Richter
Holding GmbH
Wipperfürth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.756.912,68 |
3.899.540,05 |
| I.
Sachanlagen |
3.731.348,09 |
3.873.975,46 |
| II.
Finanzanlagen |
25.564,59 |
25.564,59 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.641.102,78 |
2.778.199,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.467.641,00 |
2.743.217,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.286,78 |
1.434,36 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
173.461,78 |
34.981,61 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
31.952,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
7.398.015,46 |
6.709.691,55 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
7.270.310,42 |
6.009.292,51 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
250.000,00 |
250.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
69.465,57 |
69.465,57 |
| III.
Gewinnvortrag |
5.689.826,94 |
4.638.117,33 |
| IV.
Jahresüberschuss |
1.261.017,91 |
1.051.709,61 |
| B.
Rückstellungen |
95.645,24 |
38.811,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
32.059,80 |
661.588,04 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
32.059,80 |
622.827,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
7.398.015,46 |
6.709.691,55 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Richter Holding GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 (1) S. 1, (3) HGB).
Die Abschreibungen werden linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis EUR 410 werden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 (2) EStG
im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolg zu
Anschaffungskosten (§ 253 (1) S. 1 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Der Ansatz erfolgt zum Nominalwert.
Flüssige Mittel werden zum Nominalwert angesetzt
(§ 253 (1) HGB).
Rückstellungen werden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten werden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 (1) S. 2 HGB). Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 (1) S. 2 HGB).
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt (§ 253 (1) S. 2 HGB).
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Aufgliederung und die Bewegungen des
Anlagevermögens sind dem Anlagenspiegel (Anlage II) zu
entnehmen.
Der Betrag der Forderungen und der sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 1.286,78
(Vorjahr: Euro 1.434,36). Diese Position betrifft das
aktivierte Körperschaftsteuerguthaben.
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr in
voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Berechnung der Rückstellung für latente
Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen
Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher
Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Die sich ergebenen
Steuerbe- und Steuerentlastungen werden miteinander
verrechnet angesetzt. Der zur Berechnung der latenten
Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 31,575%. Der
Gewerbesteuerhebesatz beträgt hierbei 450%.
Abweichungen aus unterschiedlicher handels- und
steuerrechtlicher Betrachtungsweise ergeben sich
insbesondere durch abweichende handels- und
steuerbilanzielle Gewinnabführung der Bernd Richter
GmbH, Wipperfürth, im Rahmen des vorliegenden
Gewinnabführungsvetrages. Ursächlich dafür
sind temporäre Bewertungsunterschiede bei der
Organgesellschaft. Der abgeführte handelsrechtliche
Gewinn liegt um EUR 7.659,82 über dem abgeführten
steuerrechtlichen Gewinn. Weitere temporäre
Differenzen resultieren aus unterschiedlicher Bewertung von
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über
einem Jahr.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 32.059,80
(Vorjahr: Euro 622.827,80).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 38.760,24).
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach den
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Sonstige Pflichtangaben
Einzelvertretungsberechtigter
Geschäftsführer im Geschäftsjahr war Herr
Bernd Richter.
Während des Zeitraums vom 01.01.2010 bis zum
31.12.2010 war durchschnittlich 1 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Wipperfürth, 29. Juni 2011
Bernd
Richter
Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 24.186,86 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.07.2011 festgestellt.
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