Schuhbauer
GmbH
Arnstorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
664.387,09 |
610.874,61 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
12.085,00 |
16.355,00 |
| II.
Sachanlagen |
562.302,09 |
504.519,61 |
| III.
Finanzanlagen |
90.000,00 |
90.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.973.357,53 |
3.058.155,26 |
| I.
Vorräte |
1.265.753,99 |
1.003.625,42 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
670.410,98 |
585.441,53 |
| III.
Wertpapiere |
184.512,16 |
164.495,83 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
852.680,40 |
1.304.592,48 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
18.245,87 |
|
| Aktiva |
3.655.990,49 |
3.669.029,87 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.801.517,15 |
1.819.366,57 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
255.645,94 |
255.645,94 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.545.871,21 |
1.563.720,63 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.563.720,63 |
1.543.201,38 |
| B.
Rückstellungen |
1.575.549,17 |
1.560.290,25 |
| C.
Verbindlichkeiten |
278.924,17 |
289.373,05 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
278.924,17 |
289.373,05 |
| Passiva |
3.655.990,49 |
3.669.029,87 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Anhang zum 31.12.2023 wurde unter Beachtung der
gesetzlichen Vorschriften gem.
§§ 264 ff., 284a ff. HGB aufgestellt.
Die Firma Schuhbauer GmbH mit Sitz in Arnstorf, ist
eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 HGB. Von
den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch
gemacht.
Das Unternehmen ist beim Amtsgericht Landshut in das
Handelsregister unter der Nummer 3600 eingetragen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren angewendet.
Der Jahresabschluss wurde unter der
vollständigen Gewinnverwendung aufgestellt.
Im Anhang wurden alle erforderlichen
Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung gemacht.
1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
der Annahme der
Unternehmensfortführung(§ 252 Abs. 1 Nr. 2
HGB).
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in
Höhe Euro 800,00 wurden in Übereinstimmung mit
den steuerlichen Vorschriften gem. § 6 Abs. 2 EStG in
voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind
grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. zu den
niedrigen Tagespreisen des Bilanzstichtages bewertet.
Die Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse
und unfertigen Leistungenerfolgte zu den je nach
Fertigungsgrad angefallenen Herstellungskosten. Die
angesetzten Herstellungskosten enthalten die Fertigungs-
und Materialeinzelkosten, die Sonderkosten der Fertigung,
ferner angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie die Kosten des Werteverzehrs
des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist. Zur verlustfreien Bewertung sind auf
Einzelermittlungen beruhende Abwertungen vorgenommen
worden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken
durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemein Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die
Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.
Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens
erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren
beizulegenden Zeitwert zum Abschlussstichtag.
Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die
Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem
Zeitablauf.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage
einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden nach
§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB
mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Pensionsrückstellungen sind nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt.
Dabei wurden folgende Annahmen zu Grunde gelegt:
Berechnungsmethode: PUC-Medthode
Biometrische Grundlagen: Heubeck
Richttafeln 2018 G v.Klaus Heubeck
Gehaltstrend: 0,00 %
Rententrend: 0,00 %
Durchschnittliche Restlaufzeit:
Abzinsungssatz: 1,78 %
Der Unterschiedsbetrag durch die Abzinsung der
Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen 10 Geschäftsjahre
anstelle mit dem durchschnittlichen Marktzisnsatz der
vergangenen 7 Geschäftsjahre beläuft sich auf
Euro 21.173. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die
Ausschüttung gesperrt.
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren
langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden
mit diesen Verpflichtungen verrechnet.
Die Position Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnungberücksichtigt die
Vermögensgegenstände zur Saldierung mit
Pensionsrückstellungen und die Rückstellung
für Pensionen zur Saldierung. Zur Abdeckung des
Risikos wurden Rückdeckungsversicherungen
abgeschlossen. Dementsprechend ergibt sich gem. § 146
Abs. 2 HGB folgender saldierter Ausweis in der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung:
|
Euro
|
Pensionsverpflichtung
per 31.12.2023
|
1.731.672
|
Aktivwert (= Zeitwert)
Rückdeckungsversicherung (= Planvermögen)
|
|
per 31.12.2023
|
423.199
|
Aktiver
Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
per 31.12.2023
|
1.308.473
|
Zinsaufwand aus
Pensionsverpflichtung
|
30.766
|
Zinsertrag aus
Rückdeckungsversicherung
|
16.064
|
Zinsaufwand
|
14.702
|
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
Angaben zur Gliederung
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung
der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde
gegenüber dem Vorjahr 2022 im laufenden
Geschäftsjahr 2023 beibehalten. Angaben gem. §
265 Abs. 1 Satz 2 HGB und Erläuterungen gem. §
265 Abs. 2 Sätze 2 u. 3 HGB erübrigen sich damit.
Vermögensgegenstände oder Schulden die
unter mehrere Posten der Bilanz fallen waren nicht gegeben.
B. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
Umlaufvermögen
Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr waren nicht vorhanden.
Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter
bestanden nicht.
Eigenkapital
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten
|
|
|
|
|
|
Bis zu 1
Jahr
|
von mehr
als 1 Jahr bis 5 Jahre
|
|
31.12.2023
|
31.12.2022
|
31.12.2023
|
31.12.2022
|
1. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinsittuten
|
|
|
|
|
2. Erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen
|
|
|
|
|
3. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
71.979,98 €
|
92.060,93 €
|
|
|
4. Sonstige
Verbindlichkeiten
|
194.978,63 €
|
196.218,60 €
|
|
|
Davon
|
|
|
|
|
aus Steuern
|
97.756,73 €
|
87.392,12 €
|
|
|
im Rahmen
der sozialen
|
97.221,90 €
|
108.826,48 €
|
|
|
Sicherheit
|
|
|
|
|
Gesamtbetrag
|
266.958,61 €
|
288.279,53 €
|
0,00 €
|
0,00 €
|
Verbindlichkeiten
|
|
|
|
|
|
Mehr als 5
Jahre
|
Summe
|
|
31.12.2023
|
31.12.2022
|
31.12.2023
|
31.12.2022
|
1. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinsittuten
|
|
|
|
|
2. Erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen
|
|
|
|
|
3. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
|
|
71.979,98 €
|
92.060,93 €
|
4. Sonstige
Verbindlichkeiten
|
|
|
194.978,63 €
|
196.218,60 €
|
Davon
|
|
|
|
|
aus Steuern
|
|
|
97.756,73 €
|
87.392,12 €
|
im Rahmen
der sozialen
|
|
|
97.221,90 €
|
108.826,48 €
|
Sicherheit
|
|
|
|
|
Gesamtbetrag
|
0,00 €
|
0,00 €
|
266.958,61 €
|
288.279,53 €
|
Außer den üblichen Eigentumsvorbehalten
bei Verbindlichkeiten aus Kaufverträge bestanden sonst
keine Sicherungsrechte, über die gem. § 265 Nr.
1b HGB zu berichten ist.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestanden nicht.
Bilanzvermerke
Neben den in der Bilanz angeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu
vermerken.
C. Sonstige Pflichtangaben
1. Allgemeines
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 ist unter
Beachtung der Vorschriften der
§§ 42 des GmbH-Gesetzes
aufgestellt worden.
2. Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
2023 wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
folgende Personen geführt: Michael Schuhbauer und ab
23.11.2023 Maximilian Schuhbauer.
Gegenüber den Mitgliedern der
Geschäftsführung bestehen keine gewährten
Vorschüsse, Kredite oder zugunsten dieser Personen
eingegangenen Haftungsverhältnisse.
3. Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug: 67 Arbeitnehmer
Arnstorf, den
12.12.2024
Schuhbauer GmbH
vertreten
durch die Geschäftsführer der GmbH: gez.,
Michael Schuhbauer und Maximilian Schuhbauer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2024
festgestellt.
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