CTBI
Trading GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
102.135,00 |
128.352,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.463,00 |
6.519,00 |
| II.
Sachanlagen |
98.672,00 |
121.833,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.867.557,82 |
1.326.946,01 |
| I.
Vorräte |
1.489.059,81 |
1.152.095,53 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
242.141,01 |
130.292,19 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
7.440,00 |
7.440,00 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
12.500,00 |
12.500,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
136.357,00 |
44.558,29 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.213,92 |
0,00 |
| Summe
Aktiva |
1.972.906,74 |
1.455.298,01 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
177.484,97 |
143.141,54 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
209.910,52 |
209.910,52 |
| III.
Verlustvortrag |
79.268,98 |
83.663,17 |
| IV.
Jahresüberschuss |
34.343,43 |
4.394,19 |
| B.
Rückstellungen |
64.247,95 |
43.865,09 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.731.173,82 |
1.268.291,38 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.213.596,37 |
768.291,38 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
517.577,45 |
500.000,00 |
| Summe
Passiva |
1.972.906,74 |
1.455.298,01 |
Anhang
a) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
(1) Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
(2) Ergänzend waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
(3) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
(4) In Bilanz und G.u.V. ist zu jedem Posten der
entsprechende Wert des vorherigen Geschäftsjahres
angegeben.
(5) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet.
(6) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
(7) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den
Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten".
(8) Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
(9) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig.
(10) Der Jahresabschluss soll ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln.
Der Geschäftsführung sind keine gegenstehenden
Umstände bekannt.
b) Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(2) Gewinne wurden grundsätzlich nur
berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag
realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
(3) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz
des Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres
überein.
(4) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen,
nach Auffassung der Geschäftsführung, weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
(5) Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen
den handelsrechtlichen Bestimmungen.
(6) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
(7) Die auf den Vorjahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind grundsätzlich beibehalten
worden.
Anlagevermögen
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Die Zugänge sind mit den Anschaffungs- bzw. zu
Herstellungskosten bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen sind
ausschließlich linear, unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfolgt (§ 253
Abs. 3 S. 1 HGB). Zur Ermittlung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer wurden die von der
Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen
verwendet und betriebsübliche Erfahrungswerte
berücksichtigt.
Geringwertige Anlagegüter mit
Einzelanschaffungspreis bis zu 800,00 Euro sind im
Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben worden
(Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG).
Außerplanmäßige Abschreibungen sind
nicht erforderlich gewesen.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden beachtet.
Fertige Erzeugnisse und Waren
Die Bewertung erfolgt grundsätzlich mit den
Anschaffungskosten (netto, ohne Umsatzsteuer).
Gegenüber den Einkaufspreisen gegebenenfalls
niedrigere Marktpreise am Abschlussstichtag
(Beschaffungsmarkt) werden im Wege von Abschreibungen
berücksichtigt (§ 253 Abs. 4 Satz 1 HGB).
Darüber hinaus werden Artikel mit mangelnder
Gängigkeit auf den ggf. niedrigeren beizulegenden Wert
(Absatzmarkt, § 253 Abs. 4 Satz 2 HGB) abgewertet, da
diese voraussichtlich nicht zu den kalkulierten Preisen
oder womöglich auch gar nicht abgesetzt werden
können.
Geleistete Anzahlungen
Die geleisteten Anzahlungen wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen werden grundsätzlich mit ihrem
Nominalbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen werden durchgeführt:
- Bei un- oder niedrigverzinslichen Forderungen
erfolgt ein Ansatz zum Barwert (Zinsfuß 5 v. H.),
sofern ihre Restlaufzeit am Abschlussstichtag 12 Monate
überschreitet
- Forderungen, die aufgrund spezieller Kreditrisiken
zweifelhaft sind, sind mit ihrem wahrscheinlichen Wert
angesetzt (indirekte Abschreibung auf den Nettobetrag),
uneinbringliche hingegen werden voll abgeschrieben.
Eingeforderte, noch ausstehende Kapitaleinlagen und
sonstige Vermögensgegenstände
Diese Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich mit ihrem Nominalwert bewertet. Soweit
erforderlich, werden Einzelwertberichtigungen unter
Berücksichtigung o.a. Grundsätze
durchgeführt.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Die Euro-Bestände werden grundsätzlich mit
ihrem Nominalbetrag bewertet.
Rechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten werden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Es handelt sich hier um Ausgaben vor dem
Bilanzstichtag, die (wirtschaftlich betrachtet) Aufwand
für eine bestimmte Zeit danach darstellen.
Die Rechnungsabgrenzungsposten sind
grundsätzlich zum Nominalbetrag bewertet;
Auflösungen sind - soweit nötig - erfolgt.
Rückstellungen
Rückstellungen sind Verpflichtungen, die dem
Grunde, der Höhe bzw. dem Zeitpunkt nach noch nicht
sicher feststehen. Sie nehmen künftige Risiken vorweg
bzw. decken Schulden ab, die wirtschaftlich im laufenden
Berichtsjahr verursacht worden sind und bezüglich
derer wahrscheinlich von einer Inanspruchnahme des
Unternehmens auszugehen ist.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs.1 HGB gebildet. Die Berechnung ist im Wege der
Einzelermittlung erfolgt, so dass die Rückstellungen
mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt
sind. Die in den Vorjahren gebildeten Rückstellungen
sind bei tatsächlichem Anfall der
zurückgestellten Aufwendungen verbraucht worden.
Zuviel zurückgestellte Beträge wurden
ergebniswirksam aufgelöst.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Dieser stimmt
grundsätzlich mit ihrem Ausgabebetrag, d.h. dem Betrag
zu dem sie eingegangen wurden, überein.
c) Angaben zu Bilanzposten
Vermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben folgende
Restlaufzeiten:
| - bis zu 1 Jahr: |
234.701,01 Euro |
| - über 1 Jahr: |
7.440,00 Euro |
| - über 5
Jahre: |
0,00 Euro |
Forderungen gegen Gesellschafter: 824,50 Euro.
Fremdkapital
Die Verbindlichkeiten haben folgende
Restlaufzeiten:
| - bis 1 Jahr: |
1.213.596,37 Euro |
| - über 1 Jahr: |
517.577,45 Euro |
| - über 5
Jahre: |
156.250,00 Euro |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
(Saldo zum 31. Dezember 2021:
724.266,31 Euro) betreffen im Wesentlichen ein
Darlehen bei der HypoVereinsbank aus dem
Förderprogramm KfW-Schnellkredit 2020 als
Sondermaßnahme "Corona-Hilfe für Unternehmen" in
Höhe von 500.000,00 Euro. Gemäß Auflage der
Förderbank dürfen Sicherheiten nicht bestellt
werden.
Im übrigen bestehen für die
Verbindlichkeiten im üblichen Umfang
branchenübliche bzw. kraft Gesetzes entstehende
Sicherheiten.
d) Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Allgemeines zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
in Höhe von 708,10 Euro enthalten.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind
Erträge aus Corona-Hilfen in Höhe von 144.960,96
Euro enthalten.
e) Sonstige Angaben
Firma, Sitz, Registergericht
Die CTBI Trading GmbH, Virchowstraße 2, 22767
Hamburg, hat ihren Sitz in Hamburg und ist eingetragen in
das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der
Registernummer HRB 160277.
Name und Beruf der Geschäftsführer
Friedrich Moritz Bluhm, Kaufmann.
Die Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von
824,50 Euro sind zugleich Forderungen bzw. ausgereichte
(kurzfristige) Kredite an die Geschäftsführung.
Tilgungen sind jederzeit möglich, Sicherheiten wurden
nicht gestellt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
| - Miete für
Ladengeschäft Mörkenstraße 10, |
Erfüllungsbetrag
zum nächstmöglichen Kündigungstermin
(31.12.2023): |
8.661,84 Euro |
| - Miete für Bistro
Mörkenstraße 10, |
Erfüllungsbetrag
zum nächstmöglichen Kündigungstermin
(30.09.2023): |
14.280,00 Euro |
| - Miete für
Büroräume, Ladengeschäft und Lager
Virchowstraße 2, |
Erfüllungsbetrag
zum nächstmöglichen Kündigungstermin
(31.08.2024): |
60.150,00 Euro |
| - Miete Lager
Wendenstraße 255, |
Erfüllungsbetrag
zum nächstmöglichen Kündigungstermin
(30.06.2023): |
93.420,00 Euro |
Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl i.S.v. §285
Nr. 7 HGB: 21.
sonstige Berichtsbestandteile
Hamburg, 12.12.2022
gez.
Friedrich Moritz Bluhm, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2022
festgestellt.
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