SCM messe event marketing GmbH
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kai Tylewski seit 13.3.2014 | Geschäftsführer |
Erhard Georg August Schäfer seit 21.1.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 16.67% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ergophone GmbHMarburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz zum 31. Dezember 2021AKTIVA
PASSIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2021A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BILANZIERUNG, BEWERTUNG UND WÄHRUNGSUMRECHNUNG Gesetzliche Grundlagen Die Ergophone GmbH hat ihren Sitz in Marburg, ihre Geschäftsanschrift in Cölbe und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Marburg unter der Nummer HRB 5478 eingetragen. Der Jahresabschluss der Ergophone GmbH ist nach den Vorschriften der § 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG erstellt worden. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewandt. Da die Gesellschaft die relevanten Größenordnungsmerkmale des § 267 Abs.1 HGB nicht überschreitet, stellt sie eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches dar. Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 HGB wird weitestgehend Gebrauch gemacht. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Die auf die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr beibehalten worden. Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Nutzungsdauern liegen in der Regel zwischen 3 und 6 Jahren. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen in steuerlich zulässiger Höhe, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen sowohl nach der linearen als auch nach der degressiven Methode. Die Nutzungsdauern liegen in der Regel zwischen 3 und 6 Jahren. Für geringwertige Wirtschaftsgüter von 250 EUR bis 1.000 EUR wurde in Anlehnung an § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet, welcher linear über fünf Jahre abgeschrieben wird. Geringwertige Wirtschaftsgüter unter 250 EUR wurden im Geschäftsjahr 2021 sofort als Aufwand erfasst. Die fertigen Erzeugnisse und Waren werden gemäß der Grundsätze der verlustfreien Bewertung mit den Anschaffungskosten, den gewogenen Durchschnittswerten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die verminderte Verwertbarkeit der Bestände sowie die Risiken aus der Lagerdauer wurden grundsätzlich mit Wertabschlägen im Rahmen einer Reichweitenanalyse angemessen berücksichtigt. Das Niederstwertprinzip wird beachtet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Wertberichtigungen auf risikobehaftete Forderungen sowie zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos sind im Bilanzausweis berücksichtigt. Die flüssigen Mittel sind zu Nennwerten am Bilanzstichtag bilanziert. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostenänderungen angesetzt. Sie enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Soweit ihre Laufzeit die Jahresfrist übersteigt, werden sie gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem laufzeitkonkruenten von der deutschen Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Die Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger erfolgte eine Bewertung - entsprechend der gesetzlichen Regelung des § 256a HGB - unter Außerachtlassung des Anschaffungskosten- und Realisationsprinzips. B. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Anlagevermögen Auf die Aufstellung eines Anlagengitters wurde gemäß § 284 Abs. 3 S.1 HGB i.V.m. § 288 Abs. 1 HGB verzichtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen gegen verbundene Unternehmen von 434 TEUR (i.V. 1 TEUR). Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben 7 TEUR (i.V. 7 TEUR) der sonstigen Vermögensgegenstände eine Laufzeit von mehr als einem Jahr. Wie im Vorjahr bestehen keine Forderungen gegen Gesellschafter. Eigenkapital Der Jahresabschluss wird gemäß § 268 Abs. 1 HGB in analoger Anwendung des § 158 AktG unter teilweiser Ergebnisverwendung aufgestellt. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages in Höhe von 361.833,03 EUR ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 459.915,77 EUR. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten in Höhe von 73 TEUR (i.V. 52 TEUR) sind innerhalb eines Jahres fällig. Zum 31. Dezember 2021 bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 7 TEUR (i.V. TEUR 0) gegenüber Gesellschaftern. Zum 31. Dezember 2021 sind - wie im Vorjahr - über die Angabe in den Haftungsverhältnissen hinaus keine Verbindlichkeiten besichert. C. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG In den sonstigen betrieblichen Erträgen werden, wie auch im Vorjahr Erträge aus der Währungsumrechnung ausgewiesen, die kleiner 1 TEUR sind. Aufwendungen aus der Währungsumrechnung fielen in 2021, wie auch im Vorjahr in Höhe kleiner 1 TEUR an und wurden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Gemäß § 288 HGB unterbleiben weitere Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung. D. SONSTIGE ANGABEN Haftungsverhältnisse Die Gesellschaft hat gemeinsam mit zwei verbundenen Unternehmen einen Kreditrahmenvertrag mit ihrer Hausbank bis zu einer Höhe von 1.500 TEUR, der unternehmensbezogen flexibel in Anspruch genommen werden kann. Die Verpflichtungen aus diesem Vertrag bestehen gesamtschuldnerisch und beinhalten ebenfalls die Sicherungsabtretungen von Vorräten. Weitere Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestehen wie im Vorjahr zum Bilanzstichtag nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Mietverträgen für Produktions-, Lager-, und Büroflächen mit einem jährlichen Aufwand von 37 TEUR (i.V. 41 TEUR). Diese haben eine feste Laufzeit bis zum 31. August 2023. Arbeitnehmer Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter im Geschäftsjahr 2021 nach HGB-Ermittlung beträgt 8 (i.V. 9). Mutterunternehmen Mutterunternehmen im Sinne des § 285 Nr. 14a HGB ist die Robinco Treuhand GmbH & Co. Beteiligungs KG, Ratingen. Die Ergophone GmbH, Marburg, wird in den frewilligen Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 dieses Mutterunternehmens einbezogen. Geschäftsführung Die Geschäftsführung wurde im Geschäftsjahr 2021 durch Herrn Erhard Schäfer, Kaufmann, und Herrn Kai Tylewski, Diplom Ingenieur Elektrotechnik, wahrgenommen. Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurden wie im Vorjahr keine Vorschüsse oder Kredite gewährt. Es wurden wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse zugunsten dieser Personen eingegangen.
Marburg, 1. August 2022 gez. Erhard Schäfer gez. Kai Tylewski Der Jahresabschluss wurde in der Gesellschafterversammlung vom 28.09.2022 festgestellt. |
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