CTBI Trading GmbHLiquidiert

Virchowstraße 2, 22767 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 160277
Eingetragen
9.12.2019
Branche
Großhandel mit TextilienEinzelhandel mit TextilienGroßhandel mit Schuhen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Einzelhandel mit Textilien und Schuhen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Friedrich Moritz Bluhm
Hamburg
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

CTBI Trading GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 102.135,00 128.352,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.463,00 6.519,00
II. Sachanlagen 98.672,00 121.833,00
B. Umlaufvermögen 1.867.557,82 1.326.946,01
I. Vorräte 1.489.059,81 1.152.095,53
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 242.141,01 130.292,19
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 7.440,00 7.440,00
1. eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen 12.500,00 12.500,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 136.357,00 44.558,29
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.213,92 0,00
Summe Aktiva 1.972.906,74 1.455.298,01

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 177.484,97 143.141,54
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Kapitalrücklage 209.910,52 209.910,52
III. Verlustvortrag 79.268,98 83.663,17
IV. Jahresüberschuss 34.343,43 4.394,19
B. Rückstellungen 64.247,95 43.865,09
C. Verbindlichkeiten 1.731.173,82 1.268.291,38
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.213.596,37 768.291,38
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 517.577,45 500.000,00
Summe Passiva 1.972.906,74 1.455.298,01

Anhang

a) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

(1) Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
(2) Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
(3) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
(4) In Bilanz und G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorherigen Geschäftsjahres angegeben.
(5) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.
(6) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
(7) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".
(8) Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
(9) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.
(10) Der Jahresabschluss soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. Der Geschäftsführung sind keine gegenstehenden Umstände bekannt.

b) Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

(1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(2) Gewinne wurden grundsätzlich nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
(3) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
(4) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen, nach Auffassung der Geschäftsführung, weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
(5) Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen.
(6) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
(7) Die auf den Vorjahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind grundsätzlich beibehalten worden.

Anlagevermögen
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
Die Zugänge sind mit den Anschaffungs- bzw. zu Herstellungskosten bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen sind ausschließlich linear, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfolgt (§ 253 Abs. 3 S. 1 HGB). Zur Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer wurden die von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen verwendet und betriebsübliche Erfahrungswerte berücksichtigt.
Geringwertige Anlagegüter mit Einzelanschaffungspreis bis zu 800,00 Euro sind im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben worden (Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG).
Außerplanmäßige Abschreibungen sind nicht erforderlich gewesen.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden beachtet.

Fertige Erzeugnisse und Waren
Die Bewertung erfolgt grundsätzlich mit den Anschaffungskosten (netto, ohne Umsatzsteuer).
Gegenüber den Einkaufspreisen gegebenenfalls niedrigere Marktpreise am Abschlussstichtag (Beschaffungsmarkt) werden im Wege von Abschreibungen berücksichtigt (§ 253 Abs. 4 Satz 1 HGB).
Darüber hinaus werden Artikel mit mangelnder Gängigkeit auf den ggf. niedrigeren beizulegenden Wert (Absatzmarkt, § 253 Abs. 4 Satz 2 HGB) abgewertet, da diese voraussichtlich nicht zu den kalkulierten Preisen oder womöglich auch gar nicht abgesetzt werden können.

Geleistete Anzahlungen
Die geleisteten Anzahlungen wurden zu Nominalwerten angesetzt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen werden grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen werden durchgeführt:
- Bei un- oder niedrigverzinslichen Forderungen erfolgt ein Ansatz zum Barwert (Zinsfuß 5 v. H.), sofern ihre Restlaufzeit am Abschlussstichtag 12 Monate überschreitet
- Forderungen, die aufgrund spezieller Kreditrisiken zweifelhaft sind, sind mit ihrem wahrscheinlichen Wert angesetzt (indirekte Abschreibung auf den Nettobetrag), uneinbringliche hingegen werden voll abgeschrieben.

Eingeforderte, noch ausstehende Kapitaleinlagen und sonstige Vermögensgegenstände
Diese Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit ihrem Nominalwert bewertet. Soweit erforderlich, werden Einzelwertberichtigungen unter Berücksichtigung o.a. Grundsätze durchgeführt.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Die Euro-Bestände werden grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten werden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Es handelt sich hier um Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die (wirtschaftlich betrachtet) Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen.
Die Rechnungsabgrenzungsposten sind grundsätzlich zum Nominalbetrag bewertet; Auflösungen sind - soweit nötig - erfolgt.

Rückstellungen
Rückstellungen sind Verpflichtungen, die dem Grunde, der Höhe bzw. dem Zeitpunkt nach noch nicht sicher feststehen. Sie nehmen künftige Risiken vorweg bzw. decken Schulden ab, die wirtschaftlich im laufenden Berichtsjahr verursacht worden sind und bezüglich derer wahrscheinlich von einer Inanspruchnahme des Unternehmens auszugehen ist.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs.1 HGB gebildet. Die Berechnung ist im Wege der Einzelermittlung erfolgt, so dass die Rückstellungen mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt sind. Die in den Vorjahren gebildeten Rückstellungen sind bei tatsächlichem Anfall der zurückgestellten Aufwendungen verbraucht worden. Zuviel zurückgestellte Beträge wurden ergebniswirksam aufgelöst.

Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Dieser stimmt grundsätzlich mit ihrem Ausgabebetrag, d.h. dem Betrag zu dem sie eingegangen wurden, überein.

c) Angaben zu Bilanzposten

Vermögen
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben folgende Restlaufzeiten:

- bis zu 1 Jahr: 234.701,01 Euro
- über 1 Jahr: 7.440,00 Euro
- über 5 Jahre: 0,00 Euro

Forderungen gegen Gesellschafter: 824,50 Euro.

Fremdkapital
Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:

- bis 1 Jahr: 1.213.596,37 Euro
- über 1 Jahr: 517.577,45 Euro
- über 5 Jahre: 156.250,00 Euro

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Saldo zum 31. Dezember 2021:
724.266,31 Euro) betreffen im Wesentlichen ein Darlehen bei der HypoVereinsbank aus dem Förderprogramm KfW-Schnellkredit 2020 als Sondermaßnahme "Corona-Hilfe für Unternehmen" in Höhe von 500.000,00 Euro. Gemäß Auflage der Förderbank dürfen Sicherheiten nicht bestellt werden.

Im übrigen bestehen für die Verbindlichkeiten im üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetzes entstehende Sicherheiten.

d) Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Allgemeines zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 708,10 Euro enthalten.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus Corona-Hilfen in Höhe von 144.960,96 Euro enthalten.

e) Sonstige Angaben

Firma, Sitz, Registergericht
Die CTBI Trading GmbH, Virchowstraße 2, 22767 Hamburg, hat ihren Sitz in Hamburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Registernummer HRB 160277.

Name und Beruf der Geschäftsführer
Friedrich Moritz Bluhm, Kaufmann.

Die Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 824,50 Euro sind zugleich Forderungen bzw. ausgereichte (kurzfristige) Kredite an die Geschäftsführung. Tilgungen sind jederzeit möglich, Sicherheiten wurden nicht gestellt.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

- Miete für Ladengeschäft Mörkenstraße 10, Erfüllungsbetrag zum nächstmöglichen Kündigungstermin (31.12.2023): 8.661,84 Euro
- Miete für Bistro Mörkenstraße 10, Erfüllungsbetrag zum nächstmöglichen Kündigungstermin (30.09.2023): 14.280,00 Euro
- Miete für Büroräume, Ladengeschäft und Lager Virchowstraße 2, Erfüllungsbetrag zum nächstmöglichen Kündigungstermin (31.08.2024): 60.150,00 Euro
- Miete Lager Wendenstraße 255, Erfüllungsbetrag zum nächstmöglichen Kündigungstermin (30.06.2023): 93.420,00 Euro

Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl i.S.v. §285 Nr. 7 HGB: 21.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Hamburg, 12.12.2022

gez. Friedrich Moritz Bluhm, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2022 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

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