Personalberatung Spörer GmbH
Schöneck
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.774,00 |
10.135,00 |
| I.
Sachanlagen |
7.774,00 |
10.135,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
22.918,39 |
23.756,75 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.132,92 |
20.593,98 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.785,47 |
3.162,77 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
500,00 |
500,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
31.192,39 |
34.391,75 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
27.917,72 |
16.187,27 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
2.917,72 |
-8.812,73 |
| davon
Verlustvortrag |
8.812,73 |
-23.433,57 |
| B.
Rückstellungen |
1.200,00 |
1.380,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.074,67 |
16.824,48 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.074,67 |
16.824,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
31.192,39 |
34.391,75 |
Anhang
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Der Jahresabschluss der Personalberatung Spörer
GmbH wurde auf der Grundlage der neuen
Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt in der Bilanz aufgeführt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Personalberatung Spörer GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne § 267 Absatz 1 HGB.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der
§§ 266 und 275 Absatz 2 HGB.
Die Vermögens- und Schuldposten sowie die
Aufwendungen und Erträge sind den einzelnen Posten des
Jahresabschlusses zutreffend zugeordnet. Der
Jahresabschluss wurde unter teilweiser Inanspruchnahme der
Erleichterungen gem. §§ 274 a, 276 und 288 Abs. 1
HGB erstellt.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
entspricht den Vorschriften der §§ 252 bis 256 a
HGB. Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten richtet sich
im Einzelnen nach folgenden Grundsätzen:
Die
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert
um planmäßige, nutzungsbedingte
Abschreibungen bewertet. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit einem Wert von bis zu Euro
410,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten ausgewiesen. Erkennbare
Einzelrisiken sind durch individuelle
Bewertungsabschläge berücksichtigt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten die
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
die nächste Berichtsperiode darstellen.
Die
Rückstellungen decken in angemessenen Umfang
die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen; sie
wurden aufgrund der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung
vorliegenden Erkenntnisse in Höhe der Beträge
gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer
Betrachtung notwendig sind.
Die
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Bruttoanlagenspiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist dem Anlagenspiegel im Anhang zu entnehmen.
Bilanz
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von weniger als fünf Jahren. Die
Forderungen gegenüber Gesellschafter betragen zum
Stichtag Euro 478,24.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit der Gesellschafterin die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss beläuft sich auf Euro
11.730,45.
Einschließlich des zu berücksichtigenden
Verlustvortrages in Höhe von Euro 8.812,73 ergibt sich
ein Betrag von Euro 2.917,72, der zu verwenden ist.
Auf neue Rechnung vorgetragen werden Euro 2.917,72.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
Auf der Gesellschafterversammlung vom ...wurde der
Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB sind
nicht gegeben. Sonstige wesentliche finanzielle
Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und
auch nicht nach § 251 HGB anzugeben sind, bestehen
nicht.
Zur Geschäftsführerin war Frau Brigitte
Spörer (Kauffrau), Schöneck, bestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.09.2012 festgestellt.
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