (weggefallen)
118.322.961,72 82.350
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 27.543.786,71 26.496
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 7.504.503,19 7.036
darunter: für Altersversorgung 2.317.360,92 EUR ( 1.976 )
35.048.289,90 33.532
b) andere Verwaltungsaufwendungen 24.877.417,75 21.862
59.925.707,65 55.394
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 2.908.434,14 3.090
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.804.059,81 1.694
darunter:
aus der Fremdwährungsumrechnung 0,00 EUR ( 0 )
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 210.559,95 EUR ( 549 )
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 2.102.809,86 15.948
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 0
2.102.809,86 15.948
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 0,00 1.801
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 220.669,86 0
220.669,86 1.801
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 36.000.000,00 0
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 15.802.620,12 4.421
20. Außerordentliche Erträge 0,00 209
darunter: Übergangseffekte aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 0,00 EUR ( 0 )
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
darunter: Übergangseffekte aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 0,00 EUR ( 0 )
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 209
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 13.262.462,94 3.404
darunter: Veränderung der Steuerabgrenzung nach § 274 HGB 0,00 EUR (0)
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 94.085,04 99
13.356.547,98 3.504
25. Jahresüberschuss 2.446.072,14 1.127
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
2.446.072,14 1.127
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
2.446.072,14 1.127
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) in andere Rücklagen 0,00 0
0,00 0
29. Bilanzgewinn 2.446.072,14 1.127

Anhang zum Jahresabschluss per 31.12.2023

der Sparkasse MagdeBurg

Inhaltsverzeichnis

0. Allgemeine Angaben

I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

II. Erläuterungen zur Jahresbilanz

Aktivseite

Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute

Posten 4: Forderungen an Kunden

Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Posten 7: Beteiligungen

Posten 8: Anteile an verbundenen Unternehmen

Posten 9: Treuhandvermögen

Posten 12: Sachanlagen

Posten 13: sonstige Vermögensgegenstände

Posten 14: Rechnungsabgrenzungsposten

Posten 15: Aktive latente Steuern

Anlagenspiegel

Beteiligungsspiegel

Passivseite

Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Posten 4: Treuhandverbindlichkeiten

Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten

Posten 7: Rückstellungen

Posten 9: Nachrangige Verbindlichkeiten

Passiva unter dem Strich

1. Eventualverbindlichkeiten

2. Andere Verpflichtungen

Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Restlaufzeitengliederung

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Posten 5: Provisionserträge

Posten 8: Sonstige betriebliche Erträge

Posten 25: Jahresüberschuss

Posten 29: Bilanzgewinn

IV. Sonstige Angaben

0. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Sparkasse MagdeBurg wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (Rech-KredV) aufgestellt.

I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden ergänzenden Vorschriften (§§ 340 ff. HGB).

Forderungen

Forderungen an Kreditinstitute und Kunden haben wir mit dem Nennwert bilanziert.

Bei Darlehen wird der Differenzbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag in die Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig. Im Fall von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung. Ist der Nennwert niedriger als der Auszahlungsbetrag wird der Differenzbetrag in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt planmäßig.

Von Dritten erworbene Schuldscheinforderungen wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Bei den Forderungen an Kunden wurde dem akuten Ausfallrisiko durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Umfang der Einzelwertberichtigungen ist abhängig vom Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit). Sofern keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, wurde eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung wurde durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt. Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken bei den Forderungen an Kunden wurden Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7 in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Zeitraum von 12 Monaten (12-Monats Expected Loss) ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie gebildet (Bewertungsvereinfachungsverfahren), der sich im Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert orientiert. Grundlage für die Ermittlung mittels eines Kreditrisikomodells sind insbesondere die auf Basis der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Für die Eventualverbindlichkeiten und offenen Kreditzusagen, die ebenfalls einem latentenAdressenausfallrisiko unterliegen , wurden auf der Basis von IDW RS BFA 7 pauschale Rückstellungen nach dem vorgenannten Verfahren gebildet.

Die bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigungen verwendeten Modelle und deren Parameter spiegeln basierend auf den (jährlich) durchgeführten Analysen die Risikosituation zum Abschlussstichtag wider. Die Ausgeglichenheit von erwarteten Verlusten und Bonitätsprämien wurde im Zeitpunkt der Kreditausreichung durch eine Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert, sichergestellt. Diese Ausgeglichenheitsannahme wurde zum Bilanzstichtag des mittels eines Kreditrisikomodells anhand von Daten zur Entwicklung des Adressenausfallrisikos des betreffenden Kreditbestandes nach Kreditausreichung und im Zeitablauf analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.

Wertpapiere

Während die Bewertung der Wertpapiere der Liquiditätsreserve, zum strengen Niederstwertprinzip erfolgte, sind die Wertpapiere des Anlagevermögens zu den Anschaffungskosten bzw. zu den fortgeführten Buchwerten angesetzt worden. Bei den Wertpapieren des Anlagebestands haben wir Abschreibungen vorgenommen, sofern die Wertminderungen dauerhaft erscheinen.

Wertaufholungen im Anlagevermögen wurden durch Zuschreibungen auf den höheren Kurs, der sich aus dem Börsen- oder Marktpreis (bei einem aktiven Markt) bzw. aus dem gerechneten Kurs (bei einem inaktiven Markt) zum Bilanzstichtag ergibt, bei über pari erworbenen Wertpapieren maximal jedoch bis zu den Anschaffungskosten (Wertobergrenze), berücksichtigt. Bei zu oder unter pari erworbenen Wertpapieren sind die Wertobergrenze für Zuschreibungen die Anschaffungskosten.

Bei der Bewertung von Wertpapieren wurde der beizulegende Wert aus dem Börsenpreis bestimmt, soweit dieser auf einem aktiven Markt ermittelbar war. Für die Abgrenzung aktiver und inaktiver Märkte wurden die Kriterien zur Marktliquidität der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) herangezogen. Aufgrund der Einstufung als illiquides Wertpapier i.S. der MiFID II wurden die festverzinslichen Wertpapiere zum Bilanzstichtag nahezu vollständig dem inaktiven Markt zugeordnet. In diesen Fällen wurde grundsätzlich der beizulegende Wert anhand von gerechneten Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv bestimmt, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt.

Bei den im Bestand gehaltenen Spezialfonds und Anteilen an Investmentvermögen ist für die Bewertung der Buchwert unter Berücksichtigung des nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmten Rücknahmepreises maßgeblich.

Bei Anteilen an offenen Immobilienfonds, die der Liquiditätsreserve zugeordnet wurden, sind vertraglich geregelte Rückgabefristen zu beachten. Bei Nichtbeachtung dieser Fristen wird durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft ein Rückgabeabschlag erhoben. Dieser Rückgabeabschlag wurde bei der Bewertung nicht berücksichtigt, da keine vorfristige Rückgabe der Anteile beabsichtigt ist.

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zu den Anschaffungskosten oder fortgeführten Buchwerten bilanziert.

Die Beteiligungsbewertung erfolgte grundsätzlich auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10 nach dem Ertragswertverfahren. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen.

Ein niedrigerer Wertansatz für die Beteiligung am Sparkassenverband Sachsen-Anhalt, Magdeburg (SBV S-A), wurde aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung am Bilanzstichtag beibehalten.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagevermögen

Entgeltlich erworbene Software wurde nach den Vorgaben des IDW-Rechnungslegungsstandards "Bilanzierung von Software beim Anwender" (IDW RS HFA 11) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Anlagewerte" ausgewiesen. Immaterielle Anlagewerte sind bei Anschaffungskosten von mehr als 800,00 Euro (zzgl. Umsatzsteuer) mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt worden, wobei eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 Jahren zugrunde gelegt wurde.

Die planmäßigen Abschreibungen für Gebäude des Anlagevermögens wurden linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 8 bis 50 Jahren vorgenommen.

Bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen des Anlagevermögens erfolgten die planmäßigen Abschreibungen linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die amtlichen AfA-Tabellen.

Bei Mieterein- und -umbauten erfolgte die Abschreibung entsprechend der voraussichtlichen Mietdauer bzw. nach der kürzeren betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250,00 Euro (zzgl. Umsatzsteuer) sowie Software mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro (zzgl. Umsatzsteuer) sind im Erwerbsjahr voll abgeschrieben worden. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 250,00 Euro (zzgl. Umsatzsteuer) bis 1.000,00 Euro (zzgl. Umsatzsteuer) wurden in einen Sammelposten eingestellt, der über 5 Jahre linear gewinnmindernd aufzulösen ist.

Die bei Gebäuden in Vorjahren vorgenommenen Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften (Sonderabschreibungen nach dem FördG) wurden gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften teilweise fortgeführt.

Aufgrund der in Vorjahren vorgenommenen steuerrechtlichen Abschreibungen unter Inanspruchnahme der Übergangsregelung des Artikel 67 Abs. 4 EGHGB und der daraus resultierenden Beeinflussung des Steueraufwandes liegt der ausgewiesene Jahresüberschuss um 137 TEUR über dem Betrag, der sonst auszuweisen gewesen wäre.

Sonstige Vermögensgegenstände

Unsere Vorräte an Büromaterial und Vordrucken haben wir mit einem Festwert bilanziert. Die weiteren sonstigen Vermögensgegenstände werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Wertberichtigungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert waren am Bilanzstichtag nicht erforderlich.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert worden. Die Disagien zu Verbindlichkeiten wurden in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen. Unterschiedsbeträge zwischen Ausgabe- und Erfüllungsbetrag bei Verbindlichkeiten werden auf die Laufzeit erfolgswirksam aufgelöst.

Rückstellungen

Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Von dem Abzinsungswahlrecht, bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abzuzinsen, wurde mit Ausnahme der Rückstellung für Jubiläen kein Gebrauch gemacht.

Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend dem Teilwertverfahren auf der Grundlage der Richttafeln RT 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,59 % sowie Rentensteigerungen von 2,59 % ermittelt. Die Rückstellungen für Pensionen wurden mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, abgezinst. Die Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen wird mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren abgezinst. Der Rechnungszinssatz für Pensionen beträgt 1,82 %; der Rechnungszinssatz für pensionsähnliche Verpflichtungen beträgt 1,74 %. Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Rechnungszinssatz erst zum Ende der Periode ändern.

Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst. Aufwendungen aus der Änderung des Abzinsungssatzes wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen.

Der Rückstellungsbetrag für die Verpflichtungen aus abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,47 % ermittelt und für eine durchschnittliche Restlaufzeit von 0,63 Jahren mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre von 0,63 % abgezinst.

Die Rückstellung für Beihilfen wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend dem Teilwertverfahren auf der Grundlage der Richttafeln RT 2018 G von Dr. Klaus Heubeck unter Berücksichtigung einer jährlichen Erhöhung von 2,0 % ermittelt. Diese Rückstellung wurde mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Rechnungszinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (fortgeschrieben auf den 31.12.2023) von 1,74 % abgezinst, der sich bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.

Die Bewertung der Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen erfolgte auf der Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens.

Angaben zu nicht passivierten pensionsähnlichen Verpflichtungen

Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse MagdeBurg Mitglied in der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt mit Sitz in Magdeburg.

Die Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut.

Der Umlagesatz betrug im Geschäftsjahr 2023 1,50 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Zusatzbeitrag betrug im Geschäftsjahr 2023 4,80 %. Davon beträgt der Arbeitnehmeranteil 2,40 %. Dadurch vermindert sich der Gesamtbeitrag zur Kapitaldeckung um 2,40 %. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 25.586 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 1.035 TEUR.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 27.537 TEUR.

Die quantitative Ermittlung erfolgte nach einer bundesweit einheitlichen Methodik, die der Rechtauffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) entspricht. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde danach in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1,00 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln 2005 G mit Modifikationen (Generationenverschiebung: 7 Jahre, Invalidisierungswahrscheinlichkeit: 50,0 %) ermittelt. Als Diskontierungszinssatzwurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer durchschnittlich mittleren Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein entgeltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt.

Übrige Rückstellungen

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Rückstellungen wegen der aktuellen BGH-Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in S-Prämiensparverträgen (Aktenzeichen: XI ZR 234/20) und zum AGB-Änderungsmechanismus (Aktenzeichen: XI ZR 26/20) wurden anhand von individuellen Merkmalen der bestehenden Verpflichtungen ermittelt und unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Den für die Ermittlung etwaiger Zinsansprüche der Kunden zugrunde gelegten Referenzzinssatz haben wir aufgrund der ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Dabei wurden die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Die Rückstellungshöhe entspricht damit der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags der Verpflichtungen zum Bilanzstichtag. Die von der BGH-Rechtsprechung zum AGB-Änderungsmechanismus erfassten Gebühren wurden seit der Verkündung des Urteils nicht ertragswirksam in der GuV vereinnahmt und als Verbindlichkeit gegenüber Kunden ausgewiesen. Die bilanziellen Folgen beider Urteile wurden bereits im Jahresabschluss 2021 und 2022 berücksichtigt. Im aktuellen Geschäftsjahr erforderliche Anpassungen wurden im laufenden Ergebnis erfasst. Die Rückstellungen wurden fortgeschrieben, Veränderungen ergaben sich im Wesentlichen nur im Zusammenhang mit einer zweckentsprechenden Verwendung oder aufgrund der zwischenzeitlich eingetrenen Verjährung von Kundenansprüchen.

Im Sinne einer einvernehmlichen Lösung wurde unseren Kunden angeboten, eventuelle Ansprüche im Wege eines Vergleichs zu regulieren. Soweit die Kunden den Vergleich angenommen haben bzw. bei der Sparkasse ein Annahmeerwarten vorlag, wurden die angebotenen Zahlungen bei der Bewertung der Rückstellungen berücksichtigt.

Die übrigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Bei Restlaufzeiten zwischen zwei und 39 Jahren ergeben sich Zinssätze zwischen 1,03 % und 1,63 %. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wurde davon ausgegangen, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt, so dass der Buchwert der Verpflichtungen mit dem Zinssatz zum Ende der Periode aufgezinst wurde. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfanges; bei einem teilweisen Verbrauch der Rückstellung vor Ablauf der Restlaufzeit gilt die Annahme, dass dieser Verbrauch erst zum Ende der jeweiligen Periode in voller Höhe erfolgt.

Aufwendungen aus der Aufzinsung der anderen Rückstellungen wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand sowie der Rückstellungen für Sparprodukte betreffend im Zinsergebnis erfasst.

Fonds für allgemeine Bankrisiken

Es besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB.

Strukturierte Finanzinstrumente

Die strukturierten Produkte (Forward-Darlehen, Forward-Zinsvereinbarungen, festverzinsliche Darlehen mit Sondertilgungsrechten, Sparprodukte mit Sonderkündigungsrechten, variable verzinste Schuldscheindarlehen mit Zinsuntergrenze, Schuldscheindarlehen mit Make Whole Klausel im Vertrag, Floating Rate Notes mit Zinsuntergrenze) wurden einheitlich ohne Abspaltung der Nebenrechte bilanziert.

Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuch)

Alle bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands (Bankbuch) wurden in eine Gesamtbetrachtung einbezogen, der die Methodik der GuV-orientierten Betrachtungsweise zugrunde liegt. Nach dem Prinzip der verlustfreien Bewertung von Zinsrisiken im Jahresabschluss von Kreditinstituten ergibt sich die Notwendigkeit zur Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften nur insoweit, dass der Buchwert des Bankbuchs größer ist als der Barwert des Bankbuchs.

Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus institutsindividuellen Daten und Annahmen geschätzt. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

II. Erläuterungen zur Jahresbilanz

Aktivseite

Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute

In diesem Posten sind enthalten:

Forderungen an die eigene Girozentrale: 32.824 TEUR

Posten 4: Forderungen an Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

Forderungen an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:

Bestand am Bilanzstichtag 31.391 TEUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 31.981 TEUR

Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind

börsennotiert 709.045 TEUR
nicht börsennotiert 13.652 TEUR

Nicht nach dem Niederstwertprinzip bewertet wurden Wertpapiere mit

Buchwert 320.740 TEUR
Beizulegender Zeitwert 295.823 TEUR

Es handelt sich bei den nicht mit dem Niederstwert bewerteten Wertpapieren um festverzinsliche Schuldverschreibungen, die zum Nennbetrag eingelöst werden. Eine Wertminderung aufgrund eines veränderten Zinsniveaus (Zinsanstieg) ist nicht als dauerhafte Wertminderung anzusehen, weil sich zwischenzeitliche Wertschwankungen bis zur Einlösung der Wertpapiere wieder ausgleichen

Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind

börsennotiert 0 TEUR
nicht börsennotiert 9.937 TEUR

Die Sparkasse hält an folgendem Investmentvermögen mehr als 10,0 % der Anteile:

Klassifizierung nach Anlagezielen Buchwert Marktwert/ Anteilwert Differenz zwischen Marktwert und Buchwert (Ertrags-) Ausschüttungen in 2023
- TEUR - - TEUR - - TEUR - - TEUR -
Mischfonds 387.760 398.452 10.692 6.233

Der Mischfonds unterlag zum Bilanzstichtag keiner Beschränkung in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe, die über die gesetzliche Rückgabebeschränkungen bei Immobiliensondervermögen gemäß § 255 Abs. 3 KAGB und § 80c Abs. 3 und 4 InvG in der bis zum 21.07.2013 geltenden Fassung hinausgehen und sind nicht börsennotiert.

Posten 7: Beteiligungen

Es wird auf den Beteiligungsspiegel verwiesen.

Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung von einzelnen Beteiligungen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wird auf die Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB i. V. m. § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB teilweise verzichtet.

Posten 8: Anteile an verbundenen Unternehmen

Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung des Tochterunternehmens für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wurde auf die Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB i. V. m. § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB verzichtet.

Ein Konzernabschluss wurde gemäß § 296 Abs. 2 HGB nicht aufgestellt, da die Mehrheitsbeteiligung an dem Tochterunternehmen S-Service GmbH Magdeburg von untergeordneter Bedeutung für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist.

Posten 9: Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe die Forderungen an Kunden.

Posten 12: Sachanlagen

Die für sparkassenbetriebliche Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude

haben einen Bilanzwert in Höhe von 10.636 TEUR
Der Bilanzwert der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt 3.063 TEUR

Posten 13: sonstige Vermögensgegenstände

Unter dieser Position werden weiterhin Steuererstattungsansprüche einschließlich Zinsen aus der steuerlichen Rechtsprechung zu ausländischen Aktien ("STEKO"- EuGH-Urteil RS C- 377/07) in Höhe von 2.165 TEUR ausgewiesen.

Posten 14: Rechnungsabgrenzungsposten

Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag und dem höheren Auszahlungsbetrag von Forderungen

in Höhe von 19 TEUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 28 TEUR

Unterschiedsbetrag zwischen Rückzahlungs- und niedrigerem Ausgabebetrag bei Verbindlichkeiten

in Höhe von 5 TEUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 6 TEUR

Posten 15: Aktive latente Steuern

Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum 31. Dezember 2023 aktive Steuerlatenzen, die in den nächsten Jahren voraussichtlich zu Steuerentlastungen führen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen, die aus Abschreibungsunterschieden bei Grundstücken und Gebäuden sowie negativen besitzzeitanteiligen Aktiengewinnen bei Anteilen an Investmentvermögen resultieren, durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Die Steuerentlastungen resultieren aus bilanziellen Ansatzunterschieden insbesondere bei dem Ansatz von Rückstellungen und Wertpapieren sowie der Forderungsbewertung. Eine passive Steuerabgrenzung war nicht erforderlich. Auf den Ansatz aktiver latenter Steuern in der Bilanz wurde verzichtet. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte bilanzpostenbezogen unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 31,0 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag).

Anlagenspiegel

Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in TEUR)
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am 31.12. des Geschäftsjahres
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 390.178 62.015 41.356 0 410.836
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 165 0 0 0 165
Beteiligungen 25.434 0 83 0 25.351
Anteile an verbundenen Unternehmen 26 0 0 0 26
Sachanlagen 106.010 1.734 2.727 0 105.018
Immaterielle Anlagewerte 1.508 96 9 0 1.595
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in TEUR)
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres Abschreibungen im Geschäftsjahr Zuschreibungen im Geschäftsjahr
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 4.835 0 136
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 165 0 0
Beteiligungen 18.233 0 0
Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0 0
Sachanlagen 87.962 0 0
Immaterielle Anlagewerte 1.481 0 0
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in TEUR)
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Änderungen der gesamten Abschreibungen im Zusammenhang mit Stand am 31.12. des Geschäftsjahres
Zugängen Abgängen Umbuchungen
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 0 141 0 4.558
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0 0 0 165
Beteiligungen 0 0 0 18.233
Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0 0 0
Sachanlagen 2.844 2.466 0 88.340
Immaterielle Anlagewerte 64 9 0 1.536
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in TEUR)
Buchwerte
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres Stand am 31.12. des Vorjahres
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 406.278 385.343
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0 0
Beteiligungen 7.118 7.201
Anteile an verbundenen Unternehmen 26 26
Sachanlagen 16.678 18.049
Immaterielle Anlagewerte 59 27

Beteiligungsspiegel

Die Sparkasse besitzt folgende Anteile an anderen Unternehmen, die von wesentlicher Bedeutung sind:

Name und Sitz Eigenkapital in TEUR lt. vorliegendem Jahresabschluss Beteiligungsquote in % Ergebnis in TEUR lt. vorliegendem Jahresabschluss Letzter vorliegender Jahresabschluss
Ostdeutscher Sparkassenverband, Berlin 180.212 2,61 -3.055 31.12.2022
Sparkassenbeteiligungsverband Sachsen-Anhalt, Magdeburg 14.329 12,65 3.650 31.12.2022

Passivseite

Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In diesem Posten sind enthalten:

Verbindlichkeiten gegenüber der

eigenen Girozentrale 72.149 TEUR

Der Gesamtbetrag der als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

übertragenen Vermögensgegenstände beläuft sich auf 71.051 TEUR

Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:

Bestand am Bilanzstichtag 3.380 TEUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 496 TEUR

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen:

Bestand am Bilanzstichtag 179 TEUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 180 TEUR

Posten 4: Treuhandverbindlichkeiten

Die Treuhandverbindlichkeiten betreffen jeweils in voller Höhe die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten

Unterschiedsbeträge zwischen dem Auszahlungsbetrag bzw. den Anschaffungskosten von Forderungen gegenüber

dem höheren Nominalwert sind enthalten in Höhe von 61 TEUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 90 TEUR

Posten 7: Rückstellungen

Der bilanzielle Ansatz der Pensionsrückstellungen i. H. v. 18.434 TEUR wurde nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ermittelt. Auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen 18.654 TEUR. Zum Bilanzstichtag ergibt sich hieraus ein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB i. H. v. 220 TEUR. Aus dem laufenden Jahresüberschuss ergibt sich unter Berücksichtigung bereits erfolgter Thesaurierungen keine Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB, da in den Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde.

Posten 9: Nachrangige Verbindlichkeiten

Für nachrangige Verbindlichkeiten sind im Berichtsjahr

Zinsen und andere Aufwendungen i. H. v. angefallen. 153 TEUR

Die einzelnen Mittelaufwendungen, die jeweils 10 % des Gesamtbetrages übersteigen sind wie folgt ausgestattet:

Volumen Zinssatz (%) Fälligkeit am Vorzeitiger Betrag / Rückzahlungsverpflichtung
2.500 TEUR 2,95 29.09.2027 0 TEUR
2.500 TEUR 2,95 29.09.2027 0 TEUR

Die Bedingungen der Nachrangigkeit bei diesen Mitteln entsprechen Art. 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR).

Die (sonstigen) Mittelaufnahmen von insgesamt 890 TEUR, die im Einzelfall die 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten nicht übersteigen, sind im Durchschnitt mit 3,0 % verzinslich. Die Ursprungslaufzeiten betragen 10 Jahren.

Passiva unter dem Strich

1. Eventualverbindlichkeiten

Im Zusammenhang mit der Unterbeteiligung des Ostdeutschen Sparkassenverbands an einer Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG hat der Hauptbeteiligte gegenüber dem Unterbeteiligten Anspruch auf Ersatz seiner Finanzierungskosten, sofern die von der Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG erzielten Erträge nicht ausreichen, die Finanzierungskosten zu begleichen. In einem solchen Fall hat die Sparkasse die Verpflichtung übernommen, anteilig für den anfallenden Aufwendungsersatz (Zinsen und Darlehensverbindlichkeiten) einzustehen. Die Sparkasse hat darüber hinaus die Verpflichtung übernommen, für anfallende Zinsen aus einer Darlehensschuld des Ostdeutschen Sparkassenverbands (Unterbeteiligter) einzustehen. Ein Betrag, zu dem die Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis künftig greifen kann, ist nicht quantifizierbar.

2. Andere Verpflichtungen

Durch die künftige Inanspruchnahme der unter den anderen Verpflichtungen ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen entstehen nach den Erkenntnissen des Bilanzstichtages werthaltige Forderungen.

Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Bilanzstichtag bestehen noch nicht eingeforderte verbindliche Zeichnungszusagen auf Immobilienfondsanteile i. H. v. 925 TEUR (Vorjahr 1.402 TEUR).

Die Sparkasse gehört dem institutsbezogenen Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen- Finanzgruppe (Sicherungssystem) an, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft (freiwillige Institutssicherung). Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem basiert auf dem Prinzip der Institutssicherung. Ziel dabei ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise schützt die Institutssicherung auch sämtliche Einlagen der Kunden.

Das Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt (gesetzliche Einlagensicherung). Unabhängig von der Institutssicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem jedenfalls einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen i. S. v. § 2 Absätze 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen gem. § 8 EinSiG (derzeit 100 TEUR pro Person).

Die Sparkassen-Finanzgruppe hat das bisherige System der freiwilligen Institutssicherung für alle deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen beibehalten. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des EinSiG.

Im Bedarfsfall entscheiden die Gremien der zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen im Rahmen der freiwilligen Institutssicherung zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese ggf. geknüpft werden. Der Einlagensicherungsfall hingegen würde von der BaFin festgestellt. In diesem Fall hat das Sicherungssystem die Funktion der Auszahlungsstelle.

Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation besitzt ein effizientes Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung bei gleichzeitiger Ausweitung des Volumens der verfügbaren Mittel (Barmittel und Nachschusspflichten). Zusätzlich wird das Sicherungssystem ab 2025 einen weiteren Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe i.S.v. Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") nach Maßgabe der durch die Mitgliederversammlung des DSGV am 26. Juni 2023 beschlossenen Grundsätze der Beitragsbemessung für den Zusatzfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgurppe aufbauen.

Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in ein nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 EinSiG als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ("Sicherungssystem") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 1.660 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beiträge zu entrichten. Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen in den ab 2025 zu bildenden zusätzlichen Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe i. S. v. Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 7.525 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2032 sind ab 2025 jährliche Beiträge zu entrichten.

Restlaufzeitengliederung

Die gemäß § 9 RechKredV geforderte Gliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich für die folgenden Posten:

Posten der Bilanz Restlaufzeit bis zu 3 Monaten - mehr als 3 Monate bis zu 1 Jahr - mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren - mehr als 5 Jahre
Angaben in TEUR
Aktiva 3 b) 110.191 25.644 81.645 30.055
andere Forderungen an Kreditinstitute
Aktiva 4 23.482 126.532 581.324 899.594
Forderungen an Kunden
Passiva 1 b) 1.568 4.383 26.097 39.004
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
Passiva 2 a ab) 2.027 313.660 4.587 0
Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten
Passiva 2 b bb) 41 26.411 16.230 0
andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist

Anteilige Zinsen der jeweiligen Aktiv- und Passivposten werden gemäß § 11 RechKredV nicht nach Restlaufzeiten aufgegliedert.

Angabe der Beträge, die in dem auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig werden (ohne anteilige Zinsen):

TEUR
Posten Aktiva 5 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 119.265

Im Posten Aktiva 4, Forderungen an Kunden, sind Forderungen in Höhe von 31.401 TEUR mit unbestimmter Laufzeit enthalten.

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Posten 5: Provisionserträge

Die wesentlichen Provisionserträge für die für Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherung, Bausparverträge, Immobilien, Investmentzertifikate, Leasingverträge, Fondsanteile).

Posten 8: Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge i.H.v. 5.231 TEUR enthalten. Diese entfallen größtenteils auf die Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden.

Posten 25: Jahresüberschuss

Der einer Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB unterliegende Gesamtbetrag in Höhe von 220 TEUR resultiert in voller Höhe aus dem aktuellen Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren anstelle eines durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren. Aus dem laufenden Jahresüberschuss sind unter Berücksichtigung bereits erfolgter Thesaurierungen keine ausschüttungsgesperrten Teile nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Der Jahresüberschuss kann somit ausgeschüttet werden, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde.

Posten 29: Bilanzgewinn

Der Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in seiner für den 30. August 2024 vorgesehenen Sitzung feststellen. Die Absichtserklärung sieht vor, den Bilanzgewinn in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

IV. Sonstige Angaben

Den Organen der Sparkasse gehören an:

Verwaltungsrat der Sparkasse MagdeBurg

Vorsitzender

Borris, Simone Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Magdeburg
1. Stellvertretender Vorsitzender
Dr. Burchhardt, Steffen Landrat des Landkreises Jerichower Land
2. Stellvertretender Vorsitzender
Heynemann, Bernd Rentner (vorm. Angestellter der AOK Sachsen-Anhalt)

Vertreter Stadtrat Landeshauptstadt Magdeburg

Canehl, Jürgen Geschäftsführender Gesellschafter Lofthaus Buckau OHG, selbständiger Stadtplaner
Dr. Grube, Falko Mitglied des Landtages von Sachsen-Anhalt
Jäger, Anke selbständige Steuerberaterin, WICA Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mayer-Buch, Julia (Vertreterin) Mitarbeiterin Europawissenschaften in Elternzeit

Vertreter Kreistag Jerichower Land

Gericke, Kay Bürgermeister Einheitsgemeinde Biederitz
Kurze, Markus Mitglied des Landtages Sachsen-Anhalt

Sachkundige Bürger Magdeburg

Borowiak, Matthias Manager Regulatory Affairs, Salutas Pharma GmbH
Bromberg, Dieter selbständiger Unternehmer Haus- und Grundstücksverwaltung im Ruhestand
Schuster, Frank Geschäftsführender Gesellschafter, Paul Schuster GmbH (bis 17.08.2023)
Rohne, Tim Büroleiter Landtagsmitglied Gerhard Stehli (ab 15.12.2023)
Bublitz, Stephan (Vertreter) Kundenberater Bosch-Service-Solution

Sachkundige Bürger Jerichower Land

März, Wolfgang Rentner (vorm. Hauptgeschäftsführer IHK Magdeburg)

Beschäftigtenvertreter

Kalkofen, Jens Sparkassenangestellter
Abteilungsleiter Kundenservicecenter
Kersten, Gunnar Sparkassenangestellter
Gruppenleiter Private Banking
Nessau, Sören Sparkassenangestellter
in der Abteilung Organisationsentwicklung
Specht, Hartmut Sparkassenangestellter
in der Abteilung Treasury
Stier, Sandra Sparkassenangestellte
in der Abteilung Compliance / Beauftragtenwesen
Woosmann, Andreas Sparkassenangestellter
Abteilungsleiter Vermögende Kunden
Sommer, Ines Sparkassenangestellte
Gruppenleiterin Externe Kommunikation

Vorstand der Sparkasse MagdeBurg:

Vorsitzender Mitglied Mitglied (bis 31.05.2023)
Eckhardt, Jens Adelmeyer, Uwe Dierkes, Norbert

Der Vorstandsvorsitzende Herr Jens Eckhardt war im Jahr 2023 Mitglied im Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg mbH.

Herr Oliver Rudel, Abteilungsleiter und Verhinderungsvertreter des Vorstandes (bis 30.06.2023), gehörte im Jahr 2023 dem Aufsichtsrat der Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG an.

Den Mitgliedern des Vorstands wurden für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 Gesamtbezüge in Höhe von 832 TEUR gewährt.

An frühere Mitglieder des Vorstandes wurden im Geschäftsjahr Versorgungsbezüge in Höhe von 598 TEUR gezahlt. Für die früheren Mitglieder des Vorstandes bestehen Pensionsrückstellungen und pensionsähnliche Verpflichtungen in Höhe von 18.882 TEUR.

Den Mitgliedern des Vorstandes wurden Kredite in Höhe von 370 TEUR und den Mitgliedern des Verwaltungsrates wurden Kredite sowie Haftungsverhältnisse in Höhe von 2.210 TEUR gewährt.

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Verwaltungsrates betrugen 84 TEUR.

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

Vollzeitkräfte 262
Teilzeitkräfte 214
Insgesamt 476
Nachrichtlich:
Auszubildende 31
Duale Studenten 5

Im Geschäftsjahr wurde von dem Abschlussprüfer folgendes Gesamthonorar berechnet:

für die Abschlussprüfungsleistungen 262 TEUR
für andere Bestätigungsleistungen 43 TEUR
darunter: Prüfungen gemäß § 89 WpHG 42 TEUR

 

Magdeburg, den 10. Juni 2024

Jens Eckhardt

Uwe Adelmeyer

Der Vorstand

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31.12.2023

("Länderspezifische Berichterstattung" 1 )

Die Sparkasse MagdeBurg hat keine Niederlassung im Ausland. Sämtliche nachfolgenden Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse MagdeBurg besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Sparkasse MagdeBurg definiert den Umsatz aus den folgenden Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 118.323 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 431.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 15.803 TEUR.

Die laufenden Steuern auf den Gewinn betragen 13.262 TEUR.

Die Sparkasse MagdeBurg hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

1 Für Sparkassen ohne Auslandsniederlassungen.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse MagdeBurg

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse MagdeBurg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse MagdeBurg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1.

Bewertung der Forderungen an Kunden

2.

Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Anteile an Investmentvermögen

Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

a)

Risiko für den Jahresabschluss

b)

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

c)

Verweis auf weitergehende Informationen

1. Bewertung der Forderungen an Kunden

a) Das Kundenkreditgeschäft ist ein bedeutendes Geschäftsfeld der Sparkasse. Durch die Bewertung der Forderungen an Kunden können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit), maßgeblich. Die Schwere eines Ausfalls wird insbesondere durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt. Bei der Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeit bestehen handelsrechtlich zulässige Ermessensspielräume.

b) Wir haben den von der Sparkasse eingerichteten Prozess zur Bewertung der Kundenforderungen gemäß den §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1 und 4 HGB geprüft. Den Bewertungsprozess haben wir auf der Basis der Organisationsrichtlinien beurteilt. Daneben haben wir Prüfungshandlungen zur Wirksamkeit des Prozesses vorgenommen. Bei einer unter anderem auf der Basis einer Datenanalyse risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir auf der Grundlage von Kreditunterlagen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen und die dabei zugrunde gelegten Bewertungsparameter geprüft.

c) Weitere Informationen zum Bestand und zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zum Bilanzposten Aktiva 4 enthalten.

2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Anteile an Investmentvermögen

a) Das Wertpapiervermögen beeinflusst den Jahresabschluss der Sparkasse aufgrund seiner Höhe maßgeblich. Durch die marktpreisorientierte Bewertung der Wertpapiere können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Die Sparkasse hat Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Anteile an Investmentvermögen im Bestand, die sie sowohl der Liquiditätsreserve als auch dem Anlagevermögen zugeordnet hat. Für Zwecke der Bewertung der Wertpapiere gemäß §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1, 3 und 4 HGB wird der beizulegende Wert herangezogen. Hierfür untersucht die Sparkasse zunächst, ob für die Wertpapiere ein aktiver bzw. inaktiver Markt vorliegt. Unter Berücksichtigung dieser Einstufung legt die Sparkasse als beizulegenden Wert für Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere einen Markt- und Börsenwert bzw. einen von einem Dienstleister theoretisch berechneten Preis zugrunde. Für die Bewertung der Anteile an Investmentvermögen ist der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich.

b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems zur Bewertung der Wertpapiere geprüft. Wir haben bei der Nutzung theoretischer Kurse für die Ermittlung des beizulegenden Werts von Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren die vorliegende Berichterstattung nach IDW PS 951 n. F. Typ 2 beim Auslagerungsunternehmen verwendet. Wir haben die ergänzenden Tätigkeiten der Sparkasse bei der Ermittlung der beizulegenden Werte anhand der Dokumentation der Sparkasse nachvollzogen. Dabei beurteilten wir die Angemessenheit der vom Vorstand der Sparkasse vorgenommenen Zuordnung von Wertpapieren zum Anlagevermögen und der angewandten Bewertungsmethoden und -annahmen sowie die Vertretbarkeit der angesetzten beizulegenden Werte.

c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zu den Bilanzposten Aktiva 5 und 6 enthalten.

Sonstige Informationen

Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen der Sparkasse umfassen den gemäß § 289b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a) HGB zusammen mit dem Lagebericht nach § 325 HGB zu veröffentlichenden nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2023 der als Anlage dem Lagebericht beigefügt wird.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen. Dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch eine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Der nichtfinanzielle Bericht wird uns erst nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Falls wir auf Grundlage der von uns noch durchzuführenden Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten.

Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand der Sparkasse ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes die Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat der Sparkasse ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten Internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Sparkasse abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben und, ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie etwaige bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat die Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die, sofern einschlägig, zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir sind nach § 340k Abs. 1 und 3 HGB in Verbindung mit § 26 Abs. 2 SpkG-LSA gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben die folgenden Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:

Prüfung nach § 35 Abs. 1 EinSiG sowie

Prüfung des Antrags auf Berücksichtigung der Abzugsposten gemäß § 16 Abs. 2 FinDAG.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Gunther Weihmann.

 

Berlin, 12. Juni 2024

Sparkassenverband für die Sparkassen in den Ländern
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, im Freistaat Sachsen
und im Land Sachsen-Anhalt (Ostdeutscher Sparkassenverband)

- Prüfungsstelle -

Wirtschaftsprüfer

LAGEBERICHT DER SPARKASSE MAGDEBURG

Inhaltsverzeichnis

1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse MagdeBurg

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

2.2 Geschäftsverlauf

2.2.1 Durchschnittliche Bilanzsumme

2.2.2 Aktivgeschäft

2.2.3 Passivgeschäft

2.2.4 Dienstleistungsgeschäft

2.2.5 Sonstige wesentliche Ereignisse im Geschäftsjahr

2.2.6 Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

2.3 Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

2.3.1 Vermögenslage

2.3.2 Finanzlage

2.3.3 Ertragslage

2.4 Zusammenfassende Beurteilung der Geschäftsentwicklung und der Lage

3. Nichtfinanzielle Erklärung

4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

4.1 Prognosebericht

4.1.1 Wirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen im Jahr 2024....

4.1.2 Geschäftsentwicklung

4.1.3 Vermögenslage

4.1.4 Finanzlage

4.1.5 Ertragslage

4.1.6 Gesamtaussage zum Prognosebericht

4.2 Chancenbericht

4.3 Risikobericht

4.3.1 Risikomanagementsystem

4.3.2 Adressenrisiken

4.3.3 Beteiligungsrisiko

4.3.4 Marktpreisrisiken

4.3.5 Liquiditätsrisiken

4.3.6 Operationelle Risiken

4.3.7 Gesamtrisikolage

Vorbemerkung

Die Gliederung des Lageberichts wurde im Hinblick auf eine klarere, übersichtlichere und prägnantere Berichterstattung vereinzelt neu strukturiert und weicht insofern von der bisherigen Darstellung ab. Insofern wurde das Gebot der Darstellungsstetigkeit unter Beachtung der Anforderungen des Prüfungsstandards 350 des Instituts der Wirtschaftsprüfer "Prüfung des Lageberichts im Rahmen der Abschlussprüfung" zulässigerweise durchbrochen.

1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse MagdeBurg

Die Sparkasse MagdeBurg (im Folgenden Sparkasse), gegründet im Jahr 1823, ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Im Jahr 2021 fusionierten die Stadtsparkasse Magdeburg und die Sparkasse Jerichower Land zur Sparkasse MagdeBurg. Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband für die Sparkasse MagdeBurg, vertreten wird dieser durch Mitglieder der Landeshauptstadt Magdeburg und des Landkreises Jerichower Land. Die Sparkasse ist Mitglied des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV) und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) angeschlossen.

Maßgebliche rechtliche Grundlagen für die Geschäftstätigkeit der Sparkasse sind das Kreditwesengesetz, das Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt, die Sparkassenverordnung sowie die Satzung der Sparkasse.

Das Geschäftsgebiet umfasst den Raum der Landeshauptstadt Magdeburg sowie des Landkreises Jerichower Land. Als selbstständiges Wirtschaftsunternehmen bietet die Sparkasse zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Finanzdienstleitungsprodukte für ihre Kunden an. Als Teil der Sparkassenorganisation betreibt die Sparkasse im Sinne eines regional verankerten und kommunal gebundenen Kreditinstitutes, Bankgeschäfte nach dem Kreditwesengesetz.

Zu den Besonderheiten des Geschäftsmodells der Sparkasse zählt ein Verantwortungsgefühl für die Region, in der wir tätig sind, und für die Menschen, die hier leben. Diese Verpflichtung gegenüber dem Gemeinwohl sehen wir als Kern des öffentlichen Auftrags. Im Hinblick auf die Markt- und Wettbewerbserfordernisse ist es die besondere gesetzliche Aufgabe der Sparkasse im Geschäftsgebiet den Wettbewerb im Kreditgewerbe zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung der Bevölkerung, der Wirtschaft und der öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen.

Die Sparkasse arbeitet nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen, um nachhaltig stabile Erträge bei vertretbarem Risiko zu generieren. Erzielte Gewinne werden vorrangig zur Stärkung des Eigenkapitals verwendet.

Die Sparkasse ist als Mitglied im OSV über dessen Sparkassenstützungsfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Das wichtigste Ziel des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen Instituten drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Einlagensicherungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden wie vertraglich vereinbart fortgeführt werden. Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen bis zu 100.000 Euro. Dafür maßgeblich ist das EinSiG.

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) hat am 27.08.2021 einen Beschluss zur Weiterentwicklung des gemeinsamen Sicherungssystems gefasst. Mit ihrer Entscheidung ist die Gruppe entsprechenden Feststellungen der Aufsichtsbehörden nachgekommen. Kern der Einigung ist u. a. ein zusätzlicher Sicherungsfonds (Zusatzfonds), der von den Instituten ab 2025 zu befüllen ist und zusätzlich zu den bestehenden Sicherungsmitteln zur Verfügung stehen soll. Damit soll ermöglicht werden, im Falle einer Krise noch schneller handlungsfähig zu sein.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen1

Das Jahr 2023 war weltweit nach 2022 erneut von hoher Inflation geprägt. Im zweiten Kriegsjahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine waren die Preissteigerungsraten zwar in den meisten Ländern nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im Herbst 2022. Doch die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin stark belastet. Das schwächte den Konsum. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage - ebenfalls beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen.

Der Internationale Währungsfonds beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 % beziehungsweise auf 1,5 % für die Gruppe der fortgeschrittenen Volkswirtschaften. Diese Werte entsprechen zwar annähernd den langjährigen Durchschnitten, doch für die Spätphase der weitgehend überwundenen Corona-Pandemie war eine stärkere Erholung von den gedrückten Wertschöpfungsniveaus aus erwartet worden. Der avisierte Aufholprozess blieb jedoch tatsächlich im Angesicht der hohen Inflation stecken.

Deutschland ist am anderen Ende des europäischen Länderfeldes einzuordnen. Hierzulande ist die Stagnation schon länger offenkundig. Die deutsche Jahreswachstumsrate profitierte 2023 anders als der Euroraum insgesamt auch nicht von einem Überhang aus dem Vorjahr. Im Gegenteil: Das Schlussquartal 2022 lieferte in Deutschland bereits eine sehr schlechte Ausgangsbasis. Damals waren die Energiepreise auf ihren Höchstständen und es herrschte die Angst vor einem Gasmangel mit Rationierungen im Winter 2022/2023 vor.

Als sich Anfang 2023 zeigte, dass die Mangellage nichtschlagend werden würde und dass Deutschland aufgrund von getroffenen Maßnahmen zur Einsparung und zu neuen Bezugsquellen, aber auch aufgrund einer warmen Witterung recht gut durch den Winter kommen würde, verflog diese Angst. Es keimte Anfang 2023 die Zuversicht, dass der lang ersehnte Post-Corona-Aufschwung nun kraftvoll einsetzten würde. Diese Hoffnung erfüllte sich dann allerdings nicht. Denn die bis weit in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation kostete Kaufkraft. Die Nominaleinkommensentwicklung zog zwar nach, aber erst zeitlich verzögert. In Deutschland war im Jahresdurchschnitt die Entwicklung der Verfügbaren Einkommen mit 5,9 % nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Mit -0,8 % schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 %.

1 Die Angaben in diesem Kapitel wurden dem Rundschreiben des DSGV vom 26.01.24 "Gesamtwirtschaftlicher Jahresrückblick und -ausblick 2023/2024" entnommen.

Noch stärker rückläufig als der private Verbrauch war der staatliche Konsum. Er schrumpfte 2023 preisbereinigt um 1,7 %. Hier spiegelt sich die Normalisierung nach der Pandemie wider. Es waren vor allem weggefallene Ausgaben für Impfstoffe und Testsets, die hier wirksam wurden. Die Staatsquote als Anteil der Staatsausgaben aller staatlichen Ebenen (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen) am Bruttoinlandsprodukt ging 2023 auf 48,2 % zurück. In den Pandemiejahren 2020 und 2021 hatte diese Kennzahl vorübergehend die Fünfzig-%-Marke überschritten.

Trotz der wegen steigender Zinssätze wieder etwas höheren Zinsausgaben in Höhe von 36,3 Mrd. Euro fiel das gesamtwirtschaftliche Finanzierungsdefizit mit 82,7 Mrd. Euro oder 2,0 % des BIP etwas geringer aus als im Vorjahr. Die noch nicht endgültig exakt bezifferte Staatschuldenquote dürfte auf die Größenordnung von 65 % des BIP leicht zurückgegangen sein.

Die Investitionen wurden stark von dem Zinsanstieg geprägt. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht. Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte dieser Vorgabe weitgehend. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen allerdings wieder zurück, als die Inflationsraten sanken und damit die Erwartung aufkam, dass erste Leitzinssenkungen nicht mehr allzu fern sind. Gemessen an den Jahresendständen bildete sich die Umlaufrendite der zehnjährigen Bundesanleihen als Benchmark für den Euroraum- Kapitalmarkt sogar von 2,53 % Ende 2022 auf 2,06 % Ende 2023 zurück. Allerdings markierte der Jahreswechsel 2023/2024 den Höhepunkt der Zinssenkungsfantasie, der sich danach wieder ein Stück korrigiert hat. Und über weite Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen über der Marke von 2,5 %, in der Spitze fast bei 3 %.

Die Bautätigkeit in Deutschland wurde durch das einstweilen erhöhte Zinsniveau stark gebremst. Zunächst wurde noch der recht gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam praktisch völlig zum Erliegen, was dann 2023 zunehmend auch in der laufenden Bau-Wertschöpfung sichtbar wurde. Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge, 2023 noch einmal preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau.

Insgesamt ergab sich nach der ersten Schnellschätzung des Statistischen Bundesamtes vom 15. Januar 2024 im abgelaufenen Jahr eine reale Veränderungsrate des deutschen BIP in Höhe von -0,3 %. Ein Teil dieser Schrumpfung ist allerdings auch auf den Effekt einer geringeren Zahl von 2023 zur Verfügung stehenden Arbeitstagen zurückzuführen. Arbeitstäglich bereinigt beziffert Destatis die Entwicklung auf -0,1 %.

Trotz recht hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion hat sich die Arbeitslosenquote in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 % erhöht.

Die Bewegungen der Leitzinsen und Kapitalmarktzinsen 2023 sind bereits weiter oben im Zusammenhang mit der Preisentwicklung und der Investitionstätigkeit beschrieben worden. Die Aktienkurse wurden 2023 davon stark beeinflusst. Über weite Strecken des Jahres bewegten sich die Aktienkurse verhalten, gingen vor allem zwischen August und Oktober deutlich zurück. Hintergrund war die zunehmende Ernüchterung über die realwirtschaftliche Situation, über Stagnation und ausbleibenden Aufschwung. Doch dann setzte im November und Dezember ein starker Aktienkursanstieg ein, der von der aufkommenden Zinssenkungsfantasie getrieben wurde. Mit einem Jahresschlussstand von 13.924 Punkten Ende 2022 und 16.752 Punkten Ende 2023 errechnet sich im DAX eine positive Jahresperformance von 20,3 %.

Rahmenbedingungen im reaionalen Markt

Die Konjunktur im Kammerbezirk der IHK Magdeburg setzte ihren Abwärtstrend auch im dritten Quartal 2023 fort. Der Geschäftsklimaindex befindet sich nahezu auf dem Niveau des Vorjahres. Erstmals seit drei Jahren ist die Bewertung der aktuellen Lage in den negativen Bereich gerutscht. 2

Die Industrie verzeichnete eine schwache Nachfrage. Sinkende Umsätze beeinträchtigten die Stimmung. Im Baugewerbe sah sich der Tiefbau in einer stabilen Situation, während der Hochbau mit fallenden Auftragsbeständen und ungewissen Aussichten zu kämpfen hatte. Im Handel setzte sich der Abwärtstrend in der Lagebewertung aufgrund gesunkener Konsumneigung im Einzelhandel fort. Das Dienstleistungsgewerbe verzeichnete konstante Auftragseingänge. Damit verbundene steigende Umsätze sorgten für eine positive Stimmung. Die Erwartungen bleiben dennoch verhalten. 3

Die Arbeitslosenquote in der Landeshauptstadt Magdeburg erhöhte sich von 8,0 % zum Jahresende 2022 auf 8,5 % im Dezember 2023. Im Jerichower Land verringerte sich die Arbeitslosenquote im selben Zeitraum von 7,0 % auf nunmehr 6,9 %. Insbesondere Magdeburg folgt hier der negativen Entwicklung der Arbeitslosenquoten in Sachsen-Anhalt. 4

Überwiegend bedingt durch hohen Zuzug aus der Ukraine zeigen die Einwohnerzahlen der beiden Regionen des Geschäftsgebietes der Sparkasse gemäß den zum Stichtag verfügbaren, aktuellsten Zahlen (31.12.2022) eine gleichlaufende, positive Entwicklung. Die Einwohnerzahl der Landeshauptstadt Magdeburg erhöhte sich demzufolge um 2.783 Einwohner auf 242.753 im Vergleich zum 31.12. des Vorjahres. 5 Im Jerichower Land erhöhte sich die Einwohnerzahl im selben Zeitraum um 1.138 auf nunmehr 90.256 Einwohner. 6

2 Vgl. IHK Magdeburg - Ergebnisse der IHK-Konjunkturumfrage für das 3. Quartal 2023 und Erwartungen für die Folgemonate.
3 Vgl. IHK Magdeburg - Ergebnisse der IHK-Konjunkturumfrage für das 3. Quartal 2023 und Erwartungen für die Folgemonate.
4 Vgl. Statistiken der Bundesagentur für Arbeit.
5 Vgl. Magdeburger Statistische Blätter - Bevölkerung & Demografie 2023, Heft 114.
6 Vgl. Statista - Entwicklung der Einwohnerzahl im Landkreis Jerichower Land von 1995 bis 2022.

Aufgrund der gestiegenen Zinsen und Baupreise ist die Immobiliennachfrage gesunken. Entsprechend dieser Entwicklung ist im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang in den Preisen für Immobilien und Bauland zu verzeichnen. Davon abgesehen hat sich der für unsere Sparkasse wichtige Markt für Wohnimmobilien im Geschäftsgebiet in den letzten Jahren stabil entwickelt.

2.2 Geschäftsverlauf

Abweichend zum Lagebericht des Vorjahres erfolgen die Darstellungen zum Geschäftsverlauf im Jahr 2023 nicht mehr auf Basis von Jahrensendbeständen sondern auf Grundlage von Jahresdurchschnittsbeständen. Diese Darstellungsform folgt der Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen und ermöglicht einen präziseren Vergleich von im Vorjahr geplanten mit den im Berichtsjahr erzielten Werten (Soll-/Ist-Vergleich). Danach stellt sich die Entwicklung der wesentlichen bilanziellen Steuerungsgrößen im Jahr 2023 wie folgt dar:

Jahresdurchschnittsbestand
Plan 2023 2023 2022
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR
Durchschnittliche Bilanzsumme (DBS) 3.983,0 3.854,9 3.930,5
Forderungen an Kreditinstitute 834,6 804,5 814,0
Forderungen an Kunden 1.883,6 1.745,7 1.703,1
Wertpapieranlagen 1.186,8 1.227,0 1.240,6
Übrige Aktivposten 78,0 77,7 172,7
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 81,9 76,5 84,2
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 3.462,7 3.377,6 3.440,2
Übrige Passivposten 37,5 48,3 44,0
Wirtschaftliches Eigenkapital (inkl. des Fonds für allgemeine Bankrisiken) 295,7 295,8 294,0
Veränderung zu Anteil DBS
Plan Vorjahr 2023
Mio. EUR Mio. EUR %
Durchschnittliche Bilanzsumme (DBS) -128,1 -75,6
Forderungen an Kreditinstitute -30,1 -9,5 20,9
Forderungen an Kunden -138,0 42,6 45,3
Wertpapieranlagen 40,2 -13,6 31,8
Übrige Aktivposten -0,3 -95,0 2,0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -5,4 -7,7 2,0
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden -85,1 -62,6 87,6
Übrige Passivposten 10,8 4,3 1,3
Wirtschaftliches Eigenkapital (inkl. des Fonds für allgemeine Bankrisiken) 0,1 1,8 7,7

Tabelle 1: Geschäftsverlauf auf Basis der Jahresdurchschnittsbestände

2.2.1 Durchschnittliche Bilanzsumme

Die durchschnittliche Bilanzsumme hat sich von 3.930,5 Mio. EUR auf 3.854,9 Mio. EUR vermindert. Hauptursache des Rückganges ist der Abbau der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden. Entgegen des geplanten Anstieges haben wir Abflüsse von Kundeneinlagen verzeichnet, die auf das geänderte Zinsumfeld zurückzuführen sind.

Die Forderungen an Kunden sind gegenüber dem Vorjahr gestiegen, liegen aber unter den Planungen.

2.2.2 Aktivgeschäft

Forderungen an Kreditinstitute

Der Durchschnittsbestand der Forderungen an Kreditinstitute reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr von 814,0 Mio. EUR auf 804,5 Mio. EUR.

Die entgegen unserer Planung rückläufige Entwicklung der Forderungen an Kreditinstitute ist vor allem auf deren teilweise Umschichtung zu Gunsten der Forderungen an Kunden und den Rückgang der Liquidität zurückzuführen. Der Bestand setzt sich hauptsächlich aus der täglich fälligen Einlagefazilität der Deutschen Bundesbank, bei Kreditinstituten unterhaltenen Liquiditätsreserven und kurzfristigen Geldanlagen zusammen.

Zum Bilanzstichtag bestehen Schuldscheindarlehen in Höhe von 120,0 Mio. EUR (im Vorjahr 114,4 Mio. EUR) an deutsche Kreditinstitute.

Forderungen an Kunden

In Folge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 war eine deutliche Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Dennoch erhöhte sich der durchschnittliche Jahresbestand der Forderungen an Kunden von 1.703,1 Mio. EUR um 2,5 % auf 1.745,7 Mio. EUR.

Das Wachstum der Forderungen an Kunden vollzog sich fast ausschließlich im langfristigen Bereich.

Zum 31.12.2023 bestehen Schuldscheindarlehen in Höhe von 151,2 Mio. EUR (im Vorjahr 160,6 Mio. EUR) an gewerbliche Unternehmen.

Die Sparkasse hat im Geschäftsjahr 2023 neue Zusagen im Kreditgeschäft in Höhe von insgesamt 242,3 Mio. EUR abgegeben (Vorjahr 307,2 Mio. EUR).

Entgegen des im Vorjahr prognostizierten starken Wachstums der durchschnittlichen Kundenforderungen von 10,6 % ist dieses aufgrund der gesunkenen Nachfrage nach Wohnungsbaukrediten nur um 2,5 % gestiegen.

Wertpapieranlagen

Zum Bilanzstichtag verminderte sich der Durchschnittsbestand an Wertpapieranlagen gegenüber dem Vorjahr um 1,1 % auf 1.227,0 Mio. EUR. Für den Rückgang war insbesondere die Abnahme von Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren in Höhe von 14,8 Mio. EUR aufgrund von Verkäufen maßgeblich. Die Veräußerung dient der Erreichung unseres Zielportfolios.

Entgegen dem prognostizierten Rückgang von 4,3 % wiesen die Wertpapieranlagen im Berichtsjahr nur einen Rückgang von 1,1 % auf.

Übrige Aktivposten

Im Geschäftsjahr 2023 sank der durchschnittliche Kassenbestand von 119,1 Mio. EUR auf 33,2 Mio. EUR. Nachdem im Jahr 2023 keine negativen Zinssätze auf Einlagen zu zahlen waren, hat die Sparkasse die Bargeldbestände reduziert.

2.2.3 Passivgeschäft

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Der Durchschnittsbestand der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 7,7 Mio. EUR auf 76,5 Mio. EUR.

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Der Durchschnittsbestand der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden verringerte sich um 62,6 Mio. EUR und verteilt sich wie folgt:

Jahresdurchschnittsbestand
Kundeneinlagen nach Produktgrup- 2023 2022 Veränderung
pen Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR %
Sichteinlagen 2.388,7 2.362,5 26,2 1,1
Spareinlagen 978,4 1.074,1 -95,7 -8,9
Eigenemissionen 10,5 3,6 6,9 191,7
befristete Einlagen - - - -
Gesamt 3.377,6 3.440,2 -62,6 -1,8

Tabelle 2: Kundeneinlagen nach Produktgruppen

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sanken im Vergleich zum Vorjahr deutlich. Die Abnahme resultiert weitgehend aus der Entwicklung der Verzinsung für Anlageprodukte. Bevorzugte Anlagen waren Geldmarktkonten und Sparkassenbriefe. Im laufenden Jahr kam es zu Umschichtungen zwischen Girokonten und Geldmarktkonten. Verstärkt wurden auch Sparkassenbriefe nachgefragt, wobei Zinsbindungen unter 5 Jahren präferiert wurden. Die Privatkunden verringerten ihre bilanziellen Einlagenbestände um durchschnittlich 66,2 Mio. EUR und die Unternehmen erhöhten diese um 3,6 Mio. EUR.

Entgegen dem prognostizierten leichten Anstieg für das abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 von 0,7 % verzeichneten wir einen Rückgang von 1,8 %. Dies ist auf Einlagenabflüsse aufgrund des stark gestiegenen Zinsniveaus zurückzuführen und dem damit verbundenen gestiegenen Wettbewerb um die Einlagen.

2.2.4 Dienstleistungsgeschäft

Im Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023 bezogen auf das daraus resultierende Provisionsergebnis folgende Schwerpunkte ergeben:

Zahlungsverkehr

Das Ergebnis aus dem Giroverkehr erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 2,4 Mio. EUR auf 21,7 Mio. EUR. Dies ist insbesondere auf die Einführung neuer Giromodelle zur Jahresmitte 2022 zurückzuführen.

Vermittlung von Wertpapieren

Das Geschäftsjahr 2023 war im Bereich der Dienstleistungen maßgeblich geprägt durch das Wertpapiergeschäft. Neben den Anteilen an Investmentvermögen lag der Schwerpunkt bei den festverzinslichen Wertpapieren. Der Wertpapiernettoabsatz nahm gegenüber dem Vorjahr um 16,3 % ab und erreichten einen Wert von 98,9 Mio. EUR.

Immobilienvermittlung

Die Nachfrage nach Immobilien konzentrierte sich auf wohnwirtschaftliche Objekte. Es wurden insgesamt 51 Objekte vermittelt, was einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 20,3 % entspricht.

Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen

Im Geschäftsjahr wurden insgesamt 1.403 Bausparverträge mit einer durchschnittlichen Bausparsumme von 33,3 TEUR und einem Volumen von insgesamt 46,7 Mio. EUR abgeschlossen, was einen Rückgang in Bezug auf das Volumen gegenüber dem Vorjahr von 8,6 Mio. EUR bedeutet.

An Lebensversicherungen konnten 816 Verträge mit einer Gesamtbeitragssumme von 12,1 Mio. EUR vermittelt werden, was einem Rückgang der Beitragssumme gegenüber dem Vorjahr von 55,8 % entspricht.

Vermittlung von Krediten

Die Vermittlung von Krediten bewegte sich auf dem Niveau des Vorjahres. Es wurden Provisionen von 1,5 Mio. EUR (Vorjahr 1,5 Mio. EUR) vereinnahmt.

2.2.5 Sonstige wesentliche Ereignisse im Geschäftsjahr

Zum 1. Juni 2023 hat die Sparkasse Teile der Marktfolgetätigkeiten an die Deutsche Servicegesellschaft für Finanzdienstleister mbH ausgelagert. Die Auslagerung soll insbesondere der Betriebssicherheit dienen, eine hohe Qualität und Verfügbarkeit der Services über Service Level Agreements (SLA) sicherstellen sowie langfristig Kostensenkungspotentiale bieten

2.2.6 Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

Die Sparkasse wird maßgeblich über ausgewählte finanzielle Leistungsindikatoren gesteuert. Dabei handelt es sich um die unter Punkt 2.3.1 Vermögenslage dargestellte Gesamtkapitalquote, die unter Punkt 2.3.3 Ertragslage dargestellten Werte Ordentlicher Ertrag, Verwaltungsaufwand, Betriebsergebnis vor Bewertung und Cost-Income-Ratio.

2.3 Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

2.3.1 Vermögenslage

Die Vermögenslage unserer Sparkasse ist gekennzeichnet durch einen Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden an der Bilanzsumme in Höhe von 88,3 % (im Vorjahr: 89,5 %) sowie Forderungen an Kunden mit einem Anteil von 42,4 % der Bilanzsumme (im Vorjahr 42,3 %). Auf der Aktivseite geht der Kasse-Anteil der Barreserve an der Bilanzsumme auf 0,8 % (im Vorjahr 1,0 %) zurück. Mit 28,7 % (im Vorjahr 27,6 %) erhöht sich die Relation der Wertpapieranlagen leicht. Forderungen an Kreditinstitute verringerten ihren Anteil von 28,0 % auf 26,5 %.

Auf der Passivseite sinkt der Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten auf 1,8 % (im Vorjahr 1,9 %). Sie haben eine untergeordnete Bedeutung. Die Bedeutendsten Posten bleiben die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit 88,3 %.

Die zum Jahresende ausgewiesene Sicherheitsrücklage erhöhte sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2022. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2022 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 146,1 Mio. EUR (Vorjahr 145,0 Mio. EUR) aus. Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere aufsichtliche Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB auf 186,5 Mio. EUR erhöht.

Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen (bedeutsamster Leistungsindikator) übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 16,7 % (im Vorjahr: 17,2 %) die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 % gemäß CRR (zuzüglich SREP-Zuschlag sowie Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer). Zum 1. Februar 2022 erhöhte sich der antizyklische Kapitalpuffer von null auf 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor eingeführt. Die Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2023 betragen 1.794,0 Mio. EUR und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 300,9 Mio. EUR.

Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte deutlich. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 16,5 % der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR.

Der für 2023 prognostizierte Wert (17,8 %) für die Gesamtkapitalquote konnte nicht erreicht werden.

Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 7,83 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %.

Auf Grundlage unserer aus der Geschäftsstrategie abgeleiteten Kapitalplanung per 31. Dezember 2023 ist eine Erfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung bis zum Jahr 2026 zu erwarten. Zusätzlich stehen der Sparkasse Reserven nach § 26a KWG (a. F.) und § 340f HGB zur Abschirmung von Risiken im Kunden- und Wertpapiergeschäft zur Verfügung.

2.3.2 Finanzlage

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben.

Die Liquiditätsdeckungsquote gemäß Art. 412 CRR (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag im Jahresverlauf mit 436,2 % bis 580,0 % oberhalb des Mindestwerts von 100,0 %. Die LCR- Quote lag zu 31. Dezember 2023 bei 468,8 %.

Die strukturelle Liquidätsquote gemäß Art. 413 CR (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag in einer Bandbreite von 169,42 % bis 173,57 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100,0 % eingehalten. Zum 31. Dezember 2023 lag die NSFR bei 173,57 %.

Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Kredit- und Dispositionslinien bestehen bei der Deutschen Bundesbank und der Norddeutschen Landesbank.

Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Planung gesichert.

2.3.3 Ertragslage

Für die Analyse der Ertragslage im Geschäftsjahr wird die Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen-Finanzgruppe genutzt. Diese ermöglicht eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme. Die Systematik stellt eine primär nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederte Gewinn- und Verlustrechnung dar. Abweichend zum Jahresabschluss werden dabei einzelne Positionen weiter gegliedert oder zum Teil auch zusammengefasst. Die wesentlichen Erfolgskomponenten stellen sich wie folgt dar:

Ausgewählte Ergebniskomponenten
Plan 2023 2023 2022
Mio. EUR Mio. EUR % der DBS Mio. EUR % der DBS
Zinsüberschuss 63,5 77,3 2,01 49,8 1,27
Provisionsüberschuss 32,9 32,8 0,85 30,0 0,76
Ordentlicher Ertrag 1) 3) 97,1 112,3 2,91 80,5 2,05
Personalaufwand 37,1 34,3 0,89 33,4 0,85
Sachaufwand 28,4 27,6 0,72 24,5 0,62
Verwaltungsaufwand 1) 65,6 61,9 1,61 57,9 1,47
Betriebsergebnis I - vor Bewertung 1) 31,1 49,6 1,29 22,2 0,56
Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft -4,3 -8,7 -0,23 -8,7 -0,22
Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft 10,0 6,7 0,17 -32,5 -0,83
Betriebsergebnis II - nach Bewertung 2) 36,8 47,5 1,23 -19,2 -0,49
Neutrales Ergebnis -1,5 4,2 0,11 0,3 0,01
Jahresergebnis 2,1 2,4 - 1,1 -
Ausgewählte Ergebniskomponenten Veränderung zu
Plan Vorjahr
% %
Zinsüberschuss 21,7 55,2
Provisionsüberschuss -0,3 9,3
Ordentlicher Ertrag 1) 3) 15,7 39,5
Personalaufwand -7,5 2,7
Sachaufwand -2,8 12,7
Verwaltungsaufwand 1) -5,6 6,9
Betriebsergebnis I - vor Bewertung 1) 59,5 123,4
Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft 102,3 0,0
Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft -33,0 -120,6
Betriebsergebnis II - nach Bewertung 2) 27,4 -344,3
Neutrales Ergebnis -426,7 515,5
Jahresergebnis 14,3 118,2

1) bedeutsamste Leistungsindikatoren
2) ohne Veränderung der Vorsorgereserven
3) Summe aus Zinsüberschuss, Provisionsüberschuss und sonstiger ordentlicher Ertrag

Tabelle 3: Ausgewählte Ergebniskomponenten

Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss besser entwickelt als erwartet. Der Erwartungswert von 63,5 Mio. EUR wurde um 13,8 Mio. EUR überschritten. Der Anstieg der Zinserträge übertraf die Erhöhung der Zinsaufwendungen deutlich. Die Erhöhung der Zinserträge resultierte insbesondere aus Erträgen für kurzfristige Geldanlagen einschließlich der Einlagefazilität bei der Deutschen Bundesbank.

Demgegenüber entspricht der Provisionsüberschuss nahezu dem im Vorjahr geplanten Niveau. Er lag insbesondere aufgrund höherer Erträge aus dem Zahlungsverkehr um 9,3 % über dem Vorjahreswert.

Die Personalaufwendungen erhöhten sich insbesondere infolge der Belastung aus der Inflationsausgleichszahlung für 2023 um 2,7 % auf 34,3 Mio. EUR. Die Personalkosten liegen 2,8 Mio. EUR unter dem Planansatz von 37,1 Mio. EUR. Grund dafür sind zum einen nicht eingetretene Tarifsteigerungen sowie Verkürzungen der Arbeitszeit einzelner Mitarbeiter und nicht wie geplant besetzte Stellen.

Der Sachaufwand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen aufgrund der Auslagerung von Marktfolgetätigkeiten an die Deutsche Servicegesellschaft für Finanzdienstleister mbH (DSGF) um 12,7 % auf 27,6 Mio. EUR. Der Sachaufwand liegt um 0,8 Mio. EUR unter dem Planungsansatz von 28,4 Mio. EUR. Grund dafür sind zum einen die nicht eingetretenen Energiekosten für Strom- und Heizung, Sachaufwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen für Gebäude und Einrichtungsgegenstände und zum anderen unter dem Plan liegende Aufwendungen für Sponsoring, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und sonstige Sachaufwendungen. Den Reduzierungen stehen Erhöhungen in den Positionen Dienstleistungen Dritter und Werbeaufwendungen gegenüber. Weitere Maßnahmen für Instandsetzung und Umbau wurden in das Jahr 2024 verschoben.

Das Betriebsergebnis vor Bewertung beträgt 1,29 % (Vorjahr 0,56 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023; es lag damit auf dem Niveau der OSV-Sparkassen. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 0,78 % wurde aufgrund des über der Planung liegenden Zinsüberschusses deutlich übertroffen.

Abschreibungen und Wertberichtigungen nach Verrechnung mit Erträgen (Bewertung und Risikovorsorge) bestanden in Höhe von 2,0 Mio. EUR (Vorjahr 41,2 Mio. EUR). Während sich aus dem Kreditgeschäft erneut ein negatives Bewertungsergebnis ergab, das dem Vorjahreswert entsprach, stellte sich das Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen aufgrund von Zuschreibungen positiv dar und lag deutlich über dem Vorjahreswert.

Das Bewertungsergebnis im Kreditbereich im Jahr 2023 liegt aufgrund von Ausfällen größerer Einzelengagements um 4,4 Mio. EUR über den prognostizierten Verlusten von 4,3 Mio. EUR. Die erzielten Erträge aus des Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft stellen sich aufgrund der eingetretenen Zinsentwicklung um 3,3 Mio. EUR schlechter als geplant dar.

Das neutrale Ergebnis setzt sich aus den neutralen Erträgen in Höhe von 5,7 Mio. EUR (im Vorjahr 1,6 Mio. EUR) und den neutralen Aufwendungen in Höhe von 1,5 Mio. EUR (im Vorjahr 1,3 Mio. EUR) zusammen. Bei den neutralen Erträgen handelt es sich im Wesentlichen um Auflösungen von Rückstellungen für Ratensparverträge. Die neutralen Aufwendungen sind maßgeblich durch die Zuführungen zu Pensionsrückstellungen geprägt.

Der Sonderposten nach § 340g HGB wurde deutlich um 36,0 Mio. EUR aufgestockt.

Für das Geschäftsjahr 2023 war ein um 9,8 Mio. EUR auf 13,2 Mio. EUR gestiegener Steueraufwand auszuweisen. Die Entwicklung beruhte in erster Linie auf der Ergebnisentwicklung.

Im Vergleich zum Vorjahr (1,1 Mio. EUR) ergibt sich ein erhöhter Jahresüberschuss von 2,4 Mio. EUR. Wegen des sehr guten Betriebsergebnisses vor Bewertung konnte die geplante Stärkung des Kapitals und der Reserven realisiert werden.

Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und der Entwicklung des Marktzinsniveaus ist die Sparkasse mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 zufrieden. Die Prognosen hinsichtlich des Betriebsergebnisses vor Bewertung wurden übertroffen. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen beurteilt die Sparkasse die Ertragslage als günstig.

Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 1,1 %.

Die Cost-Income-Ratio als Quotient aus den ordentlichen Aufwendungen und den ordentlichen Erträgen verbesserte sich auf 55,5 % (im Vorjahr 72,3 %). Unsere Planungen (67,8 %) wurden übertroffen.

2.4 Zusammenfassende Beurteilung der Geschäftsentwicklung und der Lage

Vor dem Hintergrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen sowie der Zinsentwicklung bewerten wir die Geschäftsentwicklung als gut. Ursächlich für die negative Entwicklung von Geschäftsvolumen und Bilanzsumme war auf der Passivseite in erster Linie der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden. Auf der Aktivseite konnten wir einen Anstieg der Forderungen an Kunden verzeichnen, dem ein stichtagsbedingter Rückgang der Forderungen an Kreditinstitute gegenüber stand. Insbesondere aufgrund der Zinsentwicklung war eine die Prognose überschreitende Stärkung unseres wirtschaftlichen Eigenkapitals möglich. Das Geschäftsmodell der Sparkasse ist weiter tragfähig und kann unverändert fortgeführt werden. Der Vorstand schätzt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse als gut ein.

3. Nichtfinanzielle Erklärung

Gemäß § 340a Abs. 1a HGB in Verbindung mit § 289b Abs. 3 HGB sind wir verpflichtet, unseren Lagebericht um eine nichtfinanzielle Erklärung zu erweitern. Wir machen von der Möglichkeit zur Erstellung eines gesonderten nichtfinanziellen Berichts Gebrauch, der mit dem Lagebericht im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. 7

4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

4.1 Prognosebericht

Die folgenden Prognosen und Einschätzungen der Sparkasse beruhen auf Informationen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung standen. Eine Veränderung der Einflussfaktoren kann dazu beitragen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen wesentlich von den derzeit erwarteten abweichen. Zu diesen gehören insbesondere die Konjunktur- und Inflationsentwicklung, die Zinsentscheidungen der EZB, die Entwicklung der Immobilienmärkte infolge höherer Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden, aber auch geopolitische Krisen außerhalb und innerhalb von Europa. Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.

7 Die Urteile des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die nichtfinanzielle Erklärung.

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

4.1.1 Wirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen im Jahr 2024

Die Sparkasse erwartet, dass sich die wirtschaftliche Dynamik im Jahr 2024 wie folgt entwickelt:

Komponente Prognose für 2024
Private Konsumausgaben 1) +1,0 %
Bauinvestitionen 1) - 1,5 %
Ausrüstungsinvestitionen 1) + 1,3 %
Exporte 1) + 0,7 %
Bruttoinlandsprodukt 2) + 0,3 %

1) gemeinsame Prognose von 9 Chefvolkswirten aus Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe
2) Schnellschätzung des statistischen Bundesamtes vom 15. Januar 2024

Tabelle 4: Komponenten des Bruttoinlandsproduktes

Die Prognosewerte stehen unter der Annahme, dass neue geopolitische Risiken wie eine weitere Eskalation des Ukraine-Krieges oder vielschichtige (politische, wirtschaftliche, pandemische oder militärische) Turbulenzen aus China ausbleiben.

Das Bruttoinlandsprodukt könnte im Jahr 2024 ein Wachstum von 0,3 % verzeichnen. Der private Konsum schrumpfte im Jahr 2023 aufgrund der anhaltend hohen Inflation. Die Prognosen sagen für 2024 eine Erholung des privaten Konsums von 1,0 % voraus, da sich die Inflation beruhigen sollte. Die Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt in der Prognose 2024 dagegen noch schwierig. Bei den Ausrüstungsinvestitionen gehen die Chefvolkswirte hingegen optimistischer von einer Fortsetzung der bereits 2023 zu verzeichnenden Sonderkonjunktur aus.

Der Arbeitsmarkt sollte sich bei der Erwerbstätigkeit seitwärts entwickeln.

Der Hauptentlastungsfaktor für die wirtschaftliche Entwicklung ist die nachlassende Inflation. Die Prognose der Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe geht 2024 von einem jahresdurchschnittlichen Rückgang der Verbraucherpreise auf 2,6 % (Ist-Wert 2023: 6,0 %) in Deutschland aus.

In Sachsen-Anhalt wird eine verhaltene Entwicklung im verarbeitenden und im Baugewerbe erwartet. Für das Dienstleistungsgeschäft ergibt sich ein besseres Bild. Die NORD/LB geht in ihrem Konjunkturausblick für 2024 von einem Rückgang der Wirtschaftsleistung von 1,0 % für Sachsen-Anhalt aus. 8

8 Vgl. Nord LB, Pressemitteilung vom 24.01.24

4.1.2 Geschäftsentwicklung

Die von uns im Jahr 2024 erwartete Geschäftsentwicklung wird auf Grundlage der Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen dargestellt. Die Entwicklung der wesentlichen bilanziellen Steuerungs- bzw. Plangrößen stellt sich auf Basis von Jahresdurchschnittsbeständen wie folgt dar:

Jahresdurchschnittsbestand Veränderung zum Vorjahr Anteil der DBS
Plan 2024 2023
Mio. EUR Mio. EUR % %
Durchschnittliche Bilanzsumme 3.704,5 3.854,9 -3,9
Forderungen an Kreditinstitute 579,5 804,5 -28,0 15,6
Forderungen an Kunden 1.882,8 1.745,7 7,9 50,8
Wertpapieranlagen 1.088,2 1.227,0 -11,3 29,4
Übrige Aktivposten 154,0 77,7 98,2 4,2
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 75,0 76,5 -2,0 2,0
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 3.232,9 3.377,6 -4,3 87,3
Übrige Passivposten 44,3 48,3 -8,3 1,2
Wirtschaftliches Eigenkapital (inkl. des Fonds für allgemeine Bankrisiken) 298,1 295,8 0,8 8,0

Tabelle 5: Geplante Geschäftsentwicklung

Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 rechnen wir für das Jahr 2024 mit einem moderaten Wachstum für unser Kundenkreditgeschäft, vorrangig aus dem Wohnungsbaukreditgeschäft.

Für die Forderungen an Kreditinstitute und die Wertpapiere des Eigengeschäfts gehen wir von sinkenden Beständen in 2024 aus.

Im Einlagengeschäft setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung erwarten wir für 2024 einen Rückgang der Kundeneinlagen.

Bei der Durchschnittlichen Bilanzsumme planen wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit-, Eigen- und Einlagengeschäft für das Folgejahr einen Rückgang.

Im Dienstleistungsgeschäft gehen wir für 2024 trotz der sich verbessernden Rahmenbedingungen von einem Wertpapiergeschäft leicht unter dem Niveau des Vorjahres aus. Im übrigen Vermittlergeschäft rechnen wir mit einer leichten Steigerung.

Den Herausforderungen aus der Digitalisierung des Bankgeschäfts begegnen wir mit Konzepten der Sparkassen-Finanzgruppe, mit denen das Institut die Kunden langfristig an das Haus binden will. Die Beratung vor Ort in den Geschäftsstellen hat darüber hinaus weiter einen hohen Stellenwert. Die Stärkung der Ergebnisbeiträge aus dem Kundengeschäft wird durch die weitere Umsetzung der im Rahmen eines umfassenden Vertriebsprojektes beschlossenen Maßnahmen unterstützt.

4.1.3 Vermögenslage

Wir rechnen hinsichtlich der Bilanzstruktur nicht mit wesentlichen Veränderungen. Die Sparkasse erwartet für das Jahr 2024 eine Zuführung zu den Gewinnrücklagen.

Wir erwarten bezüglich der Forderungen an Kunden auf Basis der prognostizierten Durchschnittsbestände insgesamt nur ein moderates Wachstum, das bei den Unternehmen in erster Linie durch die Nachfrage nach Kreditmitteln für Ersatzinvestitionen getragen werden wird. Bei den Privathaushalten steht die Finanzierung von Wohnimmobilien im Vordergrund.

Bezüglich der Wertpapieranlagen erwarten wir auf Basis der prognostizierten Durchschnittsbestände einen starken Rückgang von 11,3 %, was auf Fälligkeiten von Schuldscheindarlehen und festverzinslichen Wertpapieren zurückzuführen ist.

Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage ist eine angemessene Eigenkapitalzuführung gesichert. Für die Gesamtkapitalquote erwarten wir für das Folgejahr eine Steigerung auf 17,5 %. Wir rechnen aufgrund von der Wachstumsannahmen bei den Forderungen an Kunden mit steigenden Risikopositionsbeträgen in Verbindung mit gegenüber dem Vorjahr deutlich geringeren Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken. Die Sparkasse kann das für die Geschäfts- und Risikostrategie notwendige Kernkapital weiterhin aus dem erwarteten Gewinn erwirtschaften.

Die Sparkasse hat einen Prozess zur Planung des künftigen Kapitalbedarfs installiert. Der Kapitalplanungsprozess stellt eine systematische Auseinandersetzung mit der notwendigen langfristigen Entwicklung der Kapitalausstattung sicher. Aus heutiger Sicht gehen wir davon aus, dass auch die künftigen regulatorischen Kapitalanforderungen erfüllt werden können. Für das Jahr 2024 streben wir eine Gesamtkapitalquote von 17,5 % an. In unserer Geschäftsstrategie streben wir langfristig eine Gesamtkapitalquote von 20,0% an.

4.1.4 Finanzlage

Auf Basis der Finanz- und Liquiditätsplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen für die LCR und die NSFR von jeweils 100,0 % eingehalten werden können.

4.1.5 Ertragslage

In der nachfolgenden Tabelle ist die geplante Entwicklung ausgewählter Ergebniskomponenten dargestellt. Sie wurden jeweils auf Basis des bundeseinheitlichen Betriebsvergleichs der Sparkassenorganisation ermittelt.

Ausgewählte Ergebniskomponenten Plan 2024 2023 Veränderung
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR %
Zinsüberschuss 74,6 77,3 -2,7 -3,5
Provisionsüberschuss 32,0 32,8 -0,8 -2,4
sonstiger ordentlicher Ertrag 1,3 2,2 -0,9 -41,8
Ordentlicher Ertrag 1) 2) 107,9 112,3 -4,4 -3,9
Personalaufwand 39,4 34,3 5,1 14,9
Sachaufwand 32,1 27,6 4,5 16,4
Verwaltungsaufwand 1) 71,5 61,9 9,9 16,0
Betriebsergebnis I - vor Bewertung 1) 36,1 49,6 -13,5 -27,2
Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft -0,2 -8,7 8,5 -97,7
Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft 0,9 6,7 -5,8 -86,6
Betriebsergebnis II - nach Bewertung 3) 36,8 47,5 -10,7 -22,5
Neutrales Ergebnis -0,7 4,2 -4,9 -116,7
Jahresergebnis 2,7 2,4 0,3 14,5
DBS 3.704,5 3.854,9

1) Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren
2) Summe aus Zinsüberschuss + Provisionsüberschuss + sonst. ordentlicher Ertrag
3) ohne Veränderung der Vorsorgereserven

Tabelle 6: Planung ausgewählter Ergebniskomponenten

Auf Basis von Betriebsvergleichszahlen rechnen wir aufgrund der gestiegenen Zinsstrukturkurve in Verbindung mit dem erhöhten Zinsniveau aufgrund von sinkenden Konditionsbeiträgen aus dem Kundengeschäft mit einem um 2,7 Mio. EUR leicht sinkenden Zinsüberschuss. Daneben gehen wir von erhöhten Ausschüttungen aus unserem Spezialfonds aus. Dabei können die geplanten Steigerungen des Kundenkreditgeschäfts die steigenden Zinsaufwendungen aus dem Kundeneinlagengeschäft nur teilweise kompensieren.

Beim Provisionsüberschuss gehen wir für das nächste Jahr von einem leichten Rückgang um 0,8 Mio. EUR aus, wofür insbesondere die rückläufigen Erträge aus dem Wertpapiergeschäft verantwortlich sind.

Trotz unseres stringenten Kostenmanagements wird der Verwaltungsaufwand stark um bis zu 16,0 % steigen. Die Erhöhung in den Personalkosten ist dabei im Wesentlichen auf erwartete Tarifsteigerungen sowie auf Verschiebungen zwischen Vollzeit- und Teilzeitarbeitskräften zurückzuführen. Der prognostizierte Sachaufwand für 2024 steigt hauptsächlich in Folge der Auslagerung der Marktfolgetätigkeiten an die DSGF stark an. Die tendenziell steigenden Personalkosten wollen wir durch ein stringentes Personalmanagement in Grenzen halten. Zur Reduzierung der Sachkosten wird im Jahr 2024 mit einem Projekt begonnen, in dem mögliche Einsparpotentiale erhoben werden sollen.

Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen für das Jahr 2024 ein leicht sinkendes Betriebsergebnis vor Bewertung von rund 0,97 % der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von ca. 3.704,5 Mio. EUR.

Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft erwarten wir - nach den hohen Zuführungen zu den Risikovorsorgemaßnahmen im Vorjahr - ein insgesamt stark sinkendes negatives Bewertungsergebnis.

Aus den eigenen festverzinslichen Wertpapieren sowie den weiteren Eigenanlagen in Spezialfonds rechnen wir aufgrund einer konservativen Anlagepolitik mit einem per Saldo stark sinkenden positiven Bewertungsergebnis.

Für das Betriebsergebnis vor Bewertung in % der DBS (gemäß der Abgrenzung des Betriebsvergleichs bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen) erwarten wir aufgrund eines leicht rückläufigen Zinsüberschusses aus dem Kundengeschäft und einem rückläufigen Provisionsergebnisses, sowie steigender Verwaltungsaufwendungen, bei rückläufiger DBS einen leichten Rückgang um rd. 0,32 %-Punkten gegenüber dem Vorjahr.

Bei der Cost-Income-Ratio (bedeutsamster Leistungsindikator) erwarten wir für 2024 mit 66,42 % einen höheren Wert.

Das neutrale Ergebnis soll sich nach den Planungen im Jahr 2024 um 4,9 Mio. EUR aufgrund von rückläufigen neutralen Erträgen reduzieren.

Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel.

4.1.6 Gesamtaussage zum Prognosebericht

Sofern sich die Rahmenbedingungen wie unterstellt entwickeln, ist der Vorstand bezüglich der prognostizierten Geschäftsentwicklung der Sparkasse im Geschäftsjahr 2024 positiv gestimmt. Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt im Vergleich zu 2023 erkennen, dass das durch die Wettbewerbssituation und durch die Entwicklung der Zins- und Immobilienmärkte beeinflusste Umfeld künftig eine negative Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse erwarten lässt, wobei die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung, die Verschuldung und die Liquidität gemäß den Planungen für das Jahr 2024 sichergestellt ist.

Insbesondere bei einer konjunkturellen Abschwächung könnten sich gleichwohl weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben. Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken.

4.2 Chancenbericht

Die Betrachtung der Chancen ist in den jährlichen Strategieüberprüfungsprozess integriert.

Chancen sehen wir vor allem in einer besser als erwartet laufenden Konjunktur und stärkeren realen Einkommenszuwächsen im Geschäftsgebiet, sowie einer erhöhten Nachfrage nach Wohnimmobilien, die die Bautätigkeit stärker als prognostiziert ankurbeln könnte. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsüberschusses führen.

Die Chance auf eine weitere Verbesserung unserer Ertragskraft kann sich dadurch ergeben, dass die in den Kundensegmenten und den Produkten bestehenden Ertragspotentiale gehoben werden können. Zudem können die Potentiale aus aktiver Begleitung der Energiewende durch Know-how und Kreditmittel ausgeschöpft werden.

Chancen sehen wir insbesondere in der verstärkten Nutzung des engen persönlichen Kontaktes zum Kunden um die Herausforderungen des Kunden und dessen Bedürfnisse noch besser zu verstehen und ihn mit unseren individuellen Lösungen zu begeistern. Flankierend sehen wir Chancen im Aufbau von Cross-Selling Lösungen basierend auf datengestützten Geschäftsmodellen.

Durch Standardisierung und Automatisierung besteht die Chance, Kosten über das geplante Maß hinaus zu reduzieren.

Chancen wollen wir nutzen, indem wir neben der Filialpräsenz in der Fläche und der flächendeckend angebotenen Selbstbedienungstechnik das Multikanalbanking weiter ausbauen. Die Digitalisierung unterstützt die Beratung und ermöglicht neue Wege in der Kundenbetreuung.

Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die Chance, dem Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen.

4.3 Risikobericht

4.3.1 Risikomanagementsystem

Unter dem Risikomanagement versteht die Sparkasse, dass Risiken frühzeitig und regelmäig erkannt und analysiert, gesteuert und überwacht werden. Der Risikomanagementprozess unterlag im Jahr 2023 Veränderungen infolge der Umsetzung der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und der am 29.06.2023 veröffentlichten 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement.

Der Risikomanagementprozess stellt sich wie folgt dar:

Abbildung 1: Risikomanagementprozess

Die Risikotragfähigkeit umfasst die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

In der Geschäftsstrategie haben wir die Ziele der Sparkasse für wesentliche Geschäftstätigkeiten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Unsere Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiko Kundengeschäft Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko Spreadrisiko Aktienrisiko Immobilienrisiko
Beteiligungsrisiko
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko Refinanzierungskostenrisiko
Operationelles Risiko

Tabelle 7: Wesentliche Risiken

Um Nachhaltigkeitsrisiken abzudecken, betrachten wir auch einen langfristigen Horizont. Die strategische Relevanzbeurteilung erfolgt mittels Abschätzung der Auswirkungen auf Geschäftsmodell, Strategie und Nachhaltigkeitsrisikoindikatoren.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 497,6 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 272,7 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum wurden die Limite in den Kategorien Adressenrisiko Eigengeschäft und Zinsänderungsrisiko jeweils an einem Quartalsstichtag überschritten. Als Reaktion hierauf wurden die Limite angepasst. Die weiteren bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Spreads risikomindernde Diversifikationseffekte.

Das eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Limit Limitauslastung
Mio. EUR Mio. EUR %
Adressenrisiko 37,3 27,6 74,0
Marktpreisrisiko 184,8 125,0 67,6
Beteiligungsrisiko 10,4 8,6 82,7
Refinanzierungskostenrisiko 9,2 8,9 96,7
Operationelles Risiko 21,1 18,0 85,3
Freier Risikopuffer 9,9 0,0 0,0
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko 272,7 188,1 69,1

Tabelle 8: Limitierung und Risiko

Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Sichtweise durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass bei allen unterstellten Szenarien (schwerer konjunktureller Abschwung, Markt- und Liquiditätskrise, Immobilienkrise aufgrund von Zinsanstieg und Stagflation) die Risikotragfähigkeit gegeben ist.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2026. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für mehrere adverse Szenarien getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP -Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Leverage- Ratio und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von 3 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem die harten Mindestkapitalanforderungen (Kapitalanforderungen gemäß CRR und SREP) zwingend einzuhalten sind. Als adverses Szenario wird ein schwerer konjunktureller Abschwung und ein Stagflationsszenario betrachtet.

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden mindestens jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).

Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung. Hierzu gehört die Simulation der einzelnen Risikoabwehrmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung, um gezielt die geeignete Maßnahme auswählen zu können.

Die Risikofrüherkennung umfasst die Identifizierung möglicherweise neu aufgetretener Risiken und das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die Kommunikation im Rahmen des Risikoreportings. Die Risikofrüherkennung bezieht sich dabei sowohl auf das Eintreten von Risiken als auch auf eine Reduzierung des Risikodeckungspotenzials. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten haben wir Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Die Risikokontrolle umfasst die Überprüfung der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz sowie Effektivität und führt gegebenenfalls erneute Handlungen im Risikomanagementprozess herbei.

Durch das Risikoreporting wird die Risikosituation der Sparkasse abgebildet. Die vierteljährliche Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc- Berichterstattung zu erfolgen hat.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren und die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeitenden der Gruppe Controlling in der Abteilung Sparkassensteuerung wahrgenommen.

Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten wurden Verfahren festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

4.3.2 Adressenrisiken

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.

Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

Die wertorientierte Messung des Adressenrisikos erfolgt über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei werden mögliche makroökonomische Rahmenbedingungen (z. B. durch Branchen-Ausfallwahrscheinlichkeiten, Korrelationen, Migrationsmatrizen) und die aktuelle Portfoliostruktur inklusive der Rating- und Sicherheiteninformationen sowie Konzentrationsrisiken berücksichtigt. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die erwartete Wertänderung und der Value-at-Risk abgeleitet wird. Auf Ebene der Risikoart Adressenrisiko erfolgt die Risikomessung additiv (Verzicht auf Nutzung von Diversifikationseffekten zwischen den Risikokategorien Adressenrisiko im Kundengeschäft und Adressenrisiko im Eigengeschäft).

Adressenrisiko im Kundengeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäft erfolgt auf Portfolioebene entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten. Daneben wurden Kreditvergabebedingungen auf Ebene der Kreditnehmer festgelegt, die sich am Kreditvolumen und am Risikogehalt orientieren.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands;

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen;

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und volumensabhängigen Kompetenzen;

Interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung;

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten;

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das auf der Basis von quantitativen Kriterien (bspw. Rating-/Scoringnote, Auffälligkeiten in der Kontoführung) und qualitativen Kriterien auf Ebene der Einzelkreditnehmer Risiken identifiziert und mit Hilfe einer Frühwarnliste kommuniziert;

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Problemkreditbearbeitung;

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell CPV);

Ermittlung von Sicherheitenwerten auf Basis der Vorgaben der BelWertV bzw. der sparkassen-rechtlichen Beleihungsgrundsätze;

turnusmäßige bzw. anlassbezogene Überprüfung der hereingenommenen Sicherheiten und Garantien hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit;

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting sowie

Gliederung des Kreditgeschäfts der Sparkasse in folgende Gruppen:

Kreditvolumen
Kreditgeschäft der Sparkasse 31.12.2023 31.12.2022
Mio. EUR Mio. EUR
Firmenkunden-/ Kommunalkreditgeschäft 1.408,8 1.382,1
Privatkundenkredite 860,1 883,2
Gesamt 2.268,9 2.265,3

Tabelle 9: Kreditgeschäft der Sparkasse

Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkt im Firmenkunden-/ Kommunalkreditgeschäft bilden mit 24,0 % die Ausleihungen an Grundstücks- u. Wohnungswesen. Daneben bestehen Ausleihungen in Höhe von 19,7 % an Dienstleistungs- und Handelsunternehmen sowie an das verarbeitende Gewerbe. Darüber hinaus entfallen 13,7 % auf das Kredit- und Versicherungswesen.

Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Kundenkreditvolumens, aber 15,7 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen über 10,0 Mio. EUR.

Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratinaklasse Volumenanteile
%
1 bis 10 97,2
11 bis 15C 0,8
16 bis 18 1,9
Ungeratet 0,1

Tabelle 10: Volumenanteile an den Ratingklassen

Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere betrug am 31. Dezember 2023 1,4 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG.

Im Kreditportfolio bestehen keine Risikokonzentrationen.

Zusammenfassend sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist.

Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung aufgrund weniger großer Einzelfälle.

Adressenrisiko im Eigengeschäft

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft (Wertpapiere und Forderungen an Kreditinstitute) umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.

Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.

Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.

Adressenrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen.

Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Kreditnehmer (Emittenten- und Kontrahentenlimite) und für Produktgruppen;

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen;

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell CPV (Kapitel 4.3.1) sowie

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das auf der Basis von quantitativen Kriterien (bspw. Rating-/Scoringnote) und qualitativen Kriterien auf Ebene der Emittenten Risiken identifiziert und mit Hilfe einer Frühwarnliste kommuniziert.

Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 2.177,4 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei Tages- und Termingelder (878,0 Mio. EUR), Investmentfondsanteile (397,7 Mio. EUR) sowie Pfandbriefe (391,7 Mio. EUR).

Dabei zeigt sich auf Basis der internen Risikoklassenstruktur nachfolgende Ratingverteilung:

Ratingklasse Volumenanteile in %
1 bis 5 (Investment Grade) 99,9
6 bis 10 0,0
11 bis 15C 0,0
16 bis 18 0,0
Nicht klassifiziert 0,1

Tabelle 11: Volumenanteile nach Ratings im Depot A

Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere und Forderungen an Kreditinstitute verfügen zu 99,9 % über ein Rating im Bereich des Investment Grades. Die nicht klassifizierten Kredite entfallen auf sonstige Vermögensgegenstände mit Adressenausfallrisiken.

Das Länderrisiko ist für die Sparkasse nicht wesentlich. Das Volumen der Eigenanlagen im Direktbestand mit Länderrisiken betrug am 31. Dezember 2023 32,6 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung der Spezialfondsanlagen ergibt sich ein Anteil von Anlagen außerhalb Deutschlands von 20,7 % der Marktwerte der Eigenanlagen. Davon entfällt ein Anteil von 4,1 % auf Anlagen außerhalb Europas. Die Länderrisiken aus dem Eigengeschäft werden durch die Anrechnung der Geschäfte auf Volumenlimite und durch die Anlagerichtlinien für den A-BUGA- Spezialfonds begrenzt. Die Steuerung und Überwachung der Länderrisiken stützt sich insbesondere auf die Analyse und Bewertung international anerkannter Ratingagenturen sowie dem nominalen BIP und der Staatsverschuldung. Die Anlagen sind breit gestreut und entfallen überwiegend auf Länder mit Ratingeinstufungen im Investment Grade

Es liegen keine Risikokonzentrationen vor.

4.3.3 Beteiligungsrisiko

Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung und des Risikos eines Nachschusses.

Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie im Rahmen des Beteiligungsmanagements. Je nach Beteiligungsart wird nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen unterschieden.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Ostdeutschen Sparkassenverbands für die Verbundbeteiligungen;

In der normativen Perspektive wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch Beteiligungen berücksichtigt;

Ökonomische Perspektive: Ermittlung periodisch als Expertenschätzung durch Multiplikation der Buchwerte aller Beteiligungen mit einem Risikofaktor;

Regelmäßige Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen sowie

Regelmäßige qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung, der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens.

Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum 31. Dezember 2023:

Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Buchwert in Mio. EUR
Strategische Beteiligungen 2,7
Funktionsbeteiligungen 4,4
Kapitalbeteiligungen 0,0
Gesamt 7,1

Tabelle 12: Gruppen von Beteiligungsinstrumenten

Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus Beteiligungen innerhalb der Sparkassen- Finanzgruppe.

Risikokonzentrationen bestehen nicht.

4.3.4 Marktpreisrisiken

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren (Zinsen, Spreads, Aktienkurse und Immobilienpreise) ergibt. Optionen werden grundsätzlich innerhalb der betroffenen Risikokategorie (Kapitel 4.3.1) abgebildet. Dabei beziehen sich implizite Optionen auf in Produkte eingebettete Rechte (z. B. Kündigungsrechte bei Darlehen und Sparprodukten).

Marktpreisrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen.

Die Marktpreisrisikomessung erfolgt im Rahmen der ökonomischen Perspektive mit dem Varianz-Kovarianz-Ansatz, dem eine Normalverteilungsannahme der einzelnen Risikofaktoren zugrunde liegt. Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. Unter Berücksichtigung ihrer Portfoliostruktur wurde im Varianz-Kovarianz-Ansatz bis auf die Immobilienrisiken, bei den die Delta-Normal-Variante genutzt wurde, die Delta- Gamma-Variante ausgewählt.

Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung festgelegter Limite sowie einzuhaltender Kennzahlen und der vereinbarten Anlagerichtlinien für unseren Spezialfonds. Der vom Vorstand benannte Risikoausschuss der Sparkasse hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen.

Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt.

In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie in einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der drei Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis;

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung MPR;

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019 sowie

Für Geschäfte mit unbestimmter Fälligkeit oder mit Kundenkündigungsrechten wurden für die Messung der Zinsänderungsrisiken Annahmen (z. B. Bodensatz-, Zinsbindungsfiktion) getroffen. Die Cashflows variabel verzinslicher Produkte werden über das Konzept der gleitenden Durchschnitte abgebildet.

Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage bereitgestellter Risikolimite. Als Risikotoleranz wurde eine Obergrenze für den Zinsrisikokoeffizienten in Höhe von 20,0 % der Eigenmittel festgelegt. Dieser wurde im Geschäftsjahr 2023 eingehalten.

Die Auswirkungen eines Zinsschocks ad hoc um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken Barwertveränderung
+200 Basispunkte -200 Basispunkte
Mio. EUR -45,9 52,4
in % der aufsichtlichen Eigenmittel (Zinsrisikokoeffizient) -15,2 17,4

Tabelle 13: Zinsrisikokoeffizient

Es bestehen keine Risikokonzentrationen.

Die Zinsentwicklung im Jahr 2023 führte zu steigenden Bar- und Marktwerten zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen. Weitere Zinsanstiege erhöhen das Risiko eines Verpflichtungsüberschusses und damit das Risiko zur Bildung einer Drohverlustrückstellung in künftigen Jahresabschlüssen.

Spreadrisiko

Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zugrunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.

Die Steuerung des Spreadrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendung SimCorp Dimension und Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus;

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der IT-Anwendung MPR sowie

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das auf der Basis von quantitativen Kriterien auf Ebene des Wertpapiers Risiken identifiziert und mit Hilfe einer Frühwarnliste kommuniziert.

Es bestehen keine Risikokonzentrationen.

Aktienrisiko

Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente.

In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können.

Die Steuerung des Aktienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendung SimCorp Dimension;

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung MPR;

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip sowie

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das auf der Basis von quantitativen Kriterien auf Ebene des Wertpapiers Risiken identifiziert und mit Hilfe einer Frühwarnliste kommuniziert.

Aktien werden in einem überschaubaren Umfang zurzeit ausschließlich im Spezialfonds gehalten. Die Spezialfonds mit Aktienanteil werden unter anderem durch festgelegte Vermögensobergrenzen gesteuert, die sich aus dem zur Verfügung gestellten Risikokapital ableiten.

Es bestehen keine Risikokonzentrationen.

Immobilienrisiko

Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften).

In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.

Die Steuerung des Immobilienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien mittels einer IDV-Anwendung sowie

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung caballito, wobei als Datenbasis für die Benchmarkzeitreihen die nach Land und Nutzungsart segmentierten IPD-Indizes mit einer Historie seit 2001 genutzt werden, die vom Index-Anbieter MSCI erstellt und durch Property & Data Analytics GmbH bereitgestellt werden.

Immobilien im Eigenbestand und in Immobilienfonds werden in einem überschaubaren Umfang gehalten. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar.

Risikokonzentrationen bestehen in der Land-Nutzungsart-Kombination Deutschland-Wohnen.

4.3.5 Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. Die Berechnung des Refinanzierungskostenrisikos erfolgt mit der von der SR entwickelten IT-Anwendung RKR über einen Varianz-Kovarianz-Ansatz mit den wesentlichen Annahmen der Normalverteilung und eines Erwartungswerts von Null und berücksichtigt ausschließlich den Refinanzierungsspread. Die voraussichtliche Liquiditätsspreadbindungsdauer der variabel verzinslichen Geschäfte wird über Zinsmischungsverhältnisse berücksichtigt.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.

Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage von Risikolimiten. Als Steuerungsgröße wird daneben das Risikomaß Überlebenshorizont verwendet. Es wurde festgelegt, dass im kombinierten Szenario der Überlebenshorizont mindestens 12 Monate betragen soll. Daneben wurde festgelegt, dass die aufsichtlichen Liquiditätskennzahlen LCR und NSFR dauerhaft einen festgelegten Schwellenwert nicht unterschreiten sollten. Die LCR und die NSFR lagen im Jahr 2023 stets über den definierten Grenzen von 200 % bzw. 125 %.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR und der NSFR;

Regelmäßige szenariospezifische Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz;

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur;

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden;

Tägliche Disposition der laufenden Konten;

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation;

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans sowie

Erstellung einer Refinanzierungsplanung (inkl. eines adversen Szenarios).

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.

Der zum 31. Dezember 2023 ermittelte Überlebenshorizont der Sparkasse beträgt 23 Monate.

Risikokonzentrationen gibt es bei Liquiditätszu- und -abflüssen. Diese konzentrieren sich auf Laufzeiten von 1 Woche und von 1 bis 3 Monate. Liquiditätszuflüsse konzentrieren sich auf eine Laufzeit von 1 bis 3 Monate. Bei der Betrachtung der Refinanzierungskosten hat die Sparkasse Risikokonzentrationen im Kundengeschäft - Aktiv-Fest sowie im variablen Kundengeschäft auf der Passivseite.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

4.3.6 Operationelle Risiken

Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Es werden OpRisk-Szenarien zur Erhebung von Ex-ante-Daten genutzt sowie eine Schadensfalldatenbank zur Erhebung von Ex-post-Daten eingesetzt. Zum Umgang der ermittelten operationellen Risiken nutzt die Sparkasse die Handlungsalternativen Risikoakzeptanz, -reduzierung und -transfer. Den operationellen Risiken wird u. a. auch im Rahmen der Gestaltung und Überwachung von Prozessen durch Kontrollmechanismen und Dokumentationen sowie durch Vorsorgemaßnahmen, Notfallkonzepte und den Abschluss von Versicherungen Rechnung getragen.

Die Sparkasse nutzt zur Messung der operationellen Risiken in der ökonomischen Perspektive das von der SR bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Die Methodik des OpRisk-Schätzverfahrens beinhaltet, dass die Sparkasse zunächst basierend auf ihrer eigenen Verlusthistorie den Median ihrer Gesamtjahresverlustverteilung schätzt. Dieser Median wird zusätzlich mit dem Median des OpRisk-Pools für Schadensfälle adjustiert. Der erwartete periodische Verlust für ein Jahr dient als Ausgangsbasis für die Berechnung des erwarteten barwertigen Verlustes, bei der weitere Faktoren (z. B. Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist) berücksichtigt werden.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk- Szenarien";

systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank;

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario;

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis der IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren" sowie

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT.

Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken bei kriminellen Handlungen.

4.3.7 Gesamtrisikolage

Die Risiken der Sparkasse waren im Jahr 2023 stets mit ausreichend Risikodeckungspotenzial unterlegt. In 2023 bewegten sich die Gesamtrisiken innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Limitanpassungen ergaben sich zum 31.03.2023 im Adressenrisiko Eigengeschäft aufgrund von Nachjustierungen im Rahmen der Umstellung auf die neue Gesamtbanksteuerung und zum 30.09.2023 im Marktpreisrisiko aufgrund von geänderten Risikoparametern. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 69,1 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.

Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen in weiteren starken Zinsanstiegen, stark sinkenden Immobilienpreisen, im Fall einer sich weiter eintrübenden Konjunktur und einer nur begrenzt ausbaufähigen Risikotragfähigkeit, die durch ein hohes Adressenrisiko in Verbindung mit einem hohen Zinsänderungsrisiko belastet ist, denen wir durch eine Diversifikation sowie Limitierung begegnen. Im Hinblick auf die tendenziell weiter steigenden Eigenkapitalanforderungen und die durchgeführte Kapitalplanung ist mittelfristig mit einer Einengung der Risikotragfähigkeit zu rechnen.

Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage unter Berücksichtigung der eingegangenen Risiken und der zur Verfügung stehenden Risikodeckungsmasse als ausgewogen.

 

Magdeburg, den 10. Juni 2024

Jens Eckhardt

Uwe Adelmeyer

Der Vorstand

Sparkasse MagdeBurg

Verwaltungsrat

Vorlage für die Verwaltungsratssitzung am 30. August 2024

Tagesordnungspunkt 7

Beschluss: Jahresabschluss 2023 - Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns

Gemäß den Vorgaben des § 8 Abs. 2 Ziffer 7 des Sparkassengesetzes Sachsen-Anhalt beschließt der Verwaltungsrat über die Verwendung des Jahresüberschusses.

1. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses kann der Vorstand mit Zustimmung des Verwaltungsrates den um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschuss mit Wirkung für den Bilanzstichtag der Sicherheitsrücklage unter Beachtung der Ausschüttungsregelungen des Absatzes 2 zuführen (Vorwegzuführung).

2. Der Verwaltungsrat kann gemäß § 27 Abs. 2 des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, unter Würdigung der wirtschaftlichen Lage der Sparkasse beschließen, dass von dem um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschuss dem Träger bis zu 50 v. H. zugeführt werden. Voraussetzung ist, dass die harte Kernkapitalquote gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (ABI. L 176 vom 27.06. 013, S. 1, L 208 vom 2. 8. 2013, S. 68, L 321 vom 30.11.2013, S. 6, L 193 vom 21.07. 2015, S. 166), zuletzt geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/880 (ABI. L 143 vom 9. 6. 2015, S. 7), mehr als 12 v. H. beträgt.

Der nicht nach den Absätzen 1 und 2 verwendete Teil des Jahresüberschusses ist der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

Der nicht nach den Absätzen 1 und 2 verwendete Teil des Jahresüberschusses ist der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

Ermittlung der Ausschüttungssperre:

Möglichkeit 1: nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB sowie nach Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Der einer Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB unterliegende Gesamtbetrag in Höhe von 220.816,00 EUR resultiert aus dem aktuellen Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren anstelle eines durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren. Die bereits in den Vorjahren vorgenommenen Thesaurierungen in die Sicherheitsrücklagen wg. der Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB belaufen sich aus 1.800.658,00 EUR und liegt somit deutlich über dem ermittelten Unterschiedsbetrag im Pensionsgutachten 2023. Daher ist der im Pensionsgutachten ausgewiesene Unterschiedsbetrag zu vernachlässigen. Der Jahresüberschuss in Höhe von 2.446.072,14 EUR könnte in voller Höhe ausgeschüttet werden.

Möglichkeit 2: Gemäß Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt können wir bis zu 50% des Jahresüberschusses ausschütten, da die harte Kernkapitalquote der Sparkasse MagdeBurg zum 31.12.2023 16,5 % beträgt. Demnach könnten bis zu 1.223.036 EUR (Bruttoausschüttungsbetrag) des Jahresüberschusses i.H.v. EUR 2.446.072,14 EUR ausgeschüttet werden.

Es darf lediglich der kleinere Betrag aus den Betrachtungen lt. HGB und lt. Sparkassengesetz ausgeschüttet werden. Der ausschüttungsfähige Betrag ergibt sich lt. §253 Abs. 6 Satz 2 HGB in Höhe von 1.223.036 EUR.

Beschluss:

Der Verwaltungsrat beschließt, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in voller Höhe von 2.446.072,14 EUR der Sicherheitsrücklage zuzuführen, um die Eigenkapitalquote der Sparkasse MagdeBurg zu festigen.

Begründung: Die Eigenkapitalquote wurde in der Geschäftsstrategie mit 17,5 % festgelegt. Aktuell beträgt die Eigenkapitalquote 16,5 %. Aus diesem Grund sollte der Bilanzgewinn der Sicherheitsrücklage zugeführt werden, um das strategische Ziel 17,5 % schneller zu erreichen.

 

Magdeburg, 30. August 2024

Der Verwaltungsrat

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