Personalberatung Spörer GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hanau HRB 7483
Eingetragen
17.2.2003
Branche
UnternehmensberatungVermittlung von ArbeitskräftenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Die Vermittlung von Arbeitssuchenden und deren Beratung sowie Durchführung von Beratungen im Bereich der Unternehmensund Marketing- Beratung.

Historie

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Management

NameRolle
Brigitte Spörer
seit 4.1.2012
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Personalberatung Spörer GmbH

Schöneck

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 7.774,00 10.135,00
I. Sachanlagen 7.774,00 10.135,00
B. Umlaufvermögen 22.918,39 23.756,75
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 10.132,92 20.593,98
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 12.785,47 3.162,77
C. Rechnungsabgrenzungsposten 500,00 500,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 31.192,39 34.391,75

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 27.917,72 16.187,27
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 2.917,72 -8.812,73
davon Verlustvortrag 8.812,73 -23.433,57
B. Rückstellungen 1.200,00 1.380,00
C. Verbindlichkeiten 2.074,67 16.824,48
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 2.074,67 16.824,48
Bilanzsumme, Summe Passiva 31.192,39 34.391,75

Anhang


Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

Der Jahresabschluss der Personalberatung Spörer GmbH wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungs­vorschriften des Handels­gesetzbuchs aufgestellt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden können, sind insgesamt in der Bilanz aufgeführt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Personalberatung Spörer GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne § 267 Absatz 1 HGB.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 266 und 275 Absatz 2 HGB.

Die Vermögens- und Schuldposten sowie die Aufwendungen und Erträge sind den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zutreffend zugeordnet. Der Jahresabschluss wurde unter teilweiser Inanspruchnahme der Erleichterungen gem. §§ 274 a, 276 und 288 Abs. 1 HGB erstellt.

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten entspricht den Vorschriften der §§ 252 bis 256 a HGB. Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten richtet sich im Einzelnen nach folgenden Grundsätzen:

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungs­bedingte Abschreibungen bewertet. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit  einem Wert von bis zu Euro 410,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten ausgewie­sen. Erkennbare Einzelrisiken sind durch individuelle Bewertungs­abschläge berück­sichtigt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für die nächste Berichtsperiode darstellen.

Die Rückstellungen decken in angemessenen Umfang die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen; sie wurden aufgrund der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung vorliegenden Erkenntnisse in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Betrachtung notwendig sind.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.


Bruttoanlagenspiegel

Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist dem Anlagenspiegel im Anhang zu entnehmen.


Bilanz

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als fünf Jahren. Die Forderungen gegenüber Gesellschafter betragen zum Stichtag Euro 478,24.


Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit der Gesellschafterin die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresüberschuss beläuft sich auf Euro 11.730,45.

Einschließlich des zu berücksichtigenden Verlustvortrages in Höhe von Euro 8.812,73 ergibt sich ein Betrag von Euro 2.917,72, der zu verwenden ist.

Auf neue Rechnung vorgetragen werden Euro 2.917,72.


Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses

Auf der Gesellschafterversammlung vom ...wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen.


Sonstige Pflichtangaben

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB sind nicht gegeben. Sonstige wesentliche finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB anzugeben sind, bestehen nicht.

Zur Geschäftsführerin war Frau Brigitte Spörer (Kauffrau), Schöneck, bestellt.

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.09.2012 festgestellt.

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