ARTTEC Personal Service GmbHLiquidiert

Bahnhofstraße 30, 86150 Augsburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 22968
Eingetragen
31.10.2007
Branche
Vermittlung von ArbeitskräftenSonstige Überlassung von ArbeitskräftenBefristete Überlassung von Arbeitskräften
Gegenstand
Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung.

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Thrum
seit 22.1.2019
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
ARTTEC Holding GmbH
Germany
21.250 €
85.00%
A****** T****
3.750 €
15.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ARTTEC Personal Service GmbH

Augsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Sachanlagen   6.718,00   8.957,00
B. Umlaufvermögen        
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   258.665,59   208.597,97
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   4.766,41   24.253,35
Summe Aktiva   270.150,00   241.808,32

Passiva

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25.000,00   25.000,00
II. Gewinnvortrag   71.443,81   8.900,52
III. Jahresüberschuss   67.462,79   62.543,29
B. Rückstellungen   28.260,76   38.519,83
C. Verbindlichkeiten   77.982,64   104.844,68
Summe Passiva   270.150,00   241.808,32

Anhang

I. Allgemeine Angaben

1. Die ARTTEC Personal Service GmbH ist eine sog. kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 Handelsgesetzbuches.

2. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ( BilMoG ) vom 25.5.2009 aufgestellt. Ergänzend hierzu waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Von der Aktivierung interner Aufwendungen bei selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wurde abgesehen.

3. Die Gesellschaft nahm die gesetzlich zulässigen Erleichterungen bzgl. der Aufstellung der Bilanz , der Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs in Anspruch. Die Bewertung erfolgte unter Berücksichtigung der Grundsätze des Vorsichtsprinzips im Rahmen der Bewertungswahlrechte.

4. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

5. Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten aktiviert. Soweit es sich um abnutzbare Wirtschaftsgüter handelt, wurden die Anschaffungskosten um planmäßige Abschreibungen gemäß der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear und degressiv abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten unter 150,- € wurden in voller Höhe abgeschrieben. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter von mehr als 150,- € , aber nicht mehr als 1.000,- € wurde nach § 6 Abs. 2 a EStG eine Sammelbewertung unter Berücksichtigung einer pauschalen Nutzungsdauer von 5 Jahren durchgeführt.

6. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem Nennwert bilanziert.

II. Erläuterungen zur Bilanz

1. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in einem Anlagespiegel zusammengestellt ( § 268 Abs. 2 HGB).

2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig. Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen i. H. v. 0,- €

3. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen nicht. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen i. H. v. 0,- €.

4. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt .

III. Sonstige Angaben

1. Geschäftsführer war während des ganzen Jahres: Herr Andreas Thrum. Er ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

2. Gegenüber Gesellschaftern bzw. Geschäftsführern bestehen zum Stichtag weder Forderungen noch Verbindlichkeiten.

3. Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Augsburg , den 30.6.2012

Andreas Thrum, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.06.2012

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