Erdreich
Immobiliengesellschaft mbH
Bautzen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.021,00 |
1.284,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
683,00 |
833,00 |
| II.
Sachanlagen |
338,00 |
451,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
28.750,83 |
46.360,97 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
32.338,88 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
26.608,71 |
13.723,13 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.142,12 |
298,96 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
312,87 |
245,14 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
18.635,40 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
48.720,10 |
47.890,11 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
1.246,42 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.500,00 |
25.500,00 |
| II.
Gewinn- /Verlustvortrag |
0,00 |
-549,50 |
| III.
Bilanzverlust |
44.135,40 |
23.704,08 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
18.635,40 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
2.945,42 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
45.774,68 |
45.643,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
48.720,10 |
47.890,11 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Erdreich Immobilien GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Angabe zu Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 0,00
(Vorjahr: Euro 0,00).
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 45.774,68
(Vorjahr: Euro 0,00).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 35.000,00.
Haftungsverhältnisse
Es bestanden zum 31.12.2010 keine
Haftungsverhältnisse
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Mitglieder der Unternehmensorgane
Die Gesamtleitung hatten die nachfolgenden Personen:
Guido Heimrath
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ausgeübter Beruf:
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Geschäftsführer
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Robert Gärtner
|
ausgeübter Beruf:
|
Geschäftsführer
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Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
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Betrag
|
|
Euro
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
500,00
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Verbindlichkeiten
|
205,79
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Unterschrift der Geschäftsleitung
Bautzen
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Ort, Datum
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Robert Gärtner
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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