AFM-Sensorik GmbH
Tettnang
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
25.818,16 |
10.230,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
389,50 |
1,50 |
| II.
Sachanlagen |
25.428,66 |
10.228,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
74.246,17 |
95.597,13 |
| I.
Vorräte |
28.000,00 |
22.400,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
33.687,74 |
52.755,81 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.558,43 |
20.441,32 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.723,39 |
2.628,00 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
4.848,77 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
106.636,49 |
108.455,13 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
70.103,30 |
60.866,83 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
34.866,83 |
19.238,90 |
| III.
Jahresüberschuss |
9.236,47 |
15.627,93 |
| B.
Rückstellungen |
14.066,00 |
39.507,16 |
| C.
Verbindlichkeiten |
22.467,19 |
8.081,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
106.636,49 |
108.455,13 |
Anhang
1. Allgemeine Grundsätze zum
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und des GmbH-Gesetzes
erstellt.
Die Gesellschaft ist entsprechend den
Größenklassen des § 267 HGB eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Vom Anpassungswahlrecht nach Artikels 67 Abs. 8 Satz
2 EGHGB wurde Gebrauch gemacht.
2. Angaben zur Bilanz
a) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Für Aufwendungen zur Gründung des
Unternehmens, zur Beschaffung des Eigenkapitals sowie
für immaterielle Vermögensgegenstände, die
nicht entgeltlich erworben wurden, ist kein Aktivposten
angesetzt.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden im Rahmen von
§ 250 HGB gebildet.
b) Bewertungsvorschriften
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch die
tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten nicht
entgegen.
Das Anlagevermögenweist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen bewertet.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim
beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.
Das
Vorratsvermögen wurde zu den steuerlichen
aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten bzw. dem
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Forderungen wurden mit dem
Nennbetrag angesetzt. Einem möglichen Ausfall-
und Kostenrisiko wurde durch Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Bank- und Kassenguthaben entsprechen den
Nominalwerten.
Die
Vermögensgegenstände und
Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet
worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind.
Die
Rückstellungen berücksichtigen im Rahmen
einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung in
notwendigem Umfang alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert sind.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
c) Weitere Erläuterungen zur Bilanz
Die Pensionsrückstellung wurde durch ein
versicherungsmathematisches Gutachten unter
Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden
Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen
ermittelt. Dabei wurde ein Zinssatz von 5,25 % sowie die in
der Versorgungszusage zugesagte Altersrente zugrunde
gelegt. Es wurde die Richttafeln nach Dr. Klaus Heubeck
2005 G verwendet.
Zum 1. Januar 2010 ergibt sich aus der Neubewertung
der Pensionsrückstellung eine Unterdotierung in
Höhe von EUR 3.552,00, welche aufwandswirksam
zugeführt wurde. Das Wahlrecht nach Artikel 67 Abs. 1
EGHGB wurde nicht ausgeübt.
Zur Abdeckung des Risikos wurden
Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen, die dem
Versorgungsempfänger verpfändet wurden. Der
Aktivwert der Rückdeckungsversicherung zum
Bilanzstichtag betrug EUR 31.404,77.
Dem entsprechend ergibt sich gemäß §
246 Abs. 2 HGB folgender saldierter Ausweis zum
Bilanzstichtag: Aktivwert der Rückdeckungsversicherung
EUR 31.404,77 abzüglich Pensionsverpflichtung EUR
26.556,00 ergibt einen aktiven Unterschiedsbetrag von EUR
4.848,77.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betrugen zum Bilanzstichtag EUR 23.548,80
(Vorjahr: EUR 13.724,14).
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
betrugen zum Bilanzstichtag EUR 3.837,96 (Vorjahr: EUR
4.074,38).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betrugen zum Bilanzstichtag EUR 0,00 (Vorjahr: EUR
5.643,00).
3. Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer im abgelaufenen
Geschäftsjahr war Herr Ferdinand Wind, Tettnang
bestellt.
Tettnang, den 21. Juli
2011
gez.
Ferdinand Wind
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.07.2011 festgestellt.
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